Der letzte Schritt zur absoluten Macht: Erdogan ist angekommen!

Ankara (Türkei). Unmittelbar nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei Mitte vergangenen Jahres wurde auch auf dieser Seite in aller Deutlichkeit vor dem gewarnt, was nun unaufhaltsam seinen Lauf nimmt: Vor der Umwandlung der bis dato laizistisch-parlamentarischen Türkei zu einer anti-säkularen Präsidialdiktatur. Es war eine Warnung, die weder das Gros der Türken noch die europäische Politik ernst genommen hatte. Nun aber wird der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan mit seiner Partei AKP Fakten schaffen, die sich nicht mehr leugnen lassen!

Kriegt der türkische Staatspräsident seinen Willen, so wird noch innerhalb des ersten Halbjahres 2017 das politische System auch formal auf ihn ausgerichtet. Gemeinsam mit Devlet Bahceli, dem Vorsitzenden der rechtsextremen „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP), hat er – beziehungsweise die konservative Regierungspartei AKP – nun ein Paket von Vorschlägen für Verfassungsänderungen vorgestellt, das dem Präsidenten seinen Wunsch nach universeller Macht im Staate endlich erfüllen könnte. Sofern das 18 Punkte umfassende Paket eine Mehrheit von 60 Prozent im Parlament findet, soll es dem türkischen Volk für ein Referendum vorgelegt werden.

Um die notwendige Mehrheit zu erlangen, müssen 330 Abgeordnete dem Entwurf zustimmen. Die Zusammenarbeit mit der nationalistisch-chauvinistischen MHP kam zustande, weil die AKP „nur“ über 316 Mandate verfügt. So bot Bahceli die Stimmen seiner Fraktion an, sofern der neue Verfassungsentwurf auch die nationalistischen Positionen und Tabus seiner Partei spiegeln würde. Im Großen und Ganzen ist dies geschehen. Nur auf die Forderung nach einer Wiedereinführung der Todesstrafe ging die AKP – zunächst – nicht ein, Erdogan hatte jedoch im vergangenen Jahr mehrfach öffentlich über eine mögliche Wiedereinführung gesprochen.

Am Ende stand allerdings eine Einigung mit Bahceli, womit Erdogan eine weitere Hürde zur Schaffung einer, wie es die FAZ passend ausdrückt, „Präsidialdiktatur mit dekorativen plebiszitären Elementen“ genommen wurde, denn gemeinsam halten AKP und MHP die nötige Dreifünftelmehrheit für die unsäglichen Verfassungsänderungen – außerdem sorgte Erdogan durch die systematische Schwächung der größten Oppositionspartei, der kurdischen HDP, durch Verhaftungen, Repressionen und Schmiereinkampagnen für eine Opposition, die kaum handlungsfähig ist.

Eine letzte Hürde muss das Gesetzespaket schließlich allerdings noch nehmen: Mindestens die Hälfte der abstimmenden Bürger müssen den umfassenden Verfassungsänderungen in einem Referendum zustimmen, wobei die Verfassung kein Quorum bei einem Referendum erwartet, selbst wenn die Wahlbeteiligung also sehr niedrig ausfiele, wäre das Ergebnis bindend und die Verfassung würde geändert – zuungunsten der Freiheit der türkischen Bevölkerung.

Referenden stellen, wenn sie von Populisten organisiert werden allerdings kaum ein Hindernis dar: Erdogan ist in der Türkei – trotz aller Rechtsbrüche – beliebt wie nie, seine Aposteln verbreiten freiwillig und gern Regierungspropaganda, jede Kritik an ihrem Staatspräsidenten wird von ihnen wie eine Beleidigung des türkischen Volkes behandelt, kritische Journalisten und Politiker werden systematisch kriminalisiert und mundtot gemacht, intensive populistische Werbekampagnen tun das übrige. Das Referendum hat Erdogan schon gewonnen.

Das Gesetzespaket will die AKP nun im Eiltempo durchs Parlament bringen, damit das Referendum schon Anfang April abgehalten werden kann. Allerdings gibt es sowohl in der MHP als auch in der AKP noch Widerstand gegen die Verfassungsänderungen: Mindestens sechs Abgeordnete der MHP-Fraktion kündigten bereits an, dagegen stimmen zu wollen, während AKP-Abgeordnete ihre Abneigung gegen das Paket nur hinter vorgehaltener Hand äußern wollen – aus Angst um die eigene Karriere, und weil solches Verhalten einmal mehr als „terroristische Propaganda“ gewertet werden könnte. Eine Angst, die berechtigt sein dürfte, denn, obwohl formal eine geheime Abstimmung über die Änderungen vorgesehen ist, forderten besonders loyale Erdogan-Aposteln bereits ein öffentliches Votum, um mögliche Abweichler einzuschüchtern.

Abschließend ist der jüngste Vorstoß als letzter konsequenter Schritt in Erdogans ultimativem Plan zur Umstrukturierung der Türkei in eine „gemäßigt islamistische Präsidialdiktatur“ zu bewerten. Das erschreckende daran ist eigentlich nur, dass er diesen Schritt schon im Jahre 1998 ankündigte, als er auf einem politischen Kongress sagte: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ Schon damals rief der rechte Despot also dazu auf, die Mittel der Demokratie zu nutzen, um eine anti-säkulare, theokratische Diktatur zu erwirken – er wurde dafür ursprünglich zu zehn Monaten Haft und zu lebenslangem Politikverbot verurteilt.


Anmerkung der Redaktion: Unsere Gedanken sind bei den Bürgern der Türkei, wir hoffen inständig, dass sie sich – entgegen aller angestrengten Propaganda – im April nicht für den Weg der Diktatur entscheiden werden und dass sie weiterhin stolz zu den Errungenschaften der Demokratie stehen. Wir wünschen uns – auch aufgrund der Lehren, welche die deutsche Bevölkerung aus der freiwillig gewählten Diktatur gezogen hat – eine freie Türkei, in der jeder ein unanfechtbares Recht auf seine Meinung hat.

Wir erklären uns solidarisch mit jenen Politikern, Lehrern, Richtern, Anwälten und Staatsbediensteten, die aufgrund ihrer politischen Überzeugungen ihre Arbeit verloren, als Terroristen gebrandmarkt oder verhaftet wurden, und wünschen jenen Kräften, die in der Türkei noch immer den Kampf für die Freiheit – gegen die Erdogan-Diktatur – führen, viel Kraft.

US-Republikaner fordern Gesetz zum „Zwangsouting“ von LGBT-Schülern.

Richmond, Virginia (USA). Es sind orwellsche Zeiten! Unter dem – nicht unabsichtlich – irreführenden Titel “The Physical Privacy Act” brachte im Parlament des US-Bundesstaates Virginia ein republikanischer Abgeordneter jüngst einen Gesetzesvorschlag ein, der Lehrer dazu zwingen würde, die sexuelle Orientierung von LGBT-Schülern gegenüber deren Eltern zu „outen“.

Laut der amerikanischen Tageszeitung „The Washington Blade“ ähnelt das vom republikanischen Delegierten Bob Marshall vorgeschlagene Gesetz sehr dem unsäglichen „H.B. 2“-Gesetz aus North Carolina, welches auch als „Badezimmer-Gesetz“ bezeichnet wurde und welches im vergangenen Jahr international für Furore sorgte. In diesem Gesetz wurde es Transgender-Personen verboten, in öffentlichen Gebäuden die Toilette für das Geschlecht, mit dem sie sich identifizieren, aufzusuchen. Mehrere solcher Gesetze und Entwürfe hatten international für solches Aufsehen gesorgt, dass einige europäische Länder – unter anderem die Bundesrepublik – im vergangenen Jahr Reisewarnungen für den Süden der USA herausgaben.

In Marshall’s Gesetzentwurf „H.B 1612“ ist jedoch eine Besonderheit zu finden, die an politischer Kurzsichtigkeit und Ignoranz kaum zu überbieten ist: Gemäß einer „elterlichen Benachrichtigungsklausel“ in der Vorlage würden künftig in Virginia – sofern das Gesetz ratifiziert wird – Lehrer und Erzieher dazu verpflichtet, den Eltern von Kindern und Jugendlichen mitzuteilen, dass ihr Kind lesbisch, schwul, transgender, bisexuell oder unentschlossen sein könnte. Damit würde das Gesetz nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrern nachhaltig und tiefgreifend beeinflussen, sondern es LGBT-Jugendlichen auch noch schwerer machen, sich den Rat von Erwachsenen zu holen. Pädagogisch sei deshalb diese Klausel eine Katastrophe, so Cathryn Oakley von der „Human Rights Campaign“.

Jugendliche mit alternativer Sexueller Orientierung oder Identifikation leiden gerade in konservativen Familienumfeldern häufig unter psychischem Druck und Unsicherheit, wenn sie ihre sexuelle Identität entdecken. Die Aufgabe von Lehrern und Erziehern muss es gerade in solchen Lebensumständen sein, Jugendlichen bei Bedarf beratend zur Seite zu stehen und ihnen – neutral und ohne zu urteilen – die Möglichkeit und Zeit zu geben, sich über das eigene Selbst klar zu werden, statt die psychologische Belastung mit einem erzwungenen Coming-Out zu erhöhen!

Die Gesetzesvorlage „H.B. 1612“ ist dementsprechend gleich auf mehreren Ebenen ein Skandal und wäre in der Lage echten, lang anhaltenden Schaden anzurichten, wenn sie beschlossen wird. Gerade im Süden der USA, der immer noch religiös-konservativ geprägt ist, kämpfen LGBT-Jugendliche häufig mit der Akzeptanz im rückschrittlichen Umfeld. Ein Zwangsouting könnte dabei nicht nur psychologische Probleme auslösen, sondern Jugendliche auch in eine Lage bringen, in der sie von den Eltern misshandelt, aus der Wohnung geworfen, oder zur – unwissenschaftlichen und erwiesenermaßen unwirksamen aber mental schädigenden „Konversionstherapie“ gezwungen werden.

Der Vorschlag enthält des Weiteren – im Gegensatz zum Toilettengesetz in North Carolina – eine Vollstreckungsklausel für die transphobe Toilettenregelung. Laut „The Washington Blade“ regelt das eingebrachte Gesetz mit dem orwellsch-ironischen Titel „The Physical Privacy Act“ (etwa: Körperliche Privatsphäre Verordnung), dass regierungseigene Einrichtungen verpflichtet würden, Schadenersatz zu entrichten, wenn jemand „physischem oder emotionalem Stress“ ausgesetzt wäre, weil eine Person aufgrund ihrer geschlechtlichen Identifikation (und nicht aufgrund ihres angeborenen Geschlechts) eine nach Geschlechtern getrennte Toilette benutzen würde. Ana Kasparian, Moderatorin der linksliberalen Polit-Webshow „The Young Turks“ bezeichnete deshalb das Gesetz als „Toilettenregelung auf Steroiden“.

Überall in den USA versuchen Republikaner derzeit ähnliche Vorlagen in die Parlamente der Bundesstaaten einzubringen, trotz des phänomenalen Fehlschlages, den die Toilettenverordnung in North Carolina darstellte. Nachdem der Bundesstaat das diskriminierende Gesetz im Vorjahr verabschiedet hatte, hatten verschiedene Staaten mit Reisewarnungen reagiert, Sport- und Tourismusverbände hatten demonstrativ einen Bogen um den Staat gemacht, der Wirtschaft waren Milliarden verloren gegangen. Dennoch, so Menschenrechtsaktivistin Oakley, erwartet man in den USA weitere diskriminierende Gesetzesentwürfe.

Das diese Art von institutionalisierter Homophobie aber nicht nur ein Problem in den USA werden könnte, sondern auch in Deutschland, zeigt das Beispiel der Unisex-Toiletten in Berlin. Kaum waren diese beschlossen, brach von konservativer Seite der Shitstorm los – die Argumente waren dabei die gleichen wie in den Vereinigten Staaten. Spricht man über LGBT-Rechte in Deutschland, darf übrigens auch nicht vergessen werden, welche Partei stets ganz offen an der homophoben „Demo für Alle“ teilnimmt, und welche Partei ebenso offen mit selbsternannten Schwulenheilern debattiert, ohne deren generellen Standpunkt auch nur im Geringsten anzugreifen: Die AfD.


Anmerkung der Redaktion: Unsere Solidarität gehört denen, die sich in den USA und weltweit für die Grundrechte von Schwulen, Lesben, Transgender-Personen, Bisexuellen und anderen Alternativsexuellen einsetzen. Die Gefahr für ihre Rechte ist real – auch in der industrialisierten Welt, und es braucht eine starke, politische und vernetzte LGBT-Community, um dieser Gefahr entgegen zu treten! Es genügt eben nicht, einmal im Jahr auf dem CSD abzufeiern!

Studie: Abtreibungen haben keine negativen Auswirkungen auf die geistige Gesundheit.

Washington D.C. (USA). Gerade in den USA ist die Abtreibungsdebatte noch lange nicht endgültig abgeschlossen: So hat der designierte US-Präsident Donald Trump angekündigt, Richter in den obersten Gerichtshof, welcher derzeit nach dem plötzlichen Tod des erzkonservativen Antonin Scalia im vergangenen Jahr eine Vakanz aufweist, zu berufen, die den Gerichtsbeschluss rückgängig machen werden, welcher Abtreibungen bundesweit erlaubt. Außerdem versuchen sogenannte „Pro-Life“ (oder „Anti-Choice“) Aktivisten und konservative Politiker auf Bundesstaatenebene immer wieder, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen einzuschränken. Dazu wird auch immer wieder – wie jüngst in einem Informationspamphlet, das in Texas in allen Abtreibungskliniken ausgehändigt werden muss – die Behauptung aufgestellt, Abtreibungen führten zu Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen. Eine neue Studie hat nun ergeben, dass diese Behauptung falsch ist.

Neben Texas verlangen noch einige andere – vor allem konservativ geprägte – Staaten, dass Frauen, die eine Abtreibung wünschen, dahingehend „beraten“ werden, dass Abtreibungen negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit hätten. Die neue Studie, die im Fachmagazin „JAMA Psychiatry“ publiziert wurde, zeigt offenbar, dass Frauen, die eine Abtreibung hatten, keinem höheres Risiko unterliegen, an Depressionen und klinischen Angstzuständen zu erkranken. Im Gegenteil: Der Untersuchung zufolge sind es Frauen, denen Abtreibungen verwehrt blieben, die am ehesten psychisch erkranken. Die „Beratung“, welche die US-Bundesstaaten von Abtreibungsärzten per Gesetz verlangen, ist demnach falsch!

„Was wir herausgefunden haben, ist, dass das Verweigern einer Abtreibung negative Folgen für die mentale Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen hat, und wir fanden keine Hinweise auf zunehmende psychische Probleme nach einer Abtreibung,“ erklärte Hauptautorin Antonia Biggs, die an der University of California in San Francisco über „Reproduktionsgesundheit“ forscht.

Dabei ist die jüngste Untersuchung nicht die erste, bei der kein Zusammenhang zwischen Abtreibungen und psychischen Erkrankungen gefunden werden konnte: Als die American Psychological Association (APA) in einer Meta-Studie die Forschung zu der Thematik durchging, kam sie zu dem Schluss, es gebe „keine glaubhafte Evidenz, dass eine einzige frei gewählte Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft für sich genommen psychische Probleme bei erwachsenen Frauen auslöst.“ Die neuen Forschungsergebnisse von der kalifornischen Universität bauen jedoch auf erweiterter Methodik auf und bieten die bisher sichersten Belege dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche keinen mentalen Schaden anrichten.

Für die Forschungsarbeit befragten die Forscher 956 Frauen aus dreißig verschiedenen Abtreibungskliniken in 21 US-Bundesstaaten. Die Erstbefragung fand dabei, eine Woche nachdem sie um eine Abtreibung ersucht hatten, statt. Danach gab es fünf Jahre lang halbjährliche Gespräche zwischen den Frauen und den Forschern. Dabei konzentrierten sich die Wissenschaftler aus Vergleichbarkeitsgründen insbesondere auf zwei Gruppen: Solche Frauen, die ihre Abtreibung noch kurz vor dem dafür maximal zugelassenen Alter des Fötus hatten, und solche, denen eine Abtreibung verwehrt blieb, weil sie diese Grenze gerade überschritten hatten.

Die gewählten Gruppen sind deshalb gut vergleichbar, weil sie ähnlich weit in ihren Schwangerschaften waren und weil sie beide aus Frauen bestanden, die Abtreibungen wünschten. Diese Konstellation machte es möglich, zwischen den potentiellen Effekten einer ungewollten Schwangerschaft und einer Abtreibung zu differenzieren.

Innerhalb der Gruppe, welcher die Abtreibungen verwehrt wurden, wurde eine weitere Unterscheidung vor genommen zwischen Frauen, die das Kind austrugen und solchen, die es – aufgrund von Fehlgeburten oder Abtreibungen anderswo – nicht austrugen.

Auf diese Weise fanden die Forscher heraus, dass in der Woche nachdem die Probandinnen erstmals die jeweilige Abtreibungsklinik aufsuchten, die Frauen am ehesten litten, denen diese verwehrt blieb. Verglichen mit den Probandinnen, welchen eine Abtreibung gerade noch gestattet wurde, berichteten diese von mehr Angstzuständen, geringerem Selbstwertgefühl und geringerer Lebenszufriedenheit. Die Wahrscheinlichkeit für Depressionen war bei beiden Gruppen gleich.

„Verglichen damit, eine Abtreibung zu haben, scheint es mit einem größeren Risiko, zunächst negative psychologische Folgen zu erfahren, verbunden zu sein, eine Abtreibung verweigert zu bekommen,“ so die Studie. Die Wissenschaftler erklären allerdings, dass dies ein Ergebnis sowohl der konkreten Erfahrung, den Schwangerschaftsabbruch verweigert zu bekommen, als auch Folge sozialer und emotionaler Herausforderungen, die mit dem Entdecken einer ungewollten Schwangerschaft und dem Wusch nach einer Abtreibung verbunden sind, sein könnte.

Die Forscher zeigten außerdem, dass die Werte beider Gruppen mit der Zeit konvergierten, dass also die psychologische Gesundheit der zweiten Gruppe sich in der Regel wieder erholte. Bei der letzten Befragung, fünf Jahre nach dem Erstkontakt waren keine erkennbaren Unterschiede zwischen beiden Gruppen festzustellen. „Überraschend war, dass Frauen, denen eine Abtreibung verweigert wurde, doch so belastbar waren und dass die negativen Effekte nicht länger anhielten,“ so Studienleiterin Biggs.

Das abschließende Ergebnis ist dementsprechend, dass es keine Verbindung zwischen Abtreibungen und psychischen Krankheiten gibt. Die Wissenschaftler stellen demgemäß eindeutig fest: „Diese Resultate stützen keine Politik, die Frauen den Zugang zu Abtreibungen auf der Basis der Behauptung, dass Abtreibungen der psychischen Gesundheit von Frauen schadet!“

Konservative wie der Ex-Präsidentschaftskandidat und Gouverneur von Ohio, John Kasich, brauchen aber bekanntlich keine wissenschaftlichen Gründe, um die Verfügbarkeit von Abtreibungen zu Beschränken. So unterschrieb Kasich zuletzt ein ausnahmsloses Verbot von Abtreibungen nach der 20ten Woche. Wobei ausnahmslos heißt: Auch eine Frau, die einen nicht selbstständig lebensfähigen Fötus trägt, bei der ernsthafte physische Probleme aus der Geburt resultieren könnten, oder die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurde, muss nach diesem Gesetz das Kind austragen. Gerade solche Frauen aber betreffe dieses Gesetz, heißt es von der amerikanischen Organisation „Planned Parenthood“, 99 Prozent der Abtreibungen fänden dagegen ohnehin vorher statt.

In Deutschland sind Abtreibungen schon nach der 12ten Woche nur unter besonderen Umständen straffrei und auch alle Abtreibungen, die nicht durch fachkundige Ärzte und unter Nachweis eines entsprechenden „Beratungsnachweises“ durchgeführt werden, sind rechtswidrig (§218-219b StGB regeln die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen). Und auch in Deutschland wird bei den verpflichteten Beratungen regelmäßig auf mögliche psychische Folgen des Schwangerschaftsabbruchs hingewiesen.

Vier Guantanamo-Häftlinge wieder auf freiem Fuß, aber kein Ende in Sicht.

Riad (Saudi Arabien). Kaum ein Ort auf der Welt wird eher mit dem Begriff „rechtsfreier Raum“ assoziiert als das Sondergefängnis der USA in der Militärbasis Guantanamo auf Kuba. Der scheidende US-Präsident Barack Obama war ursprünglich angetreten, das ungeliebte Gefangenenlager, wo mutmaßliche Terroristen einsitzen, die nie einen Prozess bekamen, die teilweise nie einer Straftat beschuldigt wurden, zu schließen. Er hielt dieses Wahlversprechen – wie so viele andere – nicht ein, reduzierte jedoch die Gefangenenzahl drastisch. Nun wurden kurz vor dem Regierungswechsel vier weitere Häftlinge freigelassen.

Am Donnerstagabend landeten die angeblichen Islamisten auf dem Flughafen der saudiarabischen Hauptstadt Riad. Ausgerechnet hier, im wahabitischen Königreich Saudi-Arabien, in dem Scharia-Recht gilt und in dem es beispielsweise Frauen nicht erlaubt ist, Auto zu fahren, sollen die ehemals rechtlosen Ex-Häftlinge nun ein Programm zur Deradikalisierung durchlaufen.

Auf die vier Jemeniten (Jemen wird derzeit übrigens von der saudischen Luftwaffe mit amerikanischer Hilfe flächenmäßig bombardiert) warteten am Flughafen dutzende Angehörige. Einer der Freigelassenen, Salim Ahmed bin Kanad, erklärte, er fühle sich wie „neugeboren“, ein anderer, Mohammed Bawasir, gab an, ganze 15 Jahre in der Hölle von Guantanamo verbracht zu haben. Nach den jüngsten Freilassungen sind mittlerweile noch 55 Menschen in dem berüchtigten Gefangenenlager auf Kuba inhaftiert. Das weiße Haus ließ jedoch am Donnerstag bekanntgeben, dass in den letzten Tagen der Präsidentschaft Obamas noch weitere Gefangene freigelassen werden sollen. Bei etwa einem Drittel der übrigen Inhaftierten ist prinzipiell bereits geklärt, dass sie aus dem Lager verlegt werden können. Allerdings stehen keine Aufnahmeländer fest.

Donald Trump, der designierte republikanische US-Präsident, hatte indes unter Berufung auf die angebliche Gefährlichkeit der Gefangenen – gegen die es nie ein Gerichtsverfahren gab – angekündigt, es werde während seiner Amtszeit keine Freilassungen aus dem Gefangenenlager geben. Im Wahlkampf hatte er außerdem gegenüber einer jubelnden Menge geäußert, er werde die  – selbst unter US-Hardlinern umstrittene und mittlerweile offiziell in Guantanamo abgeschaffte – Foltermethode „Waterboarding“, bei der dem Opfer sein Ertrinken simuliert wird, und „Schlimmeres als Waterboarding“ wieder einführen.

Nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hatten die USA unter dem republikanischen Präsidenten George W. Bush begonnen, die Militärbasis in der Karibik als Gefangenenlager für angebliche Islamisten zu nutzen. Zeitweise war das Lager mit bis zu 780 Häftlingen belegt, von denen seit ihren Festnahmen in den Jahren 2001 und 2002 kaum jemand angeklagt oder gar verurteilt wurde. Viele wurden gefoltert und misshandelt, sie wurden in Guantanamo zu Rechtlosen. Der scheidende US-Präsident Obama hatte bei seinem Amtsantritt im Jahre 2009 versprochen, das Gefangenenlager zu schließen . Ein Versprechen, das die Obama-Regierung zuletzt im Februar vergangenen Jahres wiederholt hatte, schlussendlich aber doch nicht halten konnte.

Dabei hatte Obama unter anderem für seine Pläne, das international verpönte – und von vielen als illegal betrachtete – Sondergefängnis auf der Guantanamo-Basis zu schließen, im Jahr nach seiner Wahl den Friedensnobelpreis erhalten.

Linke kategorisch gegen Steuererhöhung: Aufklärung statt Strafsteuer auf Eier, Käse und Wurst.

Nach dem Willen des Umweltbundesamtes (UBA) soll es künftig zum Schutz von Klima und Umwelt eine „Klima-Steuer“ – in Form einer erhöhten Umsatzsteuer – auf tierische Lebensmittel wie Eier, Milch und Fleisch geben.

Bisher gilt in Deutschland: Grundnahrungsmittel (auch tierische) werden mit einem verringerten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent belastet. Dies soll sich laut UBA jedoch ändern. „Tierische Nahrungsmittel sollten künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert werden“, erklärte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Kritik für diesen Vorschlag kommt aus allen politischen Richtungen, so auch von der Linkspartei.

In einer Pressemitteilung erklärte die ernährungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Karin Binder, die auch Mitglied im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist, zu den Vorschlägen des Umweltbundesamtes: „Eine Steuererhöhung würde vor allem die Lage ärmerer Menschen weiter verschlechtern.“

„Mit einer Klimasteuer auf Milch und Fleisch werden die Verbraucher zu Unrecht bestraft. Verursacher der miesen Klimabilanz im Agrarbereich sind die marktmächtigen Supermärkte und die Fleischindustrie. Ihr Billigfleisch erzeugt erhebliche Umweltschäden. Der hohe Einsatz von Antibiotika und die zunehmende Nitratbelastung vergiften das Trinkwasser. Es muss mit hohem Kostenaufwand gereinigt werden. Zudem steigen durch Umweltbelastungen die Gesundheitskosten und der Aufwand für die amtliche Lebensmittelaufsicht. All das müssen die Verbraucher schon jetzt zahlen,“ so Binder weiter.

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13 Prozent der Klimagasemissionen in Deutschland werden von der Landwirtschaft produziert, der größte Teil davon in der intensiven Tierhaltung – inwieweit die ökologische Tierhaltung weniger umweltschädlich ist, ist umstritten. Foto: Wartenburg.net

Statt einer solchen Strafsteuer für Verbraucher bräuchte es deshalb, so Binder, eine andere Ernährungspolitik. Sie fordert deshalb im Namen ihrer Partei von Agrarminister Christian Schmidt (CSU), die „absurde Exportpolitik für Fleisch und Milch zu stoppen“, und stattdessen die regionale Erzeugung und Vermarktung von Lebensmitteln erheblich zu stärken. Dazu gehöre notwendigerweise, so Binder, auch ein staatlich geschützter Regionalbegriff, sowie die Beteiligung großer Lebensmittelunternehmen an der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Werner Eckert, Umweltredakteur des öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunks (SWR) gibt derweil zu bedenken, dass hinter der Umsatzsteuerangleichung in erster Linie ein Schritt zur Abschaffung jeglicher „umweltschädlicher Subventionen“ stecke. Hierzu habe sich die Bundesrepublik, so Eckert, laut Kyoto-Protokoll verpflichtet – insgesamt, so schätzt der Journalist, gehe es um über 50 Milliarden Euro, die laut Kyoto-Protokoll umverteilt werden müssten.

Der Umweltjournalist hält im Übrigen die Lenkungswirkung einer Konsumsteuererhöhung bei tierischen Produkten für gering, schon weil die Lebensmittel- und Agrarpreise in Deutschland eher gering seien. Nur aufgrund einer solchen Steuerangleichung würde demnach niemand auf Fleisch und andere tierische Produkte verzichten.

UBA-Chefin Krautzberger rechtfertigt ihre Forderung mit einem aktuellen UBA-Bericht zu umweltschädlichen Subventionen in Deutschland: Für das Jahr 2012 beliefen sich diese demnach auf mindestens 57 Milliarden Euro, wobei rund die Hälfte auf den Verkehrssektor und nur etwa 5,8 Milliarden Euro auf Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei entfielen. Das Gros davon jedoch, mindestens 5,2 Milliarden Euro, machten „umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigungen“, etwa für Fleisch- und Milchprodukte, aus.

Als Ausgleich zur Mehrbelastung der Verbraucher schlug Krautzberger vor, zugleich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent weiter zu senken: „So könnte man zum Beispiel Obst und Gemüse oder öffentliche Verkehrsmittel billiger machen.“

Kritik erntet das UBA derweil nicht nur von der Linken, sondern auch von Ernährungsminister Schmidt (CSU), der „den Bürgern nicht mit Strafsteuern vorschreiben“ will, „was auf den Tisch kommt“, sowie von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, deren Ressort das UBA nachgeordnet ist. Es käme demnach, so Hendricks in Subventionsfragen neben der Beseitigung „ökologischer Fehlsteuerungen“ auch darauf an, Menschen mit kleinen Einkommen zu entlasten.

Anton Hofreiter, Fraktionschef der Grünen im Bundestag erklärte im Berliner „Tagesspiegel“, wichtiger sei eine Änderung der Produktionsverhältnisse, statt der wichtigen Debatte mit dem Drehen an der Steuerschraube eine „soziale Schieflage“ zu verpassen.

Dass der Konsum tierischer Produkte in der Gesellschaft deutlich gesenkt werden muss, darüber sind sich im Großen und Ganzen jedoch alle Parteien einig, schließlich werden zwischen drei und zehn pflanzliche Kalorien benötigt, um eine einzige „Fleischkalorie“ zu erzeugen. Zudem sind gerade Milchprodukte und Rindfleisch besonders klimaschädlich, weil die Verdauung von Kühen den Kohlenwasserstoff Methan, ein besonders potentes Klimagas, erzeugt.

Insgesamt hat die Landwirtschaft an der Produktion von Klimagasen in Deutschland einen Anteil von rund 13 Prozent, der mit Abstand größte Teil davon geht auf die industrielle Rinderhaltung zurück. Wobei umstritten ist, inwieweit zum Beispiel Biofleisch oder regionale Produktionen sich dabei positiv absetzen. Zwar werden bei regionalen Produkten Transportwege eingespart, und bei der ökologischen Tierhaltung können Kühe – oder auch Schafe – Ressourcen nutzen, die ansonsten landwirtschaftlich nicht nutzbar wären (z.B. Gras auf Hangwiesen), Rinder bleiben aber – auch in der ökologischen Landwirtschaft – Methanproduzenten allerhöchster Güte.

Staatlich kann wohl aber die Reduktion des Fleischkonsums, und somit auch der langfristige Abbau der Intensivtierhaltung in Deutschland, besser mit umfassenden Aufklärungskampagnen sowie mit dem Verbot des massenhaften Exportes hoch subventionierter Tierprodukte nach Afrika unterstützt werden als mit einer Strafsteuer, die insbesondere Haushalte im unteren Einkommensbereich träfe und dabei kaum eine Lenkungswirkung entfalten würde. Letzteres lässt sich übrigens im Besonderen am Beispiel der Tabaksteuer belegen: Diese sollte – laut erklärtem Ziel – auch Menschen vom Rauchen abschrecken, langfristig waren jedoch die gesellschaftliche Ächtung des Rauchens, Aufklärungskampagnen und Werbeverbote bekanntlich effektiver als jede Erhöhung der Tabaksteuer.

Erfüllungsgehilfen der Zensur – Apple China wirft populäre Nachrichten-App raus.

Beijing (Volksrepublik China). Der Technik-Konzern Apple hat die Nachrichten-App der großen amerikanischen Zeitung „New York Times“ in der Volksrepublik China aus dem „App Store“ entfernt. Der Konzern kommt damit einer Anfrage chinesischer Behörden nach.

Schon ab dem 23. Dezember entfernte Apple sowohl die englische als auch die chinesische Version der App aus dem ITunes Store in der Volksrepublik, so berichtet die „New York Times“. „Die Forderung der chinesischen Behörden, unsere Apps zu entfernen ist Teil eines breiteren Vorgehens, das Leser in China davon Abbringen soll, auf die (vom Staat) unabhängige Berichterstattung der ‚New York Times‘ in ihrem Land zuzugreifen,“ meint die Sprecherin der Zeitung, Eileen Murphy.

„Wir haben Apple gebeten, die Entscheidung zu überdenken,“ so Murpy weiter.

Der Feldzug des staatskapitalistischen Regimes in der sogenannten Volksrepublik gegen das amerikanische Blatt begann bereits mit der Blockierung ihrer Internetpräsenzen im Jahr 2012, nachdem die Zeitung eine Artikelserie über den angehäuften Reichtum der Familie des damaligen Premierministers Wen Jiabo veröffentlicht hatte. Die Volksrepublik China definiert sich selbst als sozialistisch, weshalb die Berichte über einen unverschämt reichen Premierminister entsprechend brisant waren.

„Seit einiger Zeit war es der ‚New York Times‘-App schon verboten, den meisten Benutzern in China ihre Inhalte zu zeigen und wir wurden nun informiert, dass die App einen Verstoß gegen örtliche Regulationen darstellt,“ erklärte Apple-Sprecher Fred Sainz zu dem Fall. „Dadurch muss die App aus dem chinesischen App Store genommen werden. Wenn die Situation sich ändert, wird der App-Store die ‚New York Times‘-App wieder in China zum Download anbieten.“

Der Konzernsprecher weigerte sich allerdings gegenüber der Zeitung anzugeben, gegen welche Regularien die App verstoßen haben soll, welche Behörde Apple kontaktierte, oder ob ein Gerichtsbeschluss oder andere rechtlich bindende Dokumente vorgelegt worden waren. Bei der wichtigsten Behörde für die Regulierung – und Zensur – des Internets im Lande, der „Cyberspace-Administration Chinas“, wurde auf Anfragen der „New York Times“ nicht reagiert. Die Niederlassung des Medienhauses in Beijing gibt derweil an, nicht von den chinesischen Behörden kontaktiert worden zu sein.

Laut Angaben des Medienunternehmens scheint die Forderung der Zensoren sich auf neue Regelungen zur „Administration mobiler Internet-Applikation Informationsservices“ zu berufen, die erst im Juni 2016 in Kraft traten. Laut dieser Regelungen dürfen Nachrichten-Apps  sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die „die nationale Sicherheit gefährden, die soziale Ordnung stören oder die legitimen Rechte und Interessen anderer verletzen.“ Die Cyberspace-Administration gibt außerdem auf ihrer Website an, dass Apps keine „verbotenen“ Informationen – was auch immer das heißen mag – publizieren dürfen.

Das staatskapitalistische System unter der sogenannten Kommunistischen Partei Chinas kontrolliert die Medien in China mit einem der ausgefeiltesten Zensur-Apparate der Welt, die „Great Firewall of China“. Die Zensur des Internets wird durch die Blockade bestimmter IP-Adressen, durch das Filtern bestimmter Schlüsselwörter, durch eine „Legion“ von Hackern und regimetreuen „Netzaktivisten“, sowie durch die Mithilfe von Konzernen wie Apple sichergestellt. Des Weiteren stellen Gesetze in der sogenannten Volksrepublik die Publikation von „gefährlichen Informationen“ unter Strafe, wobei die Zensurbehörden nicht selten ohne richterliche Anordnung – nach Gutdünken – gegen Material vorgehen, das sie für unangemessen befinden. Von Rechtsstaatlichkeit keine Spur.

Apple macht sich dabei nicht zum ersten Mal zum Erfüllungsgehilfen der Zensoren, in der Vergangenheit hatte der Konzern auf Anfrage chinesischer Behörden bereits weniger populäre Medien-Apps aus dem Verkauf genommen. Apple-Cef Tim Cook rechtfertigt dies, indem er behauptet, Apple halte sich einfach grundsätzlich an alle lokalen Gesetze und Regulierungen. Anfang 2016 machte das Unternehmen dagegen Schlagzeilen, als es sich gegen eine gerichtliche Anordnung zur Wehr setzte, die den Computer-Entwickler dazu aufforderte, dem FBI bei der Entsperrung eines IPhones für einen Kriminalfall zur Hand zu gehen. Apple kam dieser Anfrage nie nach – letztendlich gelang es dem FBI auch ohne Hilfe aus dem Unternehmen, das Gerät zu entsperren. Der Fall wurde geschlossen. Machte Apple hier eine Ausnahme von der Regel, war das ganze ein gut inszenierter Marketing-Stunt, oder hält sich der Konzern vielleicht genau dann an Gesetze und Regulierungen, wenn er scharfe Sanktionen bei Nichteinhaltung zu befürchten hat?

Yoda gegen Rechts: Von der Machbarkeit des Unmöglichen.

In einer Lektion auf Dagobah fordert der ehemalige Großmeister des Jedi-Ordens den jungen Luke Skywalker dazu auf, sein Raumschiff (einen X-Wing-Fighter) mithilfe der Macht telepathisch aus dem Sumpf zu eben, in dem es versunken ist. Der junge Jedi in Ausbildung glaubt jedoch nicht so recht an seine Fähigkeiten und meint, es sei unmöglich, die gestellte Aufgabe zu bewältigen. Um Luke zu motivieren, der seinem Meister schließlich erwidert, er werde „es versuchen“, sagt Yoda hier den legendären Satz: „Tu es oder tu es nicht. Es gibt kein Versuchen.

Doch es lohnt sich auch, einmal über den Satz nachzudenken, den der kleine grüne Jedi zuvor an seinen Schüler richtet: „Vergessen musst du das, was früher du gelernt.“ Er bezieht sich damit auf die Aussage Lukes, es sei etwas anderes, ein großes Raumschiff zu bewegen, als einen kleinen Stein. Und will ihn gleichzeitig dazu bringen, das scheinbar Unmögliche zu wagen – und schließlich zu tun.

Das Ende der Lektion ist bekannt: Luke versagt, weil er nicht genug an sich – und an die Macht – glaubt, Yoda aber, einem kleinen grünen Greis, gelingt es beinahe mit Leichtigkeit das Schiff aus dem Sumpf zu heben.

Wenn wir heute mit einer gestärkten Rechten umzugehen haben, wenn wir uns von Protofaschisten umzingelt sehen, dürfen wir zwei Dinge nicht vergessen. Erstens: Wir waren schon früher erfolgreich gegen die Faschisten in Form beispielsweise der nationalistischen Kleinstpartei NPD. Und zweitens: Wenn wir an unsere Botschaft glauben, macht es keinen Unterschied, ob wir gegen eine schwache oder gegen eine starke Rechte kämpfen.

Wir müssen allerdings vergessen, dass man uns immer wieder gesagt hat, wir hätten keine Chance gegen das System, wir müssen vergessen, dass man uns beigebracht hat, manche Probleme seien einfach zu groß für uns. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir vergessen, was wir früher gelernt haben, und das scheinbar Unmögliche anpacken.

Vergesst also, was früher ihr gelernt, und tut das Unmögliche!

#yodagegenrechts

Weniger Verkehrstote nach Cannabis-Legalisierung in US-Bundesstaaten.

Die Legalisierung von medizinischem Cannabis korreliert nicht mit der Anzahl der Verkehrstoten, so zeigt eine neue Studie der Columbia University in New York. In einigen US-Bundestaaten, seien der Studie zufolge sogar deutlich weniger tödliche Verkehrsunfälle geschehen, nachdem medizinisches Marihuana legalisiert worden war.

„Statt eines Anstieges bei der Zahl der Verkehrstoten, sahen wir eine Reduktion, was total unerwartet war,“ so Studienleiter Julian Santaella-Tenoriok.

Seit 1996 haben bereits 28 US-Bundesstaaten Cannabis für medizinische Zwecke legalisiert. Den amerikanischen Forschern zufolge, die für ihre Untersuchung 1,2 Millionen tödliche Unfallausgänge im Zeitraum zwischen 1985 und 2014 untersuchten, habe es seit den Legalisierungen durchschnittlich rund 11 Prozent weniger Unfalltote im Straßenverkehr gegeben. Besonders signifikant sei die Entwicklung in der Altersgruppe der 25- 44-Jährigen, der Altersgruppe also, in der die Quote registrierter Konsumenten von medizinischem Cannabis besonders hoch ist. Um 12 Prozent sank die Verkehrstotenzahl in dieser Gruppe, so schrieben die Autoren im „American Journal of Public Health“.

Obgleich Santaella-Tenorio überrascht von der Verringerung der Verkehrstoten war, spiegeln sich seine Ergebnisse auch in einer anderen Studie, welche Verkehrsdaten aus 19 Bundesstatten auswertete und 2013 im „Journal of Law and Economics“ publiziert wurde. Diese ältere Studie zeigte eine Abnahme von Todesfällen im Straßenverkehr von 8 bis 11 Prozent, während des ersten (ganzen) Jahres nachdem medizinisches Cannabis erlaubt wurde.

„Die öffentliche Sicherheit sinkt nicht mit besserem Zugriff auf Marihuana, sie steigt eher,“ so Prof. Benjamin Hansen von der University of Oregon, einer der Autoren der Untersuchung von 2013. Er betonte dennoch, dass sowohl Marihuana als auch Alkohol Drogen seien, welche das Fahrverhalten beeinträchtigen können.

Obwohl beide Studien eine Korrelation feststellen, belegen sie jedoch nicht, dass explizit die Legalisierung von Marihuana zur Reduktion der Verkehrstoten geführt hat. Denn beide Studien untersuchten keine Kausalität.

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28 US-Bundesstaaten haben mittlerweile medizinisches Cannabis legalisiert. Die Überraschung: Seitdem gibt es durchgehend weniger Verkehrstote.

Die Autoren beider Studien mutmaßen, dass Cannabis-Benutzer gegenüber Alkohol-Konsumenten ihre Beeinträchtigungen aufgrund des Drogenkonsums in der Regel eher bewusst sind. Es sei außerdem denkbar, meinen die Forscher, dass Patienten mit Zugang zu medizinischem Marihuana den abendlichen Rausch in der Bar mit Cannabis zu hause ersetzten und so gar nicht erst auf der Straße waren, um Unfälle zu verursachen.

Bei der jüngeren Studie ist weiterhin der lange Zeitraum relativierend zu äußern, welcher Zeitraum betrachtet wurde: Seit 1985 sind Kraftfahrzeuge sehr viel sicherer geworden dank stabilerer Karosserien, mehr Airbags, ABS, und anderen technischen Innovationen.

Welche Gefahr geht von der AfD wirklich aus?

Gerade Linke beschwören in Bezug auf die rechtspopulistische AfD gerne den Untergang der aufgeklärten Gesellschaft hervor, aber ist diese Panik angebracht? Im Folgenden setzt sich unser Autor mit der Entstehung und Entwicklung der Partei auseinander und beurteilt, welche reale Gefährdung von ihr ausgeht.

2013 wurde die rechtskonservative „Alternative für Deutschland“ (AfD) von ehemaligen CDU- und FDP-Anhängern um den Ökonomen Bernd Lucke als konservative und wirtschaftsliberale Partei gegründet. Zentrale Themen waren, im Zusammenhang mit der globalen Finanzkrise, die Eurokritik sowie ein protektionistisches Außenhandelsmodell. Mit der Zeit kam es allerdings zu einem starken Zufluss extrem Rechter in die Kreise der AfD.

Ein Flügelkampf brach aus, den die nationalkonservative Seite unter der Führung von Populisten wie Alexander Gauland, Frauke Petrys und Björn Höcke für sich entscheiden konnte. Unter dem Namen „Weckruf 2015“ standen schließlich der Austritt von Parteigründer Bernd Lucke und einiger Anhänger aus der AfD sowie die Gründung der neoliberalen Kleinstpartei ALFA (heute Liberal-Konservative Reformer, Namensänderung aufgrund eines Rechtsstreits), welche auch das Gros der EU-Parlamentssitze von der Mutterpartei übernahm. In der derzeitigen AfD kämpfen noch immer erzkonservative, wirtschaftsliberale und nationalistische Flügel um die Oberhand. Rechtspopulistisch ist die Gesamtpartei allemal, aber welche konkrete Gefahr geht von ihr aus?

Als einzige Partei des rechtsextremen Spektrums, die bundesweit über die Fünfprozenthürde kommt, hat die Partei vor allem ein Problem: Sie ist kaum kompromissfähig. Ihre stark populistischen Tendenzen sowie die Tendenz einiger Parteiströmungen zu etlichen Verschwörungsideologien, werden politische Verhandlungen deutlich erschweren. Alles in allem ist die Partei nicht regierungsfähig, aber muss sie das aus der Sicht ihrer Wähler überhaupt sein?

Die meisten AfD-Wähler wählen ihre Partei schließlich nicht wegen des Programms, sondern um „die Regierenden“ in Bedrängnis zu bringen. Die AfD soll demnach provozieren und auf die Ängste ihrer Wähler aufmerksam machen. Anstatt darauf entsprechend zu reagieren, haben jedoch Medien und etablierte Politik die AfD zunächst kleinzureden versucht, sie dann verspottet und schließlich deren Wähler als dumm oder geisteskrank verunglimpft. Solche Reaktionen aus dem Establishment stärken jedoch Populisten nur weiter: Betroffene fühlen sich nicht ernst genommen und populistische Kräfte erfahren Scheinbestätigung durch die Angriffe der etablierten Politik. Dieses Phänomen führte nicht nur in Deutschland zum Aufstieg der AfD, sondern fast zeitgleich in Großbritannien zum BREXIT oder in den USA zum Sieg des republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump.

Das Establishment ebnet somit den Weg der Populisten. Homophobie, Islamophobie, offener Sexismus und Rassismus wurden so auch in Deutschland wieder komplett salonfähig, nachdem CSU und CDU sie zumindest „warm gehalten“ haben.

Ein weiterer Faktor, der modernen Populisten – so auch der AfD – zugute kommt, sind die sozialen Medien. Zwar stehen im Internet immer mehr Informationen zur Verfügung, aufgrund der sogenannten Filterblase im Netz bewegen sich Netizens jedoch – verstärkt durch die Algorithmen von Google, Facebook und Konsorten – meist nur in Netzumgebungen, in denen eine bestimmte Position vorherrscht. Und weil der Mensch naturgemäß nach Bestätigung sucht, bewegt er sich gern in diesen Umgebungen. Eine Spaltung der Bevölkerung ist die Folge: Man ist Gutmensch oder Nazi! Dazwischen scheint es in der Welt der Populisten nichts zu geben! Diese Aufspaltung könnte sich noch zuspitzen, da das Vertrauen in die „etablierten“ Medien schon seit Jahren – teilweise berechtigterweise – ins Bodenlose stürzt, weshalb sich immer mehr Menschen nach – teilweise sehr unseriösen – Informationsquellen im Netz umsehen. Aus eben diesen Kreisen rekrutiert die rechtspopulistische Partei, deren Wahlkämpfe auf Verschwörungsideologien und einem unklaren Anti-Establishment-Gedanken aufbauen, den Großteil ihrer Anhängerschaft.

Bedeutet dies aber das Ende unserer modernen Gesellschaft?
Mitnichten! Schließlich scheint eine Regierungsbeteiligung der AfD zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich. Zwar ist die Möglichkeit, dass die Unionsparteien einen neuen Rechtsruck vollführen und früher oder später eine Koalition mit der AfD eingehen, nicht auszuschließen, aber da die Union dann wahrscheinlich ihre moderate Wählerschaft verlieren würde, kann es aus Unionssicht kaum als sinnvoll erachtet werden, dieses politische Risiko in der näheren Zukunft einzugehen.

Letzten Endes wird – im Guten und im Schlechten – außer bloßem Getöse im parlamentarischen Betrieb nicht viel von der streitlustigen AfD zu erwarten sein. Eine zentrale Gefahr bleibt allerdings: Da Rot-Rot-Grün zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich scheint, droht der Opposition im deutschen Bundestag eine ungesunde Spaltung. Wähler der AfD werden daher enttäuscht sein, wenn sie feststellen, dass „ihre“ Partei das „Durchregieren“ der kommenden Bundesregierung noch weiter vereinfacht.


Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich hier um den ersten Bericht unseres neuen Jugendkorrespondenten, der in unregelmäßigen Abständen hier politische Überlegungen anstellen wird.

Das Beitragsbild stammt von der AfD in Baden-Württemberg und zeigt die Zusammenarbeit der rechtspopulistischen AfD und der rechtsradikalen NPD im Landtagswahlkampf 2016.

Studie attestiert: Haushalte mit niedrigen Einkommen tragen ähnliche Steuerlast wie Großverdiener.

„Starke Schultern sollen mehr tragen“, nach diesem solidarischen Grundsatz ist unser Steuersystem aufgebaut, zumindest theoretisch, denn eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Freien Universität Berlin, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beauftragt wurde, kam nun zu einem – für linke Ökonomen wenig überraschenden – Ergebnis: Demnach tragen in Deutschland Personen mit sehr hohen Einkommen eine kaum höhere Steuerlast als die Mittelschicht, während einkommensschwache Personen kaum entlastet werden.

Stefan Bach, Martin Beznoska und Viktor Steiner vom D haben die Belastung mit direkten und indirekten Steuern sowie Sozialabgaben untersucht.

Die Besteuerung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen sei zwar stark progressiv, was Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen kaum belaste, während dadurch die Durchschnittsbelastung bei höheren Einkommen klar steige, heißt es in der Studie. Indirekte Steuern, die fast die Hälfte des Steueraufkommens ausmachen, treffe aber Haushalte mit niedrigen Einkommen erheblich stärker als Haushalte mit hohen Einkommen. Werden zudem die Sozialabgaben berücksichtigt, ist laut der Untersuchung die Gesamtbelastung mittlerer Einkommen nicht bedeutend niedriger als bei sehr hohen Einkommen.

Hauptursächlich dafür ist, neben der verhältnismäßig hohen Belastung von Geringverdienern durch (indirekte) Konsumsteuern, auch dass Körperschafts- und Kapitaleinkommen nicht mit der progressiven Einkommensteuer belastet werden, sondern mit einem festen Steuersatz. 

Insgesamt, so Studienleiter Stefan Bach, sei die Steuerlastverteilung „doch erstaunlich gleichmäßig, denn auch die ganz einkommensschwachen Personen, die in der Grundsicherung sind und mit niedrigen Einkommen auskommen müssen, zahlen zwar keine Einkommensteuer, aber sie zahlen die hohen Verbrauchsteuern.“ So ergeben sich für die niedrigste Einkommensgruppe Steuerbelastungen von 20 Prozent, im unteren Bereich der Verteilung sogar deutlich mehr, und auch die Steuerlast der Mittelschicht liegt bei etwa bei 20 bis 25 Prozent. Bezieher ganz hoher Einkommen, bei denen dann die progressive Einkommensteuer zum Tragen kommt, haben zwar prinzipiell höhere Steuerbelastungen. „Wenn man dabei aber berücksichtigt, dass diese Personen größere Gestaltungsmöglichkeiten bei den Einkommen haben, ist dort die tatsächliche Steuerbelastung nicht unbedingt viel höher als bei der Mittelschicht“, betonte Bach.

Insgesamt sei damit die Steuerbelastung nur wenig progressiv.

Für die Studie, die schon Mitte Dezember veröffentlicht wurde, wurde die Bevölkerung in drei Gruppen eingeteilt: Zum ersten Drittel gehören die 10 Prozent mit den niedrigsten Einkommen, also alle, denen 2015 maximal 970 Euro pro Monat zur Verfügung standen. Die zweite Gruppe bildeten die 80 Prozent der Einkommen, die rund um das Medianeinkommen von 2.400 Euro monatlich verteilt liegen. Wer 2015 mindestens 5.300 Euro monatlich verdiente, wurde von den Forschern dem letzten Drittel zugeordnet.

Den Ergebnissen der Studie folgend wäre es dringend notwendig, für die steuerliche Gleichbehandlung von Kapital- und Körperschaftserträgen zu sorgen. Dass Arbeitseinkommen stärker besteuert werden als hohe Kapitaleinkommen, ist schließlich universell als ungerecht anzusehen.