Umweltministerium testet Oberleitungen für LKW über Autobahnen.

Berlin. Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlegen, das war einst der Plan, um Straßen zu leeren und Emissionen zu verringern. Dieser Plan ist weitestgehend gescheitert, ein immer höherer Anteil des Warenverkehrs wird stattdessen per LKW und nicht mehr mit dem Güterzug transportiert – bisher bedeutet dies, dass Millionen Liter LKW-Diesel verbraucht werden und dass LKW-Lärm und Feinstaubbelastung vielerorts unerträglich sind. Nach dem Willen des Bundesumweltministeriums soll sich dies nun ändern – die Zukunft des Transportverkehrs sollen demnach LKW mit Elektromotoren und Oberleitungen auf Autobahnen bestimmen.

Dazu sollen entlang der Autobahnen Strommasten aufgestellt werden – über der rechten Fahrspur sollen Starkstromleitungen mit 600 Volt Spannung gezogen werden, in die E-LKW eingekoppelt werden können, die mit Ökostrom fahren. Dazu baut das Bundesumweltministerium jetzt zwei sechs Kilometer lange Teststrecken, eine in Schleswig-Holstein zwischen Kreuz Lübeck und Reinfeld, die andere in Hessen zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Flughafen. Knapp 29 Millionen Euro soll das Projekt kosten – erforscht werden soll, ob es sich lohnt, Autobahnen zu elektrifizieren, um Waren klimafreundlicher durch die Republik zu transportieren.

Dahinter steckt das Versprechen, die deutsche Wirtschaft bis zum Jahre 2050 komplett klimaneutral auszurichten. Im Verkehrswesen hat sich dahingehend allerdings bisher wenig bewegt. „1990 gingen auf das Konto des Verkehrssektors genauso viele Treibhausgase wie im vergangenen Jahr,“ so Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Die Verlagerung auf die Schiene hat die Regierung zwar immer propagiert, doch werden derzeit nur 18 Prozent der Güter per Bahn transportiert. Und das Umweltbundesamt hat errechnet, dass im besten Fall 30 Prozent erreichbar sind.

Denn die Bahn stößt offenbar an Grenzen. „An der Elektrifizierung auf der Straße führt kein Weg vorbei“, so Staatssekretär Flasbarth. Das werde dann ähnlich aussehen wie bei den Oberleitungsbussen, die in manchen deutschen Städten unterwegs waren und es bis heute in der Schweiz sind. Wobei das Kabelgewirr an Kreuzungen entfiele, weil nur Autobahnen mit Oberleitungen ausgestattet werden müssen.

Dank neuester Technik kann nämlich ein E-LKW innerhalb von 30 Kilometern Fahrt am Kabel seine Batterie weit genug aufladen, um danach 80 Kilometer „kabellos“ fahren zu können. Siemens erprobt solche Fahrzeuge seit einigen Jahren in der brandenburgischen Uckermark und in Schweden auch schon im realen Verkehr. Für die Untersuchung des Umweltministeriums in Deutschland konnten sich die Bundesländer mit „realen Lieferstrecken“ bewerben, neben Hessen und Schleswig-Holstein hatte aber nur Niedersachsen Interesse ausgerechnet Bayern und Baden-Württemberg als Zentren der deutschen Automobilindustrie bewarben sich nicht für die Teilnahme an dem Feldversuch.

Eine Verdrahtung der Autobahnen würde jedenfalls zu deutlich weniger Feinstaubbelastung und zu einer besseren Klimabilanz der Logistikbranche führen – wenngleich der ökologische Fußabdruck der Bahn weiterhin besser ist. Zumal eine verbesserte Ökobilanz des Transportwesens auch eine Forcierung der regionalen Produktion – wo es möglich ist – nicht ersetzen kann.

Anzahl der Attacken auf Flüchtlingsunterkünfte leicht rückläufig – auf hohem Niveau.

Berlin. Insgesamt rechte 970 Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte registrierte das Bundeskriminalamt nach vorläufigen Zahlen im vergangenen Jahr. Die Bundesländer meldeten außerdem 2.396 Straftaten mit rechtem Hintergrund gegen Flüchtlinge außerhalb der Unterkünfte. Damit seien die Zahlen auf hohem Niveau leicht rückläufig, erfuhr der Evangelische Pressedienst (epd) aus dem Bundesinnenministerium.

Im Jahr 2015, als mit Abstand die meisten Flüchtlinge nach Deutschland kamen, waren noch 1.031 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte erfasst, wobei es sich bei rund einem Zehntel der Delikte um Brandstiftungen handelte. Da Straftaten gegen Flüchtlinge erst seit Beginn 2016 gesondert erfasst werden, gibt es allerdings keine Vergleichszahlen zu den 2.396 erfassten Delikten gegen Geflüchtete.

Auch innerhalb des Jahres 2016 ging die Zahl der Delikte gegen Asylunterkünfte zurück: Wurden im ersten Quartal wurden noch knapp 460 Straftaten gezählt, so waren es im Zeitraum Oktober bis Dezember nur noch 116.

Anlass für Entwarnung sieht das Ministerium aber nicht: Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden sei weiterhin damit zu rechnen, dass die rechte Szene die Agitation in der Asyldebatte fortsetzen werde, hieß es aus dem Ministerium. Auch mit schweren Gewaltstraftaten sei demnach zu rechnen. Selbst die Bildung weiterer rechtsterroristischer Vereinigungen wie der „Gruppe Freital“ und die „Oldschool Society“ sei weiterhin vorstellbar.


Anmerkung der Redaktion:
Das Beitragsbild zeigt die Turnhalle eines Oberstufenzentrums in Nauen, die als Asyl-Notunterkunft genutzt werden sollte. Sie ging am 25. August 2015 in Flammen auf und brannte komplett aus. Schnell wurde klar, dass es sich um einen Terroranschlag aus der Neonazi-Szene handelte.

Trump ordnet weitere Deregulierung der Finanzwirtschaft an und riskiert neuen Crash der Weltwirtschaft.

Washington D.C. (USA). Im Wahlkampf wetterte der Republikaner Donald Trump gerne gegen das korrupte Establishment in der US-Hauptstadt Washington. Der amerikanischen Bevölkerung versprach er, diese Korruption zu beenden. Dieses Wahlversprechen brach der neue US-Präsident mittlerweile schon auf mehreren Ebenen, indem er unter dem irreführenden Titel „Lobby-Verbot“ den Lobbyismus in Washington stärkte, oder indem er ausschließlich Lobbyisten, Establishment-Republikaner und superreiche Großspender in seine Regierung berief. Er bricht es nun erneut, indem er Regulierungen, die unter seinem Vorgänger Barack Obama infolge der Finanzkrise von 2008 eingeführt wurden, abschaffen will.

Der Arbeitstag des US-Präsidenten begann also am Freitag – nach einem Treffen mit den Geschäftsführern mehrerer US-Konzerne – mit dem Unterschreiben einer Exekutivanordnung, welche den ersten Schritt zum Zurückdrehen der Wall-Street-Regulierungen des „Dodd-Frank-Gesetzes“ und darüber hinaus darstellt. Außerdem, so Gary Cohn, der Direktor des „White House Economic Council“, gegenüber dem „Wall Street Journal“ am Donnerstagabend, will die neue Regierung auch gegen eine Regelung vorgehen, die Altersvorsorgeberatern gebietet, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln. Die Regelung, die Interessenkonflikte bei Vermögensberatern eliminieren soll, soll im April in Kraft treten – die Trump-Regierung will dies jedoch hinauszögern, erklärte Cohn dem Wirtschaftsmagazin. Wobei er nicht spezifisch darüber wird, wie lange die Regulierung verzögert werden soll.

Allerdings sei die Exekutivanordnung auch nur der Anfang „für eine Menge Kram, der kommen wird, so Cohn, der vorher Chef der umstrittenen US-Großbank „Goldman Sachs“ war. Die Order stellt allerdings auch den bisher schärfsten Vorstoß der Trump-Administration (die mit zahlreichen Wall Street Veteranen besetzt ist) gegen die Regularien der Obama-Ära dar.

„Amerikaner werden bessere Auswahlmöglichkeiten haben und Amerikaner werden bessere Produkte bekommen, weil wir die Banken nicht buchstäblich mit hunderten von Milliarden an Regulationskosten belasten werden,“ erklärte Cohn gegenüber dem Wall Street Journal weiter. Er schlägt dabei den selben Ton an, wie schon viele Republikaner und Banker vor ihm, die klarmachten, das sie gar nichts von den Regulierungen des „Dodd-Frank-Gesetzes“, das 2010 nach einem heftigen Kampf im US-Kongress durchgesetzt wurde (aber von vielen Linken noch als zu halbherzig wahrgenommen wird), halten.

Da das 850 seitige Gesetz, aus über 400 Regularien besteht, die von ganz unterschiedlichen Behörden durchgesetzt werden, ist es anfällig dafür, schrittweise ausgehebelt zu werden, indem diese Behörden ihre jeweiligen Teilregelungen modifizieren oder aufheben. Genau dazu gibt die jüngste Exekutivanordnung Donald Trumps den Behörden nun die ausdrückliche Erlaubnis, auf diese Weise kann die Regierung mittelfristig unter Umgehung des Kongresses das Gesetz effektiv kippen.

Übrigens: Die selben Republikaner, die jetzt die Deregulierungsanordnung ihres Präsidenten feiern, warfen seinem Vorgänger, dem Demokraten Barack Obama, regelmäßig vor, zu viele Exekutivanordnungen zu verwenden, wenn es zum Beispiel um Öko-Politik oder Gesundheitspolitik ging.

Dass Trump derzeit die Medien dominiert – was auch von den politischen Abläufen in Deutschland und Europa ablenkt -, ist durchaus bedauerlich, gerade wenn es aber um Deregulierungen der Finanzwirtschaft geht, sind Deutsche von den Vorgängen in den USA ebenso betroffen, wie Amerikaner. Nicht zuletzt war es schließlich die amerikanische Kreditwirtschaft, die den Kollaps der Weltwirtschaft 2008, in dessen Folge Millionen Europäer von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und schwerer Armut getroffen wurden, zu verantworten hatte.


Weiterführende Quellen:
Bericht aus der Washington Post: https://www.washingtonpost.com/news/morning-mix/wp/2017/02/03/trump-to-order-rollback-friday-of-regulations-aimed-at-finance-industry-top-aide-says/?utm_term=.b2f047c26266
Interview im Wall Street Journal mit Gary Cohn: https://www.wsj.com/articles/trump-moves-to-undo-dodd-frank-law-1486101602?mod=e2fb

Kellyanne „Alternative Fakten“ Conway lügt weiter und erfindet Massaker – Deutsche vertrauen USA nicht mehr.

Berlin / Washington D.C. (USA). Der Amtsantritt von Donald Trump sorgt offenbar für einen signifikanten Vertrauensverlust der Deutschen gegenüber den USA – damit liegt das Ansehen der USA erstmals mit Russland unter Präsident Wladimir Putin auf dem gleichen Niveau. Grund für den massiven Vertrauensverlust sei unter anderem der Muslim-Bann des neuen US-Präsidenten, den dessen PR-Chefin Kellyanne Conway nun kurzerhand mit einem erfundenen „Massaker“ auf amerikanischen Boden rechtfertigte.

Wenn heute die Mehrzahl der Deutschen laut ARD-Deutschlandtrend nicht mehr glaubt, die US-Regierung sei ein Partner, dem man vertrauen kann – nur noch 22 Prozent der Befragten glaubten dies, womit das Ansehen der USA hierzulande sogar niedriger ist, als nach dem NSA-Skandal – könnten sie damit durchaus Recht haben, wie die PR-Beraterin des republikanischen US-Präsidenten Donald Trump eindrucksvoll beweist, indem sie sich kurzerhand ein Terrorverbrechen ausdenkt, das es nie gegeben hat.

Es war übrigens auch Kellyanne Conway, die sich und das weiße Haus der Lächerlichkeit preisgab, als sie mit Bezug auf die Besuchermenge bei der Amtseinführung Trumps den Begriff „Alternative Fakten“ ins Spiel brachte: Demnach verstehe sie es auch als ihre Aufgabe, der Bevölkerung „alternative Fakten“ anzubieten – offenbar meinte sie das wirklich ernst.

Statt sich an das kleine Einmaleins der Überwachungspolitik – das Aufbauschen realer Bedrohungssituationen im Vorfeld einer umstrittenen Gesetzgebung – zu halten, ging die Trump-Beraterin, von der böse Zungen behaupten, ihre einzige Aufgabe sei es, den Worten des Chefstrategen und geheimen Präsidenten der USA, Steve Bannon, ein schönes Gesicht zu verleihen, wieder einmal unkonventionelle Wege, als sie in einem Interview beim Nachrichtensender MSNBC sagte: „Ich wette, es ist eine brandneue Information für das Volk, dass es unter Präsident Obama eine sechsmonatige Einreisesperre für irakische Flüchtlinge gab, nachdem zwei Iraker in dieses Land gekommen sind, sich hier radikalisiert haben und dann die Planer des Bowling Green Massakers waren.“

Das war tatsächlich eine „brandneue“ Information, denn einen solchen Anschlag irakischer Flüchtlinge in Bowling Green, Kentucky, hatte es nicht gegeben.

Conways Lüge ist allerdings durchaus perfide, denn tatsächlich waren 2011 in Bowling Green zwei Iraker festgenommen worden, die 2013 schließlich zu langen Haftstrafen wegen „umfangreicher terroristischer Aktivitäten gegen US-Soldaten im Irak“ verurteilt worden waren. Allerdings war Mohanad Shareef Hammadi und Waad Ramadan nie ein Anschlag auf die USA – erst recht kein Massaker in Bowling Green – zur Last gelegt worden, sondern der Versuch, Waffen und Geld an Islamisten im Irak zu schicken. Zudem hatten sie gestanden, im Irak Sprengsätze gegen US-Soldaten eingesetzt zu haben. „Keiner der beiden wurde wegen der Planung von Terroranschlägen in den Vereinigten Staaten angeklagt,“ erklärte damals das Justizministerium.

Auch resultierte aus der Festnahme kein generelles Einreiseverbot für Iraker, sondern lediglich die Anordnung, Asylanträge von in die USA geflüchteten Irakern erneut zu prüfen, wodurch zwar die Asylverfahren deutlich verlangsamt, aber niemals ausgesetzt wurden.

Dass es Donald Trump und seine Regierung nicht ehrlich meinen, haben die meisten Amerikaner – und offenbar auch die deutsche Öffentlichkeit – mittlerweile verstanden. Wobei insbesondere Conway aufgrund ihrer lächerlich offensichtlichen Lügen immer wieder das Ziel von Spott und Hohn wird. So veralbern auch auf Trumps bevorzugten Medium, Twitter, unter dem Hashtag #BowlingGreenMassacre viele Amerikaner den Präsidenten und seine PR-Beraterin.

Das Rekordmisstrauen gegenüber der US-Regierung, hängt jedoch sicherlich auch mit der Kabinettsbesetzung Trumps – in seiner Regierung sitzen quasi nur Lobbyisten und Multimillionäre, seinem vorgetäuschten Lobby-Verbot und seinen kontroversen Aussagen während des Wahlkampfes zusammen. So meinte Trump in einem Interview auch, er werde „nicht ausschließen“, Nuklearwaffen auch in Europa einzusetzen. Während einer Sicherheitsberatung soll der Republikaner mehrfach gefragt haben: „Wenn wir sie (Atomwaffen) haben, warum können wir sie nicht benutzen?“ Solche Aussagen verursachen verständliche Unsicherheit, insbesondere, wenn sie vom Inhaber des mächtigsten politischen Amtes der Welt kommen.

Erstmals liegen damit die USA in ihrer wahrgenommenen Vertrauenswürdigkeit bei den Deutschen nur noch knapp vor Russland, das in der selben Umfrage auf einen Wert von 21 Prozent kommt. Vor der Präsidentschaftswahl im November waren die USA noch auf 37 Prozentpunkte mehr gekommen.

Die Umfrage ergab weiterhin, dass nur 26 Prozent der Deutschen glauben – und es gut finden -, dass Donald Trump seine Wahlversprechen umsetzt. Aufgrund der angedrohten Strafzölle für nichtamerikanische Produkte, glauben 67 Prozent zudem, Trump könne der deutschen Wirtschaft schaden. Die überwältigende Mehrheit der Befragten – 80 Prozent – glaubt, aufgrund von Donald Trump müssten die Mitgliedsstaaten der europäischen Union stärker zusammen rücken. So könnten am Ende Donald Trump, Steve Bannon und Kellyanne „Alternative Fakten“ Conway für Europa doch einen positiven Effekt haben, indem sie mehr europäische Solidarität fördern, und den europäischen Staaten endlich die Courage verleihen, sich von den USA abzunabeln.

Neonazi-Bewaffner „Migrantenschreck“ geht vom Netz – Betreiber auf der Flucht.

Berlin. Prominent prangte die Werbung des rechtsextremen Waffen-Kaufportals „Migrantenschreck“ bis vor kurzem auf den Internet-Seiten des „Contra-Magazinz“, bei Jürgen Elsässers „Compact – Magazin für Souveränität“ und auf anderen rechten Webseiten. Nun ist sie offline – endlich – und ihr Betreiber, der auch mit der rechtsextremen Aktivistengruppe „Anonymous-Kolektiv“ (die nicht mit dem anarchistischen Hacker-Netzwerk zu verwechseln ist) verbandelt gewesen sein soll, ist auf der Flucht.

Seit Mai 2016 konnten „besorgte Bürger“ aus mehreren europäischen Ländern in dem rechten Online-Shop illegal Schusswaffen erwerben – „einfach, schnell und diskret“, wie es auf der Seite hieß. Ganz so diskret liefen aber wohl die Geschäftsabwicklungen nicht ab: So gelangte ein Rechercheteam des Technologie-Magazins Motherboard und der Süddeutschen Zeitung an die Kundenliste von „Migrantenschreck“ und besuchte in den vergangenen Monaten einige Nutzer des Waffenshops, der auch dazu aufrief, Gaspistolen – deren Besitz ohne entsprechende Waffenerlaubnis strafbar ist – gegen „Asylforderer“ und „Ficki-Fick-Fachkräfte“ einzusetzen.

In den Werbetexten für die Schreckschuss- und Gummigeschosswaffen wurde völlig unverhohlen gegen Migranten und Antifaschisten gehetzt: Die Stadt werde „zum gesetzlosen Tummelplatz von Asylforderern“, konnte man etwa im Text zum doppelläufigen Gewehr „Migrantenschreck DP120 Professional Bautzen Edition“ erfahren, und dass man „Frauen schützen und Fußgängerzonen zugänglich halten“ müsse. Auch ein „Antifa-Schreck Komplettpaket“ gegen „rotzfreche Antifanten“ hatte der Neonazi-Bewaffner im Angebot.

Nun ist die Seite offline und der Betreiber, Mario Rönsch, der sich laut Informationen des Netztransparenzdienstes „Mimikama“ auch für die rechtsextreme Aktivistengruppe „Anonymous-Kollektiv“ verantwortlich zeigt, tauchte im Ausland unter. Insgesamt soll Rönsch zwischen Mai 2016 und Januar 2017 rund 150.000 Euro mit seinem illegalen Waffenhandel umgesetzt haben.

Was der 34-jährige Thüringer dabei nicht wusste: Ein Netzaktivist hatte es sich zur Aufgabe gemacht, den Waffendealer und Neonazi zu Fall zu bringen. In mühseliger Kleinstarbeit hatte er Rönschs Karriere der letzten Jahre dokumentiert, soweit sich diese im Internet nachvollziehen ließ. Wann immer Rönsch mit einem seiner zahlreichen Fake-Accounts bei Facebook etwas teilte, machte sein anonymer Beobachter einen Screenshot davon. Als Rönsch seine Webseite auf einen russischen Provider verlegte, registrierte der Verfolger die Änderung und archivierte sie. Zehntausende Dokumente liegen mittlerweile auf dessen Festplatte, sortiert in hunderten Ordnern. Eine Datensammlung von mehr als 37 Gigabyte Material.

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Solche Gummigeschoss-Waffen vertrieb „Migrantenschreck“ zuletzt aus Ungarn mit hetzerischen Werbetexten – ihr Besitz ist in Deutschland ohne Sondererlaubnis strafbar.

Ohne diesen Aktivisten gäbe es bisher keine handfesten Beweise gegen Rönsch, ohne diesen Aktivisten hätte die Öffentlichkeit nie etwas über die Kundschaft des Waffenhändlers erfahren, die aus alleinerziehenden Müttern, unsicheren Medizinern, rechtsextremen KFZ-Mechatronikern und vielen anderen Individuen besteht. Er müsste gefeiert werden – doch Rönschs Gegenspieler bleibt lieber unbekannt.

Vergangene Woche durchsuchten Ermittler schließlich – offenbar aufgrund der Kundenliste, die dem anonymen Aktivisten in die Hände fiel – Wohnungen und Geschäftsräume von 29 Menschen mit rechtem Hintergrund. Dabei fanden sie insgesamt 42 Waffen, deren Besitzern nun Klage wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz – und damit bis zu fünf Jahre Haft drohen. Rönsch, der sein Geschäft zeitweise von Ungarn aus betrieb, wo der Verkauf und Erwerb von Schreckschuss-Pistolen deutlich geringen Auflagen unterliegt, bleibt jedoch verschwunden.

Das letzte Lebenszeichen des Neonazis ist ein Tweet, in dem er schreibt: „Merkel: Fuck u!“ mit einem Foto, dass ihn in sommerlicher Kleidung bei grellem Sonnenschein – angeblich in Jalta auf der Krim zeigt.

Allerdings ist davon auszugehen, dass der Thüringer Waffenhändler früher oder später wieder auftaucht, wobei zu hoffen ist, dass ihm sein Gegenspieler dann – wenn schon die Behörden offenbar dazu allein nicht in der Lage sind – erneut das Handwerk legt.

Übrigens: Mimikama berichtete bereits im vergangenen Jahr, dass die auf Migrantenschreck vertriebenen Waffen nicht nur teilweise illegal, sondern auch deutlich überteuert waren – Neonazi-Bewaffner Rönsch zockte also seine „Kameraden“ auch noch ab.


Weiterführende Quellen:
Verbindung von Anonymous.Kollektiv und Migrantenschreck: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/anonymous-kollektiv-wirbt-fuer-migrantenschreck-14817588.html
Die ganze Geschichte der Recherchen auf Motherboard: http://www.sueddeutsche.de/digital/illegaler-waffenhandel-zu-besuch-bei-den-kunden-von-migrantenschreck-1.3360777
Die Interviews mit einigen Kunden von Migrantenschreck auf SZ.de: https://motherboard.vice.com/de/article/aufstieg-und-fall-von-migrantenschreck-unterwegs-im-rechten-waffensumpf
Mimikama über Migrantenschreck: http://www.mimikama.at/allgemein/migrantenschreck-verwirrspiel-um-eine-waffenverkaufsplattform/

Auf dem rechten Auge blind: Später Fahndungserfolg zeigt, dass „Gefährder“ auch Neonazi-Terroristen sein können.

Düsseldorf. Am Abend vor der umstrittenen Entscheidung der Bundesregierung, sogenannten Gefährdern künftig auch ohne Gerichtsbeschluss Fußfesseln aufzuerlegen, zeigt die Polizei in Ratingen bei Düsseldorf, dass zu diesen Gefährdern nicht nur Islamisten gehören – ein Faktor, der in der öffentlichen Debatte gern vergessen wird -, als sie einen in die Jahre gekommenen Neonazi festnimmt. Der Mann soll für einen Rohrbombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vor fast 17 Jahren verantwortlich sein.

Der Sprengstoff-Anschlag, den der Beschuldigte Ralf S. begangen haben soll, traf am 27. Juli 2000 um 15.04 Uhr zehn Wartende, sieben Frauen und drei Männer, die als „Kontingentflüchtlinge“ in die Bundesrepublik gekommen waren und regelmäßig an einem Deutschkurs nahe des Bahnhofs teilgenommen hatten. Am schwersten traf es eine Frau: Sie erlitt durch den Anschlag eine Fehlgeburt und verlor ein Bein, dass jedoch wieder angenäht werden konnte. Insgesamt sechs der zehn Opfer waren Mitglieder lokaler jüdischer Gemeinden.

Schon unmittelbar nach dem Bombenattentat, das damals bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, verwiesen antifaschistische Gruppen in Düsseldorf auf den vorbestraften Neonazi Ralf S., der zu der Zeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts ein „Survival Security & Outdoor“-Geschäft betrieb, welches den Hinweisgebern zufolge der Neonazi-Szene auch als Beschaffungsquelle für Waffen und Sprengstoff diente. Dem Hinweis aus dem antifaschistischen Milieu ging jedoch die Polizei nicht direkt nach. „Erst fünf Tage nach dieser Veröffentlichung reagierte die Polizei mit einer Hausdurchsuchung,“ so der Düsseldorfer Ratsherr Frank Laubenburg (Die Linke) am Mittwoch nach der Verhaftung des mutmaßlichen Bombenlegers.

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Der Tatort des rechten Terroranschlags am S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf im Jahr 2000.

Besonders brisant ist dabei, dass die Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten am 2. August 2000 kein belastendes Material gefunden haben wollen, während fünf Monate später die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens im Keller des Angeklagten unter anderem eine militärische Übungshandgranate sowie allerlei neofaschistisches Propagandamaterial der „Deutschen Volksunion“ (DVU) entdeckten. So behauptete die Staatsanwaltschaft im Sommer 2000 noch, Ralf S. sei „nicht der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen“ – obwohl er bereits einschlägig vorbestraft gewesen war.

Auch wegen dieser anfänglichen Fehleinschätzung tappten die Ermittlungsbehörden lange im Dunklen, befragten insgesamt 1.400 Zeugen, gingen mehr als 300 Spuren nach und legten 69.000 Aktenseiten an, ohne dass sich ein dringender Tatverdacht ergab. Vieles deutet demnach daraufhin, dass auch die Blindheit der Behörden „auf dem rechten Auge“ – ähnlich wie bei den NSU-Morden – dazu führte, dass Ralf S. lange unbehelligt blieb und erst jetzt, mehr als 16 Jahre später, festgenommen wurde.

Erst im Juli 2014 kam wieder etwas Licht in die Sache: Laut dem zuständigen Ermittler Udo Moll meldete sich ein Mann aus der JVA Castrop-Rauxel, demgegenüber Ralf S. die Tat nicht nur gestanden, sondern sogar mit ihr geprahlt haben soll. S. saß damals in Haft, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. „Jede Akte, jede Spur wurde darauf neu durchleuchtet“, so Kriminaldirektor Röhrl.

Nun tauchten auch Zeugen auf, die aussagten, S. hätte bereits im Vorfeld den Anschlag angekündigt. Zudem zog eine Zeugin, die S. 2000 ein Alibi verschafft hatte, ihre Aussage zurück und es wurde bekannt, dass vor der tat zwei Neonazis die Sprachschüler beschimpft hatten. Diese seien dann in das Geschäft von Ralf S. geflohen. Dieser Vorfall, so Moll, steht aller Wahrscheinlichkeit nach in Verbindung mit dem Attentat. Mittlerweile sitzt Ralf S. in Untersuchungshaft, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. „Das Gesamtbild belastet den Verdächtigen schwer“, so der Düsseldorfer Kriminaldirektor Markus Röhrl am Mittwochnachmittag.

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Rettungskräfte transportieren nach dem Anschlag am 27. Juli 2000 Verletzte ab.

Auch eine Sprengmittelausbildung, die S. als Zeitsoldat bei der Bundeswehr erhalten haben soll, stellt ein belastendes Indiz gegen den mittlerweile 50-Jährigen dar. zudem gebe es Hinweise darauf, dass der mutmaßliche Bombenleger bei Spaziergängen mit seinen Hunden die „Routineabläufe“ der auserkorenen Opfer auskundschaftete. Fast alle seiner damaligen Probleme habe Moll Ausländern zugeschrieben, ergänzt Moll.

Mittlerweile ist daher für den zuständigen Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück klar: „Der Tat lag eine fremdenfeindliche Absicht zugrunde.“ Die Anklage lautet auf versuchten Mord in zwölf Fällen. Zu Todesopfern sei es nur durch Glück nicht gekommen, betont Herrenbrück. Der Beschuldigte, der bis zuletzt – offenbar erfolglos – seine Dienste als „Sicherheitsberater“ anbot, schweigt zu den Vorwürfen.

Indes wird am kommenden Dienstag auch der NSU-Untersuchungsausschuss in NRW in einer Sondersitzung über S. und den Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn beraten.

Fußfessel oder nicht Fußfessel – eine politische Blendgranate mit potentiell fatalen rechtsstaatlichen Konsequenzen.

Berlin. Extremistische Gefährder sollen nach dem Willen der Bundesregierung mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin im Zuge der Änderung des BKA-Gesetzes. Es obläge demnach künftig dem Bundeskriminalamt, zu entscheiden, ob eine Person, die es als terroristische Gefahr einstuft, dazu verpflichtet wird, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Das BKA kann solchen Personen dann zur Gefahrenabwehr auch untersagen, die eigene Wohnung, oder einen bestimmten Bereich zu verlassen.

Auf die neue Überwachungsregelung hatten sich Innenminister Thomas de Maiziere und Justizminister Heiko Maas vor drei Wochen als Reaktion auf den Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin im Dezember geeinigt. Der Täter Anis Amri war vor der Tat von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft worden, man hatte ihn aber aus den Augen verloren.

Das BKA soll nun eine Fußfessel verfügen können, wenn für die Überwachung des jeweiligen Gefährders keine Landespolizeibehörde zuständig ist.

Daraus ergeben sich zwei Probleme:

Erstens ist die Gesetzesänderung dadurch zunächst nahezu unwirksam – eine politische Blendgranate, um der Bevölkerung das Gefühl zu geben, man nähme sich dem Thema „Innere Sicherheit“ ernsthaft an -, weil die allermeisten der bundesweit rund 550 als Gefährder eingestuften Personen bereits nach Landesrecht überwacht werden – weshalb De Maiziere die Landesregierungen drängte, in ihren Polizeigesetzen ebenfalls erweiterte Möglichkeiten für Fußfesseln vorzusehen.

Zweitens bestehen ernsthafte Zweifel, ob der Rechtsstaatlichkeit der Maßnahme. So schreibt der Innenpolitiker Jan Korte von der Linkspartei in einem Statement: „Entweder eine Person bietet so klare Anhaltspunkte für die baldige Begehung einer Straftat, dass sie ohnehin rund um die Uhr überwacht werden oder in Gewahrsam genommen werden muss, oder dies ist nicht der Fall, und dann ist auch das Anlegen einer elektronischen Fußfessel verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die gesetzliche Unschuldsvermutung.“ Die Regelung sei zudem derart unpräzise, dass sie einen solch massiven Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und Freiheitsrecht der Betroffenen nicht rechtfertigen könne, so Korte weiter.

Fraglich ist auch, ob nicht Fußfesseln, die auf Verdacht eingesetzt werden – ähnlich wie Untersuchungshaft oder Polizeigewahrsam -, von einem Richter angeordnet werden müssten.

Die Novelle des BKA-Gesetzes, welches das Verfassungsgericht im vergangenen Jahr schon einmal wegen Privatsphäre-Bedenken gekippt hatte, müsste dementsprechend erneut auf seine Verfassungskonformität überprüft werden. „Wenn die Bundesregierung an ihren Fußfesselplänen festhält, riskiert sie …, dass das neue BKA-Gesetz wieder vom Bundesverfassungsgericht zurückgepfiffen wird. So ein Risiko einzugehen ist ebenfalls unverhältnismäßig, berücksichtigt man den geringen Effekt, den man davon hat,“ erklärt Korte.

Neben der Legalität des Gesetzes, ist auch die Wirksamkeit von Fußfesseln umstritten: So gibt es bisher keine Evidenz dafür, dass Fußfesseln tatsächlich Verbrechen verhindern können. Insbesondere dann nicht, wenn die Fußfesselträger nicht zusätzlich unter Hausarrest gestellt werden, sondern sich z.B. frei in einer Stadt bewegen dürfen. Korte schreibt dazu: „Die Fußfessel kann einzig zur Überwachung kooperationswilliger Menschen eingesetzt werden. Aber sie hält niemanden vom Morden ab. Sie verhindert au ch nicht das Untertauchen Verdächtiger. Die Fußfessel bringt also keinen zusätzlichen Nutzen. Sie mag das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen, aber sie erhöht nicht ihre Sicherheit.“ Er bezeichnet die Maßnahme dementsprechend als „Placebo“ – was als Äquivalent zur „politischen Blendgranate“ aufgefasst werden darf – mit „gefährlichen Nebenwirkungen für unseren Rechtsstaat“. Recht hat er!

Ähnlich äußert sich Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag: „Wenn der Verdacht nicht ausreicht, um jemanden einzusperren, mit welcher Begründung darf man ihm dann Fußfesseln anlegen? Und wie soll eine solche Fußfessel einen Anschlag überhaupt verhindern? Anis Amri hätte auch mit Fußfessel einen Lkw steuern können.“

(… ) Und wenn man schon über die Bekämpfung von Gefährdern redet, dann muss man wegkommen von der einseitigen Fokussierung auf islamistische Hetzer. Im Bereich des Neonazismus gibt es in Deutschland 12.000 gewaltbereite Neonazis, denen im Prinzip jedes Verbrechen zuzutrauen ist.

Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Fußfessel nur angeordnet werden darf, wenn der Gefährder bereits wegen einer staatsgefährdenden Straftat verurteilt worden ist. Nach dem Berliner Anschlag wurde die Vorlage dann aber verschärft – ohne die Ermittlungen abzuwarten.

Bisher gibt es in Deutschland 88 Träger von Fußfesseln, alle wurden von Gerichten zum Tragen der Fußfessel verpflichtet, weil sie auch nach ihrer Haftentlassung noch als gefährlich eingestuft wurden. Diese werden im hessischen Bad Vilbel bei der „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) von 16 Justizbediensteten rund um die Uhr überwacht. Nach ersten BKA-Schätzungen könnte die Zahl der Überwachten allerdings demnächst um rund 130 „hochaktive Gefährder“ steigen.

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88 vorbestrafte Gefährder werden bei der GÜL derzeit überwacht – sie alle wurden von Gerichten nach ihrer Haftentlassung als weiterhin gefährlich eingestuft – künftig soll dazu die gerichtliche Anordnung nicht mehr nötig sein.

Technisch könnten, so der GÜL-Chef Hans-Dieter Amthor, insgesamt bis zu 500 Personen per Fußfessel überwacht werden. Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, müsste allerdings wahrscheinlich das Personal bei der Überwachungsstelle aufgestockt werden, so Amthor. Seit dem Beginn der bundesweiten Fußfessel-Überwachung im Jahre 2012 gingen bei der GÜL rund 15.000 Alarmmeldungen ein, wobei in 80 Prozent der Fälle der Akku leer war, in diesen Fällen wurde der Träger angerufen, wodurch sich der Vorfall klären ließ. Nur in 739 Fällen musste die Polizei ausrücken.

Am Ende steht einmal mehr die Frage, wie viel Freiheit – und Rechtsstaatlichkeit – wir bereit sind, für ein – trügerisches – Gefühl der Sicherheit zu opfern. Auf dieser Seite wird die Auffassung vertreten, dass Fußfesseln sich als Instrument nicht eignen, um schwere Straftaten zu verhindern, dass solche Maßnahmen – ähnlich wie längerer polizeilicher Gewahrsam oder Untersuchungshaft – gerichtlich beschlossen werden muss, und dass dementsprechend die von der Bundesregierung angestrebte Regelung, die Gerichte zu übergehen und die Verantwortlichkeit für einen so essentiellen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte potentieller – also formal unschuldiger – Gefährder, einer Ermittlungsbehörde zu übereignen, verfassungswidrig ist.


Weiterführende Quellen:
Presserklärung der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02/2017-02-01-bka-gesetz.html
Zur Gesetzesänderung: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Novellierung-des-BKA-Gesetzes-Elektronische-Fussfessel-fuer-Gefaehrder-3614572.html
Presseerklärung der Linkspartei: https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/fussfessel-fuer-gefaehrder-ist-placebo-mit-gefaehrlichen-nebenwirkungen/