Gericht verhindert Kontakt zwischen jüdisch-orthodoxen Kindern und Transgender-Elternteil – aus religiösen Gründen.

Manchester (Großbritannien). Ein Gericht im englischen Manchester hat beschlossen, einer Transgender-Frau den direkten Umgang mit ihren fünf Kindern zu verbieten, weil dies unvereinbar mit dem ultra-orthodox jüdischen Hintergrund ihrer Exfrau sei.

Das von Richter Peter Jackson gesprochene Urteil folgte einem zwölfmonatigen Rechtsstreit der Eltern um das Umgangsrecht mit den Kindern. Im Kern ging es darum, dass dem Transgender-Elternteil, der nun als Frau lebt und zuvor die orthodox-jüdische Gemeinschaft verlassen hatte, durch die Mutter der gemeinsamen Kinder der direkten Umgang diesen verwehrt wurde.

Die Anwälte der Mutter hatten argumentiert, dass die Kinder von der charedischen Gemeinschaft geächtet würden und damit kein normales Leben aufgrund ihres Kontakts mit einem Transgender-Elternteil leben könnten – inwieweit allerdings ein Leben in einer regressiv-religiösen Gemeinschaft, die nach Regeln aus dem 19ten Jahrhundert lebt, im 21ten Jahrhundert „normal“ ist, hinterfragten sie nicht. Obgleich orthodoxe Rabbis, die im Namen der Transgender-Frau handelten, vor Gericht erklärten, dass im Judentum Transgender-Personen nicht in dieser Weise bestraft werden dürften, beschloss Richter Jackson, das „Risiko“, dass „diese Kinder und ihre Mutter von ihrer Gemeinschaft ausgestoßen würden, wenn die Kinder persönlichen Kontakt mit ihrem Vater hätten“ sei zu groß, um persönlichen Umgang zu erlauben.

„Die profunden Konsequenzen einer möglichen Kontaktanordnung für das Kindeswohl abwägend habe ich die unliebsame Entscheidung getroffen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder oder die Mutter durch die ulta-orthodoxe Gemeinde marginalisiert oder ausgeschlossen werden, so real ist – und die Konsequenzen so bedeutend, dass dieser eine Faktor – trotz der vielen Nachteile – die vielen Vorteile des Kontakts überwiegt,“ so Richter Jackson weiter. „Deshalb beschließe ich mit echtem Bedauern, wissend, wie viel Schmerz es bereiten muss, dass der Antrag des Vaters auf direkten Umgang abgelehnt werden muss.“ Die Worte gingen dem Richter, so berichten Beobachter, sichtlich schwer über die Lippen – zu Recht, musste er doch, zum Wohl der Kinder, beschließen, dass sie ihren Vater, der sich ihnen gegenüber nie etwas zu Schulden kommen ließ, nicht mehr sehen dürfen, weil ihre Religion es verbietet.

Der Transgender-Frau wurde stattdessen erlaubt, ihre Kinder vier mal im Jahr per Brief zu kontaktieren – ein sehr schwacher Trost, wie man annehmen darf.

Richy Thompson, Kampagnenmanager der „British Humanist Association“ sagte der britischen Zeitung „The Independent“, die Entscheidung sei „extrem traurig“ vor dem Hintergrund des Fortschritts, der bei den Rechten von Transgender-Personen gemacht wurde. „In einer Zeit, in der sich die Gesellschaft in Richtung viel inklusiverer Ansichten gegenüber Trans-Personen und deren grundlegender Rechte bewegt, ist es sehr bedauerlich, dass eine religiöse Gemeinschaft solch diskriminierende Ansichten beibehalten kann, und damit droht, Kinder aufgrund der Gender-Identität eines Elternteils zu ächten, und dass wir sogar mit Familienrichtern konfrontiert werden, die solche Urteile sprechen wie dieses,“ erklärte er.

Der Fall zeigt eindrücklich, in welch fundamentalem Widerspruch zur modernen Realität sich regressive religiöse Gruppen wie das charedische Judentum befinden. Werden sie mit äußeren Einflüssen konfrontiert, die nicht in ihr Weltbild passen, ergeben sich für die Anhänger solcher Gruppen schwerwiegende Folgen. So ist kaum nachvollziehbar, wie die betroffene Trans-Frau mit sich gekämpft haben muss, ehe sie ihre ultra-orthodoxe Gemeinschaft verließ, um als Frau leben zu können.

Am Ende steht ein Gerichtsurteil, dass ambivalent zu betrachten ist: Einerseits hätte die Ächtung der Kinder durch die regressive Gemeinschaft – die von einigen Menschenrechtlern als Sekte bezeichnet wird -, in der sie sich bewegen, schwere psychologische Folgen, andererseits haben die Kinder – solange sich nicht auch die Mutter von der charedischen Gemeinschaft löst, kaum eine Chance auf ein modernes Leben, auf eine weltoffene Erziehung und wissenschaftlich-säkulare Bildung. Außerdem bleibt der fade Beigeschmack, dass hier einem Elternteil aus religiösen Gründen der Umgang mit den leiblichen Kindern untersagt wird.

Charedische Gemeinschaften entstanden im 19. Jahrhundert als Reaktion auf die Säkularisierung des Judentum und die Emanzipationsbestrebungen der Juden in Mittel- und Osteuropa. Insgesamt gibt es weltweit etwa 1,3 bis 1,5 Millionen charedische Juden, die sich an die ultra-orthodoxe Auslegung ihrer Religion halten und den Kontakt mit der säkularen Welt stark beschränken. Die meisten von ihnen – 700.000 – leben in Israel, die meisten charedischen Juden in Europa – etwa 47.000 – leben in England.


Weiterführende Quelle:
British and Irish Legal Information Institute – Urteil und Prozessprotokoll.

Lügen, Depressionen, Wirkungslosigkeit – Die grausame Wahrheit über die Schwulenheilung.

Im vergangenen Dezember hat Malta sogenannte Konversionstherapien, also Behandlungsverfahren, die das Ziel verfolgen, die sexuelle Orientierung oder Identität von der Homosexualität zur Heterosexualität zu verändern, verboten. Aus dem Milieu der „Gender-Kritiker“ und der sogenannten „Ex-Gay-Bewegung“ gibt es an dieser Entscheidung massive Kritik bis hin zum Vorwurf des Totalitarismus gegenüber der maltesischen Regierung. Homosexuelle, so argumentieren die Anhänger der „Ex-Gay-Bewegung“, müssen frei darüber entscheiden dürfen, ob sie ihre Homosexualität annehmen, oder ob sie diese therapieren lassen. Indem man Verbote der umstrittenen Konversions- oder Reparativtherapie unterstütze, zwinge man anderen die eigene Meinung und den eigenen Lebensstil auf. (Auf die letzten beiden Sätze wird diese Arbeit noch zurück kommen.)

Nachdem Malta die kontroversen Behandlungen schon Ende vergangenen Jahres verboten hat, berät seit Jahresbeginn auch das taiwanesische Parlament über einen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers, der Versuche von „Schwulenheilung“ unter Strafe stellen soll. In Deutschland allerdings bleibt Konversionstherapie zunächst legal und in den USA wurde mit Mike Pence gerade ein Politiker zum Vizepräsidenten erhoben, der doch tatsächlich mehr staatliche Mittel in die Konversionstherapie investieren will. Verbote der umstrittenen Praxis bleiben global die Ausnahme.


Vorbemerkung: Die vorliegende Arbeit soll unter kurzer Bezugnahme auf aktuelle Ereignisse die wissenschaftlichen Grundlagen zur Konversionstherapie in aller Kürze zusammenfassen. Weiterführende Quellen sind am Ende des Artikels zu finden.


Verbot in Malta und Situation in Deutschland.

Die Entscheidung, Konversionstherapien zu verbieten, fiel im Parlament der Mittelmeerinsel einstimmig. Schon vor der eigentlichen Abstimmung hatten sämtliche Parlamentsmitglieder ihre Unterstützung für das Gesetz zugesichert. Seit dem Jahreswechsel drohen dort nun jedem eine Geldstrafe von 1000 bis 5000 Euro sowie fünf Monate Gefängnis, der versucht, die sexuelle Identität einer Person auf therapeutische Weise zu verändern. Für ausgebildete Ärzte und Therapeuten sind die Strafen noch deutlich härter: Ihnen drohen 2000 bis 10000 Euro Geldstrafe sowie bis zu ein Jahr Haft. Ausdrücklich ausgenommen sind in dem Gesetz allerdings PsychotherapeutInnen, die „unvoreingenommen“ Menschen beim Umgang mit ihrer sexuellen Identität unterstützen.

Malta gilt gemeinhin als das LGBTI-freundlichste Land Europas, nirgendwo sonst genießen Lesben, Schwule, Trans- und Intersexuelle so viele Rechte wie in dem kleinen Inselstaat.

In Deutschland sähe das wohl anders aus, eine Einstimmigkeit für ein Verbot käme zumindest nicht zustande – wenn eine entsprechende Vorlage es denn je in die Parlamente schaffen sollte -, denn obwohl Menschenrechtsverbände und progressive Kräfte seit langem politisches Handeln in der Thematik fordern, hat die „Ex-Gay-Bewegung“ sowohl bei der Union als auch bei der AfD einflussreiche Unterstützer. Zu den wichtigsten Advokaten der Umpolungsbehandlungen gehören in Deutschland das fundamentalistische „Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft“ (DIJG), das Teil der evangelischen Amtskirche ist, sowie der evangelikal-konservative Verein „Wüstenstrom“ mit Sitz im baden-württembergischen Tamm, der bereits wegen emotional schädigender Therapieansätze bis hin zum psychischen Zwang in die öffentliche Kritik geraten ist. Wobei „Wüstenstrom“ mittlerweile wohl in der „Bewegung“ kaum noch Relevanz hat, der Organisator,  Markus Hoffmann, tritt stattdessen jüngst häufiger mit der „Bruderschaft des Weges“ auf, einer kleinen Gruppe von Personen – offenbar aus dem „Wüstenstrom“-Umfeld, die angeben, ihre Homosexualität nicht auszuleben. Auch „Wüstenstrom“ hat Verbindungen zur evangelischen Amtskirche in Deutschland (EKD).

Zusätzlich erschwert wird in Deutschland eine Anti-Konversionsgesetzgebung, weil es im Grundgesetz – im Gegensatz zur maltesischen Verfassung – keinen expliziten Schutz der sexuellen Orientierung und Identität gibt. LGBTI-Organisationen streiten hierfür zwar seit Jahren, bisher scheiterte jedoch jeder Versuch, die nötige Änderung des dritten Verfassungsartikels in die Wege zu leiten – insbesondere an den Unionsparteien. Das DIJG spricht sich auf seiner Homepage klar gegen einen verfassungsmäßigen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität aus. Solche Position – hinterlegt mit religiös-pseudowissenschaftlicher – Scheinevidenz verbreitet das Institut über ein Netzwerk christlich-fundamentalistischer Vereine und Organisationen, die auch politische Lobbyarbeit leisten und beispielsweise Mitorganisatoren der „genderkritischen“ „Demo für alle“ sind, auf der sich auch AfD-Politiker immer wieder gerne sehen lassen. Dabei setzt übrigens das DIJG auch entgegen aller wissenschaftlichen Forschung auch Pädophilie und Homosexualität gleich. Eines der Hauptargumente gegen den Schutz der sexuellen Identität wird damit der Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen. Tatsächlich ist die Argumentation des Instituts hierzu ziemlich bemerkenswert – um nicht zu sagen unverschämt.

Wissenschaftliche Betrachtung der Wirksamkeit von Konversionstherapie.

Trotz aller religiös-fundamentalistischen Motivation der „Ex-Gay-Initiativen“ – und hinter solchen Initiativen stecken ausnahmslos religiöse Motive – behaupten das DIJG, „Wüstenstrom“ und andere immer wieder, sich auf wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit der sogenannten Konversions- oder Reparativtherapien berufen zu können. Es gilt daher zunächst, diese Studien einmal auszuwerten, um die Evidenz zu beurteilen, auf die sich die selbsternannten Schwulenheiler stützen.

Hierzu stellte Dr. Reinhold Weicker von der „ökumenischen Initiative Homosexualität und Kirche“ (HuK) in einer Arbeit für den Evangelischen Kirchentag Dresden am 03.06.2011 zunächst fest, dass die angebliche Evidenz einerseits in aller Regel sehr allgemein und ungenau zitiert wird, die Initiativen blieben demnach bewusst undeutlich. Andererseits gebe es aber auch Fälle, in denen die Studienergebnisse, auf die sich die „Ex-Gay-Bewegung“ stützt, schlicht falsch oder irreführend wiedergegeben wurden.

So erklärte die Kinderärztin und Leiterin des DIJG, Dr. Christl Ruth Vonholt bei einem Vortrag in Wien im Februar 2008 fälschlicherweise: „Eine größere Zahl wissenschaftlicher Studien belegt, dass eine Abnahme homosexueller Empfindungen und die Entwicklung einer reifen Heterosexualität möglich sind. So führte Robert Spitzer, Columbia Universität New York (2003) eine detaillierte Untersuchung durch. Über 60 Prozent der Männer und über 40 Prozent der Frauen hatten nach entsprechender Therapie dauerhaft zu einem ‚guten heterosexuellen Leben‘ gefunden.” Aus Spitzers Studie lassen sich die angegebenen Zahlen jedoch nicht entnehmen, sie sind schlicht erfunden, zumal ohnehin fraglich ist, ob sich Spitzers Untersuchung überhaupt für Aussagen über die „Heilbarkeit“ von Homosexualität eignet.

Ähnlich wie Dr. Vonholt äußerte sich auch der Geschäftsführer des „Werks für Sexualethik – weißes Kreuz”, einer dritten bedeutenden Institution in der deutschen „Ex-Gay-Bewegung“, der Pfarrer Rolf Trauernicht in einem Text auf der Website seiner Organisation: „Wenn man die Ergebnisse verschiedener Studien zusammenfasst, kann man davon ausgehen, dass ca. 40% der Homosexuellen die Kraft haben, an sich zu arbeiten und Veränderung in Richtung Heterosexualität zu erfahren. Ca. 30% leiden weiter an ihrer Neigung, ohne den sexuellen Kontakt zu leben und ca. 30% bleiben ihrer homosexuellen Neigung und Praxis treu.” Auch bei Trauernicht bleibt völlig unklar, woher seine Prozentangaben stammen – von einer veröffentlichten Studie sind sie nicht gedeckt.

Hinzu komme, so Weicker, dass in den Aussagen über die „Heilungschancen“ regelmäßig wertende Begriffe aus dem religiösen statt aus dem wissenschaftlichen Kontext verwendet werden. So beantwortete „Exodus International“, der amerikanische Dachverband der „Änderungsbefürworter“, die Frage „Was ist die Erfolgsquote, wenn es um die Änderung von homosexuell nach heterosexuell geht?“ auf seiner Website folgendermaßen: „Lass uns die Frage umformulieren. Gibt es begründete Hoffnung dafür, dass Männer und Frauen, die Anziehung zum gleichen Geschlecht erleben, diese Versuchungen überwinden und ein Leben in sexueller Integrität führen können?” Die benutzten Worte seien hier bewusst nicht neutral gewählt, so Weicker.

Neben den inkonsistenten Aussagen über die tatsächliche „Heilbarkeit“ beobachtet Dr. Weicker, dass bei allen mehr oder weniger ernstzunehmenden „Ex-Gay-Initiativen“ aus der Position, Homosexualität sei nicht – wie von der angeblichen Propaganda der „Schwulen-Lobby“ behauptet – genetisch oder biologisch bedingt, der unberechtigte Umkehrschluss gezogen werde, dass sie dann nur psychisch bedingt sein könne, also prinzipiell änderbar sei. Öffentlich werde dabei zumeist von“Änderung“ gesprochen, von „Heilung“ und dem „homosexuellen Problem” nur gegenüber Gleichgesinnten.

Zur tatsächlichen wissenschaftlichen Überprüfung von Behauptungen über Erfolge und Misserfolge von deutschen Schwulenheilern schreibt Dr. Weicker: „Aus dem deutschsprachigen Raum gibt es Einzelberichte (‚Ich kenne da jemanden‘, ‚viele‘), mir sind aber keine systematischen Studien von neutraler Seite bekannt.“ Ihm selbst sei jedoch niemand namentlich bekannt, der sich als „erfolgreich geheilter Homosexueller“ identifiziert, der nicht „in der Beratung mit dem Ziel einer Umorientierung tätig“ sei.

Das selbe gelte allerdings auch in Bezug auf die Schädlichkeit der Therapieversuche: Da sich Personen, die sich an die Presse wenden in der Regel ihre Anonymität bewahren wollen, sei es schwierig, deren Einlassungen nachzuprüfen – wenngleich durchaus verständlich sei, dass diese Personen unerkannt bleiben wollen.

Belastbare Empirie gebe es demnach aus Deutschland weder zur Wirksamkeit, noch zur Schädlichkeit von Konversionstherapie. Aus den USA dagegen stammen inklusive der bereits genannten Spitzer-Studie insgesamt drei empirische Untersuchungen, die (mehr oder weniger) quantifizierbare Ergebnisse erzielten:

  • Robert Spitzer: „200 Interviewteilnehmer, die sagen, dass sie ihre homosexuelle Orientierung zugunsten einer heterosexuellen Orientierung verändert haben.” (Vortrag, APA 2001, später Zeitschriften-Veröffentlichung).
  • Ariel Shidlo / Michael Schroeder: Änderung der sexuellen Orientierung: Ein „Verbraucher-Bericht” (Vortrag, APA 2001, später Zeitschriften-Veröffentlichung). Englisch.
  • Stanton Jones / Mark Yarhouse: „Ex-gays? A Longitudinal Study of Religiously Mediated Change in Sexual Orientation”. Buch (414 S., 2007), nur englisch verfügbar.

Auf alle drei Untersuchungen geht Weicker in seinem Referat im Detail ein, im Folgenden seien seine Ergebnisse kurz zusammen gefasst:

Die Spitzer-Studie, die bei Verfechtern der „Änderbarkeit” besonders beliebt ist, weil er bei der Entscheidung der American Psychological Association (APA), Homosexualität 1973 aus der Liste der psychischen Krankheiten zu streichen, eine wesentliche Rolle gespielt hatte, ist nicht geeignet, überhaupt eine Aussage über die Erfolgsquoten von Konversionstherapien zu treffen, weil nur solche Personen telefonisch befragt wurden, die sich selbst als „Erfolgsfall“ identifizierten. Einen Versuch, Menschen zu finden, die mit einer Therapie begonnen haben, diese aber abbrachen, gab es nicht. Zu bedenken gibt Weicker beider Untersuchung außerdem, dass 78 Prozent der Probanden sich vorher schon „in der Öffentlichkeit für das Recht auf Veränderung eingesetzt” hatten. Verbunden mit der späteren Einlassung Spitzers, wie schwer es gewesen sei, 200 passende Teilnehmer zu finden, deutet sich eine Beeinflussung der Untersuchung durch „Ex-Gay-Aktivisten“ an.

Seltener zitiert wird die Studie der beiden homosexuellen Psychiater Ariel Shidlo und Michael Schroeder, die ihre Ergebnisse auf dem selben Kongress 2001 vorstellten wie Spitzer. Sie hatten auch beinahe die selbe Anzahl an Studienteilnehmern (202, von ursprünglich 216) wie Spitzer. In der Untersuchung wurden die Probanden zu ihren Erfahrungen mit Konversionstherapien befragt, wobei die Autoren zwischen „klinischen” (durch therapeutische Fachleute durchgeführten), und „nicht-klinischen” (meist durch religiös motivierte Gruppen durchgeführten) Therapieansätzen unterschieden.

87 % der Befragten bezeichnen sich in der Shildo/Schroeder-Studie als „Fehlschlag”, nur 13 % als „Erfolg”, wobei nur ein Teil der „Erfolge“ angaben, zur Heterosexualität gefunden zu haben, die Übrigen gaben an, sich mit einem selbst auferlegten Zölibat zufrieden gegeben zu haben. Zu bedenken geben die Autoren allerdings, dass unter den acht Personen (oder vier Prozent) in der Gruppe, die von einer „Verschiebung zum Heterosexuellen hin” berichteten, sieben in der „Ex-Gay-Beratung“ tätig waren, vier davon hauptamtlich. Auch hier scheint eine Beeinflussung der Studie alles andere als ausgeschlossen.

Die dritte Studie, die gerne als wissenschaftliche Evidenz für die Möglichkeit, die sexuelle Identität zu verändern, herangezogen wird, ist die vom amerikanischen Dachverband der Schwulenheiler, „Exodus“, finanzierte Langzeit-Untersuchung von Stanton Jones und Mark Yarhouse, die im Buch „Ex-Gays?“ erschien. Jones und Yarhouse begleiteten im Gegensatz zu den bisher erwähnten Wissenschaftlern die Probanden ihrer Untersuchung direkt von Anfang an, während deren Behandlung – auf diese Weise mussten die Probanden sich nicht längere Zeit zurück erinnern. Das Buch ist durchaus an wissenschaftlichen Standards orientiert, so verschwiegen die Autoren auch nicht, dass sich zur Zeit der Untersuchung außerhalb der Studiengruppe zwei Personen infolge von Konversionstherapie das Leben nahmen. Das Forschungsprojekt hatte allerdings einen Haken: Alle 98 Probanden wurden von „Exodus“ selbst ausgewählt und den Forschern vermittelt – was der Organisation ungeheuerlichen Spielraum für Beeinflussung ermöglichte. 

Die Autoren nennen am Ende eine Erfolgsquote von unglaublichen 38 Prozent beziehungsweise von 26 Prozent, sofern Therapieabbrüche, die häufig waren (33 Prozent), als Misserfolge gewertet werden – und nicht aus der Statistik herausgerechnet werden. Diese 26 Prozent teilen sich allerdings wiederum auf in 15 Prozent, die sich letztlich vorgenommen haben, gar keine Sexualität auszuleben, während nur 10 Prozent der Probanden am Ende angaben, eine Wandlung zur Heterosexualität erfahren zu haben. Wobei mindestens einer davon seine Angabe mittlerweile – noch vor Erscheinen des Buches – revidierte und klarstellte, er akzeptiere nun seine homosexuelle Identität. So bleiben von 98 Personen am Ende neun Personen, die – nach eigenen Angaben – durch die Behandlung heterosexuell wurden, ob sie sich heute noch so einstufen würden ist unbekannt. Und selbst bei diesen neun „Erfolgsgeschichten“ gibt es noch offene Fragen.

Nach Analyse der drei zentralen Studien und deren Abgleich mit den Behauptungen der Schwulenheiler-Organisationen kommt Weicker zu dem Schluss, dass am Anfang immer die Überzeugung „Homosexualität ist etwas Schlechtes, ist abzulehnen” steht. Um diese Überzeugung herum werde dann eine Pseudowissenschaft mit der Prämisse „sexuelle Identität ist veränderbar“ gesponnen, deren Ergebnisse entsprechend des eigenen Weltbildes interpretiert werden können. Weicker zitiert in diesem Zusammenhang auch die Ärztin Dr. Valeria Hick, die dazu 2007 schrieb: „Die Prämisse, Homosexualität müsse von der Bibel her falsch sein, ist so stark, dass mit aller Macht der wissenschaftliche Nachweis gesucht wird. Allzu oft wird dabei bestenfalls selektiv wahrgenommen und schlimmstenfalls auch kurzerhand ein wissenschaftliches Ergebnis völlig verbogen.”

Abschließend stellt Weicker fest: „Ich will nicht behaupten, dass es nirgendwo eine ‚erfolgreiche‘ Veränderung geben kann. Es kann ja irgendwo auf der Welt einen weißen Elefanten geben; nur mir ist noch keiner begegnet.“

Dass Homosexualität also veränderbar zur Heterosexualität ist, dürfte zumindest als sehr unwahrscheinlich, wenn nicht sogar als ausgeschlossen gelten, wenn man zusätzlich die offensichtliche Einflussnahme der „Ex-Gay-Bewegung“ auf die einzigen drei empirischen Studien mit wissenschaftlichem Anspruch bedenkt. Andererseits lassen sich vielleicht einige „Erfolge“ der Konversionstherapie auch damit erklären, dass Sexualität nicht absolut bipolar ist: Zwischen Homosexualität und Heterosexualität liegt ein breites Spektrum sexueller Identitäten (aber das wollen die „Gender-Kritiker“ ja erst recht nicht wahrhaben).

Nicht nur nutzlos, sondern auch gefährlich?

Dass es „sehr unwahrscheinlich“ sei, dass „Individuen [durch Konversionstherapie] fähig sind, gleichgeschlechtliche Anziehung zu verringern oder heterosexuelle Anziehung zu verstärken, geht auch aus einem Papier einer Forschungsgruppe der American Psychological Association von 2007 hervor, zusätzlich stellte die Forschungsgruppe damals fest, man könne keine definitive Aussage darüber treffen, inwieweit Konversionsbehandlungen sogar schädlich sein könnten.

Allerdings gibt es sehr klare Evidenz, die zeigt, dass gesellschaftliche Vorurteile signifikante medizinische und psychologische Probleme bei LGBTI-Personen auslösen. So belegte beispielsweise ein Forschungsprojekt zur familiären Akzeptanz von LGBTI-Jugendlichen, das an der San Francisco State University durchgeführt wurde, dass Jugendliche, die wegen ihrer sexuellen Identität oder Orientierung von ihren Eltern stark zurückgewiesen wurden, verglichen mit LGBTI-Jugendlichen, die deshalb keine oder nur geringe Zurückweisung erfuhren, mit achtfacher Wahrscheinlichkeit suizidgefährdet waren, mit sechsfacher Wahrscheinlichkeit starke Depressionen entwickelten, mit dreifacher Wahrscheinlichkeit unter sexuell übertragbaren Krankheiten litten und mit dreifacher Wahrscheinlichkeit illegale Drogen konsumierten.

Diese Zahlen zeigen: Sozialer Druck auf LGBTI-Menschen kann gravierende Auswirkungen haben und so ist es nur logisch, anzunehmen, dass Konversionstherapie ähnliche Auswirkungen hat, wenn sie unter der Prämisse „Homosexualität ist Sünde/unnatürlich/falsch“ durchgeführt wird – und das wird sie in aller Regel. Insbesondere wenn „Patienten“ feststellen, dass keine Ergebnisse durch die Behandlungen erzielt werden, kann dies zu weiterem Stress, Depressionen und der Isolation von Betroffenen führen.

image
Menschenrechtsverbände versuchen auch in Deutschland ein Verbot der Konversionstherapie zu erwirken. Gerade bei jungen Menschen findet diese häufig vor dem Hintergrund starken sozialen Drucks statt.

In Deutschland spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die größte Fachgesellschaft für Psychiater und Psychotherapeuten klar gegen Versuche aus, Homosexualität zu behandeln: „[LGBTI-Personen] entwickeln häufiger affektive Störungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch und zudem besteht eine dreifach erhöhte Suizidrate bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit homo- oder bisexueller Orientierung. Die höhere Prävalenz psychischer Störungen bei Menschen mit homo- oder bisexueller Orientierung ist durch direkt oder indirekt erfahrene Diskriminierung bzw. durch eine andere psychische Entwicklung (wie z.B. internalisierte Homophobie, Selbstentwertung oder starke Schuld- und Schamgefühle) bedingt.“

Bedenkt man zusätzlich, dass Konversionstherapien wohl meistens aufgrund von familiärem, religiösem oder gesellschaftlichen Druck – bei Jugendlichen bis hin zum elterlichen Zwang – begonnen werden, dann fällt es nicht schwer, zu erahnen, welches psychisches Leid Menschen erdulden müssen, die an solchen Behandlungen teilnehmen. (Womit sich der Kreis zur Behauptung, ein Verbot von Konversionstherapie richte sich gegen den freien Willen, schließt: Ein Verbot solcher Behandlungen ist nicht totalitär, sondern dient dem Schutz der LGBTI-Community vor religiösem und weltanschaulichem Totalitarismus!)

gay-teens-more-depressed
Jugendliche, die in ihrem Umfeld wegen ihrer sexuellen Identität starke Zurückweisung erfahren, sind deutlich öfter depressiv als LGBTI-Jugendliche, die Akzeptanz erfahren.

Für die Erforschung der Schädlichkeit von Konversionsbehandlungen stellt es allerdings ein Problem dar, dass Betroffene sich seltenst zu erkennen geben. Weiterhin gibt es Vermutungen, dass das Problem der Konversionsversuche weit über das fundamentalistisch-christliche Niveau hinausgehe, so erklärte die Psychologin Gisela Wolf im „Stern“ im April 2015, man wisse aus britischen Erhebungen, dass selbst Hausärzte – vor allem männliche, ältere Hausärzte – regelmäßig aufgrund ihrer eigenen Vorurteile versuchten, ihren Patienten deren Homosexualität „auszureden“.

Wie soll Konversionstherapie eigentlich funktionieren?

Wie schon erwähnt, ist allen Therapieansätzen gemein, dass sie aufgrund eines klassisch fehlerhaften Umkehrschlusses von einer rein psychologischen Ursache der Homosexualität ausgehen, ansonsten gibt es allerdings erhebliche Unterschiede.

Nicht religiöse, psychotherapeutisch-orientierte Ansätze, sind oft orientiert an psychoanalytischen Ansätzen, so wird die Homosexualität beim Mann beispielsweise durch einen zumindest emotional abwesenden Vater und eine über-aktive Mutter erklärt.

Findet die „Therapie“ auf „christlich-seelsorgerlicher” (ergo fundamentalistischer) Basis statt, gehen die Ansätze von der „Gesundung“ durch Gebet und Lobpreisung Gottes über den Exorzismus mit psychoanalytischem Einschlag bis hin zur „Aversionstherapie“ bei der das Zeigen von homosexuell erotischen Bildern mit negativen Impulsen verbunden wurde – letzteres ist glücklicherweise zumindest in der westlichen Welt quasi ausgestorben. Es gibt allerdings auch „kreativere“ Überlegungen, wie die im evangelikalen Milieu der USA populären Wochenendkurse „Journey into Manhood” von „People Can Change”, bei denen Personen in typische Geschlechterrollen konditioniert werden sollen, um ihre Homosexualität zu überwinden.


Anmerkung der Redaktion: Im Folgenden sind weiterführende Artikel, interessantes und Informationsquellen zur Konversionstherapie angegeben. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Personen, die sich in ihrer sexuellen Identität unsicher sind, die unter Druck geraten an einer solchen Therapie teilzunehmen, oder die sexuell unsichere Personen in ihrem Umfeld haben, sich intensiv mit den Gefahren und Problemen der Konversionstherapie – die wir für zutiefst unwissenschaftlich halten -, auseinandersetzen.

Wir erklären uns solidarisch mit allen politischen Kräften, die solch pseudowissenschaftliche Therapieansätze verbieten wollen. 

Die Arbeit von Dr. Reinhold Weicker sei an dieser Stelle übrigens durchaus empfohlen, aus Sicht eines homosexuellen Christen und Wissenschaftlers ergründet der Mathematiker nüchtern und objektiv die vorhandene Evidenz zur „Konversionstherapie“.

Zu Mike Pence: Tagesspiegel – Der radikale Vizepräsident.
Zum Verbot in Malta: Männer.de – Malta verbietet Konversionstherapien.
Zum Verbot in Taiwan: Queer.de – Taiwan will „Homo-Heilung“ verbieten.
Zur Haltung der AfD: Übermedien – Der Kampf der AfD gegen das Kindeswohl.

Zur Haltung des DIJG: DIJG – Keine „sexuelle Identität“ im Grundgesetz.
Zum Verein „Wüstenstrom“: Mission-Aufklärung – „Wüstenstrom“.
Zu Wüstenstrom: Stuttgarter Nachrichten – Aussteiger warnt vor Wüstenstrom.
Zur Wirksamkeit von Konversionstherapie: HuK –Homosexualität lässt sich doch verändern” – Wirklich?
Zur Schädlichkeit von Konversionstherapie und zur Lage in den USA: HRC – Gay-conversion-therapy.

Beispiel für Konversionstherapie: FAZ – Hetero in drei Tagen.
Stellungnahme der DGPPN (PDF): DGPPN – Konversionstherapie.
Stern-Interview mit Gisela Wolf: Stern – Umerziehung mit grausamen Folgen.
Video zu „Journey into Manhood“: VICE – Homosexuelle heilen.

Weißweinkolumne: Die schöne neue rechte Medienwelt.

Rechtspopulisten sorgen für Kontroversen und Kontroversen sorgen für Auflagen und Einschaltquoten. Aus der Sicht profitorientierter Medienhäuser ist es daher kaum verwunderlich, dass man hin und wieder Populisten wie Donald Trump, Beatrix von Storch, Frauke Petry oder Marine le Pen eine Bühne zur Selbstdarstellung bietet, so sehr man schließlich deren Ansichten verabscheuen mag, lassen sich doch rechte Provokationen fantastisch kapitalisieren.

Auch ist es nachvollziehbar, dass die – offiziell nicht gewinnorientierten – öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich regelmäßig kontroverse gestalten vom rechten Rand einladen, man will schließlich relevant bleiben und irgendwie auch ein bisschen politische Bildung betreiben. Nicht nachvollziehbar ist dagegen, wie es sein kann, dass nicht, nachdem eben jene Rechtspopulisten, denen die „Mainstream-Medien“ regelmäßig und bereitwillig stundenweise freier Selbstdarstellungszeit in Interviews und Talkrunden zukommen ließen, einen großen Teil der Presse von einer Veranstaltung ausschließt, ein Aufschrei zorniger Empörung durch die Medienhäuser grollt!

Wie kann es denn sein, dass die deutsche Presse es Funktionären der AfD durchgehen lässt, ungeliebten Medienvertretern die Akkreditierungen für einen offiziellen Kongress der Fraktion „Europa der Nationen und Freiheit“ (ENF) im Europäischen Parlament zu verweigern? Nicht einmal ARD und ZDF gelang es, Journalisten für die Zusammenkunft der europäischen Rechtspopulisten zu akkreditieren. Die ENF, der auch die wenigen AfD-Abgeordneten im Europaparlament angehören, betreibt hier einen klaren Presseboykott, dem die Presse nur in einer einzigen Weise angemessen begegnen kann: Mit einem solidarischen Rechtspopulistenboykott! Keine Frauke Petry mehr bei Anne Will, kein Alexander Gauland mehr bei Hart aber fair, keine Beatrix von Storch mehr im Spiegel-Interview, bis sich die Beteiligten öffentlich für ihre unfassbar Beleidigung der Pressefreiheit – eines urdemokratischen Wertes – entschuldigt haben.

Hintergrund: Kürzlich wurde bekannt, dass mehrere Medienvertreter, darunter Journalisten zahlreicher großer Medienhäuser, von der Versammlung der rechtspopulistischen EU-Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Koblenz ausgeladen wurden – offenbar auch auf Betreiben des umstrittenen AfD-Abgeordneten Marcus Pretzell.

Zwar gibt es Kritik am Gebaren der Kongressorganisatoren, so ließ das ZDF erklären: „Es ist ein Angriff auf die Pressefreiheit, dass ZDF-Reporter von dem Kongress ausgeschlossen werden.“ Und die ARD gibt an, „rechtliche Schritte“ prüfen zu wollen, von Solidarität in der Presse ist aber nichts zu spüren, auch nicht von entschiedenem auftreten.

Dass am Montagabend mit der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry ausgerechnet eine der prominentesten Teilnehmerinnen des Kongresses und die Ehefrau Marcus Pretzells, des Abgeordneten, der mitteilen ließ, dass „GEZ-Medien“ der Zutritt zu der Versammlung verwehrt sei, bei „Hart aber Fair“ zu Gast ist, ist dabei schon fast ein Treppenwitz. Ein ARD-Sprecher erklärt dazu gegenüber dem Berliner Tagesspiegel: „Grundsätzlich: Bei uns sind die Standards der Berichterstattung nicht davon beeinflusst, wie die Parteien sich unserem Sender oder der ARD gegenüber verhalten.“ Dies ist ein Fehler! Wenn es einer politische Kraft in so offensichtlicher Weise an jeglichem Respekt vor der Pressefreiheit mangelt, dann haben die Medien auch das Recht – und ich will sogar sagen die Pflicht – dagegen entschlossen und radikal vorzugehen. Wenn Politiker die Presse nicht respektieren, darf diese sich nicht duckmäuserisch fügen, sie muss dann erst Recht beweisen, welches ihre Aufgabe in einer demokratischen Gesellschaft ist!

Die ARD aber duckmäuserisch wie eh und je bedenkt nicht einmal eine Themenänderung für die Sendung am Montag. Wie geplant soll es zum Auftakt in das Superwahljahr 2017 – mittlerweile scheint ja jedes zweite Jahr „Superwahljahr“ zu sein – um die „konkreten Konzepte der Parteien bei den zentralen Themen Sicherheit, Steuern und Rente“ gehen. Trotz aller Kritik an der Ausladung vom Treffen der ENF-Fraktion in Koblenz sei es für den Zuschauer interessant zu erfahren, welche Antworten die AfD auf diesen Gebieten zu bieten habe, so der ARD-Sprecher.

Und sicherlich: Bei Umfragewerten wischen 12 und 15 Prozent scheint es journalistisch durchaus geboten, sich mit den Positionen der AfD auseinander zu setzen. Wenn aber die AfD bzw. die ENF an anderer Stelle eine journalistische Beurteilung ihrer Positionen durch einen klaren Akt der Zensur schlicht verweigert (was insofern wunderbar ironisch ist, als dass unter den Wählern dieser Partei so viele „Lügenpresse“-Schreier sind, dass man sie kaum zählen kann), gibt es keinen Grund, warum nicht die ARD die Gelegenheit zum Gegenschlag nutzen sollte. Entweder durch kurzfirstiges Ausladen von Frauke Petry, oder durch ebenso kurzfristiges Ändern des Themenschwerpunktes. Wenn man sich in solch einer Position schon verpflichtet sieht, Politiker einzuladen, die keinerlei Respekt vor der Presse haben, warum dann nicht über die Pressefreiheit reden? Schließlich sagt es die ARD ja selbst: „Der Zuschauer soll sich ein eigenes Bild machen können, und dies nicht nur durch eine Diskussion über die AfD, sondern auch durch ein direktes Befragen ihrer Vertreter.“ Das kann doch auch für das Thema Pressefreiheit gelten, oder?

Also liebe ARD, ihr habt zwei Möglichkeiten: Petry und Konsorten boykottieren, oder eine öffentliche und aggressive Debatte über die Pressefreiheit anstoßen – im Dialog mit der AfD! Entscheidet euch!

In diesem Sinne: Prost!

Eine späte Entschuldigung für ein fast vergessenes Verbrechen gegen Schwule und Lesben.

Washington D.C. (USA). Der kalte Krieg war in vielerlei Hinsicht ein Krieg der Ideologien: Im Westen stand staatlich geförderter Kapitalismus, im Osten stand planwirtschaftlicher Pseudokommunismus. Auf beiden Seiten gab es aber auch unsägliche Menschenrechtsbrüche, die zunächst nicht mit wirtschaftspolitischer Ideologie verbunden zu sein scheinen. Für einen dieser Rechtsbrüche, einen beinahe vergessenen, die sogenannte „Lavender Scare“ (etwa: lila Panik), also die massenhafte – unbegründete – Entlassung von Homosexuellen aus dem öffentlichen Dienst im Rahmen der antikommunistischen Hexenjagden des „McCarthyismus“ hat sich nun US-Außenminister John Kerry entschuldigt.

Kerry erkannte dabei im Besonderen die Schuld seines Ministeriums bei der Diskriminierung von Schwulen und Lesben an: „In der Vergangenheit – seit den 1940er Jahren, aber auch in den Jahrzehnten darüber hinaus – war das US-Außenministerium unter den vielen öffentlichen und privaten Arbeitgebern, die gegen Angestellte und Bewerber auf der Grundlage ihrer wahrgenommenen sexuellen Orientierung diskriminierten, indem es einige Angestellte zur Kündigung zwang und sich von vornherein weigerte, bestimmte Bewerber einzustellen,“ so der Außenminister. „Diese Aktionen waren damals genauso falsch, wie sie heute falsch wären.“

„Im Namen des Ministeriums,“ So Kerry weiter, „entschuldige ich mich bei jenen, die von solchen Praktiken der Vergangenheit betroffen waren und beteuere das unerschütterliche Engagement des Ministeriums in Sachen Diversität und Inklusion all unserer Mitarbeiter, einschließlich der Mitglieder der LGBTI-Community.“

joseph_mccarthy
Senator John McCarthy, federführend verantwortlich für die Hexenjagden gegen Kommunisten – und auch gegen Homosexuelle. (Foto von 1950)

Bedenkt man, dass die meisten der Betroffenen aus der McCarthy-Ära, in der die „Lavender Scare“ nur eine von mehreren Hexenjagden gegen angebliche Sowjet-Sympathisanten war, bereits verstorben sind, fragt man sich doch unweigerlich, warum es zu solchen Entschuldigungen immer erst so spät kommt.

Auslöser der Entschuldigung war wohl ein Schreiben des Senators Ben Cardin, des führenden Demokraten im außenpolitischen Ausschuss des US-Senats, aus Maryland, das den Minister im vergangenen November erreichte. Cardin bezeichnete die McCarthy-Ära und die „Lavender Scare“ in diesem Schriftstück als „dunklen Fleck auf unserer Nationalgeschichte und auf der Geschichte des Außenministeriums“. Der Senator will auch an einer Vorlage mitwirken, um eine offizielle Entschuldigung von Seiten des Kongresses zu bewirken.

US-Republikaner fordern Gesetz zum „Zwangsouting“ von LGBT-Schülern.

Richmond, Virginia (USA). Es sind orwellsche Zeiten! Unter dem – nicht unabsichtlich – irreführenden Titel “The Physical Privacy Act” brachte im Parlament des US-Bundesstaates Virginia ein republikanischer Abgeordneter jüngst einen Gesetzesvorschlag ein, der Lehrer dazu zwingen würde, die sexuelle Orientierung von LGBT-Schülern gegenüber deren Eltern zu „outen“.

Laut der amerikanischen Tageszeitung „The Washington Blade“ ähnelt das vom republikanischen Delegierten Bob Marshall vorgeschlagene Gesetz sehr dem unsäglichen „H.B. 2“-Gesetz aus North Carolina, welches auch als „Badezimmer-Gesetz“ bezeichnet wurde und welches im vergangenen Jahr international für Furore sorgte. In diesem Gesetz wurde es Transgender-Personen verboten, in öffentlichen Gebäuden die Toilette für das Geschlecht, mit dem sie sich identifizieren, aufzusuchen. Mehrere solcher Gesetze und Entwürfe hatten international für solches Aufsehen gesorgt, dass einige europäische Länder – unter anderem die Bundesrepublik – im vergangenen Jahr Reisewarnungen für den Süden der USA herausgaben.

In Marshall’s Gesetzentwurf „H.B 1612“ ist jedoch eine Besonderheit zu finden, die an politischer Kurzsichtigkeit und Ignoranz kaum zu überbieten ist: Gemäß einer „elterlichen Benachrichtigungsklausel“ in der Vorlage würden künftig in Virginia – sofern das Gesetz ratifiziert wird – Lehrer und Erzieher dazu verpflichtet, den Eltern von Kindern und Jugendlichen mitzuteilen, dass ihr Kind lesbisch, schwul, transgender, bisexuell oder unentschlossen sein könnte. Damit würde das Gesetz nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrern nachhaltig und tiefgreifend beeinflussen, sondern es LGBT-Jugendlichen auch noch schwerer machen, sich den Rat von Erwachsenen zu holen. Pädagogisch sei deshalb diese Klausel eine Katastrophe, so Cathryn Oakley von der „Human Rights Campaign“.

Jugendliche mit alternativer Sexueller Orientierung oder Identifikation leiden gerade in konservativen Familienumfeldern häufig unter psychischem Druck und Unsicherheit, wenn sie ihre sexuelle Identität entdecken. Die Aufgabe von Lehrern und Erziehern muss es gerade in solchen Lebensumständen sein, Jugendlichen bei Bedarf beratend zur Seite zu stehen und ihnen – neutral und ohne zu urteilen – die Möglichkeit und Zeit zu geben, sich über das eigene Selbst klar zu werden, statt die psychologische Belastung mit einem erzwungenen Coming-Out zu erhöhen!

Die Gesetzesvorlage „H.B. 1612“ ist dementsprechend gleich auf mehreren Ebenen ein Skandal und wäre in der Lage echten, lang anhaltenden Schaden anzurichten, wenn sie beschlossen wird. Gerade im Süden der USA, der immer noch religiös-konservativ geprägt ist, kämpfen LGBT-Jugendliche häufig mit der Akzeptanz im rückschrittlichen Umfeld. Ein Zwangsouting könnte dabei nicht nur psychologische Probleme auslösen, sondern Jugendliche auch in eine Lage bringen, in der sie von den Eltern misshandelt, aus der Wohnung geworfen, oder zur – unwissenschaftlichen und erwiesenermaßen unwirksamen aber mental schädigenden „Konversionstherapie“ gezwungen werden.

Der Vorschlag enthält des Weiteren – im Gegensatz zum Toilettengesetz in North Carolina – eine Vollstreckungsklausel für die transphobe Toilettenregelung. Laut „The Washington Blade“ regelt das eingebrachte Gesetz mit dem orwellsch-ironischen Titel „The Physical Privacy Act“ (etwa: Körperliche Privatsphäre Verordnung), dass regierungseigene Einrichtungen verpflichtet würden, Schadenersatz zu entrichten, wenn jemand „physischem oder emotionalem Stress“ ausgesetzt wäre, weil eine Person aufgrund ihrer geschlechtlichen Identifikation (und nicht aufgrund ihres angeborenen Geschlechts) eine nach Geschlechtern getrennte Toilette benutzen würde. Ana Kasparian, Moderatorin der linksliberalen Polit-Webshow „The Young Turks“ bezeichnete deshalb das Gesetz als „Toilettenregelung auf Steroiden“.

Überall in den USA versuchen Republikaner derzeit ähnliche Vorlagen in die Parlamente der Bundesstaaten einzubringen, trotz des phänomenalen Fehlschlages, den die Toilettenverordnung in North Carolina darstellte. Nachdem der Bundesstaat das diskriminierende Gesetz im Vorjahr verabschiedet hatte, hatten verschiedene Staaten mit Reisewarnungen reagiert, Sport- und Tourismusverbände hatten demonstrativ einen Bogen um den Staat gemacht, der Wirtschaft waren Milliarden verloren gegangen. Dennoch, so Menschenrechtsaktivistin Oakley, erwartet man in den USA weitere diskriminierende Gesetzesentwürfe.

Das diese Art von institutionalisierter Homophobie aber nicht nur ein Problem in den USA werden könnte, sondern auch in Deutschland, zeigt das Beispiel der Unisex-Toiletten in Berlin. Kaum waren diese beschlossen, brach von konservativer Seite der Shitstorm los – die Argumente waren dabei die gleichen wie in den Vereinigten Staaten. Spricht man über LGBT-Rechte in Deutschland, darf übrigens auch nicht vergessen werden, welche Partei stets ganz offen an der homophoben „Demo für Alle“ teilnimmt, und welche Partei ebenso offen mit selbsternannten Schwulenheilern debattiert, ohne deren generellen Standpunkt auch nur im Geringsten anzugreifen: Die AfD.


Anmerkung der Redaktion: Unsere Solidarität gehört denen, die sich in den USA und weltweit für die Grundrechte von Schwulen, Lesben, Transgender-Personen, Bisexuellen und anderen Alternativsexuellen einsetzen. Die Gefahr für ihre Rechte ist real – auch in der industrialisierten Welt, und es braucht eine starke, politische und vernetzte LGBT-Community, um dieser Gefahr entgegen zu treten! Es genügt eben nicht, einmal im Jahr auf dem CSD abzufeiern!

Yoda gegen Rechts: Von der Machbarkeit des Unmöglichen.

In einer Lektion auf Dagobah fordert der ehemalige Großmeister des Jedi-Ordens den jungen Luke Skywalker dazu auf, sein Raumschiff (einen X-Wing-Fighter) mithilfe der Macht telepathisch aus dem Sumpf zu eben, in dem es versunken ist. Der junge Jedi in Ausbildung glaubt jedoch nicht so recht an seine Fähigkeiten und meint, es sei unmöglich, die gestellte Aufgabe zu bewältigen. Um Luke zu motivieren, der seinem Meister schließlich erwidert, er werde „es versuchen“, sagt Yoda hier den legendären Satz: „Tu es oder tu es nicht. Es gibt kein Versuchen.

Doch es lohnt sich auch, einmal über den Satz nachzudenken, den der kleine grüne Jedi zuvor an seinen Schüler richtet: „Vergessen musst du das, was früher du gelernt.“ Er bezieht sich damit auf die Aussage Lukes, es sei etwas anderes, ein großes Raumschiff zu bewegen, als einen kleinen Stein. Und will ihn gleichzeitig dazu bringen, das scheinbar Unmögliche zu wagen – und schließlich zu tun.

Das Ende der Lektion ist bekannt: Luke versagt, weil er nicht genug an sich – und an die Macht – glaubt, Yoda aber, einem kleinen grünen Greis, gelingt es beinahe mit Leichtigkeit das Schiff aus dem Sumpf zu heben.

Wenn wir heute mit einer gestärkten Rechten umzugehen haben, wenn wir uns von Protofaschisten umzingelt sehen, dürfen wir zwei Dinge nicht vergessen. Erstens: Wir waren schon früher erfolgreich gegen die Faschisten in Form beispielsweise der nationalistischen Kleinstpartei NPD. Und zweitens: Wenn wir an unsere Botschaft glauben, macht es keinen Unterschied, ob wir gegen eine schwache oder gegen eine starke Rechte kämpfen.

Wir müssen allerdings vergessen, dass man uns immer wieder gesagt hat, wir hätten keine Chance gegen das System, wir müssen vergessen, dass man uns beigebracht hat, manche Probleme seien einfach zu groß für uns. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir vergessen, was wir früher gelernt haben, und das scheinbar Unmögliche anpacken.

Vergesst also, was früher ihr gelernt, und tut das Unmögliche!

#yodagegenrechts

Eichhörnchen „manipuliert“ Präsidentschaftswahl in den USA.

Washington D. C. (USA). Mantrahaft wiederholt der republikanische US-Präsidentschaftskandidat den Vorwurf, die Wahl sei zu seinen Ungunsten manipuliert, wann immer seine Umfrageergebnisse sinken. Mit dieser Art der Manipulation hat der Unternehmer aber wohl nicht gerechnet: Am 31. Oktober legte in Ohio offenbar ausgerechnet ein Eichhörnchen ein Wahllokal lahm.

Um 9.15 an Halloween ging in dem Wahllokal plötzlich das Licht aus – Stromausfall, erst Stunden später, um fünf Uhr nachmittags war der Strom wieder da. So konnten Frühwähler in Miami County die Wahlmaschinen nicht nutzen und mussten – in Deutschland noch völlig alltäglichen – Wahldokumente in Papierform ausfüllen, was den einen oder anderen zunächst vom Wählen abhielt.

Schuld an dem Stromausfall war laut Eric Morgan, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Miami County Wahlausschusses ein Eichhörnchen in einem Umspannwerk. Intention darf allerdings bezweifelt werden.

Gericht in Nordirland verurteilt Bäckerei wegen Verweigerung eines Kuchens für die Homo-Ehe.

Darf man jemandem eine Dienstleistung aufgrund dessen sexueller Orientierung verweigern? In Nordirland, dem einzigen Teil der Britischen Inseln, wo die Ehe für alle noch in der Zukunft liegt, jedenfalls nicht. Ein Berufungsgericht in Belfast entschied im Falle einer Bäckerei, welche sich – aus vermeintlich religiösen Gründen – geweigert hatte, einen Kuchen für eine Schwulenorganisation zu backen, diese habe den Auftraggeber aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert. Ein Sieg für die Emanzipation Homosexueller? Hier gehen die Meinungen auseinander. Einige sehen darin auch einen Eingriff in die Handlungsfreiheit von Unternehmen, zu der es eben auch gehört, Geschäfte abzulehnen.

Konkret ging es in dem Prozess um eine Torte, die der Aktivist Gareth Lee vor rund zwei Jahren bei Ashers Baking Company in Auftrag gegeben hatte. Unter anderem sollte darauf der Slogan „unterstützt die gleichgeschlechtliche Ehe“ zu lesen sein. Dazu kam es jedoch nicht, der Bäcker lehnte stattdessen den Auftrag ab und berief sich dabei auf seine religiöse Freiheit: Das Motiv stünde demnach im Widerspruch zur Bibel. Laut nordirischer Gleichstellungskommission hätte er dies nicht tun dürfen, weshalb sie prozessierte und Recht gesprochen bekam.

Das Gericht bestätige damit die rechtliche Verpflichtung von Dienstleistern, nicht aufgrund sexueller Präferenz zu diskriminieren, so teilten Sprecher der Kommission nach der Urteilsverkündung mit.

Aus den USA sind ähnliche Fälle bekannt, in Arizona wurde zeitweise das Recht, Kunden aus religiösen Gründen eine Dienstleistung zu verwehren, ins Gesetz geschrieben. Abgesehen von allem religiösen Wahn zeigt sich jedoch, dass die Thematik kontroverser ist, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Zwar werden die meisten Menschen es instinktiv ablehnen, aufgrund einer fundamentalen Auslegung einer Religion jemandem eine Dienstleistung vorzuenthalten, allerdings stellt sich zwangsläufig auch die Frage, wie weit solche staatliche Eingriffe führen können, wo doch grundsätzlich jedem gestattet sein soll, legale Geschäfte mit selbst gewählten Partnern zu machen. Dazu gehört es auch, Transaktionen ablehnen zu dürfen, wobei die Gründe dafür, dass ein Geschäft nicht zustande kommt, vielfältiger betriebswirtschaftlicher oder persönlicher Natur sein können.

Die Antwort auf die Frage, ob ein Bäcker sich weigern darf, einen Hochzeitskuchen für Schwule zu backen, muss also ein klares „Ja“ bleiben, mit der Einschränkung, dass er dies nicht tun darf, weil die Auftraggeber schwul sind. Wobei dieses Motiv in den meisten Fällen kaum nachweisbar sein wird.

Übrigens kann davon ausgegangen werden, dass sich stets ein Bäcker finden lässt, der bereit ist einen „Homoehekuchen“ zu backen, denn obgleich der Kapitalismus voller Fehler ist, findet doch jede Nachfrage immer ihr Angebot, sofern damit Geld zu verdienen ist.

Zuletzt möge diese Geschichte einmal mehr auch jene, denen AfD und Konsorten mittlerweile reichlich Angst vor dem Islam und den afrikanischen Zuwanderern eingeredet haben, daran erinnern, dass Homophobie auch eine Tradition der europäischen Christen ist. Intoleranz ist in jeder Schriftreligion zu finden.

Weißweinkolumne: Von der Hoffnung.

In den vergangenen Wochen habe ich kaum etwas schreiben können, zu hoffnungslos scheint zur Zeit die Lage: In den USA hat ein Clown, der kein Verständnis davon hat, wie die Welt funktioniert, aber gerne mit Sprengstoffen – und weiblichen Genitalien – herumspielt, ernsthafte Chancen auf das höchste Amt des Landes und hier in Deutschland kommt die rechtspopulistische AfD, die sich laut deren Vorsitzenden Frauke Petry auf der selben Seite wie Mr. Trump sieht, auf Umfragewerte von bis zu 15 Prozent.

Ähnlich wie mir scheint es auch den demokratischen Kräften diesseits und jenseits des Atlantiks zu gehen. In Amerika haben sich die Anhänger von Bernie Sanders größtenteils damit abgefunden, für Hillary Clinton, die sprichwörtlich und zweifelsfrei das geringere von zwei Übeln darstellt, zu stimmen, während sie langsam aber sicher die „politische Revolution“ des Senators aus den Augen verlieren und in der Bundesrepublik ist die Linkspartei so „saft- und kraftlos“ wie eh und je. Selbst die mediale Gleichsetzung von Petry und Wagenknecht konnte Linken nicht mehr als ein empörtes Kopfschütteln abgewinnen. Die Unionsparteien haben sich derweil mit der AfD abgefunden und es scheint als stünde zwischen einer schwarz-braunen Koalition nur noch eine Person: Angela Merkel.

Sollte aber ausgerechnet das deutsche Äquivalent zu Hillary Clinton, eine Opportunistin und Konzernfreundin die letzte Linie zwischen uns und dem Faschismus sein? Ich glaube nicht, weshalb die Linke – einig und stark – dringend ihre Stimme wiederfinden muss. In einer Zeit, in der Homophobie, Sexismus, Rassismus, Klassismus, Faschismus und allerlei andere – bis vor kurzem zur Ausrottung freigegebenen – Menschenfeindlichkeiten, die auf „Mus“ enden, von der Rechten im großen Maße wieder salonfähig gemacht werden, müssen wir zum Sammelpunkt aller redlicher Demokraten werden! Unabhängig davon, was uns ideologisch trennt, müssen sich die antifaschistischen Kräfte heute zumindest in einem einig sein: Im Nein zur AfD!

Wir müssen die Hoffnung sein,

In diesem Sinne: Prost!

Weißweinkolumne: Wollte Donald Trump seine Kontrahentin erschießen lassen?

Hätte mir vorige Woche jemand gesagt, es würde der Tag kommen, da ich den republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump vor den Massenmedien verteidige, ich hätte ihn höchstens mit einer hochgezogenen Augenbraue bedacht, doch er hätte recht gehabt: Der folgende Text verteidigt tatsächlich eine Einlassung des gefährlichen Protofaschisten und Atomwaffenbefürworters.

Es läuft derzeit nicht gut um die Trump-Kampagne, zunächst verwickelte der Kandidat sich in eine Fehde mit den Eltern eines gefallenen US-Offiziers, dann machte seine uninformierte Haltung zur Nutzung von Atomwaffen Schlagzeilen, danach geriet der Kandidat, der sich gern als Populist gibt, in die Kritik für seine wirtschaftspolitischen Pläne, welche insbesondere Großkonzernen und -Verdienern nutzen würden, und nun auch noch das: Mit einem kontroversen Aufruf an die „Second Amendment People“, die extremen Waffennarren in den USA sorgte der Neu-Republikaner nicht nur im Clinton-Lager für Empörung, auch in Sozialen Netzwerken – sowie in den meisten amerikanischen Zeitungen – folgte ein regelrechter Shitstorm.

rtsj4c1
Der Nominierungsparteitag der republikanischen Partei Cleveland, Ohio in die Moderne übertragen. Protz und Gigantomanie a la Trump beherrschen das Bild.

Thema dieses Shitstorms ist insbesondere ein Nebensatz des Rechtspopulisten, der bei einem Wahlkampfauftritt in Wilmington (North Carolina) fiel – er sollte sich vielleicht wirklich hüten, von seinem Redeskript abzuweichen. In dem kritisierten Teil seiner Rede ging es um die etwaige Ernennung von Richtern für den Obersten US-Gerichtshof durch seine demokratische Gegenkandidatin Hillary Clinton, sollte diese ins weiße Haus einziehen. Nach dem unerwarteten Tod des rechtskonservativen Richters Antonin Scalia am 13. Februar ist dort bereits ein Sitz vakant und mindestens zwei weitere Richter deuteten jüngst an, sich demnächst zur Ruhe setzen zu wollen. Der nächste US-Präsident wird demnach wohl drei Juristen an das höchste Gericht der Vereinigten Staaten berufen dürfen, wobei es für die Verfassungsauslegung des Bundesgerichts ausschlaggebend sein kann, ob es mehrheitlich konservativ oder liberal besetzt ist.

Dies besorgt insbesondere die Waffenlobby, die – berechtigterweise – glaubt, ein liberales oberstes Gericht könnte das Addendum künftig nicht mehr als Recht zur Generalbewaffnung der amerikanischen Bevölkerung auslegen.

Trump suggerierte dementsprechend, es würde ein furchtbarer Tag, wenn Clinton die bisher republikanische Mehrheit im Bundesgericht kippte. Wörtlich erklärte er:

„Wenn sie dazu kommt, ihre Richter zu ernennen, gibt es nichts, was ihr tun könnt Leute, obwohl bei den Second Amendment, vielleicht gibt es da doch was, ich weiß es nicht… Aber ich sage euch: Das wäre ein furchtbarer Tag.

Nun wird ihm dies von vielen Medien und Politikern als Aufruf zur politischen Ermordung ausgelegt, so erklärte Clintons Wahlkampfmanager Robby Mook, was der Republikaner da sage, sei brandgefährlich: „Jemand, der Präsident der Vereinigten Staaten werden will, sollte in keiner wie auch immer gearteten Weise Gewaltanwendung propagieren.“

Die Trump-Kampagne dagegen bezeichnete diese Vorwürfe lediglich als lächerlich. Wie ein Trump-Sprecher erklärte, gehe es dem Kandidaten doch nur um die Einigkeit der Waffenlobby, die schließlich eine große politische Macht entfalte und für den Republikaner stimmen solle. Auch Vizepräsidentschaftskandidat Mike Pence betonte im Sender WCAU, dass Trump natürlich nicht dazu aufgerufen habe, Gewalt gegen seine Rivalin anzuwenden. In Hunderten E-Mails an Journalisten bemühte sich das Wahlkampfteam, seine Äußerungen zu relativieren, bis hin zum schlechten Witz, den der Kandidat halt gemacht habe.

Und tatsächlich stellt sich die Frage, ob Trump hier meinte, was interpretiert wurde. Nach meiner Einlassung lässt sich die Aussage in dreierlei Hinsicht interpretieren:
1. Trump rief tatsächlich – scherzhaft oder nicht – zur Tötung von Hillary Clinton oder den von ihr benannten Richtern auf.
2. Trump forderte auf diese – unglücklich formulierte Weise – die amerikanischen Waffennarren dazu auf, ihre „Second Amendment Rechte“ an erste Stelle zu stellen und im November für ihm zu stimmen, statt für Hillary, weil er der „Second Amendment Kandidat“ sei.
3. Er rief zu Protesten der Waffenlobby gegen die Schmälerung eben dieser Rechte auf.

Im Sender Fox News erklärte der Präsidentschaftskandidat lediglich, er habe sich auf die Macht der Waffenrechtsbewegung bezogen. Ich tendiere dazu – das mag jetzt Kenner dieser Kolumne erschrecken – ihm zu glauben. Donald Trump sagte genug grauenvolle Dinge, als dass man sich nicht auf diese – mehrdeutige – Aussage stürzen muss, um ihn politisch zu attackieren. Dass sich dagegen Medien wie Politiker mittlerweile in jedem kleinen Fauxpas des Rechtspopulisten verbeißen zeigt, dass es mit journalistischer Unbefangenheit in den USA mittlerweile nicht mehr weit her ist. Trump soll nicht nur verlieren, er soll vernichtet werden! Einzig das televisionäre Zentralorgan der republikanischen Partei, Fox News, sowie einige erzkonservative Radiomoderatoren scheint noch auf der Seite des Milliardärs zu stehen.

charltonheston_frommycold deadhands
Filmstar Charlton Heston auf Propagandatour – Die N.R.A hat ein jährliches Budget von 250 Millionen Dollar.

Tatsächlich ist die amerikanische Waffenlobby, die National Rifle Association (NRA), eine der einflussreichsten Lobbyorganisationen in den Vereinigten Staaten. Hinter ihr stehen fünf Millionen Mitglieder und die Waffenindustrie, die so ihre Profite absichern wollen. Analysten schätzen, dass der Umsatz der Produzenten von Handfeuerwaffen und Munition in den USA seit 2011 mit Wachstumsraten von 6,4 Prozent auf ein Jahresvolumen von 16 Milliarden Dollar angewachsen ist. Die amerikanische Waffenindustrie produzierte 2014 laut der zuständigen Kontrollbehörde für Alkohol, Tabak und Feuerwaffen (ATF) etwa 3,6 Millionen Pistolen, rund 744.000 Revolver und über 3,3 Millionen Langwaffen. Während sich Trump für seine Kandidatur die offizielle Unterstützung der NRA geholt hat, kündigte Clinton an, sie wolle Verkäufe schärfer so regulieren, dass keine Waffen in die Hände von Kriminellen, potenziellen Terroristen oder mental labilen Menschen gelangen können. Das Verfassungsrecht auf privaten Waffenbesitz jedoch werde sie keineswegs antasten.

Trump jedoch versicherte der NRA, der man wohl als republikanischer Kandidat traditionell zu Kreuze kriechen muss, er werde das Waffenrecht in keinster Weise verschärfen, während er noch vor wenigen Jahren lauthals das Verbot vom Kriegswaffenverkauf an Privatleute propagierte – eine Forderung, die auch der scheidende Präsident Barack Obama erfolglos vorantrieb. Die Regierung Obamas scheiterte bei der Verschärfung des Waffenrechts immer wieder am Widerstand der republikanischen Partei.

All dies gesagt, bin ich bereit eine Prophezeiung zu machen: Donald Trump wird nicht der nächste Staatschef der Vereinigten Staaten werden! Mit seiner Fehde gegen die Famile Kahn und seiner kontroversen Haltung in der Atomwaffen-Frage, hat er sich in den Augen vieler – auch typisch republikanischer – Wähler disqualifiziert.

Hinzu kommt, dass die alte Garde republikanischer Großspender mittlerweile ihren eigenen Kandidaten, den ehemaligen Banker und CIA-Mitarbeiter Evan McMullin, aufgestellt hat, der sich zwar kaum Erfolg ausrechnet, dessen Aufgabe es aber wohl nur ist, ein oder zwei traditionell republikanische Staaten gegen Trump zu gewinnen. Auf diese Weise wollen republikanische Spender – die meist dem organisierten Finanzkapital entstammen – eine Präsidentschaft des instabilen Donald Trump verhindern, ohne gegenüber ihren Mitstreitern das Gesicht zu verlieren, indem sie seine Gegnerin, Hillary Clinton, unterstützen, mit der sie – trotz ihres etwas weniger konzernfreundlichen Wirtschaftsprogramms – deutlich besser leben können, als mit einem Mann, der unter anderem Vorschlug, die USA mögen einfach aufhören, ihre horrenden Staatsschulden zu begleichen.

Ein weiterer Faktor, der zu Trumps Niederlage beitragen wird, heißt Gary E. Johnson, war von 1995 bis 2003 Gouverneur des Bundesstaates New Mexico und erreicht als Kandidat der Libertarian Party (Republikaner ohne religiösen Fundamentalismus) nationale Umfragewerte von rund 10 Prozent.

Dementsprechend sei gesagt: Hillary Clinton wird, sofern nicht eine völlig unerwartete Wendung eintritt – oder sie tatsächlich erschossen wird, die erste Präsidentin der Vereinigten Staaten von Amerika! Man mag das feiern oder nicht, ich jedenfalls hoffe für die amerikanische Bevölkerung – und die Welt – dass die progressiven Kräfte der USA – allen voran die Anhängerschaft von Senator Bernie Sanders – Clinton auf ihre jüngsten sozialliberalen Versprechungen festnageln werden. 

In diesem Sinne: Prost!