Ja zur Kritik an Freiheitsbegrenzungen. Nein zur Querfront!

Schon am Anfang der Corona-Krise, nachdem ich, wie auch viele andere, eingestehen musste, die Lage völlig unterschätzt zu haben, mahnte ich, wie auch viele andere freiheitlich denkende Linke, an, dass gerade jetzt, in einer Situation der institutionellen Stärke der Exekutive und einer erzwungenen Schwäche der kritischen Zivilgesellschaft eine linke Verantwortung besteht, Maßnahmen, die verfassungsmäßige Grundrechte beschränken, stets einem prüfenden Blick zu unterziehen. Zugleich musste ich erkennen, dass der Appell der Administrationen an die persönliche Verantwortung der Einzelnen nicht fruchtete. Bestimmte, zeitlich begrenzte, Einschränkungen persönlicher Freiheiten, um die Schwächsten der Gesellschaft vor einer Lage zu schützen, die das Gesundheitswesen lahm legen würde, wurden notwendig. Zu einem anderen Schluss konnte man Mitte März nicht mehr kommen – daran, dass es legitim ist, Freiheitsbegrenzungen kritisch zu hinterfragen und immer wieder neu zu prüfen, hat sich durch diese Erkenntnis allerdings nichts geändert!
Kritik an der Begrenzung von verfassungsmäßig garantierten Rechten, ist dementsprechend nicht nur berechtigt sondern auch notwendig. Denn, das zeigt der Blick in die Geschichte, Notstandssituationen lassen sich von staatlichen Akteuren auch leicht missbrauchen, wenn die kritische Zivilgesellschaft nicht wachsam bleibt. Die Meinungs-, Presse-, und auch die Versammlungsfreiheit müssen, mit den notwendigen Abstrichen zur Sicherung der notwendigen Hygienestandards, gewährleistet bleiben – auch und insbesondere in dieser Ausnahmesituation. Dies sicherzustellen gehört zu den historischen Aufgaben der gesellschaftlichen Linken.
Demnach mögen die jetzigen „Hygienedemonstrationen“ gegen die Corona-Maßnahmen auf den ersten oberflächlichen Blick durchaus legitim wirken. Tatsächlich sind diese Demonstrationen, auf denen sich neben einzelnen vielleicht durchaus besorgten Menschen vor allem eine verschwörungsideologische Querfront versammelt, allerdings in ein umfassendes und langfristig angelegtes Hegemoniebildungskonzept der radikalen Rechten einzuordnen, das der rechtsradikale Vordenker Götz Kubitschek anhand des Hegemoniekonzepts von Antonio Gramcsi entwickelt hat. In diesem Konzept tritt die radikale Rechte in Bewegungen und bei politischen Aktionen beispielsweise als Mitorganisatorin auf, nicht aber als primär wahrnehmbare Trägerin der Bewegung oder Aktion.
Den größten Erfolg konnte diese Taktik bei den „PEGIDA“-Demonstrationen und in Teilen der „Friedensbewegung“ erzielen. Sie zielt auf die sukzessive Normalisierung und Legitimierung rechtsradikaler Positionen, indem diese durch die vermeintliche Breite der Bewegungen oder Aktionsbündnisse verschleiert wird. Rechtsradikale Botschaften erfahren so, wenn auch „verdünnt“ eine größere mediale und gesellschaftliche Streuung.
Im Gegensatz zu „PEGIDA“, wo zumindest Linken die rechte Stoßrichtung schnell offenbar wurde, ziehen heute bei den „Hygienedemos“ aber neben Rechtsradikalen, Corona-Leugnern und Esoterikern verschiedenster Couleur auch einige Linke mit auf die Straße – die „Hygienedemos“ könnten damit zum größten Erfolg von Kubitscheks Anhängern werden. Es gelingt der radikalen Rechten hier, mithilfe der vorgeschobenen Kritik an der Begrenzung von Grundrechten innerhalb eines wirklich breiten Bündnisses zu agitieren – und auch die mediale Präsenz ist ihr sicher. Antisemitische, rassistische, wissenschaftsfeindliche und anderweitig rechtsesoterische Narrative erfahren dadurch im medialen und politischen Diskurs einen Umgang, der sonst kaum möglich ist. So wird etwa pseudokritisch selbst von eher linken Publikationen getitelt „Was ist dran an Verschwörungsidee XYZ?“, wo doch die Überschrift klar und unmissverständlich lauten müsste „Kritik an Freiheitsbegrenzungen rechtfertigt keine Verbreitung von Antisemitismus und Verschwörungsideologien!“
Dass der Umgang mit dem Verhalten der rechten Verschwörungsideolog*innen in der Presse dann insgesamt zwar aufs Schärfste kritisch ist, beeindruckt Kubitschek und seine Anhänger dabei wenig. Im Gegenteil: Das ist einkalkuliert. Der große Erfolg der Strategie besteht eben darin, dass rechtsradikale Positionen, die ansonsten keiner Kritik gewürdigt würden, in den breiteren öffentlichen Diskurs gestreut werden.
Die „Hygienedemos“ wirken als Instrument der radikalen Rechten dementsprechend auf zwei Ebenen: Durch die konkrete Mobilisierung von Anhänger*innen und potentiellen Sympathisant*innen stabilisieren und erweitern sie einerseits sukzessive das Spektrum potentieller Bündnispartner*innen, und andererseits profitiert man von der medialen Präsenz rechtsradikaler Positionen, was auch die gesellschaftliche Hemmschwelle senkt, die Zustimmung zu solchen Positionen öffentlich zu äußern.
In diesem Sinne legitimiert jede Unterstützung der sogenannten „Hygienedemos“ rechtsradikale Positionen und wissenschaftsfeindliche Esoterik. Es reicht aber gleichzeitig nicht, nur dazu aufzurufen, diesen Demonstrationen fernzubleiben, sondern die klare Abgrenzung muss einhergehen mit der Aufklärung über die wissenschaftliche Evidenz zur Corona-Situation einerseits und über die Strategie der radikalen Rechten andererseits. Auch stünde es der Linken gut zu Gesicht, ein demokratisches Gegenprogramm zu entwickeln und klarzumachen, dass es den Initiator*innen der „Hygienedemos“ nicht um den Erhalt von Grundrechten geht, sondern dass es Freiheit im Sinne der radikalen Rechten nur zu den Bedingungen der Rechtsradikalen geben kann.

Lügen, Depressionen, Wirkungslosigkeit – Die grausame Wahrheit über die Schwulenheilung.

Im vergangenen Dezember hat Malta sogenannte Konversionstherapien, also Behandlungsverfahren, die das Ziel verfolgen, die sexuelle Orientierung oder Identität von der Homosexualität zur Heterosexualität zu verändern, verboten. Aus dem Milieu der „Gender-Kritiker“ und der sogenannten „Ex-Gay-Bewegung“ gibt es an dieser Entscheidung massive Kritik bis hin zum Vorwurf des Totalitarismus gegenüber der maltesischen Regierung. Homosexuelle, so argumentieren die Anhänger der „Ex-Gay-Bewegung“, müssen frei darüber entscheiden dürfen, ob sie ihre Homosexualität annehmen, oder ob sie diese therapieren lassen. Indem man Verbote der umstrittenen Konversions- oder Reparativtherapie unterstütze, zwinge man anderen die eigene Meinung und den eigenen Lebensstil auf. (Auf die letzten beiden Sätze wird diese Arbeit noch zurück kommen.)

Nachdem Malta die kontroversen Behandlungen schon Ende vergangenen Jahres verboten hat, berät seit Jahresbeginn auch das taiwanesische Parlament über einen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers, der Versuche von „Schwulenheilung“ unter Strafe stellen soll. In Deutschland allerdings bleibt Konversionstherapie zunächst legal und in den USA wurde mit Mike Pence gerade ein Politiker zum Vizepräsidenten erhoben, der doch tatsächlich mehr staatliche Mittel in die Konversionstherapie investieren will. Verbote der umstrittenen Praxis bleiben global die Ausnahme.


Vorbemerkung: Die vorliegende Arbeit soll unter kurzer Bezugnahme auf aktuelle Ereignisse die wissenschaftlichen Grundlagen zur Konversionstherapie in aller Kürze zusammenfassen. Weiterführende Quellen sind am Ende des Artikels zu finden.


Verbot in Malta und Situation in Deutschland.

Die Entscheidung, Konversionstherapien zu verbieten, fiel im Parlament der Mittelmeerinsel einstimmig. Schon vor der eigentlichen Abstimmung hatten sämtliche Parlamentsmitglieder ihre Unterstützung für das Gesetz zugesichert. Seit dem Jahreswechsel drohen dort nun jedem eine Geldstrafe von 1000 bis 5000 Euro sowie fünf Monate Gefängnis, der versucht, die sexuelle Identität einer Person auf therapeutische Weise zu verändern. Für ausgebildete Ärzte und Therapeuten sind die Strafen noch deutlich härter: Ihnen drohen 2000 bis 10000 Euro Geldstrafe sowie bis zu ein Jahr Haft. Ausdrücklich ausgenommen sind in dem Gesetz allerdings PsychotherapeutInnen, die „unvoreingenommen“ Menschen beim Umgang mit ihrer sexuellen Identität unterstützen.

Malta gilt gemeinhin als das LGBTI-freundlichste Land Europas, nirgendwo sonst genießen Lesben, Schwule, Trans- und Intersexuelle so viele Rechte wie in dem kleinen Inselstaat.

In Deutschland sähe das wohl anders aus, eine Einstimmigkeit für ein Verbot käme zumindest nicht zustande – wenn eine entsprechende Vorlage es denn je in die Parlamente schaffen sollte -, denn obwohl Menschenrechtsverbände und progressive Kräfte seit langem politisches Handeln in der Thematik fordern, hat die „Ex-Gay-Bewegung“ sowohl bei der Union als auch bei der AfD einflussreiche Unterstützer. Zu den wichtigsten Advokaten der Umpolungsbehandlungen gehören in Deutschland das fundamentalistische „Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft“ (DIJG), das Teil der evangelischen Amtskirche ist, sowie der evangelikal-konservative Verein „Wüstenstrom“ mit Sitz im baden-württembergischen Tamm, der bereits wegen emotional schädigender Therapieansätze bis hin zum psychischen Zwang in die öffentliche Kritik geraten ist. Wobei „Wüstenstrom“ mittlerweile wohl in der „Bewegung“ kaum noch Relevanz hat, der Organisator,  Markus Hoffmann, tritt stattdessen jüngst häufiger mit der „Bruderschaft des Weges“ auf, einer kleinen Gruppe von Personen – offenbar aus dem „Wüstenstrom“-Umfeld, die angeben, ihre Homosexualität nicht auszuleben. Auch „Wüstenstrom“ hat Verbindungen zur evangelischen Amtskirche in Deutschland (EKD).

Zusätzlich erschwert wird in Deutschland eine Anti-Konversionsgesetzgebung, weil es im Grundgesetz – im Gegensatz zur maltesischen Verfassung – keinen expliziten Schutz der sexuellen Orientierung und Identität gibt. LGBTI-Organisationen streiten hierfür zwar seit Jahren, bisher scheiterte jedoch jeder Versuch, die nötige Änderung des dritten Verfassungsartikels in die Wege zu leiten – insbesondere an den Unionsparteien. Das DIJG spricht sich auf seiner Homepage klar gegen einen verfassungsmäßigen Schutz vor Diskriminierung wegen der sexuellen Identität aus. Solche Position – hinterlegt mit religiös-pseudowissenschaftlicher – Scheinevidenz verbreitet das Institut über ein Netzwerk christlich-fundamentalistischer Vereine und Organisationen, die auch politische Lobbyarbeit leisten und beispielsweise Mitorganisatoren der „genderkritischen“ „Demo für alle“ sind, auf der sich auch AfD-Politiker immer wieder gerne sehen lassen. Dabei setzt übrigens das DIJG auch entgegen aller wissenschaftlichen Forschung auch Pädophilie und Homosexualität gleich. Eines der Hauptargumente gegen den Schutz der sexuellen Identität wird damit der Schutz von Kindern vor sexuellen Übergriffen. Tatsächlich ist die Argumentation des Instituts hierzu ziemlich bemerkenswert – um nicht zu sagen unverschämt.

Wissenschaftliche Betrachtung der Wirksamkeit von Konversionstherapie.

Trotz aller religiös-fundamentalistischen Motivation der „Ex-Gay-Initiativen“ – und hinter solchen Initiativen stecken ausnahmslos religiöse Motive – behaupten das DIJG, „Wüstenstrom“ und andere immer wieder, sich auf wissenschaftliche Studien zur Wirksamkeit der sogenannten Konversions- oder Reparativtherapien berufen zu können. Es gilt daher zunächst, diese Studien einmal auszuwerten, um die Evidenz zu beurteilen, auf die sich die selbsternannten Schwulenheiler stützen.

Hierzu stellte Dr. Reinhold Weicker von der „ökumenischen Initiative Homosexualität und Kirche“ (HuK) in einer Arbeit für den Evangelischen Kirchentag Dresden am 03.06.2011 zunächst fest, dass die angebliche Evidenz einerseits in aller Regel sehr allgemein und ungenau zitiert wird, die Initiativen blieben demnach bewusst undeutlich. Andererseits gebe es aber auch Fälle, in denen die Studienergebnisse, auf die sich die „Ex-Gay-Bewegung“ stützt, schlicht falsch oder irreführend wiedergegeben wurden.

So erklärte die Kinderärztin und Leiterin des DIJG, Dr. Christl Ruth Vonholt bei einem Vortrag in Wien im Februar 2008 fälschlicherweise: „Eine größere Zahl wissenschaftlicher Studien belegt, dass eine Abnahme homosexueller Empfindungen und die Entwicklung einer reifen Heterosexualität möglich sind. So führte Robert Spitzer, Columbia Universität New York (2003) eine detaillierte Untersuchung durch. Über 60 Prozent der Männer und über 40 Prozent der Frauen hatten nach entsprechender Therapie dauerhaft zu einem ‚guten heterosexuellen Leben‘ gefunden.” Aus Spitzers Studie lassen sich die angegebenen Zahlen jedoch nicht entnehmen, sie sind schlicht erfunden, zumal ohnehin fraglich ist, ob sich Spitzers Untersuchung überhaupt für Aussagen über die „Heilbarkeit“ von Homosexualität eignet.

Ähnlich wie Dr. Vonholt äußerte sich auch der Geschäftsführer des „Werks für Sexualethik – weißes Kreuz”, einer dritten bedeutenden Institution in der deutschen „Ex-Gay-Bewegung“, der Pfarrer Rolf Trauernicht in einem Text auf der Website seiner Organisation: „Wenn man die Ergebnisse verschiedener Studien zusammenfasst, kann man davon ausgehen, dass ca. 40% der Homosexuellen die Kraft haben, an sich zu arbeiten und Veränderung in Richtung Heterosexualität zu erfahren. Ca. 30% leiden weiter an ihrer Neigung, ohne den sexuellen Kontakt zu leben und ca. 30% bleiben ihrer homosexuellen Neigung und Praxis treu.” Auch bei Trauernicht bleibt völlig unklar, woher seine Prozentangaben stammen – von einer veröffentlichten Studie sind sie nicht gedeckt.

Hinzu komme, so Weicker, dass in den Aussagen über die „Heilungschancen“ regelmäßig wertende Begriffe aus dem religiösen statt aus dem wissenschaftlichen Kontext verwendet werden. So beantwortete „Exodus International“, der amerikanische Dachverband der „Änderungsbefürworter“, die Frage „Was ist die Erfolgsquote, wenn es um die Änderung von homosexuell nach heterosexuell geht?“ auf seiner Website folgendermaßen: „Lass uns die Frage umformulieren. Gibt es begründete Hoffnung dafür, dass Männer und Frauen, die Anziehung zum gleichen Geschlecht erleben, diese Versuchungen überwinden und ein Leben in sexueller Integrität führen können?” Die benutzten Worte seien hier bewusst nicht neutral gewählt, so Weicker.

Neben den inkonsistenten Aussagen über die tatsächliche „Heilbarkeit“ beobachtet Dr. Weicker, dass bei allen mehr oder weniger ernstzunehmenden „Ex-Gay-Initiativen“ aus der Position, Homosexualität sei nicht – wie von der angeblichen Propaganda der „Schwulen-Lobby“ behauptet – genetisch oder biologisch bedingt, der unberechtigte Umkehrschluss gezogen werde, dass sie dann nur psychisch bedingt sein könne, also prinzipiell änderbar sei. Öffentlich werde dabei zumeist von“Änderung“ gesprochen, von „Heilung“ und dem „homosexuellen Problem” nur gegenüber Gleichgesinnten.

Zur tatsächlichen wissenschaftlichen Überprüfung von Behauptungen über Erfolge und Misserfolge von deutschen Schwulenheilern schreibt Dr. Weicker: „Aus dem deutschsprachigen Raum gibt es Einzelberichte (‚Ich kenne da jemanden‘, ‚viele‘), mir sind aber keine systematischen Studien von neutraler Seite bekannt.“ Ihm selbst sei jedoch niemand namentlich bekannt, der sich als „erfolgreich geheilter Homosexueller“ identifiziert, der nicht „in der Beratung mit dem Ziel einer Umorientierung tätig“ sei.

Das selbe gelte allerdings auch in Bezug auf die Schädlichkeit der Therapieversuche: Da sich Personen, die sich an die Presse wenden in der Regel ihre Anonymität bewahren wollen, sei es schwierig, deren Einlassungen nachzuprüfen – wenngleich durchaus verständlich sei, dass diese Personen unerkannt bleiben wollen.

Belastbare Empirie gebe es demnach aus Deutschland weder zur Wirksamkeit, noch zur Schädlichkeit von Konversionstherapie. Aus den USA dagegen stammen inklusive der bereits genannten Spitzer-Studie insgesamt drei empirische Untersuchungen, die (mehr oder weniger) quantifizierbare Ergebnisse erzielten:

  • Robert Spitzer: „200 Interviewteilnehmer, die sagen, dass sie ihre homosexuelle Orientierung zugunsten einer heterosexuellen Orientierung verändert haben.” (Vortrag, APA 2001, später Zeitschriften-Veröffentlichung).
  • Ariel Shidlo / Michael Schroeder: Änderung der sexuellen Orientierung: Ein „Verbraucher-Bericht” (Vortrag, APA 2001, später Zeitschriften-Veröffentlichung). Englisch.
  • Stanton Jones / Mark Yarhouse: „Ex-gays? A Longitudinal Study of Religiously Mediated Change in Sexual Orientation”. Buch (414 S., 2007), nur englisch verfügbar.

Auf alle drei Untersuchungen geht Weicker in seinem Referat im Detail ein, im Folgenden seien seine Ergebnisse kurz zusammen gefasst:

Die Spitzer-Studie, die bei Verfechtern der „Änderbarkeit” besonders beliebt ist, weil er bei der Entscheidung der American Psychological Association (APA), Homosexualität 1973 aus der Liste der psychischen Krankheiten zu streichen, eine wesentliche Rolle gespielt hatte, ist nicht geeignet, überhaupt eine Aussage über die Erfolgsquoten von Konversionstherapien zu treffen, weil nur solche Personen telefonisch befragt wurden, die sich selbst als „Erfolgsfall“ identifizierten. Einen Versuch, Menschen zu finden, die mit einer Therapie begonnen haben, diese aber abbrachen, gab es nicht. Zu bedenken gibt Weicker beider Untersuchung außerdem, dass 78 Prozent der Probanden sich vorher schon „in der Öffentlichkeit für das Recht auf Veränderung eingesetzt” hatten. Verbunden mit der späteren Einlassung Spitzers, wie schwer es gewesen sei, 200 passende Teilnehmer zu finden, deutet sich eine Beeinflussung der Untersuchung durch „Ex-Gay-Aktivisten“ an.

Seltener zitiert wird die Studie der beiden homosexuellen Psychiater Ariel Shidlo und Michael Schroeder, die ihre Ergebnisse auf dem selben Kongress 2001 vorstellten wie Spitzer. Sie hatten auch beinahe die selbe Anzahl an Studienteilnehmern (202, von ursprünglich 216) wie Spitzer. In der Untersuchung wurden die Probanden zu ihren Erfahrungen mit Konversionstherapien befragt, wobei die Autoren zwischen „klinischen” (durch therapeutische Fachleute durchgeführten), und „nicht-klinischen” (meist durch religiös motivierte Gruppen durchgeführten) Therapieansätzen unterschieden.

87 % der Befragten bezeichnen sich in der Shildo/Schroeder-Studie als „Fehlschlag”, nur 13 % als „Erfolg”, wobei nur ein Teil der „Erfolge“ angaben, zur Heterosexualität gefunden zu haben, die Übrigen gaben an, sich mit einem selbst auferlegten Zölibat zufrieden gegeben zu haben. Zu bedenken geben die Autoren allerdings, dass unter den acht Personen (oder vier Prozent) in der Gruppe, die von einer „Verschiebung zum Heterosexuellen hin” berichteten, sieben in der „Ex-Gay-Beratung“ tätig waren, vier davon hauptamtlich. Auch hier scheint eine Beeinflussung der Studie alles andere als ausgeschlossen.

Die dritte Studie, die gerne als wissenschaftliche Evidenz für die Möglichkeit, die sexuelle Identität zu verändern, herangezogen wird, ist die vom amerikanischen Dachverband der Schwulenheiler, „Exodus“, finanzierte Langzeit-Untersuchung von Stanton Jones und Mark Yarhouse, die im Buch „Ex-Gays?“ erschien. Jones und Yarhouse begleiteten im Gegensatz zu den bisher erwähnten Wissenschaftlern die Probanden ihrer Untersuchung direkt von Anfang an, während deren Behandlung – auf diese Weise mussten die Probanden sich nicht längere Zeit zurück erinnern. Das Buch ist durchaus an wissenschaftlichen Standards orientiert, so verschwiegen die Autoren auch nicht, dass sich zur Zeit der Untersuchung außerhalb der Studiengruppe zwei Personen infolge von Konversionstherapie das Leben nahmen. Das Forschungsprojekt hatte allerdings einen Haken: Alle 98 Probanden wurden von „Exodus“ selbst ausgewählt und den Forschern vermittelt – was der Organisation ungeheuerlichen Spielraum für Beeinflussung ermöglichte. 

Die Autoren nennen am Ende eine Erfolgsquote von unglaublichen 38 Prozent beziehungsweise von 26 Prozent, sofern Therapieabbrüche, die häufig waren (33 Prozent), als Misserfolge gewertet werden – und nicht aus der Statistik herausgerechnet werden. Diese 26 Prozent teilen sich allerdings wiederum auf in 15 Prozent, die sich letztlich vorgenommen haben, gar keine Sexualität auszuleben, während nur 10 Prozent der Probanden am Ende angaben, eine Wandlung zur Heterosexualität erfahren zu haben. Wobei mindestens einer davon seine Angabe mittlerweile – noch vor Erscheinen des Buches – revidierte und klarstellte, er akzeptiere nun seine homosexuelle Identität. So bleiben von 98 Personen am Ende neun Personen, die – nach eigenen Angaben – durch die Behandlung heterosexuell wurden, ob sie sich heute noch so einstufen würden ist unbekannt. Und selbst bei diesen neun „Erfolgsgeschichten“ gibt es noch offene Fragen.

Nach Analyse der drei zentralen Studien und deren Abgleich mit den Behauptungen der Schwulenheiler-Organisationen kommt Weicker zu dem Schluss, dass am Anfang immer die Überzeugung „Homosexualität ist etwas Schlechtes, ist abzulehnen” steht. Um diese Überzeugung herum werde dann eine Pseudowissenschaft mit der Prämisse „sexuelle Identität ist veränderbar“ gesponnen, deren Ergebnisse entsprechend des eigenen Weltbildes interpretiert werden können. Weicker zitiert in diesem Zusammenhang auch die Ärztin Dr. Valeria Hick, die dazu 2007 schrieb: „Die Prämisse, Homosexualität müsse von der Bibel her falsch sein, ist so stark, dass mit aller Macht der wissenschaftliche Nachweis gesucht wird. Allzu oft wird dabei bestenfalls selektiv wahrgenommen und schlimmstenfalls auch kurzerhand ein wissenschaftliches Ergebnis völlig verbogen.”

Abschließend stellt Weicker fest: „Ich will nicht behaupten, dass es nirgendwo eine ‚erfolgreiche‘ Veränderung geben kann. Es kann ja irgendwo auf der Welt einen weißen Elefanten geben; nur mir ist noch keiner begegnet.“

Dass Homosexualität also veränderbar zur Heterosexualität ist, dürfte zumindest als sehr unwahrscheinlich, wenn nicht sogar als ausgeschlossen gelten, wenn man zusätzlich die offensichtliche Einflussnahme der „Ex-Gay-Bewegung“ auf die einzigen drei empirischen Studien mit wissenschaftlichem Anspruch bedenkt. Andererseits lassen sich vielleicht einige „Erfolge“ der Konversionstherapie auch damit erklären, dass Sexualität nicht absolut bipolar ist: Zwischen Homosexualität und Heterosexualität liegt ein breites Spektrum sexueller Identitäten (aber das wollen die „Gender-Kritiker“ ja erst recht nicht wahrhaben).

Nicht nur nutzlos, sondern auch gefährlich?

Dass es „sehr unwahrscheinlich“ sei, dass „Individuen [durch Konversionstherapie] fähig sind, gleichgeschlechtliche Anziehung zu verringern oder heterosexuelle Anziehung zu verstärken, geht auch aus einem Papier einer Forschungsgruppe der American Psychological Association von 2007 hervor, zusätzlich stellte die Forschungsgruppe damals fest, man könne keine definitive Aussage darüber treffen, inwieweit Konversionsbehandlungen sogar schädlich sein könnten.

Allerdings gibt es sehr klare Evidenz, die zeigt, dass gesellschaftliche Vorurteile signifikante medizinische und psychologische Probleme bei LGBTI-Personen auslösen. So belegte beispielsweise ein Forschungsprojekt zur familiären Akzeptanz von LGBTI-Jugendlichen, das an der San Francisco State University durchgeführt wurde, dass Jugendliche, die wegen ihrer sexuellen Identität oder Orientierung von ihren Eltern stark zurückgewiesen wurden, verglichen mit LGBTI-Jugendlichen, die deshalb keine oder nur geringe Zurückweisung erfuhren, mit achtfacher Wahrscheinlichkeit suizidgefährdet waren, mit sechsfacher Wahrscheinlichkeit starke Depressionen entwickelten, mit dreifacher Wahrscheinlichkeit unter sexuell übertragbaren Krankheiten litten und mit dreifacher Wahrscheinlichkeit illegale Drogen konsumierten.

Diese Zahlen zeigen: Sozialer Druck auf LGBTI-Menschen kann gravierende Auswirkungen haben und so ist es nur logisch, anzunehmen, dass Konversionstherapie ähnliche Auswirkungen hat, wenn sie unter der Prämisse „Homosexualität ist Sünde/unnatürlich/falsch“ durchgeführt wird – und das wird sie in aller Regel. Insbesondere wenn „Patienten“ feststellen, dass keine Ergebnisse durch die Behandlungen erzielt werden, kann dies zu weiterem Stress, Depressionen und der Isolation von Betroffenen führen.

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Menschenrechtsverbände versuchen auch in Deutschland ein Verbot der Konversionstherapie zu erwirken. Gerade bei jungen Menschen findet diese häufig vor dem Hintergrund starken sozialen Drucks statt.

In Deutschland spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die größte Fachgesellschaft für Psychiater und Psychotherapeuten klar gegen Versuche aus, Homosexualität zu behandeln: „[LGBTI-Personen] entwickeln häufiger affektive Störungen, Angststörungen und Substanzmissbrauch und zudem besteht eine dreifach erhöhte Suizidrate bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit homo- oder bisexueller Orientierung. Die höhere Prävalenz psychischer Störungen bei Menschen mit homo- oder bisexueller Orientierung ist durch direkt oder indirekt erfahrene Diskriminierung bzw. durch eine andere psychische Entwicklung (wie z.B. internalisierte Homophobie, Selbstentwertung oder starke Schuld- und Schamgefühle) bedingt.“

Bedenkt man zusätzlich, dass Konversionstherapien wohl meistens aufgrund von familiärem, religiösem oder gesellschaftlichen Druck – bei Jugendlichen bis hin zum elterlichen Zwang – begonnen werden, dann fällt es nicht schwer, zu erahnen, welches psychisches Leid Menschen erdulden müssen, die an solchen Behandlungen teilnehmen. (Womit sich der Kreis zur Behauptung, ein Verbot von Konversionstherapie richte sich gegen den freien Willen, schließt: Ein Verbot solcher Behandlungen ist nicht totalitär, sondern dient dem Schutz der LGBTI-Community vor religiösem und weltanschaulichem Totalitarismus!)

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Jugendliche, die in ihrem Umfeld wegen ihrer sexuellen Identität starke Zurückweisung erfahren, sind deutlich öfter depressiv als LGBTI-Jugendliche, die Akzeptanz erfahren.

Für die Erforschung der Schädlichkeit von Konversionsbehandlungen stellt es allerdings ein Problem dar, dass Betroffene sich seltenst zu erkennen geben. Weiterhin gibt es Vermutungen, dass das Problem der Konversionsversuche weit über das fundamentalistisch-christliche Niveau hinausgehe, so erklärte die Psychologin Gisela Wolf im „Stern“ im April 2015, man wisse aus britischen Erhebungen, dass selbst Hausärzte – vor allem männliche, ältere Hausärzte – regelmäßig aufgrund ihrer eigenen Vorurteile versuchten, ihren Patienten deren Homosexualität „auszureden“.

Wie soll Konversionstherapie eigentlich funktionieren?

Wie schon erwähnt, ist allen Therapieansätzen gemein, dass sie aufgrund eines klassisch fehlerhaften Umkehrschlusses von einer rein psychologischen Ursache der Homosexualität ausgehen, ansonsten gibt es allerdings erhebliche Unterschiede.

Nicht religiöse, psychotherapeutisch-orientierte Ansätze, sind oft orientiert an psychoanalytischen Ansätzen, so wird die Homosexualität beim Mann beispielsweise durch einen zumindest emotional abwesenden Vater und eine über-aktive Mutter erklärt.

Findet die „Therapie“ auf „christlich-seelsorgerlicher” (ergo fundamentalistischer) Basis statt, gehen die Ansätze von der „Gesundung“ durch Gebet und Lobpreisung Gottes über den Exorzismus mit psychoanalytischem Einschlag bis hin zur „Aversionstherapie“ bei der das Zeigen von homosexuell erotischen Bildern mit negativen Impulsen verbunden wurde – letzteres ist glücklicherweise zumindest in der westlichen Welt quasi ausgestorben. Es gibt allerdings auch „kreativere“ Überlegungen, wie die im evangelikalen Milieu der USA populären Wochenendkurse „Journey into Manhood” von „People Can Change”, bei denen Personen in typische Geschlechterrollen konditioniert werden sollen, um ihre Homosexualität zu überwinden.


Anmerkung der Redaktion: Im Folgenden sind weiterführende Artikel, interessantes und Informationsquellen zur Konversionstherapie angegeben. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Personen, die sich in ihrer sexuellen Identität unsicher sind, die unter Druck geraten an einer solchen Therapie teilzunehmen, oder die sexuell unsichere Personen in ihrem Umfeld haben, sich intensiv mit den Gefahren und Problemen der Konversionstherapie – die wir für zutiefst unwissenschaftlich halten -, auseinandersetzen.

Wir erklären uns solidarisch mit allen politischen Kräften, die solch pseudowissenschaftliche Therapieansätze verbieten wollen. 

Die Arbeit von Dr. Reinhold Weicker sei an dieser Stelle übrigens durchaus empfohlen, aus Sicht eines homosexuellen Christen und Wissenschaftlers ergründet der Mathematiker nüchtern und objektiv die vorhandene Evidenz zur „Konversionstherapie“.

Zu Mike Pence: Tagesspiegel – Der radikale Vizepräsident.
Zum Verbot in Malta: Männer.de – Malta verbietet Konversionstherapien.
Zum Verbot in Taiwan: Queer.de – Taiwan will „Homo-Heilung“ verbieten.
Zur Haltung der AfD: Übermedien – Der Kampf der AfD gegen das Kindeswohl.

Zur Haltung des DIJG: DIJG – Keine „sexuelle Identität“ im Grundgesetz.
Zum Verein „Wüstenstrom“: Mission-Aufklärung – „Wüstenstrom“.
Zu Wüstenstrom: Stuttgarter Nachrichten – Aussteiger warnt vor Wüstenstrom.
Zur Wirksamkeit von Konversionstherapie: HuK –Homosexualität lässt sich doch verändern” – Wirklich?
Zur Schädlichkeit von Konversionstherapie und zur Lage in den USA: HRC – Gay-conversion-therapy.

Beispiel für Konversionstherapie: FAZ – Hetero in drei Tagen.
Stellungnahme der DGPPN (PDF): DGPPN – Konversionstherapie.
Stern-Interview mit Gisela Wolf: Stern – Umerziehung mit grausamen Folgen.
Video zu „Journey into Manhood“: VICE – Homosexuelle heilen.

Geschichtsinteressierte aufgepasst: CIA stellt historische Geheimdokumente online.

Washington D. C. (USA). Der amerikanische Nachrichtendienst CIA hat jüngst rund 12 Millionen Seiten aus Geheimunterlagen der vergangenen fünf Jahrzehnte zur freien Recherche im Internet veröffentlicht. Wer sich für den amerikanischen Umgang mit den NS-Verbrechen in Deutschland, für die Kubakrise, oder für die interne Debatte des Geheimdienstes über die Ermordung Fidel Castros, interessiert, wird im digitalen „Leseraum“ der CIA sicher fündig.

Wie die US-Zeitschrift „The Verge“ berichtet, ordnete schon der ehemalige US-Präsident Bill Clinton (Demokraten) 1995 die Deklassifizierung und Veröffentlichung von Geheimunterlagen an, die zu jener Zeit mehr als 25 Jahre alt waren, und denen „historische Bedeutung“ zugemessen wurde. Bislang seien die Dokumente allerdings nur über die Computer der US National Archives in College Park, Maryland, einsehbar gewesen.

Es ist auch dem Einsatz zahlreicher Journalisten und Wissenschaftler zu verdanken, dass die Datenbank mit dem Namen CREST (CIA Records Search Tool) schließlich der gesamten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Im digitalen Leseraum der CIA (engl.: Electronic Reading Room) können Interessierte nun historische Geheimpapiere unter anderem zur Invasion in der Schweinebucht 1961, zur Kubakrise 1962, aber auch zu dem unter Verschwörungstheoretikern immer wieder heiß diskutierten Forschungsprogramm der CIA über die Möglichkeiten der Bewusstseinskontrolle mit dem Namen „MK ULTRA“, einsehen. Dem Nachrichten Portal Buzzfeed sagte der CIA-Informationsdirektor, Joseph Lambert, dass zwar nicht alle CIA-Dokumente aus der betreffenden Zeitspanne zugänglich seien, dass aber keine Unterlagen nachträglich als geheim eingestuft worden, bevor CREST online gegangen sei.

Für alle, die sich – professionell oder hobbymäßig – mit Kaltkriegsgeschichte befassen, ist die Datenbank jedenfalls ein muss.

Soziale Ungleichheit nimmt weiter zu: 8 Menschen besitzen soviel Vermögen wie 3,6 Milliarden.

62 Menschen besitzen eben soviel Vermögen, wie die gesamte ärmere Hälfte der Menschheit, das berechnete Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam im vergangenen Jahr. Im neuen Bericht der Organisation mit dem Titel „An Economy for the 99 Percent“ zeigt sich nun: Die globale Ungleichheit ist noch dramatischer als bisher angenommen – und sie nimmt weiter zu. So besaßen im Jahr 2016 die acht reichsten Menschen ein Vermögen von insgesamt 426 Milliarden US-Dollar – mehr als die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung, die derzeit aus 3,6 Milliarden Menschen mit insgesamt 409 Milliarden US-Dollar Vermögen besteht.

Das deutlich extremere Ergebnis ist dabei auch auf die Verfügbarkeit neuer Vermögensdaten vor allem aus China und Indien zurückzuführen, die zeigten, dass die Ärmeren noch viel weniger Vermögen besitzen als bisher angenommen.

Den Berechnungen zufolge besitzt das reichste Prozent der Weltbevölkerung 50,8 Prozent des Vermögens. Mehr als die übrigen 99 Prozent zusammen! Auch reiche Länder seien dabei von starker Ungleichheit betroffen: In Deutschland besitzen demnach 36 Milliardäre soviel Vermögen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung, dass reichste Prozent besitzt etwa ein Drittel des gesamten Reichtums.

Dies hängt auch eng damit zusammen, dass die Finanzeliten und Großkonzerne genug politische Macht besitzen, um sich Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit zu verschaffen. Sie benutzen komplexe Steuervermeidungsstrategien, sie beeinflussen Regierungen zum „Niedrigsteuerwettbewerb“ , sie verschieben ihre Gewinne in Steueroasen und sie betreiben aggressive Lobbyarbeit.

„Weltweit fühlen sich immer mehr Menschen abgehängt“, erklärt Jörn Kalinski, Kampagnenleiter von Oxfam Deutschland. „Das beschädigt den sozialen Zusammenhalt, behindert den Kampf gegen Armut und untergräbt den Glauben an die Demokratie. So bereitet Ungleichheit den Boden für Rechtspopulisten und andere Feinde einer solidarischen Gesellschaft.“ Die Gruppe fordert deshalb einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel. Ein globaler Mindeststeuersatz für Konzerne, das Trockenlegen von Steueroasen, harte Sanktionen gegen Steuerdumping, Transparenz durch eine öffentliche Rechenschaftspflicht bei Gewinnen und Steuerzahlungen internationaler Konzerne sowie höhere Steuern auf Spitzeneinkommen und Vermögen, seien demnach notwendig, „damit Superreiche ihren fairen Anteil zum Gemeinwohl beitragen“, so Oxfam.

Auch, weil der wachsende soziale Unmut weltweit zu weiteren so einschneidenden Umwälzungen wie dem Brexit-Votum in Großbritannien und dem Wahlsieg von Donald Trump in den USA führen werde, sei die Politik, so Oxfam, gut beraten, die entsprechenden Schritte zur Bekämpfung der Ungleichheit einzuleiten.

Unterstützt wird Oxfam, wenn auch inhaltlich differenziert, vom amerikanischen Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz: „An erster Stelle steht eine ganz einfache Idee: Zahlt eure Steuern. Das ist der Grundbaustein der unternehmerischen Sozialverantwortung. Verzichtet auf die Verlagerung von Gewinnen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen“, erklärte Stiglitz in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Es gibt allerdings auch Kritik an dem Bericht: So basieren Oxfams Berechnungen zur Vermögensverteilung auf Daten des „Credit Suisse Global Wealth Databook 2016“ der umstrittenen schweizer Großbank Credit Suisse. Das Vermögen der Superreichen wurde mit Hilfe der „Forbes“-Milliardärsliste von März 2016 erstellt. Allerdings wird die Methode, mit der die Credit Suisse ihre Daten über die globale Vermögenslage aggregiert, unter Finanzökonomen durchaus kontrovers diskutiert. Denn die Bank verwendet als zentrales Maß für ihre Vergleiche das Nettovermögen eines Menschen.

Vom Geld-, Wertpapier-, Unternehmens- und Immobilienvermögen werden also mögliche Schulden abgezogen. Damit befänden sich, so heißt es aus dem Londoner „Institute of Economic Affairs“, unter denen, die laut Oxfam-Bericht ein negatives Vermögen besitzen auch „erstaunlich viele Menschen in der entwickelten Welt“, die aus unterschiedlichen Gründen Kredite aufgenommen haben. Dies sei irreführend, so die englischen Ökonomen. Sie verschweigen dabei, dass in den meisten Fällen ein größerer Kredit auch einen vermögensmäßigen Gegenwert hat: Wer ein Haus auf Kredit kauft, kann dieses Haus auf der Vermögensseite vorweisen.

Besonderen Anstoß nimmt das Wirtschaftsinstitut daran, dass beispielsweise auch Personen, die Studentenkredite aufnehmen mussten, als Personen mit negativem Vermögen gewertet würden, da diese in der Regel eine höhere Einkommensaussicht hätten als solche Personen, die nicht studiert haben. Auch dass immer mehr Hochschulabsolventen mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben und dass beispielsweise die amerikanische Wirtschaft enorm unter der Last von Studienkrediten leidet, weil sich junge Menschen im „Konsumalter“ immer weniger leisten (können), unterschlagen die Ökonomen.

Oxfam stellte den bedenklichen Bericht am Montag anlässlich des bevorstehenden Weltwirtschaftsforums in Davos in der Schweiz vor. Dort treffen sich ab Dienstag rund 3000 Spitzenpolitiker, Topmanager und Ökonomen, um Lösungen für drängende Wirtschaftsprobleme zu diskutieren. Wie schon in den vergangenen Jahren ist der Tagungsort in den Schweizer Alpen weitreichend abgeschottet: Bis zu 5000 Soldaten sollen die Gäste in der „Berg-Festung“ abschirmen, der Luftraum wird von Kampfjets überwacht.

Mit Xi Jinping, der die Eröffnungsrede der Tagung halten wird, nimmt erstmals auch ein chinesischer Präsident am Wirtschaftsforum von Davos teil.

Studie: Abtreibungen haben keine negativen Auswirkungen auf die geistige Gesundheit.

Washington D.C. (USA). Gerade in den USA ist die Abtreibungsdebatte noch lange nicht endgültig abgeschlossen: So hat der designierte US-Präsident Donald Trump angekündigt, Richter in den obersten Gerichtshof, welcher derzeit nach dem plötzlichen Tod des erzkonservativen Antonin Scalia im vergangenen Jahr eine Vakanz aufweist, zu berufen, die den Gerichtsbeschluss rückgängig machen werden, welcher Abtreibungen bundesweit erlaubt. Außerdem versuchen sogenannte „Pro-Life“ (oder „Anti-Choice“) Aktivisten und konservative Politiker auf Bundesstaatenebene immer wieder, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen einzuschränken. Dazu wird auch immer wieder – wie jüngst in einem Informationspamphlet, das in Texas in allen Abtreibungskliniken ausgehändigt werden muss – die Behauptung aufgestellt, Abtreibungen führten zu Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen. Eine neue Studie hat nun ergeben, dass diese Behauptung falsch ist.

Neben Texas verlangen noch einige andere – vor allem konservativ geprägte – Staaten, dass Frauen, die eine Abtreibung wünschen, dahingehend „beraten“ werden, dass Abtreibungen negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit hätten. Die neue Studie, die im Fachmagazin „JAMA Psychiatry“ publiziert wurde, zeigt offenbar, dass Frauen, die eine Abtreibung hatten, keinem höheres Risiko unterliegen, an Depressionen und klinischen Angstzuständen zu erkranken. Im Gegenteil: Der Untersuchung zufolge sind es Frauen, denen Abtreibungen verwehrt blieben, die am ehesten psychisch erkranken. Die „Beratung“, welche die US-Bundesstaaten von Abtreibungsärzten per Gesetz verlangen, ist demnach falsch!

„Was wir herausgefunden haben, ist, dass das Verweigern einer Abtreibung negative Folgen für die mentale Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen hat, und wir fanden keine Hinweise auf zunehmende psychische Probleme nach einer Abtreibung,“ erklärte Hauptautorin Antonia Biggs, die an der University of California in San Francisco über „Reproduktionsgesundheit“ forscht.

Dabei ist die jüngste Untersuchung nicht die erste, bei der kein Zusammenhang zwischen Abtreibungen und psychischen Erkrankungen gefunden werden konnte: Als die American Psychological Association (APA) in einer Meta-Studie die Forschung zu der Thematik durchging, kam sie zu dem Schluss, es gebe „keine glaubhafte Evidenz, dass eine einzige frei gewählte Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft für sich genommen psychische Probleme bei erwachsenen Frauen auslöst.“ Die neuen Forschungsergebnisse von der kalifornischen Universität bauen jedoch auf erweiterter Methodik auf und bieten die bisher sichersten Belege dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche keinen mentalen Schaden anrichten.

Für die Forschungsarbeit befragten die Forscher 956 Frauen aus dreißig verschiedenen Abtreibungskliniken in 21 US-Bundesstaaten. Die Erstbefragung fand dabei, eine Woche nachdem sie um eine Abtreibung ersucht hatten, statt. Danach gab es fünf Jahre lang halbjährliche Gespräche zwischen den Frauen und den Forschern. Dabei konzentrierten sich die Wissenschaftler aus Vergleichbarkeitsgründen insbesondere auf zwei Gruppen: Solche Frauen, die ihre Abtreibung noch kurz vor dem dafür maximal zugelassenen Alter des Fötus hatten, und solche, denen eine Abtreibung verwehrt blieb, weil sie diese Grenze gerade überschritten hatten.

Die gewählten Gruppen sind deshalb gut vergleichbar, weil sie ähnlich weit in ihren Schwangerschaften waren und weil sie beide aus Frauen bestanden, die Abtreibungen wünschten. Diese Konstellation machte es möglich, zwischen den potentiellen Effekten einer ungewollten Schwangerschaft und einer Abtreibung zu differenzieren.

Innerhalb der Gruppe, welcher die Abtreibungen verwehrt wurden, wurde eine weitere Unterscheidung vor genommen zwischen Frauen, die das Kind austrugen und solchen, die es – aufgrund von Fehlgeburten oder Abtreibungen anderswo – nicht austrugen.

Auf diese Weise fanden die Forscher heraus, dass in der Woche nachdem die Probandinnen erstmals die jeweilige Abtreibungsklinik aufsuchten, die Frauen am ehesten litten, denen diese verwehrt blieb. Verglichen mit den Probandinnen, welchen eine Abtreibung gerade noch gestattet wurde, berichteten diese von mehr Angstzuständen, geringerem Selbstwertgefühl und geringerer Lebenszufriedenheit. Die Wahrscheinlichkeit für Depressionen war bei beiden Gruppen gleich.

„Verglichen damit, eine Abtreibung zu haben, scheint es mit einem größeren Risiko, zunächst negative psychologische Folgen zu erfahren, verbunden zu sein, eine Abtreibung verweigert zu bekommen,“ so die Studie. Die Wissenschaftler erklären allerdings, dass dies ein Ergebnis sowohl der konkreten Erfahrung, den Schwangerschaftsabbruch verweigert zu bekommen, als auch Folge sozialer und emotionaler Herausforderungen, die mit dem Entdecken einer ungewollten Schwangerschaft und dem Wusch nach einer Abtreibung verbunden sind, sein könnte.

Die Forscher zeigten außerdem, dass die Werte beider Gruppen mit der Zeit konvergierten, dass also die psychologische Gesundheit der zweiten Gruppe sich in der Regel wieder erholte. Bei der letzten Befragung, fünf Jahre nach dem Erstkontakt waren keine erkennbaren Unterschiede zwischen beiden Gruppen festzustellen. „Überraschend war, dass Frauen, denen eine Abtreibung verweigert wurde, doch so belastbar waren und dass die negativen Effekte nicht länger anhielten,“ so Studienleiterin Biggs.

Das abschließende Ergebnis ist dementsprechend, dass es keine Verbindung zwischen Abtreibungen und psychischen Krankheiten gibt. Die Wissenschaftler stellen demgemäß eindeutig fest: „Diese Resultate stützen keine Politik, die Frauen den Zugang zu Abtreibungen auf der Basis der Behauptung, dass Abtreibungen der psychischen Gesundheit von Frauen schadet!“

Konservative wie der Ex-Präsidentschaftskandidat und Gouverneur von Ohio, John Kasich, brauchen aber bekanntlich keine wissenschaftlichen Gründe, um die Verfügbarkeit von Abtreibungen zu Beschränken. So unterschrieb Kasich zuletzt ein ausnahmsloses Verbot von Abtreibungen nach der 20ten Woche. Wobei ausnahmslos heißt: Auch eine Frau, die einen nicht selbstständig lebensfähigen Fötus trägt, bei der ernsthafte physische Probleme aus der Geburt resultieren könnten, oder die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurde, muss nach diesem Gesetz das Kind austragen. Gerade solche Frauen aber betreffe dieses Gesetz, heißt es von der amerikanischen Organisation „Planned Parenthood“, 99 Prozent der Abtreibungen fänden dagegen ohnehin vorher statt.

In Deutschland sind Abtreibungen schon nach der 12ten Woche nur unter besonderen Umständen straffrei und auch alle Abtreibungen, die nicht durch fachkundige Ärzte und unter Nachweis eines entsprechenden „Beratungsnachweises“ durchgeführt werden, sind rechtswidrig (§218-219b StGB regeln die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen). Und auch in Deutschland wird bei den verpflichteten Beratungen regelmäßig auf mögliche psychische Folgen des Schwangerschaftsabbruchs hingewiesen.

Linke kategorisch gegen Steuererhöhung: Aufklärung statt Strafsteuer auf Eier, Käse und Wurst.

Nach dem Willen des Umweltbundesamtes (UBA) soll es künftig zum Schutz von Klima und Umwelt eine „Klima-Steuer“ – in Form einer erhöhten Umsatzsteuer – auf tierische Lebensmittel wie Eier, Milch und Fleisch geben.

Bisher gilt in Deutschland: Grundnahrungsmittel (auch tierische) werden mit einem verringerten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent belastet. Dies soll sich laut UBA jedoch ändern. „Tierische Nahrungsmittel sollten künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert werden“, erklärte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Kritik für diesen Vorschlag kommt aus allen politischen Richtungen, so auch von der Linkspartei.

In einer Pressemitteilung erklärte die ernährungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Karin Binder, die auch Mitglied im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist, zu den Vorschlägen des Umweltbundesamtes: „Eine Steuererhöhung würde vor allem die Lage ärmerer Menschen weiter verschlechtern.“

„Mit einer Klimasteuer auf Milch und Fleisch werden die Verbraucher zu Unrecht bestraft. Verursacher der miesen Klimabilanz im Agrarbereich sind die marktmächtigen Supermärkte und die Fleischindustrie. Ihr Billigfleisch erzeugt erhebliche Umweltschäden. Der hohe Einsatz von Antibiotika und die zunehmende Nitratbelastung vergiften das Trinkwasser. Es muss mit hohem Kostenaufwand gereinigt werden. Zudem steigen durch Umweltbelastungen die Gesundheitskosten und der Aufwand für die amtliche Lebensmittelaufsicht. All das müssen die Verbraucher schon jetzt zahlen,“ so Binder weiter.

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13 Prozent der Klimagasemissionen in Deutschland werden von der Landwirtschaft produziert, der größte Teil davon in der intensiven Tierhaltung – inwieweit die ökologische Tierhaltung weniger umweltschädlich ist, ist umstritten. Foto: Wartenburg.net

Statt einer solchen Strafsteuer für Verbraucher bräuchte es deshalb, so Binder, eine andere Ernährungspolitik. Sie fordert deshalb im Namen ihrer Partei von Agrarminister Christian Schmidt (CSU), die „absurde Exportpolitik für Fleisch und Milch zu stoppen“, und stattdessen die regionale Erzeugung und Vermarktung von Lebensmitteln erheblich zu stärken. Dazu gehöre notwendigerweise, so Binder, auch ein staatlich geschützter Regionalbegriff, sowie die Beteiligung großer Lebensmittelunternehmen an der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Werner Eckert, Umweltredakteur des öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunks (SWR) gibt derweil zu bedenken, dass hinter der Umsatzsteuerangleichung in erster Linie ein Schritt zur Abschaffung jeglicher „umweltschädlicher Subventionen“ stecke. Hierzu habe sich die Bundesrepublik, so Eckert, laut Kyoto-Protokoll verpflichtet – insgesamt, so schätzt der Journalist, gehe es um über 50 Milliarden Euro, die laut Kyoto-Protokoll umverteilt werden müssten.

Der Umweltjournalist hält im Übrigen die Lenkungswirkung einer Konsumsteuererhöhung bei tierischen Produkten für gering, schon weil die Lebensmittel- und Agrarpreise in Deutschland eher gering seien. Nur aufgrund einer solchen Steuerangleichung würde demnach niemand auf Fleisch und andere tierische Produkte verzichten.

UBA-Chefin Krautzberger rechtfertigt ihre Forderung mit einem aktuellen UBA-Bericht zu umweltschädlichen Subventionen in Deutschland: Für das Jahr 2012 beliefen sich diese demnach auf mindestens 57 Milliarden Euro, wobei rund die Hälfte auf den Verkehrssektor und nur etwa 5,8 Milliarden Euro auf Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei entfielen. Das Gros davon jedoch, mindestens 5,2 Milliarden Euro, machten „umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigungen“, etwa für Fleisch- und Milchprodukte, aus.

Als Ausgleich zur Mehrbelastung der Verbraucher schlug Krautzberger vor, zugleich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent weiter zu senken: „So könnte man zum Beispiel Obst und Gemüse oder öffentliche Verkehrsmittel billiger machen.“

Kritik erntet das UBA derweil nicht nur von der Linken, sondern auch von Ernährungsminister Schmidt (CSU), der „den Bürgern nicht mit Strafsteuern vorschreiben“ will, „was auf den Tisch kommt“, sowie von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, deren Ressort das UBA nachgeordnet ist. Es käme demnach, so Hendricks in Subventionsfragen neben der Beseitigung „ökologischer Fehlsteuerungen“ auch darauf an, Menschen mit kleinen Einkommen zu entlasten.

Anton Hofreiter, Fraktionschef der Grünen im Bundestag erklärte im Berliner „Tagesspiegel“, wichtiger sei eine Änderung der Produktionsverhältnisse, statt der wichtigen Debatte mit dem Drehen an der Steuerschraube eine „soziale Schieflage“ zu verpassen.

Dass der Konsum tierischer Produkte in der Gesellschaft deutlich gesenkt werden muss, darüber sind sich im Großen und Ganzen jedoch alle Parteien einig, schließlich werden zwischen drei und zehn pflanzliche Kalorien benötigt, um eine einzige „Fleischkalorie“ zu erzeugen. Zudem sind gerade Milchprodukte und Rindfleisch besonders klimaschädlich, weil die Verdauung von Kühen den Kohlenwasserstoff Methan, ein besonders potentes Klimagas, erzeugt.

Insgesamt hat die Landwirtschaft an der Produktion von Klimagasen in Deutschland einen Anteil von rund 13 Prozent, der mit Abstand größte Teil davon geht auf die industrielle Rinderhaltung zurück. Wobei umstritten ist, inwieweit zum Beispiel Biofleisch oder regionale Produktionen sich dabei positiv absetzen. Zwar werden bei regionalen Produkten Transportwege eingespart, und bei der ökologischen Tierhaltung können Kühe – oder auch Schafe – Ressourcen nutzen, die ansonsten landwirtschaftlich nicht nutzbar wären (z.B. Gras auf Hangwiesen), Rinder bleiben aber – auch in der ökologischen Landwirtschaft – Methanproduzenten allerhöchster Güte.

Staatlich kann wohl aber die Reduktion des Fleischkonsums, und somit auch der langfristige Abbau der Intensivtierhaltung in Deutschland, besser mit umfassenden Aufklärungskampagnen sowie mit dem Verbot des massenhaften Exportes hoch subventionierter Tierprodukte nach Afrika unterstützt werden als mit einer Strafsteuer, die insbesondere Haushalte im unteren Einkommensbereich träfe und dabei kaum eine Lenkungswirkung entfalten würde. Letzteres lässt sich übrigens im Besonderen am Beispiel der Tabaksteuer belegen: Diese sollte – laut erklärtem Ziel – auch Menschen vom Rauchen abschrecken, langfristig waren jedoch die gesellschaftliche Ächtung des Rauchens, Aufklärungskampagnen und Werbeverbote bekanntlich effektiver als jede Erhöhung der Tabaksteuer.

Weniger Verkehrstote nach Cannabis-Legalisierung in US-Bundesstaaten.

Die Legalisierung von medizinischem Cannabis korreliert nicht mit der Anzahl der Verkehrstoten, so zeigt eine neue Studie der Columbia University in New York. In einigen US-Bundestaaten, seien der Studie zufolge sogar deutlich weniger tödliche Verkehrsunfälle geschehen, nachdem medizinisches Marihuana legalisiert worden war.

„Statt eines Anstieges bei der Zahl der Verkehrstoten, sahen wir eine Reduktion, was total unerwartet war,“ so Studienleiter Julian Santaella-Tenoriok.

Seit 1996 haben bereits 28 US-Bundesstaaten Cannabis für medizinische Zwecke legalisiert. Den amerikanischen Forschern zufolge, die für ihre Untersuchung 1,2 Millionen tödliche Unfallausgänge im Zeitraum zwischen 1985 und 2014 untersuchten, habe es seit den Legalisierungen durchschnittlich rund 11 Prozent weniger Unfalltote im Straßenverkehr gegeben. Besonders signifikant sei die Entwicklung in der Altersgruppe der 25- 44-Jährigen, der Altersgruppe also, in der die Quote registrierter Konsumenten von medizinischem Cannabis besonders hoch ist. Um 12 Prozent sank die Verkehrstotenzahl in dieser Gruppe, so schrieben die Autoren im „American Journal of Public Health“.

Obgleich Santaella-Tenorio überrascht von der Verringerung der Verkehrstoten war, spiegeln sich seine Ergebnisse auch in einer anderen Studie, welche Verkehrsdaten aus 19 Bundesstatten auswertete und 2013 im „Journal of Law and Economics“ publiziert wurde. Diese ältere Studie zeigte eine Abnahme von Todesfällen im Straßenverkehr von 8 bis 11 Prozent, während des ersten (ganzen) Jahres nachdem medizinisches Cannabis erlaubt wurde.

„Die öffentliche Sicherheit sinkt nicht mit besserem Zugriff auf Marihuana, sie steigt eher,“ so Prof. Benjamin Hansen von der University of Oregon, einer der Autoren der Untersuchung von 2013. Er betonte dennoch, dass sowohl Marihuana als auch Alkohol Drogen seien, welche das Fahrverhalten beeinträchtigen können.

Obwohl beide Studien eine Korrelation feststellen, belegen sie jedoch nicht, dass explizit die Legalisierung von Marihuana zur Reduktion der Verkehrstoten geführt hat. Denn beide Studien untersuchten keine Kausalität.

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28 US-Bundesstaaten haben mittlerweile medizinisches Cannabis legalisiert. Die Überraschung: Seitdem gibt es durchgehend weniger Verkehrstote.

Die Autoren beider Studien mutmaßen, dass Cannabis-Benutzer gegenüber Alkohol-Konsumenten ihre Beeinträchtigungen aufgrund des Drogenkonsums in der Regel eher bewusst sind. Es sei außerdem denkbar, meinen die Forscher, dass Patienten mit Zugang zu medizinischem Marihuana den abendlichen Rausch in der Bar mit Cannabis zu hause ersetzten und so gar nicht erst auf der Straße waren, um Unfälle zu verursachen.

Bei der jüngeren Studie ist weiterhin der lange Zeitraum relativierend zu äußern, welcher Zeitraum betrachtet wurde: Seit 1985 sind Kraftfahrzeuge sehr viel sicherer geworden dank stabilerer Karosserien, mehr Airbags, ABS, und anderen technischen Innovationen.

Studie attestiert: Haushalte mit niedrigen Einkommen tragen ähnliche Steuerlast wie Großverdiener.

„Starke Schultern sollen mehr tragen“, nach diesem solidarischen Grundsatz ist unser Steuersystem aufgebaut, zumindest theoretisch, denn eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Freien Universität Berlin, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beauftragt wurde, kam nun zu einem – für linke Ökonomen wenig überraschenden – Ergebnis: Demnach tragen in Deutschland Personen mit sehr hohen Einkommen eine kaum höhere Steuerlast als die Mittelschicht, während einkommensschwache Personen kaum entlastet werden.

Stefan Bach, Martin Beznoska und Viktor Steiner vom D haben die Belastung mit direkten und indirekten Steuern sowie Sozialabgaben untersucht.

Die Besteuerung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen sei zwar stark progressiv, was Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen kaum belaste, während dadurch die Durchschnittsbelastung bei höheren Einkommen klar steige, heißt es in der Studie. Indirekte Steuern, die fast die Hälfte des Steueraufkommens ausmachen, treffe aber Haushalte mit niedrigen Einkommen erheblich stärker als Haushalte mit hohen Einkommen. Werden zudem die Sozialabgaben berücksichtigt, ist laut der Untersuchung die Gesamtbelastung mittlerer Einkommen nicht bedeutend niedriger als bei sehr hohen Einkommen.

Hauptursächlich dafür ist, neben der verhältnismäßig hohen Belastung von Geringverdienern durch (indirekte) Konsumsteuern, auch dass Körperschafts- und Kapitaleinkommen nicht mit der progressiven Einkommensteuer belastet werden, sondern mit einem festen Steuersatz. 

Insgesamt, so Studienleiter Stefan Bach, sei die Steuerlastverteilung „doch erstaunlich gleichmäßig, denn auch die ganz einkommensschwachen Personen, die in der Grundsicherung sind und mit niedrigen Einkommen auskommen müssen, zahlen zwar keine Einkommensteuer, aber sie zahlen die hohen Verbrauchsteuern.“ So ergeben sich für die niedrigste Einkommensgruppe Steuerbelastungen von 20 Prozent, im unteren Bereich der Verteilung sogar deutlich mehr, und auch die Steuerlast der Mittelschicht liegt bei etwa bei 20 bis 25 Prozent. Bezieher ganz hoher Einkommen, bei denen dann die progressive Einkommensteuer zum Tragen kommt, haben zwar prinzipiell höhere Steuerbelastungen. „Wenn man dabei aber berücksichtigt, dass diese Personen größere Gestaltungsmöglichkeiten bei den Einkommen haben, ist dort die tatsächliche Steuerbelastung nicht unbedingt viel höher als bei der Mittelschicht“, betonte Bach.

Insgesamt sei damit die Steuerbelastung nur wenig progressiv.

Für die Studie, die schon Mitte Dezember veröffentlicht wurde, wurde die Bevölkerung in drei Gruppen eingeteilt: Zum ersten Drittel gehören die 10 Prozent mit den niedrigsten Einkommen, also alle, denen 2015 maximal 970 Euro pro Monat zur Verfügung standen. Die zweite Gruppe bildeten die 80 Prozent der Einkommen, die rund um das Medianeinkommen von 2.400 Euro monatlich verteilt liegen. Wer 2015 mindestens 5.300 Euro monatlich verdiente, wurde von den Forschern dem letzten Drittel zugeordnet.

Den Ergebnissen der Studie folgend wäre es dringend notwendig, für die steuerliche Gleichbehandlung von Kapital- und Körperschaftserträgen zu sorgen. Dass Arbeitseinkommen stärker besteuert werden als hohe Kapitaleinkommen, ist schließlich universell als ungerecht anzusehen.

Rente mit 71? Wirtschaftsweise propagieren weiteren Sozialabbau – Peter Bofinger leistet Widerstand!

Am Mittwoch legten die sogenannten Wirtschaftsweisen des „Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ in Berlin ihr Jahresgutachten  vor. Einmal mehr erweist sich das Gutachten, das unter dem Titel „Zeit für Reformen“ steht, auch als Plädoyer für mehr Sozialabbau und eine Stärkung der Konzernmacht. So soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden und die private Altersvorsorge gestärkt werden. Einzig das dienstälteste Mitglied des Rates, der Volkswirt Peter Bofinger, leistet dagegen Widerstand: Sozial schwächer gestellte hätten demnach gar keine Chance vom sogenannten „Drei Säulen Modell“ der Altersvorsorge zu profitieren, im Gegenteil weist der Professor von der Universität Würzburg daraufhin, dass die Sparquoten seit der Einführung dieses Modells (unter der rot-grünen Schröder-Regierung) bei niedrigen Gehältern sogar gesunken sind. 

Besonders bedenklich sei dies, wenn berücksichtigt wird, dass die Absenkung des Rentenniveaus es immer weiter erschwert, einen Rentenanspruch zu erwerben, der über der Grundsicherung liegt. Nur fünf Prozent des einkommensschwächsten Fünftels könnten so überhaupt zusätzlich mittels einer Riester- oder Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen. Insgesamt geht der Professor davon aus, dass das Problem der Altersarmut zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.

Auch die Arbeitsmarktpolitischen Forderungen des Gremiums lehnt Bofinger ab: So fordert der Rat neben einer Rentenreform auch die weitere Flexibilisierung des Dienstleistungssektors und bezeichnet den Mindestlohn als „Hürde für die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors“. Der Kynsianer Bofinger sieht das anders, so kommentierte er in einem Spiegel-Interview schon im Februar: „Es ist nun offensichtlich, dass zahlreiche Wirtschaftsinstitute und Politiker seine Wirkung fundamental falsch eingeschätzt haben. So ging zum Beispiel das Ifo-Institut davon aus, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bis zu eine Million Arbeitsplätze gefährdet. Und? Gibt es nun eine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt? Ich sehe nichts.“

Und tatsächlich mussten auch die fünf Weisen ihre Prognose für die Deutsche Wirtschaft schon nach oben korrigieren: Statt dem im Vorjahr prognostizierten Wachstum von 1,6 Prozent wird das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr inflationsbereinigt voraussichtlich um 1,9 Prozent anwachsen. Und doch ist auffällig, wie festgefahren das Gros der Wirtschaftswissenschaftler – beziehungsweise der politischen Ökonomen – in seinem neoliberalen Denken ist: Der Markt soll es richten, so denkt der Liberale, dass aber der Markt im Neoliberalismus im Ungleichgewicht zu Gunsten des Kapitals steht, übersehen sie – oder sie ignorieren es. Einzig Bofinger, der auch Autor volkswirtschaftlicher Lehrbücher ist, stellt fest, dass „eine Agenda, die allein auf mehr Marktkräfte setzt“, „nicht zielführend“ sei.

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Professor Peter Bofinger, lehrt Volkswirtschaft in Würzburg, schreibt populärwissenschaftliche Bücher zur Geldpolitik und liefert im Sachverständigenrat einsichtige Analysen aus der Sicht eines Keynesianers.

Mit Blick auf die Arbeitsmarktforderungen gibt der Ökonom weiterhin zu bedenken, dass es „trotz der seither eingetretenen deutlichen Verbesserung der Beschäftigungslage bis zuletzt nicht mehr zu einer günstigeren Einkommensentwicklung für die Personen im unteren Fünftel der Verteilung gekommen“ sei. Und ergänzt in Bezug auf die zunehmende Kritik am marktliberalen Wirtschaftsmodell in Deutschland, es sei nicht überraschend, dass politische Initiativen für eine weitere Marktöffnung auf wachsenden politischen Widerstand stoßen, wenn ein Vierteljahrhundert, das für Deutschland in besonderer Weise durch die Globalisierung geprägt gewesen sei, keine Verbesserung der materiellen Situation vieler Menschen mit sich bringe. Bofinger erklärt so teilweise auch die wachsende Skepsis gegenüber der EU oder neoliberalen Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP.

Die Reaktionen auf das Gutachten fielen derweil sehr gemischt aus, während die wirtschaftsnahe Presse zumeist nur das Mehrheitsgutachten zitierte und den Minderheitskommentar Bofingers höchstens beiläufig erwähnte, wies Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Bericht größtenteils zurück. Die Bundesregierung habe demnach mit ihrer Investitions- und Nachhaltigkeitsstrategie die Wirtschaftspolitik auf zentrale Zukunftsthemen ausgerichtet und wichtige Reformen umgesetzt, so der Vizekanzler. Ähnlich reagierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf die Aussagen der Wirtschaftsweisen: „Für uns ist immer Zeit für Reformen“, sagte sie am Mittwoch in Berlin bei der Entgegennahme Gutachtens.

Der wirtschaftspolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag stimmt dem Gutachten dagegen insofern zu, als dass die Bundesregierung tatsächlich wichtige Reformen versäumt hätte. Allerdings bestehe laut Schlecht das Versäumnis nicht darin, die Agenda 2010 zurückzudrehen, im Gegenteil kritisiert der Wirtschaftspolitiker – ähnlich wie zuvor schon Peter Bofinger – den „löchrigen Mindestlohn und die bestenfalls halbherzige Einschränkung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen“. Nötig sei demnach eine massive Stärkung der Binnennachfrage durch die Ausweitung öffentlicher Investitionen und vor allem durch höhere Löhne.

Noch vernichtender fiel das Urteil über das Jahresgutachten bei den Gewerkschaften aus. So bezeichnete Ver.di-Chef Frank Bsirske den Bericht schlicht als „Dokument reinster Ideologieproduktion“ und sprach von „kruden Politikempfehlungen“. „Sachverstand zeigt wieder einmal nur der Kommentar von Peter Bofinger. Es ist höchste Zeit, dieses Gremium aufzuräumen“, ergänzte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Mehrheit der Wirtschaftsweisen beweise dagegen wieder einmal, wie „rückwärtsgewandt und marktgläubig“ sie seien. „Würden die Empfehlungen des Sachverständigenrates umgesetzt, würde dies den Investitionsstau in Deutschland festigen, die Stabilisierung Europas gefährden und die soziale Ungleichheit verschärfen“, so Körzell.

Welchen Wert aber hat ein ökonomisches Gutachten eines Beratergremiums, das so unausgeglichen ist, in dem vier von fünf Ökonomen die neoliberale Position vertreten und nur einer die keynesianische – „sachverständige“ – Ansicht?

Jenseits der kritischen Logik – Die wunderbare Welt der Scheinargumente.

Wer in den Propagandaministerien dieser Welt arbeitet, oder auch nur die politische Debattenkultur kritisch begleitet, muss sich zwangsläufig früher oder später mit sogenannten Scheinargumenten beziehungsweise Sophismen befassen: Mit Argumentationen also, die im Gegensatz zu deduktiven (vom Besonderen zum Speziellen) und induktiv-stochastischen (vom Speziellen zum Besonderen) Argumenten nicht zwingend logisch aufgebaut sind, wodurch sie geeignet sind, bewusst Fehlschlüsse zu erzielen.

In der politischen Debatte dienen solche Scheinargumente einzig der Täuschung des Publikums, indem dieses mittels falscher beziehungsweise unlogischer Prämissen zu einem Fehlschluss angeleitet wird. Das heißt übrigens nicht, dass nicht ein Scheinargument unter bestimmten Voraussetzungen auch eine argumentative Berechtigung haben kann. Das Argumentum ad Hominem, die „Beweisrede zum Menschen“, beispielsweise eignet sich, wird es korrekt gehandhabt durchaus zur charakterlichen Bewertung einer Person. So spielt dieses Scheinargument auch in der Rechtsprechung eine gewisse Rolle – wird ein Zeuge überzeugend als unglaubhaft dargestellt, muss dessen Zeugnis unter Umständen außen vor gelassen werden.

Im populistischen Zeitalter spielt allerdings die bewusst täuschende Verwendung dieser Beweisreden eine nicht zu unterschätzende Rolle, weshalb es wichtig ist, Scheinargumente erkennen und entlarven zu können. Im Folgenden sei deshalb die wunderbare Welt der Scheinargumente kurz umrissen:

Argumentum ad misericordiam – Mitleidsargument.
Viele Scheinargumente basieren darauf, Emotionen zu verwenden, um eine rationale Evaluation von Behauptungen oder Handlungen zu verhindern, so auch im Falle des Argumentum ad misericordiam.
Beispiel: „Die russische Regierung fühlt sich durch die NATO eingekreist, da kann man die Annexion der Krim schon verstehen.“

Argumentum ad verecundiam – Argument an die Ehrfurcht, Autoritätsverweis.
Begrenzte persönliche Kompetenz auf einem Fachgebiet, sowie begrenzte Ressourcen machen es – gerade in der Politik – regelmäßig notwendig, die Expertise von Fachleuten einzuholen. Das Argumentum ad verecundiam versucht dementsprechend nicht durch ein eigenes Argument, sondern durch die Berufung auf eine Autorität, die die eigene Position teilt und der man zugesteht, mit großer Wahrscheinlichkeit richtig zu urteilen. Die Berufung auf Fachleute ist zwar oft notwendig, führt allerdings nicht zwangsläufig zu einer zutreffende Ansicht.
Beispiel:
„Innenminister De Maiziere teilt meine Meinung, dass mehr Videoüberwachung sicherheitspolitisch notwendig ist.“
Im Trend liegt momentan gerade in den sozialen Netzwerken die Umkehrung des Argumentum ad verecundiam, also der grundsätzliche Zweifel an Autoritäten nach dem Motto „niemand irrt sich häufiger als Experten“. Diese Form des Scheinarguments ist – trotz seiner Popularität – rational allerdings noch schwerer vertretbar.
Eine weitere Sonderform des Argumentum ad verecundiam stellt das Ipse dixit dar, bei dem sich der Argumentierende auf die Worte einer Lehrautorität stützt, um damit die Prämisse für seine Argumentation festzulegen. Ipse dixit ist vor allem im religiösen Kontext von großer Bedeutung, da hier immer in der Annahme der Richtigkeit prophetischer Worte gestritten werden muss.

Argumentum ad populum – Gesellschaftliche Argumentation, Argument ans Volk.
Die gesellschaftliche Argumentation versucht durch den Verweis auf eine – wirkliche oder behauptete – allgemeine Meinung zu überzeugen, sie geht damit von dem Fehlschluss aus, dass die Wahrheit demokratisch sei. Im verschwörungstheoretischen Umfeld ist dagegen auch der Umkehrschluss des Argumentum ad populum anzutreffen, es wird dann davon ausgegangen, dass eine These falsch sein muss, weil die Mehrheit sie (aufgrund von medialer Manipulation o.ä.) glaubt.
Beispiel: „Die Mehrheit der Deutschen glaubt, dass eine unmittelbare Gefahr vom russischen Militär ausgeht.“
Sonderformen des Argumentum ad populum sind das sogenannte Totschlagargument oder der „Killer Phrase“, die genutzt werden, um Widerspruch abzuwürgen, wobei das Totschlagargument als „Killer Phrase“ mit argumentativen Schein betrachtet werden kann.
Beispiele: „Das würde den Rahmen sprengen.“ (Totschlagargument) „Das ist alternativlos.“ „Das ist Unsinn!“ (Killer Phrase)

Argumentum ad hominem – Persönlicher Angriff, Argument an den Menschen.
Das schon in der Einleitung angesprochene Argumentum ad hominem hat in einer Debatte das Ziel, die These oder Position des Streitgegners mithilfe eines Angriffes auf persönliche Eigenschaften seiner Person anzufechten, meist ohne dabei direkt auf diese einzugehen. Das Scheinargument kann dabei auf die Inkompetenz, charakterliche Schwächen oder auch Befangenheit des Gegenübers anspielen.
Beispiel: „Du bist ja ein Antikommunist, deshalb muss ich mich mit deiner Argumentation nicht befassen!“
Von Arthur Schopenhauer vorgeschlagen wurde die Verwendung des Begriffes „Argumentum ad personam“ als Sonderform des Argumentum ad hominem, wenn der Angriff inhaltlich keinen Bezug mehr zum Diskussionsthema hat. Auch eine Beleidigung anstelle eines Argumentes ist demenstprechend ein Argumentum ad personam
Beispiel: „Hillary Clinton ist nicht geeignet US-Präsidentin zu werden, weil ihr Mann Affären hatte!“

Tu-quoque-Argument – Du-auch-Argument, Gegenangriff.
Eine Variante des politischen Argumentum ad hominem und die Basis des Whataboutism stellt das Tu-quoque-Argument dar, bei dem eine gegnerische These durch einen Vergleich mit dem Verhalten des Gegners zurückgewiesen werden soll. Ziel ist es, die moralische Berechtigung des Gegenübers, eine Behauptung aufzustellen, in Frage zu stellen. In einem zweiten Schritt wird dann suggeriert, die entsprechende Behauptung müsse zurückgezogen werden, da sie unrechtmäßig geäußert wurde. In Online-Foren wird das Phänomen begleitet vom doppelten Problem politischer Dichotomie, demgemäß Extremisten dazu tendieren gegenüber Andersdenkenden so zu argumentieren, als handle es sich bei ihnen um Vertreter des gegnerischen Extrems – das Tu-quoque-Argument widerspricht dann nicht nur dem logischen Prinzip, sondern auch der eigenen inneren Logik.
Beispiel: „Das Gesetz gegen homosexuelle Propaganda in Russland ist ziemlich homophob!“ „Warum müsst Ihr eigentlich immer gegen Russland hetzen? Schaut Euch lieber mal Eure Verbündeten, Saudi-Arabien und so weiter an!“

Argumentum ad ignorantiam – Argument aus Nichtwissen.
Das Argument aus Nichtwissen verschiebt die Beweislast vom Argumentierenden auf den Gegenredner, das heißt es findet eine unzulässige Beweislastumkehr statt. Statt die eigene These mit Evidenz zu untermauern, wird der Gegenredner aufgefordert, Evidenz zu ihrer Falsifizierung aufzuführen. Grundsätzlich dienen diesen Scheinargumentationen voreingenommene Grundannahmen als Basis, sie zielen auf das Fehlen – oder die Unkenntnis – der entsprechenden Falsifikationsbeweise.
Beispiel: „Zeigen Sie mir den Beweis, dass die Pyramiden in Ägypten nicht von Außerirdischen als Landeplätze benutzt wurden!“

Argumentum ad temperantiam – Argument des Mittelweges.
„Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen“, hört man oft, wenn man sich in einer „Aussage gegen Aussage“ Situation befindet. Auf diese Annahme stützt sich das Argumentum ad temperantiam unabhängig von der argumentativen Untermauerung der einzelnen Positionen, wird der Mittelweg bevorzugt, was zwar politisch teilweise pragmatisch, allerdings nicht zwingend logisch ist, zumal der Mittelweg zwischen einer erwiesenen Tatsache und einer Fehlannahme immer auch eine Fehlannahme sein wird.
Beispiel: „Ein Forscher meint, wir sollten den CO2 Ausstoß um rund 95 Prozent verringern, ein anderer meint, das hätte keine Relevanz, also schlagen wir einen Mittelweg ein und beschließen, die Emissionen um 50 Prozent zu senken.“

Argumentum ex silentio – Schweigen als Argument.
Das Verschweigen von Sachverhalten oder Details wird bei diesem Scheinargument als Beweis für Nicht-Wissen oder Unwahrheit gedeutet. Umgekehrt kann so auch ein fehlendes Dementi als Beweis einer Behauptung herangezogen werden. Schweigen kann aber – insbesondere im politischen Kontext – zahlreiche Gründe haben.
Beispiel: „Wie kommt es denn, dass noch nie jemand von der Bilderberger-Konferenz dementiert hat, dass es eine jüdische Weltregierung gibt?“

Argumentum ad nauseam – Wiederholungs- oder Ermüdungsargument.
Eine These wird nicht belegt, sondern nur so oft wiederholt, bis der Gegenredner keinen Widerstand mehr leistet. Im politischen Kontext findet sich dieses Scheinargument regelmäßig, die ständige Wiederholung einer Aussage macht diese aber nicht richtiger. Häufig tritt das Argumentum ad nauseam in Verbindung mit dem Argumentum ad verecundiam und dem Argumentum ad populum auf: Wird etwas nämlich medial häufig genug – am besten von unterschiedlichen Personen – wiederholt, wird es früher oder später von einem Teil der Öffentlichkeit geglaubt.
Beispiel: „Hillary Clinton hat in Bezug auf Benghazi gelogen.“ (Unwahre Aussage, die trotz mehrerer Untersuchungen von Republikanern immer wieder wiederholt wird.)

Argumentum in circulo – Zirkelschluss.
Wird eine These direkt oder indirekt mit sich selbst begründet, verletzt dies das logische Prinzip, welches davon ausgeht, dass eine Behauptung nur mittels bereits belegter Prämissen bewiesen werden kann.
Beispiel: „Die Bibel enthält die Wahrheit. Weil die Bibel das Wort Gottes und somit wahr ist.“

Argumentum ad antiquitatem – Traditionsverweis.
Bei Konservativen und religiösen Fundamentalisten ist der Traditionsverweis besonders beliebt, weil er die Logik einfach durch den Glauben ersetzt, dass eine Aussage durch ihr Alter oder ihre Bewährtheit wahr sein müsse.
Beispiel: „Eine Homoehe wird es nicht geben, weil die Ehe schon immer zwischen Mann und Frau besteht!“

Argumentum ad novitatem – Innovationsargument.
Das Innovationsargument kann als Gegenpart zum Traditionsverweis verstanden werden, auch ihm liegt keine zwingende Logik zugrunde, statt dessen wir angenommen, dass eine jüngere Theorie grundsätzlich richtiger ist als eine ältere, unabhängig von der Beurteilung der Evidenz.
Beispiel: „Handy XYZ ist besser als Handy XY, weil es die neue Version ist.“

Argumentum ad oculos – Argument nach Augenschein.
Eine These soll durch Ansprechen der Wahrnehmung belegt werden, ohne dabei auf den – unter Umständen fehlenden – kausalen Zusammenhang einzugehen, somit sind Schlussfolgerungen aus einer Augenscheinargumentation nicht zwingend logisch korrekt.
Beispiel: „Die Truppenbewegungen der russischen Armee in Westrussland zeigen eindeutig, dass Putin einen Überfall auf Europa plant!“

Argumentum ad superbiam – Argument aus Eitelkeit.
Zur Ablehnung einer gegnerischen Position wird ein begründetes oder auch irrationales Gefühl der Überlegenheit eingesetzt, ohne dabei rational zu argumentieren. Nicht selten stehen hinter dem Argumentum ad superbiam klassistische oder rassistische Motive.
Beispiel: „Ein Arzt in Saudi-Arabien soll ein Heilmittel für Aids gefunden haben? Wohl kaum, was hätten die Araber je hinbekommen?“

Argumentum ad metum – Angstargumentation.
Das Argumentum ad metum stützt sich einmal mehr nicht auf Rationalität und das logische Prinzip, sondern auf das erwecken (irrationaler) Ängste, ein kausaler Zusammenhang zwischen These, Intention und der erweckten Angst besteht dabei oft – wenn überhaupt – nur marginal:
Beispiel: „Wir müssen die Islamisierung in Deutschland stoppen, oder wollt ihr, dass eure Töchter von Muslimen vergewaltigt werden?“

Cum hoc ergo propter hoc – Scheinkausalität (Aus Korrelation folgt nicht Kausalität).
Aus der Gleichzeitigkeit von Ereignissen wird ein kausaler Zusammenhang konstruiert, der nicht zwingend gegeben ist.
Beispiel: „Als wir für Regen gebetet haben, hat es tatsächlich angefangen zu regnen, also gibt es Gott und er hat unsere Gebete erhört.“

Strohmann-Argument – Verfälschung der gegnerischen Aussagen.
Anstatt auf die tatsächlichen Argumente des Gegners einzugehen, wird mittels Verfälschung von Aussagen ein fiktiver Gegner, der „Strohmann“, geschaffen. Dies mündet in der Behauptung, die Widerlegung des Strohmann-Arguments widerlege die These des realen Streitgegners.
Beispiel: „Jill Stein glaubt, dass Impfungen Autismus auslösen, darüber sollte man mal reden!“

Reductio ad ridiculum – Reduktion ins Lächerliche als Schlussargument.
Die Position des Gegners wird so verkürzt, dass sie lächerlich wirkt. Es handelt sich um eine Form des Strohmann-Arguments.
Beispiel: „Wäre Evolution real, dann würden sich heute noch Affen in Menschen verwandeln!“

Reductio ad Hitlerum – Rückführung auf Hitler als Schlussargument.
Dem Reductio ad Hitlerum – das im Englischen auch als „guilt by association“ liegt ein Assoziationsfehlschluss zugrunde, das heißt im Prinzip, jede Position die Hitler teilte, wird grundsätzlich als falsch bewertet. Nach dem Reductio ad Hitlerum müsste also eine These schon deshalb abgelehnt werden, wenn sie von den „falschen“ Personen geteilt wird. Dies lässt sich über die Person Hitlers beliebig ausdehnen, so sieht sich die Linkspartei derzeit regelmäßig mit einem Reductio ad Hitlerum konfrontiert, dass sie in die Nähe der AfD rücken soll, nur weil man einige Positionen – begrenzt – teilt.
Beispiel: „Tierschutz ist wichtig!“ „Das hat Hitler auch gesagt, du Nazi!“

Behauptung eines Sonderfalls.
Die Phrase „Ausnahmen bestätigen die Regel“ kennt wohl jeder, dabei könnte keine Aussage stärker im Widerspruch zum logischen Prinzip stehen als diese. Als Argument funktioniert dennoch die Behauptung des Sonderfalles genau so: Evidenz, die der These des Argumentierenden widerspricht wird so – ohne logische Erklärung – als Ausnahme wegerklärt.
Beispiel: „Im Islam gibt es keine schwulen Männer!“ „Kürzlich ist aus dem Iran ein schwuler Imam geflüchtet.“ „Der war kein richtiger Moslem!“

Damit soll der Exkurs in die Welt der Scheinargumente zunächst beendet sein, zwar ist die vorliegende Auflistung bei weitem nicht vollständig, die häufigsten Sophismen dürften jedoch darunter sein. Grundsätzlich sollten – gerade in politischen Debatten – Scheinargumente, die der kritischen Logik widersprechen, offen als solche entlarvt werden, dennoch sind Sophismen in der politischen Rhetorik Gang und Gebe.