Geschichtsinteressierte aufgepasst: CIA stellt historische Geheimdokumente online.

Washington D. C. (USA). Der amerikanische Nachrichtendienst CIA hat jüngst rund 12 Millionen Seiten aus Geheimunterlagen der vergangenen fünf Jahrzehnte zur freien Recherche im Internet veröffentlicht. Wer sich für den amerikanischen Umgang mit den NS-Verbrechen in Deutschland, für die Kubakrise, oder für die interne Debatte des Geheimdienstes über die Ermordung Fidel Castros, interessiert, wird im digitalen „Leseraum“ der CIA sicher fündig.

Wie die US-Zeitschrift „The Verge“ berichtet, ordnete schon der ehemalige US-Präsident Bill Clinton (Demokraten) 1995 die Deklassifizierung und Veröffentlichung von Geheimunterlagen an, die zu jener Zeit mehr als 25 Jahre alt waren, und denen „historische Bedeutung“ zugemessen wurde. Bislang seien die Dokumente allerdings nur über die Computer der US National Archives in College Park, Maryland, einsehbar gewesen.

Es ist auch dem Einsatz zahlreicher Journalisten und Wissenschaftler zu verdanken, dass die Datenbank mit dem Namen CREST (CIA Records Search Tool) schließlich der gesamten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde.

Im digitalen Leseraum der CIA (engl.: Electronic Reading Room) können Interessierte nun historische Geheimpapiere unter anderem zur Invasion in der Schweinebucht 1961, zur Kubakrise 1962, aber auch zu dem unter Verschwörungstheoretikern immer wieder heiß diskutierten Forschungsprogramm der CIA über die Möglichkeiten der Bewusstseinskontrolle mit dem Namen „MK ULTRA“, einsehen. Dem Nachrichten Portal Buzzfeed sagte der CIA-Informationsdirektor, Joseph Lambert, dass zwar nicht alle CIA-Dokumente aus der betreffenden Zeitspanne zugänglich seien, dass aber keine Unterlagen nachträglich als geheim eingestuft worden, bevor CREST online gegangen sei.

Für alle, die sich – professionell oder hobbymäßig – mit Kaltkriegsgeschichte befassen, ist die Datenbank jedenfalls ein muss.

Kein Märtyrertod für Neonazis – Warum es richtig war, die NPD trotz Verfassungsfeindlichkeit nicht zu verbieten.

Karlsruhe. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wies den Verbotsantrag der Bundesländer gegen die NPD ab. Damit bleibt die rechtsextreme Partei erlaubt. Das mag vielen antifaschistischen Kräften übel aufstoßen, die höchstrichterliche Entscheidung ist jedoch richtig. Gleich aus mehreren Gründen.

Sie nennen sich „Nationaldemokraten“ oder „Nationale Sozialisten“, wobei ihre Ideologie, der in den vergangenen Jahren ein hübscher bürgerlicher Anstrich verpasst wurde, sich nur marginal von der nationalistisch-rassistischen Philosophie der NSDAP unterscheidet, die Rede ist natürlich von den Anhängern der rechtsextremen NPD.

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Die Verfassungsrichter des zweiten Senats, kurz bevor sie erklären, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber weiterhin erlaubt.

Ideologisch hat sich an der NPD seit ihrer Gründung im Jahre 1964 wenig geändert. Wohl aber an ihrer Bedeutung: Zog die nationalistische Partei, die sich zunächst aus verschiedenen rechtsextremen Gruppen sowie aus dem national-liberalen Flügel der FDP zusammensetzte, in den Sechzigern noch in viele westdeutsche Landtage ein, so bekam sie schon nach der Abwahl des ehemaligen Nazis und Bundeskanzlers Georg Kiesinger im Jahr 1969 in den westdeutschen Parlamenten kaum noch einen Fuß auf den Boden. Hatten Mitte der Sechziger westdeutsche Politiker noch die legitime Befürchtung, die „N-Partei“, die zu jener Zeit rund 28.000 Mitglieder zählte, könne in den Bundestag einziehen (schon damals wurde im Hintergrund über ein Verbotsverfahren) spekuliert, so spielte diese zwischen 1970 und 1990 kaum noch eine Rolle, weder auf Bundesebene, noch auf Landesebene.

In den Neunzigern stand der Kleinstpartei dann ein Mann vor, der mit der Wiedervereinigung und den desillusionierten Wendeverlierern in Ostdeutschland seine Chance gekommen sah: Günter Deckert. Er strukturierte die Partei um, nahm offen nationalsozialistische Ideen mit ins Programm auf und konzentrierte sich auf die Enttäuschten in den neuen Bundesländern. Ging die Strategie zunächst nur teilweise auf, so wurde die Partei ab 1996 unter Deckerts Nachfolger, dem heutigen Europaabgeordneten Udo Voigt, der die Wahl zum Vorsitzenden gegen Deckert gewann, als dieser wegen Volksverhetzung in Haft saß, tatsächlich zunächst wieder erfolgreich, indem dieser die Partei noch stärker auf das Neonazi-Milieu ausrichtete.

So zog die Partei in den Folgejahren nicht nur in zahlreiche Kommunalparlamente ein (in allen Bundesländern außer in Hamburg und Bayern), sondern auch 2004 in den sächsischen und 2006 in den mecklenburgischen Landtag. In diese Zeit fällt auch das erste angestrebte Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei, welches unter Spott aus der rechten Ecke und Empörung von Antifaschisten und Opferverbänden am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt wurde, nachdem bekannt geworden war, wie tief einige V-Leute des Amtes für Verfassungsschutz in die Strukturen der NPD verstrickt waren. Die Verfassungsmäßigkeit der Partei wurde damals nicht geprüft.

Anders im jüngsten Verbotsverfahren, welches auf Basis eines Verbotsantrages der Bundesländer vom Dezember 2013 geführt wurde: In ihrem knapp 300 Seiten langen Urteil attestierten die Richter in Karlsruhe der Partei nun – trotz Ablehnung des Verbotsantrages – klare verfassungsfeindliche Umtriebe.

In der Urteilszusammenfassung heißt es dazu: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.“

Dabei gehe die NPD auch „planvoll und mit hinreichender Intensität“ vor, heißt es weiter. Das genüge jedoch für ein Parteienverbot nicht, so entschied das Gericht einstimmig, denn in Deutschland gibt es hohe Hürden, die für ein Parteienverbot genommen werden müssen, damit die Regierung sich nicht einfach nach Belieben von unliebsamen Gegenspielern befreien kann. Zusätzlich zur verfassungsfeindlichen Intention bedarf es deshalb nach der Meinung des Gerichts auch einer gewissen Erfolgsaussicht. Es geht also darum, ob eine Partei dem Staat ernsthaft gefährlich werden kann. Diese sei nicht gegeben, so das Urteil: Es fehle demnach „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.“

Das zeigt sich auch in der parlamentarischen Realität: Mittlerweile ist die NPD nicht nur in nationalen Umfragen nicht mehr messbar, sie sitzt auch in keinem Landtag mehr und hat auf kommunaler Ebene insgesamt nur noch 340 Mandate – von bundesweit 230.000 (das entspricht einem Anteil von 0,15 Prozent). Die NPD ist längst nur noch eine marginale politische Kraft, die weitestgehend geächtet wird.

Der zweite Senat des Verfassungsgerichts unter dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle erklärt die rechte Partei dementsprechend für verfassungsfeindlich, hält den Verbotsantrag aber für unbegründet.

Für alle Antifaschisten ist das eine gute Nachricht! Das Bundesverfassungsgericht setzt hier ein überdeutliches Zeichen gegen die NPD! Erstmals befand ein Gericht auf verfassungsjuristischer Grundlage über die rechtsextreme Partei und erklärte, dass diese bestrebt sei, die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik zu zerstören und durch ein rassistisch-völkisches Staatssystem zu ersetzen. Neues Pulver für antifaschistische Initiativen! Aber mehr noch: Das Gericht befindet gleichzeitig, dass die Partei viel zu irrelevant sei, um sie zu verbieten. Eine schallende Ohrfeige ins Gesicht der Neonazis! Eine unvorstellbare juristische Demütigung!

Und in der Urteilsbegründung geht der vorsitzende Richter Voßkuhle sogar noch weiter, indem er ausdrücklich auf andere Möglichkeiten zum Kampf gegen die NPD – wie den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung – hinweist. Dies sei jedoch Aufgabe der Legislative, nicht des Verfassungsgerichts.

Ultimativ ist die einstimmige Entscheidung der Richter gegen das Verbot der Partei also nicht nur verfassungsrechtlich richtig, sondern auch politisch wichtig. Auch auf einer anderen Ebene: Indem die Verfassungsrichter die Regierungen der Bundesländer – und auch die Bevölkerung – erinnern, dass ein Parteienverbot zu den schärfsten Waffen des Rechtsstaates gehört, welche nur als ultima Ratio zu ziehen ist, rufen sie die demokratischen Kräfte der Bundesrepublik auch dazu auf, sich wieder mehr auf die grundlegendste Errungenschaft der Demokratie, auf den Ideenwettbewerb und die Argumentation zu konzentrieren!

Und genau das sollten die demokratischen Kräfte der Gesellschaft tun: Statt unverhältnismäßige Zensur- und Verbotsmaßnahmen gegen extremistische Minderheiten anzustrengen, sollten sie fähig und bereit sein, mit diesen in den politischen Wettstreit zu treten. Glaubt denn wirklich jemand, die Volksverhetzer und Holocaust-Leugner der NPD könnte im öffentlichen Diskurs mit ihren rassistischen, antisemitischen und martialisch-völkischen Ideen je wieder einen relevanten Teil der Bevölkerung für sich gewinnen? Sicher nicht! Mit dem Verbotsverfahren wurde – so glaubte man in den Landesregierungen – einfach der „bequemere“ Weg – der, wenn er leichtfertig gegangen wird, eine echte Gefahr für die Demokratie und die pluralistische Gesellschaft darstellt – gegangen. Ein schwerer Fehler.

Schlimmer noch: Der Antrag war ein Ablenkungsversuch, als das unfassbare Versagen der Landes- und Bundesbehörden beim NSU-Terror bekannt wurde. Blanker, fehlgeleiteter Aktionismus, eine klassische politische Blendgranate. Von einem Erfolg des Verfahrens ging schließlich in Expertenkreisen von Anfang an kaum jemand aus.

Wäre das Verbotsverfahren – als mächtigste Waffe des Rechtsstaates – erfolgreich gewesen, hätte dies am Ende sogar das Gegenteil des erwünschten Effekts bewirken können: Rechtsextreme, nicht nur NPD-Anhänger, hätten sich in ihren antidemokratischen Bestrebungen bestätigt gesehen. Zumal die überzeugten rechten Hetzer auch ganz ohne die NPD und ihren anachronistischen Nazi-Pathos gegen Asylbewerber, Demokraten und Linke Stimmung gemacht hätten – dies lässt sich auch heute schon beobachten: Massenweise treten NPD-Angehörige zu anderen rechten Parteien über, ihre Gesinnung bleibt die selbe. Die NPD ist nur ein – beispielhafter – Bruchteil des rechtsextremen Problems, das längst in weite Teile der Gesellschaft vorgedrungen ist.

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AfD und NPD werben bei Landtagswahlen für Stimmensplitting – Rechtsextremismus gibt es nicht nur in der NPD.

Durch das erfolgreiche Verbot hätte man anderen Rechtsideologen zudem die Möglichkeit geschenkt, mittels Selbstviktimisierung und Märtyrer-Verklärung, die NPD zum Beispiel dafür zu erklären, wie „das System“ ihresgleichen „unterdrückt“. Schon deshalb, weil die Rechte in den vergangenen Jahren hinreichend bewiesen hat, wie effektiv sie politisches Kapital aus der vermeintlichen Opferrolle schlagen kann, darf man der NPD keinen Märtyrertod gestatten.

Am Ende bleibt der Kampf gegen eine unmenschliche Ideologie, die sich mittlerweile wieder – subtiler und mit weniger Kriegstrommeln als bei der NPD – weit ins bürgerliche Lager ausgebreitet hat. Die NPD ist nicht mehr als ein stellvertretender Pappkamerad dieser Ideologie, der „Kampf“ der Regierenden gegen sie ist nicht mehr als Alibipolitik.

Bekenntnis zu linker Tradition, im Gedenken an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg.

Berlin. Vor genau 98 Jahren, am 15. Januar 1919 wurden die führenden Köpfe des Spartakusbundes, dem auch diese Seite ihren Namen verdankt, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, von Freikorps-Soldaten in Berlin ermordet. Tausende Menschen gedenken seither den Eltern der kommunistischen Bewegung in Deutschland jährlich – so auch an diesem Sonntag.

Rund zehntausend Menschen nahmen an den Veranstaltungen in Berlin am Sonntag teil, die in der DDR eine so große Rolle gespielt haben, die aber auch heute noch ein wichtiger Termin im linken Kalender sind. Man will sich erinnern, man braucht ein kleines bisschen Pathos, man will zeigen: „Hier waren zwei, die haben gekämpft für Ideale, die wurden getötet für ihre Ideale, das ist die Tradition, in der wir als Linke stehen!“ Da macht es dann auch nichts, dass der Trauermarsch und die feierlichen Kranzniederlegungen irgendwie anachronistisch anmuten. Schließlich ist Traditionsbewusstsein immer auch ein bisschen ein Bekenntnis zum Anachronismus.

Zur traditionellen Liebknecht-Luxemburg-Demonstration, kurz „LL-Demo“ genannt, welche vom U-Bahnhof Frankfurter Tor über die Karl-Marx-Allee zur Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof in Friedrichsfelde führt und die den Kern der Gedenkveranstaltungen bildet, rief der Parteivorstand der Linken, die sich als Nachfolgeorganisation des Spartakusbundes versteht, in Kooperation mit anderen linken Kräften auf.

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Katja Kipping und Bernd Riexinger bei der Kranzablegung.

Nicht dabei in diesem Jahr war der ehemalige Vorsitzende der Linksfraktion, Gregor Gysi, der zur selben Zeit eine Rede zum Reformationsjahr in Leipzig hielt. Dennoch sei der 15. Januar stets ein wichtiger Termin in seinem Kalender, so Gysi gegenüber der berliner Tageszeitung TAZ. Über die Bedeutung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht erklärt er: „Es gab zwei Menschen, die für ihre Überzeugungen wirklich gekämpft und gestritten haben, sich auch in ihren eigenen Reihen mit vielen angelegt haben. Und die dann hinterrücks ermordet wurden, weil sie Auffassungen vertraten, die der herrschenden Schicht überhaupt nicht gefielen. Ich finde es eine sehr wichtige Symbolik, daran zu erinnern, dass man einerseits zu seiner Meinung stehen muss. Und dass wir andererseits viel mehr Toleranz benötigen. Auch heute noch.“

„Ein-China-Politik“ steht nicht zur Disposition, VR China droht mit Abbruch diplomatischer Beziehungen.

Beijing (Volksrepublik China). Taiwan ist eine der am weitesten entwickelten Volkswirtschaften in Asien, 506,3 Milliarden US-Dollar betrug 2015 das Inlandseinkommen der Insel, unzählige Technikprodukte sind „made in Taiwan“. Entsprechend seiner Wirtschaftskraft sollte Taiwan (oder die „Republik China“) eigentlich Mitglied der G20 sein, aber offiziell existiert das kleine Land nicht, offiziell betrachten die Vereinten Nationen Taiwan als rebellische Provinz der – sogenannten – Volksrepublik China. Und das soll auch so bleiben, wenn es nach dem chinesischen Außenministerium geht.

Das „Ein-China-Prinzip“ sei nicht verhandelbar, ließ das Ministerium gegenüber den US-Behörden verlauten und machte gleichzeitig klar, dass diese Politik die Basis für die diplomatischen Beziehungen mit den USA sei. Das Ministerium forderte deshalb alle „relevanten Parteien“ auf, sich „sensibel“ in der „Taiwan-Frage“ zu verhalten, die der zentrale Punkt der „Ein-China-Politik“ sei.

Die Verlautbarung ist als Antwort auf die jüngsten Kommentare des designierten US-Präsidenten Donald Trump im „Wall Street Journal“ zu verstehen, wo der umstrittene Republikaner sagte, das „Ein-China-Prinzip“ müsse von amerikanischer Seite zur Diskussion gestellt werden – wo man ihm durchaus Recht geben will, allerdings sind Twitter und die öffentlichen Medien sicher nicht die richtigen Orte, um sensible diplomatische Debatten vom Zaum zu brechen.

Im Rahmen der „Ein-China-Politik“ erkennen die USA seit 1979 einzig die Volksrepublik als „das eine China“ an. In jenem Jahr intensivierte der demokratische US-Präsident Jimmy Carter das Verhältnis mit Festlandchina – auf Kosten der Beziehungen zu Taiwan. Fortan verfolgten die USA die von der Volksrepublik gewünschte „Ein-China-Politik“, indem sie Beijing als einzige legitime Regierung China betrachteten, nach Carter sprach kein US-Präsident mehr mit einem taiwanesischen Regierungsvertreter.

Schon vorher – im Jahr 1971 – verlor die Republik China ihren permanenten Sitz im UN-Sicherheitsrat an die Volksrepublik China. Seither erkennen immer weniger Staaten Taiwan als souveränes Land an – mittlerweile sind es nur noch einundzwanzig inklusive des Vatikans, von denen die meisten in Südamerika liegen.

Doch dann kam Trump, der – unbelastet von den Bürden diplomatischer Spielregeln – im Dezember 2016 einen Gratulationsanruf des taiwanesischen Präsidenten Tsai Ing-wen entgegen nahm und die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik in einer Zeit, in der die kontroversen chinesischen Besitzansprüche im südchinesischen Meer den Dialog ohnehin schon schwer belasteten, weiter in Schieflage versetzte, indem er danach über den Anruf twitterte: “The President of Taiwan CALLED ME today to wish me congratulations on winning the Presidency. Thank you!”

Solche unbedachten öffentlichen Äußerungen des ehemaligen Reality-TV-Stars, lassen vermuten, dass Trump so unfassbar unqualifiziert in der internationalen Diplomatie ist, dass er – ganz aus Versehen – einen Krieg mit der Volksrepublik China auslösen könnte – in einem nächtlichen Tweet. Dass ändert allerdings nichts daran, dass – auf den entsprechenden Wegen – die unzeitgemäße Taiwan-Politik durchaus auf den Prüfstand gestellt werden muss, auch in Deutschland.

Eine späte Entschuldigung für ein fast vergessenes Verbrechen gegen Schwule und Lesben.

Washington D.C. (USA). Der kalte Krieg war in vielerlei Hinsicht ein Krieg der Ideologien: Im Westen stand staatlich geförderter Kapitalismus, im Osten stand planwirtschaftlicher Pseudokommunismus. Auf beiden Seiten gab es aber auch unsägliche Menschenrechtsbrüche, die zunächst nicht mit wirtschaftspolitischer Ideologie verbunden zu sein scheinen. Für einen dieser Rechtsbrüche, einen beinahe vergessenen, die sogenannte „Lavender Scare“ (etwa: lila Panik), also die massenhafte – unbegründete – Entlassung von Homosexuellen aus dem öffentlichen Dienst im Rahmen der antikommunistischen Hexenjagden des „McCarthyismus“ hat sich nun US-Außenminister John Kerry entschuldigt.

Kerry erkannte dabei im Besonderen die Schuld seines Ministeriums bei der Diskriminierung von Schwulen und Lesben an: „In der Vergangenheit – seit den 1940er Jahren, aber auch in den Jahrzehnten darüber hinaus – war das US-Außenministerium unter den vielen öffentlichen und privaten Arbeitgebern, die gegen Angestellte und Bewerber auf der Grundlage ihrer wahrgenommenen sexuellen Orientierung diskriminierten, indem es einige Angestellte zur Kündigung zwang und sich von vornherein weigerte, bestimmte Bewerber einzustellen,“ so der Außenminister. „Diese Aktionen waren damals genauso falsch, wie sie heute falsch wären.“

„Im Namen des Ministeriums,“ So Kerry weiter, „entschuldige ich mich bei jenen, die von solchen Praktiken der Vergangenheit betroffen waren und beteuere das unerschütterliche Engagement des Ministeriums in Sachen Diversität und Inklusion all unserer Mitarbeiter, einschließlich der Mitglieder der LGBTI-Community.“

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Senator John McCarthy, federführend verantwortlich für die Hexenjagden gegen Kommunisten – und auch gegen Homosexuelle. (Foto von 1950)

Bedenkt man, dass die meisten der Betroffenen aus der McCarthy-Ära, in der die „Lavender Scare“ nur eine von mehreren Hexenjagden gegen angebliche Sowjet-Sympathisanten war, bereits verstorben sind, fragt man sich doch unweigerlich, warum es zu solchen Entschuldigungen immer erst so spät kommt.

Auslöser der Entschuldigung war wohl ein Schreiben des Senators Ben Cardin, des führenden Demokraten im außenpolitischen Ausschuss des US-Senats, aus Maryland, das den Minister im vergangenen November erreichte. Cardin bezeichnete die McCarthy-Ära und die „Lavender Scare“ in diesem Schriftstück als „dunklen Fleck auf unserer Nationalgeschichte und auf der Geschichte des Außenministeriums“. Der Senator will auch an einer Vorlage mitwirken, um eine offizielle Entschuldigung von Seiten des Kongresses zu bewirken.

Die Islamisierung des Abendlandes – Von Kreuzrittern, Seldschuken und Gottesleugnern.

Fast jeden Montag treffen sich in Dresden, Freiburg, Würzburg und anderen deutschen Metropolen die mutigen Kreuzritter von PEGIDA und Konsorten, um Volk und Vaterland vor den heranstürmenden muslimischen Heeren der Osmanen, Araber und Seldschuken zu verteidigen … „Nein, so einfach ist das nicht!“, Erklärt mir einer dieser Kreuzritter: Die Islamisierung, so der PEGIDA-Mitläufer, der anonym bleiben will, laufe heute schleichend ab, schon bald, da ist er überzeugt, werde es in Deutschland nur noch Muslime geben. Und ich als Agnostiker trüge daran eine Mitschuld!

Die Logik, welcher der junge Mann dabei folgt ist bestechend: Wann immer ich darauf hinweise, dass keine Religion, auch nicht das alteingesessene Christentum, in der Politik etwas zu suchen hat, wenn ich richtig stelle, dass es in der jüngsten Vergangenheit weltweit mehr christlichen als muslimischen Terror gegeben hat, oder wenn ich die Homophobie christlich-fundamentalistischer Kräfte in Deutschland anspreche, helfe ich damit – unfreiwillig – der Verbreitung der islamistischen Ideologie.


Merke: Islam und Islamismus werden in diesem Umfeld gern auch synonym verwendet. Das ist zwar semantisch, als setzte man Konservatismus und Nationalsozialismus gleich, für solche Feinheiten haben aber die Kreuzritter in ihrem heiligen Krieg gegen Mohammeds Scharen keinen Blick, sie haben einen Kampf gegen alle Wahrscheinlichkeit zu kämpfen. Überhaupt scheinen Differenzierungen in diesem Milieu nicht gern gesehen zu sein – es sei denn natürlich, es geht um Relativierungen rund um die Person Lutz Bachmanns.


Dieser Logik liegt einmal mehr die anerzogene Überzeugung von der Bipolarität der Welt zugrunde, wer demnach nicht gegen eine Islamisierung Deutschlands ist, muss in dieser Logik zwangsläufig dafür sein. Da macht man es sich dann doch wieder „so einfach“.

Aber was ist eigentlich dran an der Angst vor der Islamisierung? Inwieweit ist sie berechtigt?

Will man diese Fragen beantworten, so muss man zunächst betrachten, wie sich die globalen Religionszugehörigkeiten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten entwickeln werden. Hierbei wird regelmäßig eine demographische Studie des renommierten Pew-Instituts in Washington D.C. herangezogen, die zu dem Ergebnis kommt, dass es tatsächlich – nach jetzigem Stand – 2070 mehr Muslime als Christen geben wird. „Demografischer Dschihad“ oder „Geburten-Dschihad“ nennen das nicht nur die Kreuzritter von PEGIDA. Tatsächlich wächst die Umma – die Gemeinschaft aller Muslime – signifikant schneller als die Christenheit, stärker als jede andere Religion, ja sogar stärker als die Weltbevölkerung insgesamt. Ist also was dran am „Demographischen Dschihad“?

Nicht direkt. Zwar hängt diese Entwicklung laut Pew-Direktor für Religionsforschung, Alan Cooperman, wirklich in erster Linie damit zusammen, dass in muslimischen Gesellschaften höhere Geburtenraten von derzeit durchschnittlich 3,1 Kindern pro Frau herrschen, während etwa es etwa in Deutschland im Schnitt nur 1,3 Kinder pro Frau sind – zur Populationserhaltung wäre eine Quote von etwa 2,1 optimal. Allerdings liegt das weniger am Islam selbst als am Entwicklungsstand der Länder, in denen die meisten Muslime leben. So geht ein hoher Entwicklungsstand i.d.R. auch mit einer höheren Gentrifizierung und damit mit einer niedrigeren Fertilitätsrate einher. Beispielsweise liegt die Geburtenrate in Malaysia, einem überwiegend muslimischen Land (der Islam ist außerdem Staatsreligion) mit verhältnismäßig hohem Entwicklungsstand (HDI: 0,773) mit 1,98 Geburten pro Frau knapp unter der kritischen Fertilitätsziffer, während im deutlich geringer entwickelten, aber vorwiegend christlichen Sambia (HDI: 0,561) die Geburtenziffer bei 5,73 liegt. Eine „aggressive“ Fruchtbarkeit islamischer Gesellschaften ist also nicht mehr als eine politisch motivierte Legende, wahr ist dagegen, dass ärmere Gesellschaften schneller wachsen, so korreliert die Fertilität stärker mit der geographischen Herkunft als mit ihrer Religionszugehörigkeit.

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Zusätzlich ist zu beachten, dass sich das generative Verhalten der rund 4,3 Millionen in Deutschland lebenden Muslime mit der Zeit dem Deutschen anpasst, so bekommen beispielsweise junge Deutschtürkinnen weniger Kinder als die vorige Generation, Frauen mit afrikanischem Migrationshintergrund bekommen in der Bundesrepublik nur durchschnittlich 2,6 Kinder, während die Fertilitätsrate des afrikanischen Kontinents bei 5,0 liegt.

Aufgrund der niedrigen Geburtenrate werden 2050 – migrationsbereinigt – nur noch 70 Millionen Menschen in Deutschland leben, davon wird voraussichtlich jeder Zehnte – also rund 7 Millionen Menschen – muslimischen Glaubens sein. Europaweit wird sich der Islam auf eine ähnliche Quote entwickeln. Da scheint die Angst der Pegida-Kreuzritter vor einer Islamisierung Deutschlands doch insofern unbegründet als das aus den deutschen Muslimen so kaum die „dominierende Bevölkerungsgruppe“ werden kann.


Merke: Der „Geburten-Dschihad“ ist eine politische Legende mit dem Ziel, den Islam als geringer entwickelt darzustellen, wie viele Kinder eine Frau im Durchschnitt bekommt ist stärker abhängig davon, von welchem Kontinent und aus welchen sozialen Verhältnissen sie kommt als von ihrer Religionszugehörigkeit. So führen Empowerment und höhere Bildung von Frauen, Zugänglichkeit von Verhütungsmitteln sowie sexuelle Aufklärung gleichermaßen zu einem höheren gesellschaftlichen Entwicklungsstand als auch zu einer geringeren Geburtenrate.


Ein weiterer Faktor für das schnellere Bevölkerungswachstum in islamischen Gesellschaften, so Cooperman sei allerdings, dass die muslimische Welt dominiert sei von autoritären Regimen, die einen – offenen – Abfall von der Religion unter Strafe stellen. Während also weltweit – insbesondere in hochentwickelten Gesellschaften – atheistische und agnostische Bekenntnisse auf dem Vormarsch sind, wird es laut Pew-Prognose eine solche Entwicklung in den islamisch geprägten Ländern nicht oder in deutlich geringerem Ausmaß geben. Die Pew-Studie berücksichtigt dabei allerdings naturgemäß nicht, wie viele Menschen tatsächlich muslimischen Glaubens sein werden. Jedoch ist bei weitem nicht jeder, der angibt, einer Religionsgemeinschaft anzugehören auch wirklich – geschweige denn im selben Maße – gläubig. So leben in Deutschland beispielsweise auch unter bekennenden Katholiken laut einer repräsentativen „Infratest dimap“ Umfrage von 2011 rund 18 Prozent Atheisten, unter Protestanten rund 26 Prozent. Da in Deutschland aber Atheismus nicht unter Strafe steht, ist davon auszugehen, dass diese Quoten in der muslimischen Bekenntniswelt deutlich höher liegen.

Das sich zumindest in der industrialisierten Welt der Trend zu weniger Religiosität fortsetzt, davon sind die Pew-Forscher ebenfalls überzeugt, so gehen sie davon aus, dass 2050 fast ein Viertel der Europäer (23 Prozent) Atheisten oder Agnostiker ohne Religionszugehörigkeit sein werden. Agnostiker, die sich trotzdem einer Religionsgemeinschaft zurechnen (z.B. katholische Agnostiker) sind dabei nicht eingerechnet. Dabei ist evident, dass Religiosität auch innerhalb der Glaubensrichtung keine allzu große Rolle mehr spielt. So ergab eine „TNS Infratest“ Umfrage von 2012, dass mehr als der Hälfte der Deutschen mittlerweile Religion unwichtig (26 Prozent) oder eher unwichtig ist (28,4 Prozent). Zugleich gab ein Fünftel (20 Prozent) der Befragten bei der „Infratest dimap“ Studie von 2011 an, Religion sei ihnen seit dem Mauerfall weniger wichtig geworden, während nur 13 Prozent der Umfrageteilnehmer gegenteiliges angaben.

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Auch bei den in Deutschland lebenden Muslimen ist diese Entwicklung feststellbar: Bei türkischstämmigen Muslimen hat die strenge Religiosität zwischen der ersten und der dritten Generation um etwa die Hälfte abgenommen und jungen Türkinnen und Türken in Deutschland ist die fundamentalistische Auslegung des Islam zunehmend fremd. Von Islamisierung kann also in Deutschland keine Rede sein, im Gegenteil „deislamisiert“ langfristig Deutschland seine Zuwanderer.

Wenn man den Religionsvektor in Europa benennen würde, müsste man also perspektivisch eher von einer „Atheisierung“ sprechen, die Islamisierung des Abendlandes ist dagegen eine Legende.


Human Development Index (HDI), Fertilitätsrate und vorherrschende Religionszugehörigkeit beispielhafter Länder. (2014)

Malaysia – HDI: 0,773 (hoher menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 1,98
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Islam

Ägypten – HDI: 0,682 (mittlerer menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 2,87
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Islam

Pakistan – HDI: 0,537 (geringer menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 3,26
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Islam

Sambia – HDI: 0,561 (geringer menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 5,73
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Christentum

Eritrea – HDI: 0,381 (geringer menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 4,78
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Christentum/Islam

Die Verharmlosung des Neofaschismus – Ein sozialwissenschaftlicher Ansatz zur Identifikation faschistischer Kräfte.

1. Von der Klassifizierung der Faschisten – Einleitung

Wenn jemand heute den amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump, den türkischen Präsidenten Erdogan, oder die rechtspopulistische deutsche Partei AfD als neofaschistisch bezeichnet, wird ihm bald vorgeworfen, „keine Ahnung“ zu haben, „wirres Zeug“ zu schreiben, oder einfach ein linksextremer Hetzer zu sein. Dieser Artikel soll deshalb einmal ganz wissenschaftlich an die Fragestellung herangehen, was Neofaschismus eigentlich ist, und welche der vorgenannten politisch rechtsorientierten Kräfte sich dementsprechend klassifizieren lassen.

Der Text wurde zur besseren Lesbarkeit in fünf Kapitel eingeteilt: Nach der Einleitung folgt Kapitel 2 über das zugrundeliegende politikwissenschaftliche Modell, auf dem aufbauend in Kapitel 3 ein Index skizziert wird, anhand dessen faschistische Tendenzen bei politischen Persönlichkeiten und Organisationen bewertet werden können. In Kapitel 4 wird dann der Index am Beispiel Donald Trump angewendet, ehe in Kapitel 5 ein kurzes Fazit, sowie ein Ausblick auf andere Bewertungsmethoden erfolgt.


2. Modellbildung.

Dies soll anhand einer Abwandlung des 14-Punkte Modells zur Klassifizierung faschistischer Systeme des renommierten amerikanischen Politologen und Extremismusforschers Dr. Lawrence Britt geschehen.

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Dr. Lawrence Britt – Politologe und Extremismuforscher

Der Politikwissenschaftler studierte die faschistischen Regime des vergangenen Jahrhunderts und identifizierte dabei 14 Merkmale, die allen gemein waren. Dr. Britt nennt diese Merkmale die „Identifizierungscharakteristika des Faschismus“. Erstmals legte er sein Modell 2003 in seinem vielbeachteten Artikel „Fascism Anyone?“ in der Frühjahresausgabe der Humanistenzeitschrift „Free Inquiry“ einem breiteren Publikum dar. Mittlerweile hat sich sein Modell in der politischen Forschung als umfassendstes Überprüfungswerkzeug für totalitäre Regime etabliert.

Da jedoch Dr. Lawrence Britt mit seinem Modell Staaten und Regime klassifizierte,bedarf es einiger Anpassungen, um das Modell auf Einzelpersonen oder Nichtregierungsparteien anzuwenden.

2.1. Die 14 Faschismusmerkmale des Dr. Britt.

Im Folgenden seien die 14 von Dr. Britt identifizierten Charakteristika zunächst aufgeführt und mit etwaigen Änderungen versehen, sofern diese notwendig sind, um das Modell von der Anwendung auf faschistische Regime auf Einzelpersonen, Gruppen oder Ideologien zu übertragen:

1. Starker und anhaltender Nationalismus
Faschistische Regime neigen zum übermäßigen Gebrauch von patriotischen Mottos, Slogans, Liedern und anderen nationalistischen Symbolen. Flaggen sind überall zu sehen, wie auch Flaggensymbole auf Kleidung und anderen öffentlichen Präsentationen.
– Dieses Merkmal kann ohne Einschränkung auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden.

2. Geringschätzung der Menschenrechte
Aus Angst vor Feinden und dem Bedürfnis nach Sicherheit heraus werden die Menschen von faschistischen Regimen überzeugt, Menschenrechte könnten in einigen Fällen ignoriert werden. Die Leute ignorieren, oder stimmen Folterungen, Massenhinrichtungen, Ermordungen, langen Inhaftierung von Gefangenen uns so weiter sogar zu.
– Obgleich in der Regel eine Einzelperson nicht die Befähigung hat, die beschriebene Praxis in großem Maße durchzuführen, kann doch dieses Merkmal ohne Einschränkung anhand von Einstellungen und Aussagen überprüft werden.

3. Identifizierung von Feinden/Sündenböcken als vereinigende Sache
Anhänger des Regimes werden in einen vereinigenden patriotischen Wahn getrieben durch das Ziel, eine mutmaßliche Bedrohung oder einen äußeren Feind zu beseitigen, sei es eine rassische, ethnische oder religiöse Minderheit, politisch andersdenkende Kräfte, mutmaßliche Terroristen, oder andere.
– Dieses Merkmal kann ohne Einschränkung auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden.

4. Vorrang des Militärs
Selbst wenn es weitreichende inländische Probleme gibt, erhält das Militär einen überproportional großen Anteil des Staatshaushalts und die inländischen Probleme werden vernachlässigt. Soldaten und das Militär werden verherrlicht.
– Diese Charakteristik kann begrenzt auch auf Einzelpersonen und Personengruppen ohne Regierungsmacht angewandt werden. Hier sind Forderungen und Aussagen der entsprechenden Personen zu überprüfen. Sofern nicht überprüfbar, muss dieser Punkt ausgelassen werden.

5. Wachsender Sexismus
Regierungen faschistischer Staaten sind beinahe ausschließlich mit Männern besetzt und „traditionelle Geschlechtsrollen“ werden stärker betont. Der Widerstand gegen Abtreibung ist groß, wie auch systemische Homophobie.
– Dieses Merkmal kann auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden, wenngleich dann in der Regel wiederum nur Forderungen und Positionen, aber nicht deren Anwendung überprüft werden kann.

6. Kontrollierte Massenmedien
Teilweise werden Medien direkt durch das Regime kontrolliert, in anderen Fällen gibt es indirekte Beeinflussung durch Verordnungen der Regierung oder durch die Platzierung geistesverwandter Regimeverteidiger in einflussreichen Positionen der Medienlandschaft. Zensur ist weit verbreitet, vor allem in der politischen Berichterstattung.
– In diesem Punkt sind bei der Bewertung von Einzelpersonen meist klare Abstriche zu machen: In der Regel haben diese nicht genug Macht, um die Mainstream-Medien in relevanter Weise zu beeinflussen. Bei Parteien oder sonstigen politischen Gruppierungen kann allerdings deren (versuchte) Einflussnahme auf die Berichterstattung der Medien überprüft werden.

7. Besessenheit von der nationalen Sicherheit
Angst wird als Mittel der Motivation für die Massen durch die Regierung eingesetzt.
– Dieses Merkmal kann ohne Einschränkung auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden.

8. Religion/Ideologie und Regierung sind miteinander verflochten
Regierungen faschistischer Länder neigen dazu, die gebräuchlichste Religion des Landes zu nutzen, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. Religiöse Rhetorik und Fachsprache wird von Regierungsmitgliedern häufig genutzt, selbst wenn die Lehrsätze der Religion der Politik oder den Handlungen der Regierung genau entgegenstehen, in anderen Fällen werden die religiösen Systeme vollkommen durch die eigene Ideologie ersetzt. (vgl.: Kulturrevolution in der Volksrepublik China).
– Dieses Merkmal kann auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden, dabei ist insbesondere auf die Nutzung religiöser Sprache, religiöser oder esoterischer Metaphern, sowie auf Bekenntnisse der Subjekte zu achten.

9. Die Macht des Großkapitals (unternehmerischer Einfluss) wird geschützt
Industrielle, Bankiers und Großkonzerne eines faschistischen Staates sind häufig diejenigen, die den politischen Führern an die Macht geholfen haben, was zu einer engen Verzahnung von Privatwirtschaft und Regierung sowie zur Bildung einer wirtschaftlich-politischen Machtelite führt.
– Dr. Britt misst diesem Punkt eine deutlich kleinere Relevanz zu als den bisherigen, was auch daran liegen mag, dass in seinem Heimatland, den USA, Unternehmer traditionell starken politischen Einfluss haben. Um dieses Merkmal zu untersuchen, muss bewertet werden, wie die finanzielle und personelle Vernetzung der untersuchten Subjekte mit der Privatwirtschaft geartet ist.

10. Gewerkschaftliche Macht wird unterdrückt
Da die organisierende Macht der Gewerkschaften eine Bedrohung für ein faschistisches Regime darstellt, werden Gewerkschaften entweder verboten, oder sie werden stark unterdrückt, beziehungsweise in das politische Regime integriert (Umarmungstaktik).
– Dieses Merkmal ist einzig durch etwaige gewerkschaftsfeindliche Bemerkungen zu überprüfen, bei der Untersuchung von Einzelpersonen kommt ihm kaum eine Bedeutung zu.

11. Geringschätzung von Intellektuellen und Künstlern
Faschistische Regime neigen dazu, offene Feindschaft zu höherer Bildung und Akademikern zu akzeptieren und sogar zu fördern. Die Zensur von wissenschaftlichen Schriften, oder Berufsverbote für Akademiker sind keine Seltenheit. Die Freiheit der Künste wird oft angegriffen oder beschnitten, eine staatliche Förderung unabhängiger Künstler findet in der Regel nicht statt.
– Um dieses Merkmal zu untersuchen, müssen Aussagen auf ihr Maß an Argwohn gegenüber den Wissenschaften überprüft werden. Auch die Forderung nach der Zensur von künstlerischen und intellektuellen Werken ist ein Hinweis auf deren Geringschätzung.

12. Hervorhebung von Kriminalität und deren Bestrafung
Unter faschistischen Regimen wird der Polizei fast unbegrenzte Macht zur Verbrechensbekämpfung eingeräumt. Die Bevölkerung ist dabei häufig bereit, Polizeiverbrechen zu übersehen und sogar Bürgerrechte im Namen der inneren Sicherheit aufzugeben. In faschistischen Staaten gibt es häufig eine landesweite Polizeibehörde mit praktisch unbegrenzter Macht, die auch politisch eingesetzt wird (Bsp.: GeStaPo, MfS).
– Dieser Punkt ist insofern abzuwandeln, als das einzig Forderungen nach mehr Überwachung, härterer Bestrafung von Kriminaldelikten, oder der Ausweitung der Polizeigewalt, und ähnlichem, bewertet werden können, sofern das Untersuchungssubjekt nicht in einem Staat an der Macht ist.

13. Politische Seilschaften und Korruption
Faschistische Regime werden häufig von einer eingeschweißten Gruppe von politischen Freunden und Bekannten regiert, die sich gegenseitig Regierungsposten zuschieben und ihren Einfluss nutzen, um ihre Seilschaften davor schützen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Korruption, sowie die illegale Aneignung von Staatseigentümern ist keine Seltenheit.
– Dieser Punkt kann nur dahingehend untersucht werden, ob es innerhalb der Partei, oder politischen Gruppe, die untersucht wird, derartige Seilschaften bereits gibt, sofern das Subjekt nicht in einer staatlichen Machtposition ist. Systemische Verschleierung dürfte im zweiten Fall die Überprüfung oft schwierig machen.

14. Wahlbetrug und Scheinwahlen
Teilweise werden in faschistischen Ländern Wahlen vollständig vorgetäuscht, oder gefälscht, in anderen Fällen werden die Wahlen durch Schmutzkampagnen oder sogar die Ermordung von Oppositionskandidaten, Nutzung der Gesetzgebung um die Anzahl der Stimmberechtigten oder der Wahlbezirke zu kontrollieren, oder Beeinflussung der Medien manipuliert. Faschistische Länder nutzen auch typischerweise ihre Richterschaft, um die Wahlen zu manipulieren oder zu kontrollieren.
– Dieser Punkt kann nur überprüft werden, sofern das Subjekt bereits entsprechenden Einfluss hat.

2.2. Das fünfzehnte Merkmal

Den 14 Charakteristika des Dr. Britt soll im Folgenden noch ein weiteres Merkmal, das, obgleich es von Dr. Britt nicht explizit aufgeführt wird, von den meisten anderen Faschismusforschern als zentrales Merkmal faschistischer Ideologien und Regime genannt wird:

15. Ausgeprägter Führerkult und autoritäre Hierarchie.Allen faschistischen Organisationen gemein ist die streng hierarchische Ausrichtung am
Führerprinzip: An der Spitze der faschistischen Bewegung beziehungsweise des faschistischen Regimes steht in der Regel ein „Führer“, um den herum ein ausgeprägter Personenkult aufgebaut wird und der im Zentrum einer auf ihn ausgerichteten Hierarchie steht. Auch um andere Personen der Bewegung kann im Sinne einer „Heldenverehrung“ ein gewisser Personenkult betrieben werden.

2.3. Unterschiede in der Untersuchung von Einzelpersonen und Parteien.

Bei der Bewertung von Einzelpersonen und politischen Gruppierungen sind insofern Unterschiede zu machen, als dass es bei der Klassifizierung von Parteien oder politischen Gruppen natürlich nicht genügt, die Positionen einzelner Individuen oder Strömungen innerhalb der jeweiligen Bewegungen zu bewerten. Dies wäre nur dann eine angemessene Vorgehensweise, wenn es sich dabei um die Positionen der zentralen prägenden Figur beziehungsweise der federführenden Strömung der Gruppierung handelt, diese wären dann jedoch zuvor eindeutig zu identifizieren.

Soll bewertet werden, inwieweit eine Bewegung faschistische Züge besitzt, müssen stattdessen Parteiprogramme, Wahlwerbungen, Forderungen und Einlassungen zentraler Führungspersonen untersucht werden. Gleichzeitig sollten Befragungen der Mitgliederbasis stattfinden, um zu erkennen, in welchem Maße diese einer faschistischen Ideologie zustimmt.


3. Der 15-Punkte-Faschismusindex – Kennwert faschistischer Tendenzen.

Anhand der oben ausgeführten Merkmale wurde ein einfacher Index entworfen, der als „Schnelltest“ für faschistische Tendenzen bei Politikern und politischen Bewegungen fungieren kann. Dazu sollen – sofern möglich – alle oben erläuterten Charakteristika überprüft und mit einem Wert von 1 für „zutreffend“ oder 0 für „nicht zutreffend oder nicht erkennbar“ bewertet werden. Diese werden dann einfach addiert, woraus sich eine Skala zwischen 0 und 15 ergibt, die nach den erreichten Kennwerten in fünf Kategorien aufgeteilt wird:

0: Keine feststellbaren faschistischen Tendenzen.
1-3: Sehr schwache faschistoide Tendenzen.
4-6: Schwache faschistoide Tendenzen.
7-9: Deutlich faschistische Tendenzen.
10-12: Starke faschistische Ausrichtung.
12-15: Eindeutig faschistisch geprägte Ideologie.

Sofern nicht alle Merkmale geprüft werden können, ist der Index herunter zu rechnen. Könnten demgemäß beispielsweise nur 12 Merkmale bewertet werden, müsste der erreichte Wert folgendermaßen in die Skala eingepasst werden:
ERREICHTER WERT/12*15=FASCHISMUSKENNWERT
Sofern weniger als 10 Positionen der Liste geprüft werden können, empfiehlt sich eine Anwendung des 15-Punkte-Faschismusindex indes nicht!

Der Faschismusindex kann auch beispielsweise auf einzelne Reden von Politikern, sofern diese eine ausreichende thematische Vielfalt umreißen, oder auf politische Grundsatzprogramme angewendet werden, um deren faschistoides Potential zu ermitteln.


4. Donald Trump: Faschist oder lupenreiner Demokrat?

Trump-ReichsparteitagIm folgenden Kapitel soll anhand der in Kapitel 2 erwähnten Liste und des in Kapitel 3 entworfenen 15-Punkte-Faschismusindex überprüft werden, inwieweit sich beim republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump faschistische Tendenzen zeigen.

1. Starker und anhaltender Nationalismus
Eine der zentralen populistischen Forderungen Trumps ist der Bau einer Mauer an der mexikanischen Grenze, trotz negativer Migrationsbilanz. Als Wahlslogan wird immer wieder „America frist!“ verwendet. “[…] the United States has become a whipping post for the rest of the world. […] I deal with people from China, I deal with people from Mexico. They cannot believe what they’re getting away with!“ Bei seinen Veranstaltungen gibt es häufig Sprechchöre, die „Build that wall!“ und „USA, USA!“ grölen. Wertung: „1“

2. Geringschätzung der Menschenrechte
Unter anderem forderte Trump immer wieder, Terrorverdächtige zu foltern. „I will bring back waterboarding and things a hell of a lot worse than waterboardingDas Merkmal trifft demgemäß zu und muss mit „1“ bewertet werden.

3. Identifizierung von Feinden/Sündenböcken als vereinigende Sache
Trumps Kampagne baut auf einem systemischen Antiislamismus und Antimexicanismus auf, so bezeichnete er beide schon pauschal als „Vergewaltiger“, „Drogendealer“ und „Massenmörder“, um sämtliche rechtsextremen Klischees zu erfüllen. Beispiel: „I don’t want to be politically correct: Islam hates us!“ An den wirtschaftlichen Problemen der USA gibt er regelmäßig China die Schuld. Innenpolitisch etablierte er Präsident Obama als Feindbild, bezeichnete ihn als Islamisten und stellte sich an die Spitze der sogenannten „Birther“-Bewegung, welche die amerikanische Abstammung des Präsidenten anzweifelt. Wertung: „1“

4. Vorrang des Militärs
Zwar spricht Trump immer wieder davon, dass zu wenig für das amerikanische Militär ausgegeben wird, und er kündigte an: „we will bomb the Hell out of ISIS“, oder: „we should bomb the Iran instead of nagotiating nucleat deals with them“. Außerdem sprach er sich trotz aller späteren Abkehr von dieser Position ursprünglich für den Krieg im Irak aus, und behauptete, Präsident Obama gehe zu zögerlich mit dem IS um. Auch eine militärische Konfrontation mit China schließt er nicht aus. Des Weiteren forderte er immer wieder von NATO-Partnern eine massive Aufrüstung, zuletzt sagte er auf dem republikanischen Parteitag sogar: Wenn Partnerstaaten nicht entsprechend der NATO-Richtlinien 2% ihres Bruttoinlandsproduktes auf den Militäretat verwenden würden, kämen die USA ihnen unter seiner Führung im Verteidigungsfalle nicht zur Hilfe. Zum Verteidigungshaushalt der USA sagte er: „3% of GNP for military is too low.“ Das Merkmal ist dementsprechend deutlich erkennbar. Wertung: „1“

5. Wachsender Sexismus
Hier sind die Fronten sehr unklar: Zwar arbeiten auch in höheren Positionen zahlreiche Frauen für Trump, allerdings gibt es auch Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn, und seine Position zur Selbstbestimmung der Frau, sowie zur Abtreibung schwanken je nach dem, vor wem der Unternehmer gerade spricht. Seine Haltung gegenüber der LGBT-Community dagegen ist sehr liberal. Demgemäß ist dieses Merkmal als unklar und damit mit „0“ zu bewerten.

6. Kontrollierte Massenmedien
Während Republikanische Populisten, so auch Trump, traditionell ihre Popularität gerne nutzen, um Einfluss auf Zeitungen und Fernsehen zu nehmen, ist Trump außerdem bereit, Medien direkt zu zensieren: “I would certainly be open to closing areas where we are at war with somebody,” Sagte er auf die Frage, ob er offen für eine Netzzensur wäre. Außerdem nutzt seine Kampagne, wie alle republikanischen Wahlkampagnen, den rechtskonservativen „Nachrichtensender“ Fox News, um Propaganda zu betreiben. Er plädierte für eine „Mutually profitable 2-way relationship with the media.“ Wertung: „1“

7. Besessenheit von der nationalen Sicherheit
Die Hälfte seiner Rede auf dem Nominierungsparteitag der Republikaner nach Trumps offizieller Nominierung, war voller Botschaften der Terrorangst. Trump will es Muslimen generell verbieten in die USA zu reisen. Er ist für mehr Überwachung, auch im Internet. Und für ihn sind Polizisten trotz aller erwiesener Polizeigewalt die am meisten von Diskriminierung betroffene Gruppe in den USA. Wertung: „1“

8. Religion/Ideologie und Regierung sind miteinander verflochten
Trump gilt zwar nicht als religiös, dennoch bedient er sich christlich-fundamentalistischer Sprache und behauptet, die Bibel sei „das beste Buch, das je geschrieben wurde“. Das er mit seinem ehemaligen Konkurrenten, dem Chirurgen Ben Carson und seinem potentiellen Vizepräsidenten Mike Pence gleich zwei christliche Fundamentalisten in seinem engsten Kreis hat, sorgt letztlich für die Wertung „1“

9. Die Macht des Großkapitals (unternehmerischer Einfluss) wird geschützt
Zwar fordert Trump öffentlich eine Überholung der „citizens united“ Entscheidung des obersten Gerichtshof, der Unternehmen eine quasi endlose Beteiligung an Wahlkämpfen, und damit quasi endlosen Einfluss auf die Politik sichert, die Macht des Großkapitals will er aber durch die größten Steuerkürzungen der Geschichte der USA sowie zahlreichen Deregulierungen weiter stärken. „0% corporate tax would create millions of jobs.“, „Let me just set it straight. I put in the biggest tax decrease of anyone running for office so far.“ Wenngleich er sich immer als der „Anti-Establishment-Kandidat“ aufspielt, so ist Trump doch letztlich selbst Teil des Großkapitals, weshalb ihm an der Erhaltung der Macht des Geldes gelegen ist. Wertung: „1“

10. Gewerkschaftliche Macht wird unterdrückt
Zwar gibt es immer wieder Berichte, Donald Trump hätte Mitarbeiter aufgrund ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit entlassen und die meisten amerikanischen Gewerkschaften stehen dem Republikaner sehr skeptisch gegenüber, wahlkampftaktisch suchte er dennoch die Nähe einiger Gewerkschaften. Seine Postition ist hier unklar und muss dementsprechend mit „0“ bewertet werden.

11. Geringschätzung von Intellektuellen und Künstlern
Wenngleich Trump sich mit Klimawendelleugnern und fundamentalistischen Creationisten umgibt, ist nicht bekannt, dass er sich für eine Zensur der Wissenschaften einsetzte. Jedoch zeigt insbesondere seine Nominierung des christlichen Fundamentalisten Mike Pence zum Vivepräsidenten eine sehr eindeutige Geringschätzung der freien Wissenschaften. Wertung: „1“

12. Hervorhebung von Kriminalität und deren Bestrafung
Dieses Merkmal ist definitiv gegeben, nicht nur fordert er ein hartes Vorgehen gegen Terroristen, er ist auch ein extremer Verfechter der Todesstrafe und leugnete mehrfach Polizeigewalt. „Capital punishment isn’t uncivilized, murderers living is. (2000)“, „The police are the most mistreated people in America.“ Wertung: „1“

13. Politische Seilschaften und Korruption
Zu Beginn seines Wahlkampfes finanzierte sich der Reality-Star und Immobilienunternehmer zwar zum größten Teil selbst, mittlerweile hat er sich jedoch im korrupten amerikanischen Wahlfinanzierungssystem eingefunden, sammelt Spenden über die republikanische Partei und deren Großspender. Des Weiteren sind Trumps Kinder in seinem Wahlkampf zentrale Figuren, wobei davon auszugehen ist, dass sie auch im Nachhinein einen gewissen Einfluss auf seine Politik haben werden. Seine politischen Mitstreiter sucht er sich, wie er selbst sagte, zudem nicht nach Kompetenz, sondern in erster Linie nach Sympathie oder nach wahlkampftaktischem Kalkül aus. Werung: „1“

14. Wahlbetrug und Scheinwahlen
Zwar kann der Republikanischen Partei in mehreren Fällen in der Vergangenheit Wahlbetrug vorgeworfen werden und insbesondere im Jahr 2000 nutzte sie die konservative Mehrheit im obersten Gerichtshof aus, um im Fall „Bush v. Gore“ eine Wahl zu ihren Gunsten zu manipulieren, in der diesjährigen Kampagne gab es jedoch bisher keine derartigen Fälle, im Gegenteil prangerte Donald Trump im Vorwahlkampf die halbseidenen Methoden seines Konkurrenten Ted Cruz an, der u.a. Wähler durch persönliche Anschreiben mit verfälschten Abstimmungshistorien, zu gewinnen versuchte. Demgemäß ist Trump hier mit „0“ zu bewerten.

15. Ausgeprägter Führerkult und autoritäre Hierarchie.
Trump arbeitet seit Beginn seiner Kampagne an einem Image als populitischer „Strong Man“, die gesamte Wahlkampagne, die zu einer rechtspopulistischen Bewegung heran wuchs, basiert nur auf seiner Person. Auch der Nominierungsparteitag der Republikaner zeigte den enormen Personenkult, der um ihn betrieben wird. Dementsprechend ist hier der Wert „1“ zu vergeben.

Geht man weiter in die Tiefe, finden sich noch zahlreiche weitere Aussagen, welche die mit „zutreffend“ bewerteten Merkmale aufweisen. Dieses Kapitel soll zunächst anhand weniger Beispiele die Funktionsweise des Tools erläutern.


5. Fazit und Ausblick

rtsj4c1In der Analyse erreicht Donald Trump einen Wert von 12, damit liegt er knapp im Bereich „eindeutig faschistisch geprägter Ideologie“. Seine Reden und Positionen deuten damit also auf einen konkreten faschistischen Bezug in einem breiten Themenfeld hin. Damit ist allerdings noch längst nicht belegt, dass er eine faschistische Staatsordnung anstrebt. um dies zu überprüfen, wären weitere Untersuchungen, inklusive mehrerer Befragungen Trumps, seiner Anhänger und seiner Wählerbasis nötig.

Doch zeigt die Untersuchung, dass jene, die in Trump „gefühlsmäßig“ neofaschistische Tendenzen sehen, nicht unbedingt unrecht haben. Warum es allerdings regelmäßig zur Verharmlosung, einem Herunterspielen oder gar zur Leugnung solcher Tendenzen oder allgemein extremistischer Tendenzen in allen politischen Lagern kommt, wird noch zu klären sein.

Interessant wäre auch eine Überprüfung anhand anderer, hier nicht aufgeführter Faschismusmerkmale: So schrieb Umberto Eco über den Urfaschismus beispielsweise, diesem eigentümlich sei „Newspeach“, eine Vereinfachung und Verarmung des Vokabulars und eine elementare Syntax, um die Instrumente komplexen und kritischen Denkens im Keim zu ersticken. Zumindest auf Trump’s Wahlkampagne trifft diese Wortschatz- und Syntaxverarmung wohl zu, denke man nur an seine berühmt, berüchtigten freien Reden, sowie an die unheimlichen Sprechchöre auf seinen Veranstaltungen: „USA, USA! – BUILD THAT WALL! BUILD THAT WALL!“

Zudem wurde in diesem Artikel nicht über die Verherrlichung der Gewalt in faschistischen Systemen geschrieben, die für viele Extremismusforscher ebenso elementar zum Faschismus gehören, wie der Totalitarismus und der Antidemokratismus. Dementsprechend ist die hier vorgeschlagene Untersuchungsmethode nach Dr. Lawrence Britt keinesfalls als absolut oder vollständig zu betrachten, allerdings stellt sie ein Werkzeug zur Verfügung, welches es erlaubt mit einer relativen sozialwissenschaftlichen Prägnanz faschistoide Tendenzen in Politikern und politischen Bewegungen abzuschätzen.

Ankündigung: Die Reihe „Milites Templi“ startet am Donnerstag.

Eine Reihe, auf die wir uns besonders freuen, startet am kommenden Donnerstag. „Milites Templi – Vom Aufstieg und Niedergang des Templerordens“ beschäftigt sich mit einer der myteriösesten Organisationen des Hoch- und Spätmittelalters: Der Armen Ritterschaft Christi und des salomonischen Tempels zu Jerusalem, kurz den Tempelrittern.

Kaum eine Organisation ist von so vielen Legenden und Verschwörungstheorien umgeben wie der Orden, in der fünfteiligen Reihe, die jeweils Donnerstags erscheinen soll, werden wir den Orden von seinen Anfängen im heiligen Land, bis zu seinem Ende in Frankreich, beleuchten.

Der erste Teil wird am Donnerstag, den 07. Juli 2016 erscheinen und den Titel

„Gott will es! – Der erste Kreuzzug und die Anfänge der christlichen Ritterschaft.“

tragen.


Sollten Sie Fragen oder Anregungen zur Reihe haben, Bildmaterial oder Fachwissen anbieten wollen, so wenden Sie sich bitte über die Kontakt E-Mail an unsere Redaktion.

Transgender in Uniform und die jüngste Geschichte der homosexuellen Inklusion im Militär.

Kennen Sie das? Sie lesen eine Nachricht, aber so genau wissen Sie nicht, was Sie davon halten sollen. So ging es mir, als ich las, dass nun Transgender-Personen offen in die US-Streitkräfte eintreten dürfen. Zunächst dachte ich mir: Toll, ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung! Aber dann kamen mir ein paar sehr komische Gedanken: Darf man sich darüber freuen, dass jetzt zusätzliche Menschen in die Kriege der USA geschickt werden können? Will man wirklich, dass noch mehr Menschen ihr Leben und ihre Gesundheit für sinnlose Kriege aufs Spiel setzen? Und kommt diese Gleichberechtigung nicht unglaublich spät?

Als nächstes fragte ich mich, wie eigentlich die Rechtslage in Deutschland dazu aussieht. Als schwuler Mann oder lesbische Frau ist eine Mitgliedschaft in den Streitkräften schon länger kein großes Problem, während der Ausbildungszeit an der Offiziersschule der Luftwaffe hatte ich zeitweise gar die Theorie, fast alle männlichen Luftwaffensoldaten seien schwul. Ein Problem jedenfalls hatte ich deshalb nie. Weder gab es mir gegenüber offene systemische, noch versteckte individuelle Diskriminierung. „Wir tragen alle die selbe Uniform, wir lassen keinen zurück!“, Sagte unser Hauptmann immer, wenn es bei einem Leistungsmarsch darum ging, einen körperlich schwachen die letzten paar Kilometer zu tragen, oder jemandes Gepäck zu übernehmen. Ich schätze so war es auch in Sachen Homosexualität: Wir trugen alle die selbe Uniform, hatten den selben Dienstgrad, waren Gleiche unter Gleichen.

Das Problem der indirekten Diskriminierung dürfte allerdings in stark männlich dominierten Truppengattungen deutlich stärker hervortreten. Insbesondere, wenn es nicht „nur“ um einen Schwulen, sondern beispielsweise um einen Transmann geht.

Bis vor nur 16 Jahren sah die Sache jedoch noch ganz anders aus: Zwar war seit 1984 Homosexualität an sich kein Ausmusterungsgrund mehr, allerdings konnten Offiziere bis ins Jahr 2000 noch von jeglichen Ausbildungs- und Führungsaufgaben entbunden werden, nur weil sie offen homosexuell waren. Im Jahr 2000 kommt klagt dann Oberleutnant Winfried Stecher vor dem Bundesverfassungsgericht, weil er wegen seiner offen gelebten Homosexualität von seinem Dienstposten als Ausbilder entfernt worden war. Zu einem Urteil kommt es nie, stattdessen einigt man sich in einem außergerichtlichen Vergleich: Der Offizier wird mit sofortiger Wirkung auf seinen ursprünglichen Dienstposten als Ausbilder und Zugführer einer Luftwaffeneinheit zurückversetzt. Kurz darauf folgt eine beinahe revolutionäre Order aus der zentralen personalbearbeitenden Stelle im Verteidigungsministerium: „Homosexualität stellt keinen Grund für Einschränkungen hinsichtlich Verwendung oder Status und somit auch kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium dar.“ Der Institution Bundeswehr ist es von da an offiziell egal, welche sexuelle Orientierung ein Soldat hat. Von sexueller Identität ist allerdings noch keine Rede.

Einen weiteren Durchbruch für Homosexuelle in der Bundeswehr gab es 2003. Der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages, Dr. Willfried Penner, vermerkte damals in seinem Bericht, dass es im Truppenalltag zu Berührungsängsten, Intoleranz und Unsicherheiten im Umgang mit homo- und bisexuellen Soldaten kam und appelliert: Jeder Bundeswehrangehörige ist verpflichtet, Diskriminierungen auch im sexuellen Bereich zu unterlassen und ihnen entgegenzutreten.“ Für mich ist es dieser Satz, der die systemische Diskriminierung von Homosexuellen und Frauen in der Bundeswehr endgültig in die Vergangenheit rückte. Diskriminierung soll nicht nur unterlassen werden, sondern der Soldat hat ihr gezielt entgegen zu treten. Manchmal hat die Logik von Befehl und Gehorsam eben auch ihre Vorteile.

Lesbische Offiziere
Zwei lesbische Offiziere mit ihrem Kind: „Jeder Bundeswehrangehörige ist verpflichtet, Diskriminierungen auch im sexuellen Bereich zu unterlassen und ihnen entgegenzutreten.“ (Foto: Bundeswehr)

Seit 2006 steht rechtlich auch der Aufnahme von Transgender-Personen nichts mehr im Wege. In diesem Jahr wurde nämlich dem Allgemeinen Geleichbehandlungsgesetz (AGG) das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz (SoldGG) hinzugefügt, dort wird endlich auch ganzheitlich von der sexuellen Identität gesprochen. „Benachteiligungen aus Gründen der sexuellen Identität“ sind demnach verboten.

Blickt man in die jüngste Geschichte zurück, so erkennt man, wie liberal die Gesellschaft eigentlich in den vergangenen zwei Jahrzehnten geworden ist. Noch bis 1994 gab es den unsäglichen Paragraphen 175 im Strafgesetzbuch, der bis zuletzt speziell Schwule diskriminierte, indem er (in seiner letzten, liberalisierten Fassung) schwulen Geschlechtsverkehr mit unter 18-Jährigen verbot. Die DDR hatte die Strafverfolgung von Schwulen übrigens schon sechs Jahre früher restlos aufgegeben.

Letztlich ist die Zulassung von Transgender-Personen im amerikanischen Militär wohl zumindest für die Gleichstellung der LGBT-Community in Amerika ein gutes Zeichen.

Allerdings haben dort Transgender-Personen in der Zivilgesellschaft noch ganz andere Probleme, so erhielt zuletzt das Thema der Nutzung öffentlicher Toiletten die Aufmerksamkeit internationaler Medien. Elf Bundesstaaten hatten Ende Mai die Bundesregierung in Washington verklagt, weil sie Schulen per Exekutivorder angewiesen hatte, Transgender-Menschen ihre WCs frei auswählen zu lassen. Die Anweisung aus Washington war wiederum vor dem dem Hintergrund eines Gesetzes im Bundesstaat North Carolina ergangen, welches Transgender-Personen die freie Toilettenwahl in staatlichen Einrichtungen explizit verbietet. Erreicht ist die Gleichstellung der LGBT-Community also noch lange nicht, weder in den USA noch in Deutschland, geschweige denn global.

Warum der „letzte NAZI-Prozess“ so wichtig war.

Detmold. Das Urteil, das die vorsitzende Richterin Anke Grudda am Freitag fällte, ist nicht nur ein Urteil über den angeklagten ehemaligen SS-Oberscharführer, den 94-jährigen Reinhold Hanning, es ist auch eine schallende Ohrfeige für die deutschen Ermittlungsbehörden und die deutsche Justiz in der Nachkriegszeit. Hanning sei damals davon gekommen, weil sich „Polizei, Justiz und Gesellschaft“ nicht mit dem Holocaust hätten beschäftigen wollen. Sämtlichen Institutionen attestierte sie ein generelles Versagen. Ein großer Teil der NAZI-Verbrecher ist ungeschoren davongekommen, weil es in den Staatsanwaltschaften keinen Ehrgeiz gab diese anzuklagen, in anderen Fällen gab es nicht zu rechtfertigende Freisprüche.

Germany Auschwitz Trial
Ehemaliger SS-Wachmann Hanning: Jeder SS-Mann in Auschwitz ist durch Mitwisserschaft verantwortlich für sämtliche Morde.

Reinhold Hartmann, der 70 Jahre lang offenbar ein weiter unbescholtenes Leben führte, bekam ein ordentliches, wenn auch spätes Gerichtsverfahren, und wurde verurteilt, zu 5 Jahren, die der 94-jährige wohl nicht absitzen wird. Sie kommen einer lebenslangen Haftstrafe wohl gleich. Wenngleich die Staatsanwaltschaft sechs forderte. Der Prozess, dessen Beweislage von Anfang an als klar betrachtet wurde, sollte die Frage klären, ob der ehemalige Auschwitz-Wachmann vom Massenmord an Juden und politischen Gefangenen in Auschwitz gewusst hatte, oder nicht.

Am Ende des Prozesses stand die Antwort der Schuldfrage für die Strafkammer fest: Der ehemalige SS-Mann habe sich ebenso schuldig gemacht, wie jeder andere SS-Mann in Auschwitz. Pauschal urteilte das Gericht, jeder dort Eingesetzte SS-Soldat habe gewusst was dort vor sich ging und dementsprechend der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen begangen. So viele Menschen wurden in Auschwitz umgebracht, während der heute 94-jährige Hanning von Januar 1943 bis Juni 1944 dort Dienst tat. Die Kammer habe keinerlei Zweifel, dass Hanning als Gruppenführer in der Wachmannschaft auch an der Rampe Dienst versah, an der die Deportationszüge eintrafen. Die vorsitzende Richterin betonte, der Angeklagte habe stets eine Wahl gehabt, auch im dritten Reich habe man rechtmäßig handeln können.

Torhaus des früheren Vernichtungslagers "Auschwitz-Birkenau" - Zigtausende Nazi-Verbrecher kamen ungeschoren davon.
Torhaus des früheren Vernichtungslagers „Auschwitz-Birkenau“ – Zigtausende Nazi-Verbrecher kamen ungeschoren davon.

Den Vorwurf, er müsse mit eigenen Augen gesehen haben, wie abgemagerte, misshandelte und teilweise bereits sterbenskranke Menschen massenweise mit Deportationszügen ins Vernichtungslager und teilweise direkt in die Gaskammern gebracht wurden, bestritt der Angeklagte. Er habe niemals Dienst an der Rampe getan. Selbst wenn das stimme, er habe als Unteroffizier auch mit seinen Kameraden gesprochen, so Richterin Grudda, es sei nicht glaubwürdig zu behaupten, er habe davon nichts gewusst.

Erstmals urteilte nun ein deutsches Gericht, dass jeder SS-Mann in Auschwitz mitverantwortlich war für sämtliche dort verübten Morde, auch dann, wenn er nicht direkt daran beteiligt war. Die Richter trauten sich in ihrer Urteilsbegründung schließlich auch einer Frage nachzugehen, die viele immer dann beschäftigt, wenn es um späte Gerichtsprozesse zu NS-Verbrechen geht: „Warum hat es mehr als 70 Jahre gedauert, bis dem Angeklagten der Prozess gemacht wird?“, fragte Richterin Grudda rhetorisch. Nach dem Krieg, so die Vorsitzende, habe niemand von den Verbrechen wissen, geschweige denn mitgemacht haben wollen. Die Institutionen hätten systematisch versagt, weil sie sich nicht mit den NS-Verbrechen, insbesondere nicht mit dem Holocaust auseinander setzen wollten. Das Urteil sei auch eine Warnung an die heutige Generation vor den Versäumnissen der Justiz, sagte Richterin Grudda schließlich.

In seiner Einlassung hatte Hanning zwar Reue bekundet: „Ich schäme mich dafür, dass ich das Unrecht sehend geschehen lassen und dem nichts entgegengesetzt habe.“ Sowohl die Richter, als auch anwesende Auschwitz Überlebende, die im Prozess ausgesagt hatten, bezweifelten dies jedoch. Der Angeklagte habe nie einen Antrag auf Versetzung gestellt und in den vergangenen 70 Jahren habe er sich mit seiner Schuld arrangiert, zur historischen Wahrheit geschwiegen, so die Urteilsbegründung. Leon Schwarzbaum, einer der Überlebenden aus Auschwitz und Nebenkläger im Prozess ließ dem Angeklagten über dessen Anwalt einen Brief zukommen, in dem er dessen Reue für unglaubwürdig befindet, dieser habe sich hinter „Ausreden, Schweigen und Paragrafen“ versteckt, statt die historische Wahrheit aufzuklären. Schwarzbaum hatte schon zum Prozessauftakt den Angeklagten mit einem emotionsgeladenen Appell bedacht: „Herr Hanning, wir sind fast gleich alt und wir stehen bald beide vor dem höchsten Richter. Ich möchte Sie auffordern, uns die historische Wahrheit zu sagen, sprechen Sie an diesem Ort darüber, was Sie und ihre Kameraden getan oder erlebt haben!“ Insgesamt hatten als Nebenkläger 40 Überlebende und Angehörige von Auschwitz Opfern teilgenommen.

Reglos wurde Reinhold Hanning nach dem Schuldspruch in seinem Rollstuhl aus dem Gerichtssaal geschoben. Er ist gebrochen, spätestens durch den öffentlichen Prozess.

Landgerichtsgebäude in Detmold: Richter attestieren der Nachkriegs-Justiz ein systematisches Versagen, man habe sich nicht mit dem Holocaust auseinander setzen wollen.
Landgerichtsgebäude in Detmold: Richter attestieren der Nachkriegs-Justiz ein systematisches Versagen, man habe sich nicht mit dem Holocaust auseinander setzen wollen.

Was bleibt nun aber vom wohl letzten NS-Prozess überhaupt? Der Angeklagte wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er wohl nie antreten wird, weil er gesundheitlich zu angeschlagen ist. So sieht Gerechtigkeit nach 70 Jahren aus. Das eigentlich Wichtige am Hanning-Prozess ist jedoch der Urteilsbegründung zu entnehmen, die einer der Anwälte als das „Ende des dritten Reichs“ bezeichnete. Einerseits gesteht hier die deutsche Justiz im Form der Vorsitzenden Richterin Anke Grudda das eigene Missverhalten ein und andererseits klärt sie endgültig, dass keiner der an den Schrecken von Auschwitz beteiligten unschuldig sein kann, auch wenn abertausende von Mördern und NS-Fanatikern ihr Leben lang der Justiz entkamen. Die Beteiligung an den schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte dürfen nicht ungesühnt bleiben, hätten nicht ungesühnt bleiben dürfen, dafür, dass sie es doch oft blieb trägt auch die deutsche Justiz eine Verantwortung.

Der Schuldspruch gegen Hanning ist also auch einer gegen die Strafverfolgungsbehörden selbst, und dieser ist vielleicht der Wichtigere. Es ist dieser Schuldspruch, der die Verbrechen des NS-Regimes endgültig in die Vergangenheit verweist.

Die „Time“ Journalistin Eliza Gray dagegen formuliert den Wert des Prozesses folgendermaßen: „Vielleicht liegt der wahre Wert des Verfahrens in der Art, wie es zeigt, dass der Holocaust nicht das Produkt einer Verschwörung von besonders grausamen Individuen, sondern eher der normalen Handlungen normaler Leute, war.“ Ein deutlich bedrückenderes Fazit, denn wenn Gray recht hat könnte ähnliches immer wieder geschehen, wenn wir nicht alle wachsam bleiben.