In Mutterstadt in der Pfalz – nicht weit von Mannheim – ist offenbar ein 24-jähriger syrischer Asylbewerber wegen des Terrorverdachts festgenommen worden – so berichten Reuters und das Innenministerium von Nordrhein-Westfahlen.
Ins Visier der Fahnder geriet der Mann dem Ministerium zufolge, weil ein Zeuge aus einem Nordrhein-westfälischen Gefängnis Hinweise auf eine mögliche islamistisch motivierte Anschlagsplanung gegeben hatte. Allerdings habe es nach bisherigen Ermittlungen keine konkrete Bedrohungssituation gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe Haftbefehl beantragt, der Verdächtige befinde sich zurzeit in Untersuchungshaft.
Es bestehe demnach auch der Verdacht, dass es sich um einen hohen Repräsentanten der IS-Miliz handele, berichtete die Nachrichtenagentur am Dienstag. Dies habe ein rheinland-pfälzischen Sprecher des Innenministeriums in Mainz erklärt. Dem Bericht zufolge soll der Mann bei einer Überprüfung aufgegriffen worden sein.
Das rheinland-pfälzische Innenministerium sowie die Ermittlungsbehörden waren bisher nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Sofern sich der Verdacht bewahrheitet, zeigt diese Geschichte einmal mehr, dass die deutschen Ermittlungsbehörden in der Terrorbekämpfung deutlich effizienter arbeiten, als das mediale Narrativ es vermuten lässt. Bisher konnten, bis auf den fehlgeschlagenen Anschlag von Ansbach, bei der ein fernradikalisierter Täter von einer Bombe, die er eigentlich auf ein Musikfestival schmuggeln wollte, getötet wurde, und der Axtattacke eines Flüchtlings in einem Regionalzug, sämtliche geplanten Anschläge des IS rechtzeitig abgewehrt werden.
Die Extremisten-Miliz Islamischer Staat (IS) hat sich zum Anschlag in Nizza mit mindestens 84 Toten bekannt.
Der Täter sei „einer unserer Soldaten“ gewesen, meldete die IS-Nachrichtenagentur Amak am Samstag. „Er hat die Operation ausgeführt als Antwort auf die Rufe, Nationen anzugreifen, die Teil der Koalition sind, die gegen den Islamischen Staat kämpfen.“
Zuvor waren nach Polizeiangaben am Samstagmorgen drei drei Personen festgenommen worden, die im Verdacht stehen, mit dem Attentäter zusammen gearbeitet zu haben. Sie gehörten zum engen Umfeld des getöteten Terroristen. Ein Reuters-Reporter beobachtete, wie eine Spezialeinheit aus etwa 40 Polizisten ein Appartement in der Nähe des Bahnhofs stürmte. Dort wurde eine Person verhaftet. Schon am Freitag waren die Frau des Attentäters sowie eine weitere Person aus seinem engsten Umfeld unter Arrest gesetzt worden.
Ein 31-jährige Franzose tunesischer Herkunft hatte in der französischen Mittelmeerstadt Nizza am Donnerstagabend einen Laster in eine Menschenmenge gelenkt. Wegen des Feuerwerks und Konzerten am Nationalfeiertag war die berühmte Strandpromenade eigentlich für den Autoverkehr gesperrt und voller Menschen. Der Attentäter konnte erst nach zwei Kilometern gestoppt werden und wurde von Polizisten mit etlichen Kugeln erschossen, zuvor hatte der Täter mit einer Pistole in die Menge geschossen. Unter den Opfern sind auch zwei Berliner Teilnehmer einer Abi-Reise, sowie deren Lehrerin.
Die Behörden ermitteln nun, ob er tatsächlich Beziehungen zu radikalen Islamistengruppen hatte oder allein handelte. Der Täter war bislang als Kleinkrimineller, aber nicht als radikaler Muslim aufgefallen. „Es scheint, dass er sich sehr schnell radikalisiert hat“, sagte der französische Innenminister Bernard Cazeneuve am Samstag.
Die Schwester des Attentäters sagte Reuters: „Mein Bruder hat psychische Probleme gehabt, und wir haben der Polizei Dokumente übergeben, die zeigen, dass er für mehrere Jahre bei Psychologen in Behandlung war.“ Dies sei in der Zeit vor 2005 gewesen, als er Tunesien verließ und nach Frankreich zog. Tatsächlich ist bisher nicht einmal klar, ob es sich tatsächlich um einen islamistisch motivierten Anschlag handelte! Es wäre nicht das erste Mal, dass der IS ein Attentat für sich beansprucht, von dem später bekannt wird, dass es durch einen Einzeltäter geplant und ausgeführt wurde. Zuletzt war dies bei dem Attentat auf den Nachtclub „Pulse“ in Orlando der Fall.
Sollte sich bewahrheiten, dass der IS hinter dem Anschlag steckt, lässt sich dies auch dadurch erklären, dass Frankreich neben den USA und Großbritannien besonders militärisch aktiv gegen die IS-Miliz ist. Frankreich gehörte zu den ersten Staaten, die dem Ruf des US-Präsidenten folgten, und völkerrechtlich fragwürdige Luftangriffe in Syrien flogen. Auch deshalb steht das Land immer wieder im Fadenkreuz des islamistischen Terrors, während seine Nachbarländer bisher verhältnismäßig glimpflich davon kamen. Allein seit Anfang 2015 gab es drei große Anschläge, im November kamen in Paris bei fast zeitgleichen Angriffen von Bewaffneten 130 Menschen ums Leben. Die Regierung rief in Folge dieser Anschläge den Ausnahmezustand aus und verlängerte diesen nun wegen der Ereignisse in Nizza gerade um drei Monate.
Grund für die höhere Schlagzahl der Terrorangriffe des IS, der sich zuletzt auch zu dem verheerenden Selbstmordanschlag auf den Atatürk-Flughafen bekannt hatte, dürfte auch sein, dass die Islamistenmiliz im nahen und mittleren Osten zunehmend unter Druck steht: Wurden zeitweise im Irak bis zu einem Drittel des Staatsgebietes vom IS kontrolliert, wird er gerade dort massiv zurück gedrängt. Auch in Syrien zeigen die stetigen Angriffe der westlichen Allianz gegen den Terrorstaat mittlerweile Wirkung, und auch eine mögliche Einigung zwischen Russland und den USA dürfte die Führung der Gruppe beunruhigen, weshalb sie sich zunehmend wieder auf die nonlineare Kriegsführung fokussiert, die insbesondere Anschläge in Europa vorsieht.
Bundesjustizminister Heiko Maas forderte nach dem Anschlag in Nizza ein hartes rechtsstaatliches Vorgehen im Kampf gegen den Terrorismus. Für Terroristen und Kriminelle dürfe es keine Toleranz geben, sagte der Sozialdemokrat der „Saarbrücker Zeitung“. Es sei demnach wichtig, „Gesetze konsequent anzuwenden, die wir ja zur Bekämpfung von terroristischen Anschlägen gerade auch noch einmal verschärft haben“. Die Gefährdungslage sei nach Angaben des Ministers unverändert hoch und auch Deutschland bleibe ein mögliches Anschlagsziel. „Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass der Terror eine Dauerschleife um Deutschland herum zieht.“ Bisherige größere Anschläge in Deutschland durch den IS konnten bisher stets rechtzeitig verhindert werden.
Mannheim. Der Fall des getöteten 19-Jährigen, der vergangene Woche im Viernheimer Kinocenter „Kinopolis“ 18 Personen als Geiseln genommen hatte, gibt weiterhin Rätsel auf, insbesondere die Ausstellung eines sogenannten kleinen Waffenscheins durch die Stadt Mannheim wird derzeit von Ermittlungsbeamten hinterfragt.
Nach Angaben der Ermittlungsbehörden hatte der 19-Jährige Nachmittag des 23. Juni gegen 14:45 maskiert und bewaffnet vier Angestellte des Kinocenters im Viernheimer „Rhein-Neckar-Zentrum“ und 14 Besucher als Geiseln genommen und bedroht. Darunter waren offenbar auch Kinder. Da die Polizei von einer Bedrohungslage ausgegangen war, stürmte sie schließlich den Kinokomplex mit einer Spezialeinheit, wobei der Geiselnehmer getötet wurde. Bewaffnet war der junge Mann mit einer Schreckschusspistole, einem Schreckschussgewehr und einer Granatenatrappe. Verletzte oder gar Tote gab es ansonsten keine.
Der Geiselnehmer verschanzte sich in dem weitläufigen Kinokomplex und wurde schließlich von einem Sonderkommando getötet.
Der Täter war der Polizei bekannt.
Klar ist mittlerweile, dass es sich bei dem Geiselnehmer um Sabino M., den 19-Jährigen Sohn einer Deutschen und eines Italieners aus Mannheim-Sandhofen handelte. Dieser war zuvor bereits polizeilich bekannt geworden, als im April ein Streit mit seinem Vater eskalierte: Offenbar war dieser im Zorn, weil sein Sohn ihn aus dem Haus werfen wollte, auf den Heranwachsenden losgegangen, wobei dieser mit Pfefferspray gekontert hatte. Ein Nachbar hatte die Polizei verständigt. „Beide wurden wegen Körperverletzung angezeigt“, so Norbert Schätzle, Mannheimer Polizeisprecher. Zu heftigem Streit zwischen M. und seinem Vater sei es regelmäßig gekommen, sagen Nachbarn.
Der Täter durfte seine Schreckschusswaffen legal tragen.
Als der 19-Jährige wenige Tage später auf Vorladung bei der Polizei vorsprach, registrierten die Beamten, dass er eine verdeckte Schreckschusspistole bei sich trug. Schreckschusswaffen darf in Deutschland jeder über Volljährige legal und ohne Einschränkung erwerben und besitzen, dass öffentliche Tragen einer solchen Waffe bedarf jedoch einer gesonderten Erlaubnis, eines sogenannten kleinen Waffenscheins. Einen solchen konnte Sabino M. damals den Polizisten vorweisen, ausgestellt von der Stadt Mannheim.
Das Gesetz sieht jedoch weiterhin vor, dass der Inhaber eines solchen kleinen Waffenscheins eine entsprechende körperliche und geistige Eignung nachweisen muss. Die Polizeibeamten bezweifelten jedoch, dass M. eine angemessene geistige Reife besaß. Er habe sich eher wie ein 12- oder 13-Jähriger verhalten, so Norbert Schätzle. Deshalb wurde von Amts wegen Meldung an die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung gemacht. Zu einem Entzug des Waffenscheins kam es dennoch bis zuletzt nicht.
Der Täter stand unter Vormundschaft und war offenbar geistig zurück geblieben.
Das Bild welches die Mannheimer Polizeibeamten von Sabino M. zeichnen, deckt sich mit den Erzählungen von zahlreichen Nachbarn, die ihn als „seelisch zerrissen und eigentlich nicht fähig, selbstständig zu leben“ beschreiben. Haus und Garten, die der junge Mann von seinem Großvater geerbt hatte, habe er verkommen lassen, gelebt wie ein Messie und nirgends richtig Anschluss gefunden. Offenbar stand er auch unter einer Vormundschaft, die von der Stadt Mannheim organisiert wurde. Was umso stärker die Frage aufwirft, weshalb es Sabino M. legal erlaubt war, Schreckschusswaffen zu tragen.
Wurden hier eventuell von der Stadtverwaltung Fehler gemacht? Hätte nicht spätestens nach der polizeilichen Meldung im April die Stadt Mannheim aktiv werden müssen, insbesondere weil es sich bei Sabino M. um eine Person in städtischer Betreuung handelte? Wurden vielleicht in diesem Fall Warnzeichen übersehen? Hätten gar die Geiselnahme in Viernheim und der Tod des 19-Jährigen verhindert werden können?
Das Haus, welches er von seinem Großvater geerbt hatte, habe M. verkaufen wollen, so die Einlassung eines Nachbarn. Zuletzt hätten einige Bekannte des Heranwachsenden aus der Punkerszene mit ihm dort gewohnt, heißt es. Diese hätten den naiven M. aber wohl nur ausgenutzt. Merkwürdig mutet der Bericht einer Nachbarin an, nach dem der 19-Jährige noch am Morgen der Geiselnahme mit einem Bekannten und dessen Eltern das Haus ausräumte. Kriminalpsychologen hatten vergangene Woche den Verdacht geäußert, dr Geiselnehmer von Viernheim sei suizidal gewesen, habe einen „Police-assisted-Suicide“ begehen wollen. Die neuen Erkenntnisse scheinen diese These bisher zu stützen.
Nach derzeitigen Informationen sieht es ganz danach aus, als hätte es von Seiten der Stadt Mannheim ein gewisses Fehlverhalten gegeben, wobei der Grund hierfür bisher ungeklärt ist. So wollte sich eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage auch nicht zur Reaktion auf die polizeiliche Meldung äußern. Es scheint aber, als sei weiter nichts passiert, dabei waren eindeutige Warnzeichen zu erkennen.
Düsseldorf. Sechs Jahre lang wurden einer Lehrerin in Nordrhein-Westfalen offenbar trotz ihrer Altersteilzeit die vollen Bezüge gezahlt. Die ehemalige Beamtin ist mittlerweile in Pension und will davon nichts gewusst haben.
Vor Gericht steht sie nun wegen Betruges. Zwar habe der Fehler beim Landesamts für Besoldung gelegen, als Beamtin sei die Lehrerin jedoch verpflichtet gewesen, den Fehler umgehend zu melden, so der zuständige Staatsanwalt. Die Schadenssumme beläuft sich auf insgesamt 237.000 Euro. Die 65-Jährige bekam vom Amtsgericht Düsseldorf nun zwei Wochen Zeit, um zu prüfen, ob sie in der Lage ist, die Summe zurückzuzahlen. Kann die Pensionärin das Geld zurückerstatten, so wird das Verfahren wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt. Andernfalls wird der Pädagogin der Prozess gemacht.
Die Angeklagte behauptete im Gerichtssaal unter Tränen, sie habe keine Kenntnis von dem Fehler gehabt, ihr Mann habe sich um die Finanzen und das gemeinsame Konto gekümmert, sie habe keinen Überblick gehabt. Ihr Verteidiger sagte zudem, die Rechnung des Landesamts für Besoldung sei nicht nachvollziehbar gewesen. Kann man der Angeklagten glauben, dass sie wirklich keinen Einblick auf das Konto hatte? Zweifel jedenfalls sind hier angebracht, wenngleich es nicht ausgeschlossen werden kann, in vielen traditionellen Ehen kümmern sich Männer um alle Geldangelegenheiten.
Eine ganz andere Frage ist, wie es zu der Fehlberechnung überhaupt kommen konnte, dies ist nämlich noch völlig unklar. Jedoch handelt es sich laut Staatsanwaltschaft nicht um einen Einzelfall. Laut einer Zeugin aus dem zuständigen Amt sei das Problem entweder durch einen Eingabe- oder einen Rechenfehler entstanden. „Ein Computer ist eben nur so klug, wie der, welcher ihn bedient.“
Darmstadt. Im Falle des Geiselnehmers im Kino-Komplex „Kinopolis“ im südhessischen Viernheim handelte es sich laut Staatsanwaltschaft Darmstadt offenbar um einen 19-jährigen deutschen Einzeltäter, der in Mannheim geboren wurde und zuletzt in Norddeutschland lebte.
Ersten Ermittlungsergebnissen zufolge hatte der junge Mann am Donnerstagnachmittag gegen 14:45 maskiert und bewaffnet vier Angestellte des Kinocenters im Viernheimer „Rhein-Neckar-Zentrum“ und 14 Besucher als Geiseln genommen und bedroht. Darunter waren offenbar auch Kinder. Da die Polizei von einer Bedrohungslage ausgegangen war, stürmte sie schließlich den Kinokomplex mit einer Spezialeinheit, wobei der Geiselnehmer getötet wurde. Bewaffnet war der junge Mann laut Staatsanwaltschaft mit einer Schreckschusspistole, einem Schreckschussgewehr und einer Granatenatrappe. Verletzt wurde nach Polizeiangaben keine der Geiseln. Über das Motiv wird weiterhin spekuliert.
Mehrere Kriminalpsychologen, die sich zu dem Fall äußerten, gehen von einem „Cop-Assisted-Suicide“ aus, als einem Selbstmord durch einen Polizisten. Demnach habe der Geiselnehmer möglicherweise die Spezialpolizisten zu den tödlichen Schüssen zwingen wollen. „Wenn jemand bewaffnet in einem Kino um sich schießt, muss er damit rechnen, dass dies als Terrorgefahr gewertet wird und er von einem hochgerüsteten Einsatzkommando bekämpft wird,“ mutmaßte am Freitagmorgen der Kriminalpsychologe Rudolf Egg gegenüber dem SPIEGEL.
Derartige Selbstmorde durch Polizisten waren in Deutschland bisher insbesondere bei sogenannten „School-Shootings“ (fälschlicherweise oft als „Amoklauf“ bezeichnet) zu beobachten gewesen. Für die Theorie spricht, dass der Täter keinerlei Forderungen stellte und niemanden persönlich bedrohte. Unklar ist bisher, ob sich der junge Mann in psychiatrischer Behandlung befand oder schon früher straffällig geworden war. In den USA kommen sie offenbar häufiger vor.
Eine Spezialeinheit wurde aus Frankfurt eingeflogen um die Situation aufzulösen, dabei wurde der Geiselnehmer erschossen. Kriminalpsychologen glauben nun, dass der Täter die Polizisten dazu zwingen wollte.
Das Kino bleibt zunächst geschlossen, gekaufte Karten werden zurückerstattet.
Viernheim. Das Kino-Center in Vierheim ist eines der größten in der Metropolregion Rhein-Neckar, am Donnerstagnachmittag wurde es Schauplatz einer Geiselnahme und einer Schießerei. Der Täter wurde von Spezialkräften der Polizei eliminiert.
Die Polizei geht derzeit von einem psychisch verwirrten Einzeltäter aus, der offenbar am Donnerstagnachmittag gegen 14:45 im Viernheimer „Kinopolis“ im beliebten „Rhein-Neckar-Zentrum“ das Feuer auf Kinogäste eröffnete. Erste Informationen, es habe „mindestens 25 Verletzte“ gegeben bestätigten sich nicht. Informationen aus Polizeikreisen zufolge schoss der Täter mit einem Gewehr und einer Pistole lediglich Platzpatronen ab. Auch bei der gefundenen Handgranate sei demnach eine Attrappe gewesen, glücklicherweise.
Aufgrund der heißen Witterung am Donnerstag hielten sich nur wenige Menschen in dem Kinokomplex auf, so der Leiter des Katastrophenschutzes, Christian Engelhardt. Für diese sei die Bedrohung allerdings sehr real gewesen. Es sei zunächst nicht feststellbar gewesen, ob es sich um scharfe Waffen handelte. Als die Polizei den Täter in dem weitläufigen Komplex lokalisierte, sei es zu einer Bedrohungssituation gekommen, sagte eine Polizeisprecherin. Der Täter habe demnach mindestens vier Schüsse abgegeben, ehe er getötet werden konnte.
Zunächst konnte der Täter nach Angaben der Polizei nicht identifiziert werden. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Hessische Landeskriminalamt nahmen die Ermittlungen auf.
Der Vorfall erregte kurzfristig internationale Aufmerksamkeit, weil Medienvertreter von einem versuchten Terroranschlag ausgingen. Dies schließen die Behörden jedoch kategorisch aus, weshalb das Interesse sich sehr schnell verlor.
Das „Kinopolis“ Kinocenter befindet sich in einem Einkaufszentrum in der Südhessischen Stadt Viernheim, etwa zehn Kilometer von der baden-württembergischen Großstadt Mannheim entfernt, tatsächlich gehe ich dort regelmäßig ins Kino, weshalb ich besonders geschockt war, als ich im Radio von dem Vorfall hörte. Wohl aus Ermittlungsgründen bleibt das Kino zunächst bis auf Weiteres geschlossen. Durchschnittlich besuchen das „Rhein-Neckar-Zentrum“ etwa 20.000 Personen am Tag, es gilt als das beliebteste Einkaufszentrum der Region.
„Liebe Kinogäste, aufgrund des heutigen erschütternden Ereignisses bleibt das KINOPOLIS Viernheim bis auf Weiteres geschlossen. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald das Kino wieder geöffnet wird. Bereits gekaufte Kinotickets können selbstverständlich kostenfrei storniert werden. Weitere Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Hierfür bitten wir um Verständnis.“ – Erklärung der Kinoleitung auf der Website des Kinopolis
Selbstverständlich ist es tragisch, dass ein Mann, der offenbar keine wirkliche Bedrohung darstellte, getötet wurde, insbesondere, wenn er offenbar geistig verwirrt war, allerdings deutet bisher nichts daraufhin, dass die zuständige Spezialeinheit, die extra aus Frankfurt eingeflogen wurde, einen Fehler begangen hat. Es war für die Beamten nicht festzustellen, ob der Verschanzte, der sich offenbar zur Kapitulation nicht bewegen ließ, mit scharfer Munition schoss oder nicht. Die Situation dürfte deutlich schlimmer ausgegangen sein, wenn der Schütze an scharfe Munition gekommen wäre.
Rio de Janeiro (Brasilien). Erneut zeigt diese kurze Geschichte die Gefahren, die entstehen, wenn man Wildtiere an öffentlichen Plätzen, in Menschenmengen gar, ankettet. Auf einer Veranstaltung im Rahmen der Eröffnungszeremonien der olympischen Spiele in Brasilien kam es zu einem Vorfall, bei dem ein Jaguar erschossen wurde.
Offenbar hatte sich der in die Zeremonie eingebundene Jaguar namens „Juma“ während des Festaktes losgerissen und angegriffen. Das Tier sei von einem Soldaten erschossen worden, nachdem es ihn während der Parade mit der olympischen Fackel in Manaus im Amazonas-Urwald angegriffen habe. Der Jaguar war offenbar einem nahen Militärzoo entlehnt worden. Die Organisatoren sprachen ihr Bedauern aus und versicherten, dies käme während den Spielen nicht vor. Es sei ein Fehler gewesen, ein wildes, angekettetes Tier für die Parade zu verwenden, heißt es aus Rio de Janeiro. Der Vorfall ist allerdings nur der jüngste in einer Reihe von Pannen, welche in Zusammenhang mit der Vorbereitung der umstrittenen olympischen Spiele in Brasilien stehen.
Orlando (Florida, USA). Offenbar könnte Noor Salman, die Frau des Todesschützen von Orlando, als Mitwisserin des Attentäters belangt werden. Seine Frau habe von den Plänen Omar Mateens gewusst, heißt es aus Ermittlerkreisen. Sie sei sogar dabei gewesen, als er mögliche Ziele für das Attentat ausgekundschaftet hat. Als mögliche Tatorte seien Disney World, ein Shopping-Center und der Nachtclub „Pulse“ ausgewählt worden.
London. Am Donnerstag drang offenbar während der Gedenkfeierlichkeiten zur Schlacht vom Skagerrak ein Unterseeboot der russischen Marine zunächst unbemerkt in den europäischen Seeraum ein. Dieses kam den Feierlichkeiten auf hoher See überraschend nahe, ehe es bemerkt wurde. Die britische Admiralität spricht von „Manövern wie im kalten Krieg“. Am gleichen Tag meldeten die schwedischen Streitkräfte, sie hätten Ende April ein Seemanöver eingestellt, weil unterseeische Aktivitäten einer unbekannten Macht beobachtet worden seien.
Bundespräsident Joachim Gauck will sich offenbar um 12 Uhr unter anderem zu den Gerüchten um seinen Rückzug aus der Politik, beziehungsweise einem Verzicht auf eine weitere Amtsperiode, äußern.