Berlin. Extremistische Gefährder sollen nach dem Willen der Bundesregierung mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin im Zuge der Änderung des BKA-Gesetzes. Es obläge demnach künftig dem Bundeskriminalamt, zu entscheiden, ob eine Person, die es als terroristische Gefahr einstuft, dazu verpflichtet wird, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Das BKA kann solchen Personen dann zur Gefahrenabwehr auch untersagen, die eigene Wohnung, oder einen bestimmten Bereich zu verlassen.
Auf die neue Überwachungsregelung hatten sich Innenminister Thomas de Maiziere und Justizminister Heiko Maas vor drei Wochen als Reaktion auf den Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin im Dezember geeinigt. Der Täter Anis Amri war vor der Tat von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft worden, man hatte ihn aber aus den Augen verloren.
Das BKA soll nun eine Fußfessel verfügen können, wenn für die Überwachung des jeweiligen Gefährders keine Landespolizeibehörde zuständig ist.
Daraus ergeben sich zwei Probleme:
Erstens ist die Gesetzesänderung dadurch zunächst nahezu unwirksam – eine politische Blendgranate, um der Bevölkerung das Gefühl zu geben, man nähme sich dem Thema „Innere Sicherheit“ ernsthaft an -, weil die allermeisten der bundesweit rund 550 als Gefährder eingestuften Personen bereits nach Landesrecht überwacht werden – weshalb De Maiziere die Landesregierungen drängte, in ihren Polizeigesetzen ebenfalls erweiterte Möglichkeiten für Fußfesseln vorzusehen.
Zweitens bestehen ernsthafte Zweifel, ob der Rechtsstaatlichkeit der Maßnahme. So schreibt der Innenpolitiker Jan Korte von der Linkspartei in einem Statement: „Entweder eine Person bietet so klare Anhaltspunkte für die baldige Begehung einer Straftat, dass sie ohnehin rund um die Uhr überwacht werden oder in Gewahrsam genommen werden muss, oder dies ist nicht der Fall, und dann ist auch das Anlegen einer elektronischen Fußfessel verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die gesetzliche Unschuldsvermutung.“ Die Regelung sei zudem derart unpräzise, dass sie einen solch massiven Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und Freiheitsrecht der Betroffenen nicht rechtfertigen könne, so Korte weiter.
Fraglich ist auch, ob nicht Fußfesseln, die auf Verdacht eingesetzt werden – ähnlich wie Untersuchungshaft oder Polizeigewahrsam -, von einem Richter angeordnet werden müssten.
Die Novelle des BKA-Gesetzes, welches das Verfassungsgericht im vergangenen Jahr schon einmal wegen Privatsphäre-Bedenken gekippt hatte, müsste dementsprechend erneut auf seine Verfassungskonformität überprüft werden. „Wenn die Bundesregierung an ihren Fußfesselplänen festhält, riskiert sie …, dass das neue BKA-Gesetz wieder vom Bundesverfassungsgericht zurückgepfiffen wird. So ein Risiko einzugehen ist ebenfalls unverhältnismäßig, berücksichtigt man den geringen Effekt, den man davon hat,“ erklärt Korte.
Neben der Legalität des Gesetzes, ist auch die Wirksamkeit von Fußfesseln umstritten: So gibt es bisher keine Evidenz dafür, dass Fußfesseln tatsächlich Verbrechen verhindern können. Insbesondere dann nicht, wenn die Fußfesselträger nicht zusätzlich unter Hausarrest gestellt werden, sondern sich z.B. frei in einer Stadt bewegen dürfen. Korte schreibt dazu: „Die Fußfessel kann einzig zur Überwachung kooperationswilliger Menschen eingesetzt werden. Aber sie hält niemanden vom Morden ab. Sie verhindert au ch nicht das Untertauchen Verdächtiger. Die Fußfessel bringt also keinen zusätzlichen Nutzen. Sie mag das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen, aber sie erhöht nicht ihre Sicherheit.“ Er bezeichnet die Maßnahme dementsprechend als „Placebo“ – was als Äquivalent zur „politischen Blendgranate“ aufgefasst werden darf – mit „gefährlichen Nebenwirkungen für unseren Rechtsstaat“. Recht hat er!
Ähnlich äußert sich Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag: „Wenn der Verdacht nicht ausreicht, um jemanden einzusperren, mit welcher Begründung darf man ihm dann Fußfesseln anlegen? Und wie soll eine solche Fußfessel einen Anschlag überhaupt verhindern? Anis Amri hätte auch mit Fußfessel einen Lkw steuern können.“
(… ) Und wenn man schon über die Bekämpfung von Gefährdern redet, dann muss man wegkommen von der einseitigen Fokussierung auf islamistische Hetzer. Im Bereich des Neonazismus gibt es in Deutschland 12.000 gewaltbereite Neonazis, denen im Prinzip jedes Verbrechen zuzutrauen ist.
Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Fußfessel nur angeordnet werden darf, wenn der Gefährder bereits wegen einer staatsgefährdenden Straftat verurteilt worden ist. Nach dem Berliner Anschlag wurde die Vorlage dann aber verschärft – ohne die Ermittlungen abzuwarten.
Bisher gibt es in Deutschland 88 Träger von Fußfesseln, alle wurden von Gerichten zum Tragen der Fußfessel verpflichtet, weil sie auch nach ihrer Haftentlassung noch als gefährlich eingestuft wurden. Diese werden im hessischen Bad Vilbel bei der „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) von 16 Justizbediensteten rund um die Uhr überwacht. Nach ersten BKA-Schätzungen könnte die Zahl der Überwachten allerdings demnächst um rund 130 „hochaktive Gefährder“ steigen.

Technisch könnten, so der GÜL-Chef Hans-Dieter Amthor, insgesamt bis zu 500 Personen per Fußfessel überwacht werden. Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, müsste allerdings wahrscheinlich das Personal bei der Überwachungsstelle aufgestockt werden, so Amthor. Seit dem Beginn der bundesweiten Fußfessel-Überwachung im Jahre 2012 gingen bei der GÜL rund 15.000 Alarmmeldungen ein, wobei in 80 Prozent der Fälle der Akku leer war, in diesen Fällen wurde der Träger angerufen, wodurch sich der Vorfall klären ließ. Nur in 739 Fällen musste die Polizei ausrücken.
Am Ende steht einmal mehr die Frage, wie viel Freiheit – und Rechtsstaatlichkeit – wir bereit sind, für ein – trügerisches – Gefühl der Sicherheit zu opfern. Auf dieser Seite wird die Auffassung vertreten, dass Fußfesseln sich als Instrument nicht eignen, um schwere Straftaten zu verhindern, dass solche Maßnahmen – ähnlich wie längerer polizeilicher Gewahrsam oder Untersuchungshaft – gerichtlich beschlossen werden muss, und dass dementsprechend die von der Bundesregierung angestrebte Regelung, die Gerichte zu übergehen und die Verantwortlichkeit für einen so essentiellen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte potentieller – also formal unschuldiger – Gefährder, einer Ermittlungsbehörde zu übereignen, verfassungswidrig ist.
Weiterführende Quellen:
Presserklärung der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02/2017-02-01-bka-gesetz.html
Zur Gesetzesänderung: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Novellierung-des-BKA-Gesetzes-Elektronische-Fussfessel-fuer-Gefaehrder-3614572.html
Presseerklärung der Linkspartei: https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/fussfessel-fuer-gefaehrder-ist-placebo-mit-gefaehrlichen-nebenwirkungen/