Anzahl der Attacken auf Flüchtlingsunterkünfte leicht rückläufig – auf hohem Niveau.

Berlin. Insgesamt rechte 970 Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte registrierte das Bundeskriminalamt nach vorläufigen Zahlen im vergangenen Jahr. Die Bundesländer meldeten außerdem 2.396 Straftaten mit rechtem Hintergrund gegen Flüchtlinge außerhalb der Unterkünfte. Damit seien die Zahlen auf hohem Niveau leicht rückläufig, erfuhr der Evangelische Pressedienst (epd) aus dem Bundesinnenministerium.

Im Jahr 2015, als mit Abstand die meisten Flüchtlinge nach Deutschland kamen, waren noch 1.031 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte erfasst, wobei es sich bei rund einem Zehntel der Delikte um Brandstiftungen handelte. Da Straftaten gegen Flüchtlinge erst seit Beginn 2016 gesondert erfasst werden, gibt es allerdings keine Vergleichszahlen zu den 2.396 erfassten Delikten gegen Geflüchtete.

Auch innerhalb des Jahres 2016 ging die Zahl der Delikte gegen Asylunterkünfte zurück: Wurden im ersten Quartal wurden noch knapp 460 Straftaten gezählt, so waren es im Zeitraum Oktober bis Dezember nur noch 116.

Anlass für Entwarnung sieht das Ministerium aber nicht: Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden sei weiterhin damit zu rechnen, dass die rechte Szene die Agitation in der Asyldebatte fortsetzen werde, hieß es aus dem Ministerium. Auch mit schweren Gewaltstraftaten sei demnach zu rechnen. Selbst die Bildung weiterer rechtsterroristischer Vereinigungen wie der „Gruppe Freital“ und die „Oldschool Society“ sei weiterhin vorstellbar.


Anmerkung der Redaktion:
Das Beitragsbild zeigt die Turnhalle eines Oberstufenzentrums in Nauen, die als Asyl-Notunterkunft genutzt werden sollte. Sie ging am 25. August 2015 in Flammen auf und brannte komplett aus. Schnell wurde klar, dass es sich um einen Terroranschlag aus der Neonazi-Szene handelte.

Auf dem rechten Auge blind: Später Fahndungserfolg zeigt, dass „Gefährder“ auch Neonazi-Terroristen sein können.

Düsseldorf. Am Abend vor der umstrittenen Entscheidung der Bundesregierung, sogenannten Gefährdern künftig auch ohne Gerichtsbeschluss Fußfesseln aufzuerlegen, zeigt die Polizei in Ratingen bei Düsseldorf, dass zu diesen Gefährdern nicht nur Islamisten gehören – ein Faktor, der in der öffentlichen Debatte gern vergessen wird -, als sie einen in die Jahre gekommenen Neonazi festnimmt. Der Mann soll für einen Rohrbombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vor fast 17 Jahren verantwortlich sein.

Der Sprengstoff-Anschlag, den der Beschuldigte Ralf S. begangen haben soll, traf am 27. Juli 2000 um 15.04 Uhr zehn Wartende, sieben Frauen und drei Männer, die als „Kontingentflüchtlinge“ in die Bundesrepublik gekommen waren und regelmäßig an einem Deutschkurs nahe des Bahnhofs teilgenommen hatten. Am schwersten traf es eine Frau: Sie erlitt durch den Anschlag eine Fehlgeburt und verlor ein Bein, dass jedoch wieder angenäht werden konnte. Insgesamt sechs der zehn Opfer waren Mitglieder lokaler jüdischer Gemeinden.

Schon unmittelbar nach dem Bombenattentat, das damals bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, verwiesen antifaschistische Gruppen in Düsseldorf auf den vorbestraften Neonazi Ralf S., der zu der Zeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts ein „Survival Security & Outdoor“-Geschäft betrieb, welches den Hinweisgebern zufolge der Neonazi-Szene auch als Beschaffungsquelle für Waffen und Sprengstoff diente. Dem Hinweis aus dem antifaschistischen Milieu ging jedoch die Polizei nicht direkt nach. „Erst fünf Tage nach dieser Veröffentlichung reagierte die Polizei mit einer Hausdurchsuchung,“ so der Düsseldorfer Ratsherr Frank Laubenburg (Die Linke) am Mittwoch nach der Verhaftung des mutmaßlichen Bombenlegers.

Sprengstoffanschlag an Duesseldorfer S-Bahnhof
Der Tatort des rechten Terroranschlags am S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf im Jahr 2000.

Besonders brisant ist dabei, dass die Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten am 2. August 2000 kein belastendes Material gefunden haben wollen, während fünf Monate später die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens im Keller des Angeklagten unter anderem eine militärische Übungshandgranate sowie allerlei neofaschistisches Propagandamaterial der „Deutschen Volksunion“ (DVU) entdeckten. So behauptete die Staatsanwaltschaft im Sommer 2000 noch, Ralf S. sei „nicht der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen“ – obwohl er bereits einschlägig vorbestraft gewesen war.

Auch wegen dieser anfänglichen Fehleinschätzung tappten die Ermittlungsbehörden lange im Dunklen, befragten insgesamt 1.400 Zeugen, gingen mehr als 300 Spuren nach und legten 69.000 Aktenseiten an, ohne dass sich ein dringender Tatverdacht ergab. Vieles deutet demnach daraufhin, dass auch die Blindheit der Behörden „auf dem rechten Auge“ – ähnlich wie bei den NSU-Morden – dazu führte, dass Ralf S. lange unbehelligt blieb und erst jetzt, mehr als 16 Jahre später, festgenommen wurde.

Erst im Juli 2014 kam wieder etwas Licht in die Sache: Laut dem zuständigen Ermittler Udo Moll meldete sich ein Mann aus der JVA Castrop-Rauxel, demgegenüber Ralf S. die Tat nicht nur gestanden, sondern sogar mit ihr geprahlt haben soll. S. saß damals in Haft, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. „Jede Akte, jede Spur wurde darauf neu durchleuchtet“, so Kriminaldirektor Röhrl.

Nun tauchten auch Zeugen auf, die aussagten, S. hätte bereits im Vorfeld den Anschlag angekündigt. Zudem zog eine Zeugin, die S. 2000 ein Alibi verschafft hatte, ihre Aussage zurück und es wurde bekannt, dass vor der tat zwei Neonazis die Sprachschüler beschimpft hatten. Diese seien dann in das Geschäft von Ralf S. geflohen. Dieser Vorfall, so Moll, steht aller Wahrscheinlichkeit nach in Verbindung mit dem Attentat. Mittlerweile sitzt Ralf S. in Untersuchungshaft, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. „Das Gesamtbild belastet den Verdächtigen schwer“, so der Düsseldorfer Kriminaldirektor Markus Röhrl am Mittwochnachmittag.

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Rettungskräfte transportieren nach dem Anschlag am 27. Juli 2000 Verletzte ab.

Auch eine Sprengmittelausbildung, die S. als Zeitsoldat bei der Bundeswehr erhalten haben soll, stellt ein belastendes Indiz gegen den mittlerweile 50-Jährigen dar. zudem gebe es Hinweise darauf, dass der mutmaßliche Bombenleger bei Spaziergängen mit seinen Hunden die „Routineabläufe“ der auserkorenen Opfer auskundschaftete. Fast alle seiner damaligen Probleme habe Moll Ausländern zugeschrieben, ergänzt Moll.

Mittlerweile ist daher für den zuständigen Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück klar: „Der Tat lag eine fremdenfeindliche Absicht zugrunde.“ Die Anklage lautet auf versuchten Mord in zwölf Fällen. Zu Todesopfern sei es nur durch Glück nicht gekommen, betont Herrenbrück. Der Beschuldigte, der bis zuletzt – offenbar erfolglos – seine Dienste als „Sicherheitsberater“ anbot, schweigt zu den Vorwürfen.

Indes wird am kommenden Dienstag auch der NSU-Untersuchungsausschuss in NRW in einer Sondersitzung über S. und den Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn beraten.

Mutmaßlicher Terroranschlag auf ein Musikfestival in Mittelfranken.

Nürnberg. Der Freistaat Bayern kommt nicht zur Ruhe: Nach einem Amoklauf in einem Regionalzug vor einer Woche und dem Amoklauf in einem Münchner Einkaufszentrum am Samstag, zündete am Sonntag bei einem Musikfestival im fränkischen Ansbach nahe Nürnberg offenbar ein syrischer Staatsbürger einen Sprengsatz, wobei er selbst getötet und zwölf Personen verletzt wurden. Drei der Verletzten mussten ins örtliche Krankenhaus transportiert werden. Das teilte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann in der Nacht zum Montag auf einer Pressekonferenz mit.

Laut Hermann ereignete sich die Explosion um 22.10 Uhr im Eingangsbereich des Veranstaltungsortes in der Ansbacher Innenstadt. Dort sollte ein Konzert im Rahmen des Musikfestivals Ansbach Open 2016 stattfinden. Dies sei der Tatort gewesen, weil es dem Täter laut dem Nürnberger Polizeivizepräsidenten Roman Fertinger nicht gelungen war, auf das Festival-Gelände zu kommen. Er sei von Ordnern abgewiesen worden, weil er keine Eintrittskarte hatte, wodurch rückblickend wohl größerer Schaden verhindert wurde: Der 27-Jährige habe den Sprengsatz in einem Rucksack gehabt. „Wenn er mit dem Rucksack in die Veranstaltung gelangt wäre, hätte es bestimmt mehr Opfer gegeben“, sagte Fertinger.


Update: Mittlerweile ist bekannt, dass der Täter demnächst nach Bulgarien hätte abgeschoben werden sollen.


Nach der Explosion wurde das Festival umgehend abgebrochen, in der Ansbacher Innenstadt brach Chaos aus: Die komplette Altstadt wurde abgeriegelt, Anwohner konnten nicht zurück in ihre Häuser. 200 Polizeikräfte aus ganz Mittelfranken wurden zusammengezogen, Feuerwehr und Rettungsdienste waren mit 350 Personen im Einsatz.

Bombenanschlag in Ansbach
Nach dem Anschlag wurde die Innenstadt abgesperrt, viele Bürger konnten zunächst nicht nach hause gehen.

Ein Handy, dass bei dem Toten gefunden wurde, werde derzeit von Spezialisten untersucht, sagte Polizeivizepräsident Fertinger. Die Ermittlungen stünden noch am Anfang, ein islamistisches Motiv schloss er jedoch nicht aus.

Das Motiv des Täters sei noch unklar, so der bayrische Innenminister. Der Mann sei allerdings bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Außerdem habe er schon zweimal versucht, sich das Suizid zu begehen, weswegen er in psychiatrischer Behandlung gewesen sei. Es müsse nun ermittelt werden, ob er nur sich oder auch andere Menschen töten wollte. Nach der Pressekonferenz teilte er jedoch Journalisten mit, er halte es für wahrscheinlich, dass der Anschlag das Werk eines islamistischen Selbstmordattentäters war: „Meine persönliche Einschätzung ist, dass ich es leider für sehr naheliegend halte, dass hier ein echter islamistischer Selbstmordanschlag stattgefunden hat.“

Zwar spricht die Wahl der Waffe, der Sprengstoffrucksack, für eine gewisse Tatvorbereitung, dass der Täter kein Ticket für das Festival-Gelände besaß, spricht jedoch für eine spontane Auswahl des Tatorts: Wahrscheinlich handelt es sich um den dritten Amoklauf der vergangenen Woche, wäre die Tat ein geplanter Terroranschlag gewesen, so hätte der Angreifer sich doch zumindest im Vorfeld eine Eintrittskarte besorgt, um größtmöglichen Schaden anzurichten.

Bombenanschlag in Ansbach
Der Sprengstoffrucksack, den der Täter trug.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand war der Täter ein Mann aus Syrien, der vor zwei Jahren Asyl in Deutschland beantragt habe. Vor einem Jahr sei dieser Antrag abgelehnt worden, woraufhin der 27-Jährige mit einer Duldung in Ansbach lebte, so Herrmann. In das Bürgerkriegsland werde in der Regel nicht abgeschoben, bisher ist allerdings der Grund für die Ablehnung unbekannt.

Laut Innenminister Hermann sei eine restlose Aufklärung der Taten schon deshalb wichtig, um das Vertrauen der bayrischen Bevölkerung in den Rechtsstaat wieder herzustellen. Derweil sprechen Mitglieder seiner Partei bereits wieder vom Ausbau des Polizeistaates, von der Zensur des Internets und von mehr Videoüberwachung. Spontane Taten aber, soviel kann als sicher gelten, können nicht durch Überwachung verhindert werden!

Inwieweit es sich bei dem Attentat im fränkischen Ansbach um eine spontane Tat handelt, wird noch zu klären sein, die Dilettanz, sowie die scheinbar mangelhafte Vorbereitung, mit denen die Tat ausgeführt wurde, sprechen jedenfalls dafür, dass sie nicht in dieser Weise geplant wurde. Die Herstellung des Sprengstoffes zeigt dagegen, dass ein gewisses Gewaltverbrechen geplant gewesen sein muss. Es bleibt dabei: Bevor wir Schlüsse ziehen, sollten wir die Ermittlungsergebnisse abwarten, eine Mahnung, die auf dieser Seite so oft ausgeschrieben wird, wie sie von Medien, Politikern und Internetbenutzern überhört wird!

Bisher sieht jedenfalls alles nach einem misslungenen Terrorakt aus, inwieweit der Täter auch durch die beiden vorangegangenen Attentate zu seiner Tat ermutigt wurde, wird allerdings kaum zu ermitteln sein, wenngleich die extreme zeitliche Nähe zum Amoklauf in München einen solchen Zusammenhang nahelegt.

Allgemeine Enttäuschung über das Fehlen eines extremistischen Motivs.

Es ist erschreckend, aber es gibt Anzeichen dafür, dass ein bestimmter Teil der Deutschen beinahe enttäuscht darüber ist, dass der 18-jährige Todesschütze von München Ermittlern zufolge ein „Amokläufer“ ohne islamistischen oder sonstigen extremistischen Hintergrund war. Hatte es doch zuerst geheißen, er hätte „Allahu Akbar“ geschrien, und kurz darauf hieß es, er hätte um sich schießend Naziparolen gebrüllt. Da waren die rechten Gazetten ganz fix, ihn als Islamisten zu betiteln, während die linken Schmierblätter (oder Websites) ihn zügig medial als Nazi-Verbrecher brandmarkten, ehe sich die Nachrichtenlage ändern konnte.

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Hier begann der Täter seinen tödlichen Gewaltausbruch.

Dieser Stil der politisierten Katastrophenberichterstattung nimmt leider immer mehr zu, da hilft auch die zunehmende Geschwindigkeit der Datenflüsse nichts, die eher zu mehr Desinformation als zu mehr Information zu führen scheinen. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang auch die Tweets rechter Politiker, die offenbar – was später peinlich wurde – noch bevor irgendwelche Einzelheiten bekannt waren, die Schuld an der Katastrophe der Merkelschen Flüchtlingspolitik aufhalsen wollten. So sehr hatte man sich in den politischen Lagern schon an die Politisierung von Verbrechen gewohnt, dass auch beiden Seiten wohl niemand die schockierende Nachricht erwartete:

„Wir gehen hier davon aus, dass es sich um einen klassischen Amoktäter ohne jegliche politische Motivation handelt“, sagte am Samstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft in München, Thomas Steinkraus-Koch. Eine Ohrfeige für Medien, „Terrorexperten“ und Politiker gleichermaßen! In der Wohnung des Schülers wurde der Polizei zufolge umfassendesMaterial über Amokläufe, darunter das Buch „Amok im Kopf: Warum Schüler töten“ gefunden. Des Weiteren befand er sich offenbar in in psychiatrischer Behandlung. Einmal mehr muss ich jedoch intervenieren und fragen, ob der sogenannte Amoklauf tatsächlich das war, als was er nun etikettiert wurde: Als Affekthandlung eines psychisch Kranken. Glaubt man daran, dass der sogenannte Werther-Effekt, der in der Sozialpsychologie die Annahme bezeichnet, dass zwischen Suiziden, über die in den Medien ausführlich berichtet wurde, und einer Erhöhung der Suizidrate ein kausaler Zusammenhang besteht, auch für derartige Gewaltereignisse gilt – und es gibt Studien aus den USA, die das nahelegen, so könnte dies einer der wenigen Fälle sein, in denen das Wort „Amoklauf“ im korrekten Zusammenhang verwendet wird.

Der deutsch-iranische Täter hatte am Freitagabend am Olympia-Einkaufszentrum mit einer Pistole neun Menschen und schließlich sich selbst mit einem Kopfschuss getötet. Die Tatwaffe besaß er offenbar illegal. Bei dem Massaker wurden nach Polizeiangaben außerdem 27 Menschen verletzt, zehn davon schwer, wobei offenbar einige Verletzungen durch die Panik in dem Einkaufszentrum verursacht wurden. Schließlich nahm sich der Täter selbst das Leben.

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Muslimische Münchner betet für die Opfer des Attentats: Islamistisches Motiv der tat wird ausgeschlossen.

Die Behörden gehen derzeit Hinweisen nach, wonach über einen gehackten Facebook-Account in einer McDonalds-Filiale vor dem Einkaufszentrum eingeladen wurde, wo der Täter seinen Amoklauf begann. Die Botschaft versprach gesponserte Getränke und Speisen, „solange es nicht zu teuer wird“. Dass der Täter dahinter steckte, halten die Ermittler für sehr wahrscheinlich. Es sei außerdem auffällig, dass sich die Tat genau am fünften Jahrestag des Massenmordes von Anders Breivik in Norwegen ereignet habe.

Der Münchner Polizei war der 18-jährige Täter bisher lediglich als Opfer einer Schlägerei unter Jugendlichen sowie eines Diebstahl aufgefallen. Auch Nachbarn schilderten den jungen Mann, der in München geboren wurde und aufwuchs, als freundlich oder unauffällig. Er lebte mit seinen Eltern sowie einem jüngeren Bruder in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Maxvorstadt.

Bei seinen Opfern handelt es sich vor allem um Jugendliche. Den Ermittlern zufolge waren acht von ihnen zwischen 14 und 20 Jahre alt. Nach Angaben des türkischen Außenministeriums sind drei der Opfer Türken. Auch seien drei Kosovaren unter den Toten, wie das Außenamt des Balkanstaates mitteilte. Die Polizei äußerte sich nicht zu Nationalitäten der Todesopfer. Sie hätten alle in München gelebt. Erkenntnisse über die Auswahl der Opfer gibt es bisher nicht, angeblich habe der Jugendliche immer wieder geschrien „Ich bin Deutscher!“ Die Behörden bestätigten dies allerdings bisher nicht.

Und wie nach jedem Anschlag dieser Art, nutzen rechte Politiker die Verunsicherung der Bürger aus, um weitergehende Überwachungsmaßnahmen zu beschließen, so kündigte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) bereits unmittelbar nach der Tat an, in der neuen Woche Vorschläge zur „Verbesserung der Sicherheitslage“ unterbreiten zu wollen. Die Behörden wollen auch prüfen, ob es Auswirkungen auf das Münchner Oktoberfest geben könnte – da fragt man sich, warum Seehofer nicht nach dem Zugunglück von Bad Aibling eine Sondersitzung einberufen und die Sicherheit von Bahnreisen angezweifelt hat, schließlich ist es, obgleich die Bahn eines der sichersten Verkehrsmittel ist, in Deutschland noch immer wahrscheinlicher bei einem Zugunglück zu sterben, als durch einen Amoklauf oder Terroranschlag. Die Angst aber kennt keine Stochastik, Angst ist irrational und da ist es auch nicht hilfreich, wenn sie nach derart schrecklichen Taten noch von Politik und Medien geschürt wird.

Man erinnere sich an dieser Stelle vielleicht kurz an die Norweger, zu denen wir vor fünf Jahren, nach den Massakern von Utøya und Oslo, bei denen der rechtsradikale Terrorist Anders Behring Breivik 77 Menschen, vor allem Jugendliche, ermordete, in Hochachtung aufblickten, weil sie in beispielloser Weise als Bevölkerung an der Rechtsstaatlichkeit ihres Landes festhielten und der nationalen Angst eine Absage erteilten. In Deutschland wäre das undenkbar.

Die Tat von München löste umgehend auch deswegen einen Großalarm aus, weil ein 17-Jähriger erst am Montag Fahrgäste in einem Regionalzug bei Würzburg mit einem Messer und einer Axt angriff, wobei mehrere Fahrgäste verletzt wurden. Die Ermittler gehen hier davon aus, dass der Täter mit der Extremistenmiliz Islamischer Staat sympathisierte, wenngleich es keinen direkten Kontakt zu der Terrororganisation gegeben habe. Der Täter von Würzburg wurde von der Polizei erschossen. Dass es einen konreten Zusammenhang zwischen den Taten gab, schließen die Ermittler aus, ob allerdings eine Form des „Werther-Effekts“ zum Tragen kam, wird sich wohl nie feststellen lassen!

Die deutschen Sicherheitsbehörden sind auch wegen der jüngsten Anschläge in Frankreich und Belgien schon länger in erhöhter Alarmbereitschaft.


Abschließend sei noch empört erwähnt, dass, da es sich offenbar um einen „Amoklauf“ und nicht um einen islamistischen Terrorakt handelte, einige Medien bereits wieder tief in der Kiste der Klischees kramen, indem sie die ausgelutschte „Killerspiel“-Frage wieder stellen: „Ob auch einschlägige „Ballerspiele“ auf seinem Computer waren, prüfen die Ermittler noch,“ schreibt beispielsweise die bayrische Boulevardzeitung „TZ“. Was auch immer „einschlägig“ in diesem Zusammenhang bedeuten soll. Ist „Call of Duty“ ein „einschlägiges“ Ballerspiel? Eher nicht, schließlich werden in dem Ego-Shooter in der Regel keine Jugendlichen in Einkaufszentren massenweise abgeknallt. Was also ist ein „einschlägiges Ballerspiel“?

Terrorist von Nizza hatte Komplizen.

Paris (Frankreich). Das Attentat von Nizza war nach Einschätzung von Ermittlern von langer Hand geplant. des Weiteren hatte der Attentäter seine Tat mit der Hilfe von mindestens fünf Komplizen geplant.

Der Tunesier habe demnach Unterstützung bei der Vorbereitung des Anschlags gehabt, bei dem mindestens 84 Menschen ums Leben kamen, sagte der Pariser Staatsanwalt Francois Molins am Donnerstag. Der Anschlag selbst sei seit Monaten geplant worden.

Der 31-Jährige war vor einer Woche mit seinem Lastwagen in eine Menschenmenge gerast, die in Nizza einem Feuerwerk anlässlich des französischen Nationalfeiertages zusehen wollte. Der Attentäter, der auch mit einer Faustfeuerwaffe in die Menge schoss, konnte erst nach zwei Kilometern gestoppt werden und wurde von Polizisten erschossen. Die Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) beanspruchte das Attentat für sich, eine direkte Verbindung halten die Ermittler jedoch für unwahrscheinlich.

Attentat in Würzburg – Gedanken über Rechtsstaat und Staatsgewalt.

Die Folgen des Attentats in Würzburg sind bisher nicht absehbar, jedenfalls hat der Angriff einmal m

In Würzburg attackierte am Montag ein 17-Jähriger mit einer Axt und einem Messer zahlreiche Passagiere in einem Regionalzug mit einer Axt und einem Messer, wobei vier Mitglieder einer chinesischen Familie (aus Hongkong) sowie nach dem Nothalt des Zuges eine Spaziergängerin schwer verletzt wurden. Nach Angaben der Würzburger Uniklinik schweben zwei der chinesischen Opfer weiter in Lebensgefahr. Der Täter wurde von Polizisten getötet.

Im Netz wird derzeit kontrovers debattiert, ob einerseits der Angriff als Terroranschlag gewertet werden soll, oder ob andererseits die Polizeibeamten, die den Attentäter durch dessen Tötung stoppten, überzogen gehandelt haben. Auch diesen Fragen soll hier nachgegangen werden:

Handelte es sich um einen Terrorangriff? Davon ist auszugehen! Laut Innenminister Thomas de Maiziere deuten die bisherigen Ermittlungsergebnisse darauf hin, dass sich der Jugendliche durch die Propaganda der Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) radikalisiert hat. Dagegen gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass der Anschlag durch den IS organisiert oder angeordnet wurde, eine direkte Verbindung scheint es nicht gegeben zu haben. Das Attentat ist dementsprechend als Einzeltat zu werten. Während die pauschale Assoziation von Flüchtlingen und Terrorismus, die gerade von rechten Medien nach solchen Taten gerne betrieben wäre, wäre es jedoch genauso falsch zu behaupten, die Gefahr sei nicht real: Ja, unter fast 1,5 Millionen Flüchtlingen befinden sich einige beeinflussbare, leicht zu radikalisierende Personen, vielleicht sogar einige Schläfer des IS! Wer sich dieser Wahrheit verweigert, setzt das Leben von Deutschen und Flüchtlingen gleichermaßen aufs Spiel.

War die Erschießung des Täters eine überzogene Handlung? Dies darf kontrovers diskutiert werden. Rechtskonstrukte, in denen Personen durch die Staatsgewalt ohne jeden Prozess getötet werden, halten in der Regel keiner rechtsphilosophischen Überlegung stand. Handelte jedoch der Schütze in der Überzeugung nur durch die Tötung des Attentäters konkreten Schaden auf  Leib und Leben von weiterer Personen verhindern zu können, so ist ihm gegenüber Milde zu zeigen. Des Weiteren hat auch für Polizisten die Unschuldsvermutung zu gelten!

Der Gedanke jedoch, ob der Täter nicht auch anderweitig hätte gestoppt werden können (Bein-, Schulterschuss) darf ebenso geäußert werden, tatsächlich muss er sogar öffentlich geäußert werden, andererseits läuft die Gesellschaft Gefahr, das rechtsstaatliche System einer „Jack Bauer“-Staatsgewalt nach amerikanischem Vorbild zu opfern. Dennoch fing sich gerade die Grünen-Abgeordnete Renate Künast heftige Kritik für die legitime Frage ein, warum der Täter nicht anderweitig zu stoppen gewesen sei.

Beide Positionen sind in diesem Falle haltbar. Letztlich wird eine unabhängige Ermittlung zeigen, inwieweit die Handlung der Polizeipolizeibeamten gerechtfertigt, oder übertrieben war. Wahrscheinlich ist jedenfalls, dass durch das Vorgehen der Beamten weiterer Schaden von Unbeteiligten abgewendet werden konnte.

Gesamtgesellschaftlich viel bedenklicher, als die konkrete Reaktion der Behörden auf den Fall, ist eine politische Überlegung, die der Tat folgte: Unionspolitiker sprachen sich demnach dafür aus, Sympathiebekundungen für terroristische Organisationen unter Strafe zu stellen. Solche Sympathiewerbungen seien der „geistige Nährboden“ für terroristische Gewalt, sagte Fraktionsvizechef Stephan Harbarth.

Jeder aufrichtige Demokrat, der hinter einer freiheitlichen Grundordnung steht, muss diese Überlegung aufs Schärfste verurteilen! Die Redefreiheit als eines der höchsten Güter einer freien Gesellschaft darf nicht einem falsch verstandenen staatlichen Schutzauftrag zum Opfer fallen! Zumal bei einer solchen Regelung zwei zentrale Fragen aufgeworfen werden müssen. Erstens: Was ist eine terroristische Organisation, beziehungsweise wer bestimmt, welche Organisationen terroristischer Natur sind. Und zweitens: Was ist eine Sympathiebekundung? Wenn ich sage, dass die RAF in ihren Anfangstagen recht hatte mit ihrer Kritik am Springer-Journalismus, sympathisiere ich dann mit einer Terrorgruppe in einem Maße, dass es strafrechtlich relevant sein sollte? Solche Regelungen eignen sich zu einer gefährlichen Politisierung des Strafrechts.

Auch bei weiteren Präventionsmaßnahmen, die nach jedem Terroranschlag gefordert werden, darf gefragt werden, inwieweit diese nicht überproportional zu ihrem postulierten Nutzen zur weiteren Einschränkung der gesellschaftlichen Freiheit beitragen. So forderte de Maiziere, der zuletzt durch den Vorschlag, die Polizeikräfte durch ungelernte Hilfskräfte zu erweitern, Empörung ausgelöst hatte, unter anderem mehr öffentliche Videoüberwachung sowie eine „effektivere Zusammenarbeit mit Internet-Providern, um die Verbreitung von Propaganda im Netz zu erschweren“. Letzteres ist Politjargon für eine Forderung der Konservativen, die fast so alt ist wie das Internet selbst: Die Möglichkeit zur politischen Zensur von Inhalten im Netz, unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung.

Seltsamerweise wird von konservativen Politikern vier Herrn de Maiziere selten von richtiger Prävention gesprochen: Statt bessere Aufklärung über Extremismus an Schulen anzubieten, wird Videoüberwachung gefordert, deren Wirkung angezweifelt werden darf. Statt einer engeren Zusammenarbeit von Sozial- und Polizeibehörden mit muslimischen Gemeindezentren, werden Instrumente zur digitalen Zensur gefordert, die sich leicht für politische Zwecke missbrauchen ließen.

Derweil bestätigte der Innenminister auch die Authentizität eines Videos, das der IS ins Netz stellte und dass den 17-jährigen Täter zeigte. Unklar sei allerdings, ob der Film vor oder nach dem Attentat von Nizza in der vergangenen Woche aufgenommen worden sei. Es handele sich um „ein klassisches Abschiedsvideo eines Selbstmordattentäters“. Der Fall liege möglicherweise „im Grenzgebiet zwischen Amoklauf und Terror“. Einmal mehr liegt der Innenminister dabei in seiner Situationsanalyse falsch: Für einen Amoklauf war die Tat zu akribisch geplant, schon das Abschiedsvideo, sowie ein gefundener Abschiedsbrief an den Vater des jugendlichen Täters zeigen schließlich eine gewisse Vorbereitung der Tat. De Maiziere erliegt hier einem häufigen Fehler, bei dem das Wort Amoklauf für Angriffe auf Menschenmassen durch radikalisierte Einzeltäter verwendet wird. So werden im umgangssprachlichen Gebrauch auch sogenannte „School Shootings“ fälschlicherweise häufig als Amokläufe bezeichnet.

Extremistenmiliz IS bekennt sich zum Anschlag in Nizza – Wahrheitsgehalt unsicher.

Die Extremisten-Miliz Islamischer Staat (IS) hat sich zum Anschlag in Nizza mit mindestens 84 Toten bekannt.

Der Täter sei „einer unserer Soldaten“ gewesen, meldete die IS-Nachrichtenagentur Amak am Samstag. „Er hat die Operation ausgeführt als Antwort auf die Rufe, Nationen anzugreifen, die Teil der Koalition sind, die gegen den Islamischen Staat kämpfen.“

Zuvor waren nach Polizeiangaben am Samstagmorgen drei drei Personen festgenommen worden, die im Verdacht stehen, mit dem Attentäter zusammen gearbeitet zu haben. Sie gehörten zum engen Umfeld des getöteten Terroristen. Ein Reuters-Reporter beobachtete, wie eine Spezialeinheit aus etwa 40 Polizisten ein Appartement in der Nähe des Bahnhofs stürmte. Dort wurde eine Person verhaftet. Schon am Freitag waren die Frau des Attentäters sowie eine weitere Person aus seinem engsten Umfeld unter Arrest gesetzt worden.

Ein 31-jährige Franzose tunesischer Herkunft hatte in der französischen Mittelmeerstadt Nizza am Donnerstagabend einen Laster in eine Menschenmenge gelenkt. Wegen des Feuerwerks und Konzerten am Nationalfeiertag war die berühmte Strandpromenade eigentlich für den Autoverkehr gesperrt und voller Menschen. Der Attentäter konnte erst nach zwei Kilometern gestoppt werden und wurde von Polizisten mit etlichen Kugeln erschossen, zuvor hatte der Täter mit einer Pistole in die Menge geschossen. Unter den Opfern sind auch zwei Berliner Teilnehmer einer Abi-Reise, sowie deren Lehrerin.

Die Behörden ermitteln nun, ob er tatsächlich Beziehungen zu radikalen Islamistengruppen hatte oder allein handelte. Der Täter war bislang als Kleinkrimineller, aber nicht als radikaler Muslim aufgefallen. „Es scheint, dass er sich sehr schnell radikalisiert hat“, sagte der französische Innenminister Bernard Cazeneuve am Samstag.

Die Schwester des Attentäters sagte Reuters: „Mein Bruder hat psychische Probleme gehabt, und wir haben der Polizei Dokumente übergeben, die zeigen, dass er für mehrere Jahre bei Psychologen in Behandlung war.“ Dies sei in der Zeit vor 2005 gewesen, als er Tunesien verließ und nach Frankreich zog. Tatsächlich ist bisher nicht einmal klar, ob es sich tatsächlich um einen islamistisch motivierten Anschlag handelte! Es wäre nicht das erste Mal, dass der IS ein Attentat für sich beansprucht, von dem später bekannt wird, dass es durch einen Einzeltäter geplant und ausgeführt wurde. Zuletzt war dies bei dem Attentat auf den Nachtclub „Pulse“ in Orlando der Fall.

Sollte sich bewahrheiten, dass der IS hinter dem Anschlag steckt, lässt sich dies auch dadurch erklären, dass Frankreich neben den USA und Großbritannien besonders militärisch aktiv gegen die IS-Miliz ist. Frankreich gehörte zu den ersten Staaten, die dem Ruf des US-Präsidenten folgten, und völkerrechtlich fragwürdige Luftangriffe in Syrien flogen. Auch deshalb steht das Land immer wieder im Fadenkreuz des islamistischen Terrors, während seine Nachbarländer bisher verhältnismäßig glimpflich davon kamen. Allein seit Anfang 2015 gab es drei große Anschläge, im November kamen in Paris bei fast zeitgleichen Angriffen von Bewaffneten 130 Menschen ums Leben. Die Regierung rief in Folge dieser Anschläge den Ausnahmezustand aus und verlängerte diesen nun wegen der Ereignisse in Nizza gerade um drei Monate.

Grund für die höhere Schlagzahl der Terrorangriffe des IS, der sich zuletzt auch zu dem verheerenden  Selbstmordanschlag auf den Atatürk-Flughafen bekannt hatte, dürfte auch sein, dass die Islamistenmiliz im nahen und mittleren Osten zunehmend unter Druck steht: Wurden zeitweise im Irak bis zu einem Drittel des Staatsgebietes vom IS kontrolliert, wird er gerade dort massiv zurück gedrängt. Auch in Syrien zeigen die stetigen Angriffe der westlichen Allianz gegen den Terrorstaat mittlerweile Wirkung, und auch eine mögliche Einigung zwischen Russland und den USA dürfte die Führung der Gruppe beunruhigen, weshalb sie sich zunehmend wieder auf die nonlineare Kriegsführung fokussiert, die insbesondere Anschläge in Europa vorsieht.

Bundesjustizminister Heiko Maas forderte nach dem Anschlag in Nizza ein hartes rechtsstaatliches Vorgehen im Kampf gegen den Terrorismus. Für Terroristen und Kriminelle dürfe es keine Toleranz geben, sagte der Sozialdemokrat der „Saarbrücker Zeitung“. Es sei demnach wichtig, „Gesetze konsequent anzuwenden, die wir ja zur Bekämpfung von terroristischen Anschlägen gerade auch noch einmal verschärft haben“. Die Gefährdungslage sei nach Angaben des Ministers unverändert hoch und auch Deutschland bleibe ein mögliches Anschlagsziel. „Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass der Terror eine Dauerschleife um Deutschland herum zieht.“ Bisherige größere Anschläge in Deutschland durch den IS konnten bisher stets rechtzeitig verhindert werden.

Staatsanwaltschaft will weitere Erkenntnisse im Fall des Viernheimer Geiselnehmers veröffentlichen.

Viernheim. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt gab am Donnerstag im Falle der Geiselnahme im Kinopolis-Kinokomplex am Viernheimer Rhein-Neckar-Zentrum bekannt, demnächst weitere Details veröffentlichen zu wollen.

Auf eine Anfrage des „Rhein-Neckar-Blogs“, mit wie vielen Schüssen der 19-Jährige Mannheimer, der am Nachmittag des 23. Juni maskiert und bewaffnet vier Angestellte des Kinocenters  und 14 Besucher als Geiseln genommen hatte, von der Sondereinheit der Polizei getötet wurde, gab die Staatsanwaltschaft an, weitere Details zu dem Fall in etwa drei Wochen veröffentlichen zu wollen.

Bisher wurde weder eine exakte Rekonstruktion des Tatablaufs, noch der folgenden Schießerei bekannt gemacht. Kritische Stimmen hatte es gegeben, nachdem üffentlich wurde, dass der 19-Jährige offenbar geistig verwirrt und nur mit Schreckschusswaffen bewaffnet war. Unter Umständen könnten die Überwachungsaufnahmen des Kinocenters Aufschluss über weitere Hintergründe, die zur Tötung des Geiselnehmers führten, geben.

Zuletzt hatte es auch Kritik an den Mannheimer Behörden gegeben, weil diese offenbar Warnzeichen ignoriert hatten: Der Getötete war schon vorher der Mannheimer Polizei bekannt gewesen, stand unter städtischer Vormundschaft, galt als psychisch labil und besaß dennoch einen kleinen Waffenschein, durfte dementsprechend seine Schreckschusswaffen offen tragen. Ein Mannheimer Polizeisprecher gab an, schon im April eine Meldung an die entsprechende städtische Stelle gemacht zu haben, dennoch sei die Stadt untätig geblieben. Auch inwieweit hier ein Versagen des Systems vorliegt wird durch die weiteren Ermittlungen zu klären sein.

Aufgrund der labilen Lage, in der sich der Täter befand, gehen Kriminalpsychologen bisher von einem „Polizei-Assistierten-Suizid“ aus. Dafür spricht, dass der Geiselnehmer niemanden verletzte und keine Forderungen stellte. Das schwierige Verhältnis zu seinem Vater, sowie die insgesamt prekäre Lebenssituation des jungen Mannes unterstützen diese Annahme weiter.

Hysterie und Eigenlob um #NeinheisstNein – Oder warum dies kein gutes Gesetz ist.

Politiker feiern sich naturgemäß gern selbst, eine gewisse Neigung zum Egozentrismus ist schließlich Voraussetzung für einen Job in der Öffentlichkeit. Selten aber hatten PolitikerInnen so wenig Grund zur Selbsthuldigung wie bei der einstimmigen Verabschiedung der am Donnerstag im Bundestag abgestimmten Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nicht nur, weil Teile dieser Gesetzesverschärfung höchst bedenklich sind, sondern auch weil die Teile, die dringend notwendig sind, viel zu spät kommen.

Die wichtigsten Punkte des neuen Sexualstrafrechts in Kürze.

Grundsatz „Nein heißt Nein!“ wird ins Gesetz aufgenommen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, droht Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, die sich über den „erkennbaren Willen einer anderen Person“ hinwegsetzen.

Der „Grapschparagraph“ wird eingeführt. Das unerwünschte sexuelle Berühren soll künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können. Dafür wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt.

Neue Regelung zu „Straftaten aus Gruppen“. Künftig sollen alle Mitglieder einer Gruppe bestraft werden können, wenn von einzelnen Gruppenmitgliedern sexuelle Übergriffe ausgegangen sind.

Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Künftig gehören Verurteilungen nach dem neuen Sexualstrafrecht zu den möglichen Ausweisungsgründen.

Kein Grund zu feiern!

Warum die so viele Bundestagsabgeordnete wie die Grünenpolitikerin Katrin Göring-Eckardt das Gesetz derartig feiern, ist unbegreiflich, sollte ihnen doch bewusst sein, dass der wichtigste Teil des Gesetzes, der unter dem klangvollen Motto „Nein heißt Nein!“ steht, letztlich nur die längst überfällige Ratifizierung der schon 2011 vom Europarat beschlossenen Istanbul-Konvention, in der auch der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ bereits enthalten war, die aber durch deutschen Konservatismus und wohl auch durch einen gewissen systemischen Sexismus in der Politik bisher in der Bundesrepublik nicht umgesetzt wurde, ist. Hier wird dementsprechend etwas gefeiert, das prinzipiell schon vor fünf Jahren beschlossen wurde und hätte umgesetzt werden müssen! Bisher sah man dazu jedoch im Justizministerium keinen Bedarf.

Erst im vergangenen Jahr beschloss Justizminister Heiko Maas, man müsse die Gesetzgebung zum Vergewaltigungstatbestand verschärfen. In der daraus entstandene Gesetzesänderung sah jedoch den Grundsatz der Istanbul-Konvention zunächst nicht vor. Das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz dagegen enthält diese wichtige Regelung zwar, entstand jedoch aus einem blinden, der Kölner Silvesternacht folgenden Aktionismus. Der an dieser Stelle deshalb entschuldbar ist, weil er zum richtigen Ergebnis führte.

Nein heißt Nein!

Was bedeutet nun eigentlich der Grundsatz „Nein heißt Nein!“? Wenn jemand in irgendeiner Weise äußert, dass Geschlechtsverkehr nicht gewünscht ist, eine andere Person aber diesen jemand dennoch zum Sex zwingt, so ist dies eine Vergewaltigung. So viel ist jedem Menschen mit gesundem Verstand klar, dem deutschen Strafrecht jedoch bisher nicht. Damit eine Tat nach derzeitigem Recht als Vergewaltigung gewertet wird, muss entweder der Täter deutlich Gewalt angewendet haben, um sein Opfer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, oder das Opfer muss sich erkennbar körperlich gewehrt haben. Wer ein bisschen etwas von den psychologischen Wirkmechanismen bei sexuellem Zwang versteht, wird feststellen, dass diese Auffassung völlig daneben liegt. Oft genug kommt es zu erzwungenem Sex, bei dem das Opfer sich aufgrund körperlicher Unterlegenheit, psychischem Zwang, Abhängigkeit vom Täter, oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sieht, körperlichen Widerstand zu leisten.

Diese Verschärfung der Gesetzeslage kann also als sinnvoll betrachtet werden, fragt man sich doch als gesunder Mensch eher, warum die Rechtslage nicht längst schon genau so lautet. Bisher haben übrigens 21 Staaten die sogenannte Istanbul-Konvention ratifiziert.

Der Grapschparagraph.

Ähnliches ist zur Einführung des Straftatbestandes der „sexuellen Belästigung“ zu sagen. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht fragten sich viele, wie es denn sein könne, dass es nicht strafbar sei, Frauen ungefragt an die Oberweite zu grapschen. Eine durchaus berechtigte Frage, die ihre Antwort im oben erwähnten systemischen Sexismus der Politik findet: Eine von konservativen Männern dominierte Politik hatte einfach bisher kein Problem darin gesehen, der Sekretärin hin und wieder mal auf den Hintern zu klatschen. In der Welt der Männer gilt dies schließlich als Kompliment. Wenn derlei Handlungen bisher angezeigt wurden, sind sie in der Regel juristisch als „Beleidigung“ behandelt worden, während für den Tatbestand der „sexuellen Nötigung“ mindestens der erklärte Unwillen des Opfers notwendig ist. Auch diese Änderung kann dementsprechend als sinnvoll erachtet werden.

Männer müssen aufgrund dieses Gesetzes nun jedoch auch nicht in Panik ausbrechen, sie könnten massenweise angezeigt werden, sobald sie, zum Beispiel auf einer Tanzveranstaltung, mit Frauen in Berührung kommen. Einzig Handlungen, die zur Belästigung geeignet sind, nicht aber solche Berührungen sein, die „nur Interesse, Verwunderung oder Vergnügen auslöst“, sollen dadurch strafbar werden.

Verfassungsrechtlich höchst bedenklich: „Sexuelle Straftaten aus Gruppen“.

Viel bedenklicher dagegen ist der dritte Part der Gesetzesänderung, die von sexuellen Straftaten aus der Gruppe heraus handelt und eine direkte Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht 2016 ist. Künftig sollen demnach alle Mitglieder einer Gruppe bestraft werden können, wenn von einzelnen Gruppenmitgliedern sexuelle Übergriffe ausgegangen sind. Gesetzesänderungen dieser Art sind es, die am besten zeigen, dass blinder Aktionismus in der Politik nichts zu suchen hat! Das deutsche Strafrecht arbeitet nach einer Art Individualprinzip: Bei Gruppenstraftaten muss vor Gericht grundsätzlich die Schuld jedes einzelnen abgewogen werden. Dem widerspricht diese Gesetzesänderung fundamental. Einige Politiker haben zu diesem Teil der neuen Sexualstrafgesetzgebung deshalb richtigerweise schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. So meinte die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast: „Wer selber keine Sexualstraftat begeht, kann und darf nicht wegen einer Sexualstraftat verurteilt werden. Das widerspricht dem Schuldprinzip, auf dem unser gesamtes Strafrecht aufbaut.“ Recht hat sie, und stimmte doch für das Änderungspaket.

Bedenkt man die Implikation des Gesetzes, dass nun jemand für eine Straftat belangt werden kann, die er gar nicht begangen hat, sieht plötzlich die einstimmige Bundestagsentscheidung, die Frau Göhring-Eckardt trotz der Bedenken, die aus ihrer eigenen Fraktion kamen, so feiert, gar nicht mehr so huldigungswürdig aus. Vor allem von der Linkspartei wäre ein Widerstand gegen diese Änderung Pflicht gewesen. Auch warum die Grünen, die öffentlich die schärfsten Bedenken äußerten, dieses Gesetz mit tragen, ist völlig unverständlich. Ein Gesetz, dass es ermöglicht Unschuldige für die Taten anderer zu bestrafen, ist niemals ein gutes Gesetz, wobei es hier letztlich auf die Auslegungen der Gerichte ankommen wird. Letzten Endes kann es hier zur Umkehr der Unschuldsvermutung kommen, dem zentralen Prinzip eines fortschrittlichen Strafrechts.

Wir haben bei den Bundestagsfraktionen nachgefragt, wie es trotz aller Bedenken aus den Fraktionen und aus dem Justizministerium dazu kommen konnte, dass dieser Änderung einstimmig zugestimmt wurde. Bisher erhielten wir keine Antwort, wir werden berichten, sobald dem so ist.

Verschärfung des Aufenthaltsrechts.

Auch dieser Teil des Gesetzespakets ist umstritten, erlaubt es doch prinzipiell die Ausweisung eines Ausländers aus Deutschland für eine Handlung, die bisher nicht strafbar war. Schon im Frühjahr hatte die Große Koalition beschlossen, dass künftig ausgewiesen werden kann, wer wegen Körperverletzung, Sexualdelikten, Eigentumsdelikten und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, sofern diese Taten mit Gewalt und schweren Drohungen verbunden waren. Die Frage, inwieweit eine derartige Gesetzgebung insbesondere auf nach dem Asylrecht Bleibeberechtigte anzuwenden ist, wird dabei scharf diskutiert. Öffentlich bedauerte dementsprechend die Parteichefin der Linken, Katja Kipping, dass es die Sexualstrafrechtsverschärfung „leider nur im Paket“ mit der Verschärfung des Aufenthaltsrechts gegeben habe. Ein Gesetz zu kritisieren, für dessen Einführung man am selben Tag noch selbst votiert hat, ist mindestens mutig, der Glaubwürdigkeit Kippings dürfte ein solches Verhalten jedenfalls nicht zuträglich sein.

Die Hysterie der Antifeministen.

Unter #neinheisstnein twittert Deutschland heute über die Erweiterung des Sexualstrafrechts. Was die einen, inklusive des attestierten Sexisten Volker Kauder, etwas zu überschwänglich als „grandiosen Erfolg“ feiern, verurteilen die allgegenwärtigen Antifeministen selbstverständlich als das unselige „Werk der Feminazis!“. Und natürlich kritisieren sie dabei die falschen Punkte. An dieser Stelle sei ein kleiner Tipp geäußert, wie man einen Sexisten sehr einfach erkennt: Sollte jemand unter #neinheisstnein irgendwelche Sprüche publiziert haben, die implizieren, er halte gar nichts von dieser Regelung, so ist er ein Sexist. So einfach kann es sein. Lassen Sie sich hier auch nicht von irgendwelchen komplizierten Fallkoinstrukten täuschen, die diese Leute gerne verwenden, um alle anderen Lügen zu strafen.

Aber tatsächlich finden sich im Netz offenbar abertausende, denen das Konzept Sex nur mit solchen Personen zu haben, die dem auch zustimmen (können), fremd ist. Im Deutschen gibt es dafür den Rechtsbegriff der Einvernehmlichkeit, im Englischen das viel schönere (und kürzere) Wort Consent. Dies sollte doch im 21ten Jahrhundert ein etabliertes und akzeptierbares Konzept sein, oder nicht?

Obgleich die Mehrzahl der widerwärtigsten Antifeministen-Tweeds am Donnerstag von männlichen Hysterikern stammten, zeigten es übrigens auch genug Frauen, die mit dem Konzept so gar nichts anfangen können, was einmal mehr zeigt, dass Sexismus kein männliches Problem ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass diesen Frauen von Kindesbeinen auf die Auffassung der Männer, die Frau habe die Pflicht, ihren Mann zu befriedigen, eingedroschen wurde?

Besser so als gar nicht?

Das juristische Problem der Kollektivschuld wird in den Massenmedien kaum behandelt, vielleicht weil es zu komplex, zu abstrakt wirkt, um es ausreichend zu beleuchten. Stattdessen wird immer wieder so getan, als sei das Prinzip der Einvernehmlichkeit ein völlig revolutionäres Konzept. Auch das ist ein Beispiel von systemischem Sexismus!

Wie ist nun dieses Gesetzespaket aber insgesamt objektiv zu beurteilen?

Obgleich es aus einem politischen Aktionismus heraus entstanden ist, der zu gefährlichen Fehlentscheidungen führen kann, sind die Änderungen weitgehend notwendig und wichtig, aber auch völlig verspätet! Die Einführung der Kollektivschuld bei Sexualstraftaten dagegen kann ohne weiteres als eine der angesprochenen Fehlentscheidungen gewertet werden. Ein „besser so als gar nicht“, wie es offenbar von den parlamentarischen Kritikern dieses Gesetzesfragments vertreten wird, kann es hier also nicht geben: Die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung dürfen nicht unterhöhlt werden, auch nicht um Sexualstraftaten ahnden zu können! Man stelle sich einmal vor, aus einer Gruppe von fünf Menschen würde einer einen Diebstahl begehen, da käme ja auch niemand auf die absurde Idee, alle fünf für die Tat des einen zu bestrafen.

Demnach ist dies trotz aller positiven Implikationen kein gutes Gesetz!

Über 100 Tote bei Bombenanschlägen in Bagdad. – Warum solche Anschläge häufiger werden.

Bagdad (Irak). Mehr als 100 Menschen, nach manchen Angaben über 120 Menschen, wurden bei zwei Bombenanschlägen in Bagdad in der Nacht zum Sonntag nach Angaben aus Polizei und Krankenhäusern getötet. Mindestens 200 Personen wurden außerdem teilweise schwer verletzt, so die irakischen Behörden.

In einer belebten Einkaufsgegend im Stadtteil Karrada sei ein mit Sprengstoff beladener Kühltransporter explodiert. Wegen der Ramadan-Feierlichkeiten seien in der Nacht viele Menschen auf den Straßen unterwegs gewesen. Dieser Anschlag hatte nach Angaben der Behörden die meisten Opfer.

Ein weiterer Sprengsatz detonierte auf einem ebenfalls gut besuchten Markt im Schiiten-Viertel Al-Shaab im Norden der irakischen Hauptstadt. Dort wurden nach Angaben aus Polizeikreisen mindestens zwei Menschen getötet. Zu den Anschlägen bekannte sich die Extremistenorganisation Islamischer Staat (IS). Ungewöhnlich ist, dass offenbar gezielt Muslime getötet wurden, indem die Bomben in der Nähe von Ramadan-Festivitäten platziert wurden.

Vor allem im Irak, aber auch im benachbarten Syrien gerät der IS derzeit zunehmend unter Druck, auch weil lokale Kämpfer mittlerweile Luftunterstützung von Russland und verschiedenen NATO-Mächten erhalten. Im Irak war zuletzt die IS-Bastion Falludscha von Regierungstruppen zurück erobert worden. Zwar kontrolliert die Extremistenmiliz noch immer große Teile des Landes, allerdings wird sich die Terrororganisation um den selbsternannten Kalifen Abu Bakr al-Baghdadi aufgrund der erlittenen Rückschläge gezwungen sehen, mehr Anschläge dieser Art zu verüben, insbesondere im nahen und mittleren Osten. Es ist dies die Art, wie der IS, der teilweise aus der Terrororganisation Al-Qaida entstand, Krieg führt, einen Krieg, dem sich der Westen weitestgehend nicht gewachsen sieht.

Allein in dieser Woche ist der Anschlag in Bagdad, nach dem Selbstmordattentat am Atatürk-Flughafen in Istanbul und der Geiselnahme in einem Restaurant in Dhaka, die dritte Tat, zu der sich der IS oder eine Splittergruppe des IS bekannte. Anzunehmen, dass sich der Takt des Terrors beschleunigt, ist also nicht weit hergeholt. Während der IS 2014 zeitweise bis zu ein Drittel des Iraks kontrollierte, gibt die Regierung nun an, die Miliz kontrollierte nur noch 14 Prozent des Landes.