Umweltministerium testet Oberleitungen für LKW über Autobahnen.

Berlin. Gütertransporte von der Straße auf die Schiene zu verlegen, das war einst der Plan, um Straßen zu leeren und Emissionen zu verringern. Dieser Plan ist weitestgehend gescheitert, ein immer höherer Anteil des Warenverkehrs wird stattdessen per LKW und nicht mehr mit dem Güterzug transportiert – bisher bedeutet dies, dass Millionen Liter LKW-Diesel verbraucht werden und dass LKW-Lärm und Feinstaubbelastung vielerorts unerträglich sind. Nach dem Willen des Bundesumweltministeriums soll sich dies nun ändern – die Zukunft des Transportverkehrs sollen demnach LKW mit Elektromotoren und Oberleitungen auf Autobahnen bestimmen.

Dazu sollen entlang der Autobahnen Strommasten aufgestellt werden – über der rechten Fahrspur sollen Starkstromleitungen mit 600 Volt Spannung gezogen werden, in die E-LKW eingekoppelt werden können, die mit Ökostrom fahren. Dazu baut das Bundesumweltministerium jetzt zwei sechs Kilometer lange Teststrecken, eine in Schleswig-Holstein zwischen Kreuz Lübeck und Reinfeld, die andere in Hessen zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Flughafen. Knapp 29 Millionen Euro soll das Projekt kosten – erforscht werden soll, ob es sich lohnt, Autobahnen zu elektrifizieren, um Waren klimafreundlicher durch die Republik zu transportieren.

Dahinter steckt das Versprechen, die deutsche Wirtschaft bis zum Jahre 2050 komplett klimaneutral auszurichten. Im Verkehrswesen hat sich dahingehend allerdings bisher wenig bewegt. „1990 gingen auf das Konto des Verkehrssektors genauso viele Treibhausgase wie im vergangenen Jahr,“ so Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium. Die Verlagerung auf die Schiene hat die Regierung zwar immer propagiert, doch werden derzeit nur 18 Prozent der Güter per Bahn transportiert. Und das Umweltbundesamt hat errechnet, dass im besten Fall 30 Prozent erreichbar sind.

Denn die Bahn stößt offenbar an Grenzen. „An der Elektrifizierung auf der Straße führt kein Weg vorbei“, so Staatssekretär Flasbarth. Das werde dann ähnlich aussehen wie bei den Oberleitungsbussen, die in manchen deutschen Städten unterwegs waren und es bis heute in der Schweiz sind. Wobei das Kabelgewirr an Kreuzungen entfiele, weil nur Autobahnen mit Oberleitungen ausgestattet werden müssen.

Dank neuester Technik kann nämlich ein E-LKW innerhalb von 30 Kilometern Fahrt am Kabel seine Batterie weit genug aufladen, um danach 80 Kilometer „kabellos“ fahren zu können. Siemens erprobt solche Fahrzeuge seit einigen Jahren in der brandenburgischen Uckermark und in Schweden auch schon im realen Verkehr. Für die Untersuchung des Umweltministeriums in Deutschland konnten sich die Bundesländer mit „realen Lieferstrecken“ bewerben, neben Hessen und Schleswig-Holstein hatte aber nur Niedersachsen Interesse ausgerechnet Bayern und Baden-Württemberg als Zentren der deutschen Automobilindustrie bewarben sich nicht für die Teilnahme an dem Feldversuch.

Eine Verdrahtung der Autobahnen würde jedenfalls zu deutlich weniger Feinstaubbelastung und zu einer besseren Klimabilanz der Logistikbranche führen – wenngleich der ökologische Fußabdruck der Bahn weiterhin besser ist. Zumal eine verbesserte Ökobilanz des Transportwesens auch eine Forcierung der regionalen Produktion – wo es möglich ist – nicht ersetzen kann.

Trump ordnet weitere Deregulierung der Finanzwirtschaft an und riskiert neuen Crash der Weltwirtschaft.

Washington D.C. (USA). Im Wahlkampf wetterte der Republikaner Donald Trump gerne gegen das korrupte Establishment in der US-Hauptstadt Washington. Der amerikanischen Bevölkerung versprach er, diese Korruption zu beenden. Dieses Wahlversprechen brach der neue US-Präsident mittlerweile schon auf mehreren Ebenen, indem er unter dem irreführenden Titel „Lobby-Verbot“ den Lobbyismus in Washington stärkte, oder indem er ausschließlich Lobbyisten, Establishment-Republikaner und superreiche Großspender in seine Regierung berief. Er bricht es nun erneut, indem er Regulierungen, die unter seinem Vorgänger Barack Obama infolge der Finanzkrise von 2008 eingeführt wurden, abschaffen will.

Der Arbeitstag des US-Präsidenten begann also am Freitag – nach einem Treffen mit den Geschäftsführern mehrerer US-Konzerne – mit dem Unterschreiben einer Exekutivanordnung, welche den ersten Schritt zum Zurückdrehen der Wall-Street-Regulierungen des „Dodd-Frank-Gesetzes“ und darüber hinaus darstellt. Außerdem, so Gary Cohn, der Direktor des „White House Economic Council“, gegenüber dem „Wall Street Journal“ am Donnerstagabend, will die neue Regierung auch gegen eine Regelung vorgehen, die Altersvorsorgeberatern gebietet, im besten Interesse ihrer Kunden zu handeln. Die Regelung, die Interessenkonflikte bei Vermögensberatern eliminieren soll, soll im April in Kraft treten – die Trump-Regierung will dies jedoch hinauszögern, erklärte Cohn dem Wirtschaftsmagazin. Wobei er nicht spezifisch darüber wird, wie lange die Regulierung verzögert werden soll.

Allerdings sei die Exekutivanordnung auch nur der Anfang „für eine Menge Kram, der kommen wird, so Cohn, der vorher Chef der umstrittenen US-Großbank „Goldman Sachs“ war. Die Order stellt allerdings auch den bisher schärfsten Vorstoß der Trump-Administration (die mit zahlreichen Wall Street Veteranen besetzt ist) gegen die Regularien der Obama-Ära dar.

„Amerikaner werden bessere Auswahlmöglichkeiten haben und Amerikaner werden bessere Produkte bekommen, weil wir die Banken nicht buchstäblich mit hunderten von Milliarden an Regulationskosten belasten werden,“ erklärte Cohn gegenüber dem Wall Street Journal weiter. Er schlägt dabei den selben Ton an, wie schon viele Republikaner und Banker vor ihm, die klarmachten, das sie gar nichts von den Regulierungen des „Dodd-Frank-Gesetzes“, das 2010 nach einem heftigen Kampf im US-Kongress durchgesetzt wurde (aber von vielen Linken noch als zu halbherzig wahrgenommen wird), halten.

Da das 850 seitige Gesetz, aus über 400 Regularien besteht, die von ganz unterschiedlichen Behörden durchgesetzt werden, ist es anfällig dafür, schrittweise ausgehebelt zu werden, indem diese Behörden ihre jeweiligen Teilregelungen modifizieren oder aufheben. Genau dazu gibt die jüngste Exekutivanordnung Donald Trumps den Behörden nun die ausdrückliche Erlaubnis, auf diese Weise kann die Regierung mittelfristig unter Umgehung des Kongresses das Gesetz effektiv kippen.

Übrigens: Die selben Republikaner, die jetzt die Deregulierungsanordnung ihres Präsidenten feiern, warfen seinem Vorgänger, dem Demokraten Barack Obama, regelmäßig vor, zu viele Exekutivanordnungen zu verwenden, wenn es zum Beispiel um Öko-Politik oder Gesundheitspolitik ging.

Dass Trump derzeit die Medien dominiert – was auch von den politischen Abläufen in Deutschland und Europa ablenkt -, ist durchaus bedauerlich, gerade wenn es aber um Deregulierungen der Finanzwirtschaft geht, sind Deutsche von den Vorgängen in den USA ebenso betroffen, wie Amerikaner. Nicht zuletzt war es schließlich die amerikanische Kreditwirtschaft, die den Kollaps der Weltwirtschaft 2008, in dessen Folge Millionen Europäer von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und schwerer Armut getroffen wurden, zu verantworten hatte.


Weiterführende Quellen:
Bericht aus der Washington Post: https://www.washingtonpost.com/news/morning-mix/wp/2017/02/03/trump-to-order-rollback-friday-of-regulations-aimed-at-finance-industry-top-aide-says/?utm_term=.b2f047c26266
Interview im Wall Street Journal mit Gary Cohn: https://www.wsj.com/articles/trump-moves-to-undo-dodd-frank-law-1486101602?mod=e2fb

Neonazi-Bewaffner „Migrantenschreck“ geht vom Netz – Betreiber auf der Flucht.

Berlin. Prominent prangte die Werbung des rechtsextremen Waffen-Kaufportals „Migrantenschreck“ bis vor kurzem auf den Internet-Seiten des „Contra-Magazinz“, bei Jürgen Elsässers „Compact – Magazin für Souveränität“ und auf anderen rechten Webseiten. Nun ist sie offline – endlich – und ihr Betreiber, der auch mit der rechtsextremen Aktivistengruppe „Anonymous-Kolektiv“ (die nicht mit dem anarchistischen Hacker-Netzwerk zu verwechseln ist) verbandelt gewesen sein soll, ist auf der Flucht.

Seit Mai 2016 konnten „besorgte Bürger“ aus mehreren europäischen Ländern in dem rechten Online-Shop illegal Schusswaffen erwerben – „einfach, schnell und diskret“, wie es auf der Seite hieß. Ganz so diskret liefen aber wohl die Geschäftsabwicklungen nicht ab: So gelangte ein Rechercheteam des Technologie-Magazins Motherboard und der Süddeutschen Zeitung an die Kundenliste von „Migrantenschreck“ und besuchte in den vergangenen Monaten einige Nutzer des Waffenshops, der auch dazu aufrief, Gaspistolen – deren Besitz ohne entsprechende Waffenerlaubnis strafbar ist – gegen „Asylforderer“ und „Ficki-Fick-Fachkräfte“ einzusetzen.

In den Werbetexten für die Schreckschuss- und Gummigeschosswaffen wurde völlig unverhohlen gegen Migranten und Antifaschisten gehetzt: Die Stadt werde „zum gesetzlosen Tummelplatz von Asylforderern“, konnte man etwa im Text zum doppelläufigen Gewehr „Migrantenschreck DP120 Professional Bautzen Edition“ erfahren, und dass man „Frauen schützen und Fußgängerzonen zugänglich halten“ müsse. Auch ein „Antifa-Schreck Komplettpaket“ gegen „rotzfreche Antifanten“ hatte der Neonazi-Bewaffner im Angebot.

Nun ist die Seite offline und der Betreiber, Mario Rönsch, der sich laut Informationen des Netztransparenzdienstes „Mimikama“ auch für die rechtsextreme Aktivistengruppe „Anonymous-Kollektiv“ verantwortlich zeigt, tauchte im Ausland unter. Insgesamt soll Rönsch zwischen Mai 2016 und Januar 2017 rund 150.000 Euro mit seinem illegalen Waffenhandel umgesetzt haben.

Was der 34-jährige Thüringer dabei nicht wusste: Ein Netzaktivist hatte es sich zur Aufgabe gemacht, den Waffendealer und Neonazi zu Fall zu bringen. In mühseliger Kleinstarbeit hatte er Rönschs Karriere der letzten Jahre dokumentiert, soweit sich diese im Internet nachvollziehen ließ. Wann immer Rönsch mit einem seiner zahlreichen Fake-Accounts bei Facebook etwas teilte, machte sein anonymer Beobachter einen Screenshot davon. Als Rönsch seine Webseite auf einen russischen Provider verlegte, registrierte der Verfolger die Änderung und archivierte sie. Zehntausende Dokumente liegen mittlerweile auf dessen Festplatte, sortiert in hunderten Ordnern. Eine Datensammlung von mehr als 37 Gigabyte Material.

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Solche Gummigeschoss-Waffen vertrieb „Migrantenschreck“ zuletzt aus Ungarn mit hetzerischen Werbetexten – ihr Besitz ist in Deutschland ohne Sondererlaubnis strafbar.

Ohne diesen Aktivisten gäbe es bisher keine handfesten Beweise gegen Rönsch, ohne diesen Aktivisten hätte die Öffentlichkeit nie etwas über die Kundschaft des Waffenhändlers erfahren, die aus alleinerziehenden Müttern, unsicheren Medizinern, rechtsextremen KFZ-Mechatronikern und vielen anderen Individuen besteht. Er müsste gefeiert werden – doch Rönschs Gegenspieler bleibt lieber unbekannt.

Vergangene Woche durchsuchten Ermittler schließlich – offenbar aufgrund der Kundenliste, die dem anonymen Aktivisten in die Hände fiel – Wohnungen und Geschäftsräume von 29 Menschen mit rechtem Hintergrund. Dabei fanden sie insgesamt 42 Waffen, deren Besitzern nun Klage wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz – und damit bis zu fünf Jahre Haft drohen. Rönsch, der sein Geschäft zeitweise von Ungarn aus betrieb, wo der Verkauf und Erwerb von Schreckschuss-Pistolen deutlich geringen Auflagen unterliegt, bleibt jedoch verschwunden.

Das letzte Lebenszeichen des Neonazis ist ein Tweet, in dem er schreibt: „Merkel: Fuck u!“ mit einem Foto, dass ihn in sommerlicher Kleidung bei grellem Sonnenschein – angeblich in Jalta auf der Krim zeigt.

Allerdings ist davon auszugehen, dass der Thüringer Waffenhändler früher oder später wieder auftaucht, wobei zu hoffen ist, dass ihm sein Gegenspieler dann – wenn schon die Behörden offenbar dazu allein nicht in der Lage sind – erneut das Handwerk legt.

Übrigens: Mimikama berichtete bereits im vergangenen Jahr, dass die auf Migrantenschreck vertriebenen Waffen nicht nur teilweise illegal, sondern auch deutlich überteuert waren – Neonazi-Bewaffner Rönsch zockte also seine „Kameraden“ auch noch ab.


Weiterführende Quellen:
Verbindung von Anonymous.Kollektiv und Migrantenschreck: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/anonymous-kollektiv-wirbt-fuer-migrantenschreck-14817588.html
Die ganze Geschichte der Recherchen auf Motherboard: http://www.sueddeutsche.de/digital/illegaler-waffenhandel-zu-besuch-bei-den-kunden-von-migrantenschreck-1.3360777
Die Interviews mit einigen Kunden von Migrantenschreck auf SZ.de: https://motherboard.vice.com/de/article/aufstieg-und-fall-von-migrantenschreck-unterwegs-im-rechten-waffensumpf
Mimikama über Migrantenschreck: http://www.mimikama.at/allgemein/migrantenschreck-verwirrspiel-um-eine-waffenverkaufsplattform/

Trump unterschreibt „Lobby-Verbot“, das den Namen nicht verdient hat, und schwächt Lobbyismus-Regeln.

Washington D.C. (USA). „Drain the swamp.“ – Den Sumpf trocken legen, das war eines der Kernversprechen des Republikaners Donald Trump. Er bezog sich damit auf die Korruption und den Lobby-Sumpf in der amerikanischen Politik. Nun macht er dieses Versprechen wahr – so scheint es zumindest auf den ersten Blick. Am Samstag unterzeichnete der frischgebackene 45te US-Präsident eine Exekutivanordnung, die es Mitgliedern seiner Regierung für fünf Jahre nach ihrem Ausscheiden aus der Politik verbietet, Lobbyarbeit auszuüben. Lobbyismus für fremde Regierungen zu betreiben, verbietet er seinen Regierungsmitgliedern sogar auf Lebenszeit.

„Das war etwas, der Fünf-Jahres-Bann, über dass ich während dem Wahlkampf viel gesprochen habe, und nun werden wir es in die Tat umsetzen,“ erklärte Trump bei der Unterzeichnung der Order. Ein Regierungssprecher sagte allerdings gegenüber Journalisten am Samstag, dass die Order es Lobbyisten nicht verbiete, Teil der Regierung zu werden. Es gehe um die Zukunft, nicht um die Vergangenheit einer Person. „Wir wollen Leute in die Administration bringen, die über umfangreiche Erfahrung in ihrem Bereich verfügen, und dazu mag es gehören, einer der besten Lobbyisten der Welt in diesem Bereich gewesen zu sein“ so der Sprecher.Generell gegen Lobbyismus ist man also nicht.

Ein zweiter Blick auf die Anordnung lohnt sich demnach durchaus, denn inwieweit die Anti-Korruptionskampagne der Trump-Regierung ehrlich gemeint ist, darf – auch weil der Multimillionär sein Kabinett quasi nur aus Top-Spendern und Wirtschaftslobbyisten besetzt hat – durchaus infrage gestellt werden.

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Drain the Swamp? Die Exekutivanordnung, die als „Lobby-Verbot“ gefeiert wird, bewirkt eher das Gegenteil.

So schreibt beispielsweise „Politico“, dass das „Lobby-Verbot“ die Regelungen der Obama-Administration sogar eher schwächt, als sie zu verschärfen.

Die Order hätte die Bezeichnung „Lobby-Verbot“ demnach kaum verdient, weil sie Regierungsmitarbeitern nur untersagt, Lobbyarbeit an der Behörde zu verrichten, in der sie zuvor angestellt waren, während sie andere Behörden durchaus beeinflussen dürfen. Zudem lockert das Dokument die Regelungen für ehemalige Lobbyisten in der Regierung. Der Order von Präsident Obama aus dem Jahr 2009 zufolge, die Trump nun ersetzte, war es Personen, die im vergangenen Jahr als Lobbyisten registriert waren, nicht erlaubt, für eine US-Behörde zu arbeiten, die neue Order erlaubt dagegen die Behördenzugehörigkeit von Lobbyisten, sofern sie nicht an spezifischen Themen arbeiten, an denen sie auch in den zwei Jahren zuvor als Lobbyist gearbeitet haben.

„Lobbyisten bringen ‚Special Interest‘ Ballast mit, wenn sie durch die Drehtür zur Arbeit in die selbe Behörde gehen, die sie zuvor als Lobbyist beeinflusst haben,“ so erklären die ehemaligen Ethik-Anwälte des vorigen Präsidenten, Norm Eisen und Richard Painter, die nun für die NGO „Citizens for Responsibility and Ethics in Washington“ arbeiten. „Obama untersagte diese Praxis, Trump brachte sie zurück.“

Obamas Order beschränkte zudem alle Mitarbeiter der Administration darin, ihre ehemaligen Behörden direkt zu kontaktieren, für zwei Jahre nachdem sie diese verlassen haben. Trump änderte diese Regelung für alle Regierungsmitarbeiter – abgesehen von solchen mit Kabinettspositionen – auf ein Jahr.

„Die wichtigste Schutzmauer die wir rückblickend in der Obama-Regierung gegen Skandale hatten, war das Zwei-Jahre-Lobbyverbot,“ so Eisen. „Man mag jemanden bezahlen und ihn dann für ein Jahr auf Eis legen, um nach diesem Jahr dessen Kontakte zu benutzen, aber niemand möchte jemanden zwei Jahre lang bezahlen, um ihn im Kühlfach zu haben.“

Die Möglichkeit von Außerkraftsetzungen der Ethik-Regelungen, wie sie Obama für einzelne Staatsbedienstete erließ, behielt Trumps Exekutivanordnung bei, strich jedoch die Verpflichtung, diese Ausnahmen zu veröffentlichen. Dies hält dem weißen Haus eine Hintertür in der Order offen, um sie abseits der Öffentlichkeit aufgeben, man könnte bei offensichtlichen Verstößen einfach behaupten, sie fallen unter die – nicht öffentlichen – Ausnahmeregelungen.

Einzig in der Definition von Lobbyarbeit geht die neue Regelung weiter als die bisherige, indem sie ausdrücklich auch Personen einschließt, die Kontakte zwischen Lobbyisten und Politikern herstellen, dementsprechend gelten die – aufgeweichten – Regelungen nicht mehr nur für registrierte Lobbyisten.

„Es besteht durchaus Grund, anzunehmen, dass diese Regierung mit mehr Korruptionsskandalen zu kämpfen haben wird als jede andere US-Regierung in der Geschichte,“ erläuterte Robert Weissman, Vorsitzender der Gruppe „Public Citizen“ zu der Exekutivorder. Die Aktivistengruppe hatte in Anbetracht der Weigerung Trumps, sein Vermögen zu veräußern, und mit Bezug auf die offensichtlichen Interessenkonflikte seiner Kabinettsmitglieder zuvor schon die Ethik der neuen Regierung infrage gestellt.

Ajit Pai – Im Auftrag Donald Trumps gegen Netzneutralität und digitale Demokratie.

Washington D.C. (USA). Fast unbemerkt im Trubel um die Amtseinführung Donald Trumps, dessen rhetorischen Eskapaden, das Einreiseverbot für Muslime, die Mauer und andere unfassbar regressive Exekutivregelungen, die in den ersten zehn Tagen der neuen US-Administration auf den Weg gebracht wurden, wurde der Republikaner Ajit Pai zum Chef der U.S. Federal Communications Commission (FCC), der amerikanischen Kommunikationsbehörde, befördert. Für das Thema Netzneutralität kann das gravierende Folgen haben.

Man mag als Progressiver in Deutschland die anti-emanzipatorische und in vielerlei Hinsicht durch den Chefberater im weißen Haus und heimlichen Präsidenten Steve Bannon gesteuerte Politik des 45ten US-Präsidenten abscheulich finden. Die Trump-Mauer, die Abtreibungsverbote in konservativen Bundesstaaten, der Einreisestopp für Muslime – oder für Muslime mit Staatsangehörigkeiten von Ländern, in denen Trump und seine Partner keine finanziellen Interessen haben, um präzise zu sein – betreffen jedoch die meisten Deutschen nicht. Netzneutralität und deren Aushöhlung allerdings schon!

Anhand früherer Aussagen wird angenommen, dass Ajit Pai, der bereits als Kommissar in der FCC tätig war und zuvor auch im Justizministerium arbeitete, darauf hinarbeiten wird, dass – von Netzaktivisten hart erkämpfte – Telekommunikations- und Internet-Regulierungen der Obama-Regierung, welche die Netzneutralität von amerikanischer Seite garantieren sollen, wieder abgeschafft werden. Schon im Dezember zeigte sich Paj, der als Sohn indischer Einwanderer in Kansas aufwuchs, enorm kritisch gegenüber diesen Regelungen, demnach solle die FCC einen „Rasenmäher“ bei „unnötigen“ Regulierungen ansetzen.

Speziell die 2015 eingeführten eingeführten grundlegenden Regeln zur Netzneutralität, würden nicht überdauern, so Pai weiter. „In der Trump-Administration werden wir bei der FCC vom Spiel in der Defensive in die Offensive übergehen. Wir müssen den Rasenmäher anwerfen und diese Regeln abschaffen, die Investitionen, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen behindern!“ Wobei Pai keinerlei Evidenz dafür anführt, inwieweit Netzneutralität Investitionen, Innovation und Arbeitsplatzschaffung negativ beeinflusst – weil dazu keine Evidenz existiert. Im Gegenteil: Da Webseiten kleiner Firmen und Organisationen – beispielsweise hoch-innovativer Start-Up-Unternehmen – vom Netzprovider genauso behandelt werden müssen, wie die Internetpräsenzen großer Konzerne, liegt sogar die Vermutung nahe, dass Netzneutralität sich gesamtwirtschaftlich innovationsfördernd auswirkt. Von der Deregulierung würden tendenziell allerdings Großkonzerne profitieren, die bereit – und finanziell fähig – sind, Internetprovidern mehr zu bezahlen, damit ihre Webseiten bevorzugt behandelt werden.

Pai wird außerdem eine zentrale Rolle in Entscheidungen treffen, die mit der Fusion von Konzernen im ohnehin stark konzentrierten US-Telekommunikationsmarkt zusammenhängen. Hier zeigte er sich zuletzt im Mai vergangenen Jahres recht konzernfreunlich, als er gegen die von der FCC beschlossenen Bedingungen zum Aufkauf von „Time Warner Cable“ durch „Charter Communication’s“ vorging. Im Prinzip ist er – wie so viele Neubesetzungen der Trump-Regierungen – der Traumkandidat des Großkapitals.

Großkonzerne wie Amazon dürfen Internetprovidern keine Sonderrechte abkaufen dürfen!
Großkonzerne wie Amazon können dank Netzneutralitätsregeln den Internetprovidern keine Sonderrechte abkaufen. Unter der Trump-Administration könnten diese Regeln gekippt werden.

Noch kurz vor dem Regierungswechsel hatte der vorige FCC-Chef Tom Wheeler der neuen republikanischen Administration dringend davon abgeraten, die Schutzregelungen zur Netzneutralität zurückzudrehen, die es Internetanbietern verbieten, den Zugang zu bestimmten Netzinhalten zu beschränken, zu verlangsamen oder zu beschleunigen.

Dass der neue FCC-Chef Pai und damit die wichtige Debatte über die Zukunft der Netzneutralität – nicht nur in den USA, denn das Internet ist ja in seiner Natur international – nicht öffentlich stattfindet, liegt – neben der offensichtlichen Befangenheit der großen Medienorganisationen beim Thema Netzneutralität – auch daran, dass Pai nicht vom Senat als FCC-Chef bestätigt werden muss und dass dementsprechend keine Anhörungen zu seiner Berufung stattfinden. Seine Amtszeit als Kommissar der FCC läuft allerdings Ende des Jahres aus, dann hätte der Senat – zumindest theoretisch – die Möglichkeit, seine Wiederernennung zu verhindern, um auf einen Kandidaten zu drängen, der für Netzneutralität eintritt. Dass dies ohne Druck aus der Gesellschaft geschieht, ist jedoch unwahrscheinlich.

Was in den Netzneutralitätsbestimmungen der USA geregelt ist.

Netzneutralität bedeutet, dass Internetprovider keine Sonderrechte an Großkonzerne verkaufen können. So werden unabhängige Blogger, kleine Unternehmen, NGOs und kleinere Webmagazine ebenso behandelt wie Großkonzerne. Dabei werden insbesondere drei Gruppen solcher Vorteile in den Netzneutralitätsregeln geregelt:

  • Spezialdienste: Mittels sogenannter Spezialdienste (Dienste, die nur Verbindungen zu bestimmten Zwecken zulassen) könnten Provider für Großkonzerne digitale „Überholspuren“ schaffen z.B. für Shopping-Apps und im Gegenzug das reguläre Internet drosseln.
  • Klassenbasiertes Verkehrsmanagement: Bisher behandeln Provider alle Daten gleich, weshalb relative Informations- und Wettbewerbsfreiheit sowie Chancengleichheit im Netz garantiert sind. Mittels klassenbasiertem Verkehrsmanagement könnten dagegen Internet-Provider nach eigenem Ermessen den Datenverkehr drosseln oder beschleunigen. Abhängig auch davon, welche Seiten besucht werden.
  • Zero-Rating: Bei diesem Geschäftsmodell, das insbesondere für Nutzer mobiler Geräte relevant ist, werden vom Internetprovider Daten bestimmter Anwendungen oder Dienste nicht für das monatliche Datenlimit der Nutzer mitgezählt. Auf diese Weise könnten Konzerne sich durch den Erwerb von Zero-Rating-Lizenzen unfaire Vorteile gegenüber kleineren Diensten erkaufen. Außerdem wäre der Netzprovider motiviert, das maximale Datenvolumen seiner Kunden möglichst gering zu halten um mehr solcher Zero-Rating-Lizenzen an Konzerne zu verkaufen, während der Kunde aus Kostengründen angehalten wäre eher Zero-Rating-Dienste zu nutzen als solche, die sein maximales Datenvolumen belasten.

Weiterführende Quelle:
MIT Technology Review – „What happens if Net Neutrality goes away?“
Sehr objektiv und wertungsfrei geschrieben, es wird allerdings klar: Fehlende Netzneutralität nutzt denen, die für Priorisierung zahlen können.

Industrielle Landwirtschaft belastet Grundwasser weiter zu hoch – Trinkwasser wird unter Umständen deutlich teurer!

Berlin. Wie die Bundesregierung im „Nitratbericht 2016“ zum Jahreswechsel feststellte, sind die Nitratwerte im deutschen Grundwasser in vielen Gegenden zu hoch: An 28 Prozent der Messstellen lagen die gemessenen Konzentrationen im Messzeitraum 2012 bis 2014 laut gemeinsamem Bericht des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums über dem zugelassenen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter. Das könnte nun teuer für die Bürger der betroffenen Regionen werden: Um bis zu 62 Prozent könnte der Wasserpreis demnächst für sie steigen.

Gemäß EU-Richtlinien ist die Bundesrepublik verpflichtet, einen solchen Bericht alle vier Jahre vorzulegen. Gemessen wird dabei insbesondere nahe landwirtschaftlicher Flächen, wie beispielsweise unter unter Ackerböden. Für den aktuellen Bericht, der Messdaten aus dem Zeitraum von 2012 bis 2014 enthält, wurden Daten an rund 700 Orten erhoben, etwa 570 unter Böden, die landwirtschaftlich genutzt werden.

Dem Bericht zufolge sank dabei der Anteil der unbelasteten oder nur gering belasteten Messstellen nur minimal, die Belastungssituation und -verteilung bleibe demnach nahezu unverändert. Insgesamt überwiege aber der Anteil der Messstellen, bei denen eine Abnahme der Nitratkonzentrationen festgestellt werden konnte gegenüber dem Anteil der Messstellen, bei denen zunehmende Nitratgehalte zu beobachten seien.

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Durch intensive Düngung mit Gülle oder Kunstdüngern werden überschüssiges Nitrat und Phosphor aus den Ackerböden in die Gewässer geschwemmt.

Bei erschreckenden 28 Prozent der Messungen wurden trotzdem Nitratkonzentrationen über dem zugelassenen Grenzwert der deutschen Trinkwasserverordnung gemessen. Bei knapp der Hälfte aller Messstellen wurden Nitratkonzentrationen kleiner 25 mg/l gemessen. Die übrigen Messstellen weisen laut Bericht Konzentrationen zwischen 25 mg/l und 50 mg/l auf. Wobei deutlich erkennbar sei, dass Belastungsschwerpunkte, also viele Messstellen, an denen die kritische Konzentration überschritten wurde, vermehrt in stark landwirtschaftlich genutzten Gegenden vorkämen. Allerdings seien auch in solchen Regionen „deutliche anthropogene Beeinflussungen“ festzustellen, in denen eine Nitratkonzentration von 25 mg/l häufiger überschritten wird.

Neben der Grundwasserbelastung muss auch die Nitrat-Belastung der Oberflächengewässer des Bundesgebietes angegeben werden. Diese ist laut Bericht bei Fließgewässern deutlich rückläufig, bei Seen allerdings auf relativ niedrigem Niveau konstant, so fänden sich bei 74 Prozent der Messpunkte an Seen Nitratkonzentration unter 1 mg/l – 12 Prozent wiesen jedoch weiterhin eine mäßige oder erhöhte Belastung auf.

Problematisch für die Umwelt sind außerdem erhöhte Phosphorkonzentrationen: Wenn zu viel Phosphor über landwirtschaftliche Flächen in die Gewässer geschwemmt wird, begünstigt das gefährliche Algenblüten – und das Kippen von Gewässern. 65 Prozent der Messstellen an Seen und Flüssen wiesen im Untersuchungszeitraum zu hohe Phosphorbelastungen auf.

Diese seien laut Bericht aber insgesamt rückläufig. So wiesen knapp 75 Prozent der betrachteten Seen eine Abnahme der Phosphorkonzentrationen zwischen dem Erstuntersuchungszeitraum 1997 bis 2000 und dem jüngsten Berichtszeitraum 2011 bis 2014 auf. Von den untersuchten Seen zeigten dem Dokument zufolge 37 Prozent einen deutlichen Rückgang der Konzentrationen (um mehr als 50 Prozent). An 22 Prozent der Messstellen nahm die Belastung dagegen auf niedrigem Niveau leicht zu. Von einer signifikanten Verschlechterung sei hier nicht auszugehen, so das Papier. Bei Flüssen und Bächen sei dem Bericht zufolge der Belastungsrückgang noch deutlicher: An rund 91 Prozent der Messstellen an Fließgewässern konnten mehr oder weniger deutliche Belastungsrückgänge festgestellt werden. Nur 6 Prozent der Messpunkte wiesen eine Verschlechterung auf. Insbesondere bei den hohen Belastungen erkenne man jedoch einen positiven Trend.

Dass die Belastungen aber vielerorts immer noch zu hoch sind, kann auch für die Bevökerung gefährlich werden, so kann es laut EU-Kommission schwerwiegende Folgen haben, wenn Menschen Wasser mit einem Nitratgehalt von 50 Milligramm pro Liter trinken, weil Nitrat teilweise im Körper zu Nitrit umgewandelt wird, welches hochgiftig ist. Bedenklich ist die Konzentration insbesondere für schwangere Frauen und Kleinkinder. In Deutschland sind die Wasserversorger verpflichtet, Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, das die kritischen Werte nicht überschreitet. Dazu wird das Wasser aufbereitet.

Das könnte nun allerdings deutlich teurer für die Bevölkerung werden: Um fast zwei Drittel – 62 Prozent – könnten demnächst die Wasserpreise aufgrund von Nitratverschmutzungen in den besonders beeinträchtigten Regionen steigen. Dies geht aus einem Gutachten der Wasserwirtschaft hervor.

Der bisherige Entwurf der Düngeverordnung, auf den sich Bund und Länder geeinigt hatten, reiche demnach nicht aus, um Böden und Grundwasser vor den Folgen einer Überdüngung zu schützen, erklärte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

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Wasserwerk der Stadt Osnabrück – immer aufwendigere Methoden müssen genutzt werden, um Grundwasser zu Trinkwasser aufzubereiten.

Hohe Nitratbelastungen machten demnach aufwendigere – und teurere – Methoden zur Trinkwasserherstellung notwendig, so Weyand. Dem Gutachten zufolge würde dadurch die durchschnittliche Jahresrechnung eines Drei-Personen-Haushalts in einem Sechsfamilienhaus von 217 Euro auf 352 Euro steigen. An der Untersuchung nahmen 188 Unternehmen des Verbands teil.

Zusätzlich gerät auch die Bundesregierung in der Nitratfrage unter Druck: Im November  vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission die Bundesrepublik wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie verklagt. Sollte es zur Verurteilung kommen, drohen hohe Geldstrafen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte dazu erklärt: „Die intensivierte Landwirtschaft kommt uns immer wieder teuer zu stehen.“ Im Sinne des Gemeinwohls sei es deshalb essentiell, bei der Düngung mit Gülle und Kunstdünger stärker gegenzusteuern. Sie verweist dabei jedoch auf das neue Düngerecht, welches bisher nicht in Kraft getreten ist und welches laut Weyand keine hinreichende Gegenmaßnahme darstellt. Auch die Umweltministerin hält allerdings zusätzliche Trinkwasserkosten für „nicht ausgeschlossen“.


Der gesamte Bericht kann hier gelesen werden.

Steigende Preise: Preiswahrnehmung steigt so stark wie seit 2013 nicht mehr.

Berlin. Die Preiswahrnehmung in Deutschland steigt einer Studie zufolge so stark wie seit etwa dreieinhalb Jahren nicht mehr.

Die gefühlte Inflationsrate kletterte im Dezember auf 2,3 Prozent, wie die Untersuchung der italienischen Großbank UniCredit ergab. „Das ist der höchste Wert seit Juli 2013“, sagte deren Chefvolkswirt für Deutschland, Andreas Rees, am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. Im November lag die gefühlte Preissteigerung noch bei 0,3 Prozent. „Grund für diesen Sprung sind die steigenden Kraftstoffpreise, aber auch teurere Lebensmittel“, erklärte Rees.

Auch die offizielle Inflationsrate stieg im letzten Monat des Vorjahres auf den höchsten Stand seit 2013, sie liegt jedoch mit 1,7 Prozent noch deutlich unter dem von UniCredit errechneten Wert. Der Unterschied ergibt sich, weil die Großbank Waren und Dienstleistungen – im Gegensatz zur offiziellen Statistik – nach Kaufhäufigkeiten gewichtet. Denn Verbraucher nehmen Preisveränderungen bei Verbrauchsgütern wie Lebensmitteln, Kraftstoff oder Hygieneartikeln, die regelmäßig gekauft werden, stärker wahr, als bei Gebrauchsgütern wie Möbeln oder Kühlschränken, die sehr selten – und geplant – gekauft werden.

Der Volkswirt Rees prognostiziert außerdem, dass die Preise in den kommenden Monaten in der Wahrnehmung der Verbraucher noch weiter steigen werden: „Grund dafür ist, dass die Ölpreise weiter deutlich über ihren Vorjahresniveaus bleiben dürften.“ Zudem werden aus anderen Währungsräumen importierte Waren aufgrund eines schwachen Euro teurer, so Rees weiter. Eine zentrale Stütze der Konjunktur dürften die Konsumausgaben der Verbraucher dennoch bleiben. „Sie werden das Wachstum weiterhin stützen, allerdings nicht mehr so stark wie bislang“, erwartet Rees.

Denn steigende Preise senken die Realeinkommen der Konsumenten. Ökonomen gehen daher sowohl in diesem als auch im kommenden Jahr nur noch von einem Wachstum des privaten Konsums von 1,4 Prozent aus. 2016 waren es noch zwei Prozent.

Shitstorm gegen Rossmann wegen Blacklisting: Zensur oder unternehmerische Freiheit?

Berlin. Die Drogeriemarktkette Rossmann sah sich am Freitag einem mittleren Shitstorm auf Twitter ausgesetzt, nachdem ein Twitternutzer sich darüber empörte, dass auf der rechtsextremen Nachrichtenseite Breitbart-News, die nicht nur bekannt für ihre Unterstützung des republikanischen US-Präsidenten Donald Trump bekannt ist, sondern auch dafür, dass sie es mit der Wahrheit oft nicht so genau nimmt, Werbung des niedersächsischen Handelsunternehmens erschien.

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Der Twitteraccount des Unternehmens stellte daraufhin fest, dass es sich um eine automatisch generierte, personalisierte Werbeanzeige handle, mit der Rossmann selbst nichts zu tun habe. Und fügte in einem zweiten Tweet hinzu, man sei gerade dabei, Breitbart-News auf die „Blacklist“ des Unternehmens aufzunehmen, weil man auf solchen Seiten nicht erscheinen wolle. Dieser Tweet war der Auslöser des Shitstorms: Rechte Kräfte unterstellten der Drogeriemarktkette aufgrund des Tweets „Zensur“ und „linksfaschistische Denunziation“, dabei ist der Fall doch ganz klar: Die Unternehmerische Freiheit ist ein liberaler und konservativer Wert, kein linker. Ein Unternehmer hat demnach das Recht, den Markt – solange er legal vor geht – in einer Weise zu bearbeiten, wie er es wünscht.

Darunter fällt ausdrücklich auch, dass Unternehmer dort Werbung betreiben dürfen, wo sie sich – aus ihrer Sicht – möglichst positiv präsentieren können. Das gilt für Fernsehwerbespots, die eher im Abendprogramm auf quotenstarken Sendern laufen, als auf Kleinstsendern am frühen Morgen, das gilt für Plakatwerbung, für Zeitungsanzeigen und natürlich auch für Anzeigen im Internet! Immerhin zahlt ein Unternehmen beträchtliche Summen, um an personalisierten Werbeprogrammen von Google und Konsorten teilzunehmen.

Als Unternehmen selbst mit entscheiden zu wollen, wo die eigene Werbung erscheint, hat demnach nichts mit Zensur zu tun. Oder wurde je einem Unternehmen vorgeworfen, Zensur zu betreiben, indem es keine Werbung in der „Jungen Welt“, oder im „Neuen Deutschland“ macht?

Letztlich ist es doch – völlig unabhängig von jeder politischen Ideologie – nachvollziehbar, dass Rossmann nicht unbedingt mit einer Internetplattform in Verbindung gebracht werden will, die vor allem mit Verschwörungstheorien und Fake-News ihre Schlagzeilen füllt, oder?

Holm tritt ab, um Rot-Rot-Grün und seine Vision einer sozialen Stadt zu retten.

Berlin. Um die rot-rot-grüne Koalition in Berlin zu retten, erklärte am Montag der Staatssekretär für Wohnungsbau und renommierte Stadtforscher Andrej Holm seinen Rücktritt. Er war in den vergangenen Wochen zunehmend unter Druck geraten, weil er eine fünfmonatige Ausbildung beim Ministerium für Staatssicherheit, die er mit 19 Jahren begonnen hatte, bei seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Humboldt-Universität, im Jahre 2005 nicht angegeben hatte – zuletzt hatte der regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) aufgefordert, Holm zu entlassen.

Müller verletzte damit eine Abmachung, der nach der Senat erst über die Zukunft Holms entscheiden wollte, nachdem die Humboldt Universität am kommenden Mittwoch über Holm befunden haben würde. Seiner Entlassung kam der Gentrifizierungsgegner nun zuvor. In einer Presseerklärung schreibt er: „Ich trete heute von meinem Amt als Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zurück.“

„In den letzten Tagen haben mir SPD und Grüne deutlich gemacht, dass sie mich als Staatssekretär politisch nicht unterstützen. Herr Müller von der SPD forderte öffentlich meine Entlassung. Damit wurde eine mögliche Zusammenarbeit in einer Koalition aufgekündigt. Die Koalition selbst steht an einem Scheideweg.“

„Heute ziehe ich eine Reißleine,“ so Holm weiter. Der Koalition in Berlin hält er vor, den versprochenen Aufbruch in eine neue Stadtpolitik noch nicht wirklich begonnen zu haben. Es sei jedoch „absurd“ das an seiner Personalie festzumachen. Auch die Parlamentsdebatte um das beschlossene Sicherheitspaket, in der SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh unter Applaus von AfD und CDU, dem Bürgermeister – und dem rot-rot-grünen Senat Unehrlichkeit unterstellte, sowie der mehrfache Bruch von Abmachungen zwischen den Koalitionspartnern zeige, so Holm, dass die Koalition schon wenige Wochen nach ihrem Zusammenschluss in der Krise sei.

„Ich werde der zerstrittenen SPD nicht den Gefallen tun, sie auf meinem Rücken zerplatzen zu lassen.“ Der Staatssekretär erklärt damit, dass ihm das „bitter nötige Reformprogramm für die Berliner Wohnungspolitik“, das er durchsetzen wollte, als er vor fünf Wochen antrat, wichtiger ist, als sein Amt.  „Denn eines ist klar: Diese Stadt braucht eine Politik für die Mieterinnen und Mieter. Es muss Schluss sein mit einer Politik, die weiter die Profitinteressen der Immobilienbranche an erste Stelle setzt. Für diese Aufgabe bin ich mit den Hoffnungen, dem Vertrauen und der Unterstützung von vielen Berliner Stadtteil- und Mieteninitiativen, von kritischen WissenschaftlerInnen und der Partei DIE LINKE angetreten.“

Holm hält auch an der Position fest, dass es bei der Entlassungsforderung eben nicht, wie öffentlich dargestellt, um seine kurze Stasi-Laufbahn oder „falsche Kreuze in Fragebögen“ ging, sondern vor allem um die Angst der Immobilienlobby vor radikalen Veränderungen in der Stadt- und Wohnungspolitik.

Im Rahmen seiner Rücktrittserklärung bedankte sich Holm auch für „unglaublich viel Unterstützung von der Stadtgesellschaft, aber auch von Wählerinnen und Wählern“. Unterstützer des Soziologen hatten in den vergangenen Wochen über 16.000 Unterschriften gesammelt, um ihn im Amt zu halten. Das habe ihm die Kraft gegeben, die Auseinandersetzung um seine Person überhaupt so lange durchzuhalten. Die vielen Unterschriften seien aber auch ein Zeichen dafür, wie weit die öffentliche Darstellung und die Stimmung der Stadtgesellschaft auseinander liegen: „Ich stehe nicht nur den Hausbesetzern näher als vielen privaten Investoren sondern vor allem den Mieterinnen und Mietern dieser Stadt. Gerade deshalb hat es so viel Unterstützung für mich gegeben.“

Weiterhin wehrt sich der scheidende Staatssekretär gegen die Behauptung vieler Medien, er sei nicht schon früher selbstkritisch mit seiner Biographie umgegangen. Andrej Holm machte öffentlich in den vergangenen Jahren nie einen Hehl daraus, kurzzeitig bei der Stasi beschäftigt gewesen zu sein. Es sei zudem allen drei Koalitionspartnern vor seiner Ernennung bekannt gewesen, dass er eine Stasi-Vergangenheit habe.

Übrigens könne er nicht verstehen, dass nun Regierungsmitglieder „frohlocken“, man könne nun endlich mit der Regierungsarbeit beginnen, schließlich habe man in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen längst angefangen zu arbeiten – und auch schon Ergebnisse erzielt: So wurden die Mieterhöhungen im alten sozialen Wohnungsbau ausgesetzt, es wurde eine Initiative zur Verschärfung der Umwandlungsverordnung für den Bundesrat qualifiziert, die Basis für eine Reform des alten sozialen Wohnungsbaus gelegt und über soziale Neuausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen diskutiert. „Ich trete heute zurück, damit diese Politik weitergeführt werden kann, denn es gibt noch einiges zu tun.“

Besondere Schwerpunkte seien dabei – auch gemäß Koalitionsvertrag – nach wie vor:
– die Reform der AV Wohnen, so dass in Zukunft Hartz-IV-EmpfängerInnen nicht mehr durch Mieterhöhungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden können,
– die Reform des sozialen Wohnungsbaus, so dass dieser seiner Aufgabe wieder gerecht wird,
– eine soziale Neuausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen und mehr Mitbestimmung für die MieterInnen,
– wirksame Maßnahmen gegen die steigenden Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt,
– einen Stopp der Verdrängung einkommensschwacher Bewohner.

Der Soziologe erklärte gleichzeitig, er werde sich auch weiterhin außerhalb eines Regierungsamtes für diese im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele stark machen. Und lud Interessierte und wohnungspolitische Initiativen noch für den selben Abend zur öffentlichen Diskussion über soziale Wohnpolitik ein.


Anmerkung der Redaktion: Die Veranstaltung mit Holm findet am Montagabend um 18 Uhr statt. Ort: ExRotaprint, Gottschedstraße 4, 13357 Berlin (Wedding).

Wir bedauern den Rücktritt Holms, und wünschen uns für die BerlinerInnen und Berliner, dass DIE LINKE in der Koalition weiterhin entschieden gegen die Immobilienlobby und die Gentrifizierungsgewinnler in der SPD vorgeht und für eine soziale Wohnungspolitik streitet.

Soziale Ungleichheit nimmt weiter zu: 8 Menschen besitzen soviel Vermögen wie 3,6 Milliarden.

62 Menschen besitzen eben soviel Vermögen, wie die gesamte ärmere Hälfte der Menschheit, das berechnete Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam im vergangenen Jahr. Im neuen Bericht der Organisation mit dem Titel „An Economy for the 99 Percent“ zeigt sich nun: Die globale Ungleichheit ist noch dramatischer als bisher angenommen – und sie nimmt weiter zu. So besaßen im Jahr 2016 die acht reichsten Menschen ein Vermögen von insgesamt 426 Milliarden US-Dollar – mehr als die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung, die derzeit aus 3,6 Milliarden Menschen mit insgesamt 409 Milliarden US-Dollar Vermögen besteht.

Das deutlich extremere Ergebnis ist dabei auch auf die Verfügbarkeit neuer Vermögensdaten vor allem aus China und Indien zurückzuführen, die zeigten, dass die Ärmeren noch viel weniger Vermögen besitzen als bisher angenommen.

Den Berechnungen zufolge besitzt das reichste Prozent der Weltbevölkerung 50,8 Prozent des Vermögens. Mehr als die übrigen 99 Prozent zusammen! Auch reiche Länder seien dabei von starker Ungleichheit betroffen: In Deutschland besitzen demnach 36 Milliardäre soviel Vermögen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung, dass reichste Prozent besitzt etwa ein Drittel des gesamten Reichtums.

Dies hängt auch eng damit zusammen, dass die Finanzeliten und Großkonzerne genug politische Macht besitzen, um sich Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit zu verschaffen. Sie benutzen komplexe Steuervermeidungsstrategien, sie beeinflussen Regierungen zum „Niedrigsteuerwettbewerb“ , sie verschieben ihre Gewinne in Steueroasen und sie betreiben aggressive Lobbyarbeit.

„Weltweit fühlen sich immer mehr Menschen abgehängt“, erklärt Jörn Kalinski, Kampagnenleiter von Oxfam Deutschland. „Das beschädigt den sozialen Zusammenhalt, behindert den Kampf gegen Armut und untergräbt den Glauben an die Demokratie. So bereitet Ungleichheit den Boden für Rechtspopulisten und andere Feinde einer solidarischen Gesellschaft.“ Die Gruppe fordert deshalb einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel. Ein globaler Mindeststeuersatz für Konzerne, das Trockenlegen von Steueroasen, harte Sanktionen gegen Steuerdumping, Transparenz durch eine öffentliche Rechenschaftspflicht bei Gewinnen und Steuerzahlungen internationaler Konzerne sowie höhere Steuern auf Spitzeneinkommen und Vermögen, seien demnach notwendig, „damit Superreiche ihren fairen Anteil zum Gemeinwohl beitragen“, so Oxfam.

Auch, weil der wachsende soziale Unmut weltweit zu weiteren so einschneidenden Umwälzungen wie dem Brexit-Votum in Großbritannien und dem Wahlsieg von Donald Trump in den USA führen werde, sei die Politik, so Oxfam, gut beraten, die entsprechenden Schritte zur Bekämpfung der Ungleichheit einzuleiten.

Unterstützt wird Oxfam, wenn auch inhaltlich differenziert, vom amerikanischen Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz: „An erster Stelle steht eine ganz einfache Idee: Zahlt eure Steuern. Das ist der Grundbaustein der unternehmerischen Sozialverantwortung. Verzichtet auf die Verlagerung von Gewinnen in Länder mit niedrigeren Steuersätzen“, erklärte Stiglitz in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Es gibt allerdings auch Kritik an dem Bericht: So basieren Oxfams Berechnungen zur Vermögensverteilung auf Daten des „Credit Suisse Global Wealth Databook 2016“ der umstrittenen schweizer Großbank Credit Suisse. Das Vermögen der Superreichen wurde mit Hilfe der „Forbes“-Milliardärsliste von März 2016 erstellt. Allerdings wird die Methode, mit der die Credit Suisse ihre Daten über die globale Vermögenslage aggregiert, unter Finanzökonomen durchaus kontrovers diskutiert. Denn die Bank verwendet als zentrales Maß für ihre Vergleiche das Nettovermögen eines Menschen.

Vom Geld-, Wertpapier-, Unternehmens- und Immobilienvermögen werden also mögliche Schulden abgezogen. Damit befänden sich, so heißt es aus dem Londoner „Institute of Economic Affairs“, unter denen, die laut Oxfam-Bericht ein negatives Vermögen besitzen auch „erstaunlich viele Menschen in der entwickelten Welt“, die aus unterschiedlichen Gründen Kredite aufgenommen haben. Dies sei irreführend, so die englischen Ökonomen. Sie verschweigen dabei, dass in den meisten Fällen ein größerer Kredit auch einen vermögensmäßigen Gegenwert hat: Wer ein Haus auf Kredit kauft, kann dieses Haus auf der Vermögensseite vorweisen.

Besonderen Anstoß nimmt das Wirtschaftsinstitut daran, dass beispielsweise auch Personen, die Studentenkredite aufnehmen mussten, als Personen mit negativem Vermögen gewertet würden, da diese in der Regel eine höhere Einkommensaussicht hätten als solche Personen, die nicht studiert haben. Auch dass immer mehr Hochschulabsolventen mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen haben und dass beispielsweise die amerikanische Wirtschaft enorm unter der Last von Studienkrediten leidet, weil sich junge Menschen im „Konsumalter“ immer weniger leisten (können), unterschlagen die Ökonomen.

Oxfam stellte den bedenklichen Bericht am Montag anlässlich des bevorstehenden Weltwirtschaftsforums in Davos in der Schweiz vor. Dort treffen sich ab Dienstag rund 3000 Spitzenpolitiker, Topmanager und Ökonomen, um Lösungen für drängende Wirtschaftsprobleme zu diskutieren. Wie schon in den vergangenen Jahren ist der Tagungsort in den Schweizer Alpen weitreichend abgeschottet: Bis zu 5000 Soldaten sollen die Gäste in der „Berg-Festung“ abschirmen, der Luftraum wird von Kampfjets überwacht.

Mit Xi Jinping, der die Eröffnungsrede der Tagung halten wird, nimmt erstmals auch ein chinesischer Präsident am Wirtschaftsforum von Davos teil.