Istanbul. Eine Gruppe in den türkischen Streitkräften hatte in der Nacht bei einem Putschversuch gegen Präsident Erdogan nach eigenen Angaben vollständig die Macht in der Türkei übernommen. Das teilte die militärische Führung am späten Freitagabend nach Angaben der privaten Nachrichtenagentur DHA mit. Damit sollten unter anderem die verfassungsmäßige Ordnung, die Demokratie und die Menschenrechte wiederhergestellt werden. Ministerpräsident Binali Yildirim hatte kurz zuvor gesagt, es sei verfrüht, von einem Putsch zu sprechen. „Dieser Versuch wird nicht erlaubt werden.“ Yildirim kündigte an, die Hintermänner „werden den höchsten Preis bezahlen“. Der Putsch wurde mittlerweile offenbar größtenteils niedergeschlagen, einzelne Kämpfe hielten jedoch bis in die Morgenstunden an.
Die Lage muss weiterhin als unübersichtlich eingestuft werden!
Wir werden Sie so weit möglich hier auf dem Laufenden halten.
Spekulationen über das Motiv: Die Putschistengruppe behauptete, zur Rettung der türkischen Demokratie den Aufstand geplant zu haben. Der Putschversuch dürfte demnach ausgelöst worden sein, durch die zunehmende Autokratisierung des Erdogan-Regimes, wenngleich es Stimmen gibt, die den einflussreichen Prediger Fethullah Gülen, einen ehemaligen Mitstreiter und späteren Rivalen Erdogans, für den Putsch verantwortlich machen. Gülen-nahe Gruppen jedoch distanzierten sich noch in der Nacht von dem Putsch und verurteilten diesen scharf.
Bei dem Aufstand starben insgesamt mindestens 265 Menschen, davon 161 Zivilisten, von denen 20 zu den Verschwörern gehört haben sollen, sowie 104 militärische Verschwörer, sollen im Laufe der Unruhen getötet worden sein.
Die AfD ist gespalten. Selbst die Linke ist in all ihren Flügelkonflikten nicht derartig uneins, wie die rechtspopulistische Chaospartei in ihren internen Machtkämpfen.In der letzten Episode des Konflikts zwischen dem als „gemäßigt“ geltenden Volkswirt Jörg Meuthen und seiner Mitvorsitzenden Frauke Petry hatte sich Anfang Juli die baden-württembergische Landtagsfraktion der rechten Partei gespalten. Die Parteispitze der AfD fordert die zwei Gruppen nun allerdings zur Wiedervereinigung auf.
„Der Bundesvorstand ist der Auffassung, dass unsere Partei in Baden-Württemberg nur durch eine Landtagsfraktion repräsentiert werden kann“, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. „Dies zu erreichen, ist vorrangig die Aufgabe des Landesverbandes Baden-Württemberg“. Allerdings behält sich der Parteivorstand vor, selbst im Südwesten aktiv zu werden: „Der Bundesvorstand wird diesen Prozess aktiv unterstützen.“ Offizieller Grund für das Zerwürfnis der AfD-Fraktion in Stuttgart war die Weigerung von zehn Abgeordneten, den Antisemiten Wolfgang Gedeon auszuschließen, allerdings steckte dahinter wohl in erster Linie der Streit zwischen den beiden Bundes-Vorsitzenden Frauke Petry und Jörg Meuthen über deren jeweilige Zuständigkeit, so hatte Meuthen seiner Kollegin ein „Hineinregieren“ in die Südwest-AfD vorgeworfen, welches erheblich zur Eskalation des Konflikts beigetragen habe. Er verbitte sich Einmischungen Petrys in die baden-württembergische Landespolitik, hatte der Landeschef erklärt.
Inwieweit dieser Streit beigelegt ist, geht aus der Erklärung nicht hervor. Petry galt in den vergangenen Wochen im Parteivorstand als isoliert, ihr als „gemäßigt“ geltender Rivale Meuthen war dazu sogar bereit, innerparteiliche Bündnisse mit dem rechtsradikalen Björn Höcke, sowie dem umstrittenen Ex-Staatssekretär Alexander Gauland zu schmieden. Alle drei wollen Petry als Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2017 verhindern. Für Meuthen war dementsprechend die Fraktion im Stuttgarter Landtag nur ein Bauernopfer, er fühlt sich zu höherem berufen, will wohl im kommenden Jahr Bundesfraktionsvorsitzender werden.
Der Antisemitismus des Dr. Gedeon ist ihm dabei völlig gleich. Einerseits wusste er schon im Vorfeld von den umstrittenen Schriften, die unter anderem den Holocaust verharmlosen, dessen Leugner als politisch Verfolgte glorifizieren und die „Protokolle der Weisen von Zion“ als historische Dokumente behandeln, und andererseits umgibt er sich nur zu gern mit Homophoben, Islamkritikern, Ausländerfeinden und allerlei Verschwörungstheoretikern. Die Thesen des Dr. Gedeon waren für den politischen Pragmatiker wohl nur ein Mittel, um den Druck auf seine Konkurrentin zu erhöhen. Die Erklärung des Parteivorstandes wird er nun sicherlich nutzen, um die Fraktion zu seinen Bedingungen wieder zusammen zu führen, Machiavelli selbst hätte es nicht besser einfädeln können.
Die USA und Russland wollen künftig in der Syrienkrise enger zusammenarbeiten, das ließ das US-Außenministerium mitteilen. Offenbar warb der US-Außenminister John Kerry beim russischen Präsidenten Wladimir Putin für die engere militärische und diplomatische Kooperation der beiden Fremdmächte im syrischen Bürgerkrieg. Inwieweit dies auch als Schritt der Wiederannäherung der beiden Staaten gewertet werden kann, ist unklar.
Ohne schnelle und konkrete Schritte könnten die diplomatischen Bemühungen zur Beilegung der Krise nicht ewig weitergehen, sagte Kerry nach Angaben seines Ministeriums bei dem dreistündigen Gespräch in Moskau. Nach einem von der „Washington Post“ vorab veröffentlichten Dokument wollte Kerry Putin eine neue Form der Kooperation in Syrien vorschlagen, wo die beiden Länder bisher gegnerische Seiten im jahrelangen Bürgerkrieg unterstützen.
Angesichts des schweren Terrorangriffs auf die französische Stadt Nizza, bei dem am Donnerstagabend 84 Personen getötet wurden, erhöhte Kerry den Druck auf die Regierung in Moskau zur Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terror: „Menschen in der ganzen Welt warten darauf, dass wir einen schnelleren und konkreteren Weg finden, damit sie das Gefühl haben, dass alles, was möglich ist, getan wurde, um diese terroristische Plage zu beenden“, sagte Kerry am Freitag zum Auftakt eines Gesprächs mit seinem russischen Kollegen Sergej Lawrow in Moskau. Es müsse gezeigt werden, dass die Welt vereint den „nihilistischen und verkommenen Ansatz zu Leben und Tod“ bekämpfe. „Sie und ich und unsere Mitarbeiter sind in der beneidenswerten Position, tatsächlich etwas dagegen unternehmen zu können“, adressierte er Außenminister Lawrow.“
Beide Seiten erhofften sich „große Fortschritte“ von den Gesprächen. Putin sagte zu Beginn des Treffens, sein letztes Gespräch mit US-Präsident Barack Obama habe ihn überzeugt, dass beide Seiten ernsthaft um eine Lösung in Syrien bemüht seien. Kerry teilte diese Ansicht offenbar und sprach davon, „eine solche Möglichkeit hoch zu schätzen“ zu wissen. Bei den Verhandlungen im Rahmen des zweitägigen Besuchs des US Außenministers in Moskau geht es laut Kremlsprecher Dmitri Peskow neben der Syrien-Krise auch um den Ukraine-Konflikt und die bilateralen Beziehungen zwischen der russischen Föderation und den USA.
Die USA und Russland unterstützen in Syrien bisher unterschiedliche Konfliktparteien. Beide beteiligen sich allerdings an der Bekämpfung besonders radikaler Gruppen wie der IS-Miliz und dem Al-Kaida-Ableger Nusra Front. Eine Koordination findet aber kaum statt und außer einer Absichtserklärung ergaben auch die Gespräche in Moskau bisher scheinbar keine konkreten Ergebnisse. „Es gibt noch viele Fragen, was die echte Interaktion bei der Umsetzung von Einsätzen in Syrien angeht“, sagte Peskow.
In der Folge der Annexion der Krim durch ein geheimdienstlich vorbereitetes Referendum, und der mutmaßlichen Unterstützung von kämpferischen Separatistengruppen in der Ostukraine durch das russische Militär, sind die diplomatischen Beziehungen der beiden Staaten derzeit von ständiger gegenseitiger Provokation und Abschreckung geprägt, wobei eine militärische Kooperation lange undenkbar schien. Der Vorschlag Kerrys kann demgemäß auch als ein Zeichen der Wiederannäherung zwischen Russland und den USA begriffen werden. Zuletzt hatte auch der russische Präsident Putin immer wieder die Bereitschaft für Verhandlungen mit dem Westen gezeigt, teilweise wohl aufgrund des desolaten Zustands der russischen Wirtschaft: Seit Beginn der westlichen Sanktionen infolge der Ukraine-Krise ist die Wirtschaftsleistung der russischen Föderation auf die Hälfte zusammengeschrumpft. Wenn sich also die russische Regierung nicht völlig abhängig machen will vom guten Willen der Volksrepublik China, bleibt ihr keine andere Möglichkeit, als nach jedem Strohhalm zu greifen, den die westlichen Mächte auswerfen.
All jenen, die glauben, der Konflikt zwischen Russland und den USA müsse zu einem dritten Weltkrieg führen, sei demgemäß gesagt: Russland hat den Krieg längst verloren, auch weil der Westen nach dem Fall des eisernen Vorhangs nicht aufhören konnte zu siegen. Eine Wiederaufnahme der militärischen und diplomatischen Kooperation zu westlichen Bedingungen ist nur eine Frage der Zeit.
Der frühere Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat der SPD im Jahr 2013, Peer Steinbrück, zieht sich aus der Politik zurück. Der 69-Jährige teilte am Freitag in Berlin mit, er werde Ende September und damit etwa ein Jahr vor der Bundestagswahl sein Abgeordnetenmandat zurückgeben.
Kaum ein anderer noch aktiver Politiker symbolisiert in der gleichen Weise den neoliberalen Schwenk der deutschen Sozialdemokratie und kaum ein anderer wird von der SPD-Basis im gleichen Maße für deren Demontage verantwortlich gemacht. Steinbrück gehört zu den unbeliebtesten Politikern der Bundesrepublik, kaum jemand wird dem Politiker, der nur dem Namen nach ein Sozialdemokrat war, nachtrauern, sein angekündigter Rückzug ist nur mehr Formsache. Tatsächlich trat der Ex-Finanzminister schon nach der Bundestagswahl 2013 von der politischen Bühne ab, nachdem er sich selbst schon im Vorfeld als möglichen Bundeskanzler ausgeschlossen hatte.
Parteiämter hatte Steinbrück danach nicht mehr übernommen. „Ich habe mich nach der Bundestagswahl 2013 mit öffentlichen Äußerungen weitgehend aus tagespolitischen Themen herausgehalten“, erklärte er am Freitag. „Gleichwohl werde ich der SPD weiterhin mit Rat zur Seite stehen, wann immer sie das wünscht.“ Das dies geschieht dürfte unwahrscheinlich sein. Insbesondere die Parteiführung unter Sigmar Gabriel war nach der Wahl 2013 schnell auf Abstand zum SPD-Spitzenkandidaten Steinbrück gegangen.
Den kuriosen Zeitpunkt seines Abschiedes aus dem Bundestag begründete Steinbrück damit, dass das Parlament jüngst die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung beschlossen habe. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sehe er seine persönliche Verpflichtung als erfüllt an, zur Gründung der Stiftung beizutragen. Derzeit wird von einer Berufung des Sozialdemokraten, der ein persönlicher Freund des populären Exkanzlers Helmut Schmidt war, in das Stiftungskuratorium berufen werden soll. Auch deshalb dürfte er nun endgültig sein Mandat niederlegen, wenngleich die politische Integrität gebieten würde, das letzte Jahr noch „abzusitzen“.
Als weiteren Grund für seinen Rückzug nennt Steinbrück den aufkommenden Bundeswahlkampf selbst, für den er sich nicht gewappnet sieht. Vielleicht hat ja auch die Parteiführung ihn gebeten, sein Mandat nieder zu legen, um peinliche Erinnerungen an den Wahlkampf 2013 zu minimieren? Und selbst seinen wenigen verbliebenen Freunden in der SPD, dürfte die Ankündigung des Politikers keine Tränen abverlangen, muss doch auch ihnen klar gewesen sein, dass die politische Karriere Steinbrücks spätestens mit am Wahlabend 2013 beendet war.
Das Bundesverfassungsgericht kündigte in einem Brief an die Bundesregierung am Donnerstag an, es werde sich nach der Sommerpause Ende September erneut mit der Erbschaftssteuervergünstigung für Firmenerben befassen.
Der Mythos des neoliberalen Zeitalters ist, dass privates Vermögen oder Einkommen und gesellschaftlicher Wer korrelieren. Dieser Mythos wird einst abgeheftet werden bei den großen politischen Lügen der Geschichte, denn er ist unwahr! Ihm jedoch ist es zu verdanken, dass in Deutschland derzeit keine Vermögenssteuer erhoben wird, Einkünfte aus Kapitalvermögen mit nur 25 Prozent besteuert werden und die Erbschaftssteuer ihres Namens nicht wert ist. Maximal 30 Prozent Erbschaftssteuer zahlen Nachkommen von Vermögenden, wobei die Steuervergünstigung für Unternehmenserben die Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen deutlich vergünstigt oder sogar vollständig steuerfrei stellen kann. Gerade niedrige Erbschaftssteuern sorgen aber für eine erhebliche Konzentration des Kapitals dahingehend, dass heute 61 Familien soviel Vermögen besitzen wie die ärmere Hälfte der Welt. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2020 Vermögen im Wert von 2,6 Billionen Euro vererbt oder verschenkt wird, ein Wert, der die addierte Verschuldung aller öffentlichen Haushalte „leicht“ übersteigt: Die Staatsverschuldung der Bundesrepublik liegt derzeit bei etwa 2,25 Billionen Euro.
Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelung, welche die Steuervergünstigung für Unternehmenserben betrifft in ihrer jetzigen Form nicht verfassungskonform sei. Die Richter forderten daraufhin den Gesetzgeber auf, bis spätestens zum 30. Juni diesen Jahres deine verfassungsmäßige Neufassung der Regelung zu erlassen. Die Frist ist nun jedoch ohne Neuregelung durch die Regierung verstrichen.
Das Gericht könnte die Steuerbegünstigung für Betriebserben nun ganz streichen oder durch eine Übergangsregel ersetzen, die für die Betroffenen erheblich teurer ausfallen könnte als bisher. In dem Konflikt geht es im Kern darum, inwieweit der Staat einem Unternehmenserben bei der Erbschaftssteuer entgegenkommen darf, wenn dadurch Arbeitsplätze geschützt würden. Wobei unter Ökonomen umstritten ist, ob eine niedrige Erbschaftssteuer gesamtgesellschaftlich tatsächlich Arbeitsplätze schützt. Eine solche Korrelation, geschweige denn eine entsprechende Kausalität konnte bisher noch nie nachgewiesen werden. Selbst der Wissenschaftliche Beirat im Finanzministeriums stellt demnach fest: Es gibt keinerlei Hinweise, dass eine Erbschafts- oder Schenkungsbesteuerung Arbeitsplätze in Unternehmen gefährdet.
Zwar wurden Gesetzesvorschläge auf den Weg gebracht, um den Konflikt zu lösen, jedoch insbesondere die bayrische Konzernpartei CSU tat sich in den vergangenen Monaten immer wieder als Bremserin hervor und ließ mehrere Kompromisse platzen, um so viel wie möglich vom Firmenerben-Steuerprivileg zu retten. Das Bundesfinanzministerium kommentierte den Schritt der Richter zunächst nicht.
Am vergangenen Freitag stoppte dann der Bundesrat die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform vorläufig. Die Länderkammer verwies den Gesetzesentwurf zu Nachverhandlungen an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. SPD, Grüne und Linkspartei warnten in diesem Zusammenhang vor einer erneuten Überprivilegierung von Betriebserben und der damit verbundenen Gefahr, das Verfassungsgericht in Karlsruhe könnte das Gesetz erneut wie schon 2014 kippen.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Vizepräsident Ferdinand Kirchhof verließt im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das Urteil zur Erbschaftsteuer. (Foto: Uwe Anspach/dpa)
Wenn die Verfassungsrichter im Herbst erneut über die Erbschaftssteuer urteilen, könnten sie sogar selbst eine Übergangsregelung beschließen, darauf könnte das Gericht allerdings verzichten, sollte es im Vermittlungsausschuss gleich nach der Sommerpause eine Einigung gelingen, die in beiden Parlamentskammern eine Mehrheit findet.
Der fränkische Volkswirtschaftssprofessor und „Wirtschftsweise“ Peter Bofinger wird nicht müde zu erklären, dass die zunehmende Konzentration von Vermögen eine Gefahr für die Gesamtwirtschaft darstellt, der einzig mit einer signifikant höheren Besteuerung von Kapitaleinkünften und Erbschaftseinkünften begegnet werden kann. Vielleicht sollte die Bundesregierung beginnen, auf ihren Sachverständigen zu hören?
Anhang: Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts.
Pressemitteilung Nr. 41/2016 vom 14. Juli 2016
Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen.
Zwar gelten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, nunmehr mit Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat vom 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.
Pressemitteilung Nr. 116/2014 vom 17. Dezember 2014 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig sind die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG sind auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen. Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die Entscheidung ist im Ergebnis und in der Begründung einstimmig ergangen; davon unberührt bleibt das von den Richtern Gaier und Masing sowie der Richterin Baer abgegebene Sondervotum. […]
Vergangene Woche wurde im Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Während es zum Gesamtpaket die Sorge gibt, eigentlich würde es nichts ändern, der Bundesrichter Thomas Fischer sogar behauptet, bestimmte Vergehen seien dadurch schwerer zu ahnden, gibt es zum sogenannten „Silvesterparagraphen“, der sexuelle Straftaten aus Gruppen betrifft, schwere Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit.
Nachdem am Dienstag bereits die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im deutschen Bundestag, Halina Wawzyniak, bei Spartacus scharfe Worte für dieses Addendum fand, beantwortete am Mittwoch auch Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen, unsere Fragen zum umstrittenen Paragraphen 184j, „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“.
Spartacus:Hallo Frau Keul, wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich verhindern können. Katja Keul: Wir Grüne haben den Paragraph 184j StGB abgelehnt. Da jedoch die SPD als Regierungskoalition dem Gesamtpaket zugestimmt hat, war die Regelung nicht zu verhindern. [An dieser Stelle sei einmal mehr erwähnt, dass die SPD, obwohl Bedenken auch aus er SPD-Fraktion und dem Ministerium des Justizministers Heiko Maaß kamen, bisher nicht bereit war, Stellung zu beziehen!]
Spartacus:Inwiefern impliziert diese Gesetzesänderung, dass dadurch Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen gar nicht beteiligt waren? Katja Keul: Genau das impliziert diese Regelung. Die „Beteiligung“ ist laut Gesetzesbegründung nicht juristisch, sondern „umgangssprachlich“ zu verstehen.
Spartacus: Widerspricht dies nicht dem juristischen Prinzip der individuellen Schuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuld-Prinzip? Katja Keul: Nach unserer Verfassung kann jede und jeder nur für seine eigene individuelle Schuld bestraft werden, sei es, weil er selbst Mittäter ist, sei es, weil er Beihilfe geleistet hat, sei es, weil er zu einer Tat angestiftet hat. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können wir nicht zum Zwecke einer erleichterten Beweisführung einen Tatbestand einführen, der die Zugehörigkeit zu einer Gruppe unter Strafe stellt. Der Paragraph 184j StGB ist daher eindeutig ein Verstoß gegen das Schuldprinzip.
Spartacus:Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert? Katja Keul: Die Gerichte haben die Möglichkeit, die Norm ggf. dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen und es bleibt zu hoffen, dass der Paragraph 184j StGB auf diesem Wege eines Tages wieder beseitigt wird.
Spartacus:Vielen Dank für Ihre Zeit!
Ähnlich wie Halina Wawzyniak sieht also Frau Keul das Problem darin, dass Personen, die sich an einer Gruppe „beteiligen“, aus der heraus eine sexuell motivierte Straftat begangen wird, pauschal für schuldig erklärt werden könnten. Sie spricht dabei ein wichtiges Detail aus den Verhandlungen um die Norm an: „Die „Beteiligung“ ist laut Gesetzesbegründung nicht juristisch, sondern „umgangssprachlich“ zu verstehen.“ Was hier relativ harmlos klingt, ist eigentlich unerhört: Hier wird bewusst ein Begriff seiner juristischen Definition beraubt, was die Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“, die das Addendum einleitet, enorm unkonkret werden lässt.
„Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ – Paragraph 184j StGB
Neben dieser umstrittenen Norm führt die geplante Gesetzgebung den Grundsatz „Nein heißt Nein!“ ein, nach dem ein Sexualvergehen auch ohne aktive Gegenwehr des Opfers als Vergewaltigung gewertet werden kann, sofern das Opfer sich „erkennbar“ gegen den Vollzug des Aktes äußert. Außerdem implementiert sie den Straftatbestand der sexuellen Belästigung, wodurch künftig unerwünschte sexuelle Berührungen künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können.
Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt und erklärt Bundeswirtschaftsminister Gabriel für befangen.
In einer vorläufigen Prüfung erklärte der Erste Kartellsenat die vom Wirtschaftsminister ausgestellte Ausnahmegenehmigung für rechtswidrig. Hierdurch dürfte sich die geplante Fusion über Jahre hinauszögern, womit sie faktisch verhindert werden könnte.
Nach der Ansicht des Gerichts hatte sich der Minister im Verfahren nicht neutral verhalten, weshalb er nicht über die Erteilung der Sondererlaubnis hätte befinden dürfen. Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser’s Tengelmann vertrauliche Gespräche geführt, so die Richter. Im Dezember 2015 hätten demnach zwei geheime „Treffen zwischen Gabriel, dem Edeka-Chef Markus Mosa und dem Eigentümer von Kaiser’s-Tengelmann, Karl-Erivan Haub, stattgefunden, damit sei er nach Auffassung des Kartellsenats befangen.
Auch an der grundsätzlichen Rechtfertigung Gabriels, die Ministererlaubnis ausstellen zu dürfen, zweifelten die Richter: Der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser’s Tengelmann stelle demnach keinen „Gemeinwohlbelang“ dar, der diese Sondergenehmigung rechtfertigen könne. Ebenso stieß Gabriels Argumentation, dass durch seine Vorgaben die Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen gewährleistet werde, bei den Richtern auf Zweifel. Dem Wortlaut der Ministererlaubnis sei nämlich nicht zu entnehmen, ob die Möglichkeit eines etwaigen Stellenabbaus bei Edeka in die Entscheidung eingeflossen sei.
Bisher ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts allerdings nicht rechtskräftig: Zwar wurde keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen, hiergegen könnte jedoch Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.
Der Hauptmitbewerber Rewe begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Bei dem Fusionsvorhaben hätten demnach Edeka und Tengelmann von Beginn an auf die Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und gar eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. „Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge dieser Brachialstrategie“, sagte ein Rewe-Sprecher.
Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler im März unter massiven Auflagen, unter anderem einer Garantie zur Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen bei Tengelmann für sieben Jahre, den umstrittenen Zusammenschluss genehmigt. Der Wirtschaftsminister umging damit ein vorher erteiltes Verbot des Bundeskartellamts, welches argumentierte, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im ohnehin stark konzentrierten deutschen Lebensmitteleinzelhandel weiter beschränken würde.
Der Entscheidung zugrunde liegt die Erkenntnis, dass Verbraucher im Konsumgütermarkt von starkem Wettbewerb in der Regel profitieren. In einigen Gegenden, vor allem in Bayern, wo Edeka ohnehin besonders stark vertreten ist, hätte jedoch die Fusion der beiden Konzerne zu einem Wettbewerbsvorsprung geführt, der nicht mehr einzuholen gewesen wäre. Dementsprechend ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts ausdrücklich zu begrüßen.
Auch ist fraglich, ob Edeka nicht die Abmachung durch Entlassung von eigenem statt von Tengelmann-Personal umgangen hätte.
Die Wettbewerbskonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist enorm, so kontrollieren die vier größten Player (Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe und Aldi) insgesamt 85 Prozent des Markts, bei deutlicher Tendenz zur weiteren Konzentration.
Die Novellierung des Sexualstrafrechts, welche den Grundsatz „Nein heißt Nein!“ und damit auch die Ratifikation der Istanbul-Konvention mit sich bringt, wurde im Netz heiß diskutiert. Tatsächlich fanden sich vor allem auf Twitter Stimmen, die offenbar das Konzept der sexuellen Einvernehmlichkeit (engl.: Consent) nicht ganz verstanden hatten.
Kaum überraschend, dass sich darunter besonders viele AfD-Politiker und -Wähler befanden. Eine (unvollständige) Liste der widerwärtigsten Tweets unter dem Hashtag #neinheisstnein haben wir hier zusammen gefasst, auf das jedem bewusst werde, dass Sexismus in Deutschland eben doch ein Problem ist.
Den Award für die widerwärtigste Politiker-Aussage dürfte die Europa-Abgeordnete Beatrix von Storch mit dem folgenden Tweet gewonnen haben. Sie scheint dabei auch vergessen zu haben, dass Vergewaltigung in der Ehe schon seit 1997 strafrechtlich relevant ist. Gleichzeitig beweist sie, dass auch Frauen SexistInnen sein können:
Ehemänner müssen jetzt beim Sex die Ohren spitzen: Ein überhörtes „Nein“ kann sie zum Vergewaltiger machen. https://t.co/rGds738a8Y
— Beatrix von Storch (@Beatrix_vStorch) 7. Juli 2016
Auch Autoren der FAZ, dieses redaktionellen Schlachtschiffs der Hochkultur geben sich scheinbar hin und wieder gerne rechtspopulistischen Formulierungen hin:
Mein Mitleid gilt schon jetzt nicht dem ersten MdB, den eine Ex mit einer #neinheisstnein-Falschbehauptung die Karriere zerstört.
Auf der Widerwärtigkeits-Skala steht dieser Tweet eher weit unten, allerdings ist er emblematisch für all jene Twitterer, die das Konzept der Einvernehmlichkeit nicht nachvollziehen können. Es muss nicht explizit Ja gesagt werden, nonverbales Einverständnis genügt weiterhin!
Wann in der langen Geschichte der Sexualität hat jemand vorher explizit „nein“ oder „ja“ vor dem Sex gesagt? #neinheißtnein
— Dr. Atomreisfleisch (@ThomasMichael71) 10. Juli 2016
Hier ein besonders schöner Fall der „Nein kann auch Ja heißen!“ Argumentation:
Opa hatte Recht. Zu seiner Zeit meinte sie „Ja“ wenn Frau „Nein“ sagte. Jetzt hat Deutsches Institut für Normung gehandelt #neinheisstnein
Auch für Islamophobie kann natürlich der Hashtag missbraucht werden: Selbstverständlich ist auch nach der aktuellen Gesetzgebung die hier angeprangerte Handlung bereits strafbar!
Berlin. Kürzlich beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Während der Teil der Gesetzgebung, der die Implementierung des Grundsatzes „Nein heißt Nein!“ aus der Istanbul-Konvention der EU in Deutschland durchsetzen soll, mit 601 abgegebenen Ja-Stimmen einstimmig beschlossen wurde, gab es insbesondere um den neuen Paragraphen 184j eine politische Kontroverse: Das Addendum zum Gesetzentwurf der Koalition mit dem Titel „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“, das von einigen „Silvesterparagraph“ genannt wird, weil er eine konkrete Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht 2015/16 ist, betrifft Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden.
Rechtsexperten von SPD, Grünen und der Linken sehen in dem Paragraphen eine nicht verfassungsmäßige Einführung eines Kollektivschuld-Prinzips, weshalb Grüne und Linke in einer separaten Abstimmung gegen den Paragraphen stimmten. Angenommen wurde er dennoch, obgleich die Möglichkeit bestanden hätte, ihn mit den Stimmen der SPD zu verhindern.
Wir fragten deshalb Vertreter der links-moderaten Fraktionen des Bundestages nach ihrer Ansicht zur Sache. Unter anderem fragten wir, warum es nicht zu einer interfraktionellen Einigung über die Ablehnung des umstrittenen Paragraphen kam. Im Folgenden seien die Antworten von Halina Wawzyniak, netz- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, veröffentlicht:
Die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak ist rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Uns hat sie beantwortet, warum die neue Sexualstrafgesetzgebung nicht nur Grund zum Jubeln ist.
Spartacus:Wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich gemeinschaftlich verhindern können. Halina Wawzyniak: Die SPD ist in einer Koalition mit CDU/CSU, nicht mit LINKEN und Grünen. Insofern müsste die SPD diese Frage beantworten. [Selbstverständlich fragten wir auch bei Grünen und SPD an, von den Grünen bekamen wir bisher nur die Rückmeldung, man werde uns baldmöglichst eine Antwort zukommen lassen, die SPD nahm sich unserer Anfrage bisher gar nicht an. Sobald uns Antworten vorliegen werden wir diese hier veröffentlichen.] DIE LINKE hat sich wegen der Bedenken zum Gesetzentwurf enthalten. Die Implementierung des Nein-heißt-Nein-Grundsatzes im Sexualstrafrecht finden wir richtig. Den Gruppenparagrafen und die Verschärfung des Aufenthaltsrechts finden wir falsch. Diese Passagen des Gesetzes haben wir daher in gesonderten Abstimmungen abgelehnt.
Spartacus:Impliziert diese Gesetzesänderung nicht, dass Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen nicht beteiligt waren? Halina Wawzyniak: Genau das ist die große Gefahr dieser Gesetzesänderung. Wir halten dieses daher für verfassungsrechtlich sehr bedenklich.
Spartacus:Widerspricht der Paragraph 184j nicht dem juristischen Prinzip der Individualschuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuldprinzip? Halina Wawzyniak: Ja, so kann man es ausdrücken. Der Gruppenparagraf ist populistischer und handwerklicher Unsinn. Wenn sich Menschen an einer Gruppen beteiligen, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, dann verlangt das eine bewusste Entscheidung. Dann ist es aber eine gemeinschaftliche Handlung. Eine solche bewusste Handlung wäre aber auch vorher schon vom Strafrecht erfasst gewesen. Wenn einer der Beteiligten dann noch eine Straftat nach dem Sexualstrafrecht begeht, dies aber allen Beteiligten zugerechnet wird, dann wird der Boden seriösen Strafrechts verlassen.
Spartacus:Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert? Halina Wawzyniak: Gerichte haben immer Spielräume zur Auslegung von Gesetzestexten. Auch in diesem Fall. Im besten Fall legen die Gerichte, die Neuregelung so aus, dass sich nichts ändert. Im schlimmsten Fall legen die Gerichte die Regelung so aus, dass – im Beispielfall Köln – alle Menschen strafbar sind, die sich auf der Domplatte befunden haben. Dazwischen befindet sich eine riesige Grauzone, sodass es natürlich passieren kann, dass Gerichte auf Basis des neuen Gruppenparagrafen fragwürdige Entscheidungen fällen.
Spartacus:Vielen Dank für Ihre Zeit Frau Wawzyniak.
Im Wortlaut liest sich der von Rechtexperting Wawzyniak so scharf kritisierte Paragraph folgendermaßen: „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184 i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ Eine konkrete Anstiftung zu einer sexuellen Straftat wäre jedoch auch vom bisherigen Strafrecht gedeckt. Das Problem an diesem Addendum jedoch ist seine unkonkrete Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“. Zu klären wäre hier insbesondere, was „Beteiligung“ im juristischen Sinne ist.
Beispiel: Fünf junge Männer gehen gemeinsam auf eine abendliche Tanzveranstaltung, sie bilden zu jeder Zeit des Abends eine Gruppe. Zwei der jungen Männer überreden im Laufe des Abends ein anderes Mitglied der Gruppe dazu, eine junge Frau sexuell zu nötigen. Die beiden Übrigen sind an der Tat nicht beteiligt, einer der beiden hat von ihr nach eigener Aussage gar nichts mitbekommen, der andere versuchte gar, den Haupttäter von seinem Plan abzubringen.
Nach bisherigem Strafrecht gebe es in diesem Fall drei Personen, die strafrechtlich verfolgbar wären. Je nach Auslegung des Silvesterparagraphen könnten künftig alle fünf Mitglieder der Gruppe zur Verantwortung gezogen werden.
Coruscant (Galaktische Republik). Als die Königin von Naboo, Padme Amidala, in der Hauptstadt der Republik eintrifft, wird sie dort vom Senator ihres Planeten, Sheev Palpatine freundlich empfangen. Aus Angst um die Bewohner von Naboo unterstützt sie den ehrgeizigen Senator darin, den Kanzler der Republik, der von Lobbyisten und Bürokraten korrumpiert wurde, zu stürzen.
„Wenn ich gewählt werde, verspreche ich die Korruption zu beenden!“
Verspricht er der jungen Königin dafür. Diese lässt sich von Palpatine täuschen, nicht ahnend, dass es der Senator ist, der schon lange im Hintergrund die Fäden zieht, um die Republik zu Fall zu bringen. Später würde er als Sithlord Darth Sidious zum Imperator der Galaxie aufsteigen und diese in Finsternis und Krieg hüllen…