Oberlandesgericht lehnt Ministererlaubnis zur weiteren Wettbewerbskonzentration ab.

Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt und erklärt Bundeswirtschaftsminister Gabriel für befangen.

In einer vorläufigen Prüfung erklärte der Erste Kartellsenat die vom Wirtschaftsminister ausgestellte Ausnahmegenehmigung für rechtswidrig. Hierdurch dürfte sich die geplante Fusion über Jahre hinauszögern, womit sie faktisch verhindert werden könnte.

Nach der Ansicht des Gerichts hatte sich der Minister im Verfahren nicht neutral verhalten, weshalb er nicht über die Erteilung der Sondererlaubnis hätte befinden dürfen. Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser’s Tengelmann vertrauliche Gespräche geführt, so die Richter. Im Dezember 2015 hätten demnach zwei geheime „Treffen zwischen Gabriel, dem Edeka-Chef Markus Mosa und dem Eigentümer von Kaiser’s-Tengelmann, Karl-Erivan Haub, stattgefunden, damit sei er nach Auffassung des Kartellsenats befangen.

Auch an der grundsätzlichen Rechtfertigung Gabriels, die Ministererlaubnis ausstellen zu dürfen, zweifelten die Richter: Der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser’s Tengelmann stelle demnach keinen „Gemeinwohlbelang“ dar, der diese Sondergenehmigung rechtfertigen könne. Ebenso stieß Gabriels Argumentation, dass durch seine Vorgaben die Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen gewährleistet werde, bei den Richtern auf Zweifel. Dem Wortlaut der Ministererlaubnis sei nämlich nicht zu entnehmen, ob die Möglichkeit eines etwaigen Stellenabbaus bei Edeka in die Entscheidung eingeflossen sei.

Bisher ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts allerdings nicht rechtskräftig: Zwar wurde keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen, hiergegen könnte jedoch Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

Der Hauptmitbewerber Rewe begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Bei dem Fusionsvorhaben hätten demnach Edeka und Tengelmann von Beginn an auf die Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und gar eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. „Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge dieser Brachialstrategie“, sagte ein Rewe-Sprecher.

Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler im März unter massiven Auflagen, unter anderem einer Garantie zur Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen bei Tengelmann für sieben Jahre, den umstrittenen Zusammenschluss genehmigt. Der Wirtschaftsminister umging damit ein vorher erteiltes Verbot des Bundeskartellamts, welches argumentierte, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im ohnehin stark konzentrierten deutschen Lebensmitteleinzelhandel weiter beschränken würde.

Der Entscheidung zugrunde liegt die Erkenntnis, dass Verbraucher im Konsumgütermarkt von starkem Wettbewerb in der Regel profitieren. In einigen Gegenden, vor allem in Bayern, wo Edeka ohnehin besonders stark vertreten ist, hätte jedoch die Fusion der beiden Konzerne zu einem Wettbewerbsvorsprung geführt, der nicht mehr einzuholen gewesen wäre. Dementsprechend ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts ausdrücklich zu begrüßen.

Auch ist fraglich, ob Edeka nicht die Abmachung durch Entlassung von eigenem statt von Tengelmann-Personal umgangen hätte.

Die Wettbewerbskonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist enorm, so kontrollieren die vier größten Player (Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe und Aldi) insgesamt 85 Prozent des Markts, bei deutlicher Tendenz zur weiteren Konzentration.

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