AfD straft parlamentarischen Geschäftsführer ab – weil er keine Rechtsradikalen in der Partei will.

Magdeburg. Kaum ein Tag vergeht, da die rechtspopulistische „Alternative für Deutschland“ (AfD), die einst angetreten war als wertkonservative, wirtschaftsprotektionistische Anti-Euro-Partei, nicht in irgendwelche Querelen verwickelt ist. Vor allem der Landesverband Sachsen-Anhalt, der auch eine Fraktion in den Magdeburger Landtag entsandte, sorgt immer wieder für Negativschlagzeilen. Nachdem CDU-Chef Webel der Oppositionsfraktion zuletzt Untätigkeit vorwarf, rüttelt nun die Rüge des Parteivorstandes gegenüber dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Daniel Roi, die rechte Partei auf.

Offenbar wird ihm vorgehalten, einen „Brief der Vernunft“ an die Medien weitergeleitet zu haben. In diesem hatte Roi gemeinsam mit weiteren AfD-Politikern eine stärkere Abgrenzung des Landesverbandes gegenüber Rechtsradikalen gefordert.

„Wir wollen keine Verschmelzung mit Organisationen, die als Auffangbecken für Extremisten fungieren, sie in ihren Reihen dulden oder zumindest ihr Verhältnis zu diesen nicht eindeutig geklärt haben“, hieß es da. Im Besonderen bezogen sich die Initiatoren der Schrift auf die völkische und vom Verfassungsschutz beobachtete „Identitäre Bewegung“, die aus Teilen der AfD großen Zulauf genießt. Unter den Unterzeichnern des Briefes sind zwölf der 14 Kreisvorsitzenden sowie 16 der 25 Landtagsabgeordneten.

In dieser Erklärung hatten sich die AfD-Politiker – inklusive Roi – auch von Fraktionschef und Landessprecher André Poggenburg distanziert. Dementsprechend wurde der Brief auch als Kritik an dessen Kurs verstanden. Anstatt zu einem „Auffangbecken für Rechtsradikale“ zu werden, müsse sich die AfD zu einer Volkspartei entwickeln, so der Text. Auch die völkische „Patriotische Plattform“ innerhalb der AfD wurde attackiert. „Viele Mitglieder und Wähler haben das Gefühl, dass die Grenzen nach rechts aufgeweicht sind“, sagte Roi im Juni gegenüber dem „MDR“. Womit die Wähler durchaus recht haben, ist doch die Partei mittlerweile zur reinen „Anti-Migrationspatei“ verkommen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer soll mittlerweile Widerspruch gegen die Rüge eingelegt haben, über das weitere Vorgehen muss nun der Landesvorstand entscheiden.

Die Rüge, sowie der Brief überhaupt müssen auch im Zusammenhang des innerparteilichen Bruchs in der AfD betrachtet werden, so könnte zwar zum einen die Motivation gewesen sein, die Veröffentlichung interner Dispute zu sanktionieren. Andrerseits könnte aber auch der Poggenburg nahestehende völkische Flügel versucht haben, Kritiker in den eigenen Reihen unter Druck zu setzen. So vermutete die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König der LINKEN: „Die AfD rügt ein eigenen Landtagsabgeordneten, weil er Abgrenzung von rechts fordert und die Zusammenarbeit mit der Identitären Bewegung ablehnt.“

Es ist emblematisch für diese sogenannte rechte Partei, die von konservativen Werten wie Anstand und Moral weiter entfernt nicht sein könnte, dass ihr Vorstand, der längst von völkischer Ideologie verseucht ist, versucht, die wenigen ehrlich konservativen, werteorientierten und im Rahmen rückschrittlichen Denkens vernünftigen Stimmen in der Partei zum Schweigen zu bringen, um keine volksidentitären Wähler abzuschrecken. Allerdings befinden sich auch Daniel Roi und seine Anhänger auf dem Holzweg: Die AfD ist nämlich mit Führungsfiguren wie Alexander Gauland, André Poggenburg und Björn Höcke längst im völkischen Milieu angekommen, da gibt es nichts mehr abzugrenzen, rechts der AfD ist nur noch der Abgrund. Wer das nicht glaubt, bedenke die enge Partnerschaft der Partei mit der rechtsradikalen NPD bei den Landtagswahlen im Frühling diesen Jahres. Roi hat den Kampf, den schon die prominenten Gründungsmitglieder Henkel und Lucke vor ihrem Austritt führten, längst verloren!


Anmerkung der Redaktion: Daniel Roi ist im Beitragsbild der zweite von links, an seiner rechten Seite sitzt der völkisch orientierte Fraktionssprecher und Querfront-Befürworter André Poggenburg.

Weißweinkolumne: Darf ein Supermarkt gezwungen werden, Alkohol zu verkaufen?

Die Rechte feiert das freie Unternehmertum in der Regel als die zentrale Stütze der Gesellschaft, staatliche Restriktionen und Einmischungen sind unerwünscht – bis ein muslimischer Supermarktbetreiber daherkommt und im Pariser Vorort Colombes aus religiösen Gründen keinen Alkohol und kein Schweinefleisch mehr verkauft, dann lehnen sich – vor allem extremere – Rechte aus dem Fenster und rufen. „Hier ist Europa, nicht Arabien.“ Worauf die französischen Behörden reagierten, indem sie den Halal-Supermarkt unter Androhung der Schließung dazu aufforderten, Alkohol und Schweinefleisch zu verkaufen.

Erzählt man die Geschichte so, erscheint die Antwort zunächst einfach: Die Unternehmerische Freiheit sollte es den Betreibern eines Ladengeschäfts erlauben, ins Angebot zu nehmen, was sie wollen. Die Sortimentsbildung ist schließlich eine zentrale – wenn nicht die zentrale – unternehmerische Entscheidung, die ein Einzelhändler treffen muss. Behörden haben sich dementsprechend – sofern keine illegalen Geschäfte vorliegen – nicht in die Sortimentsplanung von Einzelhändlern einzumischen, schließlich muss diese auch sicherstellen können, dass die angebotenen Waren sich verkaufen. Ganz einfach, oder?

Leider scheint die Lage aber so einfach in diesem Falle nicht zu sein, denn nach der Argumentation der Stadtverwaltung habe das Geschäft, das ein islamkonformes Angebot führt, gegen Auflagen aus dem Pachtvertrag verstoßen, indem es bestimmte Produkte aus seinem Angebot verbannte. Der Laden diene damit nicht „den republikanischen Prinzipien entsprechend der Allgemeinheit“, sondern nur einer bestimmten Gruppe.

„Bürgermeisterin Nicole Goua hat den Laden selbst besucht und den Besitzer aufgefordert, Alkohol und Produkte, die nicht halal sind, zu verkaufen“, erklärte der Sprecher der Stadt, Jérôme Besnard. Insbesondere ältere Anwohner hätten sich demnach beschwert, dass sie in dem Supermarkt nicht „das komplette Sortiment“ kaufen könnten und deswegen weite Strecken in Kauf nehmen müssten. Auch eine gesamtgesellschaftliche Komponente habe also die Position der Administration. Zudem wolle man so die soziale Durchmischung fördern: „Wir wollen keine Viertel, in denen nur Moslems leben und wir wollen keine Viertel, in denen gar keine Moslems leben,“ so Besnard.

Die Argumentation der Stadtverwaltung besticht zwar durch ihren sozialen Charakter, und ich würde dazu neigen, ihr zuzustimmen, handelte es sich bei dem Lebensmittelgeschäft, das eine essentielle Aufgabe in der Nahversorgung übernimmt, beispielsweise um einen veganen Supermarkt, der seinen Kunden gar keine Möglichkeit gibt, sich mit Fleisch einzudecken. Allerdings fällt es mir schwer, ein Grundrecht auf Schweinefleisch zu erkennen. Wieso ist es den Anwohnern nicht zuzumuten auf – in der Regel ohnehin gesünderes – Geflügelfleisch zurück zu greifen? Sofern das Geschäft zuverlässig die Versorgung der Nachbarschaft mir Grundnahrungsmitteln übernimmt, dürfte er seiner sozialen Pflicht als Nahversorger in hinreichendem Maße nachkommen.

Etwas anders stellt sich die Verpflichtung des Geschäfts dar, Alkohol zu verkaufen. Eine solche Verordnung ist höchstens ein schlechter Witz, insbesondere, wenn man versucht sie mit den sozialen Pflichten eines Unternehmers zu begründen! Inwieweit kann es sozial unverträglich sein, keinen Alkohol zu verkaufen, wenn man doch argumentieren könnte, dass es in französischen Metropolen Stadtteile gibt, die friedlicher und sicherer wären, wäre es schwerer für junge Menschen, an Alkohol zu kommen? Nein, diese Forderung der Stadtverwaltung ist schlicht absurd!

Aber nicht nur das, die Einlassungen der Administration sind für kleinere Einzelhandelsbetriebe – und Kommunen – auch brandgefährlich: Wenn der Händler nicht mehr frei in seiner Sortimentsgestaltung ist, kann ihn dies schließlich mittelfristig in eine schwere wirtschaftliche Krise stürzen, so sich die ihm aufgezwungenen Produkte nicht ausreichend verkaufen, oder nicht die notwendigen Kalkulationen erwirtschaften. Dies trifft insofern vor allem kleinere Unternehmen, als dass sich große Supermarktketten problemlos Produktgruppen leisten können, die für sich genommen keine Profite einfahren – was sie aus unterschiedlichsten marketingtaktischen Gründen auch tun, weil sie die Verluste einer Produktgruppe mit den Gewinnen einer anderen ausgleichen können. Dementsprechend geht es in diesem Fall nicht nur um die Gewährleistung unternehmerischer oder religiöser Freiheit, es geht auch darum, keinen gesellschaftlichen Präzedenzfall zu schaffen, der kleinere Einzelhändler, soweit unter Druck setzt, dass sie ihrer sozialen Aufgabe als Nahversorger in naher Zukunft überhaupt nicht mehr nachkommen können.

So argumentiert auch der Inhaber des Geschäfts, Soulemane Yalcin, der sich, der Aufforderung nachzukommen, nicht von einem religiösen, sondern von einem nüchtern unternehmerischen Standpunkt aus: „Ich orientiere mich an der Nachfrage der Kunden“, sagte Yalcin, der seinen Supermarkt in einer sozial eher schwachen Gegend mit vielen staatlichen Wohnungen – und vielen Muslimen – betreibt, der Boulevardzeitung Le Parisien. Die Entscheidung für Halal-Produkte habe er dementsprechend aus rein geschäftlichen Gründen getroffen.

Mit einem Anwalt geht er deshalb gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung vor: Yalcin argumentiert dabei, dass der Pachtvertrag, der noch bis 2019 läuft, einen Halal-Betrieb nicht ausschließe. In dem Vertrag sei lediglich von einem „Lebensmittelladen mit zugehörigen Aktivitäten“ die Rede. Die Frage, wie dies zu verstehen ist, wird nun ein Gericht klären. Die Verhandlung soll im Oktober beginnen.

Ich wäre schockiert, würde der Einzelhändler diesen Prozess verlieren, denn tatsächlich ist die Forderung der Stadtverwaltung für ihn existenzbedrohend, einerseits weil er wie erwähnt gezwungen würde Produktgruppen einzulisten, die nur Verluste generieren – für deren Verkauf er übrigens zusätzliche Investitionen tätigen müsste, um eine strikte Trennung von konventionellem und Halal-Fleisch gewährleisten zu können – und andererseits weil er befürchten muss jene Stammkunden zu verlieren, die aufgrund seines Profils bei ihm einkaufen.

Der Kleinunternehmer darf also nicht gezwungen werden, Schweinefleisch und Alkohol zu vertreiben!

In diesem Sinne: Prost!

71 Jahre nach Hiroshima: Ein US-amerikanischer Präsident redet ganz unbeschwert über den Einsatz von Atomwaffen.

Washington D. C. (USA). Auf den Tag genau 71 Jahre sind am Freitag vergangen, seit auf Befehl von US-Präsident Truman die erste Atombombe über besiedeltem Gebiet abgeworfen wurde: Über der japanischen Metropole Hiroshima. Zwei Tage zuvor wurde bekannt, dass offenbar der republikanische US-Präsidentschaftskandidat durchaus mit dem Einsatz von nuklearer Bewaffnung liebäugelt.

Weitgehend bekannt sind rassistische, sexistische und islamophobe Tiraden des Republikaners, ebenso bekannt ist seine schockierend repressive Haltung gegenüber der freien Presse, weniger bekannt ist dagegen seine Haltung zum Militarismus. So wird Trump insbesondere von Unterstützern des russischen Präsidenten Wladimir Putin als Friedensfürst gefeiert, der ja – was so nicht stimmt – gegen den Irak-Krieg war.

Spätestens der jüngste Skandal dürfte aber auch diese Fehlgeleiteten vom Gegenteil überzeugen: Nichts disqualifiziert schließlich den Protofaschisten Donald Trump so essentiell für das mächtigste Amt der westlichen Welt, wie seine Position in der Atomwaffenfrage – vor allem im Lichte des jüngsten Berichts, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Dieser kam von Joe Scarborough, dem Moderator von MSNBC’s „Morning Joe“ in einem Segment zur nationalen Sicherheit mit dem ehemaligen CIA Direktor Michael Hayden. Als Hayden erklärte, er kenne keine prominenten Sicherheitsexperten, die für Trump arbeiten, sprang Scarborough ein:

„Ich muss hier sehr vorsichtig sein. Vor ein paar Monaten traf sich ein international anerkannter Außenpolitik-Berater mit Donald Trump, um diesen zu beraten. Und er [Trump] stellte dreimal Fragen zum Einsatz nuklearer Waffensysteme. Er fragte drei mal! Einmal: ‚Wenn wir sie haben, wieso können wir sie nicht nutzen?‘ Das ist einer der Gründe, weswegen er einfach keine außenpolitischen Berater um sich hat. Drei mal, in einem einstündigen Treffen, warum wir keine Nuklearwaffen benutzen können.“ – Joe Scarborough über Donald Trump.

Es handelt sich hier zunächst zwar nur um einen einzelnen Bericht aus zweiter Hand, der von Trumps Wahlkampfmanager Paul Manafort nur wenige Stunden später heftig dementiert wurde: „Die Idee, dass er versucht zu verstehen, wo er nukleare Waffen verwenden kann? Das ist nicht passiert, ich war bei dem Treffen, das ist nicht passiert.“ Allerdings sprechen einige Faktoren für die Wahrheitsmäßigkeit des Berichts: So wirkt Joe Scarborough, ein gut vernetzter ehemaliger republikanischer Parlamentarier, in dem Fernsehgespräch ehrlich verängstigt, als er von dem Treffen berichtet, wobei das Segment eher sie eine spontane Eingebung als wie ein geplanter Teil der Sendung wirkt.

Hinzu kommt, dass einer von Scarborughs regelmäßigen Gästen, Richard Haass, Präsident des „Council on Foreign Relations“, Trump schon mindestens einmal im Rahmen eines ähnlichen Briefings traf. Viel wichtiger ist jedoch, dass sich die Einlassung des Moderators mit früheren öffentlichen Erlärungen des rechten Präsidentschaftskandidaten deckt, die nahelegen, dass der Republikaner sich deutlich weniger passiv in Bezug auf das nukleare Arsenal der USA verhalten würde als jeder Präsident vor ihm – und jeder relevante Kandidat auf das Amt.

So wurde Trump beispielsweise im März im Zuge eines Bloomberg Politics Interwies gefragt, ob er es Ausschließen könne, taktische Nuklearwaffen gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einzusetzen, worauf er antwortete: „Ich werde nichts ausschließen, und selbst wenn, würde ich es Ihnen nicht sagen, denn zumindest will ich, dass die glauben, ich würde über einen Einsatz nachdenken.

Später sagte er gegenüber MSNBC: „Ich werde nicht aus atomar gehen, aber ich nehme keine Karten vom Tisch.“ Ähnliche Berichte gibt es zuhauf, da wirken seine sonstigen Verfehlung schon beinahe harmlos.

Politische Krisen in der Türkei: Anzahl türkischer Asylsuchender steigt rasant.

Berlin. Angesichts der wachsenden Terrorgefahr und politischen Unsicherheit in der Türkei beantragen offenbar immer mehr Türken Asyl in Deutschland.

Im ersten Halbjahr 2016 sei demnach die Zahl fast schon so hoch wie im gesamten Jahr 2015, berichtete der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Behörde habe von Januar bis Juni 1719 Anträge von Türken registriert, während es im kompletten Vorjahr 1767 waren. Informationen über die Entwicklung seit dem Putschversuch Mitte Juli, der in einer weiteren Einschränkung der Freiheitsrechte sowie in einer Welle politisch motivierter Entlassungen und Verhaftungen durch das autokratische Erdogan-Regime, mündete, liegen bisher nicht vor. Es darf aber wohl getrost darüber spekuliert werden, dass die jüngsten Ereignisse zu einem weiteren anschwellen der Fluchtbewegung aus der Türkei führen wird, wobei unter insgesamt 396.947 gestellten Asylanträgen im ersten Halbjahr, der Anteil der Türken trotz des rasanten Anstiegs kaum ins Gewicht fällt.

Dem Bericht zufolge kämen die meisten türkischen Asylbewerber kommen aus den Kurdengebieten im Südosten der Türkei. Dort gibt es regelmäßig Gefechte zwischen der Armee und Rebellen der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Ihre Chancen auf Asyl in Deutschland seien jedoch gering, die Anerkennungsquote sei gesunken, hieß es weiter.

Für viele Flüchtlinge aus den umliegenden islamistischen Diktaturen gilt die Türkei als verhältnismäßig sicher. Zuletzt wurde allerdings auch eine Zunahme der Gewalt auf LGBT-Personen bekannt, die mit einer zunehmenden Re-Islamisierung des Landes einhergeht. So wurde Ende Juli offenbar ein schwuler syrischer Flüchtling von Unbekannten enthauptet. Unklar ist derzeit, ob queersexuelle Personen aus der Türkei Anrecht auf Asyl in europäischen Ländern hätten, allerdings wiesen griechische Behörden bereits im Juni einen schwulen Asylbewerber in die Türkei aus.


Anmerkung der Redaktion: Wir werden letzteres bei den zuständigen Stellen anfragen und die Antworten nachreichen, sobald sie uns erreichen.

Flüchtlingshelfer schlagen Brücken, ein hohles „Wir schaffen das“ ist dennoch unangebracht.

Berlin. Freiwillige Helfer, die sich um Flüchtlinge kümmern und Solidarität mit Asylsuchenden ganz praktisch zeigen – und leben, spielen laut einer Studie eine immer größere Rolle beim gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort, auch dämmen diese Freiwilligen offenbar in hohem Maße Vorurteile und Rassismus ein. Ob das reicht?

Ihre Arbeit verbreite demnach eine „unverkennbar positive Stimmung“ gegenüber Flüchtlingen, heißt es in der am Donnerstag publizierten Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung. „Diese Dimension des Engagements hat politische Wirkung gegen rechte Stimmungsmache.“ Viele Aktionsbündnisse zur Unterstützung von Asylsuchenden hatten sich erst 2015, inmitten der größten Flüchtlingswelle gebildet, andere gewannen in diesem Rahmen zahlreiche Mitglieder.

Die Freiwilligen bildeten zudem häufig Brücken zwischen Geflüchteten und Behörden, wobei sie wichtige Lotsenfunktionen übernähmen. So begleiteten sie die Asylbewerber auf Behördengängen, bei ersten Schritten in Schulen oder Praktika und setzen sich für eine frühzeitige Sprachförderung ein. Damit sorgten sie dafür, dass Flüchtlinge Angebote zur Integration überhaupt wahrnehmen könnten. Ohne ehrenamtliche Initiativen hätten die kasernierten Flüchtlinge demnach „wenig Kontakt mit der Zivilgesellschaft“.

Zu diesen Schlüssen kam die Bertelsmann-Stiftung, die im Januar und März bundesweit in 17 Kommunen untersuchte, wie ehrenamtliche Flüchtlingshilfe vor Ort praktiziert wird und unter welchen Gegebenheiten sie erfolgreich funktioniert.

Die Studie liefert dementsprechend auch Anhaltspunkte, wie Städte und Gemeinden die freiwilligen Helfer unterstützen könnten, so seien Kommunen gut beraten, mehr Koordinierungsstellen aufzubauen und freiwilliges Engagement öffentlich mehr anzuerkennen. Schließlich, so mahnen die Forscher an, übernähmen die ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingsarbeit Aufgaben, wie die Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum, die normalerweise der Staat leisten müsste.

Die Kommunen müssten schon deshalb die Helfer koordinierend unterstützen, weil der Arbeitsaufwand der Koordinierungsarbeit durchaus einem Vollzeitjob entspräche und somit den Rahmen eines Ehrenamtes spränge, hieß es weiter. Es müsse demnach ausreichend Stellen für Koordinatoren geben. Zudem seien mehrsprachige Verwaltungsmitarbeiter nötig. Bislang müssten oft ehrenamtliche Dolmetscher einspringen, was „kein akzeptabler Dauerzustand“ sei.

Zudem sollten Flüchtlinge stärker eingebunden werden. Schon jetzt beteiligten sich einige von ihnen als Bundesfreiwillige oder Dolmetscher. Sie könnten die Bedarfe in den Unterkünften sehr gut ermitteln.

Nun feiern viele diese Studie – auch als Beleg, dass eben das gute, das offene Deutschland noch immer existiert, wenngleich die Medien von gegenteiligen Berichten überflutet zu sein scheinen. Das ist auch gut und schön, aber reicht das? Will sich Deutschland in der Bewältigung der größten humanitären Krise seit dem zweiten Weltkrieg wirklich derartig auf Freiwillige verlassen? Will die Bundesregierung, die vor rund einem Jahr unter dem Slogan „Wir schaffen das“ das Zeitalter des deutschen Neohumanismus einläutete, wirklich weiterhin staatliche Aufgaben in diesem Maße von Ehrenamtlichen durchführen lassen? Will sie wirklich Kommunen weiterhin allein lassen in dieser Krise?

Leider sieht es weiterhin genau danach aus: Es gibt keine zentrale Koordination, keine rationalisierten Prozesse, keinen nationalen Plan. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können Kommunen und lokale Initiativen oft nicht viel mehr tun als das Chaos zu managen. Das reicht aber bei weitem nicht!

Auch wenn derzeit weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen (weil sie auf ihrem Weg abgefangen werden), hat die Fluchtbewegung nicht aufgehört, wobei die Amoktaten der vorvergangenen Woche zeigten, dass viele Flüchtlinge massiv traumatisiert sind. Diese Menschen dürfen in ihrem Trauma nicht allein gelassen werden, sonst stellen sie eine Gefahr für sich, ihre Mitbewohner und die Gesellschaft dar. Auch deshalb braucht es neben den vielen freiwilligen Helfern, die unter den gegebenen Umständen schier unfassbares geleistet haben, endlich mehr professionelle Helfer – insbesondere Psychologen, Übersetzer und Sozialarbeiter.

Außerdem müssen Asylverfahren signifikant beschleunigt werden, damit die Kasernierungspflicht frühestmöglich aufgehoben werden kann, auch dies würde – neben der daraus folgenden Forcierung dezentraler Unterbringungen – für einen Abbau etwaiger Spannungen sorgen.

Forciert werden sollte außerdem der Einsatz von Flüchtlingen in der Flüchtlingshilfe, insbesondere aus zwei essentiellen Gründen: Erstens könnten diese – aus kulturellen und sprachlichen Gründen – leichter Brücken zwischen deutschen Helfern und den Neuankömmlingen schlagen und zweitens könnten so wiederum Vorurteile zwischen der deutschen Bevölkerung und den Geflüchteten abgebaut werden.

Die Flüchtlingshelfer dagegen nur zu feiern, statt sie politisch zu unterstützen, verhöhnt sie eher, als dass es sie ehrt. Deutschland ist stark, Deutschland schafft das, aber nicht ohne einen politischen Plan!

Vom Ende der Hoffnung: Die Türkei ist für die LGBT-Community kein sicheres Land.

Istanbul (Türkei) Zwischen den Meldungen aus der Türkei, die sich mit dem gescheiterten Putschversuch von Mitte Juli befassen, ging de Meldung über eine Tragödie, die emblematisch zeigt, wie viel weniger sicher das Land mittlerweile ist völlig unter: Offenbar wurde in Istanbul eine schwuler syrischer Flüchtling enthauptet.

Dies geht aus türkischen Medienberichten hervor. Die verstümmelte Leiche des homosexuellen Syrers soll demnach am 25. Juli im Bezirk Yenikapi entdeckt worden sein. Zwei Tage zuvor habe das Opfer, Muhammed Wisam S., seine Wohnung in einem muslimisch geprägten Stadtteil verlassen. Festnahmen oder behördliche Erklärungen zum Ermittlungsstand hätte es noch keine gegeben, berichten Bekannte des Getöteten, der sich offenbar sei rund einem Jahr in der Türkei aufhielt.

 Ein Mitbewohner des Syrers sagte dem türkischen LGBT-Magazin »KaosGL«, Wisam sei schon früher Opfer von  homophoben Übergriffen geworden. Eine Gruppe von Männern hätte ihn außerdem vor Monaten entführt und in einem Wald sexuell misshandelt. „Wir beschwerten uns bei der Polizei, doch nichts passierte“, erklärte der Mitbewohner. Queere Freunde von Wisam beklagten gegenüber dem Magazin weiterhin, mittlerweile sei selbst die bisher relativ progressive – und weltoffene – Metropolregion Istanbul für LGBT-Personen nicht mehr sicher: „Es ist egal, ob du Syrer oder Türke bist, wenn du hier schwul bist, wirst du angegriffen“, so eine Bekannte. „Sie wollen Sex und wenn du nicht mitmachst, wird es gefährlich.“
Zur letzten Aussage sei – für LeserInnen, denen hier ein berechtigtes Stirnrunzeln nicht ausbleibt – erklärt, dass homophobe Anschläge nicht selten sexuelle Demütigungen und Übergriffe auf das Opfers einschließen, was weniger mit der sexuellen Neigung des Täters, als mit dem Versuch das Opfer zu beschämen einhergeht. Besonders bei Gruppenvergehen kommt dieses Verhalten häufig vor.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bevorzugt zwar nach eigenen Angaben LGBT-Flüchtlinge bei der Ausreise in Drittstaaten, der Bearbeitungsprozess würde aber dennoch im Durchschnitt bis zu zwei Jahre dauern. Auch die türkische „Vereinigung zur Solidarität mit Asylsuchenden und Migranten“ (ASAM) hat sich offiziell dem Schutz von sexuellen Minderheiten verschrieben, kann jedoch laut Betroffenen kaum etwas ausrichten. „ASAM und die UN machen nichts für uns“, sagte der Mitbewohner von Wisam. „Wir können uns nur selber verteidigen.“ Diese Auffassung wiederum, die bei LGBT-Menschen in der Türkei zunehmend verbreitet ist, öffnet der Selbstjustiz wiederum Tür und Tor, was die Lage nur weiter destabilisiert.

Auch sprechen Fakten gegen die Einlassung der ASAM, so wurde erst im Juni aus Griechenland ein schwuler syrischer Flüchtling in de Türkei abgeschoben. Seine Erklärung, er würde von Anhängern des Islamischen Staates bedroht, wäre nicht glaubwürdig, sagten die Richter. In Istanbul hätte er darüber hinaus für zwei Jahre ohne Probleme gelebt – eine Aussage, die an Zynismus kaum zu überbieten ist, betrachtet man die sich stetig verschlechternde Sicherheitslage in dem muslimisch geprägten Land.

Nach Auffassung der griechischen Gerichte handelt es sich bei der Türkei trotzdem um ein „sicheres Herkunftsland“ – auch für sexuelle Minderheiten. „KaosGL“ registrierte jedoch allein im vergangenen Jahr fünf Morde und 32 Anschläge, die als „Hassverbrechen“ gegen Angehörige sexueller Minderheiten gerichtet waren.

Nun steht die zunehmend schwierige Sicherheitslage zwar nicht im direkten Zusammenhang mit der vom Erdogan-Regime vorangetriebenen Autokratisierung der Türkei nach dem Putschversuch im vergangenen Monat, betrachtet man jedoch ein größeres Bild, nämlich die Islamisierung des einst säkularen Mittelmeerstaates, so ist durchaus ein Zusammenhang zwischen beidem zu erkennen. Besonders tragisch ist dabei, dass für viele LGBT-Personen die Türkei bislang als „Sprungbrett“ in de Westen fungierte, wenn sie aus islamistischen Regimen wie Saudi-Arabien, den Bereinigten Arabischen Emiraten, Qatar oder dem Iran flohen, wo Homosexualität – unter Umständen unter Androhung der Todesstrafe – verboten ist, während die türkische Gesetzgebung zwar konservativ ist, homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen aber nicht unter Strafe stellt.

Wenn sich nun die Sicherheitslage für die LGBT-Community in der Türkei derart drastisch verschlechtert, bedeutet dies für viele Trans- und Homosexuelle in den umliegenden Diktaturen daher ein Ende der Hoffnung auf ein freies Leben.

Semantisch korrekt – aber politisch unklug: Steinmeier nennt Trump einen Hassprediger.

Berlin. Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat den republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten Donald J. Trump einen „Hassprediger“ genannt. Angesichts von Trumps protofaschistischen Äußerungen und – ständig schwankenden – politischen Positionen, mag man dem durchaus zustimmen, diplomatisch aber war diese Äußerungen nicht sonderlich klug.

Bei einer Fragestunde zur Außenpolitik in Rostock erklärte der Bundesaußenminister, er schaue mit großer Sorge auf das „Ungeheuer des Nationalismus“, das sich weltweit ausbreite. „Hassprediger“ wie Trump, die Verantwortlichen des Brexit und die AfD eine, dass sie Politik aus den Ängsten der Menschen machten. Steinmeier bezeichnete diese Poliik zudem als „Brandsatz für die Gesellschaft“.

Mit Blick auf die AfD und die bevorstehende Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 4. September sagte Steinmeier: „Diesen Brandsatz kann man, den muss man in der Wahlkabine löschen“.

Unbestritten hat Steinmeier mit dem gesagten Recht und es ist auch wichtig, dass der tumbe Nationalismus eines Donald Trump oder der AfD politisch genau so bezeichnet wird. Auch dürfen deutsche Politiker sich durchaus zu den Wahlen in Amerika äußern. Wenn aber ausgerechnet der deutsche Außenminister einen amerikanischen – oder sonstigen – Kandidaten, der in einer demokratischen Wahl kandidiert, als „Hassprediger“ tituliert, kann dies durchaus diplomatische Auswirkungen haben, immerhin muss Steinmeier unter Umständen in den Vereinten Nationen, bei der Umsetzung etwaiger transatlantischer Abkommen und in der NATO mit einer von eben diesem „Hassprediger“ geführten Administration zusammenarbeiten.

Allerdings wich Steinmeier in der jüngsten Vergangenheit häufiger vom diplomatischen Protokoll ab, was ihm in der Regel zumindest national einen gewissen Respekt einbrachte, so kritisierte er im Juni scharf das Vorgehen der NATO in Osteuropa.

Schwindende Lebensqualität: Immer mehr Schwimmbäder schließen.

Berlin. Immer wieder gibt es Debatten darüber, ob Muslimische SchülerInnen zum Schwimmunterricht verpflichtet sind, allgemein lautet die Antwort auf diese Frage „Ja“, allerdings könnte die Debatte bald schon obsolet werden, denn viele Kommunen können sich gar keine Schwimmbäder mehr leisten, in denen der entsprechende Unterricht stattfinden kann. In besonderem Maße trifft dies – wie so oft – den ländlichen Raum.

Schwimmvergnügen und -Unterricht fällt demnach an in immer mehr Orten ins Wasser. Auch 2015 wurden nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) wieder vielerorts Bäder geschlossen. Demnach kam es bis Mitte Oktober vergangenen Jahres bundesweit zur endgültigen Schließung von 38 Hallen- und Freibädern. Weitere 47 waren akut von der Schließung bedroht. Nach einer Langzeitübersicht der DLRG sind von den 7.784 Bädern, die es 2002 laut Sportstättenstatistik gab, aktuell 13 Prozent geschlossen oder von akuter Schließung bedroht. Allein zwischen dem Sommer 2007 und dem Herbst 2015 machten rund 370 Bäder dicht. Diese Schließungswelle trifft insbesondere den ländlichen Raum besonders hart – wenn in einer Großstadt eines von vielen Bädern geschlossen werden, kann ausgewichen werden, wenn dagegen in einer Kleinstadt das als Schulschwimmbecken genutzte Hallenbad geschlossen wird, hat das weitreichende Folgen für den Schulalltag, die Gesundheitsvorsorge und die allgemeine Lebensqualität der Bürger. Dabei kann die Rolle eines regelmäßigen Schwimmunterrichts gerade in Zeiten zunehmender Fehlernährung – und sinkender Bewegungszeiten bei Jugendlichen – kaum unterschätzt werden.
Gerade der Schwimmunterricht sei aber, als Folge der Schließungen bedroht ist. So habe mittlerweile rund jede fünfte Grundschule keinen Zugang mehr zu einem Schwimmbad. Besonders im ländlichen Raum werde der Schwimmunterricht deshalb zum Problem. Die Schließung von Bädern sei auch eine Form von Sozialabbau, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann. „Das Bädersterben im Bereich der Hallenbäder verhindert mittlerweile zum Teil auch, dass überhaupt noch vernünftig Schwimmunterricht angeboten werden kann“, so Zimmermann.

Dem ist zuzustimmen, hervorzuheben ist auch, wie massiv gerade diese Form des Sozialabbaus zu wachsender Ungleichheit im Gesundheitswesen führen kann: Neben Schülern im ländlichen Raum sind schließlich gerade ältere Menschen und Personen mit chronischen Leiden, die zu anderen sportlichen Aktivitäten nicht – oder nicht mehr – in der Lage sind, betroffen. Der Zugang zu einem Schwimmbad sollte demnach nicht zu einem Luxus werden, den die Gesellschaft letztlich mit höheren Gesundheitskosten begleichen muss.

Klimawandel wird als wirtschaftliches Risiko betrachtet.

Die Bundesregierung bezeichnet den Klimawandel als wachsendes Risiko für die deutsche Wirtschaft.

Es sei demnach durchaus wahrscheinlich, „dass Deutschland in zunehmendem Maße verwundbar gegenüber indirekten Folgen des Klimawandels in anderen Teilen der Welt werden wird„, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Durch den intensiveren Handel zwischen den Weltregionen würden Klimafolgen im Ausland auch hierzulande eine Rolle spielen. „So ist beispielsweise China als fünftgrößter Abnehmer deutscher Produkte relativ verwundbar gegenüber den zu erwartenden Klimaänderungen.“

Auch wenn Deutschland demnach selbst nicht so stark im Fokus stehe, so sei die hiesige Wirtschaft wie kaum eine andere global vernetzt: „Ökonomische Analysen zeigen, dass gerade in der engen wirtschaftlichen Verknüpfung mit den asiatischen Schwellenländern klimawandelbedingte Risiken bestehen.

Ein besonderes Risiko bildeten die Folgen des Klimawandels für die Gesundheit. „Bei einem starken Klimawandel können Hitzebelastungen und Atembeschwerden durch bodennahes Ozon bereits in naher Zukunft die menschliche Gesundheit häufiger und stärker als gegenwärtig gefährden“, warnte die Regierung. Auch die Wahrscheinlichkeit von Infektionskrankheiten nähme zu – so zieht beispielsweise die von bestimmten Mücken übertragene Tropenkrankheit Malaria in immer weniger äquatoriale Gegenden – es gab bereits Ausbrüche  Südeuropa und eine Verbreitung in Mitteleuropa wird längst nicht mehr ausgeschlossen.

Auch immer mehr deutsche Unternehmen begreifen den Klimawandel als wirtschaftlichen Risikofaktor, so engagiert sich der genossenschaftliche Einzelhandelskonzern REWE seit Jahren in Kampagnen für die Energiewende oder Abgasreduktion durch lokale und regionale Produktionen, der Konzern war außerdem das erste deutsche Großunternehmen, das komplett auf Ökostrom umstellte – auf vielen Supermärkten gibt es zudem Solarpaneele, ungenutzte Flächen sollen so nutzbar gemacht werden. Mittlerweile ziehen gerade im Einzelhandel viele Unternehmen nach.

Über 100.000 Bürger unterstützen Verfassungsklage gegen CETA.

Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu Ceta“ eines Aktionsbündnisses von Kritikern des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada hat mittlerweile über 100.000 Unterzeichner gefunden.

Das Bündnis der Organisationen „Campact“, „Foodwatch“ und „Mehr Demokratie“ bezeichnete ihr Vorhaben am Mittwoch als größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Die meisten Unterstützter schickten der Initiative demnach eine schriftliche Vollmacht per Post. Sobald im EU-Handelsministerrat die Entscheidung ansteht, das Abkommen ganz oder teilweise vorläufig in Kraft zu setzen, will das Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Damit soll dem deutschen Vertreter im EU-Rat, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (oder dessen Vertreter), untersagt werden, dort für die vorläufige Anwendung des Abkommens zu stimmen.

Die Verfassungsbeschwerde war Ende Mai gestartet worden, weil die dahinter stehenden Organisationen eine Aushöhlung demokratischer Bürgerrechte durch Ceta befürchten. Ausdrücklich distanziert sich zumindest „Foodwatch“ von der Behauptung, dem Freihandel generell feindlich gegenüber zu stehen. Abkommen dieser Art widersprechen aber nach Einschätzung des Kölner Völkerrechtlers Bernhard Kempen, der das Bündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt, dem Grundgesetz. Die EU-Handelsminister werden sich voraussichtlich nach der Sommerpause mit der Frage befassen, ob das Abkommen vorläufig und damit noch vor der Abstimmung dazu in den nationalen Parlamenten in Kraft treten kann.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wirbt weiterhin für das Handelsabkommen. Dem noch nicht vollständig ausgehandelten Parallelabkommen TTIP zwischen der EU und den USA steht er aber – neuerdings – mit großer Skepsis gegenüber, obwohl in Ceta meist eine Art Blaupause für TTIP gesehen wird. Der öffentliche Widerstand gegen TTIP jedoch ist deutlich lauter als gegen das Abkommen mit Kanada – inwieweit hier ein latenter Antiamerikanismus extremen Kräften in Deutschland eine Rolle spielt ist allerdings unklar.

Kritiker an den beiden großen Freihandelsabkommen finden sich im gesamten politischen Spektrum. Skepsis erregen dabei vor allem die Einführung einer unabhängigen – nicht rechtsstaatlich gebundenen – privat-öffentlichen Schiedsgerichtsbarkeit, sodass ausländische Konzerne künftig Staaten verklagen könnten, sofern diese ihre Regulationsgesetzgebung zuungunsten der Wirtschaft ändern. Damit würde aus dem Recht auf Eigentum plötzlich ein Recht auf Gewinn, das es so in Europa bisher nicht gibt, denn ausländische Unternehmen könnten auf diesem Wege prinzipiell auch „entgangene Einkünfte“ einklagen. Diese Vorgehensweise wurde von großen Konzernen in der Vergangenheit bereits – teilweise erfolgreich – durchgeführt, so verklagte ein Bergbaukonzern auf Basis eines Freihandelsabkommens den Staat Rumänien, weil es die dortigen Umweltschutzgesetze verboten, einen Berg abzutragen, und Tabakkonzerne klagen immer wieder vor privaten Schiedsgerichten gegen Anti-Raucher-Gesetze.

Liberale Kritik an den beiden Abkommen CETA und TTIP äußert sich vor allem in der Annahme, diese würden mit ihren Regelungen kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligen, weil diese zusätzliche Markteinstiegsrestriktionen darstellten. Auch die privat-öffentlichen Schiedsgerichtsprozesse werden von liberaler Seite häufig als Wettbewerbsrestriktionen betrachtet, weil solche Verfahren einerseits zunächst mit großen Kosten verbunden wären, die nur Großkonzerne aufbringen könnten, und andererseits ausländische Investoren bevorzugt gegenüber Inländischen behandelt würden, denn ein inländisches Unternehmen kann sich nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht auf die Regelungen von Freihandelsabkommen berufen.