ContraPro: Sollten muslimische Mädchen trotz ihrer Religion zur Teilnahme am Schwimmunterricht verpflichtet werden?

Ein Fall aus dem vergangenen Jahr wurde nun publik, bei dem zwei muslimische Schwestern sich in der Schweiz einbürgern lassen wollten. Die beiden Mädchen im Alter von 12 und 14 Jahren sprachen zwar offensichtlich gut Deutsch, besuchten aber weder den Schwimmunterricht noch Klassenfahrten, weil dies mit ihrem Glauben nicht vereinbar sei.

Den Mädchen wurde die Einbürgerung mit der Begründung verweigert, einbürgerungswillige Jugendliche müssten ihre Schulpflicht erfüllen. Wer dies nicht tue, verletze die Rechtsordnung und werde daher nicht eingebürgert. Diese Entscheidung wurde in der Schweiz bereits im Jahr 2013 höchstrichterlich vorgegeben, wenngleich nicht immer nach dieser Linie entschieden wurde.

Die Frage ist nun, ob in Deutschland ebenso entschieden werden sollte, oder ob allgemein eine Rechtfertigung auf Basis des 4. Artikels der Verfassung besteht, dem Schulunterricht aus Glaubensgründen fernzubleiben. Dürfen also muslimische Mädchen dem Schwimmunterricht aus religiösen Gründen fernbleiben?


Pro: Die Ausübung der eigenen Religion darf nicht eingeschränkt werden, muslimische Mädchen dürfen sich jedoch nicht gegenüber Männern und Jungs entblößen, beim Schwimmunterricht ist aber eine entsprechende Verhüllung nicht möglich.

Contra: Sofern es einen gemischtgeschlechtlichen Sport- und Schwimmunterricht gibt, kann von Entblößung dennoch keine Rede sein, es gibt Badeanzüge, die beinahe den ganzen Körper bedecken, dazu gibt es Badekappen, es gibt sogar Badeburkas. Außerdem sind die Umkleidekabinen nach Geschlechtern getrennt. Reicht eine reine Trennung nach Geschlecht nicht aus, so hat die Schule Einzelkabinen zur Verfügung zu stellen.

Übrigens beginnt die Verhüllungspflicht für muslimische Mädchen erst in der Pubertät, das heißt, dass dieses Argument für Grundschülerinnen ohnehin nichtig ist.

Pro: Aber selbst wenn sich die Mädchen sich selbst ausreichend verhüllt, kann ihm doch der Anblick von derart leicht bekleideten Menschen nicht zugemutet werden!

Contra: Im Gegenteil muss Teil einer gelungenen Integrationspolitik auch sein, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund an die gesellschaftliche Wirklichkeit zu gewöhnen, wozu nun einmal wenig bekleidete Menschen gehören.

Außerdem wird an vielen weiterführenden Schulen ein nach Geschlechtern getrennter Schwimm- und Sportunterricht durchgeführt. In Baden-Württemberg wird  in 88 Prozent der Fälle ein getrennter Schwimmunterricht angeboten, in Bayern in 93 Prozent der Fälle, in Sachsen immerhin in 74 Prozent der Fälle. Selbst in Nordrhein-Westfalen sind fast ein Drittel der Schwimmunterrichtsangebote an weiterführenden Schulen nicht koedukativ sondern nach Geschlechtern getrennt.

Der Prophet Mohammed empfahl übrigens das Schwimmen explizit als Methode, den Körper gesund zu halten und verpflichtete seine Anhänger, es ihren Kindern beizubringen.


Ein Grundsatzurteil zu diesem Thema fällte übrigens das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits 2013: Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen. Auch müssten muslimische Mädchen den Anblick wenig bekleideter Jungen auf sich nehmen, denn: „Das Grundrecht der Glaubensfreiheit vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, im Rahmen der Schule nicht mit Verhaltensgewohnheiten Dritter – einschließlich solcher auf dem Gebiet der Bekleidung – konfrontiert zu werden, die außerhalb der Schule an vielen Orten bzw. zu bestimmten Jahreszeiten im Alltag verbreitet sind,“ So die Urteilsbegründung.


Spartacus ContraPro ist ein neuer experimenteller Beitragsstil, bei dem Argumente von Befürwortern und Gegnern einer These aufgewogen werden sollen, einen besonderen journalistischen Anspruch erheben wir an diese Beitragsform zunächst nicht.

Anmerkung der Redaktion:

Das Thema hat sich für den ersten Beitrag dieses Formats im Nachhinein als gänzlich ungeeignet herausgestellt, da wir einfach zu wenige Argumente von Befürwortern einer religiös begründeten Freistellung vom Schwimmunterricht gefunden haben. Wir hoffen, beim nächsten Versuch ein passenderes Thema zu finden.

Ein Gedanke zu „ContraPro: Sollten muslimische Mädchen trotz ihrer Religion zur Teilnahme am Schwimmunterricht verpflichtet werden?

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