Brüssel (Belgien). Es ist vielleicht die Nachricht der Woche, vielleicht gar die politische Nachricht des Jahres, aber sie geht fast unter im Sumpf der europäischen Fußballbegeisterung. So dürfte es kaum ein Zufall sein, dass der mächtigste Mann Europas, EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker, ausgerechnet inmitten der UEFA Europa-Meisterschafft bekannt gibt, dass die EU-Kommission keine nationalen Abstimmungen über das umstrittene europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA wünscht.
Während deutsche Medienvertreter sich also noch mit den Folgen oder Nichtfolgen des BREXIT-Votums und der essentiellen Frage, wann denn nun die Bundeskanzlerin endlich ein Spiel der deutschen Nationalelf in Frankreich besucht, beschäftigen, höhlt die EU-Kommission statt eine Lehre aus dem Votum der Briten zu ziehen weiter die Demokratie der europäischen Staaten aus. Die EU-Kommission könnte tatsächlich ohne weitere demokratische Abklärung dafür sorgen, dass über CETA nur noch im EU-Parlament abgestimmt werden müsste, indem sie einen simplen Trick anwendet: Der EU-Vertrag sieht vor, dass über sogenannte „gemischte Abkommen“ also Handelsabkommen, die von Drittstaaten sowohl mit einzelnen EU-Staaten als auch parallel mit der Staatengemeinschaft geschlossen werden, vom europäischen Parlament sowie von den nationalen Volksvertretungen abgestimmt werden muss. Über reine EU-Abkommen dagegen müssten laut EU-Vertrag die nationalen Parlamente nicht abstimmen. Die EU-Kommission plant nun, gegen den Widerstand nationaler Regierungen, CETA und in der Folge wahrscheinlich auch TTIP und TISA als reines EU-Abkommen zu deklarieren. Damit würden die nationalen Parlamente endgültig vom Bewilligungsprozess ausgeschlossen.

Die Unterwanderung der europäischen Demokratie.
Nun wäre das nicht so wild, hätte das EU-Parlament in der europäischen Gesetzgebung die selben Rechte, wie ein nationales Parlament in dessen Gesetzgebung. Tatsächlich sind aber die legislativen Rechte des europäischen Parlaments enorm begrenzt. Während in Deutschland beispielsweise jede Bundestagsfraktion Gesetzesentwürfe und Anträge in den Gesetzgebungsprozess einbringen kann, kann das EU-Parlament in der Regel nur Änderungen an Gesetzen vorschlagen, die von der EU-Kommission eingebracht werden. Sofern die EU-Kommission über CETA und später TTIP jedoch als Gesamtpaket und nicht „Punkt für Punkt“ abstimmen ließe, wovon zum Beispiel Freihandelsexperte Thilo Bode überzeugt ist, könnte es dem Vertrag sogar nur noch zustimmen oder ihn ablehnen. So einfach kann man einen demokratischen Gesetzgebungsprozess ad absurdum führen.

Zuvor war die EU-Kommission bereits in die Kritik geraten, als sie vor schlug, Teile des CETA-Abkommens bereits anzuwenden, bevor in den nationalen Parlamenten darüber abgestimmt wurde. Schon diese Entscheidung wurde weitgehend als undemokratische „Aushebelung der nationalen Parlamente“ verstanden. In einer Debatte des Bundestages um das umstrittene Abkommen hatte der Wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Klaus Ernst insbesondere kritisiert, dass die Regierungskoalition mit ihrer Unterstützung des Vorschlags, CETA vorläufig anzuwenden, den Vertrag „gegen den Willen der Bürger“ durchzudrücken. Nach dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei den geheimen Verhandlungen, folge die Ausschaltung der nationalen Parlamente, so Ernst.
In der Debatte hatte außerdem Katarina Dröge von den Grünen gefragt, wie eine reguläre Beratung über CETA im Bundestag von statten gehen solle, obwohl noch immer keine deutsche Übersetzung des Abkommens, das 500 Seiten Vertragstext und 1.500 Seiten Anhänge habe, vorliege. „Wie stellen Sie sich jetzt ein geordnetes parlamentarisches Beratungsverfahren vor, von dem Sie immer gesprochen haben?“
„Wenn die Bundesregierung im EU-Handelsministerrat sowohl über den Vertragstext als auch gegebenenfalls über die vorläufige Anwendung entschieden hat, dann glauben Sie doch nicht ernsthaft, dass danach noch eine andere parlamentarische Beratung erfolgen wird“, Hatte die Abgeordnete gewarnt. Die gute Nachricht für Frau Dröge dürfte nun sein, dass sie keine 2000 Seiten CETA wird lesen müssen, da es wohl gar kein parlamentarisches Votum über das umstrittene Abkommen geben wird. Die Vorläufige Anwendung war scheinbar nur ein erster Schritt zur Umgehung nationaler Volksvertretungen. Es liegt wohl auch an der zunehmend kritischen Stimmung in den Bevölkerungen, dass nun die demokratisch gewählten Parlamente endgültig aus dem Beratungsprozess ausgeschlossen werden sollen.

Wobei das Mitspracherecht der nationalen Legislativorgane selbst unter Einbeziehung der Staatsparlamente deutlich eingeschränkt sein dürfte, da diese, sofern CETA als gemischtes Abkommen gewertet würde, einzig über jene Teile des Abkommens votieren dürften, welche in direktem Zusammenhang mit der nationalen Gesetzgebung stehen.
Die Haltung der deutschen Politik.
Während sich die deutsche Politik in Sachen vorzeitige Anwendung von CETA an den Kanten der Regierungskoalition scheidet, scheint bei der vollständigen Aushebelung der nationalen Parlamente Einigkeit zu bestehen.
SPD und Unionsparteien befürworten zwar überwiegend eine vorzeitige Anwendung des Vertrages, nachdem im Oktober der EU-Handelsministerrat, das Gremium der Wirtschaftsminister der EU Mitgliedsstaaten, und das europäische Parlament darüber befunden haben werden, dennoch fordert die Regierungskoalition mehrheitlich eine parlamentarische Beratung über CETA. „Jetzt zu beschließen, dass die nationalen Parlamente zu diesem Handelsabkommen nichts zu sagen haben, ist unglaublich töricht“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Er sei zwar ein „Befürworter guter Handelsabkommen“, die EU-Kommission falle aber allen Gutwilligen in den Rücken. „Das Durchdrücken von CETA würde alle Verschwörungstheorien zu den geplanten Freihandelsabkommen explodieren lassen“, warnte der Vizekanzler. Er hätte auch sagen können: „Das Durchdrücken von CETA würde einige der sogenannten Verschwörungstheorien endgültig bestätigen.“
Mit der getätigten Aussage zeigt der SPD-Vorsitzende, dass er immer noch nicht verstanden hat, worum es bei der Kritik an den geplanten Handelsabkommen eigentlich geht. Die meisten CETA-Gegner kritisieren nicht das Freihandelskonzept per se, sondern die antidemokratischen Implikationen des Handelsvertrages – wie z.B. das Umgehen der unabhängigen Justiz, oder die „Legislaturbremse“, die es Staaten de facto schwer machen soll, Verbraucher- oder Umweltschutzgesetze zu verschärfen – und den undurchsichtigen Verhandlungsprozess. Ein Pseudo-Votum des Bundestages, bei dem nur über einen Bruchteil der CETA-Bestimmungen und nur mit „Ja oder Nein“ abgestimmt werden kann, würde daran auch nicht viel ändern. Stattdessen müsste den Parlamenten eine offene Debatte über jeden Punkt des Abkommens zustehen. Die wenigsten CETA-Kritiker sind verrückte Verschwörungstheoretiker, allerdings ist es durchaus legitim, misstrauisch zu sein, wenn derartig umfassende Abkommen hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, insbesondere, wenn bekannt ist, welch freien Zugang die Brüsseler Konzernlobbyisten zu den Verhandlungsführern haben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte nach dem ersten Tag des EU-Gipfels in Brüssel: „Wir werden den Bundestag um Meinungsbildung bitten“. Eine Abstimmung auf dieser Basis hätte allerdings einen gewissen Haken: Sie hätte keinerlei rechtliche Wirkung, sie wäre nichts als eine politische Blendgranate, die der Bevölkerung einen demokratischen Legislativprozess vorgaukeln soll. Richtigerweise erklärte Bundestagspräsident Lammert, nach geltendem Recht könne die Bundesregierung ihre Zustimmung nicht ohne Mitwirkung des Parlaments erteilen. Wenn schon Konzerninteressen via CETA zu europäischem Gesetz werden, sollten wenigstens die gewählten Volksvertreter darüber befinden dürfen.
Die nächsten Schritte.
Im Oktober sollen die Wirtschaftsminister der EU-Mitgliedsländer im Handelsministerrat über CETA befinden, danach muss die Ratifizierung durch das europäische Parlament stattfinden. Nach dem Wunsch der EU-Kommission wäre dann CETA von europäischer Seite aus beschlossene Sache. Noch könnten also sowohl der Ministerrat als auch das europäische Parlament CETA auf unbestimmte Zeit blockieren, was von einigen Regierungen scheinbar zumindest in Betracht gezogen wird.

Die Worte des Herrn Juncker.
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte zur Debatte, die Vorstellung, nur nationale Parlamente gewährten demokratische Kontrolle, schwäche die Grundidee der EU. Eine mutige Aussage, wenn man bedenkt, dass Juncker ganz offensichtlich bewusst sein muss, wie beschränkt die Legislativmacht des Europaparlaments tatsächlich ist und wie viel Einfluss die 20.000 Konzernlobbyisten in Brüssel haben. Wie bereits erwähnt hätte er jedoch recht, wenn man dem EU-Parlament die volle Gesetzgebungsmacht in der Europäischen Union zuwies.

„Mir ist das persönlich relativ schnurzegal“, sagte Juncker schließlich. „Ich werde nicht auf dem Altar juristischer Fragen sterben.“ Er sagt das mit der schnippischen Arroganz eines Berufspolitikers, der sich in seiner gesamten Karriere nicht für „juristische Fragen“ interessiert hat und für den es ganz selbstverständlich ist die Interessen des Großkapitals in Gesetze zu schreiben. Als Premierminister von Luxemburg war er immerhin in nicht unerheblichem Maße genau dafür zuständig.
Unbestreitbar ist jedenfalls: Sollte CETA zum reinen EU-Handelsabkommen erklärt und an den nationalen Parlamenten vorbei gedrückt werden, ergäbe sich daraus für das kommende, umfassendere und noch umstrittenere Handelsabkommen TTIP mit den USA ein Präzedenzfall. Wenn CETA auf diese Weise verabschiedet werden kann, so werden auch alle künftigen internationalen Abkommen an den nationalen Volksvertretungen vorbei beschlossen!
Entgegen der Auffassung von Junckers EU-Kommission bedarf es nun zunächst ohnehin eines Moratoriums bei der Verhandlung internationaler Wirtschaftsabkommen, mindestens solange, bis entsprechende Abkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen sind.
4 Gedanken zu „CETA: EU-Kommission will Konzerninteressen vorbei an nationalen Parlamenten durchsetzen.“