Die großen deutschen Reisekonzerne holen nach dem Putschversuch in der Türkei Badeurlauber nicht zurück in die Heimat, weil nach eigenen Angaben die Lage in den Urlaubsressorts ruhig sei und es nur sehr wenige Gäste gebe, die vorzeitig abreisen wollten. Dies erklärtem Sprecher der Marktführer Thomas Cook und TUI am Samstag.
Da sich der Putschversuch auf die Hauptstadt Ankara und die Metropole Istanbul konzentriert habe, hätten die Gäste in den Hauptbade-Regionen Antalya und Bodrum direkt nichts davon mitbekommen, hieß es bei Thomas Cook. Abgesagt habe bislang kaum ein Gast. „Bei uns sind morgens die ersten Maschinen Richtung Türkei gestartet und die große Mehrheit der Urlauber ist geflogen.“ Nur 70 Thomas-Cook-Urlauber befänden sich demnach in Istanbul. Bisher gibt es jedoch keine genauen Zahlen über die Anzahl deutscher Urlauber in der Türkei. Schätzungen von Brancheninsidern gehen von rund 100.000 deutschen Feriengästen aus, wovon 40.000 auf TUI und Thomas Cook zusammen entfallen dürften.
Eine generelle Warnung des Auswärtigen Amtes vor Türkeireisen gibt es nicht, das Ministerium riet allerdings Bundesbürgern in Istanbul und Ankara zu äußerster Vorsicht, insbesondere auf öffentlichen Plätzen und bei Menschenansammlungen. In der Türkei haben Teile des Militärs am Freitagabend einen Putschversuch unternommen. Nach Aussagen des Regierung ist die Lage mittlerweile aber wieder unter Kontrolle.
Das Erdogan-Regime begann jedoch infolge des Umsturzversuchs bereits mit politischen Säuberungen von Armee und Justiz. Kämpfe fanden offenbar bis in die Morgenstunden statt, wobei laut Regierungsangaben 265 Menschen getötet wurden.
Während der Putschversuch Erdogan innenpolitisch helfen dürfte, wird er wenigstens kurzfristig der türkischen Tourismusbranche eher schaden, die in diesem Jahr zentral auf Spätbucher angewiesen ist. Die Branche hatte dieses Jahr unter den Folgen des Kampfes gegen den IS in den Nachbarländern Syrien und Irak, sowie unter mehreren großen Terroranschlägen, zuletzt auf den Flughafen in Istanbul, zu kämpfen. Die Reisebuchungen waren deshalb um bis zu 50 Prozent zurück gegangen: Während beispielsweise im vorigen Jahr rund 5,6 Millionen Bundesbürger den Mittelmeerstaat besuchten, zog es nach Angaben des türkischen Fremdenverkehrsamts in den ersten fünf Monaten 2016 ein Viertel weniger Deutsche ins Land.
Die lange gehegte Hoffnung der Reisebranche, dass die Türkei mit niedrigen Übernachtungspreisen zumindest im Last-Minute-Geschäft wieder mehr Urlauber anlockt, hat sich seit dem Anschlag auf den Istanbuler Flughafen Ende Juni in Luft aufgelöst. Der Umsturzversuch mitten in der Hauptsaison, sowie dessen politische Folgen dürften weitere Urlauber von einer Reise in die Türkei abschrecken. Hinzu kommt kurzfristig, dass einige Airlines wie die Lufthansa oder British Airways ihre Verbindungen in die Türkei am Samstag vorerst einstellten.
Washington D. C. (USA). Der republikanische US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump hat den erzkonservativen Gouverneur von Indiana, Mike Pence, als seinen „running mate“ für das Amt des Vize-Präsidenten ausgewählt.
Trump gab die Entscheidung am Freitag über Twitter bekannt. Der 57-jährige Pence ist unter Republikanern vergleichsweise unbekannt. Experten trauen dem Klimawandel-Leugner aber zu, besonders den konservativen Flügel der Partei an Trump zu binden. Am Montag beginnt der Parteitag, auf dem die Republikaner Trump voraussichtlich zum Präsidentschaftskandidaten und Pence zu seinem Vize nominieren werden.
Der Milliardär habe den Berufspolitiker laut US-Medien insbesondere wegen dessen ruhigen Auftretens und seiner Erfahrung in Washington ausgewählt, damit steht er im klaren Kontrast zum Grenzcholeriker Trump, der bisher über keine politische Erfahrung verfügt. Gleichzeitig verfügt Pence über Kontakte zu Sponsoren, die Geld in die Wahlkampfkassen spülen sollen, hier hatte Trump zuletzt große Schwierigkeiten. Selbst traditionelle Republikanische Wahlkampfspender sehen die Kandidatur des Reality-Stars und mehrfach gescheiterten Unternehmers skeptisch und unterstützten teilweise die konzernfreundliche Demokratin Hillary Clinton. In den USA, wo sich Wahlkämpfe tendenziell dadurch entscheiden, wer das meiste Geld für den Wahlkampf ausgibt, ist dies ein signifikanter Nachteil für den Republikaner. Clinton liegt in Umfragen derzeit etwa fünf Prozentpunkte vor Trump.
Ein Erzkonservativer als Vize-Kandidat könnte diesen Nachteil nun abmildern. Im Vorwahlkampf unterstützte Pence noch Trumps Kontrahenten Ted Cruz, den Liebling der Tea-Party-Bewegung, Verschwörungstheoretiker und christlicher Fundamentalisten. Cruz gab jedoch auf. Dies zeigt, dass jedenfalls mit Pence keine Stimme der Vernunft in Trumps Team einzieht, stattdessen ein Politiker, der sich selbst als „Christ, Konservativer und Republikaner – in der Reihenfolge“ beschreibt. Ein religiöser Extremist. Der Statistikwebsite FiveThirtyEight zufolge ist er der konservativste Kandidat für den Posten des Vize-Präsidenten bei den Republikanern seit 1976.
Am Samstag verglich Gouverneur Pence den republikanischen US-Präsidentschaftsbewerber in einem Interview mit dem republikanischen Nachrichtensender Fox News mit dem früheren konservativen US-Präsidenten Ronald Reagan. Wie Reagan habe Trump ein Gespür „für die Sorgen und Hoffnungen der Amerikaner“, sagte Pence. Der Immobilienunternehmer habe sich im parteiinternen Vorwahlkampf gegen zahlreiche talentierte Kandidaten durchgesetzt, weil er ein Mann des Volkes sei, demgemäß sei er der legitime Nachfolger der republikanischen Ikone Ronald Reagan. Trump ist wie Reagan ein politischer Quereinsteiger. Doch der Hollywood-Schauspieler Reagan, sammelte einige Jahre Erfahrung als Gouverneur von Kalifornien, und war schon lange in der Partei aktiv, bevor er ins Weiße Haus einzog. Reagans Sohn hatte vor einigen Wochen öffentlich gesagt, er werde nicht für Trump votieren und implizierte, auch sein Vater hätte das nicht getan.
Die Demokraten halten ihren Nominierungsparteitag eine Woche nach den Republikanern ab. Clintons Sieg gilt dabei als gewiss. Wer an der Seite der Ex-Außenministerin bei der Präsidentschaftswahl am 8. November antritt, ist noch nicht bekannt.
Die Extremisten-Miliz Islamischer Staat (IS) hat sich zum Anschlag in Nizza mit mindestens 84 Toten bekannt.
Der Täter sei „einer unserer Soldaten“ gewesen, meldete die IS-Nachrichtenagentur Amak am Samstag. „Er hat die Operation ausgeführt als Antwort auf die Rufe, Nationen anzugreifen, die Teil der Koalition sind, die gegen den Islamischen Staat kämpfen.“
Zuvor waren nach Polizeiangaben am Samstagmorgen drei drei Personen festgenommen worden, die im Verdacht stehen, mit dem Attentäter zusammen gearbeitet zu haben. Sie gehörten zum engen Umfeld des getöteten Terroristen. Ein Reuters-Reporter beobachtete, wie eine Spezialeinheit aus etwa 40 Polizisten ein Appartement in der Nähe des Bahnhofs stürmte. Dort wurde eine Person verhaftet. Schon am Freitag waren die Frau des Attentäters sowie eine weitere Person aus seinem engsten Umfeld unter Arrest gesetzt worden.
Ein 31-jährige Franzose tunesischer Herkunft hatte in der französischen Mittelmeerstadt Nizza am Donnerstagabend einen Laster in eine Menschenmenge gelenkt. Wegen des Feuerwerks und Konzerten am Nationalfeiertag war die berühmte Strandpromenade eigentlich für den Autoverkehr gesperrt und voller Menschen. Der Attentäter konnte erst nach zwei Kilometern gestoppt werden und wurde von Polizisten mit etlichen Kugeln erschossen, zuvor hatte der Täter mit einer Pistole in die Menge geschossen. Unter den Opfern sind auch zwei Berliner Teilnehmer einer Abi-Reise, sowie deren Lehrerin.
Die Behörden ermitteln nun, ob er tatsächlich Beziehungen zu radikalen Islamistengruppen hatte oder allein handelte. Der Täter war bislang als Kleinkrimineller, aber nicht als radikaler Muslim aufgefallen. „Es scheint, dass er sich sehr schnell radikalisiert hat“, sagte der französische Innenminister Bernard Cazeneuve am Samstag.
Die Schwester des Attentäters sagte Reuters: „Mein Bruder hat psychische Probleme gehabt, und wir haben der Polizei Dokumente übergeben, die zeigen, dass er für mehrere Jahre bei Psychologen in Behandlung war.“ Dies sei in der Zeit vor 2005 gewesen, als er Tunesien verließ und nach Frankreich zog. Tatsächlich ist bisher nicht einmal klar, ob es sich tatsächlich um einen islamistisch motivierten Anschlag handelte! Es wäre nicht das erste Mal, dass der IS ein Attentat für sich beansprucht, von dem später bekannt wird, dass es durch einen Einzeltäter geplant und ausgeführt wurde. Zuletzt war dies bei dem Attentat auf den Nachtclub „Pulse“ in Orlando der Fall.
Sollte sich bewahrheiten, dass der IS hinter dem Anschlag steckt, lässt sich dies auch dadurch erklären, dass Frankreich neben den USA und Großbritannien besonders militärisch aktiv gegen die IS-Miliz ist. Frankreich gehörte zu den ersten Staaten, die dem Ruf des US-Präsidenten folgten, und völkerrechtlich fragwürdige Luftangriffe in Syrien flogen. Auch deshalb steht das Land immer wieder im Fadenkreuz des islamistischen Terrors, während seine Nachbarländer bisher verhältnismäßig glimpflich davon kamen. Allein seit Anfang 2015 gab es drei große Anschläge, im November kamen in Paris bei fast zeitgleichen Angriffen von Bewaffneten 130 Menschen ums Leben. Die Regierung rief in Folge dieser Anschläge den Ausnahmezustand aus und verlängerte diesen nun wegen der Ereignisse in Nizza gerade um drei Monate.
Grund für die höhere Schlagzahl der Terrorangriffe des IS, der sich zuletzt auch zu dem verheerenden Selbstmordanschlag auf den Atatürk-Flughafen bekannt hatte, dürfte auch sein, dass die Islamistenmiliz im nahen und mittleren Osten zunehmend unter Druck steht: Wurden zeitweise im Irak bis zu einem Drittel des Staatsgebietes vom IS kontrolliert, wird er gerade dort massiv zurück gedrängt. Auch in Syrien zeigen die stetigen Angriffe der westlichen Allianz gegen den Terrorstaat mittlerweile Wirkung, und auch eine mögliche Einigung zwischen Russland und den USA dürfte die Führung der Gruppe beunruhigen, weshalb sie sich zunehmend wieder auf die nonlineare Kriegsführung fokussiert, die insbesondere Anschläge in Europa vorsieht.
Bundesjustizminister Heiko Maas forderte nach dem Anschlag in Nizza ein hartes rechtsstaatliches Vorgehen im Kampf gegen den Terrorismus. Für Terroristen und Kriminelle dürfe es keine Toleranz geben, sagte der Sozialdemokrat der „Saarbrücker Zeitung“. Es sei demnach wichtig, „Gesetze konsequent anzuwenden, die wir ja zur Bekämpfung von terroristischen Anschlägen gerade auch noch einmal verschärft haben“. Die Gefährdungslage sei nach Angaben des Ministers unverändert hoch und auch Deutschland bleibe ein mögliches Anschlagsziel. „Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass der Terror eine Dauerschleife um Deutschland herum zieht.“ Bisherige größere Anschläge in Deutschland durch den IS konnten bisher stets rechtzeitig verhindert werden.
In der Nacht von Freitag auf Samstag fand in der Türkei ein Umsturzversuch durch Teile des Militärs statt. Die Gruppe, deren genaue Motivation, Zusammensetzung und Hintergrund bislang unbekannt sind, gab zunächst an, die Kontrlle über die Türkei vollständig übernommen zu haben, um die Demokratie und den Rechtsstaat gegen das Erdogan-Regime zu verteidigen. Die Regierung konnte allerdings innerhalb weniger Stunden die Kontrolle wieder gewinnen, wobei Dutzende Menschen, Soldaten und Zivilisten gleichermaßen, das Leben ließen.
Die türkische Bevölkerung musste in diesem Jahr einiges erdulden, einerseits hält die Flüchtlingskrise das Land weiterhin im Griff, andererseits hat der Staat zunehmend mit Angriffen durch die Terrormiliz Islamischer Staat zu kämpfen und nun kam es auch noch zu einem Putschversuch durch einen Erdogan-kritischen Teil der Armee, bei dem mehrere Menschen getötet und zahllose verletzt wurden. Die Folgen dieses Umsturzversuchs für die türkische Bevölkerung sind dabei jedoch kaum zu unterschätzen: Der Putsch mag an der ungerechtfertigten Popularität des religiös-konservativen Präsidenten Erdogan und an mangelnder Vorbereitung gescheitert sein, doch die türkische Demokratie hat in der Nacht auf Samstag in jedem Fall verloren.
Schon in den frühen Morgenstunden des Samstags zeigte sich, das Präsident Erdogan den Umsturzversuch nach bester machiavellischer Manier für seine Zwecke instrumentalisieren konnte: Einerseits konnte er sich als Vater des Volkes feiern lassen und andererseits gibt ihm der Putsch einen Grund erneute „Säuberungsmaßnahmen“ im Militär vorzunehmen. Auch das mutmaßliche Attentat auf sein Hotel wird der Autokrat für sich nutzen können.
Mache man sich keine Illusionen: Erdogan ist ein islamischer Diktator! Und nun hält er alle Fäden in seinen Händen. Er wird in den kommenden Tagen den Ausnahmezustand aufrecht erhalten, wird dann die „Anti-Terror-Gesetze“ weiter verschärfen und noch heftiger gegen seine politischen Gegner vorgehen, was er implizit sogar schon im Laufe der Nacht ankündigte. Sofern die Putschisten tatsächlich die säkulare Demokratie und den Rechtsstaat der Türkei wieder herstellen wollten, dürfte dies fatal fehlgeschlagen sein.
Letztlich muss eine Revolution scheitern, wenn die Bevölkerung nicht hinter ihr steht. Der Umsturzversuch in der Türkei scheiterte auch, weil es den Putschisten nicht gelang, die Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen, und weil sie die propagandistische Macht der sozialen Medien unterschätzten. So mobilisierte zum Schluss ausgerechnet Erdogan, der die Freiheit seiner Bürger in den vergangenen Jahren immer weiter beschnitt, der das kemalistische Ideal der Säkularität verriet, und der ironischerweise immer wieder Anläufe nahm, die sozialen Medien zu blockieren, die Massen.
Mit dem Aufziehen eines neuen Tages wird in der Türkei ein Zeitalter geringerer Freiheit beginnen. Der einzige Sieger dieser Nacht, der einzige Sieger dieser unseligen Revolution ist der türkische Präsident. Der Militärputsch vom 15. Juli wird in die Geschichte eingehen als Erdogans Reichstagsbrand, als der Tag, der ihn der absoluten Macht über die Türkei näher brachte als all seine bisherigen Versuche diese zu erlangen. Die soldatischen Rebellen hätten dem Despoten einen größeren Gefallen nicht tun können.
Umso bedauerlicher ist es, dass für diese gescheiterte Revolte Soldaten und Zivilisten gleichermaßen ihre Leben lassen mussten. Man möge ihrer gedenken.
Um seine Machtbasis in der Türkei auszubauen nutzte Erdogan nicht nur die undemokratischen Anti-Terror-Gesetze, seinen Feldzug gegen die Kurden und die Bedrohung durch den Islamischen Staat (IS) für seine Zwecke, sondern der Präsident ging zuletzt auch zunehmend aggressiv gegen die Opposition vor, so hob er die Immunität der kurdischen HDP Fraktion im Parlament wegen Beleidigigungs- und Verschwörungsvorwürfen auf. Weiterhin wollte der Präsident die massenweise Einbürgerung (einhergehend mit dem Erwerb des Wahlrechts) von syrischen Flüchtlingen nutzen, um die Wählerbasis seiner rechtskonservativen Partei AKP zu erweitern. Derzeit fehlen der AKP nur weniger als drei Prozentpunkte im Parlament, um die notwendige 60 Prozent Mehrheit zur beliebigen Änderung der Verfassung zu erlangen. Erdogans absolute Macht ist bereits zum Greifen nahe und die Putschisten dürfen sie ihm noch etwas näher gerückt haben.
Istanbul. Eine Gruppe in den türkischen Streitkräften hatte in der Nacht bei einem Putschversuch gegen Präsident Erdogan nach eigenen Angaben vollständig die Macht in der Türkei übernommen. Das teilte die militärische Führung am späten Freitagabend nach Angaben der privaten Nachrichtenagentur DHA mit. Damit sollten unter anderem die verfassungsmäßige Ordnung, die Demokratie und die Menschenrechte wiederhergestellt werden. Ministerpräsident Binali Yildirim hatte kurz zuvor gesagt, es sei verfrüht, von einem Putsch zu sprechen. „Dieser Versuch wird nicht erlaubt werden.“ Yildirim kündigte an, die Hintermänner „werden den höchsten Preis bezahlen“. Der Putsch wurde mittlerweile offenbar größtenteils niedergeschlagen, einzelne Kämpfe hielten jedoch bis in die Morgenstunden an.
Die Lage muss weiterhin als unübersichtlich eingestuft werden!
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Spekulationen über das Motiv: Die Putschistengruppe behauptete, zur Rettung der türkischen Demokratie den Aufstand geplant zu haben. Der Putschversuch dürfte demnach ausgelöst worden sein, durch die zunehmende Autokratisierung des Erdogan-Regimes, wenngleich es Stimmen gibt, die den einflussreichen Prediger Fethullah Gülen, einen ehemaligen Mitstreiter und späteren Rivalen Erdogans, für den Putsch verantwortlich machen. Gülen-nahe Gruppen jedoch distanzierten sich noch in der Nacht von dem Putsch und verurteilten diesen scharf.
Bei dem Aufstand starben insgesamt mindestens 265 Menschen, davon 161 Zivilisten, von denen 20 zu den Verschwörern gehört haben sollen, sowie 104 militärische Verschwörer, sollen im Laufe der Unruhen getötet worden sein.
Die AfD ist gespalten. Selbst die Linke ist in all ihren Flügelkonflikten nicht derartig uneins, wie die rechtspopulistische Chaospartei in ihren internen Machtkämpfen.In der letzten Episode des Konflikts zwischen dem als „gemäßigt“ geltenden Volkswirt Jörg Meuthen und seiner Mitvorsitzenden Frauke Petry hatte sich Anfang Juli die baden-württembergische Landtagsfraktion der rechten Partei gespalten. Die Parteispitze der AfD fordert die zwei Gruppen nun allerdings zur Wiedervereinigung auf.
„Der Bundesvorstand ist der Auffassung, dass unsere Partei in Baden-Württemberg nur durch eine Landtagsfraktion repräsentiert werden kann“, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. „Dies zu erreichen, ist vorrangig die Aufgabe des Landesverbandes Baden-Württemberg“. Allerdings behält sich der Parteivorstand vor, selbst im Südwesten aktiv zu werden: „Der Bundesvorstand wird diesen Prozess aktiv unterstützen.“ Offizieller Grund für das Zerwürfnis der AfD-Fraktion in Stuttgart war die Weigerung von zehn Abgeordneten, den Antisemiten Wolfgang Gedeon auszuschließen, allerdings steckte dahinter wohl in erster Linie der Streit zwischen den beiden Bundes-Vorsitzenden Frauke Petry und Jörg Meuthen über deren jeweilige Zuständigkeit, so hatte Meuthen seiner Kollegin ein „Hineinregieren“ in die Südwest-AfD vorgeworfen, welches erheblich zur Eskalation des Konflikts beigetragen habe. Er verbitte sich Einmischungen Petrys in die baden-württembergische Landespolitik, hatte der Landeschef erklärt.
Inwieweit dieser Streit beigelegt ist, geht aus der Erklärung nicht hervor. Petry galt in den vergangenen Wochen im Parteivorstand als isoliert, ihr als „gemäßigt“ geltender Rivale Meuthen war dazu sogar bereit, innerparteiliche Bündnisse mit dem rechtsradikalen Björn Höcke, sowie dem umstrittenen Ex-Staatssekretär Alexander Gauland zu schmieden. Alle drei wollen Petry als Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2017 verhindern. Für Meuthen war dementsprechend die Fraktion im Stuttgarter Landtag nur ein Bauernopfer, er fühlt sich zu höherem berufen, will wohl im kommenden Jahr Bundesfraktionsvorsitzender werden.
Der Antisemitismus des Dr. Gedeon ist ihm dabei völlig gleich. Einerseits wusste er schon im Vorfeld von den umstrittenen Schriften, die unter anderem den Holocaust verharmlosen, dessen Leugner als politisch Verfolgte glorifizieren und die „Protokolle der Weisen von Zion“ als historische Dokumente behandeln, und andererseits umgibt er sich nur zu gern mit Homophoben, Islamkritikern, Ausländerfeinden und allerlei Verschwörungstheoretikern. Die Thesen des Dr. Gedeon waren für den politischen Pragmatiker wohl nur ein Mittel, um den Druck auf seine Konkurrentin zu erhöhen. Die Erklärung des Parteivorstandes wird er nun sicherlich nutzen, um die Fraktion zu seinen Bedingungen wieder zusammen zu führen, Machiavelli selbst hätte es nicht besser einfädeln können.
Die USA und Russland wollen künftig in der Syrienkrise enger zusammenarbeiten, das ließ das US-Außenministerium mitteilen. Offenbar warb der US-Außenminister John Kerry beim russischen Präsidenten Wladimir Putin für die engere militärische und diplomatische Kooperation der beiden Fremdmächte im syrischen Bürgerkrieg. Inwieweit dies auch als Schritt der Wiederannäherung der beiden Staaten gewertet werden kann, ist unklar.
Ohne schnelle und konkrete Schritte könnten die diplomatischen Bemühungen zur Beilegung der Krise nicht ewig weitergehen, sagte Kerry nach Angaben seines Ministeriums bei dem dreistündigen Gespräch in Moskau. Nach einem von der „Washington Post“ vorab veröffentlichten Dokument wollte Kerry Putin eine neue Form der Kooperation in Syrien vorschlagen, wo die beiden Länder bisher gegnerische Seiten im jahrelangen Bürgerkrieg unterstützen.
Angesichts des schweren Terrorangriffs auf die französische Stadt Nizza, bei dem am Donnerstagabend 84 Personen getötet wurden, erhöhte Kerry den Druck auf die Regierung in Moskau zur Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terror: „Menschen in der ganzen Welt warten darauf, dass wir einen schnelleren und konkreteren Weg finden, damit sie das Gefühl haben, dass alles, was möglich ist, getan wurde, um diese terroristische Plage zu beenden“, sagte Kerry am Freitag zum Auftakt eines Gesprächs mit seinem russischen Kollegen Sergej Lawrow in Moskau. Es müsse gezeigt werden, dass die Welt vereint den „nihilistischen und verkommenen Ansatz zu Leben und Tod“ bekämpfe. „Sie und ich und unsere Mitarbeiter sind in der beneidenswerten Position, tatsächlich etwas dagegen unternehmen zu können“, adressierte er Außenminister Lawrow.“
Beide Seiten erhofften sich „große Fortschritte“ von den Gesprächen. Putin sagte zu Beginn des Treffens, sein letztes Gespräch mit US-Präsident Barack Obama habe ihn überzeugt, dass beide Seiten ernsthaft um eine Lösung in Syrien bemüht seien. Kerry teilte diese Ansicht offenbar und sprach davon, „eine solche Möglichkeit hoch zu schätzen“ zu wissen. Bei den Verhandlungen im Rahmen des zweitägigen Besuchs des US Außenministers in Moskau geht es laut Kremlsprecher Dmitri Peskow neben der Syrien-Krise auch um den Ukraine-Konflikt und die bilateralen Beziehungen zwischen der russischen Föderation und den USA.
Die USA und Russland unterstützen in Syrien bisher unterschiedliche Konfliktparteien. Beide beteiligen sich allerdings an der Bekämpfung besonders radikaler Gruppen wie der IS-Miliz und dem Al-Kaida-Ableger Nusra Front. Eine Koordination findet aber kaum statt und außer einer Absichtserklärung ergaben auch die Gespräche in Moskau bisher scheinbar keine konkreten Ergebnisse. „Es gibt noch viele Fragen, was die echte Interaktion bei der Umsetzung von Einsätzen in Syrien angeht“, sagte Peskow.
In der Folge der Annexion der Krim durch ein geheimdienstlich vorbereitetes Referendum, und der mutmaßlichen Unterstützung von kämpferischen Separatistengruppen in der Ostukraine durch das russische Militär, sind die diplomatischen Beziehungen der beiden Staaten derzeit von ständiger gegenseitiger Provokation und Abschreckung geprägt, wobei eine militärische Kooperation lange undenkbar schien. Der Vorschlag Kerrys kann demgemäß auch als ein Zeichen der Wiederannäherung zwischen Russland und den USA begriffen werden. Zuletzt hatte auch der russische Präsident Putin immer wieder die Bereitschaft für Verhandlungen mit dem Westen gezeigt, teilweise wohl aufgrund des desolaten Zustands der russischen Wirtschaft: Seit Beginn der westlichen Sanktionen infolge der Ukraine-Krise ist die Wirtschaftsleistung der russischen Föderation auf die Hälfte zusammengeschrumpft. Wenn sich also die russische Regierung nicht völlig abhängig machen will vom guten Willen der Volksrepublik China, bleibt ihr keine andere Möglichkeit, als nach jedem Strohhalm zu greifen, den die westlichen Mächte auswerfen.
All jenen, die glauben, der Konflikt zwischen Russland und den USA müsse zu einem dritten Weltkrieg führen, sei demgemäß gesagt: Russland hat den Krieg längst verloren, auch weil der Westen nach dem Fall des eisernen Vorhangs nicht aufhören konnte zu siegen. Eine Wiederaufnahme der militärischen und diplomatischen Kooperation zu westlichen Bedingungen ist nur eine Frage der Zeit.
Der frühere Bundesfinanzminister und Kanzlerkandidat der SPD im Jahr 2013, Peer Steinbrück, zieht sich aus der Politik zurück. Der 69-Jährige teilte am Freitag in Berlin mit, er werde Ende September und damit etwa ein Jahr vor der Bundestagswahl sein Abgeordnetenmandat zurückgeben.
Kaum ein anderer noch aktiver Politiker symbolisiert in der gleichen Weise den neoliberalen Schwenk der deutschen Sozialdemokratie und kaum ein anderer wird von der SPD-Basis im gleichen Maße für deren Demontage verantwortlich gemacht. Steinbrück gehört zu den unbeliebtesten Politikern der Bundesrepublik, kaum jemand wird dem Politiker, der nur dem Namen nach ein Sozialdemokrat war, nachtrauern, sein angekündigter Rückzug ist nur mehr Formsache. Tatsächlich trat der Ex-Finanzminister schon nach der Bundestagswahl 2013 von der politischen Bühne ab, nachdem er sich selbst schon im Vorfeld als möglichen Bundeskanzler ausgeschlossen hatte.
Parteiämter hatte Steinbrück danach nicht mehr übernommen. „Ich habe mich nach der Bundestagswahl 2013 mit öffentlichen Äußerungen weitgehend aus tagespolitischen Themen herausgehalten“, erklärte er am Freitag. „Gleichwohl werde ich der SPD weiterhin mit Rat zur Seite stehen, wann immer sie das wünscht.“ Das dies geschieht dürfte unwahrscheinlich sein. Insbesondere die Parteiführung unter Sigmar Gabriel war nach der Wahl 2013 schnell auf Abstand zum SPD-Spitzenkandidaten Steinbrück gegangen.
Den kuriosen Zeitpunkt seines Abschiedes aus dem Bundestag begründete Steinbrück damit, dass das Parlament jüngst die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung beschlossen habe. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sehe er seine persönliche Verpflichtung als erfüllt an, zur Gründung der Stiftung beizutragen. Derzeit wird von einer Berufung des Sozialdemokraten, der ein persönlicher Freund des populären Exkanzlers Helmut Schmidt war, in das Stiftungskuratorium berufen werden soll. Auch deshalb dürfte er nun endgültig sein Mandat niederlegen, wenngleich die politische Integrität gebieten würde, das letzte Jahr noch „abzusitzen“.
Als weiteren Grund für seinen Rückzug nennt Steinbrück den aufkommenden Bundeswahlkampf selbst, für den er sich nicht gewappnet sieht. Vielleicht hat ja auch die Parteiführung ihn gebeten, sein Mandat nieder zu legen, um peinliche Erinnerungen an den Wahlkampf 2013 zu minimieren? Und selbst seinen wenigen verbliebenen Freunden in der SPD, dürfte die Ankündigung des Politikers keine Tränen abverlangen, muss doch auch ihnen klar gewesen sein, dass die politische Karriere Steinbrücks spätestens mit am Wahlabend 2013 beendet war.
Das Bundesverfassungsgericht kündigte in einem Brief an die Bundesregierung am Donnerstag an, es werde sich nach der Sommerpause Ende September erneut mit der Erbschaftssteuervergünstigung für Firmenerben befassen.
Der Mythos des neoliberalen Zeitalters ist, dass privates Vermögen oder Einkommen und gesellschaftlicher Wer korrelieren. Dieser Mythos wird einst abgeheftet werden bei den großen politischen Lügen der Geschichte, denn er ist unwahr! Ihm jedoch ist es zu verdanken, dass in Deutschland derzeit keine Vermögenssteuer erhoben wird, Einkünfte aus Kapitalvermögen mit nur 25 Prozent besteuert werden und die Erbschaftssteuer ihres Namens nicht wert ist. Maximal 30 Prozent Erbschaftssteuer zahlen Nachkommen von Vermögenden, wobei die Steuervergünstigung für Unternehmenserben die Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen deutlich vergünstigt oder sogar vollständig steuerfrei stellen kann. Gerade niedrige Erbschaftssteuern sorgen aber für eine erhebliche Konzentration des Kapitals dahingehend, dass heute 61 Familien soviel Vermögen besitzen wie die ärmere Hälfte der Welt. Schätzungen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2020 Vermögen im Wert von 2,6 Billionen Euro vererbt oder verschenkt wird, ein Wert, der die addierte Verschuldung aller öffentlichen Haushalte „leicht“ übersteigt: Die Staatsverschuldung der Bundesrepublik liegt derzeit bei etwa 2,25 Billionen Euro.
Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelung, welche die Steuervergünstigung für Unternehmenserben betrifft in ihrer jetzigen Form nicht verfassungskonform sei. Die Richter forderten daraufhin den Gesetzgeber auf, bis spätestens zum 30. Juni diesen Jahres deine verfassungsmäßige Neufassung der Regelung zu erlassen. Die Frist ist nun jedoch ohne Neuregelung durch die Regierung verstrichen.
Das Gericht könnte die Steuerbegünstigung für Betriebserben nun ganz streichen oder durch eine Übergangsregel ersetzen, die für die Betroffenen erheblich teurer ausfallen könnte als bisher. In dem Konflikt geht es im Kern darum, inwieweit der Staat einem Unternehmenserben bei der Erbschaftssteuer entgegenkommen darf, wenn dadurch Arbeitsplätze geschützt würden. Wobei unter Ökonomen umstritten ist, ob eine niedrige Erbschaftssteuer gesamtgesellschaftlich tatsächlich Arbeitsplätze schützt. Eine solche Korrelation, geschweige denn eine entsprechende Kausalität konnte bisher noch nie nachgewiesen werden. Selbst der Wissenschaftliche Beirat im Finanzministeriums stellt demnach fest: Es gibt keinerlei Hinweise, dass eine Erbschafts- oder Schenkungsbesteuerung Arbeitsplätze in Unternehmen gefährdet.
Zwar wurden Gesetzesvorschläge auf den Weg gebracht, um den Konflikt zu lösen, jedoch insbesondere die bayrische Konzernpartei CSU tat sich in den vergangenen Monaten immer wieder als Bremserin hervor und ließ mehrere Kompromisse platzen, um so viel wie möglich vom Firmenerben-Steuerprivileg zu retten. Das Bundesfinanzministerium kommentierte den Schritt der Richter zunächst nicht.
Am vergangenen Freitag stoppte dann der Bundesrat die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform vorläufig. Die Länderkammer verwies den Gesetzesentwurf zu Nachverhandlungen an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. SPD, Grüne und Linkspartei warnten in diesem Zusammenhang vor einer erneuten Überprivilegierung von Betriebserben und der damit verbundenen Gefahr, das Verfassungsgericht in Karlsruhe könnte das Gesetz erneut wie schon 2014 kippen.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Vizepräsident Ferdinand Kirchhof verließt im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts das Urteil zur Erbschaftsteuer. (Foto: Uwe Anspach/dpa)
Wenn die Verfassungsrichter im Herbst erneut über die Erbschaftssteuer urteilen, könnten sie sogar selbst eine Übergangsregelung beschließen, darauf könnte das Gericht allerdings verzichten, sollte es im Vermittlungsausschuss gleich nach der Sommerpause eine Einigung gelingen, die in beiden Parlamentskammern eine Mehrheit findet.
Der fränkische Volkswirtschaftssprofessor und „Wirtschftsweise“ Peter Bofinger wird nicht müde zu erklären, dass die zunehmende Konzentration von Vermögen eine Gefahr für die Gesamtwirtschaft darstellt, der einzig mit einer signifikant höheren Besteuerung von Kapitaleinkünften und Erbschaftseinkünften begegnet werden kann. Vielleicht sollte die Bundesregierung beginnen, auf ihren Sachverständigen zu hören?
Anhang: Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts.
Pressemitteilung Nr. 41/2016 vom 14. Juli 2016
Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen.
Zwar gelten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes fort. Da eine entsprechende Gesetzesänderung bis heute nicht vorliegt, hat der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, nunmehr mit Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat vom 12. Juli 2016 mitgeteilt, dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird.
Pressemitteilung Nr. 116/2014 vom 17. Dezember 2014 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. Zwar liegt es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig sind die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG sind auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen. Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die Entscheidung ist im Ergebnis und in der Begründung einstimmig ergangen; davon unberührt bleibt das von den Richtern Gaier und Masing sowie der Richterin Baer abgegebene Sondervotum. […]
Vergangene Woche wurde im Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Während es zum Gesamtpaket die Sorge gibt, eigentlich würde es nichts ändern, der Bundesrichter Thomas Fischer sogar behauptet, bestimmte Vergehen seien dadurch schwerer zu ahnden, gibt es zum sogenannten „Silvesterparagraphen“, der sexuelle Straftaten aus Gruppen betrifft, schwere Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit.
Nachdem am Dienstag bereits die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im deutschen Bundestag, Halina Wawzyniak, bei Spartacus scharfe Worte für dieses Addendum fand, beantwortete am Mittwoch auch Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen, unsere Fragen zum umstrittenen Paragraphen 184j, „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“.
Spartacus:Hallo Frau Keul, wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich verhindern können. Katja Keul: Wir Grüne haben den Paragraph 184j StGB abgelehnt. Da jedoch die SPD als Regierungskoalition dem Gesamtpaket zugestimmt hat, war die Regelung nicht zu verhindern. [An dieser Stelle sei einmal mehr erwähnt, dass die SPD, obwohl Bedenken auch aus er SPD-Fraktion und dem Ministerium des Justizministers Heiko Maaß kamen, bisher nicht bereit war, Stellung zu beziehen!]
Spartacus:Inwiefern impliziert diese Gesetzesänderung, dass dadurch Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen gar nicht beteiligt waren? Katja Keul: Genau das impliziert diese Regelung. Die „Beteiligung“ ist laut Gesetzesbegründung nicht juristisch, sondern „umgangssprachlich“ zu verstehen.
Spartacus: Widerspricht dies nicht dem juristischen Prinzip der individuellen Schuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuld-Prinzip? Katja Keul: Nach unserer Verfassung kann jede und jeder nur für seine eigene individuelle Schuld bestraft werden, sei es, weil er selbst Mittäter ist, sei es, weil er Beihilfe geleistet hat, sei es, weil er zu einer Tat angestiftet hat. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können wir nicht zum Zwecke einer erleichterten Beweisführung einen Tatbestand einführen, der die Zugehörigkeit zu einer Gruppe unter Strafe stellt. Der Paragraph 184j StGB ist daher eindeutig ein Verstoß gegen das Schuldprinzip.
Spartacus:Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert? Katja Keul: Die Gerichte haben die Möglichkeit, die Norm ggf. dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen und es bleibt zu hoffen, dass der Paragraph 184j StGB auf diesem Wege eines Tages wieder beseitigt wird.
Spartacus:Vielen Dank für Ihre Zeit!
Ähnlich wie Halina Wawzyniak sieht also Frau Keul das Problem darin, dass Personen, die sich an einer Gruppe „beteiligen“, aus der heraus eine sexuell motivierte Straftat begangen wird, pauschal für schuldig erklärt werden könnten. Sie spricht dabei ein wichtiges Detail aus den Verhandlungen um die Norm an: „Die „Beteiligung“ ist laut Gesetzesbegründung nicht juristisch, sondern „umgangssprachlich“ zu verstehen.“ Was hier relativ harmlos klingt, ist eigentlich unerhört: Hier wird bewusst ein Begriff seiner juristischen Definition beraubt, was die Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“, die das Addendum einleitet, enorm unkonkret werden lässt.
„Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ – Paragraph 184j StGB
Neben dieser umstrittenen Norm führt die geplante Gesetzgebung den Grundsatz „Nein heißt Nein!“ ein, nach dem ein Sexualvergehen auch ohne aktive Gegenwehr des Opfers als Vergewaltigung gewertet werden kann, sofern das Opfer sich „erkennbar“ gegen den Vollzug des Aktes äußert. Außerdem implementiert sie den Straftatbestand der sexuellen Belästigung, wodurch künftig unerwünschte sexuelle Berührungen künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können.