Schwindende Lebensqualität: Immer mehr Schwimmbäder schließen.

Berlin. Immer wieder gibt es Debatten darüber, ob Muslimische SchülerInnen zum Schwimmunterricht verpflichtet sind, allgemein lautet die Antwort auf diese Frage „Ja“, allerdings könnte die Debatte bald schon obsolet werden, denn viele Kommunen können sich gar keine Schwimmbäder mehr leisten, in denen der entsprechende Unterricht stattfinden kann. In besonderem Maße trifft dies – wie so oft – den ländlichen Raum.

Schwimmvergnügen und -Unterricht fällt demnach an in immer mehr Orten ins Wasser. Auch 2015 wurden nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) wieder vielerorts Bäder geschlossen. Demnach kam es bis Mitte Oktober vergangenen Jahres bundesweit zur endgültigen Schließung von 38 Hallen- und Freibädern. Weitere 47 waren akut von der Schließung bedroht. Nach einer Langzeitübersicht der DLRG sind von den 7.784 Bädern, die es 2002 laut Sportstättenstatistik gab, aktuell 13 Prozent geschlossen oder von akuter Schließung bedroht. Allein zwischen dem Sommer 2007 und dem Herbst 2015 machten rund 370 Bäder dicht. Diese Schließungswelle trifft insbesondere den ländlichen Raum besonders hart – wenn in einer Großstadt eines von vielen Bädern geschlossen werden, kann ausgewichen werden, wenn dagegen in einer Kleinstadt das als Schulschwimmbecken genutzte Hallenbad geschlossen wird, hat das weitreichende Folgen für den Schulalltag, die Gesundheitsvorsorge und die allgemeine Lebensqualität der Bürger. Dabei kann die Rolle eines regelmäßigen Schwimmunterrichts gerade in Zeiten zunehmender Fehlernährung – und sinkender Bewegungszeiten bei Jugendlichen – kaum unterschätzt werden.
Gerade der Schwimmunterricht sei aber, als Folge der Schließungen bedroht ist. So habe mittlerweile rund jede fünfte Grundschule keinen Zugang mehr zu einem Schwimmbad. Besonders im ländlichen Raum werde der Schwimmunterricht deshalb zum Problem. Die Schließung von Bädern sei auch eine Form von Sozialabbau, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann. „Das Bädersterben im Bereich der Hallenbäder verhindert mittlerweile zum Teil auch, dass überhaupt noch vernünftig Schwimmunterricht angeboten werden kann“, so Zimmermann.

Dem ist zuzustimmen, hervorzuheben ist auch, wie massiv gerade diese Form des Sozialabbaus zu wachsender Ungleichheit im Gesundheitswesen führen kann: Neben Schülern im ländlichen Raum sind schließlich gerade ältere Menschen und Personen mit chronischen Leiden, die zu anderen sportlichen Aktivitäten nicht – oder nicht mehr – in der Lage sind, betroffen. Der Zugang zu einem Schwimmbad sollte demnach nicht zu einem Luxus werden, den die Gesellschaft letztlich mit höheren Gesundheitskosten begleichen muss.

Klimawandel wird als wirtschaftliches Risiko betrachtet.

Die Bundesregierung bezeichnet den Klimawandel als wachsendes Risiko für die deutsche Wirtschaft.

Es sei demnach durchaus wahrscheinlich, „dass Deutschland in zunehmendem Maße verwundbar gegenüber indirekten Folgen des Klimawandels in anderen Teilen der Welt werden wird„, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Durch den intensiveren Handel zwischen den Weltregionen würden Klimafolgen im Ausland auch hierzulande eine Rolle spielen. „So ist beispielsweise China als fünftgrößter Abnehmer deutscher Produkte relativ verwundbar gegenüber den zu erwartenden Klimaänderungen.“

Auch wenn Deutschland demnach selbst nicht so stark im Fokus stehe, so sei die hiesige Wirtschaft wie kaum eine andere global vernetzt: „Ökonomische Analysen zeigen, dass gerade in der engen wirtschaftlichen Verknüpfung mit den asiatischen Schwellenländern klimawandelbedingte Risiken bestehen.

Ein besonderes Risiko bildeten die Folgen des Klimawandels für die Gesundheit. „Bei einem starken Klimawandel können Hitzebelastungen und Atembeschwerden durch bodennahes Ozon bereits in naher Zukunft die menschliche Gesundheit häufiger und stärker als gegenwärtig gefährden“, warnte die Regierung. Auch die Wahrscheinlichkeit von Infektionskrankheiten nähme zu – so zieht beispielsweise die von bestimmten Mücken übertragene Tropenkrankheit Malaria in immer weniger äquatoriale Gegenden – es gab bereits Ausbrüche  Südeuropa und eine Verbreitung in Mitteleuropa wird längst nicht mehr ausgeschlossen.

Auch immer mehr deutsche Unternehmen begreifen den Klimawandel als wirtschaftlichen Risikofaktor, so engagiert sich der genossenschaftliche Einzelhandelskonzern REWE seit Jahren in Kampagnen für die Energiewende oder Abgasreduktion durch lokale und regionale Produktionen, der Konzern war außerdem das erste deutsche Großunternehmen, das komplett auf Ökostrom umstellte – auf vielen Supermärkten gibt es zudem Solarpaneele, ungenutzte Flächen sollen so nutzbar gemacht werden. Mittlerweile ziehen gerade im Einzelhandel viele Unternehmen nach.

Über 100.000 Bürger unterstützen Verfassungsklage gegen CETA.

Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu Ceta“ eines Aktionsbündnisses von Kritikern des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada hat mittlerweile über 100.000 Unterzeichner gefunden.

Das Bündnis der Organisationen „Campact“, „Foodwatch“ und „Mehr Demokratie“ bezeichnete ihr Vorhaben am Mittwoch als größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Die meisten Unterstützter schickten der Initiative demnach eine schriftliche Vollmacht per Post. Sobald im EU-Handelsministerrat die Entscheidung ansteht, das Abkommen ganz oder teilweise vorläufig in Kraft zu setzen, will das Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Damit soll dem deutschen Vertreter im EU-Rat, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (oder dessen Vertreter), untersagt werden, dort für die vorläufige Anwendung des Abkommens zu stimmen.

Die Verfassungsbeschwerde war Ende Mai gestartet worden, weil die dahinter stehenden Organisationen eine Aushöhlung demokratischer Bürgerrechte durch Ceta befürchten. Ausdrücklich distanziert sich zumindest „Foodwatch“ von der Behauptung, dem Freihandel generell feindlich gegenüber zu stehen. Abkommen dieser Art widersprechen aber nach Einschätzung des Kölner Völkerrechtlers Bernhard Kempen, der das Bündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt, dem Grundgesetz. Die EU-Handelsminister werden sich voraussichtlich nach der Sommerpause mit der Frage befassen, ob das Abkommen vorläufig und damit noch vor der Abstimmung dazu in den nationalen Parlamenten in Kraft treten kann.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wirbt weiterhin für das Handelsabkommen. Dem noch nicht vollständig ausgehandelten Parallelabkommen TTIP zwischen der EU und den USA steht er aber – neuerdings – mit großer Skepsis gegenüber, obwohl in Ceta meist eine Art Blaupause für TTIP gesehen wird. Der öffentliche Widerstand gegen TTIP jedoch ist deutlich lauter als gegen das Abkommen mit Kanada – inwieweit hier ein latenter Antiamerikanismus extremen Kräften in Deutschland eine Rolle spielt ist allerdings unklar.

Kritiker an den beiden großen Freihandelsabkommen finden sich im gesamten politischen Spektrum. Skepsis erregen dabei vor allem die Einführung einer unabhängigen – nicht rechtsstaatlich gebundenen – privat-öffentlichen Schiedsgerichtsbarkeit, sodass ausländische Konzerne künftig Staaten verklagen könnten, sofern diese ihre Regulationsgesetzgebung zuungunsten der Wirtschaft ändern. Damit würde aus dem Recht auf Eigentum plötzlich ein Recht auf Gewinn, das es so in Europa bisher nicht gibt, denn ausländische Unternehmen könnten auf diesem Wege prinzipiell auch „entgangene Einkünfte“ einklagen. Diese Vorgehensweise wurde von großen Konzernen in der Vergangenheit bereits – teilweise erfolgreich – durchgeführt, so verklagte ein Bergbaukonzern auf Basis eines Freihandelsabkommens den Staat Rumänien, weil es die dortigen Umweltschutzgesetze verboten, einen Berg abzutragen, und Tabakkonzerne klagen immer wieder vor privaten Schiedsgerichten gegen Anti-Raucher-Gesetze.

Liberale Kritik an den beiden Abkommen CETA und TTIP äußert sich vor allem in der Annahme, diese würden mit ihren Regelungen kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligen, weil diese zusätzliche Markteinstiegsrestriktionen darstellten. Auch die privat-öffentlichen Schiedsgerichtsprozesse werden von liberaler Seite häufig als Wettbewerbsrestriktionen betrachtet, weil solche Verfahren einerseits zunächst mit großen Kosten verbunden wären, die nur Großkonzerne aufbringen könnten, und andererseits ausländische Investoren bevorzugt gegenüber Inländischen behandelt würden, denn ein inländisches Unternehmen kann sich nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht auf die Regelungen von Freihandelsabkommen berufen.

Kein Wahlomat in Mecklenburg-Vorpommern, weil er CDU und SPD zu „einfach“ ist.

Schwerin. Gerade junge Wähler befassen sich vor Wahlen erst über den sogenannten Wahlomaten mit den Positionen von Parteien. Das System ist einfach: Den Parteien wird eine Reihe von Fragen zu aktuellen Themen der Politik zugesandt, welche diese beantworten sollen, dann werden die Antworten dem System gefüttert, wobei ein es ein binäres Antwortsystem gibt (Parteien antworten auf geschlossene Fragen mit Ja oder Nein und können eine Begründung abgeben). Der geneigte Wähler beantwortet die selben fragen dann ebenfalls (mit ja oder nein), und zum Schluss ergibt sich ein Bild davon, mit welchen Parteien man am meisten übereingestimmt hat.

Genau diese Einfachheit prangern CDU und SPD in Mecklenburg-Vorpommern nun jedoch an: „Der Wahlomat reduziert komplexe Fragen der Politik auf einfache Antworten und ist daher als ein Instrument der politischen Entscheidungshilfe ungeeignet“, sagt SPD-Landesgeschäftsführer Marcus Unbenannt. Der Wahlomat gaukle eine Einfachheit vor, die nicht echt sei, so Unbenannt. Die beiden Parteien verweigerten deshalb ihre Mitarbeit am Wahlomaten, weshalb es wohl im Nordosten nicht stattfinden wird.

Tatsächlich simplifiziert das System politische Themen insbesondere durch die geschlossenen Fragen, es gibt nur ein dafür, oder ein dagegen, Differenzierungen können kaum vorgenommen werden. Dennoch: Ist es nicht besser, Erstwähler prüfen, wenngleich unzureichend, wo sie ihr Kreuz machen sollen, ehe sie es tatsächlich machen? Wer sich grob mit Parteiprogrammen und -Positionen befasst hat, weiß immer noch mehr, als jener, der sich gar nicht im Vorhinein mit der Wahlentscheidung befasst hat.

Hinzu kommt der Unterhaltungsfaktor es Wahlomaten, den wir bei Parlamentswahlen nicht mehr missen wollen. Deshalb: Liebe SPD, liebe CDU, das war die falsche Entscheidung, schließlich wird es euren Wahlergebnissen nicht gerade gut tun, wenn ihr eure Wähler so offensichtlich für blöd verkauft. Der Wahlomat ist gedacht als erste Orientierungshilfe für Jungwähler, als solche funktioniert er wunderbar, auch ohne tiefste Differenzierungen.

Wir Deutschen zahlen für ganze türkische Dörfer die Krankenversicherung mit! Oder?

Rund 500.000 türkische Arbeitnehmer in Deutschland können derzeit ihre nächsten in der Türkei lebenden Angehörigen über die Deutschen Krankenversicherungen kostenfrei mitversichern. Rechte halten das für ungeheuerlich. Trotz leerer Kassen, würden „ganze Dörfer“ mitversichert, heißt es da beispielsweise. Ist das wirklich so?

Unter dem Titel „Deutsche Krankenkassen zahlen für türkische Angehörige in der Türkei mit“ veröffentlichte die „Epoch Times“, ein boulevardeskes Online-Medium, dass bei der „neuen Rechten“ – warum auch immer – zur Standardlektüre zu gehören scheint, schon im November vergangenen Jahres einen provokativen – und beschämend schlecht recherchierten – Artikel zum „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“. Im Zuge der derzeitigen politischen Situation in der Türkei und der bilateralen Spannungen zwischen der deutschen und der türkischen Regierung, wurde der Artikel nun aktualisiert und – von Rechtsextremen – wieder aus dem Sumpf der verdienten Vergessenheit hervor gezogen.

Der Artikel, der vor allem aus Zitaten der rechtsextremen Seite „Journalistenwatch“ sowie aus Gesetzesauszügen besteht, suggeriert, wobei dies infamerweise in einem (unkommentierten) Zitat von „Journalistenwatch“ behauptet wird: „Die Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz und stellt uns Deutsche erheblich schlechter als in Deutschland lebende Türken.“ Dieser Vorwurf gegen das Abkommen wurde schon in einer – erfolglosen – Petition 2011 vorgebracht. Die Petition, die von einem gewissen A. Weber kurz vor einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge vorgebracht wurde, fand 2011 rund 11.000 Unterstützer. Der Bundestag befasste sich mit dem Thema, eine Änderung des Abkommens wurde jedoch nicht für nötig erachtet und zunächst wurde es wieder still um das Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen.

Nun jedoch, da Rechte wie Linke ein gewisses Türken-Bashing, aufgrund der Unterstützung des Erdogan-Regimes durch einen großen Teil der in Deutschland lebenden Türken, für gerechtfertigt halten, scheint die Debatte wieder aufzuflammen, ob dieses Abkommen Deutsche und Türken ungleich behandelt – und wenn ja, ob es dennoch gerechtfertigt ist.

Die enorme Empörung der Rechten – sowie der „Epoch Times“ – jedenfalls ist völlig ungerechtfertigt, handelt es sich bei dem Abkommen doch in erster Linie um eine Familienversicherung, wie sie in Deutschland durchaus üblich ist. So können auch Deutsche über gesetzliche wie private Krankenversicherungen ihre Ehepartner sowie ihre Kinder mitversichern, sofern diese nicht berufstätig sind. Das Abkommen sieht dementsprechend vor, dass in der Türkei lebende nahe Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitversichert sind. Zwar sind damit insbesondere Ehepartner und Kinder gemeint, aber – und das ist der Unterschied zur „normalen“ Familienversicherung – auch Eltern dürften mitversichert werden, sofern diese nicht berufstätig sind. Der zweite Unterschied besteht darin, dass sich die Angehörigen türkischer Versicherter im Ausland befinden.

Eine Ungleichbehandlung liegt also tatsächlich vor! Um nun diese scheinbare Ungerechtigkeit verstehen zu können, muss man sich in die Zeit zurückversetzen, aus der die Regelung stammt: Die Regelung ist 1964 in einer Zeit entstanden, als die Bundesrepublik aufgrund des Arbeitskräftemangels im Zuge des „Wirtschaftswunders“ – nach dem Bau der Mauer und der Schließung der deutsch-deutschen Grenze – massiv um türkische Gastarbeiter warb und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach.

Aber auch heute sei die Regelung laut Arbeitsministerium schon deshalb noch immer zeitgemäß, weil sie verhältnismäßig kostengünstig sei. In einem Informationsblatt heißt es: „Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen.“ Was daran liegt, dass Behandlungskosten in deutschen Kliniken um ein Vielfaches höher als in der Türkei sind, weshalb es für die deutschen Krankenversicherungen sogar ein finanzieller Vorteil ist, wenn möglichst viele mitversicherte Angehörige in der Türkei – oder anderen Staaten, mit denen es ähnliche Abkommen gibt – leben. Auf diesen Faktor weist auch die „Epoch Times“ kurz hin, gegen Ende des ansonsten reißerischen Beitrags – und wiederum nur in Form eines Zitates vom Spiegel unter der Zwischenüberschrift „2011 greift der Spiegel das Thema auf“.

Warum in dem Artikel der „Epoch Times“ so massiv mit Zitaten gearbeitet wird, dürfte klar sein: Im einen Fall will man nicht als Medium gelten, dass rechtsextreme Propaganda verbreitet, durch den Kniff, ein Zitat von „Journalistenwatch“ zu verwenden, will der Autor des Textes – der den Artikel nicht unter seinem Namen veröffentlichte – eine gewisse Unverbindlichkeit herstellen. Im anderen Falle (das Spiegel-Zitat) soll durch den kurzen Auszug aus einem anderen Medium, namentlich dem Spiegel, Ausgewogenheit suggeriert werden. Mediale Propaganda für Anfänger.

Über die Anzahl der auf diese Weise mitversicherten Türken weiß übrigens die zuständige „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland“ nichts zu berichten. Was daran liegt, dass die deutschen Sozialversicherer einen monatlichen Pauschalbetrag mit der türkischen Krankenversicherung aushandeln, um nicht jeden einzelnen Behandlungsfall aufwendig abzurechnen. Diese Pauschale wird – abhängig von den durchschnittlichen Behandlungskosten in der Türkei pro versichertem Arbeitnehmer in Deutschland (derzeit rund 500.000) und unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen bezahlt. Es spielt dementsprechend finanziell kaum eine Rolle, ob nur Ehepartner und Kinder, oder auch Eltern mitversichert werden.

Vagen Schätzungen zufolge nahmen zuletzt etwa 35.000 in der Türkei lebende Angehörige von Türken in Deutschland die Privilegien aus dem Abkommen in Anspruch. Der Kostenanteil liegt – gemessen am gesamten deutschen Gesundheitssystem – bei jährlich rund 0,01 Prozent.

Übrigens betont das Arbeitsministerium, dass es sich bei dem deutsch-türkischen Abkommen nicht um eine Besonderheit handelt, vielmehr seien solche Verträge internationaler Standard. Teil des Abkommens sei demnach auch der Versicherungsschutz deutscher Touristen oder der von Auslandsrentnern in der Türkei, wie er in solchen Vereinbarungen üblich sei.

Schon 2003 – auch das weiß die „Epoch Times“ zu berichten- wurde das „Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen“ hinterfragt: Der damalige Rechtsaußen-Abgeordnete der CDU Martin Hohmann befragte damals die Bundesregierung diesbezüglich. Unter anderem wollte der Parlamentarier, der später wegen einer antisemitischen Rede aus der Partei ausgeschlossen wurde, wissen, wie viele Familienangehörige von dem Abkommen Gebrauch machten und wie viel das gekostet habe. Die Antwort hat sich seither kaum verändert: Wie viele Personen die Privilegien in Anspruch nehmen, sei nur schwer schätzbar, finanziell aber lohne sich das Abkommen, weshalb man keinen Handlungsbedarf sehe.

Netzwerk von Juristen und Journalisten ruft zu Kundgebung gegen das türkische Regime auf.

Berlin. Durch die „Säuberungen“ im Nachgang des gescheiterten Putschversuchs in der Türkei Mitte Juli sehen sich immer mehr Berufsgruppen in der Türkei bedroht – wurden doch bislang mehr als 60.000 Personen aus dem Bildungssystem, der Verwaltung, der Judikative und den Medien entlassen sowie mehr als 18.000 Menschen verhaftet. Das „Grundrechtekomitee“, eine Vereinigung kritischer JuristInnen ruft deshalb für den 3. August ab 14 Uhr zu einer Demonstration gegen das türkische Regime vor dem Bundeskanzleramt in Berlin auf.

„In der Türkei wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten,“ heißt es im Aufruf zu der „Gemeinsamen Kundgebung von Richtern, Anwälten, Staatsanwälten und Bürgerrechtlern vor dem Bundeskanzleramt“.

Durch die Verhaftung und Entlassung von tausenden ihrer Kollegen, litten demnach nicht nur die direkt Betroffenen stattdessen treffe die fehlende Unabhängigkeit der Justiz jeden, Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.

Hinter der Kundgebung in Anbetracht des Vorgehens der türkischen Staatsführung nach dem versuchten Militärputsch, stehen laut den Veranstaltern zehn Organisationen von Anwälten, Staatsanwälten, Richtern und Bürgerrechtlern.

Anlässlich der Kundgebung sollen Erklärungen verlesen werden, welche die aktuelle Situation der verschiedenen verfolgten, suspendierten und verhafteten Berufsgruppen wie verdeutlichen. Auch sollen den Anwesenden Interviewpartner aus den jeweiligen Berufsgruppen zum Gespräch zur Verfügung stehen.

Zu den Zielen der Kundgebung zählt unter anderem eine Verhinderung beziehungsweise eine Rückabwicklung des „Flüchtlingsdeals“ mit der Türkei: „Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei darf es keinen Deal mit der türkischen Regierung über Menschenrechte – auch nicht mit den Menschenrechten von Flüchtlingen – geben.“

Die zehn Organisationen wollen weiterhin die Bundesregierung in einer gemeinsamen
Erklärung dazu auffordern, einen „sofortigen Abschiebestopp für die Türkei zu erlassen“, sich für ein Ende der Willkür und der „politisch motivierten Verhaftungen, Entlassungen oder Suspendierungen in der Türkei einzusetzen, und die Wiederherstellung der richterlichen Unabhängigkeit und der freien Berufsausübung von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen und die Freiheit der Medien in der Türkei einzufordern.

Zentralisierung der Türkei: Edogan will Kurdenprovinzen „unter Kontrolle“ bringen.

Außerordentlicher Zentralismus ist ein Merkmal der meisten Diktaturen, dementsprechend versucht das türkische Regime die Autonomie der Kurdenprovinzen im äußersten Südosten des Landes zu beschränken, indem es zwei Kurdenprovinzen neue, „militärisch leichter zu verteidigende“ Hauptstädte gibt.

Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Dienstag vorgelegt wurde. Ein Sprecher der islamistischen Regierungspartei AKP bestätigte auch, dass damit die abgelegenen Kurdenprovinzen stärker unter die Kontrolle der Zentralregierung gebracht werden.

Geplant ist, den Regierungssitz der Provinz Hakkari von der im Gebirge an der Grenze zum Iran und Irak gelegenen gleichnamigen Stadt nach Yuksekova im Flachland zu verlegen. In der weiter westlich gelegenen Provinz Sirnak soll die gleichnamige Hauptstadt durch Cizre an der syrischen Grenze ersetzt werden. Auch hier liegt die neue Hauptstadt im Flachland und nicht mehr im Gebirge. Auch die Namen der Provinzen und der bisherigen Hauptstädte sollen geändert werden.

Die pro-kurdische Oppositionspartei HDP, die bei der Wahl im November alle sieben Parlamentssitze in der Region gewann, kritisierte das Vorhaben als Racheakt. Seit dem Zusammenbruch eines Waffenstillstands zwischen der Zentralregierung und kurdischen Extremisten vor einem Jahr sind bei Kämpfen Tausende Menschen getötet worden.

Das Vorhaben kann aber nicht nur als blanker Racheakt, sondern eben auch als weiterer Schritt im Bestreben der AKP, die Türkei in eine zentralistisch-islamistische Präsidialdiktatur umzubauen, verstanden werden. Zuletzt hat das Regime den gescheiterten Militärputsch genutzt, um politische Gegner der staatlichen Verwaltung, in der Armee sowie im Justizsystem zu beseitigen. Den Säuberungen waren insgesamt zehntausende Personen zum Opfer gefallen, die aus dem Dienst entlassen, verhaftet und nach einigen Berichten teilweise gefoltert wurden. Auch die Wiedereinführung (und nachträgliche Anwendung!) der Todesstrafe für die Putschisten brachte das Regime bereits ins Spiel.

Schon zu Beginn seiner politischen Karriere hatte der heutige Präsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, angekündigt, die Demokratie zugunsten eines islamischen Staatssystems überwinden zu wollen, wofür er zu zehn Monaten Haft und lebenslangem Politikverbot verurteilt wurde.

Familie eines muslimischen US-Solaten schadet Trump am stärksten.

Washington D. C. (USA). Viele liberale Beobachter fürchteten im Vorfeld, die amerikanischen Demokraten würden auf ihrem  Nominierungsparteitag den republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump zu wenig angreifen. Das Gegenteil war der Fall: Vor allem die Attacken des amtierenden Präsidenten Barack Obama, des Vizepräsidenten Joe Biden oder des Vizepräsidentschaftskandidaten Tim Kaine trafen den Republikaner. Insbesondere aber gerät Trump nun wegen seiner Äußerungen über die Familie eines im Irakkrieg getöteten muslimischen US-Offiziers in die Defensive.

Es war eine der kraftvollsten Szenen des demokratischen Parteitags, als Khizr Khan, Vater von Captain Humayun S. M. Khan, eines US-Offiziers der 2004 im Irak-Krieg getötet wurde, von seinem Sohn erzählte – mit Tränen in den Augen, seine Frau Ghazala Khan in stiller, unvergesslicher Trauer neben ihm. „Mr. Trump, Sie haben nichts und niemanden geopfert!“, rief er dem Republikaner zu. Tosender Applaus. Und weil er Muslim ist, und sein Sohn Muslim war, kommt Khizr Khan auch auf die Islamophobie zu sprechen, die die Trump-Kampagne stützt – schließlich will der rechte Neupolitiker allen Muslimen die Einreise in die USA verbieten. „Wenn es nach Mr. Trump ginge, wäre mein Sohn nie in diesem Land gewesen,“ so Kahn. Ihren Höhepunkt fand die Rede schließlich in dem Moment, da Kahn Trump anbot, sich seine Taschenbuchvariante der amerikanischen Verfassung zu borgen: „Haben Sie überhaupt die amerikanische Verfassung einmal gelesen? Gerne leihe ich ihnen mein Exemplar aus,“ erklärte er, während er aus der Innentasche seines Sakkos ein dünnes Büchlein – die Verfassung – zog.

Donald Trump attackierte daraufhin die Familie in den sozialen Netzwerken scharf, vor allem die Mutter des getöteten Soldaten, Ghazala Khan wurde von seiner Kampagne attackiert, weil sie auf der Bühne nichts gesagt habe. „Vielleicht darf sie nicht sprechen, oder sie hat nichts zu sagen,“ sagte Trump dazu in einem Fernsehinterview. In einem Gastbeitrag für die Washington Post antwortete die Muslima auf die Angriffe Trumps, und schadete ihm damit weiter:

Sie habe auf der Veranstaltung geschwiegen, „weil die ganze Welt, ganz Amerika, ohne dass ich ein Wort sagte, meinen Schmerz spüren konnte. Ich bin eine ‚Gold Star Mutter‘ (Mutter eines getöteten Soldaten). Jeder, der mich sah, fühlte im Herzen mit mir.“

„Donald Trump sagte, ich hätte nichts zu sagen. Das habe ich doch. Mein Sohn Humayun Khan, ein Army-Captain starb vor 12 Jahren im Irak. Er liebte Amerika, wohin wir zogen, als er zwei Jahre alt war. Er meldete sich freiwillig, seinem Land zu dienen […]. Das war noch vor dem 11. September 2001. Er musste das nicht tun, aber er wollte.“

„Als Humayun in den Irak geschickt wurde, sorgten sich mein Mann und ich sehr um seine Sicherheit. Ich war schon durch einen Krieg gegangen, in Pakistan 1965, als ich noch eine Schülerin war. Demnach war ich sehr verängstigt. Man kann sich selbst opfern, aber man kann es nicht ertragen, dass seine Kinder das tun.“

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Die Eltern des US-Captains haben auch 12 Jahre nach dem Tod ihres Sohnes im Irak noch Tränen in den Augen: Politik ist immer auch emotional.

Mittlerweile hagelt es auch aus den eigenen Reihen scharfe Kritik, allen voran vom prominenten Senator, Vietnam-Veteran und Ex-Präsidentschaftskandidaten John McCain: „Unsere Partei mag ihm die Nominierung gewährt haben, aber das gibt einem nicht einen Freibrief dafür, diejenigen zu diffamieren, die zu unseren Besten gehören“, erklärte er im Kongress. Der Vorsitzende der Veteranenvereinigung VFW, Brian Duffy, sagte, die Gruppe toleriere nicht, dass ein Mitglied der Familie eines gefallenen Soldaten beschimpft werde, weil es vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch mache.

Am Montag beschwerte er sich via Twitter über die Berichterstattung der Medien. Khizr Khan gebe überall Interviews. Dabei müsse es doch um „radikalen islamistischen Terrorismus“ gehen – statt um die Verfassungsfeindlichkeit seiner Person.

Während seine Konkurrentin Hillary Clinton, auch aufgrund der starken Reden ihrer – mehr oder weniger enthusiastischen – Unterstützer, deutlich gestärkt aus dem demokratischen Parteitag hervorgeht, behauptet Trump vor Anhängern in Ohio, die Wahl im November werde womöglich ein abgekartetes Spiel sein, womit er der Demokratischen Partei konkrete Wahlfälschung vorwirft. Auch für Clinton, die er in früheren Wahlkämpfen – auch finanziell – unterstützte, fand Trump deutliche Worte: „Sie ist der Teufel.“

In einer aktuellen Umfrage des Nachrichtensenders CNN liegt Hillary Clinton nach den Parteitagen mit 45 Prozent der Stimmen deutlich vor Donald Trump, der 37 Prozent der Befragten überzeugen konnte, dem Libertarier Gary Johnson (9 Prozent) und der Grünen Jill Stein (5 Prozent). Wobei die hohen Ergebnisse der beiden kleineren Parteien durchaus auffällig sind, in vorherigen Präsidentschaftswahlen erreichten diese selten messbare Werte, die USA haben faktisch ein Zweiparteien-System und beide Parteien, Demokraten wie Republikaner, versuchen kleinere Parteien von der politischen Partizipation abzuhalten – beispielsweise durch eine Regelung, die es Kandidaten, die in Umfragen weniger als 15 Prozent erreichen, verbietet, an Fernsehdebatten teilzunehmen. In einem Rennen nur zwischen Trump und Clinton sähen die Ergebnisse derzeit allerdings noch deutlicher aus: Clinten führt hier mit 52 zu 43 Prozent gegenüber ihrem republikanischen Kontrahenten.

Zuletzt sei, als triviales Addendum, erwähnt, dass seit der Rede Khizr Khans der Verkauf von Taschenbuchausgaben der US-amerikanischen Verfassung durch die Decke geht. Auch das zeigt die unwahrscheinliche Energie, die in der Rede des noch immer trauernden Soldatenvaters steckte.

Zwei rechte Demonstrationen in Köln – Eine Pro-Erdogan, eine Contra-Erdogan.

Köln. Im Eilverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht am Samstagabend, dass bei der Demonstration von Anhängern des türkischen Präsidenten Erdogan am Sonntag keine Politiker aus der Türkei per Livesteam zugeschaltet werden dürfen. Parallel entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass eine rechtsextreme Gegendemonstration, gegen die es eine Beschwerde der Kölner Polizei gegeben hatte, endgültig ebenfalls stattfinden darf.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Samstagabend einen Antrag der Veranstalter einer Pro-Erdogan-Demonstration auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erlaubnis, Politiker aus der Türkei – wie beispielsweise den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – live auf einer Großleinwand zuzuschalten, aus formalen Gründen ab. Denn die Vollmacht der Rechtsvertreter der Veranstalter entspreche nicht den gesetzlichen Erfordernissen, wie es hieß. Im Übrigen hätte eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Es sei demnach nicht erkennbar, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen Grundrechte der Demo-Veranstalter verletzt hätten.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen eine Live-Schaltung türkischer Politiker entschieden hatte, hatte der Anmelder der Pro-Erdogan-Demonstration in Köln das Bundesverfassungsgericht angerufen, um diese Entscheidung zu überwerfen. Auf diese Weise hätten doch noch Politiker aus der Türkei per Video zugeschaltet werden können.

Trotz des Live-Schalte-Verbots wird allerdings ein Mitglied der türkischen Regierung bei der Demonstration zugunsten des türkischen Despoten auftreten. Der türkische Sportminister werde sprechen, so Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies am Samstagabend. Einen Auftritt des türkischen Außenministers habe er allerdings verhindern können. Zugleich wies der Polizeipräsident Erdogans Kritik zurück, türkischstämmige Bürger würden in Deutschland in ihrem Demonstrationsrecht eingeschränkt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Erdogan hier auch nur ansatzweise Recht hat.“ Erdogan hatte am Freitagabend in Ankara kritisiert, den Türken in Deutschland und Österreich werde das Recht zu Protesten verwehrt. Bei der Pro-Erdogan-Demo in Köln erwartet die Polizei bis zu 30.000 regimetreue Teilnehmer, des Weiteren wurden vier Gegendemonstrationen angemeldet.

Eine dieser Gegendemonstrationen, ein Demonstrationszug von Rechten gegen die geplante Pro-Erdogan-Kundgebung, wurde nun „in letzter Minute“ vom Oberverwaltungsgericht in Münster endgültig erlaubt. Es wies damit eine Beschwerde der Kölner Polizei zurück, wie ein Sprecher des Gerichts am Samstag bestätigte. Hinter dem ebenfalls für Sonntag geplanten Demonstrationszug steht unter anderem die rechtsextremistische Partei Pro NRW.

Die Polizei befürchtete Ausschreitungen, doch das Verwaltungsgericht Köln sah dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte – Die Entscheidung der Kölner Richter wurde nun in zweiter Instanz bestätigt. Dennoch wurden die Polizeikräfte noch einmal aufgestockt: von 2300 auf nunmehr 2700. Er sei „zuversichtlich, dass Köln morgen einen friedlichen Tag erlebt“, sagte Polizeipräsident Mathies mit Blick auf diese massive Präsenz am Samstag.

Im Netz dagegen machten sich am Samstag bereits Spekulationen über etwaige Gewalteskalationen breit: Gerade die Gegeneinander-Demonstrationen zweier rechtsextremer Gruppen sei demnach geeignet, eine explosive Situation herbeizuführen.


Dieser Beitrag ist Teil unserer Sonntagsausgabe „Spartacus am Sonntagmorgen – die Frühstückszeitung“. Lesen Sie hier die komplette Ausgabe.

Ein weiterer Schritt zur islamistischen Präsidialdiktatur: Erdogan übernimmt Kontrolle über Geheimdienst.

Ankara (Türkei). Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan schreitet weiter auf seinem Weg, die einst säkulare und demokratische Türkei in eine islamistische Präsidialdiktatur umzugestalten:  Als nächsten Schritt plant der Despot, den Geheimdienst und alle militärischen Stabschefs unter seine direkte Kontrolle stellen. Im Fernsehsender Al-Haber kündigte er an, dem Parlament ein „kleines Paket“ mit entsprechenden Verfassungsänderungen vorzuschlagen. Gleichzeitig setzte das Regime ihre Verhaftungswelle im Justizapparat fort. 

64 Angestellte des Verfassungsgerichts seien demnach jüngst suspendiert worden, teilte das Verfassungsgericht mit. Sie sollen ihre Arbeit erst wieder aufnehmen können, wenn mögliche Verbindungen zu den Putschisten vom 15. Juli ausgeschlossen seien. Acht weitere Angestellte seien entlassen und bereits am 18. Juli verhaftet worden. Unschuldsvermutung – Fehlanzeige!

Rund 70.000 Menschen in der Türkei haben mittlerweile nach dem gescheiterten Putschversuch des Militärs laut neuesten Zahlen der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu wegen ähnlicher Ermittlungen ihren Job ganz oder vorübergehend verloren. Viele  arbeiteten im türkischen Justizwesen sowie im Gesundheits- und Bildungssektor, wo das Netzwerk des Predigers Fetullah Gülen sehr aktiv sei. Ihm wirft Erdoğan vor, hinter dem Putschversuch zu stecken, wobei er zuletzt seine Anschuldigungen dahingehend änderte, dass auch Gülen nur die Marionette eines „Puppenspielers im Hintergrund“ sei. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass Behauptungen, es gäbe eine große Verschwörung gegen den eigenen Staat durchaus typisch für faschistische Gründungsmythen sind.

Zwar wurden mittlerweile rund 800 Militärkadetten freigelassen, die wegen mutmaßlicher Verbindungen zu den Putschisten in Gewahrsam genommen worden waren, von einer Entspannung der Situation kann jedoch nicht die Rede sein. Die freigelassenen Kadetten, die teilweise minderjährig waren, seien verhört worden, und freigelassen worden, weil keine Fluchtgefahr bestünde, teilte die Staatsanwaltschaft in Istanbul mit.

Derweil treibt Erdoğan auch den Umbau – die Säuberung – der Streitkräfte weiter voran. So erklärte er gegenüber dem Fernsehsender Al-Haber, sämtliche Militär-Akademien des Landes würden geschlossen, stattdessen werde aber eine „Universität für Nationale Verteidigung“ errichtet. Zudem müssten alle Kommandeure des Militärs künftig an den Verteidigungsminister berichten. Ziel des Umbaus sei, die Armee vollständig unter zivile Kontrolle zu bringen – wobei derzeit vieles dafür spricht, dass der Despot die Streitkräfte unter seinen persönlichen Befehl zwingen will.
Den grundlegenden Umbau der Streitkräfte hatte der türkische Präsident schon vor rund einer Woche angekündigt. Die türkische Armee hat seit den Zeiten von Staatsgründer Kemal Atatürk eine herausragende Rolle, gegen deren Willen sich kaum eine Zivilregierung längerfristig halten konnte. Zudem verstand sie sich als Garant für die Trennung von Staat und Religion und geriet damit bereits früher in Konflikt mit dem konservativ-islamisch geprägten Erdoğan, der schon vor 18 Jahren ankündigte, die Türkei zu einem islamischen Staat umbauen zu wollen. Damals war er wegen verfassungsfeindlicher Umtriebe inhaftiert worden, gleichzeitig war dem Konservativen ursprünglich lebenslanges Politikverbot erteilt worden.

Die zügige Reaktion des Regimes auf den gescheiterten Putschversuch von Teilen des Militärs am 15. und 16. Juli, erklären einige Beobachter damit, dass die Regierung von den Putschplänen erfahren und die Aufrührer zum Handeln gezwungen habe. Auch müsste es „schwarze Listen“ mit potentiellen Dissidenten gegeben haben, weshalb derart gezielte Massenverhaftungen möglich gewesen seien.


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