Rund 500.000 türkische Arbeitnehmer in Deutschland können derzeit ihre nächsten in der Türkei lebenden Angehörigen über die Deutschen Krankenversicherungen kostenfrei mitversichern. Rechte halten das für ungeheuerlich. Trotz leerer Kassen, würden „ganze Dörfer“ mitversichert, heißt es da beispielsweise. Ist das wirklich so?
Unter dem Titel „Deutsche Krankenkassen zahlen für türkische Angehörige in der Türkei mit“ veröffentlichte die „Epoch Times“, ein boulevardeskes Online-Medium, dass bei der „neuen Rechten“ – warum auch immer – zur Standardlektüre zu gehören scheint, schon im November vergangenen Jahres einen provokativen – und beschämend schlecht recherchierten – Artikel zum „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“. Im Zuge der derzeitigen politischen Situation in der Türkei und der bilateralen Spannungen zwischen der deutschen und der türkischen Regierung, wurde der Artikel nun aktualisiert und – von Rechtsextremen – wieder aus dem Sumpf der verdienten Vergessenheit hervor gezogen.
Der Artikel, der vor allem aus Zitaten der rechtsextremen Seite „Journalistenwatch“ sowie aus Gesetzesauszügen besteht, suggeriert, wobei dies infamerweise in einem (unkommentierten) Zitat von „Journalistenwatch“ behauptet wird: „Die Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz und stellt uns Deutsche erheblich schlechter als in Deutschland lebende Türken.“ Dieser Vorwurf gegen das Abkommen wurde schon in einer – erfolglosen – Petition 2011 vorgebracht. Die Petition, die von einem gewissen A. Weber kurz vor einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge vorgebracht wurde, fand 2011 rund 11.000 Unterstützer. Der Bundestag befasste sich mit dem Thema, eine Änderung des Abkommens wurde jedoch nicht für nötig erachtet und zunächst wurde es wieder still um das Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen.
Nun jedoch, da Rechte wie Linke ein gewisses Türken-Bashing, aufgrund der Unterstützung des Erdogan-Regimes durch einen großen Teil der in Deutschland lebenden Türken, für gerechtfertigt halten, scheint die Debatte wieder aufzuflammen, ob dieses Abkommen Deutsche und Türken ungleich behandelt – und wenn ja, ob es dennoch gerechtfertigt ist.
Die enorme Empörung der Rechten – sowie der „Epoch Times“ – jedenfalls ist völlig ungerechtfertigt, handelt es sich bei dem Abkommen doch in erster Linie um eine Familienversicherung, wie sie in Deutschland durchaus üblich ist. So können auch Deutsche über gesetzliche wie private Krankenversicherungen ihre Ehepartner sowie ihre Kinder mitversichern, sofern diese nicht berufstätig sind. Das Abkommen sieht dementsprechend vor, dass in der Türkei lebende nahe Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitversichert sind. Zwar sind damit insbesondere Ehepartner und Kinder gemeint, aber – und das ist der Unterschied zur „normalen“ Familienversicherung – auch Eltern dürften mitversichert werden, sofern diese nicht berufstätig sind. Der zweite Unterschied besteht darin, dass sich die Angehörigen türkischer Versicherter im Ausland befinden.
Eine Ungleichbehandlung liegt also tatsächlich vor! Um nun diese scheinbare Ungerechtigkeit verstehen zu können, muss man sich in die Zeit zurückversetzen, aus der die Regelung stammt: Die Regelung ist 1964 in einer Zeit entstanden, als die Bundesrepublik aufgrund des Arbeitskräftemangels im Zuge des „Wirtschaftswunders“ – nach dem Bau der Mauer und der Schließung der deutsch-deutschen Grenze – massiv um türkische Gastarbeiter warb und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach.
Aber auch heute sei die Regelung laut Arbeitsministerium schon deshalb noch immer zeitgemäß, weil sie verhältnismäßig kostengünstig sei. In einem Informationsblatt heißt es: „Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen.“ Was daran liegt, dass Behandlungskosten in deutschen Kliniken um ein Vielfaches höher als in der Türkei sind, weshalb es für die deutschen Krankenversicherungen sogar ein finanzieller Vorteil ist, wenn möglichst viele mitversicherte Angehörige in der Türkei – oder anderen Staaten, mit denen es ähnliche Abkommen gibt – leben. Auf diesen Faktor weist auch die „Epoch Times“ kurz hin, gegen Ende des ansonsten reißerischen Beitrags – und wiederum nur in Form eines Zitates vom Spiegel unter der Zwischenüberschrift „2011 greift der Spiegel das Thema auf“.
Warum in dem Artikel der „Epoch Times“ so massiv mit Zitaten gearbeitet wird, dürfte klar sein: Im einen Fall will man nicht als Medium gelten, dass rechtsextreme Propaganda verbreitet, durch den Kniff, ein Zitat von „Journalistenwatch“ zu verwenden, will der Autor des Textes – der den Artikel nicht unter seinem Namen veröffentlichte – eine gewisse Unverbindlichkeit herstellen. Im anderen Falle (das Spiegel-Zitat) soll durch den kurzen Auszug aus einem anderen Medium, namentlich dem Spiegel, Ausgewogenheit suggeriert werden. Mediale Propaganda für Anfänger.
Über die Anzahl der auf diese Weise mitversicherten Türken weiß übrigens die zuständige „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland“ nichts zu berichten. Was daran liegt, dass die deutschen Sozialversicherer einen monatlichen Pauschalbetrag mit der türkischen Krankenversicherung aushandeln, um nicht jeden einzelnen Behandlungsfall aufwendig abzurechnen. Diese Pauschale wird – abhängig von den durchschnittlichen Behandlungskosten in der Türkei pro versichertem Arbeitnehmer in Deutschland (derzeit rund 500.000) und unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen bezahlt. Es spielt dementsprechend finanziell kaum eine Rolle, ob nur Ehepartner und Kinder, oder auch Eltern mitversichert werden.
Vagen Schätzungen zufolge nahmen zuletzt etwa 35.000 in der Türkei lebende Angehörige von Türken in Deutschland die Privilegien aus dem Abkommen in Anspruch. Der Kostenanteil liegt – gemessen am gesamten deutschen Gesundheitssystem – bei jährlich rund 0,01 Prozent.
Übrigens betont das Arbeitsministerium, dass es sich bei dem deutsch-türkischen Abkommen nicht um eine Besonderheit handelt, vielmehr seien solche Verträge internationaler Standard. Teil des Abkommens sei demnach auch der Versicherungsschutz deutscher Touristen oder der von Auslandsrentnern in der Türkei, wie er in solchen Vereinbarungen üblich sei.
Schon 2003 – auch das weiß die „Epoch Times“ zu berichten- wurde das „Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen“ hinterfragt: Der damalige Rechtsaußen-Abgeordnete der CDU Martin Hohmann befragte damals die Bundesregierung diesbezüglich. Unter anderem wollte der Parlamentarier, der später wegen einer antisemitischen Rede aus der Partei ausgeschlossen wurde, wissen, wie viele Familienangehörige von dem Abkommen Gebrauch machten und wie viel das gekostet habe. Die Antwort hat sich seither kaum verändert: Wie viele Personen die Privilegien in Anspruch nehmen, sei nur schwer schätzbar, finanziell aber lohne sich das Abkommen, weshalb man keinen Handlungsbedarf sehe.