Zwei rechte Demonstrationen in Köln – Eine Pro-Erdogan, eine Contra-Erdogan.

Köln. Im Eilverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht am Samstagabend, dass bei der Demonstration von Anhängern des türkischen Präsidenten Erdogan am Sonntag keine Politiker aus der Türkei per Livesteam zugeschaltet werden dürfen. Parallel entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass eine rechtsextreme Gegendemonstration, gegen die es eine Beschwerde der Kölner Polizei gegeben hatte, endgültig ebenfalls stattfinden darf.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Samstagabend einen Antrag der Veranstalter einer Pro-Erdogan-Demonstration auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erlaubnis, Politiker aus der Türkei – wie beispielsweise den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – live auf einer Großleinwand zuzuschalten, aus formalen Gründen ab. Denn die Vollmacht der Rechtsvertreter der Veranstalter entspreche nicht den gesetzlichen Erfordernissen, wie es hieß. Im Übrigen hätte eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Es sei demnach nicht erkennbar, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen Grundrechte der Demo-Veranstalter verletzt hätten.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen eine Live-Schaltung türkischer Politiker entschieden hatte, hatte der Anmelder der Pro-Erdogan-Demonstration in Köln das Bundesverfassungsgericht angerufen, um diese Entscheidung zu überwerfen. Auf diese Weise hätten doch noch Politiker aus der Türkei per Video zugeschaltet werden können.

Trotz des Live-Schalte-Verbots wird allerdings ein Mitglied der türkischen Regierung bei der Demonstration zugunsten des türkischen Despoten auftreten. Der türkische Sportminister werde sprechen, so Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies am Samstagabend. Einen Auftritt des türkischen Außenministers habe er allerdings verhindern können. Zugleich wies der Polizeipräsident Erdogans Kritik zurück, türkischstämmige Bürger würden in Deutschland in ihrem Demonstrationsrecht eingeschränkt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Erdogan hier auch nur ansatzweise Recht hat.“ Erdogan hatte am Freitagabend in Ankara kritisiert, den Türken in Deutschland und Österreich werde das Recht zu Protesten verwehrt. Bei der Pro-Erdogan-Demo in Köln erwartet die Polizei bis zu 30.000 regimetreue Teilnehmer, des Weiteren wurden vier Gegendemonstrationen angemeldet.

Eine dieser Gegendemonstrationen, ein Demonstrationszug von Rechten gegen die geplante Pro-Erdogan-Kundgebung, wurde nun „in letzter Minute“ vom Oberverwaltungsgericht in Münster endgültig erlaubt. Es wies damit eine Beschwerde der Kölner Polizei zurück, wie ein Sprecher des Gerichts am Samstag bestätigte. Hinter dem ebenfalls für Sonntag geplanten Demonstrationszug steht unter anderem die rechtsextremistische Partei Pro NRW.

Die Polizei befürchtete Ausschreitungen, doch das Verwaltungsgericht Köln sah dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte – Die Entscheidung der Kölner Richter wurde nun in zweiter Instanz bestätigt. Dennoch wurden die Polizeikräfte noch einmal aufgestockt: von 2300 auf nunmehr 2700. Er sei „zuversichtlich, dass Köln morgen einen friedlichen Tag erlebt“, sagte Polizeipräsident Mathies mit Blick auf diese massive Präsenz am Samstag.

Im Netz dagegen machten sich am Samstag bereits Spekulationen über etwaige Gewalteskalationen breit: Gerade die Gegeneinander-Demonstrationen zweier rechtsextremer Gruppen sei demnach geeignet, eine explosive Situation herbeizuführen.


Dieser Beitrag ist Teil unserer Sonntagsausgabe „Spartacus am Sonntagmorgen – die Frühstückszeitung“. Lesen Sie hier die komplette Ausgabe.

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