Kein Märtyrertod für Neonazis – Warum es richtig war, die NPD trotz Verfassungsfeindlichkeit nicht zu verbieten.

Karlsruhe. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wies den Verbotsantrag der Bundesländer gegen die NPD ab. Damit bleibt die rechtsextreme Partei erlaubt. Das mag vielen antifaschistischen Kräften übel aufstoßen, die höchstrichterliche Entscheidung ist jedoch richtig. Gleich aus mehreren Gründen.

Sie nennen sich „Nationaldemokraten“ oder „Nationale Sozialisten“, wobei ihre Ideologie, der in den vergangenen Jahren ein hübscher bürgerlicher Anstrich verpasst wurde, sich nur marginal von der nationalistisch-rassistischen Philosophie der NSDAP unterscheidet, die Rede ist natürlich von den Anhängern der rechtsextremen NPD.

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Die Verfassungsrichter des zweiten Senats, kurz bevor sie erklären, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber weiterhin erlaubt.

Ideologisch hat sich an der NPD seit ihrer Gründung im Jahre 1964 wenig geändert. Wohl aber an ihrer Bedeutung: Zog die nationalistische Partei, die sich zunächst aus verschiedenen rechtsextremen Gruppen sowie aus dem national-liberalen Flügel der FDP zusammensetzte, in den Sechzigern noch in viele westdeutsche Landtage ein, so bekam sie schon nach der Abwahl des ehemaligen Nazis und Bundeskanzlers Georg Kiesinger im Jahr 1969 in den westdeutschen Parlamenten kaum noch einen Fuß auf den Boden. Hatten Mitte der Sechziger westdeutsche Politiker noch die legitime Befürchtung, die „N-Partei“, die zu jener Zeit rund 28.000 Mitglieder zählte, könne in den Bundestag einziehen (schon damals wurde im Hintergrund über ein Verbotsverfahren) spekuliert, so spielte diese zwischen 1970 und 1990 kaum noch eine Rolle, weder auf Bundesebene, noch auf Landesebene.

In den Neunzigern stand der Kleinstpartei dann ein Mann vor, der mit der Wiedervereinigung und den desillusionierten Wendeverlierern in Ostdeutschland seine Chance gekommen sah: Günter Deckert. Er strukturierte die Partei um, nahm offen nationalsozialistische Ideen mit ins Programm auf und konzentrierte sich auf die Enttäuschten in den neuen Bundesländern. Ging die Strategie zunächst nur teilweise auf, so wurde die Partei ab 1996 unter Deckerts Nachfolger, dem heutigen Europaabgeordneten Udo Voigt, der die Wahl zum Vorsitzenden gegen Deckert gewann, als dieser wegen Volksverhetzung in Haft saß, tatsächlich zunächst wieder erfolgreich, indem dieser die Partei noch stärker auf das Neonazi-Milieu ausrichtete.

So zog die Partei in den Folgejahren nicht nur in zahlreiche Kommunalparlamente ein (in allen Bundesländern außer in Hamburg und Bayern), sondern auch 2004 in den sächsischen und 2006 in den mecklenburgischen Landtag. In diese Zeit fällt auch das erste angestrebte Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei, welches unter Spott aus der rechten Ecke und Empörung von Antifaschisten und Opferverbänden am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt wurde, nachdem bekannt geworden war, wie tief einige V-Leute des Amtes für Verfassungsschutz in die Strukturen der NPD verstrickt waren. Die Verfassungsmäßigkeit der Partei wurde damals nicht geprüft.

Anders im jüngsten Verbotsverfahren, welches auf Basis eines Verbotsantrages der Bundesländer vom Dezember 2013 geführt wurde: In ihrem knapp 300 Seiten langen Urteil attestierten die Richter in Karlsruhe der Partei nun – trotz Ablehnung des Verbotsantrages – klare verfassungsfeindliche Umtriebe.

In der Urteilszusammenfassung heißt es dazu: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.“

Dabei gehe die NPD auch „planvoll und mit hinreichender Intensität“ vor, heißt es weiter. Das genüge jedoch für ein Parteienverbot nicht, so entschied das Gericht einstimmig, denn in Deutschland gibt es hohe Hürden, die für ein Parteienverbot genommen werden müssen, damit die Regierung sich nicht einfach nach Belieben von unliebsamen Gegenspielern befreien kann. Zusätzlich zur verfassungsfeindlichen Intention bedarf es deshalb nach der Meinung des Gerichts auch einer gewissen Erfolgsaussicht. Es geht also darum, ob eine Partei dem Staat ernsthaft gefährlich werden kann. Diese sei nicht gegeben, so das Urteil: Es fehle demnach „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.“

Das zeigt sich auch in der parlamentarischen Realität: Mittlerweile ist die NPD nicht nur in nationalen Umfragen nicht mehr messbar, sie sitzt auch in keinem Landtag mehr und hat auf kommunaler Ebene insgesamt nur noch 340 Mandate – von bundesweit 230.000 (das entspricht einem Anteil von 0,15 Prozent). Die NPD ist längst nur noch eine marginale politische Kraft, die weitestgehend geächtet wird.

Der zweite Senat des Verfassungsgerichts unter dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle erklärt die rechte Partei dementsprechend für verfassungsfeindlich, hält den Verbotsantrag aber für unbegründet.

Für alle Antifaschisten ist das eine gute Nachricht! Das Bundesverfassungsgericht setzt hier ein überdeutliches Zeichen gegen die NPD! Erstmals befand ein Gericht auf verfassungsjuristischer Grundlage über die rechtsextreme Partei und erklärte, dass diese bestrebt sei, die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik zu zerstören und durch ein rassistisch-völkisches Staatssystem zu ersetzen. Neues Pulver für antifaschistische Initiativen! Aber mehr noch: Das Gericht befindet gleichzeitig, dass die Partei viel zu irrelevant sei, um sie zu verbieten. Eine schallende Ohrfeige ins Gesicht der Neonazis! Eine unvorstellbare juristische Demütigung!

Und in der Urteilsbegründung geht der vorsitzende Richter Voßkuhle sogar noch weiter, indem er ausdrücklich auf andere Möglichkeiten zum Kampf gegen die NPD – wie den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung – hinweist. Dies sei jedoch Aufgabe der Legislative, nicht des Verfassungsgerichts.

Ultimativ ist die einstimmige Entscheidung der Richter gegen das Verbot der Partei also nicht nur verfassungsrechtlich richtig, sondern auch politisch wichtig. Auch auf einer anderen Ebene: Indem die Verfassungsrichter die Regierungen der Bundesländer – und auch die Bevölkerung – erinnern, dass ein Parteienverbot zu den schärfsten Waffen des Rechtsstaates gehört, welche nur als ultima Ratio zu ziehen ist, rufen sie die demokratischen Kräfte der Bundesrepublik auch dazu auf, sich wieder mehr auf die grundlegendste Errungenschaft der Demokratie, auf den Ideenwettbewerb und die Argumentation zu konzentrieren!

Und genau das sollten die demokratischen Kräfte der Gesellschaft tun: Statt unverhältnismäßige Zensur- und Verbotsmaßnahmen gegen extremistische Minderheiten anzustrengen, sollten sie fähig und bereit sein, mit diesen in den politischen Wettstreit zu treten. Glaubt denn wirklich jemand, die Volksverhetzer und Holocaust-Leugner der NPD könnte im öffentlichen Diskurs mit ihren rassistischen, antisemitischen und martialisch-völkischen Ideen je wieder einen relevanten Teil der Bevölkerung für sich gewinnen? Sicher nicht! Mit dem Verbotsverfahren wurde – so glaubte man in den Landesregierungen – einfach der „bequemere“ Weg – der, wenn er leichtfertig gegangen wird, eine echte Gefahr für die Demokratie und die pluralistische Gesellschaft darstellt – gegangen. Ein schwerer Fehler.

Schlimmer noch: Der Antrag war ein Ablenkungsversuch, als das unfassbare Versagen der Landes- und Bundesbehörden beim NSU-Terror bekannt wurde. Blanker, fehlgeleiteter Aktionismus, eine klassische politische Blendgranate. Von einem Erfolg des Verfahrens ging schließlich in Expertenkreisen von Anfang an kaum jemand aus.

Wäre das Verbotsverfahren – als mächtigste Waffe des Rechtsstaates – erfolgreich gewesen, hätte dies am Ende sogar das Gegenteil des erwünschten Effekts bewirken können: Rechtsextreme, nicht nur NPD-Anhänger, hätten sich in ihren antidemokratischen Bestrebungen bestätigt gesehen. Zumal die überzeugten rechten Hetzer auch ganz ohne die NPD und ihren anachronistischen Nazi-Pathos gegen Asylbewerber, Demokraten und Linke Stimmung gemacht hätten – dies lässt sich auch heute schon beobachten: Massenweise treten NPD-Angehörige zu anderen rechten Parteien über, ihre Gesinnung bleibt die selbe. Die NPD ist nur ein – beispielhafter – Bruchteil des rechtsextremen Problems, das längst in weite Teile der Gesellschaft vorgedrungen ist.

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AfD und NPD werben bei Landtagswahlen für Stimmensplitting – Rechtsextremismus gibt es nicht nur in der NPD.

Durch das erfolgreiche Verbot hätte man anderen Rechtsideologen zudem die Möglichkeit geschenkt, mittels Selbstviktimisierung und Märtyrer-Verklärung, die NPD zum Beispiel dafür zu erklären, wie „das System“ ihresgleichen „unterdrückt“. Schon deshalb, weil die Rechte in den vergangenen Jahren hinreichend bewiesen hat, wie effektiv sie politisches Kapital aus der vermeintlichen Opferrolle schlagen kann, darf man der NPD keinen Märtyrertod gestatten.

Am Ende bleibt der Kampf gegen eine unmenschliche Ideologie, die sich mittlerweile wieder – subtiler und mit weniger Kriegstrommeln als bei der NPD – weit ins bürgerliche Lager ausgebreitet hat. Die NPD ist nicht mehr als ein stellvertretender Pappkamerad dieser Ideologie, der „Kampf“ der Regierenden gegen sie ist nicht mehr als Alibipolitik.

Holm tritt ab, um Rot-Rot-Grün und seine Vision einer sozialen Stadt zu retten.

Berlin. Um die rot-rot-grüne Koalition in Berlin zu retten, erklärte am Montag der Staatssekretär für Wohnungsbau und renommierte Stadtforscher Andrej Holm seinen Rücktritt. Er war in den vergangenen Wochen zunehmend unter Druck geraten, weil er eine fünfmonatige Ausbildung beim Ministerium für Staatssicherheit, die er mit 19 Jahren begonnen hatte, bei seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Humboldt-Universität, im Jahre 2005 nicht angegeben hatte – zuletzt hatte der regierende Bürgermeister, Michael Müller (SPD), die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) aufgefordert, Holm zu entlassen.

Müller verletzte damit eine Abmachung, der nach der Senat erst über die Zukunft Holms entscheiden wollte, nachdem die Humboldt Universität am kommenden Mittwoch über Holm befunden haben würde. Seiner Entlassung kam der Gentrifizierungsgegner nun zuvor. In einer Presseerklärung schreibt er: „Ich trete heute von meinem Amt als Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zurück.“

„In den letzten Tagen haben mir SPD und Grüne deutlich gemacht, dass sie mich als Staatssekretär politisch nicht unterstützen. Herr Müller von der SPD forderte öffentlich meine Entlassung. Damit wurde eine mögliche Zusammenarbeit in einer Koalition aufgekündigt. Die Koalition selbst steht an einem Scheideweg.“

„Heute ziehe ich eine Reißleine,“ so Holm weiter. Der Koalition in Berlin hält er vor, den versprochenen Aufbruch in eine neue Stadtpolitik noch nicht wirklich begonnen zu haben. Es sei jedoch „absurd“ das an seiner Personalie festzumachen. Auch die Parlamentsdebatte um das beschlossene Sicherheitspaket, in der SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh unter Applaus von AfD und CDU, dem Bürgermeister – und dem rot-rot-grünen Senat Unehrlichkeit unterstellte, sowie der mehrfache Bruch von Abmachungen zwischen den Koalitionspartnern zeige, so Holm, dass die Koalition schon wenige Wochen nach ihrem Zusammenschluss in der Krise sei.

„Ich werde der zerstrittenen SPD nicht den Gefallen tun, sie auf meinem Rücken zerplatzen zu lassen.“ Der Staatssekretär erklärt damit, dass ihm das „bitter nötige Reformprogramm für die Berliner Wohnungspolitik“, das er durchsetzen wollte, als er vor fünf Wochen antrat, wichtiger ist, als sein Amt.  „Denn eines ist klar: Diese Stadt braucht eine Politik für die Mieterinnen und Mieter. Es muss Schluss sein mit einer Politik, die weiter die Profitinteressen der Immobilienbranche an erste Stelle setzt. Für diese Aufgabe bin ich mit den Hoffnungen, dem Vertrauen und der Unterstützung von vielen Berliner Stadtteil- und Mieteninitiativen, von kritischen WissenschaftlerInnen und der Partei DIE LINKE angetreten.“

Holm hält auch an der Position fest, dass es bei der Entlassungsforderung eben nicht, wie öffentlich dargestellt, um seine kurze Stasi-Laufbahn oder „falsche Kreuze in Fragebögen“ ging, sondern vor allem um die Angst der Immobilienlobby vor radikalen Veränderungen in der Stadt- und Wohnungspolitik.

Im Rahmen seiner Rücktrittserklärung bedankte sich Holm auch für „unglaublich viel Unterstützung von der Stadtgesellschaft, aber auch von Wählerinnen und Wählern“. Unterstützer des Soziologen hatten in den vergangenen Wochen über 16.000 Unterschriften gesammelt, um ihn im Amt zu halten. Das habe ihm die Kraft gegeben, die Auseinandersetzung um seine Person überhaupt so lange durchzuhalten. Die vielen Unterschriften seien aber auch ein Zeichen dafür, wie weit die öffentliche Darstellung und die Stimmung der Stadtgesellschaft auseinander liegen: „Ich stehe nicht nur den Hausbesetzern näher als vielen privaten Investoren sondern vor allem den Mieterinnen und Mietern dieser Stadt. Gerade deshalb hat es so viel Unterstützung für mich gegeben.“

Weiterhin wehrt sich der scheidende Staatssekretär gegen die Behauptung vieler Medien, er sei nicht schon früher selbstkritisch mit seiner Biographie umgegangen. Andrej Holm machte öffentlich in den vergangenen Jahren nie einen Hehl daraus, kurzzeitig bei der Stasi beschäftigt gewesen zu sein. Es sei zudem allen drei Koalitionspartnern vor seiner Ernennung bekannt gewesen, dass er eine Stasi-Vergangenheit habe.

Übrigens könne er nicht verstehen, dass nun Regierungsmitglieder „frohlocken“, man könne nun endlich mit der Regierungsarbeit beginnen, schließlich habe man in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen längst angefangen zu arbeiten – und auch schon Ergebnisse erzielt: So wurden die Mieterhöhungen im alten sozialen Wohnungsbau ausgesetzt, es wurde eine Initiative zur Verschärfung der Umwandlungsverordnung für den Bundesrat qualifiziert, die Basis für eine Reform des alten sozialen Wohnungsbaus gelegt und über soziale Neuausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen diskutiert. „Ich trete heute zurück, damit diese Politik weitergeführt werden kann, denn es gibt noch einiges zu tun.“

Besondere Schwerpunkte seien dabei – auch gemäß Koalitionsvertrag – nach wie vor:
– die Reform der AV Wohnen, so dass in Zukunft Hartz-IV-EmpfängerInnen nicht mehr durch Mieterhöhungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden können,
– die Reform des sozialen Wohnungsbaus, so dass dieser seiner Aufgabe wieder gerecht wird,
– eine soziale Neuausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen und mehr Mitbestimmung für die MieterInnen,
– wirksame Maßnahmen gegen die steigenden Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt,
– einen Stopp der Verdrängung einkommensschwacher Bewohner.

Der Soziologe erklärte gleichzeitig, er werde sich auch weiterhin außerhalb eines Regierungsamtes für diese im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziele stark machen. Und lud Interessierte und wohnungspolitische Initiativen noch für den selben Abend zur öffentlichen Diskussion über soziale Wohnpolitik ein.


Anmerkung der Redaktion: Die Veranstaltung mit Holm findet am Montagabend um 18 Uhr statt. Ort: ExRotaprint, Gottschedstraße 4, 13357 Berlin (Wedding).

Wir bedauern den Rücktritt Holms, und wünschen uns für die BerlinerInnen und Berliner, dass DIE LINKE in der Koalition weiterhin entschieden gegen die Immobilienlobby und die Gentrifizierungsgewinnler in der SPD vorgeht und für eine soziale Wohnungspolitik streitet.

Weißweinkolumne: Die schöne neue rechte Medienwelt.

Rechtspopulisten sorgen für Kontroversen und Kontroversen sorgen für Auflagen und Einschaltquoten. Aus der Sicht profitorientierter Medienhäuser ist es daher kaum verwunderlich, dass man hin und wieder Populisten wie Donald Trump, Beatrix von Storch, Frauke Petry oder Marine le Pen eine Bühne zur Selbstdarstellung bietet, so sehr man schließlich deren Ansichten verabscheuen mag, lassen sich doch rechte Provokationen fantastisch kapitalisieren.

Auch ist es nachvollziehbar, dass die – offiziell nicht gewinnorientierten – öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich regelmäßig kontroverse gestalten vom rechten Rand einladen, man will schließlich relevant bleiben und irgendwie auch ein bisschen politische Bildung betreiben. Nicht nachvollziehbar ist dagegen, wie es sein kann, dass nicht, nachdem eben jene Rechtspopulisten, denen die „Mainstream-Medien“ regelmäßig und bereitwillig stundenweise freier Selbstdarstellungszeit in Interviews und Talkrunden zukommen ließen, einen großen Teil der Presse von einer Veranstaltung ausschließt, ein Aufschrei zorniger Empörung durch die Medienhäuser grollt!

Wie kann es denn sein, dass die deutsche Presse es Funktionären der AfD durchgehen lässt, ungeliebten Medienvertretern die Akkreditierungen für einen offiziellen Kongress der Fraktion „Europa der Nationen und Freiheit“ (ENF) im Europäischen Parlament zu verweigern? Nicht einmal ARD und ZDF gelang es, Journalisten für die Zusammenkunft der europäischen Rechtspopulisten zu akkreditieren. Die ENF, der auch die wenigen AfD-Abgeordneten im Europaparlament angehören, betreibt hier einen klaren Presseboykott, dem die Presse nur in einer einzigen Weise angemessen begegnen kann: Mit einem solidarischen Rechtspopulistenboykott! Keine Frauke Petry mehr bei Anne Will, kein Alexander Gauland mehr bei Hart aber fair, keine Beatrix von Storch mehr im Spiegel-Interview, bis sich die Beteiligten öffentlich für ihre unfassbar Beleidigung der Pressefreiheit – eines urdemokratischen Wertes – entschuldigt haben.

Hintergrund: Kürzlich wurde bekannt, dass mehrere Medienvertreter, darunter Journalisten zahlreicher großer Medienhäuser, von der Versammlung der rechtspopulistischen EU-Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Koblenz ausgeladen wurden – offenbar auch auf Betreiben des umstrittenen AfD-Abgeordneten Marcus Pretzell.

Zwar gibt es Kritik am Gebaren der Kongressorganisatoren, so ließ das ZDF erklären: „Es ist ein Angriff auf die Pressefreiheit, dass ZDF-Reporter von dem Kongress ausgeschlossen werden.“ Und die ARD gibt an, „rechtliche Schritte“ prüfen zu wollen, von Solidarität in der Presse ist aber nichts zu spüren, auch nicht von entschiedenem auftreten.

Dass am Montagabend mit der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry ausgerechnet eine der prominentesten Teilnehmerinnen des Kongresses und die Ehefrau Marcus Pretzells, des Abgeordneten, der mitteilen ließ, dass „GEZ-Medien“ der Zutritt zu der Versammlung verwehrt sei, bei „Hart aber Fair“ zu Gast ist, ist dabei schon fast ein Treppenwitz. Ein ARD-Sprecher erklärt dazu gegenüber dem Berliner Tagesspiegel: „Grundsätzlich: Bei uns sind die Standards der Berichterstattung nicht davon beeinflusst, wie die Parteien sich unserem Sender oder der ARD gegenüber verhalten.“ Dies ist ein Fehler! Wenn es einer politische Kraft in so offensichtlicher Weise an jeglichem Respekt vor der Pressefreiheit mangelt, dann haben die Medien auch das Recht – und ich will sogar sagen die Pflicht – dagegen entschlossen und radikal vorzugehen. Wenn Politiker die Presse nicht respektieren, darf diese sich nicht duckmäuserisch fügen, sie muss dann erst Recht beweisen, welches ihre Aufgabe in einer demokratischen Gesellschaft ist!

Die ARD aber duckmäuserisch wie eh und je bedenkt nicht einmal eine Themenänderung für die Sendung am Montag. Wie geplant soll es zum Auftakt in das Superwahljahr 2017 – mittlerweile scheint ja jedes zweite Jahr „Superwahljahr“ zu sein – um die „konkreten Konzepte der Parteien bei den zentralen Themen Sicherheit, Steuern und Rente“ gehen. Trotz aller Kritik an der Ausladung vom Treffen der ENF-Fraktion in Koblenz sei es für den Zuschauer interessant zu erfahren, welche Antworten die AfD auf diesen Gebieten zu bieten habe, so der ARD-Sprecher.

Und sicherlich: Bei Umfragewerten wischen 12 und 15 Prozent scheint es journalistisch durchaus geboten, sich mit den Positionen der AfD auseinander zu setzen. Wenn aber die AfD bzw. die ENF an anderer Stelle eine journalistische Beurteilung ihrer Positionen durch einen klaren Akt der Zensur schlicht verweigert (was insofern wunderbar ironisch ist, als dass unter den Wählern dieser Partei so viele „Lügenpresse“-Schreier sind, dass man sie kaum zählen kann), gibt es keinen Grund, warum nicht die ARD die Gelegenheit zum Gegenschlag nutzen sollte. Entweder durch kurzfirstiges Ausladen von Frauke Petry, oder durch ebenso kurzfristiges Ändern des Themenschwerpunktes. Wenn man sich in solch einer Position schon verpflichtet sieht, Politiker einzuladen, die keinerlei Respekt vor der Presse haben, warum dann nicht über die Pressefreiheit reden? Schließlich sagt es die ARD ja selbst: „Der Zuschauer soll sich ein eigenes Bild machen können, und dies nicht nur durch eine Diskussion über die AfD, sondern auch durch ein direktes Befragen ihrer Vertreter.“ Das kann doch auch für das Thema Pressefreiheit gelten, oder?

Also liebe ARD, ihr habt zwei Möglichkeiten: Petry und Konsorten boykottieren, oder eine öffentliche und aggressive Debatte über die Pressefreiheit anstoßen – im Dialog mit der AfD! Entscheidet euch!

In diesem Sinne: Prost!

Warum die AfD sich eine rechtsradikale Polizeimiliz wünscht.

Berlin. Im Rahmen ihrer Kritik an der rot-rot-grünen Landesregierung fordert die Berliner AfD-Fraktion die Wiedereinführung eines „Freiwilligen Polizeidienstes“, nach dem Vorbild einer anachronistischen Miliz schlecht ausgebildeter – „ehrenamtlicher“ Hilfspolizisten, die 2002 endgültig aufgelöst wurde, nachdem unter anderem tiefe Verstrickungen im illegalen Waffenhandel und in der Neonazi-Szene bekannt wurden.

Die AfD-Fraktionen in den Landtagen der Nation gehören im parlamentarischen gewöhnlich Alltag nicht unbedingt zu den fleißigsten, was das Stellen von Anträgen angeht, soviel hat sich mittlerweile gezeigt – das ist aber im populistischen Zeitalter politisch nicht allzu relevant, denn in zwei Dingen sind AfD-Politiker weiterhin erstklassig: Kritisieren und provozieren. Vielleicht hat die AfD aber auch nur noch nicht verstanden, dass man einer Forderung auch mit den entsprechenden Anträgen Gewicht verleihen muss?

Dementsprechend unerwartet untermauert die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ihre Kritik an der Sicherheitspolitik der rot-rot-grünen Landesregierung tatsächlich mit einem Antrag, so abstrus und provokativ er auch sein mag. Unter den wenigen Anträge, welche die Fraktion zu innenpolitischen Themen bisher gestellt hat, findet sich auch einer zur Schaffung eines „Freiwilligen Polizeidienstes“, in dem sich nach dem Willen der AfD „Männer und Frauen ohne Erwerbsabsicht zu einem freiwilligen Dienst für das Allgemeinwohl“ engagieren sollen, wodurch die Polizei „bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ entlastet werden soll – auch indem Freiwillige zum regulären Streifendienst eingesetzt werden sollen.

Zu diesem Zweck sollen Angehörigen der Freiwilligenmiliz polizeiliche Befugnisse und Privilegien übertragen werden können – auch die Erlaubnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, also zur Verwendung von körperlicher Gewalt, oder Waffengewalt. Die Ausbildung der Miliz soll gemäß des AfD-Vorschlags zwei Wochen dauern, man würde dann in Berlin schneller Hilfspolizist, als man einen Moped-Führerschein machen kann. Unklar ist dagegen, inwieweit es für die Zivilbevölkerung erkennbar wäre, ob sie mit einem Milizionär oder mit einem legitimen Polizisten sprechen.

Abstrus genug? Es kommt noch besser: Bewusst verschweigt die AfD dabei, dass die überwältigende Mehrheit der Angehörigen sogenannter Bürgerwehren, die sich im vergangenen Jahr – auch unter Billigung und Teilnahme von AfD-Politikern – in ganz Deutschland, aber vor allem im Osten der Republik bildeten, aus dem rechtsradikalen Spektrum rekrutiert wurden. In Berlin wird es kaum anders sein. Die AfD würde sich damit auch eine Polizeimiliz schaffen, auf die sie – unabhängig von ihrer politischen Macht – einen gewissen Einfluss ausüben kann. Auch solche Gedanken mögen eine Rolle gespielt haben, als die Vorlage erarbeitet wurde. Im Kern aber handelt es sich wohl bei dem Antrag auch nur um eine weitere kalkulierte Provokation, denn die geplante Polizeimiliz der AfD hat in Berlin durchaus ein historisches Vorbild.

Bis 2002 gab es in Berlin nämlich schon einmal eine Laienpolizei, die „Freiwillige Polizeireserve“ (FPR), die 1961 in Westberlin als Reak­tion Westberlins auf die in Ostberlin gebildeten Betriebskampfgruppen gegründet worden war. Dass diese Freiwilligenpolizei schließlich aufgelöst und als Fehlschlag in die Geschichtsbücher einging, hatte konkrete Gründe: Schon 1992, kurz nach der Wiedervereinigung, kam ans Licht, dass zwölf Berliner – darunter auch fünf Mitglieder der FPR – illegal mit Waffen aus der Schweiz und Frankreich handelten. Bei den folgenden Ermittlungen wurde auch Belastungsmaterial „mit eindeutig rechtsextremistischem Hintergrund“ gefunden, wie ein später eingesetzter parlamentarischer Untersuchungsausschuss protokollierte.

Um die Einstellungspraxis der FPR zu untersuchen, setzte die Senatsinnenverwaltung 1993 eine eigene Prüfgruppe ein. Dabei kam allerdings nicht viel mehr zu Tage, da sich zahlreiche Teilnehmer der freiwilligen Polizeigruppe aktiv den Ermittlungen entzogen. In einem Änderungsantrag der damaligen Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hieß es damals: „Zu keiner Zeit wurde die Möglichkeit einer rechtsextremen Unterwanderung zielgerichtet untersucht.“

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Illegaler Waffenhandel und Verstrickungen ins rechtsradikale Milieu sorgten 2002 schließlich für ein Ende des Fehlschlags „FPR“.

Dass dieser historische Hintergrund der AfD-Fraktion unbekannt ist, ist kaum anzunehmen, was den Verdacht, es handle sich um eine blanke Provokation, weiter verstärkt.

Ein Satz aus dem Gesetzesentwurf lässt jedoch auch die vorige Interpretation, dass die AfD sich eine Polizeimiliz schaffen will, auf die sie Einfluss nehmen kann, zu: „Der freiwillige Polizeidienst trägt zur Prävention von unkontrollierten Bürgerzusammenschlüssen – wie Bürgerwehren – bei (…)“. Wobei über die Planung einer „Bürgerwehr“ in Berlin bisher nichts bekannt war. In Anbetracht der Tatsache, dass – wie erwähnt – nicht selten AfD-Funktionäre an der Gründung solcher „Bürgerwehren“ beteiligt waren, darf dieser Satz daher durchaus als politische Drohung verstanden werden.

Wer übrigens eine Parallele zu der von Bundesinnenminister Thomas De Maizière vorgeschlagenen „Wachpolizei“ erkennt, läge damit nicht ganz falsch, wobei die Milizionäre des Innenministers wenigstens noch zwölf Monate Ausbildung bekämen, während bei den Hilfspolizisten der AfD nur zwei Wochen Ausbildung ausreichen sollen. Beides ist zu wenig! Wenn die Sicherheitslage – gefühlt und real – in der Bundesrepublik verbessert werden soll, brauchen wir keine schlecht ausgebildeten Milizen, sondern – im Gegenteil – mehr kluge und bestmöglich qualifizierte Polizisten.

US-Republikaner fordern Gesetz zum „Zwangsouting“ von LGBT-Schülern.

Richmond, Virginia (USA). Es sind orwellsche Zeiten! Unter dem – nicht unabsichtlich – irreführenden Titel “The Physical Privacy Act” brachte im Parlament des US-Bundesstaates Virginia ein republikanischer Abgeordneter jüngst einen Gesetzesvorschlag ein, der Lehrer dazu zwingen würde, die sexuelle Orientierung von LGBT-Schülern gegenüber deren Eltern zu „outen“.

Laut der amerikanischen Tageszeitung „The Washington Blade“ ähnelt das vom republikanischen Delegierten Bob Marshall vorgeschlagene Gesetz sehr dem unsäglichen „H.B. 2“-Gesetz aus North Carolina, welches auch als „Badezimmer-Gesetz“ bezeichnet wurde und welches im vergangenen Jahr international für Furore sorgte. In diesem Gesetz wurde es Transgender-Personen verboten, in öffentlichen Gebäuden die Toilette für das Geschlecht, mit dem sie sich identifizieren, aufzusuchen. Mehrere solcher Gesetze und Entwürfe hatten international für solches Aufsehen gesorgt, dass einige europäische Länder – unter anderem die Bundesrepublik – im vergangenen Jahr Reisewarnungen für den Süden der USA herausgaben.

In Marshall’s Gesetzentwurf „H.B 1612“ ist jedoch eine Besonderheit zu finden, die an politischer Kurzsichtigkeit und Ignoranz kaum zu überbieten ist: Gemäß einer „elterlichen Benachrichtigungsklausel“ in der Vorlage würden künftig in Virginia – sofern das Gesetz ratifiziert wird – Lehrer und Erzieher dazu verpflichtet, den Eltern von Kindern und Jugendlichen mitzuteilen, dass ihr Kind lesbisch, schwul, transgender, bisexuell oder unentschlossen sein könnte. Damit würde das Gesetz nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrern nachhaltig und tiefgreifend beeinflussen, sondern es LGBT-Jugendlichen auch noch schwerer machen, sich den Rat von Erwachsenen zu holen. Pädagogisch sei deshalb diese Klausel eine Katastrophe, so Cathryn Oakley von der „Human Rights Campaign“.

Jugendliche mit alternativer Sexueller Orientierung oder Identifikation leiden gerade in konservativen Familienumfeldern häufig unter psychischem Druck und Unsicherheit, wenn sie ihre sexuelle Identität entdecken. Die Aufgabe von Lehrern und Erziehern muss es gerade in solchen Lebensumständen sein, Jugendlichen bei Bedarf beratend zur Seite zu stehen und ihnen – neutral und ohne zu urteilen – die Möglichkeit und Zeit zu geben, sich über das eigene Selbst klar zu werden, statt die psychologische Belastung mit einem erzwungenen Coming-Out zu erhöhen!

Die Gesetzesvorlage „H.B. 1612“ ist dementsprechend gleich auf mehreren Ebenen ein Skandal und wäre in der Lage echten, lang anhaltenden Schaden anzurichten, wenn sie beschlossen wird. Gerade im Süden der USA, der immer noch religiös-konservativ geprägt ist, kämpfen LGBT-Jugendliche häufig mit der Akzeptanz im rückschrittlichen Umfeld. Ein Zwangsouting könnte dabei nicht nur psychologische Probleme auslösen, sondern Jugendliche auch in eine Lage bringen, in der sie von den Eltern misshandelt, aus der Wohnung geworfen, oder zur – unwissenschaftlichen und erwiesenermaßen unwirksamen aber mental schädigenden „Konversionstherapie“ gezwungen werden.

Der Vorschlag enthält des Weiteren – im Gegensatz zum Toilettengesetz in North Carolina – eine Vollstreckungsklausel für die transphobe Toilettenregelung. Laut „The Washington Blade“ regelt das eingebrachte Gesetz mit dem orwellsch-ironischen Titel „The Physical Privacy Act“ (etwa: Körperliche Privatsphäre Verordnung), dass regierungseigene Einrichtungen verpflichtet würden, Schadenersatz zu entrichten, wenn jemand „physischem oder emotionalem Stress“ ausgesetzt wäre, weil eine Person aufgrund ihrer geschlechtlichen Identifikation (und nicht aufgrund ihres angeborenen Geschlechts) eine nach Geschlechtern getrennte Toilette benutzen würde. Ana Kasparian, Moderatorin der linksliberalen Polit-Webshow „The Young Turks“ bezeichnete deshalb das Gesetz als „Toilettenregelung auf Steroiden“.

Überall in den USA versuchen Republikaner derzeit ähnliche Vorlagen in die Parlamente der Bundesstaaten einzubringen, trotz des phänomenalen Fehlschlages, den die Toilettenverordnung in North Carolina darstellte. Nachdem der Bundesstaat das diskriminierende Gesetz im Vorjahr verabschiedet hatte, hatten verschiedene Staaten mit Reisewarnungen reagiert, Sport- und Tourismusverbände hatten demonstrativ einen Bogen um den Staat gemacht, der Wirtschaft waren Milliarden verloren gegangen. Dennoch, so Menschenrechtsaktivistin Oakley, erwartet man in den USA weitere diskriminierende Gesetzesentwürfe.

Das diese Art von institutionalisierter Homophobie aber nicht nur ein Problem in den USA werden könnte, sondern auch in Deutschland, zeigt das Beispiel der Unisex-Toiletten in Berlin. Kaum waren diese beschlossen, brach von konservativer Seite der Shitstorm los – die Argumente waren dabei die gleichen wie in den Vereinigten Staaten. Spricht man über LGBT-Rechte in Deutschland, darf übrigens auch nicht vergessen werden, welche Partei stets ganz offen an der homophoben „Demo für Alle“ teilnimmt, und welche Partei ebenso offen mit selbsternannten Schwulenheilern debattiert, ohne deren generellen Standpunkt auch nur im Geringsten anzugreifen: Die AfD.


Anmerkung der Redaktion: Unsere Solidarität gehört denen, die sich in den USA und weltweit für die Grundrechte von Schwulen, Lesben, Transgender-Personen, Bisexuellen und anderen Alternativsexuellen einsetzen. Die Gefahr für ihre Rechte ist real – auch in der industrialisierten Welt, und es braucht eine starke, politische und vernetzte LGBT-Community, um dieser Gefahr entgegen zu treten! Es genügt eben nicht, einmal im Jahr auf dem CSD abzufeiern!

Vier Guantanamo-Häftlinge wieder auf freiem Fuß, aber kein Ende in Sicht.

Riad (Saudi Arabien). Kaum ein Ort auf der Welt wird eher mit dem Begriff „rechtsfreier Raum“ assoziiert als das Sondergefängnis der USA in der Militärbasis Guantanamo auf Kuba. Der scheidende US-Präsident Barack Obama war ursprünglich angetreten, das ungeliebte Gefangenenlager, wo mutmaßliche Terroristen einsitzen, die nie einen Prozess bekamen, die teilweise nie einer Straftat beschuldigt wurden, zu schließen. Er hielt dieses Wahlversprechen – wie so viele andere – nicht ein, reduzierte jedoch die Gefangenenzahl drastisch. Nun wurden kurz vor dem Regierungswechsel vier weitere Häftlinge freigelassen.

Am Donnerstagabend landeten die angeblichen Islamisten auf dem Flughafen der saudiarabischen Hauptstadt Riad. Ausgerechnet hier, im wahabitischen Königreich Saudi-Arabien, in dem Scharia-Recht gilt und in dem es beispielsweise Frauen nicht erlaubt ist, Auto zu fahren, sollen die ehemals rechtlosen Ex-Häftlinge nun ein Programm zur Deradikalisierung durchlaufen.

Auf die vier Jemeniten (Jemen wird derzeit übrigens von der saudischen Luftwaffe mit amerikanischer Hilfe flächenmäßig bombardiert) warteten am Flughafen dutzende Angehörige. Einer der Freigelassenen, Salim Ahmed bin Kanad, erklärte, er fühle sich wie „neugeboren“, ein anderer, Mohammed Bawasir, gab an, ganze 15 Jahre in der Hölle von Guantanamo verbracht zu haben. Nach den jüngsten Freilassungen sind mittlerweile noch 55 Menschen in dem berüchtigten Gefangenenlager auf Kuba inhaftiert. Das weiße Haus ließ jedoch am Donnerstag bekanntgeben, dass in den letzten Tagen der Präsidentschaft Obamas noch weitere Gefangene freigelassen werden sollen. Bei etwa einem Drittel der übrigen Inhaftierten ist prinzipiell bereits geklärt, dass sie aus dem Lager verlegt werden können. Allerdings stehen keine Aufnahmeländer fest.

Donald Trump, der designierte republikanische US-Präsident, hatte indes unter Berufung auf die angebliche Gefährlichkeit der Gefangenen – gegen die es nie ein Gerichtsverfahren gab – angekündigt, es werde während seiner Amtszeit keine Freilassungen aus dem Gefangenenlager geben. Im Wahlkampf hatte er außerdem gegenüber einer jubelnden Menge geäußert, er werde die  – selbst unter US-Hardlinern umstrittene und mittlerweile offiziell in Guantanamo abgeschaffte – Foltermethode „Waterboarding“, bei der dem Opfer sein Ertrinken simuliert wird, und „Schlimmeres als Waterboarding“ wieder einführen.

Nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hatten die USA unter dem republikanischen Präsidenten George W. Bush begonnen, die Militärbasis in der Karibik als Gefangenenlager für angebliche Islamisten zu nutzen. Zeitweise war das Lager mit bis zu 780 Häftlingen belegt, von denen seit ihren Festnahmen in den Jahren 2001 und 2002 kaum jemand angeklagt oder gar verurteilt wurde. Viele wurden gefoltert und misshandelt, sie wurden in Guantanamo zu Rechtlosen. Der scheidende US-Präsident Obama hatte bei seinem Amtsantritt im Jahre 2009 versprochen, das Gefangenenlager zu schließen . Ein Versprechen, das die Obama-Regierung zuletzt im Februar vergangenen Jahres wiederholt hatte, schlussendlich aber doch nicht halten konnte.

Dabei hatte Obama unter anderem für seine Pläne, das international verpönte – und von vielen als illegal betrachtete – Sondergefängnis auf der Guantanamo-Basis zu schließen, im Jahr nach seiner Wahl den Friedensnobelpreis erhalten.

Erfüllungsgehilfen der Zensur – Apple China wirft populäre Nachrichten-App raus.

Beijing (Volksrepublik China). Der Technik-Konzern Apple hat die Nachrichten-App der großen amerikanischen Zeitung „New York Times“ in der Volksrepublik China aus dem „App Store“ entfernt. Der Konzern kommt damit einer Anfrage chinesischer Behörden nach.

Schon ab dem 23. Dezember entfernte Apple sowohl die englische als auch die chinesische Version der App aus dem ITunes Store in der Volksrepublik, so berichtet die „New York Times“. „Die Forderung der chinesischen Behörden, unsere Apps zu entfernen ist Teil eines breiteren Vorgehens, das Leser in China davon Abbringen soll, auf die (vom Staat) unabhängige Berichterstattung der ‚New York Times‘ in ihrem Land zuzugreifen,“ meint die Sprecherin der Zeitung, Eileen Murphy.

„Wir haben Apple gebeten, die Entscheidung zu überdenken,“ so Murpy weiter.

Der Feldzug des staatskapitalistischen Regimes in der sogenannten Volksrepublik gegen das amerikanische Blatt begann bereits mit der Blockierung ihrer Internetpräsenzen im Jahr 2012, nachdem die Zeitung eine Artikelserie über den angehäuften Reichtum der Familie des damaligen Premierministers Wen Jiabo veröffentlicht hatte. Die Volksrepublik China definiert sich selbst als sozialistisch, weshalb die Berichte über einen unverschämt reichen Premierminister entsprechend brisant waren.

„Seit einiger Zeit war es der ‚New York Times‘-App schon verboten, den meisten Benutzern in China ihre Inhalte zu zeigen und wir wurden nun informiert, dass die App einen Verstoß gegen örtliche Regulationen darstellt,“ erklärte Apple-Sprecher Fred Sainz zu dem Fall. „Dadurch muss die App aus dem chinesischen App Store genommen werden. Wenn die Situation sich ändert, wird der App-Store die ‚New York Times‘-App wieder in China zum Download anbieten.“

Der Konzernsprecher weigerte sich allerdings gegenüber der Zeitung anzugeben, gegen welche Regularien die App verstoßen haben soll, welche Behörde Apple kontaktierte, oder ob ein Gerichtsbeschluss oder andere rechtlich bindende Dokumente vorgelegt worden waren. Bei der wichtigsten Behörde für die Regulierung – und Zensur – des Internets im Lande, der „Cyberspace-Administration Chinas“, wurde auf Anfragen der „New York Times“ nicht reagiert. Die Niederlassung des Medienhauses in Beijing gibt derweil an, nicht von den chinesischen Behörden kontaktiert worden zu sein.

Laut Angaben des Medienunternehmens scheint die Forderung der Zensoren sich auf neue Regelungen zur „Administration mobiler Internet-Applikation Informationsservices“ zu berufen, die erst im Juni 2016 in Kraft traten. Laut dieser Regelungen dürfen Nachrichten-Apps  sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die „die nationale Sicherheit gefährden, die soziale Ordnung stören oder die legitimen Rechte und Interessen anderer verletzen.“ Die Cyberspace-Administration gibt außerdem auf ihrer Website an, dass Apps keine „verbotenen“ Informationen – was auch immer das heißen mag – publizieren dürfen.

Das staatskapitalistische System unter der sogenannten Kommunistischen Partei Chinas kontrolliert die Medien in China mit einem der ausgefeiltesten Zensur-Apparate der Welt, die „Great Firewall of China“. Die Zensur des Internets wird durch die Blockade bestimmter IP-Adressen, durch das Filtern bestimmter Schlüsselwörter, durch eine „Legion“ von Hackern und regimetreuen „Netzaktivisten“, sowie durch die Mithilfe von Konzernen wie Apple sichergestellt. Des Weiteren stellen Gesetze in der sogenannten Volksrepublik die Publikation von „gefährlichen Informationen“ unter Strafe, wobei die Zensurbehörden nicht selten ohne richterliche Anordnung – nach Gutdünken – gegen Material vorgehen, das sie für unangemessen befinden. Von Rechtsstaatlichkeit keine Spur.

Apple macht sich dabei nicht zum ersten Mal zum Erfüllungsgehilfen der Zensoren, in der Vergangenheit hatte der Konzern auf Anfrage chinesischer Behörden bereits weniger populäre Medien-Apps aus dem Verkauf genommen. Apple-Cef Tim Cook rechtfertigt dies, indem er behauptet, Apple halte sich einfach grundsätzlich an alle lokalen Gesetze und Regulierungen. Anfang 2016 machte das Unternehmen dagegen Schlagzeilen, als es sich gegen eine gerichtliche Anordnung zur Wehr setzte, die den Computer-Entwickler dazu aufforderte, dem FBI bei der Entsperrung eines IPhones für einen Kriminalfall zur Hand zu gehen. Apple kam dieser Anfrage nie nach – letztendlich gelang es dem FBI auch ohne Hilfe aus dem Unternehmen, das Gerät zu entsperren. Der Fall wurde geschlossen. Machte Apple hier eine Ausnahme von der Regel, war das ganze ein gut inszenierter Marketing-Stunt, oder hält sich der Konzern vielleicht genau dann an Gesetze und Regulierungen, wenn er scharfe Sanktionen bei Nichteinhaltung zu befürchten hat?

Yoda gegen Rechts: Von der Machbarkeit des Unmöglichen.

In einer Lektion auf Dagobah fordert der ehemalige Großmeister des Jedi-Ordens den jungen Luke Skywalker dazu auf, sein Raumschiff (einen X-Wing-Fighter) mithilfe der Macht telepathisch aus dem Sumpf zu eben, in dem es versunken ist. Der junge Jedi in Ausbildung glaubt jedoch nicht so recht an seine Fähigkeiten und meint, es sei unmöglich, die gestellte Aufgabe zu bewältigen. Um Luke zu motivieren, der seinem Meister schließlich erwidert, er werde „es versuchen“, sagt Yoda hier den legendären Satz: „Tu es oder tu es nicht. Es gibt kein Versuchen.

Doch es lohnt sich auch, einmal über den Satz nachzudenken, den der kleine grüne Jedi zuvor an seinen Schüler richtet: „Vergessen musst du das, was früher du gelernt.“ Er bezieht sich damit auf die Aussage Lukes, es sei etwas anderes, ein großes Raumschiff zu bewegen, als einen kleinen Stein. Und will ihn gleichzeitig dazu bringen, das scheinbar Unmögliche zu wagen – und schließlich zu tun.

Das Ende der Lektion ist bekannt: Luke versagt, weil er nicht genug an sich – und an die Macht – glaubt, Yoda aber, einem kleinen grünen Greis, gelingt es beinahe mit Leichtigkeit das Schiff aus dem Sumpf zu heben.

Wenn wir heute mit einer gestärkten Rechten umzugehen haben, wenn wir uns von Protofaschisten umzingelt sehen, dürfen wir zwei Dinge nicht vergessen. Erstens: Wir waren schon früher erfolgreich gegen die Faschisten in Form beispielsweise der nationalistischen Kleinstpartei NPD. Und zweitens: Wenn wir an unsere Botschaft glauben, macht es keinen Unterschied, ob wir gegen eine schwache oder gegen eine starke Rechte kämpfen.

Wir müssen allerdings vergessen, dass man uns immer wieder gesagt hat, wir hätten keine Chance gegen das System, wir müssen vergessen, dass man uns beigebracht hat, manche Probleme seien einfach zu groß für uns. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir vergessen, was wir früher gelernt haben, und das scheinbar Unmögliche anpacken.

Vergesst also, was früher ihr gelernt, und tut das Unmögliche!

#yodagegenrechts

Weniger Verkehrstote nach Cannabis-Legalisierung in US-Bundesstaaten.

Die Legalisierung von medizinischem Cannabis korreliert nicht mit der Anzahl der Verkehrstoten, so zeigt eine neue Studie der Columbia University in New York. In einigen US-Bundestaaten, seien der Studie zufolge sogar deutlich weniger tödliche Verkehrsunfälle geschehen, nachdem medizinisches Marihuana legalisiert worden war.

„Statt eines Anstieges bei der Zahl der Verkehrstoten, sahen wir eine Reduktion, was total unerwartet war,“ so Studienleiter Julian Santaella-Tenoriok.

Seit 1996 haben bereits 28 US-Bundesstaaten Cannabis für medizinische Zwecke legalisiert. Den amerikanischen Forschern zufolge, die für ihre Untersuchung 1,2 Millionen tödliche Unfallausgänge im Zeitraum zwischen 1985 und 2014 untersuchten, habe es seit den Legalisierungen durchschnittlich rund 11 Prozent weniger Unfalltote im Straßenverkehr gegeben. Besonders signifikant sei die Entwicklung in der Altersgruppe der 25- 44-Jährigen, der Altersgruppe also, in der die Quote registrierter Konsumenten von medizinischem Cannabis besonders hoch ist. Um 12 Prozent sank die Verkehrstotenzahl in dieser Gruppe, so schrieben die Autoren im „American Journal of Public Health“.

Obgleich Santaella-Tenorio überrascht von der Verringerung der Verkehrstoten war, spiegeln sich seine Ergebnisse auch in einer anderen Studie, welche Verkehrsdaten aus 19 Bundesstatten auswertete und 2013 im „Journal of Law and Economics“ publiziert wurde. Diese ältere Studie zeigte eine Abnahme von Todesfällen im Straßenverkehr von 8 bis 11 Prozent, während des ersten (ganzen) Jahres nachdem medizinisches Cannabis erlaubt wurde.

„Die öffentliche Sicherheit sinkt nicht mit besserem Zugriff auf Marihuana, sie steigt eher,“ so Prof. Benjamin Hansen von der University of Oregon, einer der Autoren der Untersuchung von 2013. Er betonte dennoch, dass sowohl Marihuana als auch Alkohol Drogen seien, welche das Fahrverhalten beeinträchtigen können.

Obwohl beide Studien eine Korrelation feststellen, belegen sie jedoch nicht, dass explizit die Legalisierung von Marihuana zur Reduktion der Verkehrstoten geführt hat. Denn beide Studien untersuchten keine Kausalität.

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28 US-Bundesstaaten haben mittlerweile medizinisches Cannabis legalisiert. Die Überraschung: Seitdem gibt es durchgehend weniger Verkehrstote.

Die Autoren beider Studien mutmaßen, dass Cannabis-Benutzer gegenüber Alkohol-Konsumenten ihre Beeinträchtigungen aufgrund des Drogenkonsums in der Regel eher bewusst sind. Es sei außerdem denkbar, meinen die Forscher, dass Patienten mit Zugang zu medizinischem Marihuana den abendlichen Rausch in der Bar mit Cannabis zu hause ersetzten und so gar nicht erst auf der Straße waren, um Unfälle zu verursachen.

Bei der jüngeren Studie ist weiterhin der lange Zeitraum relativierend zu äußern, welcher Zeitraum betrachtet wurde: Seit 1985 sind Kraftfahrzeuge sehr viel sicherer geworden dank stabilerer Karosserien, mehr Airbags, ABS, und anderen technischen Innovationen.

Welche Gefahr geht von der AfD wirklich aus?

Gerade Linke beschwören in Bezug auf die rechtspopulistische AfD gerne den Untergang der aufgeklärten Gesellschaft hervor, aber ist diese Panik angebracht? Im Folgenden setzt sich unser Autor mit der Entstehung und Entwicklung der Partei auseinander und beurteilt, welche reale Gefährdung von ihr ausgeht.

2013 wurde die rechtskonservative „Alternative für Deutschland“ (AfD) von ehemaligen CDU- und FDP-Anhängern um den Ökonomen Bernd Lucke als konservative und wirtschaftsliberale Partei gegründet. Zentrale Themen waren, im Zusammenhang mit der globalen Finanzkrise, die Eurokritik sowie ein protektionistisches Außenhandelsmodell. Mit der Zeit kam es allerdings zu einem starken Zufluss extrem Rechter in die Kreise der AfD.

Ein Flügelkampf brach aus, den die nationalkonservative Seite unter der Führung von Populisten wie Alexander Gauland, Frauke Petrys und Björn Höcke für sich entscheiden konnte. Unter dem Namen „Weckruf 2015“ standen schließlich der Austritt von Parteigründer Bernd Lucke und einiger Anhänger aus der AfD sowie die Gründung der neoliberalen Kleinstpartei ALFA (heute Liberal-Konservative Reformer, Namensänderung aufgrund eines Rechtsstreits), welche auch das Gros der EU-Parlamentssitze von der Mutterpartei übernahm. In der derzeitigen AfD kämpfen noch immer erzkonservative, wirtschaftsliberale und nationalistische Flügel um die Oberhand. Rechtspopulistisch ist die Gesamtpartei allemal, aber welche konkrete Gefahr geht von ihr aus?

Als einzige Partei des rechtsextremen Spektrums, die bundesweit über die Fünfprozenthürde kommt, hat die Partei vor allem ein Problem: Sie ist kaum kompromissfähig. Ihre stark populistischen Tendenzen sowie die Tendenz einiger Parteiströmungen zu etlichen Verschwörungsideologien, werden politische Verhandlungen deutlich erschweren. Alles in allem ist die Partei nicht regierungsfähig, aber muss sie das aus der Sicht ihrer Wähler überhaupt sein?

Die meisten AfD-Wähler wählen ihre Partei schließlich nicht wegen des Programms, sondern um „die Regierenden“ in Bedrängnis zu bringen. Die AfD soll demnach provozieren und auf die Ängste ihrer Wähler aufmerksam machen. Anstatt darauf entsprechend zu reagieren, haben jedoch Medien und etablierte Politik die AfD zunächst kleinzureden versucht, sie dann verspottet und schließlich deren Wähler als dumm oder geisteskrank verunglimpft. Solche Reaktionen aus dem Establishment stärken jedoch Populisten nur weiter: Betroffene fühlen sich nicht ernst genommen und populistische Kräfte erfahren Scheinbestätigung durch die Angriffe der etablierten Politik. Dieses Phänomen führte nicht nur in Deutschland zum Aufstieg der AfD, sondern fast zeitgleich in Großbritannien zum BREXIT oder in den USA zum Sieg des republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump.

Das Establishment ebnet somit den Weg der Populisten. Homophobie, Islamophobie, offener Sexismus und Rassismus wurden so auch in Deutschland wieder komplett salonfähig, nachdem CSU und CDU sie zumindest „warm gehalten“ haben.

Ein weiterer Faktor, der modernen Populisten – so auch der AfD – zugute kommt, sind die sozialen Medien. Zwar stehen im Internet immer mehr Informationen zur Verfügung, aufgrund der sogenannten Filterblase im Netz bewegen sich Netizens jedoch – verstärkt durch die Algorithmen von Google, Facebook und Konsorten – meist nur in Netzumgebungen, in denen eine bestimmte Position vorherrscht. Und weil der Mensch naturgemäß nach Bestätigung sucht, bewegt er sich gern in diesen Umgebungen. Eine Spaltung der Bevölkerung ist die Folge: Man ist Gutmensch oder Nazi! Dazwischen scheint es in der Welt der Populisten nichts zu geben! Diese Aufspaltung könnte sich noch zuspitzen, da das Vertrauen in die „etablierten“ Medien schon seit Jahren – teilweise berechtigterweise – ins Bodenlose stürzt, weshalb sich immer mehr Menschen nach – teilweise sehr unseriösen – Informationsquellen im Netz umsehen. Aus eben diesen Kreisen rekrutiert die rechtspopulistische Partei, deren Wahlkämpfe auf Verschwörungsideologien und einem unklaren Anti-Establishment-Gedanken aufbauen, den Großteil ihrer Anhängerschaft.

Bedeutet dies aber das Ende unserer modernen Gesellschaft?
Mitnichten! Schließlich scheint eine Regierungsbeteiligung der AfD zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich. Zwar ist die Möglichkeit, dass die Unionsparteien einen neuen Rechtsruck vollführen und früher oder später eine Koalition mit der AfD eingehen, nicht auszuschließen, aber da die Union dann wahrscheinlich ihre moderate Wählerschaft verlieren würde, kann es aus Unionssicht kaum als sinnvoll erachtet werden, dieses politische Risiko in der näheren Zukunft einzugehen.

Letzten Endes wird – im Guten und im Schlechten – außer bloßem Getöse im parlamentarischen Betrieb nicht viel von der streitlustigen AfD zu erwarten sein. Eine zentrale Gefahr bleibt allerdings: Da Rot-Rot-Grün zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich scheint, droht der Opposition im deutschen Bundestag eine ungesunde Spaltung. Wähler der AfD werden daher enttäuscht sein, wenn sie feststellen, dass „ihre“ Partei das „Durchregieren“ der kommenden Bundesregierung noch weiter vereinfacht.


Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich hier um den ersten Bericht unseres neuen Jugendkorrespondenten, der in unregelmäßigen Abständen hier politische Überlegungen anstellen wird.

Das Beitragsbild stammt von der AfD in Baden-Württemberg und zeigt die Zusammenarbeit der rechtspopulistischen AfD und der rechtsradikalen NPD im Landtagswahlkampf 2016.