Auf dem rechten Auge blind: Später Fahndungserfolg zeigt, dass „Gefährder“ auch Neonazi-Terroristen sein können.

Düsseldorf. Am Abend vor der umstrittenen Entscheidung der Bundesregierung, sogenannten Gefährdern künftig auch ohne Gerichtsbeschluss Fußfesseln aufzuerlegen, zeigt die Polizei in Ratingen bei Düsseldorf, dass zu diesen Gefährdern nicht nur Islamisten gehören – ein Faktor, der in der öffentlichen Debatte gern vergessen wird -, als sie einen in die Jahre gekommenen Neonazi festnimmt. Der Mann soll für einen Rohrbombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vor fast 17 Jahren verantwortlich sein.

Der Sprengstoff-Anschlag, den der Beschuldigte Ralf S. begangen haben soll, traf am 27. Juli 2000 um 15.04 Uhr zehn Wartende, sieben Frauen und drei Männer, die als „Kontingentflüchtlinge“ in die Bundesrepublik gekommen waren und regelmäßig an einem Deutschkurs nahe des Bahnhofs teilgenommen hatten. Am schwersten traf es eine Frau: Sie erlitt durch den Anschlag eine Fehlgeburt und verlor ein Bein, dass jedoch wieder angenäht werden konnte. Insgesamt sechs der zehn Opfer waren Mitglieder lokaler jüdischer Gemeinden.

Schon unmittelbar nach dem Bombenattentat, das damals bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, verwiesen antifaschistische Gruppen in Düsseldorf auf den vorbestraften Neonazi Ralf S., der zu der Zeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts ein „Survival Security & Outdoor“-Geschäft betrieb, welches den Hinweisgebern zufolge der Neonazi-Szene auch als Beschaffungsquelle für Waffen und Sprengstoff diente. Dem Hinweis aus dem antifaschistischen Milieu ging jedoch die Polizei nicht direkt nach. „Erst fünf Tage nach dieser Veröffentlichung reagierte die Polizei mit einer Hausdurchsuchung,“ so der Düsseldorfer Ratsherr Frank Laubenburg (Die Linke) am Mittwoch nach der Verhaftung des mutmaßlichen Bombenlegers.

Sprengstoffanschlag an Duesseldorfer S-Bahnhof
Der Tatort des rechten Terroranschlags am S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf im Jahr 2000.

Besonders brisant ist dabei, dass die Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten am 2. August 2000 kein belastendes Material gefunden haben wollen, während fünf Monate später die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens im Keller des Angeklagten unter anderem eine militärische Übungshandgranate sowie allerlei neofaschistisches Propagandamaterial der „Deutschen Volksunion“ (DVU) entdeckten. So behauptete die Staatsanwaltschaft im Sommer 2000 noch, Ralf S. sei „nicht der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen“ – obwohl er bereits einschlägig vorbestraft gewesen war.

Auch wegen dieser anfänglichen Fehleinschätzung tappten die Ermittlungsbehörden lange im Dunklen, befragten insgesamt 1.400 Zeugen, gingen mehr als 300 Spuren nach und legten 69.000 Aktenseiten an, ohne dass sich ein dringender Tatverdacht ergab. Vieles deutet demnach daraufhin, dass auch die Blindheit der Behörden „auf dem rechten Auge“ – ähnlich wie bei den NSU-Morden – dazu führte, dass Ralf S. lange unbehelligt blieb und erst jetzt, mehr als 16 Jahre später, festgenommen wurde.

Erst im Juli 2014 kam wieder etwas Licht in die Sache: Laut dem zuständigen Ermittler Udo Moll meldete sich ein Mann aus der JVA Castrop-Rauxel, demgegenüber Ralf S. die Tat nicht nur gestanden, sondern sogar mit ihr geprahlt haben soll. S. saß damals in Haft, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. „Jede Akte, jede Spur wurde darauf neu durchleuchtet“, so Kriminaldirektor Röhrl.

Nun tauchten auch Zeugen auf, die aussagten, S. hätte bereits im Vorfeld den Anschlag angekündigt. Zudem zog eine Zeugin, die S. 2000 ein Alibi verschafft hatte, ihre Aussage zurück und es wurde bekannt, dass vor der tat zwei Neonazis die Sprachschüler beschimpft hatten. Diese seien dann in das Geschäft von Ralf S. geflohen. Dieser Vorfall, so Moll, steht aller Wahrscheinlichkeit nach in Verbindung mit dem Attentat. Mittlerweile sitzt Ralf S. in Untersuchungshaft, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. „Das Gesamtbild belastet den Verdächtigen schwer“, so der Düsseldorfer Kriminaldirektor Markus Röhrl am Mittwochnachmittag.

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Rettungskräfte transportieren nach dem Anschlag am 27. Juli 2000 Verletzte ab.

Auch eine Sprengmittelausbildung, die S. als Zeitsoldat bei der Bundeswehr erhalten haben soll, stellt ein belastendes Indiz gegen den mittlerweile 50-Jährigen dar. zudem gebe es Hinweise darauf, dass der mutmaßliche Bombenleger bei Spaziergängen mit seinen Hunden die „Routineabläufe“ der auserkorenen Opfer auskundschaftete. Fast alle seiner damaligen Probleme habe Moll Ausländern zugeschrieben, ergänzt Moll.

Mittlerweile ist daher für den zuständigen Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück klar: „Der Tat lag eine fremdenfeindliche Absicht zugrunde.“ Die Anklage lautet auf versuchten Mord in zwölf Fällen. Zu Todesopfern sei es nur durch Glück nicht gekommen, betont Herrenbrück. Der Beschuldigte, der bis zuletzt – offenbar erfolglos – seine Dienste als „Sicherheitsberater“ anbot, schweigt zu den Vorwürfen.

Indes wird am kommenden Dienstag auch der NSU-Untersuchungsausschuss in NRW in einer Sondersitzung über S. und den Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn beraten.

Fußfessel oder nicht Fußfessel – eine politische Blendgranate mit potentiell fatalen rechtsstaatlichen Konsequenzen.

Berlin. Extremistische Gefährder sollen nach dem Willen der Bundesregierung mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Dies beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin im Zuge der Änderung des BKA-Gesetzes. Es obläge demnach künftig dem Bundeskriminalamt, zu entscheiden, ob eine Person, die es als terroristische Gefahr einstuft, dazu verpflichtet wird, ein solches Überwachungsgerät bei sich zu führen. Das BKA kann solchen Personen dann zur Gefahrenabwehr auch untersagen, die eigene Wohnung, oder einen bestimmten Bereich zu verlassen.

Auf die neue Überwachungsregelung hatten sich Innenminister Thomas de Maiziere und Justizminister Heiko Maas vor drei Wochen als Reaktion auf den Anschlag am Breitscheidplatz in Berlin im Dezember geeinigt. Der Täter Anis Amri war vor der Tat von den Sicherheitsbehörden als Gefährder eingestuft worden, man hatte ihn aber aus den Augen verloren.

Das BKA soll nun eine Fußfessel verfügen können, wenn für die Überwachung des jeweiligen Gefährders keine Landespolizeibehörde zuständig ist.

Daraus ergeben sich zwei Probleme:

Erstens ist die Gesetzesänderung dadurch zunächst nahezu unwirksam – eine politische Blendgranate, um der Bevölkerung das Gefühl zu geben, man nähme sich dem Thema „Innere Sicherheit“ ernsthaft an -, weil die allermeisten der bundesweit rund 550 als Gefährder eingestuften Personen bereits nach Landesrecht überwacht werden – weshalb De Maiziere die Landesregierungen drängte, in ihren Polizeigesetzen ebenfalls erweiterte Möglichkeiten für Fußfesseln vorzusehen.

Zweitens bestehen ernsthafte Zweifel, ob der Rechtsstaatlichkeit der Maßnahme. So schreibt der Innenpolitiker Jan Korte von der Linkspartei in einem Statement: „Entweder eine Person bietet so klare Anhaltspunkte für die baldige Begehung einer Straftat, dass sie ohnehin rund um die Uhr überwacht werden oder in Gewahrsam genommen werden muss, oder dies ist nicht der Fall, und dann ist auch das Anlegen einer elektronischen Fußfessel verfassungsrechtlich nicht erlaubt. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die gesetzliche Unschuldsvermutung.“ Die Regelung sei zudem derart unpräzise, dass sie einen solch massiven Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und Freiheitsrecht der Betroffenen nicht rechtfertigen könne, so Korte weiter.

Fraglich ist auch, ob nicht Fußfesseln, die auf Verdacht eingesetzt werden – ähnlich wie Untersuchungshaft oder Polizeigewahrsam -, von einem Richter angeordnet werden müssten.

Die Novelle des BKA-Gesetzes, welches das Verfassungsgericht im vergangenen Jahr schon einmal wegen Privatsphäre-Bedenken gekippt hatte, müsste dementsprechend erneut auf seine Verfassungskonformität überprüft werden. „Wenn die Bundesregierung an ihren Fußfesselplänen festhält, riskiert sie …, dass das neue BKA-Gesetz wieder vom Bundesverfassungsgericht zurückgepfiffen wird. So ein Risiko einzugehen ist ebenfalls unverhältnismäßig, berücksichtigt man den geringen Effekt, den man davon hat,“ erklärt Korte.

Neben der Legalität des Gesetzes, ist auch die Wirksamkeit von Fußfesseln umstritten: So gibt es bisher keine Evidenz dafür, dass Fußfesseln tatsächlich Verbrechen verhindern können. Insbesondere dann nicht, wenn die Fußfesselträger nicht zusätzlich unter Hausarrest gestellt werden, sondern sich z.B. frei in einer Stadt bewegen dürfen. Korte schreibt dazu: „Die Fußfessel kann einzig zur Überwachung kooperationswilliger Menschen eingesetzt werden. Aber sie hält niemanden vom Morden ab. Sie verhindert au ch nicht das Untertauchen Verdächtiger. Die Fußfessel bringt also keinen zusätzlichen Nutzen. Sie mag das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen, aber sie erhöht nicht ihre Sicherheit.“ Er bezeichnet die Maßnahme dementsprechend als „Placebo“ – was als Äquivalent zur „politischen Blendgranate“ aufgefasst werden darf – mit „gefährlichen Nebenwirkungen für unseren Rechtsstaat“. Recht hat er!

Ähnlich äußert sich Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag: „Wenn der Verdacht nicht ausreicht, um jemanden einzusperren, mit welcher Begründung darf man ihm dann Fußfesseln anlegen? Und wie soll eine solche Fußfessel einen Anschlag überhaupt verhindern? Anis Amri hätte auch mit Fußfessel einen Lkw steuern können.“

(… ) Und wenn man schon über die Bekämpfung von Gefährdern redet, dann muss man wegkommen von der einseitigen Fokussierung auf islamistische Hetzer. Im Bereich des Neonazismus gibt es in Deutschland 12.000 gewaltbereite Neonazis, denen im Prinzip jedes Verbrechen zuzutrauen ist.

Ursprünglich war geplant gewesen, dass die Fußfessel nur angeordnet werden darf, wenn der Gefährder bereits wegen einer staatsgefährdenden Straftat verurteilt worden ist. Nach dem Berliner Anschlag wurde die Vorlage dann aber verschärft – ohne die Ermittlungen abzuwarten.

Bisher gibt es in Deutschland 88 Träger von Fußfesseln, alle wurden von Gerichten zum Tragen der Fußfessel verpflichtet, weil sie auch nach ihrer Haftentlassung noch als gefährlich eingestuft wurden. Diese werden im hessischen Bad Vilbel bei der „Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) von 16 Justizbediensteten rund um die Uhr überwacht. Nach ersten BKA-Schätzungen könnte die Zahl der Überwachten allerdings demnächst um rund 130 „hochaktive Gefährder“ steigen.

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88 vorbestrafte Gefährder werden bei der GÜL derzeit überwacht – sie alle wurden von Gerichten nach ihrer Haftentlassung als weiterhin gefährlich eingestuft – künftig soll dazu die gerichtliche Anordnung nicht mehr nötig sein.

Technisch könnten, so der GÜL-Chef Hans-Dieter Amthor, insgesamt bis zu 500 Personen per Fußfessel überwacht werden. Wenn die neue Regelung in Kraft tritt, müsste allerdings wahrscheinlich das Personal bei der Überwachungsstelle aufgestockt werden, so Amthor. Seit dem Beginn der bundesweiten Fußfessel-Überwachung im Jahre 2012 gingen bei der GÜL rund 15.000 Alarmmeldungen ein, wobei in 80 Prozent der Fälle der Akku leer war, in diesen Fällen wurde der Träger angerufen, wodurch sich der Vorfall klären ließ. Nur in 739 Fällen musste die Polizei ausrücken.

Am Ende steht einmal mehr die Frage, wie viel Freiheit – und Rechtsstaatlichkeit – wir bereit sind, für ein – trügerisches – Gefühl der Sicherheit zu opfern. Auf dieser Seite wird die Auffassung vertreten, dass Fußfesseln sich als Instrument nicht eignen, um schwere Straftaten zu verhindern, dass solche Maßnahmen – ähnlich wie längerer polizeilicher Gewahrsam oder Untersuchungshaft – gerichtlich beschlossen werden muss, und dass dementsprechend die von der Bundesregierung angestrebte Regelung, die Gerichte zu übergehen und die Verantwortlichkeit für einen so essentiellen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte potentieller – also formal unschuldiger – Gefährder, einer Ermittlungsbehörde zu übereignen, verfassungswidrig ist.


Weiterführende Quellen:
Presserklärung der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02/2017-02-01-bka-gesetz.html
Zur Gesetzesänderung: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Novellierung-des-BKA-Gesetzes-Elektronische-Fussfessel-fuer-Gefaehrder-3614572.html
Presseerklärung der Linkspartei: https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/fussfessel-fuer-gefaehrder-ist-placebo-mit-gefaehrlichen-nebenwirkungen/

Russland beschließt Gesetz zur Dekriminalisierung häuslicher Gewalt – warum das immer noch Thema sein muss.

Moskau (Russische Föderation). Für viele – insbesondere Männer – im konservativen Spektrum ist es bis heute nichts ungewöhnliches, Ehefrau und Kinder zu schlagen. In Russland könnte dies künftig wieder erlaubt werden: Ein Gesetzentwurf, der vergangene Woche in der russischen Duma (dem Unterhaus des russischen Parlaments) beschlossen wurde, kann als erster Schritt in Richtung Re-Legalisierung von häuslicher Gewalt gewertet werden.

Zunächst soll das Gesetz, bei dem davon ausgegangen wird, dass es auch vom Oberhaus und vom russischen Präsidenten Wladimir Putin ratifiziert werden wird, den Strafrahmen für häusliche Gewalt deutlich absenken. Der Entwurf, der auch als „Ohrfeigen-Gesetz“ bezeichnet wird, regelt, dass Personen, die zum ersten Mal wegen häuslicher Gewalt verurteilt werden, nur noch zu höchstens 15 Tagen in Polizeigewahrsam und einer Geldstrafe verurteilt werden können, sofern ihre Tat nicht in „ernsthaften. Bisher liegt der Strafrahmen bei bis zu zwei Jahren.

Wenn in Russland künftig also jemand zum ersten mal angezeigt wird, weil er seine Kinder schlägt, wird nicht – wie hierzulande – einem regulären Prozess wegen Körperverletzung unterzogen werden, sofern keine „ernsten Verletzungen“ nachgewiesen werden können. Wobei der Wortlaut durchaus offen für Interpretationen ist: So wird das Gesetz aktuell so verstanden, dass Staatsanwälte keine Verfahren wegen häuslicher Gewalt mehr eröffnen werden können, sofern die Opfer der Tat nicht Brüche oder schwere körperliche Traumata durch die Tat erleiden. 

Im ersten Schritt wurde das „Ohrfeigen-Gesetz“ am vergangenen Donnerstag in der Duma mit 380 zu 3 Stimmen beschlossen. Befürworter des Gesetzentwurfs verweisen in ihrer Begründung auf eine Änderung des Strafgesetzes im vergangenen Juli, die einfache Tätlichkeiten gegenüber Fremden bereits dekriminalisierte, Tätlichkeiten innerhalb der Familie jedoch nicht. Zunächst galt der Entwurf der erzkonservativen Abgeordneten Yelena Mizulina, die auch federführend an Russlands berüchtigtem Gesetz gegen „Homosexuelle Propaganda“ beteiligt war, noch als chancenlos. Dies änderte sich jedoch, als ein konservativer Journalist den russischen Präsidenten in dessen jährlicher Medienkonferenz auf die rechtlichen Folgen von Tätlichkeiten ansprach.

„Wenn ein Vater seinem Sohn aus gutem Grund den Hintern versohlt, um ihm eine Lektion zu erteilen, eine traditionelle russische Lektion, wird er zu zwei Jahren Haft verurteilt – und wenn ein Nachbar das selbe tut, wird er mit einer Geldstrafe davon kommen,“ so der Journalist. Dieser Satz, der die ganze Abscheulichkeit der regressiven Ideologie recht bildlich darstellt, glauben doch Rechte ernsthaft, ein Kind – oder eine Frau – lerne durch Schläge, könne Schläge gar „verdient haben“, beförderte Mizulinas Entwurf in den Aufwind. Mizulina geht in ihrer Begründung noch weiter und meint: „In der traditionellen russischen Familienkultur, sind Beziehungen zwischen ‚Vätern und Söhnen‘ auf der Autorität der Kraft der Eltern aufgebaut.“ Mit anderen Worten: Es muss erlaubt bleiben, Kinder und Frauen zu schlagen, weil es der russischen Tradition entspricht. Wenn je ein Beispiel gebraucht wird, wie gefährlich Traditionalismus sein kann, ist es in diesem Satz einer Politikerin zu finden, die sich offensichtlich niemals mit der Psychologie von Kindern – oder Gewaltopfern – befasst hat.

Dementsprechend nannten Gegner des „Ohrfeigen-Gesetzes“ dieses auch eine „Lizenz zur Gewaltanwendung durch Autoritätspersonen“. Die Russische Gender-Forscherin Svetlana Aivazova erklärt dazu in der „New York Times“: „Es wird deutlich, dass die Abgeordneten Gewalt als Normalität im Familienleben akzeptieren. Das zeigt, dass die Duma-Abgeordneten nicht nur konservativ oder traditionell denken, sondern archaisch!“

Die Aktivistin fügt hinzu, dass laut Statistiken des russischen Innenministeriums im Jahr 2013 mehr als 9.000 Frauen bei kriminellen Übergriffen starben und dass „mehr als ein Viertel aller Morde in der Familie begangen werden.“ In den USA – wo die Mordrate verglichen mit Deutschland noch immer exorbitant hoch ist – zeigen Statistiken, dass jährlich rund 1.000 Frauen durch Ehemänner und Lebensgefährten getötet werden. Weniger als halb so viele wie in Russland also, obwohl die Vereinigten Staaten etwa doppelt so viele Einwohner haben wie Russland. Die von Aivazova zitierte Statistik zeigt weiterhin, dass 40 Prozent der angezeigten Gewaltdelikte in Russland in der Familie stattfinden – in Deutschland sind es etwa 20 Prozent. Wobei von Polizei und Frauenverbänden aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen in der Familie hohe Dunkelziffern angenommen werden – die umso höher sind, je weniger häusliche Gewalt in der Gesellschaft geächtet wird.

Die Legislatur zur Dekriminalisierung von Tätlichkeiten in der Familie erfährt in Russland erschreckend viel Zustimmung, so glauben mindestens 20 Prozent der Russen, es sei in Ordnung, Kinder oder Ehefrauen zu schlagen. Der Gesetzentwurf hat außerdem die aktive Unterstützung der Russisch-Orthodoxen Kirche, die im vergangenen Jahr körperliche Bestrafungen als russische Tradition verteidigte, das Recht, sein eigenes Kind zu schlagen sei demnach „ein essentielles Recht, das den Eltern von Gott selbst gegeben“ sei. Die russischen Konservativen erinnern damit einmal mehr daran, dass nicht nur Saudi-Arabien oder Qatar immer noch patriarchalisch organisiert sind.

Gewalt in der Beziehung oder in der Familie ist jedoch auch in Deutschland noch immer ein Problem, so wurden 2015 insgesamt 127.457 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon knapp 82 Prozent Frauen. Bei sexueller Gewalt in der Partnerschaft waren dabei die Opfer fast ausschließlich weiblich. Bei vorsätzlicher Körperverletzung sowie bei Tötungsdelikten waren die Opfer zu 80 Prozent Frauen. Wobei die Anzahl der angezeigten Fälle von häuslicher Gewalt zugenommen hat – ob dies mit einer tatsächlichen Zunahme der Delikte, oder vielmehr mit einer größeren Bereitschaft, häusliche Gewalt anzuzeigen, zusammenhängt ist allerdings unklar.

Belastbare Zahlen zur familiären Gewalt gegen Kinder sind allerdings kaum zu finden, denn auch in Deutschland werden Gewaltdelikte gegen die eigenen Kinder nur in den seltensten Fällen überhaupt angezeigt. Schließlich schlagen Eltern und Großeltern hinter verschlossenen Türen zu und weder sie noch die Betroffenen wollen darüber sprechen – aus Scham, falsch verstandener Loyalität, einem Gefühl der Mitschuld oder weil sie unter Druck gesetzt werden. Außerdem können sich Kinder an Schläge vor ihrem dritten Lebensjahr später kaum noch erinnern, gerade in diesem Alter seien Kinder jedoch häufig Opfer von Gewalt, so Cordula Lasner-Tietze vom Deutschen Kinderschutzbund.

Gerade das Erleben von Gewalt in der frühen Kindheit und häufige Übergriffe im Laufe des Lebens können allerdings den psychischen und physischen Gesundheitszustand stark beeinträchtigen. So leiden frühere Gewaltopfer, signifikant häufiger unter körperlichen und psychosomatischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Magen-Darm-Problemen, Schwindel, Blutdruckschwankungen sowie gynäkologischen Beschwerden. Zu den psychischen Folgen von Gewalt gehören außerdem Depressionen, Stresssymptome, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Essstörungen und Suizidalität.

Bei Kindern mit Gewalterfahrungen wurden außerdem Beeinträchtigungen in der geistigen und emotionalen Entwicklung festgestellt. Auch Lernschwächen können demnach Folgen frühkindlicher Gewalt sein.

Gerade die überproportionale Schädlichkeit frühkindlicher Gewalterlebnisse und die psychologischen Folgen des Vertrauensverlusts gegenüber den Eltern, den ein familiäres Gewalterlebnis für ein Kind bedeutet, macht also jede Lockerung der Gesetze gegen häusliche Gewalt besonders gefährlich.

Untersuchungen haben dabei ergeben, dass zum einen Mütter beinahe so oft zuschlagen wie Väter und dass sich häusliche Gewalt nicht auf sozial schwache Familien beschränkt: So ergab die Bielefelder Gewaltstudie von 2013, dass fast jedes dritte Kind im prekären Milieu schon einmal geschlagen wurde. Bei den Kindern aus vermögenderen Elternhäusern waren es jedoch immer noch 22,7 Prozent.


Weiterführende Quellen:
Bundesfamilienministerium – Häusliche Gewalt.
Psychologie Heute – Die Folgen von Gewalt.
Welt.de – „Oft erinnern sie sich nicht an die Schläge“.
Polizeiberatung – Häusliche Gewalt.
Polizeiberatung – Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt.

Warum die AfD sich eine rechtsradikale Polizeimiliz wünscht.

Berlin. Im Rahmen ihrer Kritik an der rot-rot-grünen Landesregierung fordert die Berliner AfD-Fraktion die Wiedereinführung eines „Freiwilligen Polizeidienstes“, nach dem Vorbild einer anachronistischen Miliz schlecht ausgebildeter – „ehrenamtlicher“ Hilfspolizisten, die 2002 endgültig aufgelöst wurde, nachdem unter anderem tiefe Verstrickungen im illegalen Waffenhandel und in der Neonazi-Szene bekannt wurden.

Die AfD-Fraktionen in den Landtagen der Nation gehören im parlamentarischen gewöhnlich Alltag nicht unbedingt zu den fleißigsten, was das Stellen von Anträgen angeht, soviel hat sich mittlerweile gezeigt – das ist aber im populistischen Zeitalter politisch nicht allzu relevant, denn in zwei Dingen sind AfD-Politiker weiterhin erstklassig: Kritisieren und provozieren. Vielleicht hat die AfD aber auch nur noch nicht verstanden, dass man einer Forderung auch mit den entsprechenden Anträgen Gewicht verleihen muss?

Dementsprechend unerwartet untermauert die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ihre Kritik an der Sicherheitspolitik der rot-rot-grünen Landesregierung tatsächlich mit einem Antrag, so abstrus und provokativ er auch sein mag. Unter den wenigen Anträge, welche die Fraktion zu innenpolitischen Themen bisher gestellt hat, findet sich auch einer zur Schaffung eines „Freiwilligen Polizeidienstes“, in dem sich nach dem Willen der AfD „Männer und Frauen ohne Erwerbsabsicht zu einem freiwilligen Dienst für das Allgemeinwohl“ engagieren sollen, wodurch die Polizei „bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ entlastet werden soll – auch indem Freiwillige zum regulären Streifendienst eingesetzt werden sollen.

Zu diesem Zweck sollen Angehörigen der Freiwilligenmiliz polizeiliche Befugnisse und Privilegien übertragen werden können – auch die Erlaubnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, also zur Verwendung von körperlicher Gewalt, oder Waffengewalt. Die Ausbildung der Miliz soll gemäß des AfD-Vorschlags zwei Wochen dauern, man würde dann in Berlin schneller Hilfspolizist, als man einen Moped-Führerschein machen kann. Unklar ist dagegen, inwieweit es für die Zivilbevölkerung erkennbar wäre, ob sie mit einem Milizionär oder mit einem legitimen Polizisten sprechen.

Abstrus genug? Es kommt noch besser: Bewusst verschweigt die AfD dabei, dass die überwältigende Mehrheit der Angehörigen sogenannter Bürgerwehren, die sich im vergangenen Jahr – auch unter Billigung und Teilnahme von AfD-Politikern – in ganz Deutschland, aber vor allem im Osten der Republik bildeten, aus dem rechtsradikalen Spektrum rekrutiert wurden. In Berlin wird es kaum anders sein. Die AfD würde sich damit auch eine Polizeimiliz schaffen, auf die sie – unabhängig von ihrer politischen Macht – einen gewissen Einfluss ausüben kann. Auch solche Gedanken mögen eine Rolle gespielt haben, als die Vorlage erarbeitet wurde. Im Kern aber handelt es sich wohl bei dem Antrag auch nur um eine weitere kalkulierte Provokation, denn die geplante Polizeimiliz der AfD hat in Berlin durchaus ein historisches Vorbild.

Bis 2002 gab es in Berlin nämlich schon einmal eine Laienpolizei, die „Freiwillige Polizeireserve“ (FPR), die 1961 in Westberlin als Reak­tion Westberlins auf die in Ostberlin gebildeten Betriebskampfgruppen gegründet worden war. Dass diese Freiwilligenpolizei schließlich aufgelöst und als Fehlschlag in die Geschichtsbücher einging, hatte konkrete Gründe: Schon 1992, kurz nach der Wiedervereinigung, kam ans Licht, dass zwölf Berliner – darunter auch fünf Mitglieder der FPR – illegal mit Waffen aus der Schweiz und Frankreich handelten. Bei den folgenden Ermittlungen wurde auch Belastungsmaterial „mit eindeutig rechtsextremistischem Hintergrund“ gefunden, wie ein später eingesetzter parlamentarischer Untersuchungsausschuss protokollierte.

Um die Einstellungspraxis der FPR zu untersuchen, setzte die Senatsinnenverwaltung 1993 eine eigene Prüfgruppe ein. Dabei kam allerdings nicht viel mehr zu Tage, da sich zahlreiche Teilnehmer der freiwilligen Polizeigruppe aktiv den Ermittlungen entzogen. In einem Änderungsantrag der damaligen Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hieß es damals: „Zu keiner Zeit wurde die Möglichkeit einer rechtsextremen Unterwanderung zielgerichtet untersucht.“

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Illegaler Waffenhandel und Verstrickungen ins rechtsradikale Milieu sorgten 2002 schließlich für ein Ende des Fehlschlags „FPR“.

Dass dieser historische Hintergrund der AfD-Fraktion unbekannt ist, ist kaum anzunehmen, was den Verdacht, es handle sich um eine blanke Provokation, weiter verstärkt.

Ein Satz aus dem Gesetzesentwurf lässt jedoch auch die vorige Interpretation, dass die AfD sich eine Polizeimiliz schaffen will, auf die sie Einfluss nehmen kann, zu: „Der freiwillige Polizeidienst trägt zur Prävention von unkontrollierten Bürgerzusammenschlüssen – wie Bürgerwehren – bei (…)“. Wobei über die Planung einer „Bürgerwehr“ in Berlin bisher nichts bekannt war. In Anbetracht der Tatsache, dass – wie erwähnt – nicht selten AfD-Funktionäre an der Gründung solcher „Bürgerwehren“ beteiligt waren, darf dieser Satz daher durchaus als politische Drohung verstanden werden.

Wer übrigens eine Parallele zu der von Bundesinnenminister Thomas De Maizière vorgeschlagenen „Wachpolizei“ erkennt, läge damit nicht ganz falsch, wobei die Milizionäre des Innenministers wenigstens noch zwölf Monate Ausbildung bekämen, während bei den Hilfspolizisten der AfD nur zwei Wochen Ausbildung ausreichen sollen. Beides ist zu wenig! Wenn die Sicherheitslage – gefühlt und real – in der Bundesrepublik verbessert werden soll, brauchen wir keine schlecht ausgebildeten Milizen, sondern – im Gegenteil – mehr kluge und bestmöglich qualifizierte Polizisten.

Polizistin spioniert Kollegen für RTL aus.

Köln. Weite Kreise zieht derzeit der Fall einer Kölner Polizistin, die ihre Kollegen monatelang im Dienst mit versteckten Kameras gefilmt und dabei dienstliche und private Gespräche mit getarnten Mikros mitgeschnitten haben soll. Die junge Frau wurde mittlerweile suspendiert und soll aus dem Dienst entlassen werden. Hinter den heimlichen Aufnahmen steckt offenbar eine Kollaboration mit dem Privatsender RTL.

Auf Anfrage der deutschen Presseagentur teilte die Kölner Polizei am Dienstag mit: „Wir ermitteln gegen drei Einzelpersonen – eine Polizeibeamtin, eine RTL-Journalistin und einen Kameramann“  Gegen den Kölner TV-Sender RTL werde dagegen entgegen anders lautender Meldungen nicht wegen verbotener Recherchen mit versteckter Kamera ermittelt. Die Polizistin und die beiden Journalisten waren in der vergangenen Woche bei heimlichen Dreharbeiten am Kölner Hauptbahnhof enttarnt worden. Gegen die Polizistin wird wegen des Verdachts der Verletzung von Privatgeheimnissen ermittelt, während gegen den Kameramann und die RTL-Reporterin strafrechtliche Untersuchungen wegen Beihilfe und Anstiftung laufen.

Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies beschrieb das Verhalten der Polizistin, die offenbar einer in der Nähe von Köln stationierten Einsatzhundertschaft angehörte, in einer Mitteilung als schweren Vertrauensbruch: „Ich bin erschüttert und empört über das Verhalten dieser jungen Frau. Das für mich, meine Behörde und insbesondere auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendige Vertrauen gegenüber dieser Beamtin ist unwiderruflich zerrüttet“.

Es mag nun den einen oder anderen entsetzen, aber damit hat er völlig recht! Polizisten müssen sich täglich in brenzlichen Situationen auf ihre Partner verlassen können, wie aber sollen sie einander vertrauen, wenn bekannt wird, dass ihre Kollegen unter Umständen Privatgespräche mithören und aufzeichnen? Die Suspendierung und Entlassung der jungen Frau ist demnach völlig gerechtfertigt! Der Bürger möchte nicht, dass er von der Polizei unter einem Generalverdacht pauschal überwacht wird, und so darf es auch nicht sein, dass sich Polizisten mit einzelnen Medienmachern zusammentun und wiederum die Sicherheitsbehörden unter einen Generalverdacht stellen.

Völlig anders sähe das übrigens aus, stellte sich im Rahmen der nun eingeleiteten Ermittlungen heraus, dass die investigative Aktion auf konkreten Anhaltspunkten für polizeiliches Fehlverhalten fußte. Bisher jedoch gab sich RTL sehr bedeckt zu der Thematik, so ist bisher auch nicht klar, für welche Sendung die Aufnahmen bestimmt waren. Bekannt ist jedoch, dass die investigativjournalistische Sendung „Team Wallraff“ nicht in den Fall involviert war. Das aufgenommene Material sei mittlerweile vollständig an die Staatsanwaltschaft übergeben worden, heißt es aus Polizeikreisen.

Zur Intention der heimlichen Dreharbeiten erklärte RTL bisher einzig gegenüber dem Branchendienst DWDL.de: „Vor dem Hintergrund, dass die Polizei auch angesichts der erhöhten Sicherheitsgefährdung hierzulande vor immer größeren Herausforderungen steht, stellen sich auch Fragen nach dem inneren Zustand – sprich: den Arbeitsbedingungen bei der Polizei.“ Man wollte demnach Einblicke in die Arbeitsabläufe des Polizeialltags bekommen, um zu dokumentieren, welchen Bedingungen Polizisten ausgesetzt seien. „Wir haben in diesem Zusammenhang diverse Hinweise von Insidern, unter anderem über erheblichen Arbeitsdruck und Stress in der Belegschaft sowie zum Teil Übergriffe und Respektlosigkeiten gegenüber Polizisten im Einsatz, erhalten“, so RTL.

Die Frage ist nun, ob dies verdeckte Fernsehaufnahmen inklusive offenbar tiefer Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten rechtfertigt. Eine Frage, die während der kommenden Prozesse zu klären sein wird. Tendenziell scheint jedoch, geht man davon aus, dass Polizisten die selben Persönlichkeitsrechte besitzen wie Zivilisten, eine Neigung zum „Nein“ in diesem Falle angebracht.

Terrorverdächtiger in der Rhein-Neckar-Region festgesetzt.

In Mutterstadt in der Pfalz – nicht weit von Mannheim –  ist offenbar ein 24-jähriger syrischer Asylbewerber wegen des Terrorverdachts festgenommen worden – so berichten Reuters und das Innenministerium von Nordrhein-Westfahlen.

Ins Visier der Fahnder geriet der Mann dem Ministerium zufolge, weil ein Zeuge aus einem Nordrhein-westfälischen Gefängnis Hinweise auf eine mögliche islamistisch motivierte Anschlagsplanung gegeben hatte. Allerdings habe es nach bisherigen Ermittlungen keine konkrete Bedrohungssituation gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe Haftbefehl beantragt, der Verdächtige befinde sich zurzeit in Untersuchungshaft.

Es bestehe demnach auch der Verdacht, dass es sich um einen hohen Repräsentanten der IS-Miliz handele, berichtete die Nachrichtenagentur am Dienstag. Dies habe ein rheinland-pfälzischen Sprecher des Innenministeriums in Mainz erklärt. Dem Bericht zufolge soll der Mann bei einer Überprüfung aufgegriffen worden sein.

Das rheinland-pfälzische Innenministerium sowie die Ermittlungsbehörden waren bisher nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Sofern sich der Verdacht bewahrheitet, zeigt diese Geschichte einmal mehr, dass die deutschen Ermittlungsbehörden in der Terrorbekämpfung deutlich effizienter arbeiten, als das mediale Narrativ es vermuten lässt. Bisher konnten, bis auf den fehlgeschlagenen Anschlag von Ansbach, bei der ein fernradikalisierter Täter von einer Bombe, die er eigentlich auf ein Musikfestival schmuggeln wollte, getötet wurde, und der Axtattacke eines Flüchtlings in einem Regionalzug, sämtliche geplanten Anschläge des IS rechtzeitig abgewehrt werden.

Allgemeine Enttäuschung über das Fehlen eines extremistischen Motivs.

Es ist erschreckend, aber es gibt Anzeichen dafür, dass ein bestimmter Teil der Deutschen beinahe enttäuscht darüber ist, dass der 18-jährige Todesschütze von München Ermittlern zufolge ein „Amokläufer“ ohne islamistischen oder sonstigen extremistischen Hintergrund war. Hatte es doch zuerst geheißen, er hätte „Allahu Akbar“ geschrien, und kurz darauf hieß es, er hätte um sich schießend Naziparolen gebrüllt. Da waren die rechten Gazetten ganz fix, ihn als Islamisten zu betiteln, während die linken Schmierblätter (oder Websites) ihn zügig medial als Nazi-Verbrecher brandmarkten, ehe sich die Nachrichtenlage ändern konnte.

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Hier begann der Täter seinen tödlichen Gewaltausbruch.

Dieser Stil der politisierten Katastrophenberichterstattung nimmt leider immer mehr zu, da hilft auch die zunehmende Geschwindigkeit der Datenflüsse nichts, die eher zu mehr Desinformation als zu mehr Information zu führen scheinen. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang auch die Tweets rechter Politiker, die offenbar – was später peinlich wurde – noch bevor irgendwelche Einzelheiten bekannt waren, die Schuld an der Katastrophe der Merkelschen Flüchtlingspolitik aufhalsen wollten. So sehr hatte man sich in den politischen Lagern schon an die Politisierung von Verbrechen gewohnt, dass auch beiden Seiten wohl niemand die schockierende Nachricht erwartete:

„Wir gehen hier davon aus, dass es sich um einen klassischen Amoktäter ohne jegliche politische Motivation handelt“, sagte am Samstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft in München, Thomas Steinkraus-Koch. Eine Ohrfeige für Medien, „Terrorexperten“ und Politiker gleichermaßen! In der Wohnung des Schülers wurde der Polizei zufolge umfassendesMaterial über Amokläufe, darunter das Buch „Amok im Kopf: Warum Schüler töten“ gefunden. Des Weiteren befand er sich offenbar in in psychiatrischer Behandlung. Einmal mehr muss ich jedoch intervenieren und fragen, ob der sogenannte Amoklauf tatsächlich das war, als was er nun etikettiert wurde: Als Affekthandlung eines psychisch Kranken. Glaubt man daran, dass der sogenannte Werther-Effekt, der in der Sozialpsychologie die Annahme bezeichnet, dass zwischen Suiziden, über die in den Medien ausführlich berichtet wurde, und einer Erhöhung der Suizidrate ein kausaler Zusammenhang besteht, auch für derartige Gewaltereignisse gilt – und es gibt Studien aus den USA, die das nahelegen, so könnte dies einer der wenigen Fälle sein, in denen das Wort „Amoklauf“ im korrekten Zusammenhang verwendet wird.

Der deutsch-iranische Täter hatte am Freitagabend am Olympia-Einkaufszentrum mit einer Pistole neun Menschen und schließlich sich selbst mit einem Kopfschuss getötet. Die Tatwaffe besaß er offenbar illegal. Bei dem Massaker wurden nach Polizeiangaben außerdem 27 Menschen verletzt, zehn davon schwer, wobei offenbar einige Verletzungen durch die Panik in dem Einkaufszentrum verursacht wurden. Schließlich nahm sich der Täter selbst das Leben.

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Muslimische Münchner betet für die Opfer des Attentats: Islamistisches Motiv der tat wird ausgeschlossen.

Die Behörden gehen derzeit Hinweisen nach, wonach über einen gehackten Facebook-Account in einer McDonalds-Filiale vor dem Einkaufszentrum eingeladen wurde, wo der Täter seinen Amoklauf begann. Die Botschaft versprach gesponserte Getränke und Speisen, „solange es nicht zu teuer wird“. Dass der Täter dahinter steckte, halten die Ermittler für sehr wahrscheinlich. Es sei außerdem auffällig, dass sich die Tat genau am fünften Jahrestag des Massenmordes von Anders Breivik in Norwegen ereignet habe.

Der Münchner Polizei war der 18-jährige Täter bisher lediglich als Opfer einer Schlägerei unter Jugendlichen sowie eines Diebstahl aufgefallen. Auch Nachbarn schilderten den jungen Mann, der in München geboren wurde und aufwuchs, als freundlich oder unauffällig. Er lebte mit seinen Eltern sowie einem jüngeren Bruder in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Maxvorstadt.

Bei seinen Opfern handelt es sich vor allem um Jugendliche. Den Ermittlern zufolge waren acht von ihnen zwischen 14 und 20 Jahre alt. Nach Angaben des türkischen Außenministeriums sind drei der Opfer Türken. Auch seien drei Kosovaren unter den Toten, wie das Außenamt des Balkanstaates mitteilte. Die Polizei äußerte sich nicht zu Nationalitäten der Todesopfer. Sie hätten alle in München gelebt. Erkenntnisse über die Auswahl der Opfer gibt es bisher nicht, angeblich habe der Jugendliche immer wieder geschrien „Ich bin Deutscher!“ Die Behörden bestätigten dies allerdings bisher nicht.

Und wie nach jedem Anschlag dieser Art, nutzen rechte Politiker die Verunsicherung der Bürger aus, um weitergehende Überwachungsmaßnahmen zu beschließen, so kündigte der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) bereits unmittelbar nach der Tat an, in der neuen Woche Vorschläge zur „Verbesserung der Sicherheitslage“ unterbreiten zu wollen. Die Behörden wollen auch prüfen, ob es Auswirkungen auf das Münchner Oktoberfest geben könnte – da fragt man sich, warum Seehofer nicht nach dem Zugunglück von Bad Aibling eine Sondersitzung einberufen und die Sicherheit von Bahnreisen angezweifelt hat, schließlich ist es, obgleich die Bahn eines der sichersten Verkehrsmittel ist, in Deutschland noch immer wahrscheinlicher bei einem Zugunglück zu sterben, als durch einen Amoklauf oder Terroranschlag. Die Angst aber kennt keine Stochastik, Angst ist irrational und da ist es auch nicht hilfreich, wenn sie nach derart schrecklichen Taten noch von Politik und Medien geschürt wird.

Man erinnere sich an dieser Stelle vielleicht kurz an die Norweger, zu denen wir vor fünf Jahren, nach den Massakern von Utøya und Oslo, bei denen der rechtsradikale Terrorist Anders Behring Breivik 77 Menschen, vor allem Jugendliche, ermordete, in Hochachtung aufblickten, weil sie in beispielloser Weise als Bevölkerung an der Rechtsstaatlichkeit ihres Landes festhielten und der nationalen Angst eine Absage erteilten. In Deutschland wäre das undenkbar.

Die Tat von München löste umgehend auch deswegen einen Großalarm aus, weil ein 17-Jähriger erst am Montag Fahrgäste in einem Regionalzug bei Würzburg mit einem Messer und einer Axt angriff, wobei mehrere Fahrgäste verletzt wurden. Die Ermittler gehen hier davon aus, dass der Täter mit der Extremistenmiliz Islamischer Staat sympathisierte, wenngleich es keinen direkten Kontakt zu der Terrororganisation gegeben habe. Der Täter von Würzburg wurde von der Polizei erschossen. Dass es einen konreten Zusammenhang zwischen den Taten gab, schließen die Ermittler aus, ob allerdings eine Form des „Werther-Effekts“ zum Tragen kam, wird sich wohl nie feststellen lassen!

Die deutschen Sicherheitsbehörden sind auch wegen der jüngsten Anschläge in Frankreich und Belgien schon länger in erhöhter Alarmbereitschaft.


Abschließend sei noch empört erwähnt, dass, da es sich offenbar um einen „Amoklauf“ und nicht um einen islamistischen Terrorakt handelte, einige Medien bereits wieder tief in der Kiste der Klischees kramen, indem sie die ausgelutschte „Killerspiel“-Frage wieder stellen: „Ob auch einschlägige „Ballerspiele“ auf seinem Computer waren, prüfen die Ermittler noch,“ schreibt beispielsweise die bayrische Boulevardzeitung „TZ“. Was auch immer „einschlägig“ in diesem Zusammenhang bedeuten soll. Ist „Call of Duty“ ein „einschlägiges“ Ballerspiel? Eher nicht, schließlich werden in dem Ego-Shooter in der Regel keine Jugendlichen in Einkaufszentren massenweise abgeknallt. Was also ist ein „einschlägiges Ballerspiel“?

Staatsanwaltschaft will weitere Erkenntnisse im Fall des Viernheimer Geiselnehmers veröffentlichen.

Viernheim. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt gab am Donnerstag im Falle der Geiselnahme im Kinopolis-Kinokomplex am Viernheimer Rhein-Neckar-Zentrum bekannt, demnächst weitere Details veröffentlichen zu wollen.

Auf eine Anfrage des „Rhein-Neckar-Blogs“, mit wie vielen Schüssen der 19-Jährige Mannheimer, der am Nachmittag des 23. Juni maskiert und bewaffnet vier Angestellte des Kinocenters  und 14 Besucher als Geiseln genommen hatte, von der Sondereinheit der Polizei getötet wurde, gab die Staatsanwaltschaft an, weitere Details zu dem Fall in etwa drei Wochen veröffentlichen zu wollen.

Bisher wurde weder eine exakte Rekonstruktion des Tatablaufs, noch der folgenden Schießerei bekannt gemacht. Kritische Stimmen hatte es gegeben, nachdem üffentlich wurde, dass der 19-Jährige offenbar geistig verwirrt und nur mit Schreckschusswaffen bewaffnet war. Unter Umständen könnten die Überwachungsaufnahmen des Kinocenters Aufschluss über weitere Hintergründe, die zur Tötung des Geiselnehmers führten, geben.

Zuletzt hatte es auch Kritik an den Mannheimer Behörden gegeben, weil diese offenbar Warnzeichen ignoriert hatten: Der Getötete war schon vorher der Mannheimer Polizei bekannt gewesen, stand unter städtischer Vormundschaft, galt als psychisch labil und besaß dennoch einen kleinen Waffenschein, durfte dementsprechend seine Schreckschusswaffen offen tragen. Ein Mannheimer Polizeisprecher gab an, schon im April eine Meldung an die entsprechende städtische Stelle gemacht zu haben, dennoch sei die Stadt untätig geblieben. Auch inwieweit hier ein Versagen des Systems vorliegt wird durch die weiteren Ermittlungen zu klären sein.

Aufgrund der labilen Lage, in der sich der Täter befand, gehen Kriminalpsychologen bisher von einem „Polizei-Assistierten-Suizid“ aus. Dafür spricht, dass der Geiselnehmer niemanden verletzte und keine Forderungen stellte. Das schwierige Verhältnis zu seinem Vater, sowie die insgesamt prekäre Lebenssituation des jungen Mannes unterstützen diese Annahme weiter.

Familiendrama in Ravensburg: Familienvater tötet Frau und Stieftöchter.

Ravensburg. Ein 53-Jähriger hat in der Nacht zum Freitag offenbar seine Frau und die beiden 14- und 18-jährigen Stieftöchter mit einem Beil getötet. Polizeibeamte aus der süd-württembergischen Stadt sprechen von einem Blutbad. Der Verdächtige hat die Tat gestanden und wurde noch in der Nacht festgenommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 53-Jährige seine aus Thailand stammende Frau sowie deren Töchter infolge eines über Jahre hin schwelenden Beziehungsstreits umgebracht haben, das konkrete Motiv sei jedoch noch zu ermitteln.

Entdeckt worden war die Tat von zwei Streifenpolizisten, die sich infolge eines Notrufes, welchen eine der Stieftöchter zeitgleich mit einem Notruf aus der Nachbarschaft gegen 1:30 noch absetzen konnte, Zutritt zum Haus verschafft hatten. Eines der Opfer hatte noch kurz vor 01.30 Uhr einen Notruf an die Polizei absetzen können und auch aus der Nachbarschaft wurde nahezu gleichzeitig die Polizei verständigt. Als die Beamten ins Haus kamen, bot sich ihnen ein grausames Bild: Über die drei Geschosse verteilt, fanden die Polizisten die drei getöteten Personen. Teilweise hatten diese offenbar zu fliehen versucht.

Der derzeitige Ermittlungsstand deute jedenfalls auf ein geplantes Verbrechen hin, so fand die Polizei am Freitag mehrere Briefe im Haus des Verdächtigen, die auf die Vorbereitung der Tat hindeuteten, sagte der Vizepräsident des zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz, Uwe Stürmer. Es habe sich nicht um eine Tat im Affekt gehandelt. Offenbar habe es Spannungen in der Familie geben, die Frau habe wohl einen neuen Freund gehabt, sagte Stürmer. Hervorzuheben sei die besondere Brutalität der Tat, heißt es aus Konstanz.

Überlebt habe die Tat des Familienvaters einzig die fünfjährige gemeinsame Tochter des mutmaßlichen Täters und seiner getöteten Frau. Sie soll geschlafen und die Bluttat während der Nacht nicht mitbekommen haben.

Nach einem Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ war die Polizei bereits drei Tage vor der Tat nachts mit drei Einsatzfahrzeugen wegen eines eskalierten häuslichen Streits bei der Familie.

Geiselnahme in Viernheim gibt weiter Rätsel auf: Ignorierten Behörden offensichtliche Warnzeichen?

Mannheim. Der Fall des getöteten 19-Jährigen, der vergangene Woche im Viernheimer Kinocenter „Kinopolis“ 18 Personen als Geiseln genommen hatte, gibt weiterhin Rätsel auf, insbesondere die Ausstellung eines sogenannten kleinen Waffenscheins durch die Stadt Mannheim wird derzeit von Ermittlungsbeamten hinterfragt.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden hatte der 19-Jährige Nachmittag des 23. Juni gegen 14:45 maskiert und bewaffnet vier Angestellte des Kinocenters im Viernheimer „Rhein-Neckar-Zentrum“ und 14 Besucher als Geiseln genommen und bedroht. Darunter waren offenbar auch Kinder. Da die Polizei von einer Bedrohungslage ausgegangen war, stürmte sie schließlich den Kinokomplex mit einer Spezialeinheit, wobei der Geiselnehmer getötet wurde. Bewaffnet war der junge Mann mit einer Schreckschusspistole, einem Schreckschussgewehr und einer Granatenatrappe. Verletzte oder gar Tote gab es ansonsten keine.

Viernheim-Polizei bei Geiselnahme
Der Geiselnehmer verschanzte sich in dem weitläufigen Kinokomplex und wurde schließlich von einem Sonderkommando getötet.

Der Täter war der Polizei bekannt.

Klar ist mittlerweile, dass es sich bei dem Geiselnehmer um Sabino M., den 19-Jährigen Sohn einer Deutschen und eines Italieners aus Mannheim-Sandhofen handelte. Dieser war zuvor bereits polizeilich bekannt geworden, als im April ein Streit mit seinem Vater eskalierte: Offenbar war dieser im Zorn, weil sein Sohn ihn aus dem Haus werfen wollte, auf den Heranwachsenden losgegangen, wobei dieser mit Pfefferspray gekontert hatte. Ein Nachbar hatte die Polizei verständigt. „Beide wurden wegen Körperverletzung angezeigt“, so Norbert Schätzle, Mannheimer Polizeisprecher. Zu heftigem Streit zwischen M. und seinem Vater sei es regelmäßig gekommen, sagen Nachbarn.

Der Täter durfte seine Schreckschusswaffen legal tragen.

Als der 19-Jährige wenige Tage später auf Vorladung bei der Polizei vorsprach, registrierten die Beamten, dass er eine verdeckte Schreckschusspistole bei sich trug. Schreckschusswaffen darf in Deutschland jeder über Volljährige legal und ohne Einschränkung erwerben und besitzen, dass öffentliche Tragen einer solchen Waffe bedarf jedoch einer gesonderten Erlaubnis, eines sogenannten kleinen Waffenscheins. Einen solchen konnte Sabino M. damals den Polizisten vorweisen, ausgestellt von der Stadt Mannheim.

Das Gesetz sieht jedoch weiterhin vor, dass der Inhaber eines solchen kleinen Waffenscheins eine entsprechende körperliche und geistige Eignung nachweisen muss. Die Polizeibeamten bezweifelten jedoch, dass M. eine angemessene geistige Reife besaß. Er habe sich eher wie ein 12- oder 13-Jähriger verhalten, so Norbert Schätzle. Deshalb wurde von Amts wegen Meldung an die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung gemacht. Zu einem Entzug des Waffenscheins kam es dennoch bis zuletzt nicht.

Der Täter stand unter Vormundschaft und war offenbar geistig zurück geblieben.

Das Bild welches die Mannheimer Polizeibeamten von Sabino M. zeichnen, deckt sich mit den Erzählungen von zahlreichen Nachbarn, die ihn als „seelisch zerrissen und eigentlich nicht fähig, selbstständig zu leben“ beschreiben. Haus und Garten, die der junge Mann von seinem Großvater geerbt hatte, habe er verkommen lassen, gelebt wie ein Messie und nirgends richtig Anschluss gefunden. Offenbar stand er auch unter einer Vormundschaft, die von der Stadt Mannheim organisiert wurde. Was umso stärker die Frage aufwirft, weshalb es Sabino M. legal erlaubt war, Schreckschusswaffen zu tragen.

Wurden hier eventuell von der Stadtverwaltung Fehler gemacht? Hätte nicht spätestens nach der polizeilichen Meldung im April die Stadt Mannheim aktiv werden müssen, insbesondere weil es sich bei Sabino M. um eine Person in städtischer Betreuung handelte? Wurden vielleicht in diesem Fall Warnzeichen übersehen? Hätten gar die Geiselnahme in Viernheim und der Tod des 19-Jährigen verhindert werden können?

Das Haus, welches er von seinem Großvater geerbt hatte, habe M. verkaufen wollen, so die Einlassung eines Nachbarn. Zuletzt hätten einige Bekannte des Heranwachsenden aus der Punkerszene mit ihm dort gewohnt, heißt es. Diese hätten den naiven M. aber wohl nur ausgenutzt. Merkwürdig mutet der Bericht einer Nachbarin an, nach dem der 19-Jährige noch am Morgen der Geiselnahme mit einem Bekannten und dessen Eltern das Haus ausräumte. Kriminalpsychologen hatten vergangene Woche den Verdacht geäußert, dr Geiselnehmer von Viernheim sei suizidal gewesen, habe einen „Police-assisted-Suicide“ begehen wollen. Die neuen  Erkenntnisse scheinen diese These bisher zu stützen.

Nach derzeitigen Informationen sieht es ganz danach aus, als hätte es von Seiten der Stadt Mannheim ein gewisses Fehlverhalten gegeben, wobei der Grund hierfür bisher ungeklärt ist. So wollte sich eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage auch nicht zur Reaktion auf die polizeiliche Meldung äußern. Es scheint aber, als sei weiter nichts passiert, dabei waren eindeutige Warnzeichen zu erkennen.