Bekenntnis zu linker Tradition, im Gedenken an Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg.

Berlin. Vor genau 98 Jahren, am 15. Januar 1919 wurden die führenden Köpfe des Spartakusbundes, dem auch diese Seite ihren Namen verdankt, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, von Freikorps-Soldaten in Berlin ermordet. Tausende Menschen gedenken seither den Eltern der kommunistischen Bewegung in Deutschland jährlich – so auch an diesem Sonntag.

Rund zehntausend Menschen nahmen an den Veranstaltungen in Berlin am Sonntag teil, die in der DDR eine so große Rolle gespielt haben, die aber auch heute noch ein wichtiger Termin im linken Kalender sind. Man will sich erinnern, man braucht ein kleines bisschen Pathos, man will zeigen: „Hier waren zwei, die haben gekämpft für Ideale, die wurden getötet für ihre Ideale, das ist die Tradition, in der wir als Linke stehen!“ Da macht es dann auch nichts, dass der Trauermarsch und die feierlichen Kranzniederlegungen irgendwie anachronistisch anmuten. Schließlich ist Traditionsbewusstsein immer auch ein bisschen ein Bekenntnis zum Anachronismus.

Zur traditionellen Liebknecht-Luxemburg-Demonstration, kurz „LL-Demo“ genannt, welche vom U-Bahnhof Frankfurter Tor über die Karl-Marx-Allee zur Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof in Friedrichsfelde führt und die den Kern der Gedenkveranstaltungen bildet, rief der Parteivorstand der Linken, die sich als Nachfolgeorganisation des Spartakusbundes versteht, in Kooperation mit anderen linken Kräften auf.

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Katja Kipping und Bernd Riexinger bei der Kranzablegung.

Nicht dabei in diesem Jahr war der ehemalige Vorsitzende der Linksfraktion, Gregor Gysi, der zur selben Zeit eine Rede zum Reformationsjahr in Leipzig hielt. Dennoch sei der 15. Januar stets ein wichtiger Termin in seinem Kalender, so Gysi gegenüber der berliner Tageszeitung TAZ. Über die Bedeutung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht erklärt er: „Es gab zwei Menschen, die für ihre Überzeugungen wirklich gekämpft und gestritten haben, sich auch in ihren eigenen Reihen mit vielen angelegt haben. Und die dann hinterrücks ermordet wurden, weil sie Auffassungen vertraten, die der herrschenden Schicht überhaupt nicht gefielen. Ich finde es eine sehr wichtige Symbolik, daran zu erinnern, dass man einerseits zu seiner Meinung stehen muss. Und dass wir andererseits viel mehr Toleranz benötigen. Auch heute noch.“

„Ein-China-Politik“ steht nicht zur Disposition, VR China droht mit Abbruch diplomatischer Beziehungen.

Beijing (Volksrepublik China). Taiwan ist eine der am weitesten entwickelten Volkswirtschaften in Asien, 506,3 Milliarden US-Dollar betrug 2015 das Inlandseinkommen der Insel, unzählige Technikprodukte sind „made in Taiwan“. Entsprechend seiner Wirtschaftskraft sollte Taiwan (oder die „Republik China“) eigentlich Mitglied der G20 sein, aber offiziell existiert das kleine Land nicht, offiziell betrachten die Vereinten Nationen Taiwan als rebellische Provinz der – sogenannten – Volksrepublik China. Und das soll auch so bleiben, wenn es nach dem chinesischen Außenministerium geht.

Das „Ein-China-Prinzip“ sei nicht verhandelbar, ließ das Ministerium gegenüber den US-Behörden verlauten und machte gleichzeitig klar, dass diese Politik die Basis für die diplomatischen Beziehungen mit den USA sei. Das Ministerium forderte deshalb alle „relevanten Parteien“ auf, sich „sensibel“ in der „Taiwan-Frage“ zu verhalten, die der zentrale Punkt der „Ein-China-Politik“ sei.

Die Verlautbarung ist als Antwort auf die jüngsten Kommentare des designierten US-Präsidenten Donald Trump im „Wall Street Journal“ zu verstehen, wo der umstrittene Republikaner sagte, das „Ein-China-Prinzip“ müsse von amerikanischer Seite zur Diskussion gestellt werden – wo man ihm durchaus Recht geben will, allerdings sind Twitter und die öffentlichen Medien sicher nicht die richtigen Orte, um sensible diplomatische Debatten vom Zaum zu brechen.

Im Rahmen der „Ein-China-Politik“ erkennen die USA seit 1979 einzig die Volksrepublik als „das eine China“ an. In jenem Jahr intensivierte der demokratische US-Präsident Jimmy Carter das Verhältnis mit Festlandchina – auf Kosten der Beziehungen zu Taiwan. Fortan verfolgten die USA die von der Volksrepublik gewünschte „Ein-China-Politik“, indem sie Beijing als einzige legitime Regierung China betrachteten, nach Carter sprach kein US-Präsident mehr mit einem taiwanesischen Regierungsvertreter.

Schon vorher – im Jahr 1971 – verlor die Republik China ihren permanenten Sitz im UN-Sicherheitsrat an die Volksrepublik China. Seither erkennen immer weniger Staaten Taiwan als souveränes Land an – mittlerweile sind es nur noch einundzwanzig inklusive des Vatikans, von denen die meisten in Südamerika liegen.

Doch dann kam Trump, der – unbelastet von den Bürden diplomatischer Spielregeln – im Dezember 2016 einen Gratulationsanruf des taiwanesischen Präsidenten Tsai Ing-wen entgegen nahm und die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik in einer Zeit, in der die kontroversen chinesischen Besitzansprüche im südchinesischen Meer den Dialog ohnehin schon schwer belasteten, weiter in Schieflage versetzte, indem er danach über den Anruf twitterte: “The President of Taiwan CALLED ME today to wish me congratulations on winning the Presidency. Thank you!”

Solche unbedachten öffentlichen Äußerungen des ehemaligen Reality-TV-Stars, lassen vermuten, dass Trump so unfassbar unqualifiziert in der internationalen Diplomatie ist, dass er – ganz aus Versehen – einen Krieg mit der Volksrepublik China auslösen könnte – in einem nächtlichen Tweet. Dass ändert allerdings nichts daran, dass – auf den entsprechenden Wegen – die unzeitgemäße Taiwan-Politik durchaus auf den Prüfstand gestellt werden muss, auch in Deutschland.

„Twitterikone“ Erika Steinbach verlässt die CDU und erklärt Unterstützung der AfD.

Berlin. Für viele ist sie nicht mehr als eine Witzfigur, ein leichtes Ziel für den Spott von Komiker und Kabarettisten. Doch das wird Erika Steinbach, die rechts von sich stets nur die Wand duldete nicht gerecht! Sie ist nicht nur eine Witzfigur, sie ist eine Witzfigur mit Einfluss – und das macht sie ungemein gefährlich. Oder machte, denn jetzt tritt die ultrarechte Abgeordnete nach mehr als vier Jahrzehnten in der CDU aus der Partei aus – aus Zorn über die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Gegenüber der „Welt am Sonntag“ erklärte die Abgeordnete: „Würde ich aktuell CDU wählen? Nein. Würde ich heutzutage gar in die CDU eintreten? Nein. Daraus kann ich nur die ehrliche Schlussfolgerung ziehen, die CDU zu verlassen.“ Der Austritt werde noch am Sonntag vollzogen, so die erzkonservativ-reaktionäre 73-Jährige gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die AfD freut sich, nun hat sie quasi zumindest schon mal eine eigene Bundestagsabgeordnete – zumindest im Geiste. Da ist es dann auch kein Wunder, dass die stellvertretende AfD-Bundessprecherin und Europaabgeordnete Beatrix von Storch die Unionsflüchtige zum Eintreten in ihre Partei ein lud: „Liebe Frau Steinbach, konservative Ex-CDU’ler sind in der AfD immer herzlich willkommen“, schrieb sie auf Twitter – eine weitere Leidenschaft, neben dem totalitären Reaktionismus, die sie mit Steinbach teilt, ist übrigens die Passion der beiden für provokante Twitter-Beiträge, die beinahe an den künftigen US-Präsidenten Donald Trump erinnern.

Angeblich hat Steinbach vorerst allerdings nicht vor in die AfD einzutreten, wenngleich es durchaus logisch wäre. „Ich hoffe, dass die AfD in den Bundestag einzieht, damit es dort endlich wieder eine Opposition gibt. Nur so bleibt die Demokratie lebendig,“ so lobte Steinbach die rechtspopulistische Partei gegenüber der „Welt am Sonntag“. Und weiter: „Die AfD greift heute Themen auf, die in den vergangenen Jahren defizitär geworden sind. Und: sie ist auch Fleisch vom Fleisch der CDU!“

Laut „Welt am Sonntag“ hat Steinbach dies aber vorerst nicht vor. „Aber ich hoffe, dass die AfD in den Bundestag einzieht, damit es dort endlich wieder eine Opposition gibt. Nur so bleibt die Demokratie lebendig“, sagte sie dem Blatt. Vorsichtig – aber deutlich – spricht damit die bisherige Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion für Menschenrechte ihre Unterstützung der AfD aus – was kaum überrascht.

Auch AfD-Vize Alexander Gauland – der ebenso gerne mal provoziert –  kündigte in der Zeitung an, in der kommenden Zeit häufig mit Steinbach telefonieren zu wollen.

Es sei deshalb an dieser Stelle eine Vorhersage getroffen – in der Hoffnung, dass diese hier zuerst zu finden sein wird: Erika Steinbach wird sich spätestens in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfes aktiv für die rechtspopulistische AfD engagieren. Unklar ist dabei nur noch, ob sie als reines Wahlkampfmaskottchen auftreten wird, oder ob sie wieder kandidieren will – wobei sie letzteres zumindest bestreitet.

Die Reaktionen aus der Politik waren wenig überraschend, wobei die CDU der rechtspopulistischen Politikerin durchaus Fahnenfluch vorwerfen. Der Landesverband Hessen fordert dementsprechend, sie solle ihr Mandat niederlegen.

Neben ihren Tätigkeiten im Bundesparlament engagierte sich die umstrittene Politikerin in der Vergangenheit auch als Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, sie sitzt außerdem im ZDF-Fernsehrat, wo sie – hinter meist verschlossenen Türen – Einfluss auf die Fernsehschaffenden ausübt und – wie man sich vorstellen kann – ihre kontrovers-konservativen Ansichten unterzubringen versucht.

Die unerträgliche Bigotterie um Andrej Holm – oder warum ein Nazi Bundeskanzler werden durfte, ein Sozialist aber nicht Staatssekretär.

Berlin. Um die historische Bigotterie annähernd erfassen zu können, die hinter der Demontage des linken Staatssekretärs für Wohnungsbau in Berlin, Andrej Holm, steckt, muss man nicht nur die jetzige Situation der SPD betrachten, auch ein Blick in die Vergangenheit lohnt sich, denn nicht immer hatte man bei CDU und SPD so hohe Ansprüche an die Vergangenheit von Regierungsmitgliedern, so war der dritte Bundeskanzler dieses Landes gar ein Mann, über dessen NS-Vergangenheit später ganze Bücher geschrieben würden.

Als Georg Kiesinger, ein ehemaliges SA-Mitglied, ein Mann, der sich laut Gerichtsakten einst „angesteckt von der NS-Ideologie, von einer starken Deutschtümelei und einem starken Nationalbewußtsein infiziert“ begeistert den Nationalsozialisten anschloss, am 1. Dezember 1966 zum Bundeskanzler der ersten großen Koalition der Bundesrepublik wurde, war der zweite Weltkrieg noch nicht so lange her, wie heute der Mauerfall. Weder aus der Union noch aus der SPD Führung gibt es Überlegungen, dem ehemaligen NSDAP-Blockwart aufgrund seiner Nazi-Vergangenheit das höchste Regierungsamt der Republik vorzuenthalten.

Kiesinger war, als er 1933 bereitwillig in die SA und in die NSDAP eintrat, 29 Jahre alt; Andrej Holm war 19 Jahre alt, als er 1989 eine Stasi-Karriere einschlagen wollte. Ersterem stand seine Nazi-Vergangenheit später nie im Wege – schon 1948 lässt er sie gerichtlich (entgegen jeder historischen Realität) bereinigen; zweiterem wird seine kurze Stasi-Laufbahn nun zum Verhängnis. Auch, weil der sozialdemokratische Bürgermeister es nicht wagt, sich zu ihm zu bekennen. Die Doppelmoral ist unerträglich!

Im Rahmen einer – ziemlich durchsichtigen – Kampagne zur Denunziation des linken Gentrifizierungskritikers, kam in den vergangenen Wochen immer wieder auch die Frage auf, ob jemand, der – in diesem Falle nur indirekt – eine Mitschuld an der Stasi-Überwachung trägt, in der Bundesrepublik ein hohes politisches Amt haben darf. Die Antwort, so scheint es, lautet nein – zumindest, wenn man überzeugter Sozialist ist.

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Gentrifizierungsgegner Andrej Holm (2011)

Offiziell wird Holm allerdings nicht aufgrund seiner kurzen Stasi-Vergangenheit, sondern aufgrund „seines Umgangs“ damit, nun zum Rücktritt gezwungen. Auch von Personen, die – als Anwälte von Immobilienbesitzern – klare Gentrifikationsgewinnler sind, solche Verstrickungen scheinen aber bei SPD und CDU niemanden besonders zu kümmern. Schließlich ist man sich mittlerweile einig: Holm muss weg!

Hintergrund: Am kommenden Mittwoch will die Humboldt-Universität darüber befinden, inwieweit Holm bei seiner Anstellung als Stadtsoziologe im Jahre 2005 die Unwahrheit über seine Stasi-Vergangenheit angab. Gegenüber der Hochschule verneinte Holm damals, als hauptamtlicher Mitarbeiter der Stasi beschäftigt gewesen zu sein – er tat dies auf einem Fragebogen, der nur die Optionen „Ja“ und „Nein“ zuließ. Einzelfallbewertungen waren nicht vorgesehen. Rücksicht für einen Teenager in einem repressiven System war nicht vorgesehen.

Der Prüfung durch die Universität kam am Samstag jedoch Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) zuvor, indem er Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) aufforderte, dem rot-rot-grünen Senats in seiner Sitzung am kommenden Dienstag vorzuschlagen, den Baustaatssekretär Andrej Holm zu entlassen.

Die Linke gab jedoch an, dass es dazu nicht kommen werde, Holm werde selbstständig zurücktreten, hieß es. Bis Samstagabend meldete er sich jedoch nicht zu Wort.
Am Ende der Debatte bleibt – jenseits aller Bigotterie – die Frage, was wir – als Gesellschaft – von unseren Vertretern in der Politik erwarten. Eine Frage, die so einfach nicht zu beantworten sein wird.

Sicher: Wir erwarten Ehrlichkeit. Doch wie hätte Holm damals ehrlich antworten sollen? Inwieweit ist es ehrlich, wenn ausgerechnet ein Anwalt der Gentrifizierungsindustrie, den Angriff gegen den politischen Gegenspieler – der in diesem Falle Teil der selben Landesregierung ist – führt? Wieviel Ehrlichkeit steckt in einem Fraktionsvorsitzenden, der in seinem Machteifer bereit ist, seinen Parteigenossen und Bürgermeister, dem er den Parteivorsitz abjagen will, sowie die Koalition, in der er Mitglied ist, im Plenum bloßzustellen? Und inwiefern ist es ehrlich, wenn dieser Bürgermeister, der in der eigenen Partei um Kontrolle kämpft, dann einen Staatssekretär über die Klippe springen lässt, um Stärke gegenüber den Gegnern in der eigenen Partei zu demonstrieren?

Wenn die SPD, die einst einen Mann zum Bundeskanzler machte, der bewusst seine Nazi-Vergangenheit verschleierte, heute sprichwörtlich über Leichen geht, und durchzogen ist von systemischer Korruption und innerem Machtgerangel, kann man ihr dann abnehmen, dass es ihr in der Beurteilung der Schuld oder Unschuld eines Teenagers in der Wendezeit nur um Ehrlichkeit geht? Sicher nicht!

Tatsächlich ist es nämlich nicht die emblematische „Affäre Holm“, sondern die allgemeine Uneinigkeit der links-moderaten Kräfte – und der SPD selbst, an der die rot-rot-grüne Koalition, nur sechs Wochen nachdem sie angetreten war, die Hauptstadt und ihre politische Kultur zu verändern, zu zerbrechen droht.

Soweit will es wohl Vize-Regierungschef Klaus Lederer (Linke) nicht kommen lassen, er will die Koalition retten. Alle Beteiligten müssten sich nun nochmals darüber verständigen, wie sie miteinander umgehen wollen, erklärte der Kultursenator im RBB. „Das war jetzt ein ganz schlechter Start. Und jetzt hoffe ich, dass wir tatsächlich dazu kommen, uns zu verständigen, wie wir die Stadt voranbringen.“ Mit dem Vorgehen Müllers zeigte sich Lederer nicht einverstanden: „Herr Müller hat uns informiert, dass eine Erklärung kommt. Das sie heute kommt, wussten wir nicht.“ Die Linke stünde nun, so Lederer, vor einer harten Entscheidung: „Entweder entscheiden wir uns für Andrej Holm oder für R2G“ – also dem Fortbestand der rot-rot-grünen Koalition. Am Ende fiel offenbar die Entscheidung für die Regierungsbeteiligung und für den Rücktritt Holms aus.

Abschließend ist festzustellen, dass Jugendsünden an Linken immer länger zu kleben scheinen als an allen anderen, so konnte der „begeisterte“ Nazi Kiesinger zum Bundeskanzler werden und so wurde nach der Wende über die FDJ-Vergangenheit der Angela Merkel nie wieder debattiert, während Andrej Holms politische Karriere wegen wenigen Monaten bei der Stasi ihr Ende findet und sich Gregor Gysi vor jeder Wahl mit Anschuldigungen zu seiner angeblichen – aber nie belegten – Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter der selben Behörde auseinander setzen muss. Man könnte beinahe ein Muster erkennen.


Anmerkung der Redaktion: Folgendes Statement wurde von der Linken in Berlin noch am Samstag veröffentlicht:

Gemeinsame Erklärung der Landesvorsitzenden der Partei DIE LINKE. Berlin, Katina Schubert und der Vorsitzenden der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Carola Bluhm und Udo Wolf:

Die heutige Erklärung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller kam für uns zum jetzigen Zeitpunkt sehr überraschend. Wie schon vor der Senatsklausur versucht ein Koalitionspartner, die anderen Koalitionspartner über die Öffentlichkeit zu Entscheidungen zu zwingen. Das erschwert die Suche nach gemeinsamen Lösungen. Im Vertrauen auf die von Michael Müller und Katrin Lompscher in der Fragestunde des Abgeordnetenhauses abgegebenen Erklärungen zum weiteren Verlauf sind wir davon ausgegangen, dass im Rahmen einer koalitionsinternen Beratung eine Entscheidung gemeinsam erfolgt.

Andrej Holm hat unser Vertrauen. Wir haben ihn als anerkannten Experten gebeten, als Staatssekretär Verantwortung für einen rot-rot-grünen Neuanfang in der Mieten- und Wohnungspolitik zu übernehmen.

Wir wissen um die polarisierte Debatte in der Stadt zum Start der rot-rot-grünen Regierung und ihre Zuspitzung um die Bewertung der Personalie Andrej Holm. Wir wissen auch um die große Bandbreite der Bewertungen, Einschätzungen und Erwartungen innerhalb der Koalition. Gerade deshalb ist es notwendig, dass die Koalition sich an das im Koalitionsvertrag verabredete Verfahren im Falle unterschiedlicher Auffassungen und Konflikte hält. Nur so wird eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Koalition über eine gesamte Legislaturperiode möglich sein.

Mit der Aufforderung an Senatorin Katrin Lompscher, ihren Staatssekretär Andrej Holm zu entlassen, hat der Regierende Bürgermeister die ohnehin schwierige Situation leider verschärft. Wir werden unser weiteres Vorgehen in dieser Frage intern und innerhalb der Koalition weiter beraten.

Warum die AfD sich eine rechtsradikale Polizeimiliz wünscht.

Berlin. Im Rahmen ihrer Kritik an der rot-rot-grünen Landesregierung fordert die Berliner AfD-Fraktion die Wiedereinführung eines „Freiwilligen Polizeidienstes“, nach dem Vorbild einer anachronistischen Miliz schlecht ausgebildeter – „ehrenamtlicher“ Hilfspolizisten, die 2002 endgültig aufgelöst wurde, nachdem unter anderem tiefe Verstrickungen im illegalen Waffenhandel und in der Neonazi-Szene bekannt wurden.

Die AfD-Fraktionen in den Landtagen der Nation gehören im parlamentarischen gewöhnlich Alltag nicht unbedingt zu den fleißigsten, was das Stellen von Anträgen angeht, soviel hat sich mittlerweile gezeigt – das ist aber im populistischen Zeitalter politisch nicht allzu relevant, denn in zwei Dingen sind AfD-Politiker weiterhin erstklassig: Kritisieren und provozieren. Vielleicht hat die AfD aber auch nur noch nicht verstanden, dass man einer Forderung auch mit den entsprechenden Anträgen Gewicht verleihen muss?

Dementsprechend unerwartet untermauert die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus ihre Kritik an der Sicherheitspolitik der rot-rot-grünen Landesregierung tatsächlich mit einem Antrag, so abstrus und provokativ er auch sein mag. Unter den wenigen Anträge, welche die Fraktion zu innenpolitischen Themen bisher gestellt hat, findet sich auch einer zur Schaffung eines „Freiwilligen Polizeidienstes“, in dem sich nach dem Willen der AfD „Männer und Frauen ohne Erwerbsabsicht zu einem freiwilligen Dienst für das Allgemeinwohl“ engagieren sollen, wodurch die Polizei „bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ entlastet werden soll – auch indem Freiwillige zum regulären Streifendienst eingesetzt werden sollen.

Zu diesem Zweck sollen Angehörigen der Freiwilligenmiliz polizeiliche Befugnisse und Privilegien übertragen werden können – auch die Erlaubnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs, also zur Verwendung von körperlicher Gewalt, oder Waffengewalt. Die Ausbildung der Miliz soll gemäß des AfD-Vorschlags zwei Wochen dauern, man würde dann in Berlin schneller Hilfspolizist, als man einen Moped-Führerschein machen kann. Unklar ist dagegen, inwieweit es für die Zivilbevölkerung erkennbar wäre, ob sie mit einem Milizionär oder mit einem legitimen Polizisten sprechen.

Abstrus genug? Es kommt noch besser: Bewusst verschweigt die AfD dabei, dass die überwältigende Mehrheit der Angehörigen sogenannter Bürgerwehren, die sich im vergangenen Jahr – auch unter Billigung und Teilnahme von AfD-Politikern – in ganz Deutschland, aber vor allem im Osten der Republik bildeten, aus dem rechtsradikalen Spektrum rekrutiert wurden. In Berlin wird es kaum anders sein. Die AfD würde sich damit auch eine Polizeimiliz schaffen, auf die sie – unabhängig von ihrer politischen Macht – einen gewissen Einfluss ausüben kann. Auch solche Gedanken mögen eine Rolle gespielt haben, als die Vorlage erarbeitet wurde. Im Kern aber handelt es sich wohl bei dem Antrag auch nur um eine weitere kalkulierte Provokation, denn die geplante Polizeimiliz der AfD hat in Berlin durchaus ein historisches Vorbild.

Bis 2002 gab es in Berlin nämlich schon einmal eine Laienpolizei, die „Freiwillige Polizeireserve“ (FPR), die 1961 in Westberlin als Reak­tion Westberlins auf die in Ostberlin gebildeten Betriebskampfgruppen gegründet worden war. Dass diese Freiwilligenpolizei schließlich aufgelöst und als Fehlschlag in die Geschichtsbücher einging, hatte konkrete Gründe: Schon 1992, kurz nach der Wiedervereinigung, kam ans Licht, dass zwölf Berliner – darunter auch fünf Mitglieder der FPR – illegal mit Waffen aus der Schweiz und Frankreich handelten. Bei den folgenden Ermittlungen wurde auch Belastungsmaterial „mit eindeutig rechtsextremistischem Hintergrund“ gefunden, wie ein später eingesetzter parlamentarischer Untersuchungsausschuss protokollierte.

Um die Einstellungspraxis der FPR zu untersuchen, setzte die Senatsinnenverwaltung 1993 eine eigene Prüfgruppe ein. Dabei kam allerdings nicht viel mehr zu Tage, da sich zahlreiche Teilnehmer der freiwilligen Polizeigruppe aktiv den Ermittlungen entzogen. In einem Änderungsantrag der damaligen Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses hieß es damals: „Zu keiner Zeit wurde die Möglichkeit einer rechtsextremen Unterwanderung zielgerichtet untersucht.“

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Illegaler Waffenhandel und Verstrickungen ins rechtsradikale Milieu sorgten 2002 schließlich für ein Ende des Fehlschlags „FPR“.

Dass dieser historische Hintergrund der AfD-Fraktion unbekannt ist, ist kaum anzunehmen, was den Verdacht, es handle sich um eine blanke Provokation, weiter verstärkt.

Ein Satz aus dem Gesetzesentwurf lässt jedoch auch die vorige Interpretation, dass die AfD sich eine Polizeimiliz schaffen will, auf die sie Einfluss nehmen kann, zu: „Der freiwillige Polizeidienst trägt zur Prävention von unkontrollierten Bürgerzusammenschlüssen – wie Bürgerwehren – bei (…)“. Wobei über die Planung einer „Bürgerwehr“ in Berlin bisher nichts bekannt war. In Anbetracht der Tatsache, dass – wie erwähnt – nicht selten AfD-Funktionäre an der Gründung solcher „Bürgerwehren“ beteiligt waren, darf dieser Satz daher durchaus als politische Drohung verstanden werden.

Wer übrigens eine Parallele zu der von Bundesinnenminister Thomas De Maizière vorgeschlagenen „Wachpolizei“ erkennt, läge damit nicht ganz falsch, wobei die Milizionäre des Innenministers wenigstens noch zwölf Monate Ausbildung bekämen, während bei den Hilfspolizisten der AfD nur zwei Wochen Ausbildung ausreichen sollen. Beides ist zu wenig! Wenn die Sicherheitslage – gefühlt und real – in der Bundesrepublik verbessert werden soll, brauchen wir keine schlecht ausgebildeten Milizen, sondern – im Gegenteil – mehr kluge und bestmöglich qualifizierte Polizisten.

Eine späte Entschuldigung für ein fast vergessenes Verbrechen gegen Schwule und Lesben.

Washington D.C. (USA). Der kalte Krieg war in vielerlei Hinsicht ein Krieg der Ideologien: Im Westen stand staatlich geförderter Kapitalismus, im Osten stand planwirtschaftlicher Pseudokommunismus. Auf beiden Seiten gab es aber auch unsägliche Menschenrechtsbrüche, die zunächst nicht mit wirtschaftspolitischer Ideologie verbunden zu sein scheinen. Für einen dieser Rechtsbrüche, einen beinahe vergessenen, die sogenannte „Lavender Scare“ (etwa: lila Panik), also die massenhafte – unbegründete – Entlassung von Homosexuellen aus dem öffentlichen Dienst im Rahmen der antikommunistischen Hexenjagden des „McCarthyismus“ hat sich nun US-Außenminister John Kerry entschuldigt.

Kerry erkannte dabei im Besonderen die Schuld seines Ministeriums bei der Diskriminierung von Schwulen und Lesben an: „In der Vergangenheit – seit den 1940er Jahren, aber auch in den Jahrzehnten darüber hinaus – war das US-Außenministerium unter den vielen öffentlichen und privaten Arbeitgebern, die gegen Angestellte und Bewerber auf der Grundlage ihrer wahrgenommenen sexuellen Orientierung diskriminierten, indem es einige Angestellte zur Kündigung zwang und sich von vornherein weigerte, bestimmte Bewerber einzustellen,“ so der Außenminister. „Diese Aktionen waren damals genauso falsch, wie sie heute falsch wären.“

„Im Namen des Ministeriums,“ So Kerry weiter, „entschuldige ich mich bei jenen, die von solchen Praktiken der Vergangenheit betroffen waren und beteuere das unerschütterliche Engagement des Ministeriums in Sachen Diversität und Inklusion all unserer Mitarbeiter, einschließlich der Mitglieder der LGBTI-Community.“

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Senator John McCarthy, federführend verantwortlich für die Hexenjagden gegen Kommunisten – und auch gegen Homosexuelle. (Foto von 1950)

Bedenkt man, dass die meisten der Betroffenen aus der McCarthy-Ära, in der die „Lavender Scare“ nur eine von mehreren Hexenjagden gegen angebliche Sowjet-Sympathisanten war, bereits verstorben sind, fragt man sich doch unweigerlich, warum es zu solchen Entschuldigungen immer erst so spät kommt.

Auslöser der Entschuldigung war wohl ein Schreiben des Senators Ben Cardin, des führenden Demokraten im außenpolitischen Ausschuss des US-Senats, aus Maryland, das den Minister im vergangenen November erreichte. Cardin bezeichnete die McCarthy-Ära und die „Lavender Scare“ in diesem Schriftstück als „dunklen Fleck auf unserer Nationalgeschichte und auf der Geschichte des Außenministeriums“. Der Senator will auch an einer Vorlage mitwirken, um eine offizielle Entschuldigung von Seiten des Kongresses zu bewirken.

Der letzte Schritt zur absoluten Macht: Erdogan ist angekommen!

Ankara (Türkei). Unmittelbar nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei Mitte vergangenen Jahres wurde auch auf dieser Seite in aller Deutlichkeit vor dem gewarnt, was nun unaufhaltsam seinen Lauf nimmt: Vor der Umwandlung der bis dato laizistisch-parlamentarischen Türkei zu einer anti-säkularen Präsidialdiktatur. Es war eine Warnung, die weder das Gros der Türken noch die europäische Politik ernst genommen hatte. Nun aber wird der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan mit seiner Partei AKP Fakten schaffen, die sich nicht mehr leugnen lassen!

Kriegt der türkische Staatspräsident seinen Willen, so wird noch innerhalb des ersten Halbjahres 2017 das politische System auch formal auf ihn ausgerichtet. Gemeinsam mit Devlet Bahceli, dem Vorsitzenden der rechtsextremen „Partei der Nationalistischen Bewegung“ (MHP), hat er – beziehungsweise die konservative Regierungspartei AKP – nun ein Paket von Vorschlägen für Verfassungsänderungen vorgestellt, das dem Präsidenten seinen Wunsch nach universeller Macht im Staate endlich erfüllen könnte. Sofern das 18 Punkte umfassende Paket eine Mehrheit von 60 Prozent im Parlament findet, soll es dem türkischen Volk für ein Referendum vorgelegt werden.

Um die notwendige Mehrheit zu erlangen, müssen 330 Abgeordnete dem Entwurf zustimmen. Die Zusammenarbeit mit der nationalistisch-chauvinistischen MHP kam zustande, weil die AKP „nur“ über 316 Mandate verfügt. So bot Bahceli die Stimmen seiner Fraktion an, sofern der neue Verfassungsentwurf auch die nationalistischen Positionen und Tabus seiner Partei spiegeln würde. Im Großen und Ganzen ist dies geschehen. Nur auf die Forderung nach einer Wiedereinführung der Todesstrafe ging die AKP – zunächst – nicht ein, Erdogan hatte jedoch im vergangenen Jahr mehrfach öffentlich über eine mögliche Wiedereinführung gesprochen.

Am Ende stand allerdings eine Einigung mit Bahceli, womit Erdogan eine weitere Hürde zur Schaffung einer, wie es die FAZ passend ausdrückt, „Präsidialdiktatur mit dekorativen plebiszitären Elementen“ genommen wurde, denn gemeinsam halten AKP und MHP die nötige Dreifünftelmehrheit für die unsäglichen Verfassungsänderungen – außerdem sorgte Erdogan durch die systematische Schwächung der größten Oppositionspartei, der kurdischen HDP, durch Verhaftungen, Repressionen und Schmiereinkampagnen für eine Opposition, die kaum handlungsfähig ist.

Eine letzte Hürde muss das Gesetzespaket schließlich allerdings noch nehmen: Mindestens die Hälfte der abstimmenden Bürger müssen den umfassenden Verfassungsänderungen in einem Referendum zustimmen, wobei die Verfassung kein Quorum bei einem Referendum erwartet, selbst wenn die Wahlbeteiligung also sehr niedrig ausfiele, wäre das Ergebnis bindend und die Verfassung würde geändert – zuungunsten der Freiheit der türkischen Bevölkerung.

Referenden stellen, wenn sie von Populisten organisiert werden allerdings kaum ein Hindernis dar: Erdogan ist in der Türkei – trotz aller Rechtsbrüche – beliebt wie nie, seine Aposteln verbreiten freiwillig und gern Regierungspropaganda, jede Kritik an ihrem Staatspräsidenten wird von ihnen wie eine Beleidigung des türkischen Volkes behandelt, kritische Journalisten und Politiker werden systematisch kriminalisiert und mundtot gemacht, intensive populistische Werbekampagnen tun das übrige. Das Referendum hat Erdogan schon gewonnen.

Das Gesetzespaket will die AKP nun im Eiltempo durchs Parlament bringen, damit das Referendum schon Anfang April abgehalten werden kann. Allerdings gibt es sowohl in der MHP als auch in der AKP noch Widerstand gegen die Verfassungsänderungen: Mindestens sechs Abgeordnete der MHP-Fraktion kündigten bereits an, dagegen stimmen zu wollen, während AKP-Abgeordnete ihre Abneigung gegen das Paket nur hinter vorgehaltener Hand äußern wollen – aus Angst um die eigene Karriere, und weil solches Verhalten einmal mehr als „terroristische Propaganda“ gewertet werden könnte. Eine Angst, die berechtigt sein dürfte, denn, obwohl formal eine geheime Abstimmung über die Änderungen vorgesehen ist, forderten besonders loyale Erdogan-Aposteln bereits ein öffentliches Votum, um mögliche Abweichler einzuschüchtern.

Abschließend ist der jüngste Vorstoß als letzter konsequenter Schritt in Erdogans ultimativem Plan zur Umstrukturierung der Türkei in eine „gemäßigt islamistische Präsidialdiktatur“ zu bewerten. Das erschreckende daran ist eigentlich nur, dass er diesen Schritt schon im Jahre 1998 ankündigte, als er auf einem politischen Kongress sagte: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ Schon damals rief der rechte Despot also dazu auf, die Mittel der Demokratie zu nutzen, um eine anti-säkulare, theokratische Diktatur zu erwirken – er wurde dafür ursprünglich zu zehn Monaten Haft und zu lebenslangem Politikverbot verurteilt.


Anmerkung der Redaktion: Unsere Gedanken sind bei den Bürgern der Türkei, wir hoffen inständig, dass sie sich – entgegen aller angestrengten Propaganda – im April nicht für den Weg der Diktatur entscheiden werden und dass sie weiterhin stolz zu den Errungenschaften der Demokratie stehen. Wir wünschen uns – auch aufgrund der Lehren, welche die deutsche Bevölkerung aus der freiwillig gewählten Diktatur gezogen hat – eine freie Türkei, in der jeder ein unanfechtbares Recht auf seine Meinung hat.

Wir erklären uns solidarisch mit jenen Politikern, Lehrern, Richtern, Anwälten und Staatsbediensteten, die aufgrund ihrer politischen Überzeugungen ihre Arbeit verloren, als Terroristen gebrandmarkt oder verhaftet wurden, und wünschen jenen Kräften, die in der Türkei noch immer den Kampf für die Freiheit – gegen die Erdogan-Diktatur – führen, viel Kraft.

US-Republikaner fordern Gesetz zum „Zwangsouting“ von LGBT-Schülern.

Richmond, Virginia (USA). Es sind orwellsche Zeiten! Unter dem – nicht unabsichtlich – irreführenden Titel “The Physical Privacy Act” brachte im Parlament des US-Bundesstaates Virginia ein republikanischer Abgeordneter jüngst einen Gesetzesvorschlag ein, der Lehrer dazu zwingen würde, die sexuelle Orientierung von LGBT-Schülern gegenüber deren Eltern zu „outen“.

Laut der amerikanischen Tageszeitung „The Washington Blade“ ähnelt das vom republikanischen Delegierten Bob Marshall vorgeschlagene Gesetz sehr dem unsäglichen „H.B. 2“-Gesetz aus North Carolina, welches auch als „Badezimmer-Gesetz“ bezeichnet wurde und welches im vergangenen Jahr international für Furore sorgte. In diesem Gesetz wurde es Transgender-Personen verboten, in öffentlichen Gebäuden die Toilette für das Geschlecht, mit dem sie sich identifizieren, aufzusuchen. Mehrere solcher Gesetze und Entwürfe hatten international für solches Aufsehen gesorgt, dass einige europäische Länder – unter anderem die Bundesrepublik – im vergangenen Jahr Reisewarnungen für den Süden der USA herausgaben.

In Marshall’s Gesetzentwurf „H.B 1612“ ist jedoch eine Besonderheit zu finden, die an politischer Kurzsichtigkeit und Ignoranz kaum zu überbieten ist: Gemäß einer „elterlichen Benachrichtigungsklausel“ in der Vorlage würden künftig in Virginia – sofern das Gesetz ratifiziert wird – Lehrer und Erzieher dazu verpflichtet, den Eltern von Kindern und Jugendlichen mitzuteilen, dass ihr Kind lesbisch, schwul, transgender, bisexuell oder unentschlossen sein könnte. Damit würde das Gesetz nicht nur das Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und Lehrern nachhaltig und tiefgreifend beeinflussen, sondern es LGBT-Jugendlichen auch noch schwerer machen, sich den Rat von Erwachsenen zu holen. Pädagogisch sei deshalb diese Klausel eine Katastrophe, so Cathryn Oakley von der „Human Rights Campaign“.

Jugendliche mit alternativer Sexueller Orientierung oder Identifikation leiden gerade in konservativen Familienumfeldern häufig unter psychischem Druck und Unsicherheit, wenn sie ihre sexuelle Identität entdecken. Die Aufgabe von Lehrern und Erziehern muss es gerade in solchen Lebensumständen sein, Jugendlichen bei Bedarf beratend zur Seite zu stehen und ihnen – neutral und ohne zu urteilen – die Möglichkeit und Zeit zu geben, sich über das eigene Selbst klar zu werden, statt die psychologische Belastung mit einem erzwungenen Coming-Out zu erhöhen!

Die Gesetzesvorlage „H.B. 1612“ ist dementsprechend gleich auf mehreren Ebenen ein Skandal und wäre in der Lage echten, lang anhaltenden Schaden anzurichten, wenn sie beschlossen wird. Gerade im Süden der USA, der immer noch religiös-konservativ geprägt ist, kämpfen LGBT-Jugendliche häufig mit der Akzeptanz im rückschrittlichen Umfeld. Ein Zwangsouting könnte dabei nicht nur psychologische Probleme auslösen, sondern Jugendliche auch in eine Lage bringen, in der sie von den Eltern misshandelt, aus der Wohnung geworfen, oder zur – unwissenschaftlichen und erwiesenermaßen unwirksamen aber mental schädigenden „Konversionstherapie“ gezwungen werden.

Der Vorschlag enthält des Weiteren – im Gegensatz zum Toilettengesetz in North Carolina – eine Vollstreckungsklausel für die transphobe Toilettenregelung. Laut „The Washington Blade“ regelt das eingebrachte Gesetz mit dem orwellsch-ironischen Titel „The Physical Privacy Act“ (etwa: Körperliche Privatsphäre Verordnung), dass regierungseigene Einrichtungen verpflichtet würden, Schadenersatz zu entrichten, wenn jemand „physischem oder emotionalem Stress“ ausgesetzt wäre, weil eine Person aufgrund ihrer geschlechtlichen Identifikation (und nicht aufgrund ihres angeborenen Geschlechts) eine nach Geschlechtern getrennte Toilette benutzen würde. Ana Kasparian, Moderatorin der linksliberalen Polit-Webshow „The Young Turks“ bezeichnete deshalb das Gesetz als „Toilettenregelung auf Steroiden“.

Überall in den USA versuchen Republikaner derzeit ähnliche Vorlagen in die Parlamente der Bundesstaaten einzubringen, trotz des phänomenalen Fehlschlages, den die Toilettenverordnung in North Carolina darstellte. Nachdem der Bundesstaat das diskriminierende Gesetz im Vorjahr verabschiedet hatte, hatten verschiedene Staaten mit Reisewarnungen reagiert, Sport- und Tourismusverbände hatten demonstrativ einen Bogen um den Staat gemacht, der Wirtschaft waren Milliarden verloren gegangen. Dennoch, so Menschenrechtsaktivistin Oakley, erwartet man in den USA weitere diskriminierende Gesetzesentwürfe.

Das diese Art von institutionalisierter Homophobie aber nicht nur ein Problem in den USA werden könnte, sondern auch in Deutschland, zeigt das Beispiel der Unisex-Toiletten in Berlin. Kaum waren diese beschlossen, brach von konservativer Seite der Shitstorm los – die Argumente waren dabei die gleichen wie in den Vereinigten Staaten. Spricht man über LGBT-Rechte in Deutschland, darf übrigens auch nicht vergessen werden, welche Partei stets ganz offen an der homophoben „Demo für Alle“ teilnimmt, und welche Partei ebenso offen mit selbsternannten Schwulenheilern debattiert, ohne deren generellen Standpunkt auch nur im Geringsten anzugreifen: Die AfD.


Anmerkung der Redaktion: Unsere Solidarität gehört denen, die sich in den USA und weltweit für die Grundrechte von Schwulen, Lesben, Transgender-Personen, Bisexuellen und anderen Alternativsexuellen einsetzen. Die Gefahr für ihre Rechte ist real – auch in der industrialisierten Welt, und es braucht eine starke, politische und vernetzte LGBT-Community, um dieser Gefahr entgegen zu treten! Es genügt eben nicht, einmal im Jahr auf dem CSD abzufeiern!

Studie: Abtreibungen haben keine negativen Auswirkungen auf die geistige Gesundheit.

Washington D.C. (USA). Gerade in den USA ist die Abtreibungsdebatte noch lange nicht endgültig abgeschlossen: So hat der designierte US-Präsident Donald Trump angekündigt, Richter in den obersten Gerichtshof, welcher derzeit nach dem plötzlichen Tod des erzkonservativen Antonin Scalia im vergangenen Jahr eine Vakanz aufweist, zu berufen, die den Gerichtsbeschluss rückgängig machen werden, welcher Abtreibungen bundesweit erlaubt. Außerdem versuchen sogenannte „Pro-Life“ (oder „Anti-Choice“) Aktivisten und konservative Politiker auf Bundesstaatenebene immer wieder, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen einzuschränken. Dazu wird auch immer wieder – wie jüngst in einem Informationspamphlet, das in Texas in allen Abtreibungskliniken ausgehändigt werden muss – die Behauptung aufgestellt, Abtreibungen führten zu Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen. Eine neue Studie hat nun ergeben, dass diese Behauptung falsch ist.

Neben Texas verlangen noch einige andere – vor allem konservativ geprägte – Staaten, dass Frauen, die eine Abtreibung wünschen, dahingehend „beraten“ werden, dass Abtreibungen negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit hätten. Die neue Studie, die im Fachmagazin „JAMA Psychiatry“ publiziert wurde, zeigt offenbar, dass Frauen, die eine Abtreibung hatten, keinem höheres Risiko unterliegen, an Depressionen und klinischen Angstzuständen zu erkranken. Im Gegenteil: Der Untersuchung zufolge sind es Frauen, denen Abtreibungen verwehrt blieben, die am ehesten psychisch erkranken. Die „Beratung“, welche die US-Bundesstaaten von Abtreibungsärzten per Gesetz verlangen, ist demnach falsch!

„Was wir herausgefunden haben, ist, dass das Verweigern einer Abtreibung negative Folgen für die mentale Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen hat, und wir fanden keine Hinweise auf zunehmende psychische Probleme nach einer Abtreibung,“ erklärte Hauptautorin Antonia Biggs, die an der University of California in San Francisco über „Reproduktionsgesundheit“ forscht.

Dabei ist die jüngste Untersuchung nicht die erste, bei der kein Zusammenhang zwischen Abtreibungen und psychischen Erkrankungen gefunden werden konnte: Als die American Psychological Association (APA) in einer Meta-Studie die Forschung zu der Thematik durchging, kam sie zu dem Schluss, es gebe „keine glaubhafte Evidenz, dass eine einzige frei gewählte Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft für sich genommen psychische Probleme bei erwachsenen Frauen auslöst.“ Die neuen Forschungsergebnisse von der kalifornischen Universität bauen jedoch auf erweiterter Methodik auf und bieten die bisher sichersten Belege dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche keinen mentalen Schaden anrichten.

Für die Forschungsarbeit befragten die Forscher 956 Frauen aus dreißig verschiedenen Abtreibungskliniken in 21 US-Bundesstaaten. Die Erstbefragung fand dabei, eine Woche nachdem sie um eine Abtreibung ersucht hatten, statt. Danach gab es fünf Jahre lang halbjährliche Gespräche zwischen den Frauen und den Forschern. Dabei konzentrierten sich die Wissenschaftler aus Vergleichbarkeitsgründen insbesondere auf zwei Gruppen: Solche Frauen, die ihre Abtreibung noch kurz vor dem dafür maximal zugelassenen Alter des Fötus hatten, und solche, denen eine Abtreibung verwehrt blieb, weil sie diese Grenze gerade überschritten hatten.

Die gewählten Gruppen sind deshalb gut vergleichbar, weil sie ähnlich weit in ihren Schwangerschaften waren und weil sie beide aus Frauen bestanden, die Abtreibungen wünschten. Diese Konstellation machte es möglich, zwischen den potentiellen Effekten einer ungewollten Schwangerschaft und einer Abtreibung zu differenzieren.

Innerhalb der Gruppe, welcher die Abtreibungen verwehrt wurden, wurde eine weitere Unterscheidung vor genommen zwischen Frauen, die das Kind austrugen und solchen, die es – aufgrund von Fehlgeburten oder Abtreibungen anderswo – nicht austrugen.

Auf diese Weise fanden die Forscher heraus, dass in der Woche nachdem die Probandinnen erstmals die jeweilige Abtreibungsklinik aufsuchten, die Frauen am ehesten litten, denen diese verwehrt blieb. Verglichen mit den Probandinnen, welchen eine Abtreibung gerade noch gestattet wurde, berichteten diese von mehr Angstzuständen, geringerem Selbstwertgefühl und geringerer Lebenszufriedenheit. Die Wahrscheinlichkeit für Depressionen war bei beiden Gruppen gleich.

„Verglichen damit, eine Abtreibung zu haben, scheint es mit einem größeren Risiko, zunächst negative psychologische Folgen zu erfahren, verbunden zu sein, eine Abtreibung verweigert zu bekommen,“ so die Studie. Die Wissenschaftler erklären allerdings, dass dies ein Ergebnis sowohl der konkreten Erfahrung, den Schwangerschaftsabbruch verweigert zu bekommen, als auch Folge sozialer und emotionaler Herausforderungen, die mit dem Entdecken einer ungewollten Schwangerschaft und dem Wusch nach einer Abtreibung verbunden sind, sein könnte.

Die Forscher zeigten außerdem, dass die Werte beider Gruppen mit der Zeit konvergierten, dass also die psychologische Gesundheit der zweiten Gruppe sich in der Regel wieder erholte. Bei der letzten Befragung, fünf Jahre nach dem Erstkontakt waren keine erkennbaren Unterschiede zwischen beiden Gruppen festzustellen. „Überraschend war, dass Frauen, denen eine Abtreibung verweigert wurde, doch so belastbar waren und dass die negativen Effekte nicht länger anhielten,“ so Studienleiterin Biggs.

Das abschließende Ergebnis ist dementsprechend, dass es keine Verbindung zwischen Abtreibungen und psychischen Krankheiten gibt. Die Wissenschaftler stellen demgemäß eindeutig fest: „Diese Resultate stützen keine Politik, die Frauen den Zugang zu Abtreibungen auf der Basis der Behauptung, dass Abtreibungen der psychischen Gesundheit von Frauen schadet!“

Konservative wie der Ex-Präsidentschaftskandidat und Gouverneur von Ohio, John Kasich, brauchen aber bekanntlich keine wissenschaftlichen Gründe, um die Verfügbarkeit von Abtreibungen zu Beschränken. So unterschrieb Kasich zuletzt ein ausnahmsloses Verbot von Abtreibungen nach der 20ten Woche. Wobei ausnahmslos heißt: Auch eine Frau, die einen nicht selbstständig lebensfähigen Fötus trägt, bei der ernsthafte physische Probleme aus der Geburt resultieren könnten, oder die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurde, muss nach diesem Gesetz das Kind austragen. Gerade solche Frauen aber betreffe dieses Gesetz, heißt es von der amerikanischen Organisation „Planned Parenthood“, 99 Prozent der Abtreibungen fänden dagegen ohnehin vorher statt.

In Deutschland sind Abtreibungen schon nach der 12ten Woche nur unter besonderen Umständen straffrei und auch alle Abtreibungen, die nicht durch fachkundige Ärzte und unter Nachweis eines entsprechenden „Beratungsnachweises“ durchgeführt werden, sind rechtswidrig (§218-219b StGB regeln die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen). Und auch in Deutschland wird bei den verpflichteten Beratungen regelmäßig auf mögliche psychische Folgen des Schwangerschaftsabbruchs hingewiesen.

Vier Guantanamo-Häftlinge wieder auf freiem Fuß, aber kein Ende in Sicht.

Riad (Saudi Arabien). Kaum ein Ort auf der Welt wird eher mit dem Begriff „rechtsfreier Raum“ assoziiert als das Sondergefängnis der USA in der Militärbasis Guantanamo auf Kuba. Der scheidende US-Präsident Barack Obama war ursprünglich angetreten, das ungeliebte Gefangenenlager, wo mutmaßliche Terroristen einsitzen, die nie einen Prozess bekamen, die teilweise nie einer Straftat beschuldigt wurden, zu schließen. Er hielt dieses Wahlversprechen – wie so viele andere – nicht ein, reduzierte jedoch die Gefangenenzahl drastisch. Nun wurden kurz vor dem Regierungswechsel vier weitere Häftlinge freigelassen.

Am Donnerstagabend landeten die angeblichen Islamisten auf dem Flughafen der saudiarabischen Hauptstadt Riad. Ausgerechnet hier, im wahabitischen Königreich Saudi-Arabien, in dem Scharia-Recht gilt und in dem es beispielsweise Frauen nicht erlaubt ist, Auto zu fahren, sollen die ehemals rechtlosen Ex-Häftlinge nun ein Programm zur Deradikalisierung durchlaufen.

Auf die vier Jemeniten (Jemen wird derzeit übrigens von der saudischen Luftwaffe mit amerikanischer Hilfe flächenmäßig bombardiert) warteten am Flughafen dutzende Angehörige. Einer der Freigelassenen, Salim Ahmed bin Kanad, erklärte, er fühle sich wie „neugeboren“, ein anderer, Mohammed Bawasir, gab an, ganze 15 Jahre in der Hölle von Guantanamo verbracht zu haben. Nach den jüngsten Freilassungen sind mittlerweile noch 55 Menschen in dem berüchtigten Gefangenenlager auf Kuba inhaftiert. Das weiße Haus ließ jedoch am Donnerstag bekanntgeben, dass in den letzten Tagen der Präsidentschaft Obamas noch weitere Gefangene freigelassen werden sollen. Bei etwa einem Drittel der übrigen Inhaftierten ist prinzipiell bereits geklärt, dass sie aus dem Lager verlegt werden können. Allerdings stehen keine Aufnahmeländer fest.

Donald Trump, der designierte republikanische US-Präsident, hatte indes unter Berufung auf die angebliche Gefährlichkeit der Gefangenen – gegen die es nie ein Gerichtsverfahren gab – angekündigt, es werde während seiner Amtszeit keine Freilassungen aus dem Gefangenenlager geben. Im Wahlkampf hatte er außerdem gegenüber einer jubelnden Menge geäußert, er werde die  – selbst unter US-Hardlinern umstrittene und mittlerweile offiziell in Guantanamo abgeschaffte – Foltermethode „Waterboarding“, bei der dem Opfer sein Ertrinken simuliert wird, und „Schlimmeres als Waterboarding“ wieder einführen.

Nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 hatten die USA unter dem republikanischen Präsidenten George W. Bush begonnen, die Militärbasis in der Karibik als Gefangenenlager für angebliche Islamisten zu nutzen. Zeitweise war das Lager mit bis zu 780 Häftlingen belegt, von denen seit ihren Festnahmen in den Jahren 2001 und 2002 kaum jemand angeklagt oder gar verurteilt wurde. Viele wurden gefoltert und misshandelt, sie wurden in Guantanamo zu Rechtlosen. Der scheidende US-Präsident Obama hatte bei seinem Amtsantritt im Jahre 2009 versprochen, das Gefangenenlager zu schließen . Ein Versprechen, das die Obama-Regierung zuletzt im Februar vergangenen Jahres wiederholt hatte, schlussendlich aber doch nicht halten konnte.

Dabei hatte Obama unter anderem für seine Pläne, das international verpönte – und von vielen als illegal betrachtete – Sondergefängnis auf der Guantanamo-Basis zu schließen, im Jahr nach seiner Wahl den Friedensnobelpreis erhalten.