Gesetzliche Rente ist weiterhin das effektivste System zur allgemeinen Altersvorsorge.

Nach Ansicht des Würzburger Volkswirtschaftsprofessors und „Wirschaftweisen“ Peter Bofinger ist das sogenannte Dreisäulen-Modell der Altersversorgung gescheitert. Die Sparquote von Haushalten mit niedrigem Einkommen ist gesunken und im Niedrigzins-Umfeld bringt die gesetzliche Rente eine höhere Rendite als die private Altersvorsorge.

“Eine Ausweitung der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) scheint völlig kontraproduktiv”, schreibt das Mitglied des Sachverständigenrates. Die vier anderen Sachverständigen könnten ihre Position zur bAV nicht mit verlässlichen Daten unterfüttern. Bofinger dagegen kann Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) anführen, nach welchen die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Männern eine Rendite von drei bis 3,5 Prozent ermöglicht, Frauen sogar 3,5 bis vier Prozent. „In einem globalen Niedrigzins-Umfeld erscheint die Förderung der bAV durch eine Befreiung von Sozialabgaben besonders fragwürdig“, schließt Bofinger. „Bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht stellt sich zunächst das Problem, dass dadurch die Gesetzliche Rentenversicherung nicht stabilisiert, sondern destabilisiert wird.“

In diesem Zusammenhang verweist der Professor auch auf ein älteres Gutachten des Sachverständigenrates von 2006/2007 in dem diesem Zusammenhang noch Rechnung getragen wurde: „Festzuhalten bleibt somit, dass die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung die Rendite der Gesetzlichen Rentenversicherung für einen sehr langen Übergangszeitraum senkt. Im Ergebnis bewirkt die Sozialabgabenfreiheit eine Umverteilung von den Älteren zu den Jüngeren. Dauerhaft benachteiligt werden diejenigen, die das Angebot der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung nicht annehmen wollen oder können.“

Letzteres, also die Unfähigkeit, die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung, wird jedoch immer häufiger, das Ziel der sogenannten Riester-Reform, Bezieher von Niedrigeinkommen zum Sparen zu bringen, sei nicht erreicht worden. “Die Sparquote ist vielmehr vor allem bei niedrigen Einkommen deutlich zurückgegangen”, erläutert der Wirtschaftsexperte. „Sie war zuletzt, das heißt im Jahr 2013, bis zu einem Haushaltsnettoeinkommen von 2.000 Euro sogar negativ. Im Jahr 1999, also vor Beginn der Sparförderung, lag die Grenze für die negative Sparquote noch bei 1.300 Euro.“

Zudem haben laut Gutachten nur fünf Prozent der Haushalte im untersten Einkommensviertel einen Riester- oder Rürup-Vertrag abgeschlossen. Das Dreisäulen-Modell trage also, entgegen der Meinung der anderen Ratsmitglieder, nicht dazu bei, die gesetzliche Rente finanziell abzusichern, verdeutlicht der Ökonom seine Meinung.

Einen direkten Zusammenhang erkennt der Wirtschaftswissenschaftler zwischen den gefallenen Sparquoten und dem Fallen der mittleren Haushaltseinkommen zwischen 2000 und 2013 um über 10 Prozent. „Der Befund einer negativen oder kaum positiven Sparneigung der Bezieher niedriger Einkommen deckt sich zudem mit der Statistik zur Vermögensverteilung, wonach die untere Hälfte der privaten Haushalte nur über 3 % des gesamten Vermögens verfügt.“

Potentiale zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erkennt Bofinger dagegen in der gleichgestellten Einbeziehung Selbstständiger in das System. Zwar spricht sich auch das Mehrheitsgutachten für eine Versicherungspflicht nicht obligatorisch abgesicherter Selbstständiger aus, es lehnt jedoch eine verpflichtende
Vorsorge m Rahmen der GRV ab. Mit einer solchen Maßnahme, ließe sich jedoch über Jahrzehnte hinweg das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt erhöhen und der Beitragssatz um rund einen halben Prozentpunkt reduzieren, erklärt der Professor. „Erst ‚in der langen Frist‘, das heißt konkret ab dem Jahr 2070, lässt sich dann kaum noch ein Unterschied zum Basisszenario feststellen.“


Peter Bofinger wurde im März 2004 in den Sachverständigenrat berufen. Der Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Würzburg ist somit das dienstälteste Mitglied des Gremiums. Er vertritt eine nachfrageorientierte Markttheorie und befasst sich im Rat schwerpunktmäßig mit Europäischer Integration, Geld- und Währungspolitik sowie Energiepolitik.

Bofinger ist zudem Autor der populärwissenschaftlichen Bücher „Wir sind besser, als wir glauben – Wohlstand für alle“ und „Zurück zur D-Mark? Deutschland braucht den Euro“ sowie des Standardlehrbuchs „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ für Wirtschaftsstudiengänge.

Der Ökonom ist der Ansicht, ein Wissenschaftler solle  – auch in beratender Funktion – klare Positionen bekennen statt Kompromisse einzugehen, denn „die Kompromisse macht die Politik schon selber.“

Warum die „Zweifel“ der Bundesregierung an der türkischen Pressefreiheit völlig daneben sind.

Istanbul. Die antidemokratischen Vorgänge in der Türkei nehmen mittlerweile schier abstruse Dimensionen an: Während zunächst der gescheiterte Putschversuch im Juli als Vorwand herangezogen wurde tausende Lehrer, Richter, Verwaltungsbeamte und Soldaten zu entlassen, Privatschulen zu schließen und Journalisten zu drangsalieren, trifft es in jüngster Zeit vor allem linke und pro-kurdische Medien – eine Verbindung zur Gülen-Bewegung, die öffentlich für den sommerlichen Putschversuch verantwortlich gemacht wird, ist als Vorwand längst nicht mehr notwendig. Nachdem am Montag auch noch der Chefredakteur der wichtigsten verbliebenen Oppositionszeitung „Cumhuriyet“,  Murat Sabuncu, zusammen mit vier weiteren Journalisten verhaftet worden war – insgesamt gibt es Haftbefehle gegen 14 Mitarbeiter des Blattes, meldet sich nun auch die Bundesregierung zu Wort: Zwei Tage nach dem absehbaren Schlag des türkischen Regimes gegen „Cumhuriyet“ äußert Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch im Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel „große Zweifel“ an der Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens.

Zuletzt war das Regime zunehmend nicht mehr nur gegen Oppositionsmedien vorgegangen, die dem konservativen Prediger und ehemaligen Weggefährten Erdogans, Fethullah Gülen, nahe stehen, sondern vermehrt auch gegen sozialistische und pro-kurdische Medien. So meldete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu am vergangenen Samstagabend, dass zehn Tage nach der Verlängerung des Ausnahmezustands 15 weitere Oppositionsmedien verboten worden seien. Neben der kurdischen Nachrichtenagentur DIHA seien demnach auch mehrere Regionalzeitungen in der Südosttürkei geschlossen worden, so die Meldung. Ihnen wird – auch wenn es oft keine offiziellen Begründungen gibt – implizit vorgeworfen, mit der militanten kurdischen Arbeiterpartei PKK zu kooperieren.

Am Montag traf es nun die „Cumhuriyet“: Den verhafteten und zur Fahndung ausgeschriebenen Journalisten wird die Unterstützung sowohl der Gülen-Bewegung als auch der als Terrororganisation eingestuften PKK vorgeworfen. Die „Cumhuriyet“, welche erst im Dezember von der Right Livelihood Award Stiftung als „Stimme der Demokratie“ mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet worden war, schrieb dazu: „Der Putsch gegen die Demokratie hat die Zeitung „Cumhuriyet“ erreicht.“

„Zu einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit in der Türkei zunehmend bedroht ist, beweist die „Cumhuriyet“, dass die Stimme der Demokratie nicht zum Schweigen gebracht werden kann.“ – Begründung der Right Livelihood Award Stiftung zur Preisverleihung an die „Cumhuriyet“

Das harsche Vorgehen der türkischen Regierung gegen diese journalistische Institution sorgte weltweit für Empörung, auch in Deutschland wurde das Regime schon am Montag scharf kritisiert. So meinte der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, Erdogan trete die Pressefreiheit nicht nur mit Füßen, sondern „er führt auch sie in Handschellen ab“. Die Bundesregierung dagegen blieb auffallend zurückhaltend in der Sache. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch warf ihr gar „Entschlossenes Schweigen“ vor und Katja Kipping bezeichnete die Türkeipolitik der Bundesregierung als „beschämendes Fiasko für die unveräußerlichen Werte der Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit“.

Zwei Tage später, sieht sich nun allerdings auch die Bundesregierung zu einer Aussage verpflichtet – übermittelt nicht durch die Bundeskanzlerin selbst, was tatsächlich ein starkes Signal gesendet hätte sondern durch den aalglatten Ex-Nachrichtensprecher Steffen Seibert. Dennoch: Die jüngsten Ereignisse seien für Kanzlerin Angela Merkel und die gesamte Regierung „in höchstem Maße alarmierend“, so Seibert. Die Bundesregierung werde den Fall weiter sehr aufmerksam beobachten, man habe allerdings „großen Zweifel daran, ob das Vorgehen gegen den Chefredakteur Murat Sabuncu und seine Kollegen rechtsstaatlichen Prinzipien entspricht“.

Seibert betonte allerdings auch, wie wichtig es sei, „dass dann weiter gesprochen wird“. Als Zeichen der Solidarität, so heißt es zudem aus dem Außenministerium habe der deutsche Botschafter in Ankara nach den Verhaftungen die Redaktion der Oppositionszeitung besucht. Aber ist das genug Solidarität? Reicht es, den Regierungssprecher eine Erklärung verlesen zu lassen und den Botschafter in die Redaktionsräume einer drangsalierten Zeitung zu schicken? Müssten nicht Bundeskanzlerin und Bundespräsident längst in einem gemeinsamen Auftritt die Entdemokratisierung der Türkei auf schärfste kritisiert haben, schon um zu signalisieren, dass eine freiheitliche Ordnung nicht zu Disposition stehen kann?

Die Bundesregierung ist da anderer Ansicht: Ihr geht es um Realpolitik, um Abkommen mit der Türkei, die gefährdet werden könnten und nicht zuletzt um den Flüchtlingsvertrag. Erst die öffentlichen Auftritte des ehemaligen „Cumhuriyet“-Chefredakteurs Can Dündar, der sich in Deutschland und ebenfalls auf der Fahndungsliste des Erdogan-Regimes befindet, sowie die öffentliche Empörung, die auf die Verhaftungen am Montag folgte, brachten die Regierung dazu, überhaupt zu reagieren. Dündar, hatte zuvor im Gespräch mit der „Welt“ unter anderem gesagt: „Die Reaktion der deutschen Regierung war wirklich schwach“, auch verglichen mit anderen westlichen Staaten.

Und selbst jetzt, in Anbetracht anhaltender Massenverhaftungen und -suspendierungen, in Anbetracht massiver Drangsalierung und Erpressung der Oppositionspresse, in Anbetracht von Repressionen gegen Linke und Kurden, in Kenntnis der wahrscheinlichen Wiedereinführung der Todesstrafe, meldet die Bundeskanzlerin nur „großen Zweifel“ an der Rechtsstaatlichkeit einer einzigen Handlung ein? Was gibt es da noch zu zweifeln? In der Türkei entsteht eine neue Diktatur, während die mächtigste Frau Europas untätig zweifelnd zusieht. Dabei war die zunehmende der Autokratisierung der Türkei schon am 15. Juli, am Tag des gescheiterten Putsches absehbar.

Übrigens sei noch einmal daran erinnert, dass Präsident Erdogan mit der Demontage der türkischen Demokratie nur ein Versprechen einlöst, für das er 1998 zu einer Haftstrafe und zunächst auch zu einem lebenslangen Politikverbot verurteilt worden war. Auf einer politischen Konferenz trug er damals folgendes Gedicht vor: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ Nun macht er dieses Versprechen wahr und baut die Türkei schrittweise in eine islamisch-präsidiale Diktatur um, wenigstens hält er sein Wort.

Die Islamisierung des Abendlandes – Von Kreuzrittern, Seldschuken und Gottesleugnern.

Fast jeden Montag treffen sich in Dresden, Freiburg, Würzburg und anderen deutschen Metropolen die mutigen Kreuzritter von PEGIDA und Konsorten, um Volk und Vaterland vor den heranstürmenden muslimischen Heeren der Osmanen, Araber und Seldschuken zu verteidigen … „Nein, so einfach ist das nicht!“, Erklärt mir einer dieser Kreuzritter: Die Islamisierung, so der PEGIDA-Mitläufer, der anonym bleiben will, laufe heute schleichend ab, schon bald, da ist er überzeugt, werde es in Deutschland nur noch Muslime geben. Und ich als Agnostiker trüge daran eine Mitschuld!

Die Logik, welcher der junge Mann dabei folgt ist bestechend: Wann immer ich darauf hinweise, dass keine Religion, auch nicht das alteingesessene Christentum, in der Politik etwas zu suchen hat, wenn ich richtig stelle, dass es in der jüngsten Vergangenheit weltweit mehr christlichen als muslimischen Terror gegeben hat, oder wenn ich die Homophobie christlich-fundamentalistischer Kräfte in Deutschland anspreche, helfe ich damit – unfreiwillig – der Verbreitung der islamistischen Ideologie.


Merke: Islam und Islamismus werden in diesem Umfeld gern auch synonym verwendet. Das ist zwar semantisch, als setzte man Konservatismus und Nationalsozialismus gleich, für solche Feinheiten haben aber die Kreuzritter in ihrem heiligen Krieg gegen Mohammeds Scharen keinen Blick, sie haben einen Kampf gegen alle Wahrscheinlichkeit zu kämpfen. Überhaupt scheinen Differenzierungen in diesem Milieu nicht gern gesehen zu sein – es sei denn natürlich, es geht um Relativierungen rund um die Person Lutz Bachmanns.


Dieser Logik liegt einmal mehr die anerzogene Überzeugung von der Bipolarität der Welt zugrunde, wer demnach nicht gegen eine Islamisierung Deutschlands ist, muss in dieser Logik zwangsläufig dafür sein. Da macht man es sich dann doch wieder „so einfach“.

Aber was ist eigentlich dran an der Angst vor der Islamisierung? Inwieweit ist sie berechtigt?

Will man diese Fragen beantworten, so muss man zunächst betrachten, wie sich die globalen Religionszugehörigkeiten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten entwickeln werden. Hierbei wird regelmäßig eine demographische Studie des renommierten Pew-Instituts in Washington D.C. herangezogen, die zu dem Ergebnis kommt, dass es tatsächlich – nach jetzigem Stand – 2070 mehr Muslime als Christen geben wird. „Demografischer Dschihad“ oder „Geburten-Dschihad“ nennen das nicht nur die Kreuzritter von PEGIDA. Tatsächlich wächst die Umma – die Gemeinschaft aller Muslime – signifikant schneller als die Christenheit, stärker als jede andere Religion, ja sogar stärker als die Weltbevölkerung insgesamt. Ist also was dran am „Demographischen Dschihad“?

Nicht direkt. Zwar hängt diese Entwicklung laut Pew-Direktor für Religionsforschung, Alan Cooperman, wirklich in erster Linie damit zusammen, dass in muslimischen Gesellschaften höhere Geburtenraten von derzeit durchschnittlich 3,1 Kindern pro Frau herrschen, während etwa es etwa in Deutschland im Schnitt nur 1,3 Kinder pro Frau sind – zur Populationserhaltung wäre eine Quote von etwa 2,1 optimal. Allerdings liegt das weniger am Islam selbst als am Entwicklungsstand der Länder, in denen die meisten Muslime leben. So geht ein hoher Entwicklungsstand i.d.R. auch mit einer höheren Gentrifizierung und damit mit einer niedrigeren Fertilitätsrate einher. Beispielsweise liegt die Geburtenrate in Malaysia, einem überwiegend muslimischen Land (der Islam ist außerdem Staatsreligion) mit verhältnismäßig hohem Entwicklungsstand (HDI: 0,773) mit 1,98 Geburten pro Frau knapp unter der kritischen Fertilitätsziffer, während im deutlich geringer entwickelten, aber vorwiegend christlichen Sambia (HDI: 0,561) die Geburtenziffer bei 5,73 liegt. Eine „aggressive“ Fruchtbarkeit islamischer Gesellschaften ist also nicht mehr als eine politisch motivierte Legende, wahr ist dagegen, dass ärmere Gesellschaften schneller wachsen, so korreliert die Fertilität stärker mit der geographischen Herkunft als mit ihrer Religionszugehörigkeit.

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Zusätzlich ist zu beachten, dass sich das generative Verhalten der rund 4,3 Millionen in Deutschland lebenden Muslime mit der Zeit dem Deutschen anpasst, so bekommen beispielsweise junge Deutschtürkinnen weniger Kinder als die vorige Generation, Frauen mit afrikanischem Migrationshintergrund bekommen in der Bundesrepublik nur durchschnittlich 2,6 Kinder, während die Fertilitätsrate des afrikanischen Kontinents bei 5,0 liegt.

Aufgrund der niedrigen Geburtenrate werden 2050 – migrationsbereinigt – nur noch 70 Millionen Menschen in Deutschland leben, davon wird voraussichtlich jeder Zehnte – also rund 7 Millionen Menschen – muslimischen Glaubens sein. Europaweit wird sich der Islam auf eine ähnliche Quote entwickeln. Da scheint die Angst der Pegida-Kreuzritter vor einer Islamisierung Deutschlands doch insofern unbegründet als das aus den deutschen Muslimen so kaum die „dominierende Bevölkerungsgruppe“ werden kann.


Merke: Der „Geburten-Dschihad“ ist eine politische Legende mit dem Ziel, den Islam als geringer entwickelt darzustellen, wie viele Kinder eine Frau im Durchschnitt bekommt ist stärker abhängig davon, von welchem Kontinent und aus welchen sozialen Verhältnissen sie kommt als von ihrer Religionszugehörigkeit. So führen Empowerment und höhere Bildung von Frauen, Zugänglichkeit von Verhütungsmitteln sowie sexuelle Aufklärung gleichermaßen zu einem höheren gesellschaftlichen Entwicklungsstand als auch zu einer geringeren Geburtenrate.


Ein weiterer Faktor für das schnellere Bevölkerungswachstum in islamischen Gesellschaften, so Cooperman sei allerdings, dass die muslimische Welt dominiert sei von autoritären Regimen, die einen – offenen – Abfall von der Religion unter Strafe stellen. Während also weltweit – insbesondere in hochentwickelten Gesellschaften – atheistische und agnostische Bekenntnisse auf dem Vormarsch sind, wird es laut Pew-Prognose eine solche Entwicklung in den islamisch geprägten Ländern nicht oder in deutlich geringerem Ausmaß geben. Die Pew-Studie berücksichtigt dabei allerdings naturgemäß nicht, wie viele Menschen tatsächlich muslimischen Glaubens sein werden. Jedoch ist bei weitem nicht jeder, der angibt, einer Religionsgemeinschaft anzugehören auch wirklich – geschweige denn im selben Maße – gläubig. So leben in Deutschland beispielsweise auch unter bekennenden Katholiken laut einer repräsentativen „Infratest dimap“ Umfrage von 2011 rund 18 Prozent Atheisten, unter Protestanten rund 26 Prozent. Da in Deutschland aber Atheismus nicht unter Strafe steht, ist davon auszugehen, dass diese Quoten in der muslimischen Bekenntniswelt deutlich höher liegen.

Das sich zumindest in der industrialisierten Welt der Trend zu weniger Religiosität fortsetzt, davon sind die Pew-Forscher ebenfalls überzeugt, so gehen sie davon aus, dass 2050 fast ein Viertel der Europäer (23 Prozent) Atheisten oder Agnostiker ohne Religionszugehörigkeit sein werden. Agnostiker, die sich trotzdem einer Religionsgemeinschaft zurechnen (z.B. katholische Agnostiker) sind dabei nicht eingerechnet. Dabei ist evident, dass Religiosität auch innerhalb der Glaubensrichtung keine allzu große Rolle mehr spielt. So ergab eine „TNS Infratest“ Umfrage von 2012, dass mehr als der Hälfte der Deutschen mittlerweile Religion unwichtig (26 Prozent) oder eher unwichtig ist (28,4 Prozent). Zugleich gab ein Fünftel (20 Prozent) der Befragten bei der „Infratest dimap“ Studie von 2011 an, Religion sei ihnen seit dem Mauerfall weniger wichtig geworden, während nur 13 Prozent der Umfrageteilnehmer gegenteiliges angaben.

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Auch bei den in Deutschland lebenden Muslimen ist diese Entwicklung feststellbar: Bei türkischstämmigen Muslimen hat die strenge Religiosität zwischen der ersten und der dritten Generation um etwa die Hälfte abgenommen und jungen Türkinnen und Türken in Deutschland ist die fundamentalistische Auslegung des Islam zunehmend fremd. Von Islamisierung kann also in Deutschland keine Rede sein, im Gegenteil „deislamisiert“ langfristig Deutschland seine Zuwanderer.

Wenn man den Religionsvektor in Europa benennen würde, müsste man also perspektivisch eher von einer „Atheisierung“ sprechen, die Islamisierung des Abendlandes ist dagegen eine Legende.


Human Development Index (HDI), Fertilitätsrate und vorherrschende Religionszugehörigkeit beispielhafter Länder. (2014)

Malaysia – HDI: 0,773 (hoher menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 1,98
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Islam

Ägypten – HDI: 0,682 (mittlerer menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 2,87
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Islam

Pakistan – HDI: 0,537 (geringer menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 3,26
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Islam

Sambia – HDI: 0,561 (geringer menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 5,73
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Christentum

Eritrea – HDI: 0,381 (geringer menschlicher Entwicklungsindex)
Fertilitätsrate: 4,78
Vorherrschende Religionszugehörigkeit: Christentum/Islam

Jenseits der kritischen Logik – Die wunderbare Welt der Scheinargumente.

Wer in den Propagandaministerien dieser Welt arbeitet, oder auch nur die politische Debattenkultur kritisch begleitet, muss sich zwangsläufig früher oder später mit sogenannten Scheinargumenten beziehungsweise Sophismen befassen: Mit Argumentationen also, die im Gegensatz zu deduktiven (vom Besonderen zum Speziellen) und induktiv-stochastischen (vom Speziellen zum Besonderen) Argumenten nicht zwingend logisch aufgebaut sind, wodurch sie geeignet sind, bewusst Fehlschlüsse zu erzielen.

In der politischen Debatte dienen solche Scheinargumente einzig der Täuschung des Publikums, indem dieses mittels falscher beziehungsweise unlogischer Prämissen zu einem Fehlschluss angeleitet wird. Das heißt übrigens nicht, dass nicht ein Scheinargument unter bestimmten Voraussetzungen auch eine argumentative Berechtigung haben kann. Das Argumentum ad Hominem, die „Beweisrede zum Menschen“, beispielsweise eignet sich, wird es korrekt gehandhabt durchaus zur charakterlichen Bewertung einer Person. So spielt dieses Scheinargument auch in der Rechtsprechung eine gewisse Rolle – wird ein Zeuge überzeugend als unglaubhaft dargestellt, muss dessen Zeugnis unter Umständen außen vor gelassen werden.

Im populistischen Zeitalter spielt allerdings die bewusst täuschende Verwendung dieser Beweisreden eine nicht zu unterschätzende Rolle, weshalb es wichtig ist, Scheinargumente erkennen und entlarven zu können. Im Folgenden sei deshalb die wunderbare Welt der Scheinargumente kurz umrissen:

Argumentum ad misericordiam – Mitleidsargument.
Viele Scheinargumente basieren darauf, Emotionen zu verwenden, um eine rationale Evaluation von Behauptungen oder Handlungen zu verhindern, so auch im Falle des Argumentum ad misericordiam.
Beispiel: „Die russische Regierung fühlt sich durch die NATO eingekreist, da kann man die Annexion der Krim schon verstehen.“

Argumentum ad verecundiam – Argument an die Ehrfurcht, Autoritätsverweis.
Begrenzte persönliche Kompetenz auf einem Fachgebiet, sowie begrenzte Ressourcen machen es – gerade in der Politik – regelmäßig notwendig, die Expertise von Fachleuten einzuholen. Das Argumentum ad verecundiam versucht dementsprechend nicht durch ein eigenes Argument, sondern durch die Berufung auf eine Autorität, die die eigene Position teilt und der man zugesteht, mit großer Wahrscheinlichkeit richtig zu urteilen. Die Berufung auf Fachleute ist zwar oft notwendig, führt allerdings nicht zwangsläufig zu einer zutreffende Ansicht.
Beispiel:
„Innenminister De Maiziere teilt meine Meinung, dass mehr Videoüberwachung sicherheitspolitisch notwendig ist.“
Im Trend liegt momentan gerade in den sozialen Netzwerken die Umkehrung des Argumentum ad verecundiam, also der grundsätzliche Zweifel an Autoritäten nach dem Motto „niemand irrt sich häufiger als Experten“. Diese Form des Scheinarguments ist – trotz seiner Popularität – rational allerdings noch schwerer vertretbar.
Eine weitere Sonderform des Argumentum ad verecundiam stellt das Ipse dixit dar, bei dem sich der Argumentierende auf die Worte einer Lehrautorität stützt, um damit die Prämisse für seine Argumentation festzulegen. Ipse dixit ist vor allem im religiösen Kontext von großer Bedeutung, da hier immer in der Annahme der Richtigkeit prophetischer Worte gestritten werden muss.

Argumentum ad populum – Gesellschaftliche Argumentation, Argument ans Volk.
Die gesellschaftliche Argumentation versucht durch den Verweis auf eine – wirkliche oder behauptete – allgemeine Meinung zu überzeugen, sie geht damit von dem Fehlschluss aus, dass die Wahrheit demokratisch sei. Im verschwörungstheoretischen Umfeld ist dagegen auch der Umkehrschluss des Argumentum ad populum anzutreffen, es wird dann davon ausgegangen, dass eine These falsch sein muss, weil die Mehrheit sie (aufgrund von medialer Manipulation o.ä.) glaubt.
Beispiel: „Die Mehrheit der Deutschen glaubt, dass eine unmittelbare Gefahr vom russischen Militär ausgeht.“
Sonderformen des Argumentum ad populum sind das sogenannte Totschlagargument oder der „Killer Phrase“, die genutzt werden, um Widerspruch abzuwürgen, wobei das Totschlagargument als „Killer Phrase“ mit argumentativen Schein betrachtet werden kann.
Beispiele: „Das würde den Rahmen sprengen.“ (Totschlagargument) „Das ist alternativlos.“ „Das ist Unsinn!“ (Killer Phrase)

Argumentum ad hominem – Persönlicher Angriff, Argument an den Menschen.
Das schon in der Einleitung angesprochene Argumentum ad hominem hat in einer Debatte das Ziel, die These oder Position des Streitgegners mithilfe eines Angriffes auf persönliche Eigenschaften seiner Person anzufechten, meist ohne dabei direkt auf diese einzugehen. Das Scheinargument kann dabei auf die Inkompetenz, charakterliche Schwächen oder auch Befangenheit des Gegenübers anspielen.
Beispiel: „Du bist ja ein Antikommunist, deshalb muss ich mich mit deiner Argumentation nicht befassen!“
Von Arthur Schopenhauer vorgeschlagen wurde die Verwendung des Begriffes „Argumentum ad personam“ als Sonderform des Argumentum ad hominem, wenn der Angriff inhaltlich keinen Bezug mehr zum Diskussionsthema hat. Auch eine Beleidigung anstelle eines Argumentes ist demenstprechend ein Argumentum ad personam
Beispiel: „Hillary Clinton ist nicht geeignet US-Präsidentin zu werden, weil ihr Mann Affären hatte!“

Tu-quoque-Argument – Du-auch-Argument, Gegenangriff.
Eine Variante des politischen Argumentum ad hominem und die Basis des Whataboutism stellt das Tu-quoque-Argument dar, bei dem eine gegnerische These durch einen Vergleich mit dem Verhalten des Gegners zurückgewiesen werden soll. Ziel ist es, die moralische Berechtigung des Gegenübers, eine Behauptung aufzustellen, in Frage zu stellen. In einem zweiten Schritt wird dann suggeriert, die entsprechende Behauptung müsse zurückgezogen werden, da sie unrechtmäßig geäußert wurde. In Online-Foren wird das Phänomen begleitet vom doppelten Problem politischer Dichotomie, demgemäß Extremisten dazu tendieren gegenüber Andersdenkenden so zu argumentieren, als handle es sich bei ihnen um Vertreter des gegnerischen Extrems – das Tu-quoque-Argument widerspricht dann nicht nur dem logischen Prinzip, sondern auch der eigenen inneren Logik.
Beispiel: „Das Gesetz gegen homosexuelle Propaganda in Russland ist ziemlich homophob!“ „Warum müsst Ihr eigentlich immer gegen Russland hetzen? Schaut Euch lieber mal Eure Verbündeten, Saudi-Arabien und so weiter an!“

Argumentum ad ignorantiam – Argument aus Nichtwissen.
Das Argument aus Nichtwissen verschiebt die Beweislast vom Argumentierenden auf den Gegenredner, das heißt es findet eine unzulässige Beweislastumkehr statt. Statt die eigene These mit Evidenz zu untermauern, wird der Gegenredner aufgefordert, Evidenz zu ihrer Falsifizierung aufzuführen. Grundsätzlich dienen diesen Scheinargumentationen voreingenommene Grundannahmen als Basis, sie zielen auf das Fehlen – oder die Unkenntnis – der entsprechenden Falsifikationsbeweise.
Beispiel: „Zeigen Sie mir den Beweis, dass die Pyramiden in Ägypten nicht von Außerirdischen als Landeplätze benutzt wurden!“

Argumentum ad temperantiam – Argument des Mittelweges.
„Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen“, hört man oft, wenn man sich in einer „Aussage gegen Aussage“ Situation befindet. Auf diese Annahme stützt sich das Argumentum ad temperantiam unabhängig von der argumentativen Untermauerung der einzelnen Positionen, wird der Mittelweg bevorzugt, was zwar politisch teilweise pragmatisch, allerdings nicht zwingend logisch ist, zumal der Mittelweg zwischen einer erwiesenen Tatsache und einer Fehlannahme immer auch eine Fehlannahme sein wird.
Beispiel: „Ein Forscher meint, wir sollten den CO2 Ausstoß um rund 95 Prozent verringern, ein anderer meint, das hätte keine Relevanz, also schlagen wir einen Mittelweg ein und beschließen, die Emissionen um 50 Prozent zu senken.“

Argumentum ex silentio – Schweigen als Argument.
Das Verschweigen von Sachverhalten oder Details wird bei diesem Scheinargument als Beweis für Nicht-Wissen oder Unwahrheit gedeutet. Umgekehrt kann so auch ein fehlendes Dementi als Beweis einer Behauptung herangezogen werden. Schweigen kann aber – insbesondere im politischen Kontext – zahlreiche Gründe haben.
Beispiel: „Wie kommt es denn, dass noch nie jemand von der Bilderberger-Konferenz dementiert hat, dass es eine jüdische Weltregierung gibt?“

Argumentum ad nauseam – Wiederholungs- oder Ermüdungsargument.
Eine These wird nicht belegt, sondern nur so oft wiederholt, bis der Gegenredner keinen Widerstand mehr leistet. Im politischen Kontext findet sich dieses Scheinargument regelmäßig, die ständige Wiederholung einer Aussage macht diese aber nicht richtiger. Häufig tritt das Argumentum ad nauseam in Verbindung mit dem Argumentum ad verecundiam und dem Argumentum ad populum auf: Wird etwas nämlich medial häufig genug – am besten von unterschiedlichen Personen – wiederholt, wird es früher oder später von einem Teil der Öffentlichkeit geglaubt.
Beispiel: „Hillary Clinton hat in Bezug auf Benghazi gelogen.“ (Unwahre Aussage, die trotz mehrerer Untersuchungen von Republikanern immer wieder wiederholt wird.)

Argumentum in circulo – Zirkelschluss.
Wird eine These direkt oder indirekt mit sich selbst begründet, verletzt dies das logische Prinzip, welches davon ausgeht, dass eine Behauptung nur mittels bereits belegter Prämissen bewiesen werden kann.
Beispiel: „Die Bibel enthält die Wahrheit. Weil die Bibel das Wort Gottes und somit wahr ist.“

Argumentum ad antiquitatem – Traditionsverweis.
Bei Konservativen und religiösen Fundamentalisten ist der Traditionsverweis besonders beliebt, weil er die Logik einfach durch den Glauben ersetzt, dass eine Aussage durch ihr Alter oder ihre Bewährtheit wahr sein müsse.
Beispiel: „Eine Homoehe wird es nicht geben, weil die Ehe schon immer zwischen Mann und Frau besteht!“

Argumentum ad novitatem – Innovationsargument.
Das Innovationsargument kann als Gegenpart zum Traditionsverweis verstanden werden, auch ihm liegt keine zwingende Logik zugrunde, statt dessen wir angenommen, dass eine jüngere Theorie grundsätzlich richtiger ist als eine ältere, unabhängig von der Beurteilung der Evidenz.
Beispiel: „Handy XYZ ist besser als Handy XY, weil es die neue Version ist.“

Argumentum ad oculos – Argument nach Augenschein.
Eine These soll durch Ansprechen der Wahrnehmung belegt werden, ohne dabei auf den – unter Umständen fehlenden – kausalen Zusammenhang einzugehen, somit sind Schlussfolgerungen aus einer Augenscheinargumentation nicht zwingend logisch korrekt.
Beispiel: „Die Truppenbewegungen der russischen Armee in Westrussland zeigen eindeutig, dass Putin einen Überfall auf Europa plant!“

Argumentum ad superbiam – Argument aus Eitelkeit.
Zur Ablehnung einer gegnerischen Position wird ein begründetes oder auch irrationales Gefühl der Überlegenheit eingesetzt, ohne dabei rational zu argumentieren. Nicht selten stehen hinter dem Argumentum ad superbiam klassistische oder rassistische Motive.
Beispiel: „Ein Arzt in Saudi-Arabien soll ein Heilmittel für Aids gefunden haben? Wohl kaum, was hätten die Araber je hinbekommen?“

Argumentum ad metum – Angstargumentation.
Das Argumentum ad metum stützt sich einmal mehr nicht auf Rationalität und das logische Prinzip, sondern auf das erwecken (irrationaler) Ängste, ein kausaler Zusammenhang zwischen These, Intention und der erweckten Angst besteht dabei oft – wenn überhaupt – nur marginal:
Beispiel: „Wir müssen die Islamisierung in Deutschland stoppen, oder wollt ihr, dass eure Töchter von Muslimen vergewaltigt werden?“

Cum hoc ergo propter hoc – Scheinkausalität (Aus Korrelation folgt nicht Kausalität).
Aus der Gleichzeitigkeit von Ereignissen wird ein kausaler Zusammenhang konstruiert, der nicht zwingend gegeben ist.
Beispiel: „Als wir für Regen gebetet haben, hat es tatsächlich angefangen zu regnen, also gibt es Gott und er hat unsere Gebete erhört.“

Strohmann-Argument – Verfälschung der gegnerischen Aussagen.
Anstatt auf die tatsächlichen Argumente des Gegners einzugehen, wird mittels Verfälschung von Aussagen ein fiktiver Gegner, der „Strohmann“, geschaffen. Dies mündet in der Behauptung, die Widerlegung des Strohmann-Arguments widerlege die These des realen Streitgegners.
Beispiel: „Jill Stein glaubt, dass Impfungen Autismus auslösen, darüber sollte man mal reden!“

Reductio ad ridiculum – Reduktion ins Lächerliche als Schlussargument.
Die Position des Gegners wird so verkürzt, dass sie lächerlich wirkt. Es handelt sich um eine Form des Strohmann-Arguments.
Beispiel: „Wäre Evolution real, dann würden sich heute noch Affen in Menschen verwandeln!“

Reductio ad Hitlerum – Rückführung auf Hitler als Schlussargument.
Dem Reductio ad Hitlerum – das im Englischen auch als „guilt by association“ liegt ein Assoziationsfehlschluss zugrunde, das heißt im Prinzip, jede Position die Hitler teilte, wird grundsätzlich als falsch bewertet. Nach dem Reductio ad Hitlerum müsste also eine These schon deshalb abgelehnt werden, wenn sie von den „falschen“ Personen geteilt wird. Dies lässt sich über die Person Hitlers beliebig ausdehnen, so sieht sich die Linkspartei derzeit regelmäßig mit einem Reductio ad Hitlerum konfrontiert, dass sie in die Nähe der AfD rücken soll, nur weil man einige Positionen – begrenzt – teilt.
Beispiel: „Tierschutz ist wichtig!“ „Das hat Hitler auch gesagt, du Nazi!“

Behauptung eines Sonderfalls.
Die Phrase „Ausnahmen bestätigen die Regel“ kennt wohl jeder, dabei könnte keine Aussage stärker im Widerspruch zum logischen Prinzip stehen als diese. Als Argument funktioniert dennoch die Behauptung des Sonderfalles genau so: Evidenz, die der These des Argumentierenden widerspricht wird so – ohne logische Erklärung – als Ausnahme wegerklärt.
Beispiel: „Im Islam gibt es keine schwulen Männer!“ „Kürzlich ist aus dem Iran ein schwuler Imam geflüchtet.“ „Der war kein richtiger Moslem!“

Damit soll der Exkurs in die Welt der Scheinargumente zunächst beendet sein, zwar ist die vorliegende Auflistung bei weitem nicht vollständig, die häufigsten Sophismen dürften jedoch darunter sein. Grundsätzlich sollten – gerade in politischen Debatten – Scheinargumente, die der kritischen Logik widersprechen, offen als solche entlarvt werden, dennoch sind Sophismen in der politischen Rhetorik Gang und Gebe.

Gericht in Nordirland verurteilt Bäckerei wegen Verweigerung eines Kuchens für die Homo-Ehe.

Darf man jemandem eine Dienstleistung aufgrund dessen sexueller Orientierung verweigern? In Nordirland, dem einzigen Teil der Britischen Inseln, wo die Ehe für alle noch in der Zukunft liegt, jedenfalls nicht. Ein Berufungsgericht in Belfast entschied im Falle einer Bäckerei, welche sich – aus vermeintlich religiösen Gründen – geweigert hatte, einen Kuchen für eine Schwulenorganisation zu backen, diese habe den Auftraggeber aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert. Ein Sieg für die Emanzipation Homosexueller? Hier gehen die Meinungen auseinander. Einige sehen darin auch einen Eingriff in die Handlungsfreiheit von Unternehmen, zu der es eben auch gehört, Geschäfte abzulehnen.

Konkret ging es in dem Prozess um eine Torte, die der Aktivist Gareth Lee vor rund zwei Jahren bei Ashers Baking Company in Auftrag gegeben hatte. Unter anderem sollte darauf der Slogan „unterstützt die gleichgeschlechtliche Ehe“ zu lesen sein. Dazu kam es jedoch nicht, der Bäcker lehnte stattdessen den Auftrag ab und berief sich dabei auf seine religiöse Freiheit: Das Motiv stünde demnach im Widerspruch zur Bibel. Laut nordirischer Gleichstellungskommission hätte er dies nicht tun dürfen, weshalb sie prozessierte und Recht gesprochen bekam.

Das Gericht bestätige damit die rechtliche Verpflichtung von Dienstleistern, nicht aufgrund sexueller Präferenz zu diskriminieren, so teilten Sprecher der Kommission nach der Urteilsverkündung mit.

Aus den USA sind ähnliche Fälle bekannt, in Arizona wurde zeitweise das Recht, Kunden aus religiösen Gründen eine Dienstleistung zu verwehren, ins Gesetz geschrieben. Abgesehen von allem religiösen Wahn zeigt sich jedoch, dass die Thematik kontroverser ist, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Zwar werden die meisten Menschen es instinktiv ablehnen, aufgrund einer fundamentalen Auslegung einer Religion jemandem eine Dienstleistung vorzuenthalten, allerdings stellt sich zwangsläufig auch die Frage, wie weit solche staatliche Eingriffe führen können, wo doch grundsätzlich jedem gestattet sein soll, legale Geschäfte mit selbst gewählten Partnern zu machen. Dazu gehört es auch, Transaktionen ablehnen zu dürfen, wobei die Gründe dafür, dass ein Geschäft nicht zustande kommt, vielfältiger betriebswirtschaftlicher oder persönlicher Natur sein können.

Die Antwort auf die Frage, ob ein Bäcker sich weigern darf, einen Hochzeitskuchen für Schwule zu backen, muss also ein klares „Ja“ bleiben, mit der Einschränkung, dass er dies nicht tun darf, weil die Auftraggeber schwul sind. Wobei dieses Motiv in den meisten Fällen kaum nachweisbar sein wird.

Übrigens kann davon ausgegangen werden, dass sich stets ein Bäcker finden lässt, der bereit ist einen „Homoehekuchen“ zu backen, denn obgleich der Kapitalismus voller Fehler ist, findet doch jede Nachfrage immer ihr Angebot, sofern damit Geld zu verdienen ist.

Zuletzt möge diese Geschichte einmal mehr auch jene, denen AfD und Konsorten mittlerweile reichlich Angst vor dem Islam und den afrikanischen Zuwanderern eingeredet haben, daran erinnern, dass Homophobie auch eine Tradition der europäischen Christen ist. Intoleranz ist in jeder Schriftreligion zu finden.

Vom doppelten Problem einer dichotomen Debattenkultur.

Wer dieser Tage seiner Frustration über die beinahe blinde Ignoranz Linker gegenüber den unzählbaren Menschen- und Freiheitsrechtsverletzungen des russischen Regimes gegen Oppositionelle, gegen Journalisten, gegen Feministen oder gegen Homosexuelle Luft macht, wer fragt, wie selbsternannte Linke zu Apologeten eines lupenreinen Faschisten werden können, der steht in diesen Kreisen schnell auf verlorenem Posten und sehr allein da. Umgekehrt gilt in anderen Kreisen jeder, der TTIP und CETA ablehnt oder auch nur in Teilen kritisiert, nicht an den Mythos vom drohenden russischen Überfall auf Mitteleuropa glaubt, oder die amerikanischen Drohnenschläge gegen mutmaßliche Terroristen anmahnt als antiamerikanisch. Was wir nach dem kalten Krieg fast hinter uns gelassen hätten, ist wieder zurück: das Denken in Extremen. Man ist links oder rechts, man ist pro oder contra, man ist NATO-Scherge oder Putinversteher, man unterstützt Clinton oder Trump, man ist Islamkuschler oder islamophob, man ist Gutmensch oder AfD-Wähler, und so weiter. Dazwischen ist nichts, dazwischen wird innerhalb einer Gruppe häufig nichts geduldet.

Allerdings spaltet diese binäre Denkweise nicht nur die Gesellschaft in zwei Lager, sie führt auch zum unabwendbaren Abdriften derer „zwischen den Fronten“ in einen Limbo politischer Heimatlosigkeit und zur endlosen Debatte über Feinheiten, bei der ein Sozialist schnell zum Antikommunisten oder ein Liberaler zum linksversifften Gutmenschen verurteilt wird.

Am deutlichsten zeigt sich diese Entwicklung in der „Russland-Frage“ – insbesondere in linken Kreisen. So scheint es unmöglich, die realen – und kaum bestreitbaren – Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation anzusprechen, ohne automatisch zum „Transatlantiker“ erklärt zu werden. Wagt man anzusprechen, wie viele Zivilisten durch russische Bomben in Syrien starben und sterben, wird nicht zuerst Empathie für die Opfer geäußert, sondern auf die USA gedeutet, die ja viel schlimmer seien. Ähnliches gilt in anderen Kreisen umgekehrt, so wird beispielsweise von der Grünen Fraktionschefin und evangelischen Christin Katrin Göring-Eckardt jegliche Kritik der Linken an der NATO unreflektiert als „nationalkonservativ“ abgetan.

Die politische Welt ist zu komplex, um in dichotomen Extremen bewertbar zu sein, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass diese Denkweise noch zu unabsehbaren Schäden auf nationaler und internationaler Ebene führen wird, wer auf seiner Position beharrt und jede Varietät seiner Position als falsch abtut, ist schließlich naturgemäß nicht bereit für jegliche lösungsorientierte Verhandlungen, und die im Limbo Vergessenen werden mit der Zeit zwangsläufig mit der „etablierten Politik“ unversöhnlich sein – eine ganz neue Generation politisch Frustrierter.

Verstärkt wird dieses Phänomen übrigens durch die sozialen Medien, in denen regelmäßig nur in Extremen argumentiert wird und den Bubble-Effekt bei der Informationsbeschaffung im Internet, der dazu beiträgt, dass man häufiger mit Argumenten in Berührung kommt, welche die eigene Position stützen als mit solchen, welche diese herausfordern.

Besorgnis von Menschenrechtlern zur Lage von Flüchtlingen an der Schweizer Grenze und Daten zur Lage in Deutschland.

Genf (Schweiz). Ein Rückstau von Flüchtlingen an der schweizerisch-italienischen Grenze hat Besorgnis bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ausgelöst.

Die Organisation forderte am Mittwoch von den Schweizer Behörden Klarheit, ob Kindern auf dem Weg zu ihren Familien die Einreise verweigert würde. „Wir sind besorgt über Berichte von Minderjährigen, die nach eigenen Angaben an der Schweizer Grenze wieder nach Italien zurückgeschickt wurden und an der Weiterreise zu ihren Familienangehörigen in der Schweiz gehindert wurden“, erklärte Amnesty.

Zahlreiche Flüchtlinge aus Eritrea, Äthiopien und anderen afrikanischen Ländern sitzen seit vergangenem Monat auf ihrem Weg nach Nordeuropa an der Grenze zum Schweizer Kanton Tessin fest. Seit Anfang Juli ließen die Zöllner nur rund 1.500 von fast 7.500 Migranten passieren. In der italienischen Grenzstadt Como sind so hunderte Flüchtlinge gestrandet. Ein Park am Bahnhof des malerischen Ortes am Comer See, der auch vielen Deutschen als Urlaubsort dient – insbesondere jenen, denen der Gardasee zu überlaufen ist, ist zu einem Flüchtlingscamp geworden.

Menschen, die Asyl oder Schutz suchen, würden an das Staatssekretariat für Migration übergeben, erklärte ein Sprecher der Schweizer Zollverwaltung. Migranten, die in die Schweiz einreisen oder diese lediglich durchqueren wollen aber die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllten, würden vom Grenzschutz zurück nach Italien gebracht. Rechtsgrundlage sei ein seit dem Jahr 2000 bestehendes Rückübernahmeabkommen. „Es gab in den vergangenen Wochen keine Änderung an dieser Praxis“, erläuterte der Sprecher.

Eine systematische Zurückweisung von Minderjährigen sei laut Amnesty International nicht vereinbar mit der besonderen Schutzwürdigkeit von Kindern auf der Flucht – dies befürchten die Menschenrechtler jedoch. Angesichts der prekären Lebensbedingungen für Flüchtlinge im Norden Italiens sei es inakzeptabel, besonders verletzliche Menschen abzuweisen. „Die Schweiz hat die Verpflichtung, in jeden Fall die UNO-Konvention zum Schutz des Kindes zu respektieren“, erklärte die Organisation.

Flüchtlinge, die in der Schweiz und in Frankreich abgewiesen wurden, strömen inzwischen nach Mailand. Insgesamt dort mittlerweile über 3.000 Migranten auf dem Weg in andere europäische Länder gestrandet, sagte der Bürgermeister der norditalienischen Mode-Metropole, Giuseppe Sala, am Dienstag.

Lage in Deutschland.

Auch Deutschland hat sich der Fokus der Flüchtlingspolitik im ersten Halbjahr gegenüber 2015 deutlich verschoben. So wurden zwar noch immer deutlich mehr Flüchtlinge eingelassen als abgewiesen, mittlerweile scheinen sich die Zahlen jedoch zu relativieren. Insgesamt sind laut Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis Juli 238.424 neue Flüchtlinge registriert worden – allein im vergangenen November waren es noch rund 200.000 gewesen. Gleichzeitig stieg die Zahl der an der Grenze oder an deutschen Flughäfen abgewiesenen Flüchtlinge für das erste Halbjahr auf 13.324 Personen. Damit wurden knapp 5,6 Prozent der ankommenden Migranten direkt abgewiesen – im Vorjahr wurden insgesamt nur 8.913 von rund 1,1 Millionen Menschen zurück geschickt (0,8 Prozent).

Auch die Anzahl der Abschiebungen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum solide auf 13.743 Fälle an, wobei nach Angaben des BAMF die meisten Personen auf den Westbalkan abgeschoben wurden. Außerdem verließen im ersten Halbjahr 2016 bereits 30.553 Personen über das Rückkehrförderprogramm von Bund und Ländern freiwillig die Bundesrepublik – 2015 hatte es insgesamt nur 35.514 geförderte Ausreisen gegeben. Belastbare Zahlen zu ungemeldeten Ausreisen liegen derzeit nicht vor. Die meisten geförderten Ausreisen führten gen Irak (3.322), gen Iran (1.578) und gen Afghanistan (2.308) – im Vorjahr waren hier die Balkanstaaten Spitzenreiter gewesen.

BAMF-Plakette

Insgesamt ergibt sich daraus gemessen an den 2016 eingereisten Flüchtlingen eine Rückführungsquote von (mindestens) 21,16 Prozent, wobei freilich viele der Ausgereisten und Abgeschobenen schon länger im Lande waren.

Zwar dürfen nach dem neuen Integrationsgesetz in Deutschland nun deutlich mehr Flüchtlinge arbeiten, allerdings bleiben weiterhin viele soziale Fragen wie beispielsweise zur Unterbringung und gesellschaftlichen Inklusion von anerkannten Asylbedürftigen offen.

Am meisten Asylbewerber kamen 2016 bis Juli übrigens aus Syrien (77.076 Personen), Afghanistan (40.936), dem Irak (39.331), dem Iran (9.767) und der Russischen Föderation (6.194). Angesichts von Terror und politischer Instabilität kamen auch aus der Türkei mehr Geflüchtete in die Bundesrepublik: Die Zahl türkischer Asylbewerber stieg auf 1719 Menschen.

Weißweinkolumne: Wollte Donald Trump seine Kontrahentin erschießen lassen?

Hätte mir vorige Woche jemand gesagt, es würde der Tag kommen, da ich den republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump vor den Massenmedien verteidige, ich hätte ihn höchstens mit einer hochgezogenen Augenbraue bedacht, doch er hätte recht gehabt: Der folgende Text verteidigt tatsächlich eine Einlassung des gefährlichen Protofaschisten und Atomwaffenbefürworters.

Es läuft derzeit nicht gut um die Trump-Kampagne, zunächst verwickelte der Kandidat sich in eine Fehde mit den Eltern eines gefallenen US-Offiziers, dann machte seine uninformierte Haltung zur Nutzung von Atomwaffen Schlagzeilen, danach geriet der Kandidat, der sich gern als Populist gibt, in die Kritik für seine wirtschaftspolitischen Pläne, welche insbesondere Großkonzernen und -Verdienern nutzen würden, und nun auch noch das: Mit einem kontroversen Aufruf an die „Second Amendment People“, die extremen Waffennarren in den USA sorgte der Neu-Republikaner nicht nur im Clinton-Lager für Empörung, auch in Sozialen Netzwerken – sowie in den meisten amerikanischen Zeitungen – folgte ein regelrechter Shitstorm.

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Der Nominierungsparteitag der republikanischen Partei Cleveland, Ohio in die Moderne übertragen. Protz und Gigantomanie a la Trump beherrschen das Bild.

Thema dieses Shitstorms ist insbesondere ein Nebensatz des Rechtspopulisten, der bei einem Wahlkampfauftritt in Wilmington (North Carolina) fiel – er sollte sich vielleicht wirklich hüten, von seinem Redeskript abzuweichen. In dem kritisierten Teil seiner Rede ging es um die etwaige Ernennung von Richtern für den Obersten US-Gerichtshof durch seine demokratische Gegenkandidatin Hillary Clinton, sollte diese ins weiße Haus einziehen. Nach dem unerwarteten Tod des rechtskonservativen Richters Antonin Scalia am 13. Februar ist dort bereits ein Sitz vakant und mindestens zwei weitere Richter deuteten jüngst an, sich demnächst zur Ruhe setzen zu wollen. Der nächste US-Präsident wird demnach wohl drei Juristen an das höchste Gericht der Vereinigten Staaten berufen dürfen, wobei es für die Verfassungsauslegung des Bundesgerichts ausschlaggebend sein kann, ob es mehrheitlich konservativ oder liberal besetzt ist.

Dies besorgt insbesondere die Waffenlobby, die – berechtigterweise – glaubt, ein liberales oberstes Gericht könnte das Addendum künftig nicht mehr als Recht zur Generalbewaffnung der amerikanischen Bevölkerung auslegen.

Trump suggerierte dementsprechend, es würde ein furchtbarer Tag, wenn Clinton die bisher republikanische Mehrheit im Bundesgericht kippte. Wörtlich erklärte er:

„Wenn sie dazu kommt, ihre Richter zu ernennen, gibt es nichts, was ihr tun könnt Leute, obwohl bei den Second Amendment, vielleicht gibt es da doch was, ich weiß es nicht… Aber ich sage euch: Das wäre ein furchtbarer Tag.

Nun wird ihm dies von vielen Medien und Politikern als Aufruf zur politischen Ermordung ausgelegt, so erklärte Clintons Wahlkampfmanager Robby Mook, was der Republikaner da sage, sei brandgefährlich: „Jemand, der Präsident der Vereinigten Staaten werden will, sollte in keiner wie auch immer gearteten Weise Gewaltanwendung propagieren.“

Die Trump-Kampagne dagegen bezeichnete diese Vorwürfe lediglich als lächerlich. Wie ein Trump-Sprecher erklärte, gehe es dem Kandidaten doch nur um die Einigkeit der Waffenlobby, die schließlich eine große politische Macht entfalte und für den Republikaner stimmen solle. Auch Vizepräsidentschaftskandidat Mike Pence betonte im Sender WCAU, dass Trump natürlich nicht dazu aufgerufen habe, Gewalt gegen seine Rivalin anzuwenden. In Hunderten E-Mails an Journalisten bemühte sich das Wahlkampfteam, seine Äußerungen zu relativieren, bis hin zum schlechten Witz, den der Kandidat halt gemacht habe.

Und tatsächlich stellt sich die Frage, ob Trump hier meinte, was interpretiert wurde. Nach meiner Einlassung lässt sich die Aussage in dreierlei Hinsicht interpretieren:
1. Trump rief tatsächlich – scherzhaft oder nicht – zur Tötung von Hillary Clinton oder den von ihr benannten Richtern auf.
2. Trump forderte auf diese – unglücklich formulierte Weise – die amerikanischen Waffennarren dazu auf, ihre „Second Amendment Rechte“ an erste Stelle zu stellen und im November für ihm zu stimmen, statt für Hillary, weil er der „Second Amendment Kandidat“ sei.
3. Er rief zu Protesten der Waffenlobby gegen die Schmälerung eben dieser Rechte auf.

Im Sender Fox News erklärte der Präsidentschaftskandidat lediglich, er habe sich auf die Macht der Waffenrechtsbewegung bezogen. Ich tendiere dazu – das mag jetzt Kenner dieser Kolumne erschrecken – ihm zu glauben. Donald Trump sagte genug grauenvolle Dinge, als dass man sich nicht auf diese – mehrdeutige – Aussage stürzen muss, um ihn politisch zu attackieren. Dass sich dagegen Medien wie Politiker mittlerweile in jedem kleinen Fauxpas des Rechtspopulisten verbeißen zeigt, dass es mit journalistischer Unbefangenheit in den USA mittlerweile nicht mehr weit her ist. Trump soll nicht nur verlieren, er soll vernichtet werden! Einzig das televisionäre Zentralorgan der republikanischen Partei, Fox News, sowie einige erzkonservative Radiomoderatoren scheint noch auf der Seite des Milliardärs zu stehen.

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Filmstar Charlton Heston auf Propagandatour – Die N.R.A hat ein jährliches Budget von 250 Millionen Dollar.

Tatsächlich ist die amerikanische Waffenlobby, die National Rifle Association (NRA), eine der einflussreichsten Lobbyorganisationen in den Vereinigten Staaten. Hinter ihr stehen fünf Millionen Mitglieder und die Waffenindustrie, die so ihre Profite absichern wollen. Analysten schätzen, dass der Umsatz der Produzenten von Handfeuerwaffen und Munition in den USA seit 2011 mit Wachstumsraten von 6,4 Prozent auf ein Jahresvolumen von 16 Milliarden Dollar angewachsen ist. Die amerikanische Waffenindustrie produzierte 2014 laut der zuständigen Kontrollbehörde für Alkohol, Tabak und Feuerwaffen (ATF) etwa 3,6 Millionen Pistolen, rund 744.000 Revolver und über 3,3 Millionen Langwaffen. Während sich Trump für seine Kandidatur die offizielle Unterstützung der NRA geholt hat, kündigte Clinton an, sie wolle Verkäufe schärfer so regulieren, dass keine Waffen in die Hände von Kriminellen, potenziellen Terroristen oder mental labilen Menschen gelangen können. Das Verfassungsrecht auf privaten Waffenbesitz jedoch werde sie keineswegs antasten.

Trump jedoch versicherte der NRA, der man wohl als republikanischer Kandidat traditionell zu Kreuze kriechen muss, er werde das Waffenrecht in keinster Weise verschärfen, während er noch vor wenigen Jahren lauthals das Verbot vom Kriegswaffenverkauf an Privatleute propagierte – eine Forderung, die auch der scheidende Präsident Barack Obama erfolglos vorantrieb. Die Regierung Obamas scheiterte bei der Verschärfung des Waffenrechts immer wieder am Widerstand der republikanischen Partei.

All dies gesagt, bin ich bereit eine Prophezeiung zu machen: Donald Trump wird nicht der nächste Staatschef der Vereinigten Staaten werden! Mit seiner Fehde gegen die Famile Kahn und seiner kontroversen Haltung in der Atomwaffen-Frage, hat er sich in den Augen vieler – auch typisch republikanischer – Wähler disqualifiziert.

Hinzu kommt, dass die alte Garde republikanischer Großspender mittlerweile ihren eigenen Kandidaten, den ehemaligen Banker und CIA-Mitarbeiter Evan McMullin, aufgestellt hat, der sich zwar kaum Erfolg ausrechnet, dessen Aufgabe es aber wohl nur ist, ein oder zwei traditionell republikanische Staaten gegen Trump zu gewinnen. Auf diese Weise wollen republikanische Spender – die meist dem organisierten Finanzkapital entstammen – eine Präsidentschaft des instabilen Donald Trump verhindern, ohne gegenüber ihren Mitstreitern das Gesicht zu verlieren, indem sie seine Gegnerin, Hillary Clinton, unterstützen, mit der sie – trotz ihres etwas weniger konzernfreundlichen Wirtschaftsprogramms – deutlich besser leben können, als mit einem Mann, der unter anderem Vorschlug, die USA mögen einfach aufhören, ihre horrenden Staatsschulden zu begleichen.

Ein weiterer Faktor, der zu Trumps Niederlage beitragen wird, heißt Gary E. Johnson, war von 1995 bis 2003 Gouverneur des Bundesstaates New Mexico und erreicht als Kandidat der Libertarian Party (Republikaner ohne religiösen Fundamentalismus) nationale Umfragewerte von rund 10 Prozent.

Dementsprechend sei gesagt: Hillary Clinton wird, sofern nicht eine völlig unerwartete Wendung eintritt – oder sie tatsächlich erschossen wird, die erste Präsidentin der Vereinigten Staaten von Amerika! Man mag das feiern oder nicht, ich jedenfalls hoffe für die amerikanische Bevölkerung – und die Welt – dass die progressiven Kräfte der USA – allen voran die Anhängerschaft von Senator Bernie Sanders – Clinton auf ihre jüngsten sozialliberalen Versprechungen festnageln werden. 

In diesem Sinne: Prost!

Wissenschaftler: Einfluss von Imamen nicht überbewerten!

Essen. In der Debatte um den umstrittenen türkischen Islamverband Ditib wirbt das Zentrum für Türkeistudien, eine Landesstiftung des Landes Nordrhein-Westfalen  sowie ein Institut der Universität Duisburg-Essen, dafür, die Rolle der Imame nicht überzubewerten.

„Der Imam ist in einer Gemeinde der einzige bezahlte Mitarbeiter, aber über die Richtung der Gemeinde entscheidet der Vorstand“, sagte der Leiter des Forschungszentrums der Universität Duisburg-Essen, Haci Halil Uslucan, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Gemeindevorstand werde demnach von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt, der in Ditib-Moscheen meist „alle Facetten der türkischen Gesellschaft“ angehörten. „Der einzige Verbindungspunkt zwischen dem örtlichen Moscheeverein und der Türkei“ sei dem entsprechend der Prediger.

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) steht seit dem vereitelten Putsch in der Türkei in der Kritik, weil ihre Imame von Ankara geschickt und bezahlt werden. Einige Imame haben zur öffentlichen Solidarität mit dem Erdogan-Regime aufgerufen, sie sollen auch hinter den fragwürdigen Pro-Erdogan-Kundgebungen stecken.

Uslucan bezweifelt allerdings, dass diese Imame durch in Deutschland ausgebildete und bezahlte Vorbeter ersetzt werden könnten: Langfristig sei das zwar notwendig, es sei aber fraglich, ob „diese Arbeitsplätze für Akademiker so attraktiv sein [können], dass unsere Absolventen dort arbeiten wollen?“

Traditionell sei die Rolle des Predigers ein Ehrenamt, es gebe keine Karrieremöglichkeiten. Auch die Bezahlung sei schwierig, in der Türkei finanzierten nicht die Mitglieder die Gemeinde, sondern der Staat – ähnlich wie die Bundesrepublik einige Bischöfe und Kirchenangestellte bezahlt. „Wir müssen uns fragen, wie wir die Moscheen so ausstatten können, dass sie Imame bezahlen können und der Beruf langfristig attraktiv ist“, erklärte der Islamforscher. „Solange wir diese Perspektive in Deutschland nicht geschaffen haben, können wir die andere nicht verteufeln.“

Der Wissenschaftler riet der deutschen Politik entsprechend, gelassener mit dem türkischen Islam in Deutschland umzugehen. Skepsis sei zwar angesichts der undemokratischen Entwicklungen in der einst säkularen Türkei berechtigt, Vorfälle wie in Gelsenkirchen, wo ein Ditib-Imam einen Überfall auf ein Jugendzentrum der Gülen-Bewegung gutgeheißen haben soll, dürften allerdings nicht pauschalisiert werden.

Obgleich es sicher richtig – und für die gesellschaftliche Ordnung wichtig – ist, wenn unabhängige Wissenschaftler raten, nicht zu pauschalisieren. Allerdings darf die Rolle des Predigers ebenso wenig unterschätzt werden: Wenn die höchste religiöse Instanz auf lokaler Ebene ihre politische Position kund tut, so hat dies immer auch einen Einfluss auf die Gemeinde. Würde ein Pfarrer beispielsweise dazu aufrufen, eine bestimmte Partei zu wählen, könnte dies in einer streng gläubigen Kirchengemeinde schließlich auch einen Unterschied machen, oder nicht?

Polizistin spioniert Kollegen für RTL aus.

Köln. Weite Kreise zieht derzeit der Fall einer Kölner Polizistin, die ihre Kollegen monatelang im Dienst mit versteckten Kameras gefilmt und dabei dienstliche und private Gespräche mit getarnten Mikros mitgeschnitten haben soll. Die junge Frau wurde mittlerweile suspendiert und soll aus dem Dienst entlassen werden. Hinter den heimlichen Aufnahmen steckt offenbar eine Kollaboration mit dem Privatsender RTL.

Auf Anfrage der deutschen Presseagentur teilte die Kölner Polizei am Dienstag mit: „Wir ermitteln gegen drei Einzelpersonen – eine Polizeibeamtin, eine RTL-Journalistin und einen Kameramann“  Gegen den Kölner TV-Sender RTL werde dagegen entgegen anders lautender Meldungen nicht wegen verbotener Recherchen mit versteckter Kamera ermittelt. Die Polizistin und die beiden Journalisten waren in der vergangenen Woche bei heimlichen Dreharbeiten am Kölner Hauptbahnhof enttarnt worden. Gegen die Polizistin wird wegen des Verdachts der Verletzung von Privatgeheimnissen ermittelt, während gegen den Kameramann und die RTL-Reporterin strafrechtliche Untersuchungen wegen Beihilfe und Anstiftung laufen.

Der Kölner Polizeipräsident Jürgen Mathies beschrieb das Verhalten der Polizistin, die offenbar einer in der Nähe von Köln stationierten Einsatzhundertschaft angehörte, in einer Mitteilung als schweren Vertrauensbruch: „Ich bin erschüttert und empört über das Verhalten dieser jungen Frau. Das für mich, meine Behörde und insbesondere auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendige Vertrauen gegenüber dieser Beamtin ist unwiderruflich zerrüttet“.

Es mag nun den einen oder anderen entsetzen, aber damit hat er völlig recht! Polizisten müssen sich täglich in brenzlichen Situationen auf ihre Partner verlassen können, wie aber sollen sie einander vertrauen, wenn bekannt wird, dass ihre Kollegen unter Umständen Privatgespräche mithören und aufzeichnen? Die Suspendierung und Entlassung der jungen Frau ist demnach völlig gerechtfertigt! Der Bürger möchte nicht, dass er von der Polizei unter einem Generalverdacht pauschal überwacht wird, und so darf es auch nicht sein, dass sich Polizisten mit einzelnen Medienmachern zusammentun und wiederum die Sicherheitsbehörden unter einen Generalverdacht stellen.

Völlig anders sähe das übrigens aus, stellte sich im Rahmen der nun eingeleiteten Ermittlungen heraus, dass die investigative Aktion auf konkreten Anhaltspunkten für polizeiliches Fehlverhalten fußte. Bisher jedoch gab sich RTL sehr bedeckt zu der Thematik, so ist bisher auch nicht klar, für welche Sendung die Aufnahmen bestimmt waren. Bekannt ist jedoch, dass die investigativjournalistische Sendung „Team Wallraff“ nicht in den Fall involviert war. Das aufgenommene Material sei mittlerweile vollständig an die Staatsanwaltschaft übergeben worden, heißt es aus Polizeikreisen.

Zur Intention der heimlichen Dreharbeiten erklärte RTL bisher einzig gegenüber dem Branchendienst DWDL.de: „Vor dem Hintergrund, dass die Polizei auch angesichts der erhöhten Sicherheitsgefährdung hierzulande vor immer größeren Herausforderungen steht, stellen sich auch Fragen nach dem inneren Zustand – sprich: den Arbeitsbedingungen bei der Polizei.“ Man wollte demnach Einblicke in die Arbeitsabläufe des Polizeialltags bekommen, um zu dokumentieren, welchen Bedingungen Polizisten ausgesetzt seien. „Wir haben in diesem Zusammenhang diverse Hinweise von Insidern, unter anderem über erheblichen Arbeitsdruck und Stress in der Belegschaft sowie zum Teil Übergriffe und Respektlosigkeiten gegenüber Polizisten im Einsatz, erhalten“, so RTL.

Die Frage ist nun, ob dies verdeckte Fernsehaufnahmen inklusive offenbar tiefer Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Polizeibeamten rechtfertigt. Eine Frage, die während der kommenden Prozesse zu klären sein wird. Tendenziell scheint jedoch, geht man davon aus, dass Polizisten die selben Persönlichkeitsrechte besitzen wie Zivilisten, eine Neigung zum „Nein“ in diesem Falle angebracht.