Gericht in Nordirland verurteilt Bäckerei wegen Verweigerung eines Kuchens für die Homo-Ehe.

Darf man jemandem eine Dienstleistung aufgrund dessen sexueller Orientierung verweigern? In Nordirland, dem einzigen Teil der Britischen Inseln, wo die Ehe für alle noch in der Zukunft liegt, jedenfalls nicht. Ein Berufungsgericht in Belfast entschied im Falle einer Bäckerei, welche sich – aus vermeintlich religiösen Gründen – geweigert hatte, einen Kuchen für eine Schwulenorganisation zu backen, diese habe den Auftraggeber aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert. Ein Sieg für die Emanzipation Homosexueller? Hier gehen die Meinungen auseinander. Einige sehen darin auch einen Eingriff in die Handlungsfreiheit von Unternehmen, zu der es eben auch gehört, Geschäfte abzulehnen.

Konkret ging es in dem Prozess um eine Torte, die der Aktivist Gareth Lee vor rund zwei Jahren bei Ashers Baking Company in Auftrag gegeben hatte. Unter anderem sollte darauf der Slogan „unterstützt die gleichgeschlechtliche Ehe“ zu lesen sein. Dazu kam es jedoch nicht, der Bäcker lehnte stattdessen den Auftrag ab und berief sich dabei auf seine religiöse Freiheit: Das Motiv stünde demnach im Widerspruch zur Bibel. Laut nordirischer Gleichstellungskommission hätte er dies nicht tun dürfen, weshalb sie prozessierte und Recht gesprochen bekam.

Das Gericht bestätige damit die rechtliche Verpflichtung von Dienstleistern, nicht aufgrund sexueller Präferenz zu diskriminieren, so teilten Sprecher der Kommission nach der Urteilsverkündung mit.

Aus den USA sind ähnliche Fälle bekannt, in Arizona wurde zeitweise das Recht, Kunden aus religiösen Gründen eine Dienstleistung zu verwehren, ins Gesetz geschrieben. Abgesehen von allem religiösen Wahn zeigt sich jedoch, dass die Thematik kontroverser ist, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Zwar werden die meisten Menschen es instinktiv ablehnen, aufgrund einer fundamentalen Auslegung einer Religion jemandem eine Dienstleistung vorzuenthalten, allerdings stellt sich zwangsläufig auch die Frage, wie weit solche staatliche Eingriffe führen können, wo doch grundsätzlich jedem gestattet sein soll, legale Geschäfte mit selbst gewählten Partnern zu machen. Dazu gehört es auch, Transaktionen ablehnen zu dürfen, wobei die Gründe dafür, dass ein Geschäft nicht zustande kommt, vielfältiger betriebswirtschaftlicher oder persönlicher Natur sein können.

Die Antwort auf die Frage, ob ein Bäcker sich weigern darf, einen Hochzeitskuchen für Schwule zu backen, muss also ein klares „Ja“ bleiben, mit der Einschränkung, dass er dies nicht tun darf, weil die Auftraggeber schwul sind. Wobei dieses Motiv in den meisten Fällen kaum nachweisbar sein wird.

Übrigens kann davon ausgegangen werden, dass sich stets ein Bäcker finden lässt, der bereit ist einen „Homoehekuchen“ zu backen, denn obgleich der Kapitalismus voller Fehler ist, findet doch jede Nachfrage immer ihr Angebot, sofern damit Geld zu verdienen ist.

Zuletzt möge diese Geschichte einmal mehr auch jene, denen AfD und Konsorten mittlerweile reichlich Angst vor dem Islam und den afrikanischen Zuwanderern eingeredet haben, daran erinnern, dass Homophobie auch eine Tradition der europäischen Christen ist. Intoleranz ist in jeder Schriftreligion zu finden.

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