Mehr Flüchtlinge dürfen arbeiten.

Berlin. Die gesetzliche Arbeitserlaubnis gilt als zentrale Grundlage für die mögliche Integration von Migranten. Während sich kürzlich zeigte, dass an der deutschen Grenze 2016 bisher deutlich mehr Flüchtlinge abgewiesen werden, wurde nun bekannt, dass Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in den ersten sieben Monaten diesen Jahres sehr viel häufiger eine Arbeitserlaubnis erhalten haben als im Vorjahr.

Von Januar bis Juli erlaubte demnach die Bundesagentur für Arbeit  im Rahmen sogenannter Vorrangprüfungen in rund 41.800 Fällen den Arbeitsmarktzugang. Schon zur Jahresmitte wurden damit etwa 2.500 Arbeitsgenehmigungen mehr als im gesamten vorigen Jahr ausgestellt, wie aus am Mittwoch vorgelegten Auswertung der Behörde hervorgeht. Die Zahl der Ablehnungen betrug seit Jahresanfang knapp 12.000, während sie im gesamten Vorjahr bei rund 16.500 lag.

Bisher durften geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber, über deren Antrag noch nicht entschieden ist, ein Jobangebot nur annehmen, wenn die Arbeitsagentur vor Ort bescheinigt, dass kein einheimischer Arbeitsuchender Vorrang hat. Seit dem Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes am vergangenen Wochenende ist die Vorrangprüfung in 133 von 156 Bezirken der Bundesagentur aber für drei Jahre nicht mehr erforderlich.

Ablehnungen des Arbeitsmarktzuganges hatten nach Angaben der Arbeitsagentur verschiedene Gründe: Etwa seien Arbeitserlaubnisse  verweigert worden, wenn nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu befürchten waren oder ein vorrangiger inländischer Arbeitnehmer zur Verfügung stünde. Auch ungünstigere Arbeitsbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer seien ein Ablehnungsgrund.

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