Dresden. Genug ist genug! Wir mussten ertragen, wie Beatrix von Storch mit Schwulenheilern diskutierte, wir mussten erdulden, wie ein Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt die Inhaftierung(oder „Tabuisierung“, je nach dem wessen billiger Ausrede man glaubt) von Homosexuellen forderte, wir mussten aushalten, wie Alexander Gauland öffentlich über farbige Fußballer herzog, wir mussten mit ansehen, wie die gesamte AfD den deutschen Parlamentarismus im baden-württembergischen Landtag der Lächerlichkeit preisgab, und tatsächlich ist die Reihe der Unverschämtheiten, die sich diese Partei leistete, seit sie eine gewisse Relevanz in der deutschen Parteienlandschaft gewann, schier unerschöpflich.
Nun hat sich aber die rechtspopulistische – ausgerechnet am Dienstagabend, unmittelbar nachdem das Bundesverfassungsgericht die rechtsradikale NPD für verfassungsfeindlich erklärte – die Unverschämtheit geleistet, die das sprichwörtliche Fass zum überlaufen bringen muss: Wir waren Homophobie, Sexismus, Islamophobie und Verschwörungsideologie bereits gewohnt von der AfD, und auch Antisemitismus ist den Rechtspopulisten nicht völlig fremd, wie die Causa Gedeon im Stuttgarter Landtag gezeigt hat. Was sich der Sprecher der Thüringer Parteigliederung, Björn Höcke, am Dienstagabend aber leistete grenzt so eng an Holocaustleugnung, dass es nur als Provokation der jüdischen Gemeinde – oder als Zielgruppenwerbung gegenüber der gedemütigten NPD-Anhängerschaft – verstanden werden kann!
Nach etlichen Hasstiraden – gegen so ziemlich jede vorstellbare Minderheit – sorgte der Thüringer AfD-Chef, dem schon früher von Soziologen und Politikwissenschaftlern eine geistige „Nähe zum Nationalsozialismus“ attestiert wurde, für einen weiteren Eklat, indem er zunächst das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schande im Herzen der Hauptstadt“ bezeichnete und hinzufügte, die deutsche Geschichte werde dadurch „mies und lächerlich“ gemacht.
Anlass der kontroversen Äußerungen war eine Zusammenkunft der „Jungen Alternative“, des Parteinachwuchses am Dienstagabend in Dresden, zu der Höcke im „Ballhaus Watzke“ eine seiner allzu bekannten Hetzreden halten durfte.
Doch damit war der Nationalist noch nicht fertig, stattdessen redete sich Höcke nach einem klassisch provokativen Start im Laufe seines Auftritts immer mehr in Rage – begleitet vom heftigen Applaus der Parteijungend.
Der gemeinsame Auftritt Höckes und mehrerer sächsischer AfD-Funktionäre lockte nicht nur hunderte Gäste, sondern sie wurde auch vom rechten „Compact“-Magazin in einem Livestream übertragen. Womit sie jeder Protofaschist der Republik mit ansehen konnte.
Wobei die Parteikollegen ihrem „Starredner“ in nichts nachstanden. Weder in der Rhetorik noch in den Aussagen, die dahinter standen. So forderte Jens Maier, der im September vermutlich ein Bundestagsmandat bekommen wird, den „Schuldkult“ – womit er die Holocaust- und Weltkriegs-Erinnerungskultur der Bundesrepublik meint – endlich zu beenden. So fischt man nach Wählern im Holocaust-Leugner-Milieu!
Die AfD fischt ganz klar im Holocaust-Leugner-Milieu der NPD, die rechten Parteien kooperierten schon bei den Landtagswahlen 2016.
Höcke und seine Kameraden beschworen am Tag des Verfassungsgerichtsurteils gegen die NPD bewusst die Rhetorik der Rechtsradikalen, um zu provozieren und um die Wählerschaft der erniedrigten Partei abzufischen. Eine Verhöhnung der deutschen Demokratie und der – vor allem jüdischen – Opfer des Holocaust!
Außer dem „Compact“-Magazin war übrigens – man kann es fast verstehen – keine Presse zulässig. Man bleibt bei solchen Reden eben lieber unter sich.
Genug ist genug! Wir dürfen die Unverschämtheiten dieser Partei, die ganz offensichtlich das Erbe der in der Marginalität versinkenden NPD antreten will, nicht länger dulden! Medien, Politik, Kirchen und Initiativen sind aufgerufen, endlich klare Positionen gegen die AfD zu beziehen! Diese Partei hat klare faschistische Tendenzen, das muss auch klar ausgesprochen werden.
Es ist außerdem der zweite Fall innerhalb weniger Tage, bei dem AfD-Funktionäre die Presse ausluden, so wurde vergangene Woche bekannt, dass der AfD-Europaabgeordnete Marcus Pretzell auf einer Veranstaltung seiner Fraktion Journalisten unter anderem der Öffentlich-Rechtlichen die Akkreditierungen verweigerte.
In Berlin drohte die AfD zudem dem Hauptstadtsenat jüngst, es könnte zur „Bildung rechter Bürgerwehren“ in der Metropole kommen, wenn der Vorschlag der AfD, den – 2002 wegen Verstrickungen im illegalen Waffenhandel und rechtsradikaler Umtriebe aufgelösten – „freiwilligen Polizeidienst“ wieder einzuführen, nicht angenommen würde.
Karlsruhe. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wies den Verbotsantrag der Bundesländer gegen die NPD ab. Damit bleibt die rechtsextreme Partei erlaubt. Das mag vielen antifaschistischen Kräften übel aufstoßen, die höchstrichterliche Entscheidung ist jedoch richtig. Gleich aus mehreren Gründen.
Sie nennen sich „Nationaldemokraten“ oder „Nationale Sozialisten“, wobei ihre Ideologie, der in den vergangenen Jahren ein hübscher bürgerlicher Anstrich verpasst wurde, sich nur marginal von der nationalistisch-rassistischen Philosophie der NSDAP unterscheidet, die Rede ist natürlich von den Anhängern der rechtsextremen NPD.
Die Verfassungsrichter des zweiten Senats, kurz bevor sie erklären, die NPD sei zwar verfassungsfeindlich, aber weiterhin erlaubt.
Ideologisch hat sich an der NPD seit ihrer Gründung im Jahre 1964 wenig geändert. Wohl aber an ihrer Bedeutung: Zog die nationalistische Partei, die sich zunächst aus verschiedenen rechtsextremen Gruppen sowie aus dem national-liberalen Flügel der FDP zusammensetzte, in den Sechzigern noch in viele westdeutsche Landtage ein, so bekam sie schon nach der Abwahl des ehemaligen Nazis und Bundeskanzlers Georg Kiesinger im Jahr 1969 in den westdeutschen Parlamenten kaum noch einen Fuß auf den Boden. Hatten Mitte der Sechziger westdeutsche Politiker noch die legitime Befürchtung, die „N-Partei“, die zu jener Zeit rund 28.000 Mitglieder zählte, könne in den Bundestag einziehen (schon damals wurde im Hintergrund über ein Verbotsverfahren) spekuliert, so spielte diese zwischen 1970 und 1990 kaum noch eine Rolle, weder auf Bundesebene, noch auf Landesebene.
In den Neunzigern stand der Kleinstpartei dann ein Mann vor, der mit der Wiedervereinigung und den desillusionierten Wendeverlierern in Ostdeutschland seine Chance gekommen sah: Günter Deckert. Er strukturierte die Partei um, nahm offen nationalsozialistische Ideen mit ins Programm auf und konzentrierte sich auf die Enttäuschten in den neuen Bundesländern. Ging die Strategie zunächst nur teilweise auf, so wurde die Partei ab 1996 unter Deckerts Nachfolger, dem heutigen Europaabgeordneten Udo Voigt, der die Wahl zum Vorsitzenden gegen Deckert gewann, als dieser wegen Volksverhetzung in Haft saß, tatsächlich zunächst wieder erfolgreich, indem dieser die Partei noch stärker auf das Neonazi-Milieu ausrichtete.
So zog die Partei in den Folgejahren nicht nur in zahlreiche Kommunalparlamente ein (in allen Bundesländern außer in Hamburg und Bayern), sondern auch 2004 in den sächsischen und 2006 in den mecklenburgischen Landtag. In diese Zeit fällt auch das erste angestrebte Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei, welches unter Spott aus der rechten Ecke und Empörung von Antifaschisten und Opferverbänden am 18. März 2003 aus Verfahrensgründen eingestellt wurde, nachdem bekannt geworden war, wie tief einige V-Leute des Amtes für Verfassungsschutz in die Strukturen der NPD verstrickt waren. Die Verfassungsmäßigkeit der Partei wurde damals nicht geprüft.
Anders im jüngsten Verbotsverfahren, welches auf Basis eines Verbotsantrages der Bundesländer vom Dezember 2013 geführt wurde: In ihrem knapp 300 Seiten langen Urteil attestierten die Richter in Karlsruhe der Partei nun – trotz Ablehnung des Verbotsantrages – klare verfassungsfeindliche Umtriebe.
In der Urteilszusammenfassung heißt es dazu: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.“
Dabei gehe die NPD auch „planvoll und mit hinreichender Intensität“ vor, heißt es weiter. Das genüge jedoch für ein Parteienverbot nicht, so entschied das Gericht einstimmig, denn in Deutschland gibt es hohe Hürden, die für ein Parteienverbot genommen werden müssen, damit die Regierung sich nicht einfach nach Belieben von unliebsamen Gegenspielern befreien kann. Zusätzlich zur verfassungsfeindlichen Intention bedarf es deshalb nach der Meinung des Gerichts auch einer gewissen Erfolgsaussicht.Es geht also darum, ob eine Partei dem Staat ernsthaft gefährlich werden kann. Diese sei nicht gegeben, so das Urteil: Es fehle demnach „an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.“
Das zeigt sich auch in der parlamentarischen Realität: Mittlerweile ist die NPD nicht nur in nationalen Umfragen nicht mehr messbar, sie sitzt auch in keinem Landtag mehr und hat auf kommunaler Ebene insgesamt nur noch 340 Mandate – von bundesweit 230.000 (das entspricht einem Anteil von 0,15 Prozent). Die NPD ist längst nur noch eine marginale politische Kraft, die weitestgehend geächtet wird.
Der zweite Senat des Verfassungsgerichts unter dem Vorsitzenden Andreas Voßkuhle erklärt die rechte Partei dementsprechend für verfassungsfeindlich, hält den Verbotsantrag aber für unbegründet.
Für alle Antifaschisten ist das eine gute Nachricht! Das Bundesverfassungsgericht setzt hier ein überdeutliches Zeichen gegen die NPD! Erstmals befand ein Gericht auf verfassungsjuristischer Grundlage über die rechtsextreme Partei und erklärte, dass diese bestrebt sei, die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik zu zerstören und durch ein rassistisch-völkisches Staatssystem zu ersetzen. Neues Pulver für antifaschistische Initiativen! Aber mehr noch: Das Gericht befindet gleichzeitig, dass die Partei viel zu irrelevant sei, um sie zu verbieten. Eine schallende Ohrfeige ins Gesicht der Neonazis! Eine unvorstellbare juristische Demütigung!
Und in der Urteilsbegründung geht der vorsitzende Richter Voßkuhle sogar noch weiter, indem er ausdrücklich auf andere Möglichkeiten zum Kampf gegen die NPD – wie den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung – hinweist. Dies sei jedoch Aufgabe der Legislative, nicht des Verfassungsgerichts.
Ultimativ ist die einstimmige Entscheidung der Richter gegen das Verbot der Partei also nicht nur verfassungsrechtlich richtig, sondern auch politisch wichtig. Auch auf einer anderen Ebene: Indem die Verfassungsrichter die Regierungen der Bundesländer – und auch die Bevölkerung – erinnern, dass ein Parteienverbot zu den schärfsten Waffen des Rechtsstaates gehört, welche nur als ultima Ratio zu ziehen ist, rufen sie die demokratischen Kräfte der Bundesrepublik auch dazu auf, sich wieder mehr auf die grundlegendste Errungenschaft der Demokratie, auf den Ideenwettbewerb und die Argumentation zu konzentrieren!
Und genau das sollten die demokratischen Kräfte der Gesellschaft tun: Statt unverhältnismäßige Zensur- und Verbotsmaßnahmen gegen extremistische Minderheiten anzustrengen, sollten sie fähig und bereit sein, mit diesen in den politischen Wettstreit zu treten. Glaubt denn wirklich jemand, die Volksverhetzer und Holocaust-Leugner der NPD könnte im öffentlichen Diskurs mit ihren rassistischen, antisemitischen und martialisch-völkischen Ideen je wieder einen relevanten Teil der Bevölkerung für sich gewinnen? Sicher nicht! Mit dem Verbotsverfahren wurde – so glaubte man in den Landesregierungen – einfach der „bequemere“ Weg – der, wenn er leichtfertig gegangen wird, eine echte Gefahr für die Demokratie und die pluralistische Gesellschaft darstellt – gegangen. Ein schwerer Fehler.
Schlimmer noch: Der Antrag war ein Ablenkungsversuch, als das unfassbare Versagen der Landes- und Bundesbehörden beim NSU-Terror bekannt wurde. Blanker, fehlgeleiteter Aktionismus, eine klassische politische Blendgranate. Von einem Erfolg des Verfahrens ging schließlich in Expertenkreisen von Anfang an kaum jemand aus.
Wäre das Verbotsverfahren – als mächtigste Waffe des Rechtsstaates – erfolgreich gewesen, hätte dies am Ende sogar das Gegenteil des erwünschten Effekts bewirken können: Rechtsextreme, nicht nur NPD-Anhänger, hätten sich in ihren antidemokratischen Bestrebungen bestätigt gesehen. Zumal die überzeugten rechten Hetzer auch ganz ohne die NPD und ihren anachronistischen Nazi-Pathos gegen Asylbewerber, Demokraten und Linke Stimmung gemacht hätten – dies lässt sich auch heute schon beobachten: Massenweise treten NPD-Angehörige zu anderen rechten Parteien über, ihre Gesinnung bleibt die selbe. Die NPD ist nur ein – beispielhafter – Bruchteil des rechtsextremen Problems, das längst in weite Teile der Gesellschaft vorgedrungen ist.
AfD und NPD werben bei Landtagswahlen für Stimmensplitting – Rechtsextremismus gibt es nicht nur in der NPD.
Durch das erfolgreiche Verbot hätte man anderen Rechtsideologen zudem die Möglichkeit geschenkt, mittels Selbstviktimisierung und Märtyrer-Verklärung, die NPD zum Beispiel dafür zu erklären, wie „das System“ ihresgleichen „unterdrückt“. Schon deshalb, weil die Rechte in den vergangenen Jahren hinreichend bewiesen hat, wie effektiv sie politisches Kapital aus der vermeintlichen Opferrolle schlagen kann, darf man der NPD keinen Märtyrertod gestatten.
Am Ende bleibt der Kampf gegen eine unmenschliche Ideologie, die sich mittlerweile wieder – subtiler und mit weniger Kriegstrommeln als bei der NPD – weit ins bürgerliche Lager ausgebreitet hat. Die NPD ist nicht mehr als ein stellvertretender Pappkamerad dieser Ideologie, der „Kampf“ der Regierenden gegen sie ist nicht mehr als Alibipolitik.
Rechtspopulisten sorgen für Kontroversen und Kontroversen sorgen für Auflagen und Einschaltquoten. Aus der Sicht profitorientierter Medienhäuser ist es daher kaum verwunderlich, dass man hin und wieder Populisten wie Donald Trump, Beatrix von Storch, Frauke Petry oder Marine le Pen eine Bühne zur Selbstdarstellung bietet, so sehr man schließlich deren Ansichten verabscheuen mag, lassen sich doch rechte Provokationen fantastisch kapitalisieren.
Auch ist es nachvollziehbar, dass die – offiziell nicht gewinnorientierten – öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sich regelmäßig kontroverse gestalten vom rechten Rand einladen, man will schließlich relevant bleiben und irgendwie auch ein bisschen politische Bildung betreiben. Nicht nachvollziehbar ist dagegen, wie es sein kann, dass nicht, nachdem eben jene Rechtspopulisten, denen die „Mainstream-Medien“ regelmäßig und bereitwillig stundenweise freier Selbstdarstellungszeit in Interviews und Talkrunden zukommen ließen, einen großen Teil der Presse von einer Veranstaltung ausschließt, ein Aufschrei zorniger Empörung durch die Medienhäuser grollt!
Wie kann es denn sein, dass die deutsche Presse es Funktionären der AfD durchgehen lässt, ungeliebten Medienvertretern die Akkreditierungen für einen offiziellen Kongress der Fraktion „Europa der Nationen und Freiheit“ (ENF) im Europäischen Parlament zu verweigern? Nicht einmal ARD und ZDF gelang es, Journalisten für die Zusammenkunft der europäischen Rechtspopulisten zu akkreditieren. Die ENF, der auch die wenigen AfD-Abgeordneten im Europaparlament angehören, betreibt hier einen klaren Presseboykott, dem die Presse nur in einer einzigen Weise angemessen begegnen kann: Mit einem solidarischen Rechtspopulistenboykott! Keine Frauke Petry mehr bei Anne Will, kein Alexander Gauland mehr bei Hart aber fair, keine Beatrix von Storch mehr im Spiegel-Interview, bis sich die Beteiligten öffentlich für ihre unfassbar Beleidigung der Pressefreiheit – eines urdemokratischen Wertes – entschuldigt haben.
Hintergrund: Kürzlich wurde bekannt, dass mehrere Medienvertreter, darunter Journalisten zahlreicher großer Medienhäuser, von der Versammlung der rechtspopulistischen EU-Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Koblenz ausgeladen wurden – offenbar auch auf Betreiben des umstrittenen AfD-Abgeordneten Marcus Pretzell.
Zwar gibt es Kritik am Gebaren der Kongressorganisatoren, so ließ das ZDF erklären: „Es ist ein Angriff auf die Pressefreiheit, dass ZDF-Reporter von dem Kongress ausgeschlossen werden.“ Und die ARD gibt an, „rechtliche Schritte“ prüfen zu wollen, von Solidarität in der Presse ist aber nichts zu spüren, auch nicht von entschiedenem auftreten.
Dass am Montagabend mit der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry ausgerechnet eine der prominentesten Teilnehmerinnen des Kongresses und die Ehefrau Marcus Pretzells, des Abgeordneten, der mitteilen ließ, dass „GEZ-Medien“ der Zutritt zu der Versammlung verwehrt sei, bei „Hart aber Fair“ zu Gast ist, ist dabei schon fast ein Treppenwitz. Ein ARD-Sprecher erklärt dazu gegenüber dem Berliner Tagesspiegel: „Grundsätzlich: Bei uns sind die Standards der Berichterstattung nicht davon beeinflusst, wie die Parteien sich unserem Sender oder der ARD gegenüber verhalten.“ Dies ist ein Fehler! Wenn es einer politische Kraft in so offensichtlicher Weise an jeglichem Respekt vor der Pressefreiheit mangelt, dann haben die Medien auch das Recht – und ich will sogar sagen die Pflicht – dagegen entschlossen und radikal vorzugehen. Wenn Politiker die Presse nicht respektieren, darf diese sich nicht duckmäuserisch fügen, sie muss dann erst Recht beweisen, welches ihre Aufgabe in einer demokratischen Gesellschaft ist!
Die ARD aber duckmäuserisch wie eh und je bedenkt nicht einmal eine Themenänderung für die Sendung am Montag. Wie geplant soll es zum Auftakt in das Superwahljahr 2017 – mittlerweile scheint ja jedes zweite Jahr „Superwahljahr“ zu sein – um die „konkreten Konzepte der Parteien bei den zentralen Themen Sicherheit, Steuern und Rente“ gehen. Trotz aller Kritik an der Ausladung vom Treffen der ENF-Fraktion in Koblenz sei es für den Zuschauer interessant zu erfahren, welche Antworten die AfD auf diesen Gebieten zu bieten habe, so der ARD-Sprecher.
Und sicherlich: Bei Umfragewerten wischen 12 und 15 Prozent scheint es journalistisch durchaus geboten, sich mit den Positionen der AfD auseinander zu setzen. Wenn aber die AfD bzw. die ENF an anderer Stelle eine journalistische Beurteilung ihrer Positionen durch einen klaren Akt der Zensur schlicht verweigert (was insofern wunderbar ironisch ist, als dass unter den Wählern dieser Partei so viele „Lügenpresse“-Schreier sind, dass man sie kaum zählen kann), gibt es keinen Grund, warum nicht die ARD die Gelegenheit zum Gegenschlag nutzen sollte. Entweder durch kurzfirstiges Ausladen von Frauke Petry, oder durch ebenso kurzfristiges Ändern des Themenschwerpunktes. Wenn man sich in solch einer Position schon verpflichtet sieht, Politiker einzuladen, die keinerlei Respekt vor der Presse haben, warum dann nicht über die Pressefreiheit reden? Schließlich sagt es die ARD ja selbst: „Der Zuschauer soll sich ein eigenes Bild machen können, und dies nicht nur durch eine Diskussion über die AfD, sondern auch durch ein direktes Befragen ihrer Vertreter.“ Das kann doch auch für das Thema Pressefreiheit gelten, oder?
Also liebe ARD, ihr habt zwei Möglichkeiten: Petry und Konsorten boykottieren, oder eine öffentliche und aggressive Debatte über die Pressefreiheit anstoßen – im Dialog mit der AfD! Entscheidet euch!
In einer Lektion auf Dagobah fordert der ehemalige Großmeister des Jedi-Ordens den jungen Luke Skywalker dazu auf, sein Raumschiff (einen X-Wing-Fighter) mithilfe der Macht telepathisch aus dem Sumpf zu eben, in dem es versunken ist. Der junge Jedi in Ausbildung glaubt jedoch nicht so recht an seine Fähigkeiten und meint, es sei unmöglich, die gestellte Aufgabe zu bewältigen. Um Luke zu motivieren, der seinem Meister schließlich erwidert, er werde „es versuchen“, sagt Yoda hier den legendären Satz: „Tu es oder tu es nicht. Es gibt kein Versuchen.“
Doch es lohnt sich auch, einmal über den Satz nachzudenken, den der kleine grüne Jedi zuvor an seinen Schüler richtet: „Vergessen musst du das, was früher du gelernt.“ Er bezieht sich damit auf die Aussage Lukes, es sei etwas anderes, ein großes Raumschiff zu bewegen, als einen kleinen Stein. Und will ihn gleichzeitig dazu bringen, das scheinbar Unmögliche zu wagen – und schließlich zu tun.
Das Ende der Lektion ist bekannt: Luke versagt, weil er nicht genug an sich – und an die Macht – glaubt, Yoda aber, einem kleinen grünen Greis, gelingt es beinahe mit Leichtigkeit das Schiff aus dem Sumpf zu heben.
Wenn wir heute mit einer gestärkten Rechten umzugehen haben, wenn wir uns von Protofaschisten umzingelt sehen, dürfen wir zwei Dinge nicht vergessen. Erstens: Wir waren schon früher erfolgreich gegen die Faschisten in Form beispielsweise der nationalistischen Kleinstpartei NPD. Und zweitens: Wenn wir an unsere Botschaft glauben, macht es keinen Unterschied, ob wir gegen eine schwache oder gegen eine starke Rechte kämpfen.
Wir müssen allerdings vergessen, dass man uns immer wieder gesagt hat, wir hätten keine Chance gegen das System, wir müssen vergessen, dass man uns beigebracht hat, manche Probleme seien einfach zu groß für uns. Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir vergessen, was wir früher gelernt haben, und das scheinbar Unmögliche anpacken.
Vergesst also, was früher ihr gelernt, und tut das Unmögliche!
Gerade Linke beschwören in Bezug auf die rechtspopulistische AfD gerne den Untergang der aufgeklärten Gesellschaft hervor, aber ist diese Panik angebracht? Im Folgenden setzt sich unser Autor mit der Entstehung und Entwicklung der Partei auseinander und beurteilt, welche reale Gefährdung von ihr ausgeht.
2013 wurde die rechtskonservative „Alternative für Deutschland“ (AfD) von ehemaligen CDU- und FDP-Anhängern um den Ökonomen Bernd Lucke als konservative und wirtschaftsliberale Partei gegründet. Zentrale Themen waren, im Zusammenhang mit der globalen Finanzkrise, die Eurokritik sowie ein protektionistisches Außenhandelsmodell. Mit der Zeit kam es allerdings zu einem starken Zufluss extrem Rechter in die Kreise der AfD.
Ein Flügelkampf brach aus, den die nationalkonservative Seite unter der Führung von Populisten wie Alexander Gauland, Frauke Petrys und Björn Höcke für sich entscheiden konnte. Unter dem Namen „Weckruf 2015“ standen schließlich der Austritt von Parteigründer Bernd Lucke und einiger Anhänger aus der AfD sowie die Gründung der neoliberalen Kleinstpartei ALFA (heute Liberal-Konservative Reformer, Namensänderung aufgrund eines Rechtsstreits), welche auch das Gros der EU-Parlamentssitze von der Mutterpartei übernahm. In der derzeitigen AfD kämpfen noch immer erzkonservative, wirtschaftsliberale und nationalistische Flügel um die Oberhand. Rechtspopulistisch ist die Gesamtpartei allemal, aber welche konkrete Gefahr geht von ihr aus?
Als einzige Partei des rechtsextremen Spektrums, die bundesweit über die Fünfprozenthürde kommt, hat die Partei vor allem ein Problem: Sie ist kaum kompromissfähig. Ihre stark populistischen Tendenzen sowie die Tendenz einiger Parteiströmungen zu etlichen Verschwörungsideologien, werden politische Verhandlungen deutlich erschweren. Alles in allem ist die Partei nicht regierungsfähig, aber muss sie das aus der Sicht ihrer Wähler überhaupt sein?
Die meisten AfD-Wähler wählen ihre Partei schließlich nicht wegen des Programms, sondern um „die Regierenden“ in Bedrängnis zu bringen. Die AfD soll demnach provozieren und auf die Ängste ihrer Wähler aufmerksam machen. Anstatt darauf entsprechend zu reagieren, haben jedoch Medien und etablierte Politik die AfD zunächst kleinzureden versucht, sie dann verspottet und schließlich deren Wähler als dumm oder geisteskrank verunglimpft. Solche Reaktionen aus dem Establishment stärken jedoch Populisten nur weiter: Betroffene fühlen sich nicht ernst genommen und populistische Kräfte erfahren Scheinbestätigung durch die Angriffe der etablierten Politik. Dieses Phänomen führte nicht nur in Deutschland zum Aufstieg der AfD, sondern fast zeitgleich in Großbritannien zum BREXIT oder in den USA zum Sieg des republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump.
Das Establishment ebnet somit den Weg der Populisten. Homophobie, Islamophobie, offener Sexismus und Rassismus wurden so auch in Deutschland wieder komplett salonfähig, nachdem CSU und CDU sie zumindest „warm gehalten“ haben.
Ein weiterer Faktor, der modernen Populisten – so auch der AfD – zugute kommt, sind die sozialen Medien. Zwar stehen im Internet immer mehr Informationen zur Verfügung, aufgrund der sogenannten Filterblase im Netz bewegen sich Netizens jedoch – verstärkt durch die Algorithmen von Google, Facebook und Konsorten – meist nur in Netzumgebungen, in denen eine bestimmte Position vorherrscht. Und weil der Mensch naturgemäß nach Bestätigung sucht, bewegt er sich gern in diesen Umgebungen. Eine Spaltung der Bevölkerung ist die Folge: Man ist Gutmensch oder Nazi! Dazwischen scheint es in der Welt der Populisten nichts zu geben! Diese Aufspaltung könnte sich noch zuspitzen, da das Vertrauen in die „etablierten“ Medien schon seit Jahren – teilweise berechtigterweise – ins Bodenlose stürzt, weshalb sich immer mehr Menschen nach – teilweise sehr unseriösen – Informationsquellen im Netz umsehen. Aus eben diesen Kreisen rekrutiert die rechtspopulistische Partei, deren Wahlkämpfe auf Verschwörungsideologien und einem unklaren Anti-Establishment-Gedanken aufbauen, den Großteil ihrer Anhängerschaft.
Bedeutet dies aber das Ende unserer modernen Gesellschaft?
Mitnichten! Schließlich scheint eine Regierungsbeteiligung der AfD zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich. Zwar ist die Möglichkeit, dass die Unionsparteien einen neuen Rechtsruck vollführen und früher oder später eine Koalition mit der AfD eingehen, nicht auszuschließen, aber da die Union dann wahrscheinlich ihre moderate Wählerschaft verlieren würde, kann es aus Unionssicht kaum als sinnvoll erachtet werden, dieses politische Risiko in der näheren Zukunft einzugehen.
Letzten Endes wird – im Guten und im Schlechten – außer bloßem Getöse im parlamentarischen Betrieb nicht viel von der streitlustigen AfD zu erwarten sein. Eine zentrale Gefahr bleibt allerdings: Da Rot-Rot-Grün zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich scheint, droht der Opposition im deutschen Bundestag eine ungesunde Spaltung. Wähler der AfD werden daher enttäuscht sein, wenn sie feststellen, dass „ihre“ Partei das „Durchregieren“ der kommenden Bundesregierung noch weiter vereinfacht.
Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich hier um den ersten Bericht unseres neuen Jugendkorrespondenten, der in unregelmäßigen Abständen hier politische Überlegungen anstellen wird.
Das Beitragsbild stammt von der AfD in Baden-Württemberg und zeigt die Zusammenarbeit der rechtspopulistischen AfD und der rechtsradikalen NPD im Landtagswahlkampf 2016.
Magdeburg. Kaum ein Tag vergeht, da die rechtspopulistische „Alternative für Deutschland“ (AfD), die einst angetreten war als wertkonservative, wirtschaftsprotektionistische Anti-Euro-Partei, nicht in irgendwelche Querelen verwickelt ist. Vor allem der Landesverband Sachsen-Anhalt, der auch eine Fraktion in den Magdeburger Landtag entsandte, sorgt immer wieder für Negativschlagzeilen. Nachdem CDU-Chef Webel der Oppositionsfraktion zuletzt Untätigkeit vorwarf, rüttelt nun die Rüge des Parteivorstandes gegenüber dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Daniel Roi, die rechte Partei auf.
Offenbar wird ihm vorgehalten, einen „Brief der Vernunft“ an die Medien weitergeleitet zu haben. In diesem hatte Roi gemeinsam mit weiteren AfD-Politikern eine stärkere Abgrenzung des Landesverbandes gegenüber Rechtsradikalen gefordert.
„Wir wollen keine Verschmelzung mit Organisationen, die als Auffangbecken für Extremisten fungieren, sie in ihren Reihen dulden oder zumindest ihr Verhältnis zu diesen nicht eindeutig geklärt haben“, hieß es da. Im Besonderen bezogen sich die Initiatoren der Schrift auf die völkische und vom Verfassungsschutz beobachtete „Identitäre Bewegung“, die aus Teilen der AfD großen Zulauf genießt. Unter den Unterzeichnern des Briefes sind zwölf der 14 Kreisvorsitzenden sowie 16 der 25 Landtagsabgeordneten.
In dieser Erklärung hatten sich die AfD-Politiker – inklusive Roi – auch von Fraktionschef und Landessprecher André Poggenburg distanziert. Dementsprechend wurde der Brief auch als Kritik an dessen Kurs verstanden. Anstatt zu einem „Auffangbecken für Rechtsradikale“ zu werden, müsse sich die AfD zu einer Volkspartei entwickeln, so der Text. Auch die völkische „Patriotische Plattform“ innerhalb der AfD wurde attackiert. „Viele Mitglieder und Wähler haben das Gefühl, dass die Grenzen nach rechts aufgeweicht sind“, sagte Roi im Juni gegenüber dem „MDR“. Womit die Wähler durchaus recht haben, ist doch die Partei mittlerweile zur reinen „Anti-Migrationspatei“ verkommen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer soll mittlerweile Widerspruch gegen die Rüge eingelegt haben, über das weitere Vorgehen muss nun der Landesvorstand entscheiden.
Die Rüge, sowie der Brief überhaupt müssen auch im Zusammenhang des innerparteilichen Bruchs in der AfD betrachtet werden, so könnte zwar zum einen die Motivation gewesen sein, die Veröffentlichung interner Dispute zu sanktionieren. Andrerseits könnte aber auch der Poggenburg nahestehende völkische Flügel versucht haben, Kritiker in den eigenen Reihen unter Druck zu setzen. So vermutete die thüringische Landtagsabgeordnete Katharina König der LINKEN: „Die AfD rügt ein eigenen Landtagsabgeordneten, weil er Abgrenzung von rechts fordert und die Zusammenarbeit mit der Identitären Bewegung ablehnt.“
Es ist emblematisch für diese sogenannte rechte Partei, die von konservativen Werten wie Anstand und Moral weiter entfernt nicht sein könnte, dass ihr Vorstand, der längst von völkischer Ideologie verseucht ist, versucht, die wenigen ehrlich konservativen, werteorientierten und im Rahmen rückschrittlichen Denkens vernünftigen Stimmen in der Partei zum Schweigen zu bringen, um keine volksidentitären Wähler abzuschrecken. Allerdings befinden sich auch Daniel Roi und seine Anhänger auf dem Holzweg: Die AfD ist nämlich mit Führungsfiguren wie Alexander Gauland, André Poggenburg und Björn Höcke längst im völkischen Milieu angekommen, da gibt es nichts mehr abzugrenzen, rechts der AfD ist nur noch der Abgrund. Wer das nicht glaubt, bedenke die enge Partnerschaft der Partei mit der rechtsradikalen NPD bei den Landtagswahlen im Frühling diesen Jahres. Roi hat den Kampf, den schon die prominenten Gründungsmitglieder Henkel und Lucke vor ihrem Austritt führten, längst verloren!
Anmerkung der Redaktion: Daniel Roi ist im Beitragsbild der zweite von links, an seiner rechten Seite sitzt der völkisch orientierte Fraktionssprecher und Querfront-Befürworter André Poggenburg.
Rund 500.000 türkische Arbeitnehmer in Deutschland können derzeit ihre nächsten in der Türkei lebenden Angehörigen über die Deutschen Krankenversicherungen kostenfrei mitversichern. Rechte halten das für ungeheuerlich. Trotz leerer Kassen, würden „ganze Dörfer“ mitversichert, heißt es da beispielsweise. Ist das wirklich so?
Unter dem Titel „Deutsche Krankenkassen zahlen für türkische Angehörige in der Türkei mit“ veröffentlichte die „Epoch Times“, ein boulevardeskes Online-Medium, dass bei der „neuen Rechten“ – warum auch immer – zur Standardlektüre zu gehören scheint, schon im November vergangenen Jahres einen provokativen – und beschämend schlecht recherchierten – Artikel zum „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“. Im Zuge der derzeitigen politischen Situation in der Türkei und der bilateralen Spannungen zwischen der deutschen und der türkischen Regierung, wurde der Artikel nun aktualisiert und – von Rechtsextremen – wieder aus dem Sumpf der verdienten Vergessenheit hervor gezogen.
Der Artikel, der vor allem aus Zitaten der rechtsextremen Seite „Journalistenwatch“ sowie aus Gesetzesauszügen besteht, suggeriert, wobei dies infamerweise in einem (unkommentierten) Zitat von „Journalistenwatch“ behauptet wird: „Die Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz und stellt uns Deutsche erheblich schlechter als in Deutschland lebende Türken.“ Dieser Vorwurf gegen das Abkommen wurde schon in einer – erfolglosen – Petition 2011 vorgebracht. Die Petition, die von einem gewissen A. Weber kurz vor einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge vorgebracht wurde, fand 2011 rund 11.000 Unterstützer. Der Bundestag befasste sich mit dem Thema, eine Änderung des Abkommens wurde jedoch nicht für nötig erachtet und zunächst wurde es wieder still um das Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen.
Nun jedoch, da Rechte wie Linke ein gewisses Türken-Bashing, aufgrund der Unterstützung des Erdogan-Regimes durch einen großen Teil der in Deutschland lebenden Türken, für gerechtfertigt halten, scheint die Debatte wieder aufzuflammen, ob dieses Abkommen Deutsche und Türken ungleich behandelt – und wenn ja, ob es dennoch gerechtfertigt ist.
Die enorme Empörung der Rechten – sowie der „Epoch Times“ – jedenfalls ist völlig ungerechtfertigt, handelt es sich bei dem Abkommen doch in erster Linie um eine Familienversicherung, wie sie in Deutschland durchaus üblich ist. So können auch Deutsche über gesetzliche wie private Krankenversicherungen ihre Ehepartner sowie ihre Kinder mitversichern, sofern diese nicht berufstätig sind. Das Abkommen sieht dementsprechend vor, dass in der Türkei lebende nahe Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitversichert sind. Zwar sind damit insbesondere Ehepartner und Kinder gemeint, aber – und das ist der Unterschied zur „normalen“ Familienversicherung – auch Eltern dürften mitversichert werden, sofern diese nicht berufstätig sind. Der zweite Unterschied besteht darin, dass sich die Angehörigen türkischer Versicherter im Ausland befinden.
Eine Ungleichbehandlung liegt also tatsächlich vor! Um nun diese scheinbare Ungerechtigkeit verstehen zu können, muss man sich in die Zeit zurückversetzen, aus der die Regelung stammt: Die Regelung ist 1964 in einer Zeit entstanden, als die Bundesrepublik aufgrund des Arbeitskräftemangels im Zuge des „Wirtschaftswunders“ – nach dem Bau der Mauer und der Schließung der deutsch-deutschen Grenze – massiv um türkische Gastarbeiter warb und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach.
Aber auch heute sei die Regelung laut Arbeitsministerium schon deshalb noch immer zeitgemäß, weil sie verhältnismäßig kostengünstig sei. In einem Informationsblatt heißt es: „Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen.“ Was daran liegt, dass Behandlungskosten in deutschen Kliniken um ein Vielfaches höher als in der Türkei sind, weshalb es für die deutschen Krankenversicherungen sogar ein finanzieller Vorteil ist, wenn möglichst viele mitversicherte Angehörige in der Türkei – oder anderen Staaten, mit denen es ähnliche Abkommen gibt – leben. Auf diesen Faktor weist auch die „Epoch Times“ kurz hin, gegen Ende des ansonsten reißerischen Beitrags – und wiederum nur in Form eines Zitates vom Spiegel unter der Zwischenüberschrift „2011 greift der Spiegel das Thema auf“.
Warum in dem Artikel der „Epoch Times“ so massiv mit Zitaten gearbeitet wird, dürfte klar sein: Im einen Fall will man nicht als Medium gelten, dass rechtsextreme Propaganda verbreitet, durch den Kniff, ein Zitat von „Journalistenwatch“ zu verwenden, will der Autor des Textes – der den Artikel nicht unter seinem Namen veröffentlichte – eine gewisse Unverbindlichkeit herstellen. Im anderen Falle (das Spiegel-Zitat) soll durch den kurzen Auszug aus einem anderen Medium, namentlich dem Spiegel, Ausgewogenheit suggeriert werden. Mediale Propaganda für Anfänger.
Über die Anzahl der auf diese Weise mitversicherten Türken weiß übrigens die zuständige „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland“ nichts zu berichten. Was daran liegt, dass die deutschen Sozialversicherer einen monatlichen Pauschalbetrag mit der türkischen Krankenversicherung aushandeln, um nicht jeden einzelnen Behandlungsfall aufwendig abzurechnen. Diese Pauschale wird – abhängig von den durchschnittlichen Behandlungskosten in der Türkei pro versichertem Arbeitnehmer in Deutschland (derzeit rund 500.000) und unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen bezahlt. Es spielt dementsprechend finanziell kaum eine Rolle, ob nur Ehepartner und Kinder, oder auch Eltern mitversichert werden.
Vagen Schätzungen zufolge nahmen zuletzt etwa 35.000 in der Türkei lebende Angehörige von Türken in Deutschland die Privilegien aus dem Abkommen in Anspruch. Der Kostenanteil liegt – gemessen am gesamten deutschen Gesundheitssystem – bei jährlich rund 0,01 Prozent.
Übrigens betont das Arbeitsministerium, dass es sich bei dem deutsch-türkischen Abkommen nicht um eine Besonderheit handelt, vielmehr seien solche Verträge internationaler Standard. Teil des Abkommens sei demnach auch der Versicherungsschutz deutscher Touristen oder der von Auslandsrentnern in der Türkei, wie er in solchen Vereinbarungen üblich sei.
Schon 2003 – auch das weiß die „Epoch Times“ zu berichten- wurde das „Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen“ hinterfragt: Der damalige Rechtsaußen-Abgeordnete der CDU Martin Hohmann befragte damals die Bundesregierung diesbezüglich. Unter anderem wollte der Parlamentarier, der später wegen einer antisemitischen Rede aus der Partei ausgeschlossen wurde, wissen, wie viele Familienangehörige von dem Abkommen Gebrauch machten und wie viel das gekostet habe. Die Antwort hat sich seither kaum verändert: Wie viele Personen die Privilegien in Anspruch nehmen, sei nur schwer schätzbar, finanziell aber lohne sich das Abkommen, weshalb man keinen Handlungsbedarf sehe.
Köln. Im Eilverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht am Samstagabend, dass bei der Demonstration von Anhängern des türkischen Präsidenten Erdogan am Sonntag keine Politiker aus der Türkei per Livesteam zugeschaltet werden dürfen. Parallel entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass eine rechtsextreme Gegendemonstration, gegen die es eine Beschwerde der Kölner Polizei gegeben hatte, endgültig ebenfalls stattfinden darf.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Samstagabend einen Antrag der Veranstalter einer Pro-Erdogan-Demonstration auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erlaubnis, Politiker aus der Türkei – wie beispielsweise den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – live auf einer Großleinwand zuzuschalten, aus formalen Gründen ab. Denn die Vollmacht der Rechtsvertreter der Veranstalter entspreche nicht den gesetzlichen Erfordernissen, wie es hieß. Im Übrigen hätte eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Es sei demnach nicht erkennbar, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen Grundrechte der Demo-Veranstalter verletzt hätten.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen eine Live-Schaltung türkischer Politiker entschieden hatte, hatte der Anmelder der Pro-Erdogan-Demonstration in Köln das Bundesverfassungsgericht angerufen, um diese Entscheidung zu überwerfen. Auf diese Weise hätten doch noch Politiker aus der Türkei per Video zugeschaltet werden können.
Trotz des Live-Schalte-Verbots wird allerdings ein Mitglied der türkischen Regierung bei der Demonstration zugunsten des türkischen Despoten auftreten. Der türkische Sportminister werde sprechen, so Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies am Samstagabend. Einen Auftritt des türkischen Außenministers habe er allerdings verhindern können. Zugleich wies der Polizeipräsident Erdogans Kritik zurück, türkischstämmige Bürger würden in Deutschland in ihrem Demonstrationsrecht eingeschränkt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Erdogan hier auch nur ansatzweise Recht hat.“ Erdogan hatte am Freitagabend in Ankara kritisiert, den Türken in Deutschland und Österreich werde das Recht zu Protesten verwehrt. Bei der Pro-Erdogan-Demo in Köln erwartet die Polizei bis zu 30.000 regimetreue Teilnehmer, des Weiteren wurden vier Gegendemonstrationen angemeldet.
Eine dieser Gegendemonstrationen, ein Demonstrationszug von Rechten gegen die geplante Pro-Erdogan-Kundgebung, wurde nun „in letzter Minute“ vom Oberverwaltungsgericht in Münster endgültig erlaubt. Es wies damit eine Beschwerde der Kölner Polizei zurück, wie ein Sprecher des Gerichts am Samstag bestätigte. Hinter dem ebenfalls für Sonntag geplanten Demonstrationszug steht unter anderem die rechtsextremistische Partei Pro NRW.
Die Polizei befürchtete Ausschreitungen, doch das Verwaltungsgericht Köln sah dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte – Die Entscheidung der Kölner Richter wurde nun in zweiter Instanz bestätigt. Dennoch wurden die Polizeikräfte noch einmal aufgestockt: von 2300 auf nunmehr 2700. Er sei „zuversichtlich, dass Köln morgen einen friedlichen Tag erlebt“, sagte Polizeipräsident Mathies mit Blick auf diese massive Präsenz am Samstag.
Im Netz dagegen machten sich am Samstag bereits Spekulationen über etwaige Gewalteskalationen breit: Gerade die Gegeneinander-Demonstrationen zweier rechtsextremer Gruppen sei demnach geeignet, eine explosive Situation herbeizuführen.
1. Von der Klassifizierung der Faschisten – Einleitung
Wenn jemand heute den amerikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump, den türkischen Präsidenten Erdogan, oder die rechtspopulistische deutsche Partei AfD als neofaschistisch bezeichnet, wird ihm bald vorgeworfen, „keine Ahnung“ zu haben, „wirres Zeug“ zu schreiben, oder einfach ein linksextremer Hetzer zu sein. Dieser Artikel soll deshalb einmal ganz wissenschaftlich an die Fragestellung herangehen, was Neofaschismus eigentlich ist, und welche der vorgenannten politisch rechtsorientierten Kräfte sich dementsprechend klassifizieren lassen.
Der Text wurde zur besseren Lesbarkeit in fünf Kapitel eingeteilt: Nach der Einleitung folgt Kapitel 2 über das zugrundeliegende politikwissenschaftliche Modell, auf dem aufbauend in Kapitel 3 ein Index skizziert wird, anhand dessen faschistische Tendenzen bei politischen Persönlichkeiten und Organisationen bewertet werden können. In Kapitel 4 wird dann der Index am Beispiel Donald Trump angewendet, ehe in Kapitel 5 ein kurzes Fazit, sowie ein Ausblick auf andere Bewertungsmethoden erfolgt.
2. Modellbildung.
Dies soll anhand einer Abwandlung des 14-Punkte Modells zur Klassifizierung faschistischer Systeme des renommierten amerikanischen Politologen und Extremismusforschers Dr. Lawrence Britt geschehen.
Dr. Lawrence Britt – Politologe und Extremismuforscher
Der Politikwissenschaftler studierte die faschistischen Regime des vergangenen Jahrhunderts und identifizierte dabei 14 Merkmale, die allen gemein waren. Dr. Britt nennt diese Merkmale die „Identifizierungscharakteristika des Faschismus“. Erstmals legte er sein Modell 2003 in seinem vielbeachteten Artikel „Fascism Anyone?“ in der Frühjahresausgabe der Humanistenzeitschrift „Free Inquiry“ einem breiteren Publikum dar. Mittlerweile hat sich sein Modell in der politischen Forschung als umfassendstes Überprüfungswerkzeug für totalitäre Regime etabliert.
Da jedoch Dr. Lawrence Britt mit seinem Modell Staaten und Regime klassifizierte,bedarf es einiger Anpassungen, um das Modell auf Einzelpersonen oder Nichtregierungsparteien anzuwenden.
2.1. Die 14 Faschismusmerkmale des Dr. Britt.
Im Folgenden seien die 14 von Dr. Britt identifizierten Charakteristika zunächst aufgeführt und mit etwaigen Änderungen versehen, sofern diese notwendig sind, um das Modell von der Anwendung auf faschistische Regime auf Einzelpersonen, Gruppen oder Ideologien zu übertragen:
1. Starker und anhaltender Nationalismus
Faschistische Regime neigen zum übermäßigen Gebrauch von patriotischen Mottos, Slogans, Liedern und anderen nationalistischen Symbolen. Flaggen sind überall zu sehen, wie auch Flaggensymbole auf Kleidung und anderen öffentlichen Präsentationen. – Dieses Merkmal kann ohne Einschränkung auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden.
2. Geringschätzung der Menschenrechte
Aus Angst vor Feinden und dem Bedürfnis nach Sicherheit heraus werden die Menschen von faschistischen Regimen überzeugt, Menschenrechte könnten in einigen Fällen ignoriert werden. Die Leute ignorieren, oder stimmen Folterungen, Massenhinrichtungen, Ermordungen, langen Inhaftierung von Gefangenen uns so weiter sogar zu. – Obgleich in der Regel eine Einzelperson nicht die Befähigung hat, die beschriebene Praxis in großem Maße durchzuführen, kann doch dieses Merkmal ohne Einschränkung anhand von Einstellungen und Aussagen überprüft werden.
3. Identifizierung von Feinden/Sündenböcken als vereinigende Sache
Anhänger des Regimes werden in einen vereinigenden patriotischen Wahn getrieben durch das Ziel, eine mutmaßliche Bedrohung oder einen äußeren Feind zu beseitigen, sei es eine rassische, ethnische oder religiöse Minderheit, politisch andersdenkende Kräfte, mutmaßliche Terroristen, oder andere. – Dieses Merkmal kann ohne Einschränkung auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden.
4. Vorrang des Militärs
Selbst wenn es weitreichende inländische Probleme gibt, erhält das Militär einen überproportional großen Anteil des Staatshaushalts und die inländischen Probleme werden vernachlässigt. Soldaten und das Militär werden verherrlicht. – Diese Charakteristik kann begrenzt auch auf Einzelpersonen und Personengruppen ohne Regierungsmacht angewandt werden. Hier sind Forderungen und Aussagen der entsprechenden Personen zu überprüfen. Sofern nicht überprüfbar, muss dieser Punkt ausgelassen werden.
5. Wachsender Sexismus
Regierungen faschistischer Staaten sind beinahe ausschließlich mit Männern besetzt und „traditionelle Geschlechtsrollen“ werden stärker betont. Der Widerstand gegen Abtreibung ist groß, wie auch systemische Homophobie. – Dieses Merkmal kann auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden, wenngleich dann in der Regel wiederum nur Forderungen und Positionen, aber nicht deren Anwendung überprüft werden kann.
6. Kontrollierte Massenmedien
Teilweise werden Medien direkt durch das Regime kontrolliert, in anderen Fällen gibt es indirekte Beeinflussung durch Verordnungen der Regierung oder durch die Platzierung geistesverwandter Regimeverteidiger in einflussreichen Positionen der Medienlandschaft. Zensur ist weit verbreitet, vor allem in der politischen Berichterstattung. – In diesem Punkt sind bei der Bewertung von Einzelpersonen meist klare Abstriche zu machen: In der Regel haben diese nicht genug Macht, um die Mainstream-Medien in relevanter Weise zu beeinflussen. Bei Parteien oder sonstigen politischen Gruppierungen kann allerdings deren (versuchte) Einflussnahme auf die Berichterstattung der Medien überprüft werden.
7. Besessenheit von der nationalen Sicherheit
Angst wird als Mittel der Motivation für die Massen durch die Regierung eingesetzt. – Dieses Merkmal kann ohne Einschränkung auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden.
8. Religion/Ideologie und Regierung sind miteinander verflochten
Regierungen faschistischer Länder neigen dazu, die gebräuchlichste Religion des Landes zu nutzen, um die öffentliche Meinung zu manipulieren. Religiöse Rhetorik und Fachsprache wird von Regierungsmitgliedern häufig genutzt, selbst wenn die Lehrsätze der Religion der Politik oder den Handlungen der Regierung genau entgegenstehen, in anderen Fällen werden die religiösen Systeme vollkommen durch die eigene Ideologie ersetzt. (vgl.: Kulturrevolution in der Volksrepublik China). – Dieses Merkmal kann auch auf Einzelpersonen und Nichtregierungsparteien angewendet werden, dabei ist insbesondere auf die Nutzung religiöser Sprache, religiöser oder esoterischer Metaphern, sowie auf Bekenntnisse der Subjekte zu achten.
9. Die Macht des Großkapitals (unternehmerischer Einfluss) wird geschützt
Industrielle, Bankiers und Großkonzerne eines faschistischen Staates sind häufig diejenigen, die den politischen Führern an die Macht geholfen haben, was zu einer engen Verzahnung von Privatwirtschaft und Regierung sowie zur Bildung einer wirtschaftlich-politischen Machtelite führt. – Dr. Britt misst diesem Punkt eine deutlich kleinere Relevanz zu als den bisherigen, was auch daran liegen mag, dass in seinem Heimatland, den USA, Unternehmer traditionell starken politischen Einfluss haben. Um dieses Merkmal zu untersuchen, muss bewertet werden, wie die finanzielle und personelle Vernetzung der untersuchten Subjekte mit der Privatwirtschaft geartet ist.
10. Gewerkschaftliche Macht wird unterdrückt
Da die organisierende Macht der Gewerkschaften eine Bedrohung für ein faschistisches Regime darstellt, werden Gewerkschaften entweder verboten, oder sie werden stark unterdrückt, beziehungsweise in das politische Regime integriert (Umarmungstaktik). – Dieses Merkmal ist einzig durch etwaige gewerkschaftsfeindliche Bemerkungen zu überprüfen, bei der Untersuchung von Einzelpersonen kommt ihm kaum eine Bedeutung zu.
11. Geringschätzung von Intellektuellen und Künstlern
Faschistische Regime neigen dazu, offene Feindschaft zu höherer Bildung und Akademikern zu akzeptieren und sogar zu fördern. Die Zensur von wissenschaftlichen Schriften, oder Berufsverbote für Akademiker sind keine Seltenheit. Die Freiheit der Künste wird oft angegriffen oder beschnitten, eine staatliche Förderung unabhängiger Künstler findet in der Regel nicht statt. – Um dieses Merkmal zu untersuchen, müssen Aussagen auf ihr Maß an Argwohn gegenüber den Wissenschaften überprüft werden. Auch die Forderung nach der Zensur von künstlerischen und intellektuellen Werken ist ein Hinweis auf deren Geringschätzung.
12. Hervorhebung von Kriminalität und deren Bestrafung
Unter faschistischen Regimen wird der Polizei fast unbegrenzte Macht zur Verbrechensbekämpfung eingeräumt. Die Bevölkerung ist dabei häufig bereit, Polizeiverbrechen zu übersehen und sogar Bürgerrechte im Namen der inneren Sicherheit aufzugeben. In faschistischen Staaten gibt es häufig eine landesweite Polizeibehörde mit praktisch unbegrenzter Macht, die auch politisch eingesetzt wird (Bsp.: GeStaPo, MfS). – Dieser Punkt ist insofern abzuwandeln, als das einzig Forderungen nach mehr Überwachung, härterer Bestrafung von Kriminaldelikten, oder der Ausweitung der Polizeigewalt, und ähnlichem, bewertet werden können, sofern das Untersuchungssubjekt nicht in einem Staat an der Macht ist.
13. Politische Seilschaften und Korruption
Faschistische Regime werden häufig von einer eingeschweißten Gruppe von politischen Freunden und Bekannten regiert, die sich gegenseitig Regierungsposten zuschieben und ihren Einfluss nutzen, um ihre Seilschaften davor schützen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Korruption, sowie die illegale Aneignung von Staatseigentümern ist keine Seltenheit. – Dieser Punkt kann nur dahingehend untersucht werden, ob es innerhalb der Partei, oder politischen Gruppe, die untersucht wird, derartige Seilschaften bereits gibt, sofern das Subjekt nicht in einer staatlichen Machtposition ist. Systemische Verschleierung dürfte im zweiten Fall die Überprüfung oft schwierig machen.
14. Wahlbetrug und Scheinwahlen
Teilweise werden in faschistischen Ländern Wahlen vollständig vorgetäuscht, oder gefälscht, in anderen Fällen werden die Wahlen durch Schmutzkampagnen oder sogar die Ermordung von Oppositionskandidaten, Nutzung der Gesetzgebung um die Anzahl der Stimmberechtigten oder der Wahlbezirke zu kontrollieren, oder Beeinflussung der Medien manipuliert. Faschistische Länder nutzen auch typischerweise ihre Richterschaft, um die Wahlen zu manipulieren oder zu kontrollieren. – Dieser Punkt kann nur überprüft werden, sofern das Subjekt bereits entsprechenden Einfluss hat.
2.2. Das fünfzehnte Merkmal
Den 14 Charakteristika des Dr. Britt soll im Folgenden noch ein weiteres Merkmal, das, obgleich es von Dr. Britt nicht explizit aufgeführt wird, von den meisten anderen Faschismusforschern als zentrales Merkmal faschistischer Ideologien und Regime genannt wird:
15. Ausgeprägter Führerkult und autoritäre Hierarchie.Allen faschistischen Organisationen gemein ist die streng hierarchische Ausrichtung am
Führerprinzip: An der Spitze der faschistischen Bewegung beziehungsweise des faschistischen Regimes steht in der Regel ein „Führer“, um den herum ein ausgeprägter Personenkult aufgebaut wird und der im Zentrum einer auf ihn ausgerichteten Hierarchie steht. Auch um andere Personen der Bewegung kann im Sinne einer „Heldenverehrung“ ein gewisser Personenkult betrieben werden.
2.3. Unterschiede in der Untersuchung von Einzelpersonen und Parteien.
Bei der Bewertung von Einzelpersonen und politischen Gruppierungen sind insofern Unterschiede zu machen, als dass es bei der Klassifizierung von Parteien oder politischen Gruppen natürlich nicht genügt, die Positionen einzelner Individuen oder Strömungen innerhalb der jeweiligen Bewegungen zu bewerten. Dies wäre nur dann eine angemessene Vorgehensweise, wenn es sich dabei um die Positionen der zentralen prägenden Figur beziehungsweise der federführenden Strömung der Gruppierung handelt, diese wären dann jedoch zuvor eindeutig zu identifizieren.
Soll bewertet werden, inwieweit eine Bewegung faschistische Züge besitzt, müssen stattdessen Parteiprogramme, Wahlwerbungen, Forderungen und Einlassungen zentraler Führungspersonen untersucht werden. Gleichzeitig sollten Befragungen der Mitgliederbasis stattfinden, um zu erkennen, in welchem Maße diese einer faschistischen Ideologie zustimmt.
3. Der 15-Punkte-Faschismusindex – Kennwert faschistischer Tendenzen.
Anhand der oben ausgeführten Merkmale wurde ein einfacher Index entworfen, der als „Schnelltest“ für faschistische Tendenzen bei Politikern und politischen Bewegungen fungieren kann. Dazu sollen – sofern möglich – alle oben erläuterten Charakteristika überprüft und mit einem Wert von 1 für „zutreffend“ oder 0 für „nicht zutreffend oder nicht erkennbar“ bewertet werden. Diese werden dann einfach addiert, woraus sich eine Skala zwischen 0 und 15 ergibt, die nach den erreichten Kennwerten in fünf Kategorien aufgeteilt wird:
0: Keine feststellbaren faschistischen Tendenzen. 1-3: Sehr schwache faschistoide Tendenzen. 4-6: Schwache faschistoide Tendenzen. 7-9: Deutlich faschistische Tendenzen. 10-12: Starke faschistische Ausrichtung. 12-15: Eindeutig faschistisch geprägte Ideologie.
Sofern nicht alle Merkmale geprüft werden können, ist der Index herunter zu rechnen. Könnten demgemäß beispielsweise nur 12 Merkmale bewertet werden, müsste der erreichte Wert folgendermaßen in die Skala eingepasst werden: ERREICHTER WERT/12*15=FASCHISMUSKENNWERT
Sofern weniger als 10 Positionen der Liste geprüft werden können, empfiehlt sich eine Anwendung des 15-Punkte-Faschismusindex indes nicht!
Der Faschismusindex kann auch beispielsweise auf einzelne Reden von Politikern, sofern diese eine ausreichende thematische Vielfalt umreißen, oder auf politische Grundsatzprogramme angewendet werden, um deren faschistoides Potential zu ermitteln.
4. Donald Trump: Faschist oder lupenreiner Demokrat?
Im folgenden Kapitel soll anhand der in Kapitel 2 erwähnten Liste und des in Kapitel 3 entworfenen 15-Punkte-Faschismusindex überprüft werden, inwieweit sich beim republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump faschistische Tendenzen zeigen.
1. Starker und anhaltender Nationalismus Eine der zentralen populistischen Forderungen Trumps ist der Bau einer Mauer an der mexikanischen Grenze, trotz negativer Migrationsbilanz. Als Wahlslogan wird immer wieder „America frist!“ verwendet. “[…] the United States has become a whipping post for the rest of the world. […] I deal with people from China, I deal with people from Mexico. They cannot believe what they’re getting away with!“ Bei seinen Veranstaltungen gibt es häufig Sprechchöre, die „Build that wall!“ und „USA, USA!“ grölen. Wertung: „1“
2. Geringschätzung der Menschenrechte Unter anderem forderte Trump immer wieder, Terrorverdächtige zu foltern. „I will bring back waterboarding and things a hell of a lot worse than waterboarding“ Das Merkmal trifft demgemäß zu und muss mit „1“ bewertet werden.
3. Identifizierung von Feinden/Sündenböcken als vereinigende Sache Trumps Kampagne baut auf einem systemischen Antiislamismus und Antimexicanismus auf, so bezeichnete er beide schon pauschal als „Vergewaltiger“, „Drogendealer“ und „Massenmörder“, um sämtliche rechtsextremen Klischees zu erfüllen. Beispiel: „I don’t want to be politically correct: Islam hates us!“ An den wirtschaftlichen Problemen der USA gibt er regelmäßig China die Schuld. Innenpolitisch etablierte er Präsident Obama als Feindbild, bezeichnete ihn als Islamisten und stellte sich an die Spitze der sogenannten „Birther“-Bewegung, welche die amerikanische Abstammung des Präsidenten anzweifelt. Wertung: „1“
4. Vorrang des Militärs Zwar spricht Trump immer wieder davon, dass zu wenig für das amerikanische Militär ausgegeben wird, und er kündigte an: „we will bomb the Hell out of ISIS“, oder: „we should bomb the Iran instead of nagotiating nucleat deals with them“. Außerdem sprach er sich trotz aller späteren Abkehr von dieser Position ursprünglich für den Krieg im Irak aus, und behauptete, Präsident Obama gehe zu zögerlich mit dem IS um. Auch eine militärische Konfrontation mit China schließt er nicht aus. Des Weiteren forderte er immer wieder von NATO-Partnern eine massive Aufrüstung, zuletzt sagte er auf dem republikanischen Parteitag sogar: Wenn Partnerstaaten nicht entsprechend der NATO-Richtlinien 2% ihres Bruttoinlandsproduktes auf den Militäretat verwenden würden, kämen die USA ihnen unter seiner Führung im Verteidigungsfalle nicht zur Hilfe. Zum Verteidigungshaushalt der USA sagte er: „3% of GNP for military is too low.“ Das Merkmal ist dementsprechend deutlich erkennbar. Wertung: „1“
5. Wachsender Sexismus Hier sind die Fronten sehr unklar: Zwar arbeiten auch in höheren Positionen zahlreiche Frauen für Trump, allerdings gibt es auch Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn, und seine Position zur Selbstbestimmung der Frau, sowie zur Abtreibung schwanken je nach dem, vor wem der Unternehmer gerade spricht. Seine Haltung gegenüber der LGBT-Community dagegen ist sehr liberal. Demgemäß ist dieses Merkmal als unklar und damit mit „0“ zu bewerten.
6. Kontrollierte Massenmedien Während Republikanische Populisten, so auch Trump, traditionell ihre Popularität gerne nutzen, um Einfluss auf Zeitungen und Fernsehen zu nehmen, ist Trump außerdem bereit, Medien direkt zu zensieren: “I would certainly be open to closing areas where we are at war with somebody,” Sagte er auf die Frage, ob er offen für eine Netzzensur wäre. Außerdem nutzt seine Kampagne, wie alle republikanischen Wahlkampagnen, den rechtskonservativen „Nachrichtensender“ Fox News, um Propaganda zu betreiben. Er plädierte für eine „Mutually profitable 2-way relationship with the media.“ Wertung: „1“
7. Besessenheit von der nationalen Sicherheit Die Hälfte seiner Rede auf dem Nominierungsparteitag der Republikaner nach Trumps offizieller Nominierung, war voller Botschaften der Terrorangst. Trump will es Muslimen generell verbieten in die USA zu reisen. Er ist für mehr Überwachung, auch im Internet. Und für ihn sind Polizisten trotz aller erwiesener Polizeigewalt die am meisten von Diskriminierung betroffene Gruppe in den USA. Wertung: „1“
8. Religion/Ideologie und Regierung sind miteinander verflochten Trump gilt zwar nicht als religiös, dennoch bedient er sich christlich-fundamentalistischer Sprache und behauptet, die Bibel sei „das beste Buch, das je geschrieben wurde“. Das er mit seinem ehemaligen Konkurrenten, dem Chirurgen Ben Carson und seinem potentiellen Vizepräsidenten Mike Pence gleich zwei christliche Fundamentalisten in seinem engsten Kreis hat, sorgt letztlich für die Wertung „1“
9. Die Macht des Großkapitals (unternehmerischer Einfluss) wird geschützt Zwar fordert Trump öffentlich eine Überholung der „citizens united“ Entscheidung des obersten Gerichtshof, der Unternehmen eine quasi endlose Beteiligung an Wahlkämpfen, und damit quasi endlosen Einfluss auf die Politik sichert, die Macht des Großkapitals will er aber durch die größten Steuerkürzungen der Geschichte der USA sowie zahlreichen Deregulierungen weiter stärken. „0% corporate tax would create millions of jobs.“, „Let me just set it straight. I put in the biggest tax decrease of anyone running for office so far.“ Wenngleich er sich immer als der „Anti-Establishment-Kandidat“ aufspielt, so ist Trump doch letztlich selbst Teil des Großkapitals, weshalb ihm an der Erhaltung der Macht des Geldes gelegen ist. Wertung: „1“
10. Gewerkschaftliche Macht wird unterdrückt Zwar gibt es immer wieder Berichte, Donald Trump hätte Mitarbeiter aufgrund ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit entlassen und die meisten amerikanischen Gewerkschaften stehen dem Republikaner sehr skeptisch gegenüber, wahlkampftaktisch suchte er dennoch die Nähe einiger Gewerkschaften. Seine Postition ist hier unklar und muss dementsprechend mit „0“ bewertet werden.
11. Geringschätzung von Intellektuellen und Künstlern Wenngleich Trump sich mit Klimawendelleugnern und fundamentalistischen Creationisten umgibt, ist nicht bekannt, dass er sich für eine Zensur der Wissenschaften einsetzte. Jedoch zeigt insbesondere seine Nominierung des christlichen Fundamentalisten Mike Pence zum Vivepräsidenten eine sehr eindeutige Geringschätzung der freien Wissenschaften. Wertung: „1“
12. Hervorhebung von Kriminalität und deren Bestrafung Dieses Merkmal ist definitiv gegeben, nicht nur fordert er ein hartes Vorgehen gegen Terroristen, er ist auch ein extremer Verfechter der Todesstrafe und leugnete mehrfach Polizeigewalt. „Capital punishment isn’t uncivilized, murderers living is. (2000)“, „The police are the most mistreated people in America.“ Wertung: „1“
13. Politische Seilschaften und Korruption Zu Beginn seines Wahlkampfes finanzierte sich der Reality-Star und Immobilienunternehmer zwar zum größten Teil selbst, mittlerweile hat er sich jedoch im korrupten amerikanischen Wahlfinanzierungssystem eingefunden, sammelt Spenden über die republikanische Partei und deren Großspender. Des Weiteren sind Trumps Kinder in seinem Wahlkampf zentrale Figuren, wobei davon auszugehen ist, dass sie auch im Nachhinein einen gewissen Einfluss auf seine Politik haben werden. Seine politischen Mitstreiter sucht er sich, wie er selbst sagte, zudem nicht nach Kompetenz, sondern in erster Linie nach Sympathie oder nach wahlkampftaktischem Kalkül aus. Werung: „1“
14. Wahlbetrug und Scheinwahlen Zwar kann der Republikanischen Partei in mehreren Fällen in der Vergangenheit Wahlbetrug vorgeworfen werden und insbesondere im Jahr 2000 nutzte sie die konservative Mehrheit im obersten Gerichtshof aus, um im Fall „Bush v. Gore“ eine Wahl zu ihren Gunsten zu manipulieren, in der diesjährigen Kampagne gab es jedoch bisher keine derartigen Fälle, im Gegenteil prangerte Donald Trump im Vorwahlkampf die halbseidenen Methoden seines Konkurrenten Ted Cruz an, der u.a. Wähler durch persönliche Anschreiben mit verfälschten Abstimmungshistorien, zu gewinnen versuchte. Demgemäß ist Trump hier mit „0“ zu bewerten.
15. Ausgeprägter Führerkult und autoritäre Hierarchie. Trump arbeitet seit Beginn seiner Kampagne an einem Image als populitischer „Strong Man“, die gesamte Wahlkampagne, die zu einer rechtspopulistischen Bewegung heran wuchs, basiert nur auf seiner Person. Auch der Nominierungsparteitag der Republikaner zeigte den enormen Personenkult, der um ihn betrieben wird. Dementsprechend ist hier der Wert „1“ zu vergeben.
Geht man weiter in die Tiefe, finden sich noch zahlreiche weitere Aussagen, welche die mit „zutreffend“ bewerteten Merkmale aufweisen. Dieses Kapitel soll zunächst anhand weniger Beispiele die Funktionsweise des Tools erläutern.
5. Fazit und Ausblick
In der Analyse erreicht Donald Trump einen Wert von 12, damit liegt er knapp im Bereich „eindeutig faschistisch geprägter Ideologie“. Seine Reden und Positionen deuten damit also auf einen konkreten faschistischen Bezug in einem breiten Themenfeld hin. Damit ist allerdings noch längst nicht belegt, dass er eine faschistische Staatsordnung anstrebt. um dies zu überprüfen, wären weitere Untersuchungen, inklusive mehrerer Befragungen Trumps, seiner Anhänger und seiner Wählerbasis nötig.
Doch zeigt die Untersuchung, dass jene, die in Trump „gefühlsmäßig“ neofaschistische Tendenzen sehen, nicht unbedingt unrecht haben. Warum es allerdings regelmäßig zur Verharmlosung, einem Herunterspielen oder gar zur Leugnung solcher Tendenzen oder allgemein extremistischer Tendenzen in allen politischen Lagern kommt, wird noch zu klären sein.
Interessant wäre auch eine Überprüfung anhand anderer, hier nicht aufgeführter Faschismusmerkmale: So schrieb Umberto Eco über den Urfaschismus beispielsweise, diesem eigentümlich sei „Newspeach“, eine Vereinfachung und Verarmung des Vokabulars und eine elementare Syntax, um die Instrumente komplexen und kritischen Denkens im Keim zu ersticken. Zumindest auf Trump’s Wahlkampagne trifft diese Wortschatz- und Syntaxverarmung wohl zu, denke man nur an seine berühmt, berüchtigten freien Reden, sowie an die unheimlichen Sprechchöre auf seinen Veranstaltungen: „USA, USA! – BUILD THAT WALL! BUILD THAT WALL!“
Zudem wurde in diesem Artikel nicht über die Verherrlichung der Gewalt in faschistischen Systemen geschrieben, die für viele Extremismusforscher ebenso elementar zum Faschismus gehören, wie der Totalitarismus und der Antidemokratismus. Dementsprechend ist die hier vorgeschlagene Untersuchungsmethode nach Dr. Lawrence Britt keinesfalls als absolut oder vollständig zu betrachten, allerdings stellt sie ein Werkzeug zur Verfügung, welches es erlaubt mit einer relativen sozialwissenschaftlichen Prägnanz faschistoide Tendenzen in Politikern und politischen Bewegungen abzuschätzen.
PEGIDA-Chef Lutz Bachmann hat eine Partei gegründet. Das verkündete der 43-Jährige auf der wöchentlichen Versammlung seines islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses in Dresden. Lange wurde diese Ankündigung von seinen Anhängern erwartet. Nun erklärte der Rechtspopulist, der Gründungsvertrag für die „Freiheitlich Direktdemokratische Volkspartei“ (FDDV) sei bereits am 13. Juni unterzeichnet worden.
Die Parteigründung sei eine Reaktion auf ein angeblich drohendes Verbot des PEGIDA-Vereins, jede populistische Kraft braucht schließlich ihren Gründungsmythos, so erlogen er auch sein mag. Ein Verbot habe der Verein jedenfalls laut sächsischen Innenministerium akut nicht zu befürchten, dazu müsste PEGIDA zunächst die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen werden. Diese „Voraussetzungen für ein Vereinsverbot“ liegen jedoch laut Innenministerium nicht vor, und auch Sachsens Verfassungsschutz sieht bisher keinen Grund, PEGIDA zu beobachten.
Die Satzung der neuen rechten Partei und wer zu den Gründungsmitgliedern zählt, ist bisher unbekannt. Einzelheiten sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Der selbst unter Rechten umstrittene Lutz Bachmann hatte bereits vor mehr als einem Jahr verkündet, PEGIDA wolle einen „parlamentarischen Arm“ entwickeln. Dieser solle aber nicht in direkte Konkurrenz zur AfD treten. Sagt zumindest Bachmann: „Wir werden die AfD beim nächsten Bundestagswahlkampf unterstützen und nur in ganz wenigen Landkreisen oder Wahlbezirken Direktkandidaten stellen“
Es gebe demnach gute Verbindungen zu verschiedenen AfD-Landesverbänden in ganz Deutschland, nur gegenüber dem sächsischen Landesverband der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry sei das Verhältnis angespannt. „Aber es gibt andere Landesverbände, die verstanden haben, dass es nur gemeinsam geht.“ Die Parteigründung dürfte jedoch trotzdem zumindest auf kommunaler Ebene in Sachsen die AfD künftig schwächen, was ein Grund zur Freude ist: Möge sich das rechte Lager ruhig an interner Konkurrenz aufreiben.
Er selbst werde übrigens keine Funktion in der Partei übernehmen, sagte Bachmann. FDDV und Pegida würden strikt getrennt. „Ich bleibe der Lutz von Pegida auf der Straße.“
Zu große Hoffnungen, die FDDV könne zur Demontage der AfD beitragen sollte man sich jedoch auch nicht machen, so gehen Beobachter der PEGIDA-Bewegung davon aus, dass die Parteigründung eher ein letzter Strohalm ist, an dem sich die schwächelnde Bewegung festhält: Die Bewegung trete demnach bereits seit Monaten auf der Stelle. Zwar mobilisiere sie weiterhin um die 2000 Menschen, Themen- und Rednermangel machten dem Verein jedoch zu schaffen. Des Weiteren schwindet offenbar auch die Zahl der aktiven Mitglieder, so verfügte Lutz Bachmann für kommenden Montag „eine Pause“, weil es an freiwilligen Ordnern für die wöchentliche Kundgebung fehle.