Gericht in Nordirland verurteilt Bäckerei wegen Verweigerung eines Kuchens für die Homo-Ehe.

Darf man jemandem eine Dienstleistung aufgrund dessen sexueller Orientierung verweigern? In Nordirland, dem einzigen Teil der Britischen Inseln, wo die Ehe für alle noch in der Zukunft liegt, jedenfalls nicht. Ein Berufungsgericht in Belfast entschied im Falle einer Bäckerei, welche sich – aus vermeintlich religiösen Gründen – geweigert hatte, einen Kuchen für eine Schwulenorganisation zu backen, diese habe den Auftraggeber aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert. Ein Sieg für die Emanzipation Homosexueller? Hier gehen die Meinungen auseinander. Einige sehen darin auch einen Eingriff in die Handlungsfreiheit von Unternehmen, zu der es eben auch gehört, Geschäfte abzulehnen.

Konkret ging es in dem Prozess um eine Torte, die der Aktivist Gareth Lee vor rund zwei Jahren bei Ashers Baking Company in Auftrag gegeben hatte. Unter anderem sollte darauf der Slogan „unterstützt die gleichgeschlechtliche Ehe“ zu lesen sein. Dazu kam es jedoch nicht, der Bäcker lehnte stattdessen den Auftrag ab und berief sich dabei auf seine religiöse Freiheit: Das Motiv stünde demnach im Widerspruch zur Bibel. Laut nordirischer Gleichstellungskommission hätte er dies nicht tun dürfen, weshalb sie prozessierte und Recht gesprochen bekam.

Das Gericht bestätige damit die rechtliche Verpflichtung von Dienstleistern, nicht aufgrund sexueller Präferenz zu diskriminieren, so teilten Sprecher der Kommission nach der Urteilsverkündung mit.

Aus den USA sind ähnliche Fälle bekannt, in Arizona wurde zeitweise das Recht, Kunden aus religiösen Gründen eine Dienstleistung zu verwehren, ins Gesetz geschrieben. Abgesehen von allem religiösen Wahn zeigt sich jedoch, dass die Thematik kontroverser ist, als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Zwar werden die meisten Menschen es instinktiv ablehnen, aufgrund einer fundamentalen Auslegung einer Religion jemandem eine Dienstleistung vorzuenthalten, allerdings stellt sich zwangsläufig auch die Frage, wie weit solche staatliche Eingriffe führen können, wo doch grundsätzlich jedem gestattet sein soll, legale Geschäfte mit selbst gewählten Partnern zu machen. Dazu gehört es auch, Transaktionen ablehnen zu dürfen, wobei die Gründe dafür, dass ein Geschäft nicht zustande kommt, vielfältiger betriebswirtschaftlicher oder persönlicher Natur sein können.

Die Antwort auf die Frage, ob ein Bäcker sich weigern darf, einen Hochzeitskuchen für Schwule zu backen, muss also ein klares „Ja“ bleiben, mit der Einschränkung, dass er dies nicht tun darf, weil die Auftraggeber schwul sind. Wobei dieses Motiv in den meisten Fällen kaum nachweisbar sein wird.

Übrigens kann davon ausgegangen werden, dass sich stets ein Bäcker finden lässt, der bereit ist einen „Homoehekuchen“ zu backen, denn obgleich der Kapitalismus voller Fehler ist, findet doch jede Nachfrage immer ihr Angebot, sofern damit Geld zu verdienen ist.

Zuletzt möge diese Geschichte einmal mehr auch jene, denen AfD und Konsorten mittlerweile reichlich Angst vor dem Islam und den afrikanischen Zuwanderern eingeredet haben, daran erinnern, dass Homophobie auch eine Tradition der europäischen Christen ist. Intoleranz ist in jeder Schriftreligion zu finden.

SPD auf Wahlkampftour: Erleichterungen bei Sozialabgaben.

Berlin. Ein Spiel beherrscht die heutige SPD wohl wie keine andere pseudo-linke Partei der Erde: Wann immer Wahlen anstehen kann sie binnen Augenblicken umschalten von einer neoliberalen Industriepartei auf eine populistische Volkspartei – zumindest für die Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang ist auch der jüngste Vorschlag zu sehen, Freibeträge bei den Sozialabgaben einzuführen.

SPD-Parteivize Thorsten Schäfer-Gümbel nannte dies in der „Rheinischen Post“ vom Montag eine Möglichkeit, um Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen finanziell zu entlasten. „Ein Freibetrag für Sozialabgaben analog zum Steuerfreibetrag wäre ein Instrument, das wirklich hilft“, erklärte er. Haushalte mit niedrigen Einkommen seien nämlich überproportional stark von Sozialabgaben belastet. „Auch eine Reduzierung der Sozialabgaben für Familien mit Kindern wäre denkbar“, fügte der SPD-Politiker hinzu.

Der Vorschlag ist durchaus vernünftig, und in anderen Ländern werden ähnliche Systeme, bei denen Niedriglöhner beispielsweise für die öffentliche Krankenversicherung gar nichts bezahlen müssen, mit Erfolg angewandt, diese Länder haben aber in der Regel keine sogenannte „Beitragsbemessungsgrenze“, in diesen Ländern gibt es in der Regel auch nur ein Versicherungssystem. In Deutschland könnte ein solches System nur dann finanziell funktionieren, wenn jeder Bundesbürger im gleichen Maße in das System einzahlen würde (geringere Einzahlungen durch Niedriglöhner müssten schließlich ausgeglichen werden).

Ob dieser Vorschlag allerdings die beste Variante ist, das öffentliche Gesundheitswesen gerechter auszurichten, ist fraglich – vielleicht würde es auch schon genügen, den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben zu erhöhen, während man den Arbeitnehmeranteil senkt. Gerade bei Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen würde dieser – deutlich kleinere – Schritt essentielle Erleichterungen bewirken.

Schäfer-Gümbel sieht im heraufziehenden Wahlkampf „eine große, mutige Einkommensteuerreform“, die die Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen entlastet, als einen der Schwerpunkte für seine Partei. Zur Gegenfinanzierung will er unter anderem Steuerbetrug wirksamer bekämpfen. „Hilfreich wäre dabei eine Art Finanz-TÜV“, sagte Schäfer-Gümbel. Unternehmen, die ein neues Steuersparmodell anwenden wollten, müssten es sich erst vom Staat genehmigen lassen. Außerdem pocht er auf „eine leistungsgerechtere Beteiligung höherer Einkommen und Vermögen“.

Rio opfert den Naturschutz zugunsten guter Aussicht auf Segelregatten, die niemanden interessieren.

Rio de Janeiro (Brasilien). Im Rahmen von medial verfolgten Großveranstaltungen muss man sich immer wieder die Frage stellen, ob wir – als globalisierte Gesellschaft – dieser Tage unsere Prioritäten richtig wählen: Im Rahmen der olympischen Spiele in der Hochburg des südamerikanischen Karnevals, Rio de Janeiro, wurden offenbar – für einen besseren Ausblick auf die Austragungsorte der olympischen Segelregatten – mehrere mächtige Regenwaldbäume weit abseits der eigentlichen Sportstätten gefällt.

Seit gut einer Woche kämpfen Segler aus aller Welt vor dem Strand von Flamengo mit dem Wind und dem – verschmutzten – Wasser um olympische Medaillen. Wer die Segelwettkämpfe nicht direkt vom Strand aus beobachten will, hat zwei Alternativen, die ein vollständigeres Bild liefern: Einerseits der Hügel von Outeiro mit seiner eindrucksvollen Barockkirche Nossa Senhora da Gloria do Outeiro im benachbarten Stadtteil Glória und andererseits der „Mirante do Rato Molhado“ im Künstlerviertel Santa Teresa, auf dem gleichnamigen Hügel im Zentrum Rios gelegen. Genau dort sollen vor einigen Monaten – der Aussicht wegen – einige mächtige Baumriesen gefällt worden sein.

„Es war wie eine Nacht-und-Nebel-Aktion. Von heute auf morgen waren die Bäume abgeholzt“, erinnert sich eine Anwohnerin. Eigentlich, so erklärt sie, hätte das gar nicht passieren dürfen, denn der hügelige Stadtteil Santa Teresa steht seit 1984 als Área de Proteção Ambiental (APA) unter Naturschutz – so sollten auch derlei Abholzungen verhindert werden-

Die meisten Bewohner von Santa Teresa haben allerdings nichts von den illegalen Baumfällungen mitbekommen, denn zum einen hat die Stadtregierung nie darüber informiert und zum anderen wird der „Mirante do Rato Molhado“ von der Bevölkerung seit Langem auch aus Angst vor Überfällen gemieden, weil der Aussichtspunkt an einem Übergang von Santa Teresa zur von Drogenhändlern kontrollierten Favela Santo Amaro liegt.

Ein Faktor, der den täglich per Kleinbus, Touristenjeep, Taxi und Uber zum „Rato Molhado“ gekarrten Urlaubern und Olympiatouristen verschwiegen wird. Zwar garantiert die Polizei von Rio, der Hügel sei derzeit sicherer denn je, aber „ich kenne hier keinen Einheimischen, der sich freiwillig länger als fünf Minuten auf dem Rato Molhado aufhält, um die Aussicht zu genießen“, erklärt die junge Frau aus Santa Teresa. Daran würden auch die olympischen Regatten nichts ändern. Wurden die uralten Baumriesen von Santa Teresa also nur für ein paar hundert Touristen gefällt?

Segeln ist in Rio jedenfalls – wie fast überall auf der Welt – der Sport einer kleinen, reichen Elite und deshalb bei den Einheimischen eher unbeliebt. Der Beliebtheitsgrad des Segelsports zeigt sich dabei auch an zahlreichen vergeblichen Protesten und Petitionen der lokalen Bevölkerung in den vergangenen Jahren. Sie wollten damit den Ausbau der Marina da Glória zur olympischen Wettkampfstätte verhindern und insbesondere die dazu notwendige Abholzung von rund 300 Bäumen des seit 1965 unter Denkmalschutz stehenden Parks von Flamengo.

„Es ist bestürzend, wie jemand solch ein Umweltverbrechen autorisieren konnte“, regte sich im vergangenen Jahr der Umweltaktivist und Abgeordnete Dionísio Lins von der konservativen Fortschrittspartei auf. „Rios Umweltminister weiß nicht, was er da unterzeichnet hat.“ Sonia Rabello, Präsidentin der Föderation der Vereinigungen der Bewohner Rio de Janeiros (Fam-Rio), beklagte zudem: „Der Park von Flamengo ist ein Kunstwerk und durch das Instituto do Patrimônio Histórico e Artístico Nacional unter Denkmalschutz gestellt. Jegliche Änderung seiner Vegetation ist ein gravierender Eingriff.“ Gefällt wurden die Bäume schließlich trotzdem, obwohl die Bevölkerung auch weiterhin keinerlei Liebe für den Segelsport zeigt. Ausgleich durch Renaturierung wird es wohl zumindest von staatlicher Seite nicht geben.


Dieser Beitrag ist Teil unserer Sonntagsausgabe „Spartacus am Sonntagmorgen – die Frühstückszeitung“. Lesen Sie hier die komplette Ausgabe.

Weißweinkolumne: Wollte Donald Trump seine Kontrahentin erschießen lassen?

Hätte mir vorige Woche jemand gesagt, es würde der Tag kommen, da ich den republikanischen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump vor den Massenmedien verteidige, ich hätte ihn höchstens mit einer hochgezogenen Augenbraue bedacht, doch er hätte recht gehabt: Der folgende Text verteidigt tatsächlich eine Einlassung des gefährlichen Protofaschisten und Atomwaffenbefürworters.

Es läuft derzeit nicht gut um die Trump-Kampagne, zunächst verwickelte der Kandidat sich in eine Fehde mit den Eltern eines gefallenen US-Offiziers, dann machte seine uninformierte Haltung zur Nutzung von Atomwaffen Schlagzeilen, danach geriet der Kandidat, der sich gern als Populist gibt, in die Kritik für seine wirtschaftspolitischen Pläne, welche insbesondere Großkonzernen und -Verdienern nutzen würden, und nun auch noch das: Mit einem kontroversen Aufruf an die „Second Amendment People“, die extremen Waffennarren in den USA sorgte der Neu-Republikaner nicht nur im Clinton-Lager für Empörung, auch in Sozialen Netzwerken – sowie in den meisten amerikanischen Zeitungen – folgte ein regelrechter Shitstorm.

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Der Nominierungsparteitag der republikanischen Partei Cleveland, Ohio in die Moderne übertragen. Protz und Gigantomanie a la Trump beherrschen das Bild.

Thema dieses Shitstorms ist insbesondere ein Nebensatz des Rechtspopulisten, der bei einem Wahlkampfauftritt in Wilmington (North Carolina) fiel – er sollte sich vielleicht wirklich hüten, von seinem Redeskript abzuweichen. In dem kritisierten Teil seiner Rede ging es um die etwaige Ernennung von Richtern für den Obersten US-Gerichtshof durch seine demokratische Gegenkandidatin Hillary Clinton, sollte diese ins weiße Haus einziehen. Nach dem unerwarteten Tod des rechtskonservativen Richters Antonin Scalia am 13. Februar ist dort bereits ein Sitz vakant und mindestens zwei weitere Richter deuteten jüngst an, sich demnächst zur Ruhe setzen zu wollen. Der nächste US-Präsident wird demnach wohl drei Juristen an das höchste Gericht der Vereinigten Staaten berufen dürfen, wobei es für die Verfassungsauslegung des Bundesgerichts ausschlaggebend sein kann, ob es mehrheitlich konservativ oder liberal besetzt ist.

Dies besorgt insbesondere die Waffenlobby, die – berechtigterweise – glaubt, ein liberales oberstes Gericht könnte das Addendum künftig nicht mehr als Recht zur Generalbewaffnung der amerikanischen Bevölkerung auslegen.

Trump suggerierte dementsprechend, es würde ein furchtbarer Tag, wenn Clinton die bisher republikanische Mehrheit im Bundesgericht kippte. Wörtlich erklärte er:

„Wenn sie dazu kommt, ihre Richter zu ernennen, gibt es nichts, was ihr tun könnt Leute, obwohl bei den Second Amendment, vielleicht gibt es da doch was, ich weiß es nicht… Aber ich sage euch: Das wäre ein furchtbarer Tag.

Nun wird ihm dies von vielen Medien und Politikern als Aufruf zur politischen Ermordung ausgelegt, so erklärte Clintons Wahlkampfmanager Robby Mook, was der Republikaner da sage, sei brandgefährlich: „Jemand, der Präsident der Vereinigten Staaten werden will, sollte in keiner wie auch immer gearteten Weise Gewaltanwendung propagieren.“

Die Trump-Kampagne dagegen bezeichnete diese Vorwürfe lediglich als lächerlich. Wie ein Trump-Sprecher erklärte, gehe es dem Kandidaten doch nur um die Einigkeit der Waffenlobby, die schließlich eine große politische Macht entfalte und für den Republikaner stimmen solle. Auch Vizepräsidentschaftskandidat Mike Pence betonte im Sender WCAU, dass Trump natürlich nicht dazu aufgerufen habe, Gewalt gegen seine Rivalin anzuwenden. In Hunderten E-Mails an Journalisten bemühte sich das Wahlkampfteam, seine Äußerungen zu relativieren, bis hin zum schlechten Witz, den der Kandidat halt gemacht habe.

Und tatsächlich stellt sich die Frage, ob Trump hier meinte, was interpretiert wurde. Nach meiner Einlassung lässt sich die Aussage in dreierlei Hinsicht interpretieren:
1. Trump rief tatsächlich – scherzhaft oder nicht – zur Tötung von Hillary Clinton oder den von ihr benannten Richtern auf.
2. Trump forderte auf diese – unglücklich formulierte Weise – die amerikanischen Waffennarren dazu auf, ihre „Second Amendment Rechte“ an erste Stelle zu stellen und im November für ihm zu stimmen, statt für Hillary, weil er der „Second Amendment Kandidat“ sei.
3. Er rief zu Protesten der Waffenlobby gegen die Schmälerung eben dieser Rechte auf.

Im Sender Fox News erklärte der Präsidentschaftskandidat lediglich, er habe sich auf die Macht der Waffenrechtsbewegung bezogen. Ich tendiere dazu – das mag jetzt Kenner dieser Kolumne erschrecken – ihm zu glauben. Donald Trump sagte genug grauenvolle Dinge, als dass man sich nicht auf diese – mehrdeutige – Aussage stürzen muss, um ihn politisch zu attackieren. Dass sich dagegen Medien wie Politiker mittlerweile in jedem kleinen Fauxpas des Rechtspopulisten verbeißen zeigt, dass es mit journalistischer Unbefangenheit in den USA mittlerweile nicht mehr weit her ist. Trump soll nicht nur verlieren, er soll vernichtet werden! Einzig das televisionäre Zentralorgan der republikanischen Partei, Fox News, sowie einige erzkonservative Radiomoderatoren scheint noch auf der Seite des Milliardärs zu stehen.

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Filmstar Charlton Heston auf Propagandatour – Die N.R.A hat ein jährliches Budget von 250 Millionen Dollar.

Tatsächlich ist die amerikanische Waffenlobby, die National Rifle Association (NRA), eine der einflussreichsten Lobbyorganisationen in den Vereinigten Staaten. Hinter ihr stehen fünf Millionen Mitglieder und die Waffenindustrie, die so ihre Profite absichern wollen. Analysten schätzen, dass der Umsatz der Produzenten von Handfeuerwaffen und Munition in den USA seit 2011 mit Wachstumsraten von 6,4 Prozent auf ein Jahresvolumen von 16 Milliarden Dollar angewachsen ist. Die amerikanische Waffenindustrie produzierte 2014 laut der zuständigen Kontrollbehörde für Alkohol, Tabak und Feuerwaffen (ATF) etwa 3,6 Millionen Pistolen, rund 744.000 Revolver und über 3,3 Millionen Langwaffen. Während sich Trump für seine Kandidatur die offizielle Unterstützung der NRA geholt hat, kündigte Clinton an, sie wolle Verkäufe schärfer so regulieren, dass keine Waffen in die Hände von Kriminellen, potenziellen Terroristen oder mental labilen Menschen gelangen können. Das Verfassungsrecht auf privaten Waffenbesitz jedoch werde sie keineswegs antasten.

Trump jedoch versicherte der NRA, der man wohl als republikanischer Kandidat traditionell zu Kreuze kriechen muss, er werde das Waffenrecht in keinster Weise verschärfen, während er noch vor wenigen Jahren lauthals das Verbot vom Kriegswaffenverkauf an Privatleute propagierte – eine Forderung, die auch der scheidende Präsident Barack Obama erfolglos vorantrieb. Die Regierung Obamas scheiterte bei der Verschärfung des Waffenrechts immer wieder am Widerstand der republikanischen Partei.

All dies gesagt, bin ich bereit eine Prophezeiung zu machen: Donald Trump wird nicht der nächste Staatschef der Vereinigten Staaten werden! Mit seiner Fehde gegen die Famile Kahn und seiner kontroversen Haltung in der Atomwaffen-Frage, hat er sich in den Augen vieler – auch typisch republikanischer – Wähler disqualifiziert.

Hinzu kommt, dass die alte Garde republikanischer Großspender mittlerweile ihren eigenen Kandidaten, den ehemaligen Banker und CIA-Mitarbeiter Evan McMullin, aufgestellt hat, der sich zwar kaum Erfolg ausrechnet, dessen Aufgabe es aber wohl nur ist, ein oder zwei traditionell republikanische Staaten gegen Trump zu gewinnen. Auf diese Weise wollen republikanische Spender – die meist dem organisierten Finanzkapital entstammen – eine Präsidentschaft des instabilen Donald Trump verhindern, ohne gegenüber ihren Mitstreitern das Gesicht zu verlieren, indem sie seine Gegnerin, Hillary Clinton, unterstützen, mit der sie – trotz ihres etwas weniger konzernfreundlichen Wirtschaftsprogramms – deutlich besser leben können, als mit einem Mann, der unter anderem Vorschlug, die USA mögen einfach aufhören, ihre horrenden Staatsschulden zu begleichen.

Ein weiterer Faktor, der zu Trumps Niederlage beitragen wird, heißt Gary E. Johnson, war von 1995 bis 2003 Gouverneur des Bundesstaates New Mexico und erreicht als Kandidat der Libertarian Party (Republikaner ohne religiösen Fundamentalismus) nationale Umfragewerte von rund 10 Prozent.

Dementsprechend sei gesagt: Hillary Clinton wird, sofern nicht eine völlig unerwartete Wendung eintritt – oder sie tatsächlich erschossen wird, die erste Präsidentin der Vereinigten Staaten von Amerika! Man mag das feiern oder nicht, ich jedenfalls hoffe für die amerikanische Bevölkerung – und die Welt – dass die progressiven Kräfte der USA – allen voran die Anhängerschaft von Senator Bernie Sanders – Clinton auf ihre jüngsten sozialliberalen Versprechungen festnageln werden. 

In diesem Sinne: Prost!

Mehr Flüchtlinge dürfen arbeiten.

Berlin. Die gesetzliche Arbeitserlaubnis gilt als zentrale Grundlage für die mögliche Integration von Migranten. Während sich kürzlich zeigte, dass an der deutschen Grenze 2016 bisher deutlich mehr Flüchtlinge abgewiesen werden, wurde nun bekannt, dass Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in den ersten sieben Monaten diesen Jahres sehr viel häufiger eine Arbeitserlaubnis erhalten haben als im Vorjahr.

Von Januar bis Juli erlaubte demnach die Bundesagentur für Arbeit  im Rahmen sogenannter Vorrangprüfungen in rund 41.800 Fällen den Arbeitsmarktzugang. Schon zur Jahresmitte wurden damit etwa 2.500 Arbeitsgenehmigungen mehr als im gesamten vorigen Jahr ausgestellt, wie aus am Mittwoch vorgelegten Auswertung der Behörde hervorgeht. Die Zahl der Ablehnungen betrug seit Jahresanfang knapp 12.000, während sie im gesamten Vorjahr bei rund 16.500 lag.

Bisher durften geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber, über deren Antrag noch nicht entschieden ist, ein Jobangebot nur annehmen, wenn die Arbeitsagentur vor Ort bescheinigt, dass kein einheimischer Arbeitsuchender Vorrang hat. Seit dem Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes am vergangenen Wochenende ist die Vorrangprüfung in 133 von 156 Bezirken der Bundesagentur aber für drei Jahre nicht mehr erforderlich.

Ablehnungen des Arbeitsmarktzuganges hatten nach Angaben der Arbeitsagentur verschiedene Gründe: Etwa seien Arbeitserlaubnisse  verweigert worden, wenn nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu befürchten waren oder ein vorrangiger inländischer Arbeitnehmer zur Verfügung stünde. Auch ungünstigere Arbeitsbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer seien ein Ablehnungsgrund.

Der Putin-Erdogan-Pakt: Warum die türkisch-russische Beziehung auch die EU betrifft.

St. Petersburg (Russland). Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan läutet eine neue Ära in der türkisch-russischen Staatbeziehung ein.

Die Solidarität zwischen beiden Ländern solle demnach dazu beitragen, Probleme in der Region am schwarzen Meer, an dem beide Länder Anrainerstaaten sind, zu lösen, sagte Erdogan am Dienstag in St. Petersburg vor einem Gespräch mit seinem Russischen Amtspendant Wladimir Putin. Erdogan dankte außerdem Putin besonders für einen Anruf nach dem gescheiterten Putsch im Juli. Diese Geste habe dem türkischen Volk „großes Glück“ bereitet. Putin hatte unmittelbar nach dem Putschversuch Mitte Juli mit dem türkischen Staatsoberhaupt telefoniert. Schon vorher hatte er öffentlich – wie auch sämtliche Westlichen Staatschefs – sein Unterstützung der gewählten türkischen Regierung erklärt.

Erdogan ist – schon aus volkswirtschaftlichen Überlegungen – um eine Annäherung an Russland bemüht, während die Beziehungen zur EU sowie zum westlichen Militärbündnis NATO, dem auch die Türkei angehört, gespannt sind. Hintergrund sind vor allem Massenentlassungen und -verhaftungen von mutmaßlichen Putschisten sowie die von Erdogans islamisch-autoritärer Partei AKP angeheizte Diskussion über eine Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei. Europäische Politiker haben damit gedroht, in diesem Falle die EU-Beitrittsgespräche zu beenden – die Todesstrafe war einst in der Türkei auch aufgrund der EU-Beitrittsverhandlungen abgeschafft worden, große Teile der Bevölkerung, vor allem die religiöse Rechte, zeigen sich jedoch offen für eine Wiedereinführung.

Die Türkei drohte der EU wiederum erneut damit, das Flüchtlingsabkommen aufzukündigen. Dies werde passieren, wenn es kein eindeutiges Datum für Reiseerleichterungen für Türken gebe, sagte der zuständige Minister Ömer Celik am Dienstag in einem Interview des Fernsehsenders Habertürk.

Gleichzeitig forderte Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier mehr Augenmaß bei der Kritik an den Reaktionen der Türkei nach dem Putschversuch.

„[…] Bei aller berechtigter Kritik an den Maßnahmen in der Türkei: Wir müssen erkennen – und das geht in der deutschen Debatte unter – dass diejenigen, die den Putsch durchgeführt haben, mit größter Brutalität vorgegangen sind, gegen Zivilisten, gegen das Parlament.“ sagte Steinmeier. Es sei demnach wichtig zu sagen: „Wir haben den Putschversuch klar verurteilt, und es muss eine politische und strafrechtliche Aufarbeitung geben – aber auf rechtsstaatlicher Basis.“ Die Bundesregierung habe allerdings von Anfang an klar gemacht, was sie von Verhaftungen von Lehrern, Richtern und Journalisten halte, das werde sie auch weiterhin tun.

Erdogan hat dem Westen – insbesondere Deutschland – mangelnde Solidarität vorgeworfen, obgleich sich die Bundesregierung schon vor der endgültigen Niederschlagung des Putsches gegen diesen aussprach und sich mit dem Erdogan-Regime solidarisierte.

Steinmeiers Kommentare sind in diesem Zusammenhang deshalb relevant, weil sie sich gerade aus der trans-schwarzmeerischen Annäherung erklären: Der EU, insbesondere der Bundesregierung ist – zumindest kurzfristig – eine enge ökonomische Kollaboration zwischen der russischen und der türkischen Volkswirtschaft ein Dorn im Auge. Was durchaus verständlich ist, bedenkt man, dass die westliche Politik dadurch einen Teil ihres politischen Hebels, den sie derzeit über beide Volkswirtschaften besitzt, einbüßen würde.

Der Außenminister scheint nun aber begriffen zu haben, dass die harsche – teilweise gerechtfertigte, teilweise bis tief in die Unsachlichkeit übespitzte – Kritik am türkischen Regime dieses eher in die Arme Putins treibt.

Die russische Regierung dagegen, die aufgrund der westlichen Sanktionen im Rahmen der Ukraine-Krise und wegen des niedrigen Ölpreises mit einer rekordmäßigen Schrumpfung ihrer Volkswirtschaft zu kämpfen hat, blickt sich im Westen verzweifelt nach Kooperationspartnern um – vor allem weil man eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber chinesischen Investoren erreichen will. Dabei kommt ihr Erdogans Bredouille gerade recht, einerseits weil Putin und Erdogan als erzkonservative Autokraten durchaus gemeinsame Werte verbinden, andererseits weil gerade eine Allianz mit dem zur Zeit vielleicht wichtigsten NATO-Land die russische Verhandlungsposition auch gegenüber den USA stärkt.

Keine niedersächsische Klage gegen VW wegen Abgasbetrug.

Hannover. Anders als Bayern plant Niedersachsen keine Klage gegen Volkswagen wegen des Abgasskandals.

Vorbehaltlich weiterer Ermittlungsergebnisse könne das Bundesland derzeit keinen Anspruch auf einen Schadensersatz für sich erkennen, sagte Ministerpräsident Stephan Weil der „Welt am Sonntag“. „Folglich ist daher auch keine Klage vorgesehen“, fügte der SPD-Politiker hinzu. Der Zeitung zufolge prüfen die Juristen der Landesregierung dennoch mögliche Ansprüche gegen den Autobauer. Niedersachsen ist mit einem Anteil von 20 Prozent Großaktionär von VW.

Bayern hat wegen der Kursverluste der VW-Aktie nach Bekanntwerden des Dieselskandals eine Schadensersatzklage angekündigt. Grund sind Einbußen des Pensionsfonds des Landes. Hessen und Baden-Württemberg wollen eine Klage prüfen. Hintergrund sind Vorwürfe von Investoren, wonach VW im Zuge des Skandals gegen im Aktienrecht vorgeschrieben Mitteilungspflichten verstoßen haben könnte. Jüngsten VW-Angaben zufolge wurden hierzulande bereits über 130 Klagen von Investoren eingereicht. Vom Konzern gefordert wird Schadensersatz in Milliardenhöhe.

Weißweinkolumne: Darf ein Supermarkt gezwungen werden, Alkohol zu verkaufen?

Die Rechte feiert das freie Unternehmertum in der Regel als die zentrale Stütze der Gesellschaft, staatliche Restriktionen und Einmischungen sind unerwünscht – bis ein muslimischer Supermarktbetreiber daherkommt und im Pariser Vorort Colombes aus religiösen Gründen keinen Alkohol und kein Schweinefleisch mehr verkauft, dann lehnen sich – vor allem extremere – Rechte aus dem Fenster und rufen. „Hier ist Europa, nicht Arabien.“ Worauf die französischen Behörden reagierten, indem sie den Halal-Supermarkt unter Androhung der Schließung dazu aufforderten, Alkohol und Schweinefleisch zu verkaufen.

Erzählt man die Geschichte so, erscheint die Antwort zunächst einfach: Die Unternehmerische Freiheit sollte es den Betreibern eines Ladengeschäfts erlauben, ins Angebot zu nehmen, was sie wollen. Die Sortimentsbildung ist schließlich eine zentrale – wenn nicht die zentrale – unternehmerische Entscheidung, die ein Einzelhändler treffen muss. Behörden haben sich dementsprechend – sofern keine illegalen Geschäfte vorliegen – nicht in die Sortimentsplanung von Einzelhändlern einzumischen, schließlich muss diese auch sicherstellen können, dass die angebotenen Waren sich verkaufen. Ganz einfach, oder?

Leider scheint die Lage aber so einfach in diesem Falle nicht zu sein, denn nach der Argumentation der Stadtverwaltung habe das Geschäft, das ein islamkonformes Angebot führt, gegen Auflagen aus dem Pachtvertrag verstoßen, indem es bestimmte Produkte aus seinem Angebot verbannte. Der Laden diene damit nicht „den republikanischen Prinzipien entsprechend der Allgemeinheit“, sondern nur einer bestimmten Gruppe.

„Bürgermeisterin Nicole Goua hat den Laden selbst besucht und den Besitzer aufgefordert, Alkohol und Produkte, die nicht halal sind, zu verkaufen“, erklärte der Sprecher der Stadt, Jérôme Besnard. Insbesondere ältere Anwohner hätten sich demnach beschwert, dass sie in dem Supermarkt nicht „das komplette Sortiment“ kaufen könnten und deswegen weite Strecken in Kauf nehmen müssten. Auch eine gesamtgesellschaftliche Komponente habe also die Position der Administration. Zudem wolle man so die soziale Durchmischung fördern: „Wir wollen keine Viertel, in denen nur Moslems leben und wir wollen keine Viertel, in denen gar keine Moslems leben,“ so Besnard.

Die Argumentation der Stadtverwaltung besticht zwar durch ihren sozialen Charakter, und ich würde dazu neigen, ihr zuzustimmen, handelte es sich bei dem Lebensmittelgeschäft, das eine essentielle Aufgabe in der Nahversorgung übernimmt, beispielsweise um einen veganen Supermarkt, der seinen Kunden gar keine Möglichkeit gibt, sich mit Fleisch einzudecken. Allerdings fällt es mir schwer, ein Grundrecht auf Schweinefleisch zu erkennen. Wieso ist es den Anwohnern nicht zuzumuten auf – in der Regel ohnehin gesünderes – Geflügelfleisch zurück zu greifen? Sofern das Geschäft zuverlässig die Versorgung der Nachbarschaft mir Grundnahrungsmitteln übernimmt, dürfte er seiner sozialen Pflicht als Nahversorger in hinreichendem Maße nachkommen.

Etwas anders stellt sich die Verpflichtung des Geschäfts dar, Alkohol zu verkaufen. Eine solche Verordnung ist höchstens ein schlechter Witz, insbesondere, wenn man versucht sie mit den sozialen Pflichten eines Unternehmers zu begründen! Inwieweit kann es sozial unverträglich sein, keinen Alkohol zu verkaufen, wenn man doch argumentieren könnte, dass es in französischen Metropolen Stadtteile gibt, die friedlicher und sicherer wären, wäre es schwerer für junge Menschen, an Alkohol zu kommen? Nein, diese Forderung der Stadtverwaltung ist schlicht absurd!

Aber nicht nur das, die Einlassungen der Administration sind für kleinere Einzelhandelsbetriebe – und Kommunen – auch brandgefährlich: Wenn der Händler nicht mehr frei in seiner Sortimentsgestaltung ist, kann ihn dies schließlich mittelfristig in eine schwere wirtschaftliche Krise stürzen, so sich die ihm aufgezwungenen Produkte nicht ausreichend verkaufen, oder nicht die notwendigen Kalkulationen erwirtschaften. Dies trifft insofern vor allem kleinere Unternehmen, als dass sich große Supermarktketten problemlos Produktgruppen leisten können, die für sich genommen keine Profite einfahren – was sie aus unterschiedlichsten marketingtaktischen Gründen auch tun, weil sie die Verluste einer Produktgruppe mit den Gewinnen einer anderen ausgleichen können. Dementsprechend geht es in diesem Fall nicht nur um die Gewährleistung unternehmerischer oder religiöser Freiheit, es geht auch darum, keinen gesellschaftlichen Präzedenzfall zu schaffen, der kleinere Einzelhändler, soweit unter Druck setzt, dass sie ihrer sozialen Aufgabe als Nahversorger in naher Zukunft überhaupt nicht mehr nachkommen können.

So argumentiert auch der Inhaber des Geschäfts, Soulemane Yalcin, der sich, der Aufforderung nachzukommen, nicht von einem religiösen, sondern von einem nüchtern unternehmerischen Standpunkt aus: „Ich orientiere mich an der Nachfrage der Kunden“, sagte Yalcin, der seinen Supermarkt in einer sozial eher schwachen Gegend mit vielen staatlichen Wohnungen – und vielen Muslimen – betreibt, der Boulevardzeitung Le Parisien. Die Entscheidung für Halal-Produkte habe er dementsprechend aus rein geschäftlichen Gründen getroffen.

Mit einem Anwalt geht er deshalb gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung vor: Yalcin argumentiert dabei, dass der Pachtvertrag, der noch bis 2019 läuft, einen Halal-Betrieb nicht ausschließe. In dem Vertrag sei lediglich von einem „Lebensmittelladen mit zugehörigen Aktivitäten“ die Rede. Die Frage, wie dies zu verstehen ist, wird nun ein Gericht klären. Die Verhandlung soll im Oktober beginnen.

Ich wäre schockiert, würde der Einzelhändler diesen Prozess verlieren, denn tatsächlich ist die Forderung der Stadtverwaltung für ihn existenzbedrohend, einerseits weil er wie erwähnt gezwungen würde Produktgruppen einzulisten, die nur Verluste generieren – für deren Verkauf er übrigens zusätzliche Investitionen tätigen müsste, um eine strikte Trennung von konventionellem und Halal-Fleisch gewährleisten zu können – und andererseits weil er befürchten muss jene Stammkunden zu verlieren, die aufgrund seines Profils bei ihm einkaufen.

Der Kleinunternehmer darf also nicht gezwungen werden, Schweinefleisch und Alkohol zu vertreiben!

In diesem Sinne: Prost!

Klimawandel wird als wirtschaftliches Risiko betrachtet.

Die Bundesregierung bezeichnet den Klimawandel als wachsendes Risiko für die deutsche Wirtschaft.

Es sei demnach durchaus wahrscheinlich, „dass Deutschland in zunehmendem Maße verwundbar gegenüber indirekten Folgen des Klimawandels in anderen Teilen der Welt werden wird„, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Durch den intensiveren Handel zwischen den Weltregionen würden Klimafolgen im Ausland auch hierzulande eine Rolle spielen. „So ist beispielsweise China als fünftgrößter Abnehmer deutscher Produkte relativ verwundbar gegenüber den zu erwartenden Klimaänderungen.“

Auch wenn Deutschland demnach selbst nicht so stark im Fokus stehe, so sei die hiesige Wirtschaft wie kaum eine andere global vernetzt: „Ökonomische Analysen zeigen, dass gerade in der engen wirtschaftlichen Verknüpfung mit den asiatischen Schwellenländern klimawandelbedingte Risiken bestehen.

Ein besonderes Risiko bildeten die Folgen des Klimawandels für die Gesundheit. „Bei einem starken Klimawandel können Hitzebelastungen und Atembeschwerden durch bodennahes Ozon bereits in naher Zukunft die menschliche Gesundheit häufiger und stärker als gegenwärtig gefährden“, warnte die Regierung. Auch die Wahrscheinlichkeit von Infektionskrankheiten nähme zu – so zieht beispielsweise die von bestimmten Mücken übertragene Tropenkrankheit Malaria in immer weniger äquatoriale Gegenden – es gab bereits Ausbrüche  Südeuropa und eine Verbreitung in Mitteleuropa wird längst nicht mehr ausgeschlossen.

Auch immer mehr deutsche Unternehmen begreifen den Klimawandel als wirtschaftlichen Risikofaktor, so engagiert sich der genossenschaftliche Einzelhandelskonzern REWE seit Jahren in Kampagnen für die Energiewende oder Abgasreduktion durch lokale und regionale Produktionen, der Konzern war außerdem das erste deutsche Großunternehmen, das komplett auf Ökostrom umstellte – auf vielen Supermärkten gibt es zudem Solarpaneele, ungenutzte Flächen sollen so nutzbar gemacht werden. Mittlerweile ziehen gerade im Einzelhandel viele Unternehmen nach.

Über 100.000 Bürger unterstützen Verfassungsklage gegen CETA.

Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu Ceta“ eines Aktionsbündnisses von Kritikern des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada hat mittlerweile über 100.000 Unterzeichner gefunden.

Das Bündnis der Organisationen „Campact“, „Foodwatch“ und „Mehr Demokratie“ bezeichnete ihr Vorhaben am Mittwoch als größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Die meisten Unterstützter schickten der Initiative demnach eine schriftliche Vollmacht per Post. Sobald im EU-Handelsministerrat die Entscheidung ansteht, das Abkommen ganz oder teilweise vorläufig in Kraft zu setzen, will das Bündnis beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragen. Damit soll dem deutschen Vertreter im EU-Rat, Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (oder dessen Vertreter), untersagt werden, dort für die vorläufige Anwendung des Abkommens zu stimmen.

Die Verfassungsbeschwerde war Ende Mai gestartet worden, weil die dahinter stehenden Organisationen eine Aushöhlung demokratischer Bürgerrechte durch Ceta befürchten. Ausdrücklich distanziert sich zumindest „Foodwatch“ von der Behauptung, dem Freihandel generell feindlich gegenüber zu stehen. Abkommen dieser Art widersprechen aber nach Einschätzung des Kölner Völkerrechtlers Bernhard Kempen, der das Bündnis als Prozessbevollmächtigter vertritt, dem Grundgesetz. Die EU-Handelsminister werden sich voraussichtlich nach der Sommerpause mit der Frage befassen, ob das Abkommen vorläufig und damit noch vor der Abstimmung dazu in den nationalen Parlamenten in Kraft treten kann.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wirbt weiterhin für das Handelsabkommen. Dem noch nicht vollständig ausgehandelten Parallelabkommen TTIP zwischen der EU und den USA steht er aber – neuerdings – mit großer Skepsis gegenüber, obwohl in Ceta meist eine Art Blaupause für TTIP gesehen wird. Der öffentliche Widerstand gegen TTIP jedoch ist deutlich lauter als gegen das Abkommen mit Kanada – inwieweit hier ein latenter Antiamerikanismus extremen Kräften in Deutschland eine Rolle spielt ist allerdings unklar.

Kritiker an den beiden großen Freihandelsabkommen finden sich im gesamten politischen Spektrum. Skepsis erregen dabei vor allem die Einführung einer unabhängigen – nicht rechtsstaatlich gebundenen – privat-öffentlichen Schiedsgerichtsbarkeit, sodass ausländische Konzerne künftig Staaten verklagen könnten, sofern diese ihre Regulationsgesetzgebung zuungunsten der Wirtschaft ändern. Damit würde aus dem Recht auf Eigentum plötzlich ein Recht auf Gewinn, das es so in Europa bisher nicht gibt, denn ausländische Unternehmen könnten auf diesem Wege prinzipiell auch „entgangene Einkünfte“ einklagen. Diese Vorgehensweise wurde von großen Konzernen in der Vergangenheit bereits – teilweise erfolgreich – durchgeführt, so verklagte ein Bergbaukonzern auf Basis eines Freihandelsabkommens den Staat Rumänien, weil es die dortigen Umweltschutzgesetze verboten, einen Berg abzutragen, und Tabakkonzerne klagen immer wieder vor privaten Schiedsgerichten gegen Anti-Raucher-Gesetze.

Liberale Kritik an den beiden Abkommen CETA und TTIP äußert sich vor allem in der Annahme, diese würden mit ihren Regelungen kleine und mittelständische Unternehmen benachteiligen, weil diese zusätzliche Markteinstiegsrestriktionen darstellten. Auch die privat-öffentlichen Schiedsgerichtsprozesse werden von liberaler Seite häufig als Wettbewerbsrestriktionen betrachtet, weil solche Verfahren einerseits zunächst mit großen Kosten verbunden wären, die nur Großkonzerne aufbringen könnten, und andererseits ausländische Investoren bevorzugt gegenüber Inländischen behandelt würden, denn ein inländisches Unternehmen kann sich nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht auf die Regelungen von Freihandelsabkommen berufen.