Berlin. Die gesetzliche Arbeitserlaubnis gilt als zentrale Grundlage für die mögliche Integration von Migranten. Während sich kürzlich zeigte, dass an der deutschen Grenze 2016 bisher deutlich mehr Flüchtlinge abgewiesen werden, wurde nun bekannt, dass Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in den ersten sieben Monaten diesen Jahres sehr viel häufiger eine Arbeitserlaubnis erhalten haben als im Vorjahr.
Von Januar bis Juli erlaubte demnach die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen sogenannter Vorrangprüfungen in rund 41.800 Fällen den Arbeitsmarktzugang. Schon zur Jahresmitte wurden damit etwa 2.500 Arbeitsgenehmigungen mehr als im gesamten vorigen Jahr ausgestellt, wie aus am Mittwoch vorgelegten Auswertung der Behörde hervorgeht. Die Zahl der Ablehnungen betrug seit Jahresanfang knapp 12.000, während sie im gesamten Vorjahr bei rund 16.500 lag.
Bisher durften geduldete Flüchtlinge und Asylbewerber, über deren Antrag noch nicht entschieden ist, ein Jobangebot nur annehmen, wenn die Arbeitsagentur vor Ort bescheinigt, dass kein einheimischer Arbeitsuchender Vorrang hat. Seit dem Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes am vergangenen Wochenende ist die Vorrangprüfung in 133 von 156 Bezirken der Bundesagentur aber für drei Jahre nicht mehr erforderlich.
Ablehnungen des Arbeitsmarktzuganges hatten nach Angaben der Arbeitsagentur verschiedene Gründe: Etwa seien Arbeitserlaubnisse verweigert worden, wenn nachteilige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu befürchten waren oder ein vorrangiger inländischer Arbeitnehmer zur Verfügung stünde. Auch ungünstigere Arbeitsbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer seien ein Ablehnungsgrund.
Berlin. Freiwillige Helfer, die sich um Flüchtlinge kümmern und Solidarität mit Asylsuchenden ganz praktisch zeigen – und leben, spielen laut einer Studie eine immer größere Rolle beim gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort, auch dämmen diese Freiwilligen offenbar in hohem Maße Vorurteile und Rassismus ein. Ob das reicht?
Ihre Arbeit verbreite demnach eine „unverkennbar positive Stimmung“ gegenüber Flüchtlingen, heißt es in der am Donnerstag publizierten Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung. „Diese Dimension des Engagements hat politische Wirkung gegen rechte Stimmungsmache.“ Viele Aktionsbündnisse zur Unterstützung von Asylsuchenden hatten sich erst 2015, inmitten der größten Flüchtlingswelle gebildet, andere gewannen in diesem Rahmen zahlreiche Mitglieder.
Die Freiwilligen bildeten zudem häufig Brücken zwischen Geflüchteten und Behörden, wobei sie wichtige Lotsenfunktionen übernähmen. So begleiteten sie die Asylbewerber auf Behördengängen, bei ersten Schritten in Schulen oder Praktika und setzen sich für eine frühzeitige Sprachförderung ein. Damit sorgten sie dafür, dass Flüchtlinge Angebote zur Integration überhaupt wahrnehmen könnten. Ohne ehrenamtliche Initiativen hätten die kasernierten Flüchtlinge demnach „wenig Kontakt mit der Zivilgesellschaft“.
Zu diesen Schlüssen kam die Bertelsmann-Stiftung, die im Januar und März bundesweit in 17 Kommunen untersuchte, wie ehrenamtliche Flüchtlingshilfe vor Ort praktiziert wird und unter welchen Gegebenheiten sie erfolgreich funktioniert.
Die Studie liefert dementsprechend auch Anhaltspunkte, wie Städte und Gemeinden die freiwilligen Helfer unterstützen könnten, so seien Kommunen gut beraten, mehr Koordinierungsstellen aufzubauen und freiwilliges Engagement öffentlich mehr anzuerkennen. Schließlich, so mahnen die Forscher an, übernähmen die ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingsarbeit Aufgaben, wie die Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum, die normalerweise der Staat leisten müsste.
Die Kommunen müssten schon deshalb die Helfer koordinierend unterstützen, weil der Arbeitsaufwand der Koordinierungsarbeit durchaus einem Vollzeitjob entspräche und somit den Rahmen eines Ehrenamtes spränge, hieß es weiter. Es müsse demnach ausreichend Stellen für Koordinatoren geben. Zudem seien mehrsprachige Verwaltungsmitarbeiter nötig. Bislang müssten oft ehrenamtliche Dolmetscher einspringen, was „kein akzeptabler Dauerzustand“ sei.
Zudem sollten Flüchtlinge stärker eingebunden werden. Schon jetzt beteiligten sich einige von ihnen als Bundesfreiwillige oder Dolmetscher. Sie könnten die Bedarfe in den Unterkünften sehr gut ermitteln.
Nun feiern viele diese Studie – auch als Beleg, dass eben das gute, das offene Deutschland noch immer existiert, wenngleich die Medien von gegenteiligen Berichten überflutet zu sein scheinen. Das ist auch gut und schön, aber reicht das? Will sich Deutschland in der Bewältigung der größten humanitären Krise seit dem zweiten Weltkrieg wirklich derartig auf Freiwillige verlassen? Will die Bundesregierung, die vor rund einem Jahr unter dem Slogan „Wir schaffen das“ das Zeitalter des deutschen Neohumanismus einläutete, wirklich weiterhin staatliche Aufgaben in diesem Maße von Ehrenamtlichen durchführen lassen? Will sie wirklich Kommunen weiterhin allein lassen in dieser Krise?
Leider sieht es weiterhin genau danach aus: Es gibt keine zentrale Koordination, keine rationalisierten Prozesse, keinen nationalen Plan. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können Kommunen und lokale Initiativen oft nicht viel mehr tun als das Chaos zu managen. Das reicht aber bei weitem nicht!
Auch wenn derzeit weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen (weil sie auf ihrem Weg abgefangen werden), hat die Fluchtbewegung nicht aufgehört, wobei die Amoktaten der vorvergangenen Woche zeigten, dass viele Flüchtlinge massiv traumatisiert sind. Diese Menschen dürfen in ihrem Trauma nicht allein gelassen werden, sonst stellen sie eine Gefahr für sich, ihre Mitbewohner und die Gesellschaft dar. Auch deshalb braucht es neben den vielen freiwilligen Helfern, die unter den gegebenen Umständen schier unfassbares geleistet haben, endlich mehr professionelle Helfer – insbesondere Psychologen, Übersetzer und Sozialarbeiter.
Außerdem müssen Asylverfahren signifikant beschleunigt werden, damit die Kasernierungspflicht frühestmöglich aufgehoben werden kann, auch dies würde – neben der daraus folgenden Forcierung dezentraler Unterbringungen – für einen Abbau etwaiger Spannungen sorgen.
Forciert werden sollte außerdem der Einsatz von Flüchtlingen in der Flüchtlingshilfe, insbesondere aus zwei essentiellen Gründen: Erstens könnten diese – aus kulturellen und sprachlichen Gründen – leichter Brücken zwischen deutschen Helfern und den Neuankömmlingen schlagen und zweitens könnten so wiederum Vorurteile zwischen der deutschen Bevölkerung und den Geflüchteten abgebaut werden.
Die Flüchtlingshelfer dagegen nur zu feiern, statt sie politisch zu unterstützen, verhöhnt sie eher, als dass es sie ehrt. Deutschland ist stark, Deutschland schafft das, aber nicht ohne einen politischen Plan!
Berlin. Immer wieder gibt es Debatten darüber, ob Muslimische SchülerInnen zum Schwimmunterricht verpflichtet sind, allgemein lautet die Antwort auf diese Frage „Ja“, allerdings könnte die Debatte bald schon obsolet werden, denn viele Kommunen können sich gar keine Schwimmbäder mehr leisten, in denen der entsprechende Unterricht stattfinden kann. In besonderem Maße trifft dies – wie so oft – den ländlichen Raum.
Schwimmvergnügen und -Unterricht fällt demnach an in immer mehr Orten ins Wasser. Auch 2015 wurden nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) wieder vielerorts Bäder geschlossen. Demnach kam es bis Mitte Oktober vergangenen Jahres bundesweit zur endgültigen Schließung von 38 Hallen- und Freibädern. Weitere 47 waren akut von der Schließung bedroht. Nach einer Langzeitübersicht der DLRG sind von den 7.784 Bädern, die es 2002 laut Sportstättenstatistik gab, aktuell 13 Prozent geschlossen oder von akuter Schließung bedroht. Allein zwischen dem Sommer 2007 und dem Herbst 2015 machten rund 370 Bäder dicht. Diese Schließungswelle trifft insbesondere den ländlichen Raum besonders hart – wenn in einer Großstadt eines von vielen Bädern geschlossen werden, kann ausgewichen werden, wenn dagegen in einer Kleinstadt das als Schulschwimmbecken genutzte Hallenbad geschlossen wird, hat das weitreichende Folgen für den Schulalltag, die Gesundheitsvorsorge und die allgemeine Lebensqualität der Bürger. Dabei kann die Rolle eines regelmäßigen Schwimmunterrichts gerade in Zeiten zunehmender Fehlernährung – und sinkender Bewegungszeiten bei Jugendlichen – kaum unterschätzt werden.
Gerade der Schwimmunterricht sei aber, als Folge der Schließungen bedroht ist. So habe mittlerweile rund jede fünfte Grundschule keinen Zugang mehr zu einem Schwimmbad. Besonders im ländlichen Raum werde der Schwimmunterricht deshalb zum Problem. Die Schließung von Bädern sei auch eine Form von Sozialabbau, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann. „Das Bädersterben im Bereich der Hallenbäder verhindert mittlerweile zum Teil auch, dass überhaupt noch vernünftig Schwimmunterricht angeboten werden kann“, so Zimmermann.
Dem ist zuzustimmen, hervorzuheben ist auch, wie massiv gerade diese Form des Sozialabbaus zu wachsender Ungleichheit im Gesundheitswesen führen kann: Neben Schülern im ländlichen Raum sind schließlich gerade ältere Menschen und Personen mit chronischen Leiden, die zu anderen sportlichen Aktivitäten nicht – oder nicht mehr – in der Lage sind, betroffen. Der Zugang zu einem Schwimmbad sollte demnach nicht zu einem Luxus werden, den die Gesellschaft letztlich mit höheren Gesundheitskosten begleichen muss.
Die Bundesregierung bezeichnet den Klimawandel als wachsendes Risiko für die deutsche Wirtschaft.
Es sei demnach durchaus wahrscheinlich, „dass Deutschland in zunehmendem Maße verwundbar gegenüber indirekten Folgen des Klimawandels in anderen Teilen der Welt werden wird„, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Durch den intensiveren Handel zwischen den Weltregionen würden Klimafolgen im Ausland auch hierzulande eine Rolle spielen. „So ist beispielsweise China als fünftgrößter Abnehmer deutscher Produkte relativ verwundbar gegenüber den zu erwartenden Klimaänderungen.“
Auch wenn Deutschland demnach selbst nicht so stark im Fokus stehe, so sei die hiesige Wirtschaft wie kaum eine andere global vernetzt: „Ökonomische Analysen zeigen, dass gerade in der engen wirtschaftlichen Verknüpfung mit den asiatischen Schwellenländern klimawandelbedingte Risiken bestehen.
Ein besonderes Risiko bildeten die Folgen des Klimawandels für die Gesundheit. „Bei einem starken Klimawandel können Hitzebelastungen und Atembeschwerden durch bodennahes Ozon bereits in naher Zukunft die menschliche Gesundheit häufiger und stärker als gegenwärtig gefährden“, warnte die Regierung. Auch die Wahrscheinlichkeit von Infektionskrankheiten nähme zu – so zieht beispielsweise die von bestimmten Mücken übertragene Tropenkrankheit Malaria in immer weniger äquatoriale Gegenden – es gab bereits Ausbrüche Südeuropa und eine Verbreitung in Mitteleuropa wird längst nicht mehr ausgeschlossen.
Auch immer mehr deutsche Unternehmen begreifen den Klimawandel als wirtschaftlichen Risikofaktor, so engagiert sich der genossenschaftliche Einzelhandelskonzern REWE seit Jahren in Kampagnen für die Energiewende oder Abgasreduktion durch lokale und regionale Produktionen, der Konzern war außerdem das erste deutsche Großunternehmen, das komplett auf Ökostrom umstellte – auf vielen Supermärkten gibt es zudem Solarpaneele, ungenutzte Flächen sollen so nutzbar gemacht werden. Mittlerweile ziehen gerade im Einzelhandel viele Unternehmen nach.
70 Cent kostet auf den meisten Toilettenanlagen von Bahnhöfen und Autobahnraststätten der Toilettengang. 50 Cent bekommt der Notdurftverrichtende – prinzipiell – in Form eines Coupons wieder zurück. Damit wollen Raststättenbetreiber verhindern, dass Toiletten genutzt werden, ohne etwas zu kaufen. Die Linkspartei will das nun, in einem Anflug von trivialpolitischem Aktionismus ändern. Unter dem Motto „Stoppt das Geschäft mit dem Geschäft“ beantragte die Linksfraktion im Bundestag, dass auf allen öffentlich zugänglichen Rastanlagen der Autobahnen und auf Bahnhöfen unentgeltlich nutzbare Toiletten zur Verfügung stehen sollten.
„Was an Flughäfen, in Kaufhäusern und Restaurants in der Regel der Normalzustand ist, sollte auch für Bahnhöfe und Raststätten gelten“, erklärte dazu Vize-Fraktionsvorsitzender Jan Korte.
Mit der Privatisierung des zuvor bundeseigenen Raststättenbetreibers Tank&Rast Ende der 1990er Jahre wurde auf Autobahnraststätten der Grundstein für den Bezahlzwang bei der Toilettennutzung geöffnet. 2003 wurde dann die Tank&Rast-Tochter Sanifair gegründet, die heute quasi Toiletten-Monopolist an den Autobahnen ist und eine Notdurftgebühr von 70 Cent erhebt. Dafür erhält der Toilettenbenutzer einen Coupon über 50 Cent, den man in den Verkaufsstellen des Mutterkonzerns einlösen kann. Mittlerweile gibt es auf Bahnhöfen und in einigen Einkaufszentren ähnliche Systeme.
Während für einige 70 Cent „Peanuts“ seien, sei die Gebühr für viele nicht nur lästig, wenn sie das passende Kleingeld nicht dabei hätten. Für eine vierköpfige Familie auf der Reise kämen demgemäß fast drei Euro in einer Pause zusammen, so der Linkenpolitiker.
Korte verweist auch darauf, dass der Geruch auf vielen Raststätten anzeige, dass viele Menschen wegen des Gebührenzwangs ihr Geschäft andernorts verrichteten. „Verlierer sind nicht nur die zahlenden Nutzerinnen und Nutzern sowie die Ausgesperrten, sondern auch die Kommunen, die für die Umgebung der Bahnhöfe zuständig sind und die Länder, die für die Reinigung des Großteils der Autobahnparkplätze verantwortlich sind“, erklärt Korte.
Erst 2015 war die Pinkelpauschale von 50 auf 70 Cent erhöht worden. Damals gab es viel Kritik, weil nun nicht einmal theoretisch die Kunden alles »erstattet« bekommen, sondern 20 Cent auf jeden Fall an das Unternehmen gehen – aber passiert ist seither nichts.Außerdem war kürzlich bekannt geworden, dass rund 20% der Sanifair-Coupons nicht eingelöst werden. Korte will das nicht akzeptieren. Eine Wahl hätten die Reisenden in den Sanifair-Gebieten schließlich meist nicht: „Das menschlichste aller Bedürfnisse“ könne selten aufgeschoben werden, sagte der Abgeordnete.
Tatsächlich hat Korte selbstverständlich Recht insbesondere wenn er betont, dass jene, die kein Kleingeld bei sich haben, oft genug ihr „Geschäft“ in der Raststättenumgebung verrichten, was zu ungewissen Kosten für Länder und Kommunen führt. Auch wird beinahe jeder, der in den vergangenen Jahren an einer Rastanlage sein „Bedürfnis“ verrichten musste, Korte dahingehend zustimmen, dass der Bezahlzwang zumindest lästig ist. Dennoch bleibt dies wohl ein Thema zweitrangiger Priorität.
Vergangene Woche wurde im Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Während es zum Gesamtpaket die Sorge gibt, eigentlich würde es nichts ändern, der Bundesrichter Thomas Fischer sogar behauptet, bestimmte Vergehen seien dadurch schwerer zu ahnden, gibt es zum sogenannten „Silvesterparagraphen“, der sexuelle Straftaten aus Gruppen betrifft, schwere Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit.
Nachdem am Dienstag bereits die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im deutschen Bundestag, Halina Wawzyniak, bei Spartacus scharfe Worte für dieses Addendum fand, beantwortete am Mittwoch auch Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen, unsere Fragen zum umstrittenen Paragraphen 184j, „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“.
Spartacus:Hallo Frau Keul, wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich verhindern können. Katja Keul: Wir Grüne haben den Paragraph 184j StGB abgelehnt. Da jedoch die SPD als Regierungskoalition dem Gesamtpaket zugestimmt hat, war die Regelung nicht zu verhindern. [An dieser Stelle sei einmal mehr erwähnt, dass die SPD, obwohl Bedenken auch aus er SPD-Fraktion und dem Ministerium des Justizministers Heiko Maaß kamen, bisher nicht bereit war, Stellung zu beziehen!]
Spartacus:Inwiefern impliziert diese Gesetzesänderung, dass dadurch Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen gar nicht beteiligt waren? Katja Keul: Genau das impliziert diese Regelung. Die „Beteiligung“ ist laut Gesetzesbegründung nicht juristisch, sondern „umgangssprachlich“ zu verstehen.
Spartacus: Widerspricht dies nicht dem juristischen Prinzip der individuellen Schuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuld-Prinzip? Katja Keul: Nach unserer Verfassung kann jede und jeder nur für seine eigene individuelle Schuld bestraft werden, sei es, weil er selbst Mittäter ist, sei es, weil er Beihilfe geleistet hat, sei es, weil er zu einer Tat angestiftet hat. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können wir nicht zum Zwecke einer erleichterten Beweisführung einen Tatbestand einführen, der die Zugehörigkeit zu einer Gruppe unter Strafe stellt. Der Paragraph 184j StGB ist daher eindeutig ein Verstoß gegen das Schuldprinzip.
Spartacus:Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert? Katja Keul: Die Gerichte haben die Möglichkeit, die Norm ggf. dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen und es bleibt zu hoffen, dass der Paragraph 184j StGB auf diesem Wege eines Tages wieder beseitigt wird.
Spartacus:Vielen Dank für Ihre Zeit!
Ähnlich wie Halina Wawzyniak sieht also Frau Keul das Problem darin, dass Personen, die sich an einer Gruppe „beteiligen“, aus der heraus eine sexuell motivierte Straftat begangen wird, pauschal für schuldig erklärt werden könnten. Sie spricht dabei ein wichtiges Detail aus den Verhandlungen um die Norm an: „Die „Beteiligung“ ist laut Gesetzesbegründung nicht juristisch, sondern „umgangssprachlich“ zu verstehen.“ Was hier relativ harmlos klingt, ist eigentlich unerhört: Hier wird bewusst ein Begriff seiner juristischen Definition beraubt, was die Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“, die das Addendum einleitet, enorm unkonkret werden lässt.
„Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ – Paragraph 184j StGB
Neben dieser umstrittenen Norm führt die geplante Gesetzgebung den Grundsatz „Nein heißt Nein!“ ein, nach dem ein Sexualvergehen auch ohne aktive Gegenwehr des Opfers als Vergewaltigung gewertet werden kann, sofern das Opfer sich „erkennbar“ gegen den Vollzug des Aktes äußert. Außerdem implementiert sie den Straftatbestand der sexuellen Belästigung, wodurch künftig unerwünschte sexuelle Berührungen künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können.
Berlin. Kürzlich beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Während der Teil der Gesetzgebung, der die Implementierung des Grundsatzes „Nein heißt Nein!“ aus der Istanbul-Konvention der EU in Deutschland durchsetzen soll, mit 601 abgegebenen Ja-Stimmen einstimmig beschlossen wurde, gab es insbesondere um den neuen Paragraphen 184j eine politische Kontroverse: Das Addendum zum Gesetzentwurf der Koalition mit dem Titel „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“, das von einigen „Silvesterparagraph“ genannt wird, weil er eine konkrete Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht 2015/16 ist, betrifft Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden.
Rechtsexperten von SPD, Grünen und der Linken sehen in dem Paragraphen eine nicht verfassungsmäßige Einführung eines Kollektivschuld-Prinzips, weshalb Grüne und Linke in einer separaten Abstimmung gegen den Paragraphen stimmten. Angenommen wurde er dennoch, obgleich die Möglichkeit bestanden hätte, ihn mit den Stimmen der SPD zu verhindern.
Wir fragten deshalb Vertreter der links-moderaten Fraktionen des Bundestages nach ihrer Ansicht zur Sache. Unter anderem fragten wir, warum es nicht zu einer interfraktionellen Einigung über die Ablehnung des umstrittenen Paragraphen kam. Im Folgenden seien die Antworten von Halina Wawzyniak, netz- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, veröffentlicht:
Die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak ist rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Uns hat sie beantwortet, warum die neue Sexualstrafgesetzgebung nicht nur Grund zum Jubeln ist.
Spartacus:Wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich gemeinschaftlich verhindern können. Halina Wawzyniak: Die SPD ist in einer Koalition mit CDU/CSU, nicht mit LINKEN und Grünen. Insofern müsste die SPD diese Frage beantworten. [Selbstverständlich fragten wir auch bei Grünen und SPD an, von den Grünen bekamen wir bisher nur die Rückmeldung, man werde uns baldmöglichst eine Antwort zukommen lassen, die SPD nahm sich unserer Anfrage bisher gar nicht an. Sobald uns Antworten vorliegen werden wir diese hier veröffentlichen.] DIE LINKE hat sich wegen der Bedenken zum Gesetzentwurf enthalten. Die Implementierung des Nein-heißt-Nein-Grundsatzes im Sexualstrafrecht finden wir richtig. Den Gruppenparagrafen und die Verschärfung des Aufenthaltsrechts finden wir falsch. Diese Passagen des Gesetzes haben wir daher in gesonderten Abstimmungen abgelehnt.
Spartacus:Impliziert diese Gesetzesänderung nicht, dass Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen nicht beteiligt waren? Halina Wawzyniak: Genau das ist die große Gefahr dieser Gesetzesänderung. Wir halten dieses daher für verfassungsrechtlich sehr bedenklich.
Spartacus:Widerspricht der Paragraph 184j nicht dem juristischen Prinzip der Individualschuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuldprinzip? Halina Wawzyniak: Ja, so kann man es ausdrücken. Der Gruppenparagraf ist populistischer und handwerklicher Unsinn. Wenn sich Menschen an einer Gruppen beteiligen, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, dann verlangt das eine bewusste Entscheidung. Dann ist es aber eine gemeinschaftliche Handlung. Eine solche bewusste Handlung wäre aber auch vorher schon vom Strafrecht erfasst gewesen. Wenn einer der Beteiligten dann noch eine Straftat nach dem Sexualstrafrecht begeht, dies aber allen Beteiligten zugerechnet wird, dann wird der Boden seriösen Strafrechts verlassen.
Spartacus:Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert? Halina Wawzyniak: Gerichte haben immer Spielräume zur Auslegung von Gesetzestexten. Auch in diesem Fall. Im besten Fall legen die Gerichte, die Neuregelung so aus, dass sich nichts ändert. Im schlimmsten Fall legen die Gerichte die Regelung so aus, dass – im Beispielfall Köln – alle Menschen strafbar sind, die sich auf der Domplatte befunden haben. Dazwischen befindet sich eine riesige Grauzone, sodass es natürlich passieren kann, dass Gerichte auf Basis des neuen Gruppenparagrafen fragwürdige Entscheidungen fällen.
Spartacus:Vielen Dank für Ihre Zeit Frau Wawzyniak.
Im Wortlaut liest sich der von Rechtexperting Wawzyniak so scharf kritisierte Paragraph folgendermaßen: „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184 i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ Eine konkrete Anstiftung zu einer sexuellen Straftat wäre jedoch auch vom bisherigen Strafrecht gedeckt. Das Problem an diesem Addendum jedoch ist seine unkonkrete Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“. Zu klären wäre hier insbesondere, was „Beteiligung“ im juristischen Sinne ist.
Beispiel: Fünf junge Männer gehen gemeinsam auf eine abendliche Tanzveranstaltung, sie bilden zu jeder Zeit des Abends eine Gruppe. Zwei der jungen Männer überreden im Laufe des Abends ein anderes Mitglied der Gruppe dazu, eine junge Frau sexuell zu nötigen. Die beiden Übrigen sind an der Tat nicht beteiligt, einer der beiden hat von ihr nach eigener Aussage gar nichts mitbekommen, der andere versuchte gar, den Haupttäter von seinem Plan abzubringen.
Nach bisherigem Strafrecht gebe es in diesem Fall drei Personen, die strafrechtlich verfolgbar wären. Je nach Auslegung des Silvesterparagraphen könnten künftig alle fünf Mitglieder der Gruppe zur Verantwortung gezogen werden.
Der Befehlshaber der US-Landstreitkräfte in Europa, Army-Generalleutnant Frederick „Ben“ Hodges, warnte in der „Zeit“, die NATO sei in ihrer derzeitigen Aufstellung nicht in der Lage ihre Bündnispartner in Osteuropa vor einem russischen Angriff zu schützen. „Russland könnte die baltischen Staaten schneller erobern, als wir dort wären, um sie zu verteidigen“, so Hodges. Das russische Militär könnte nach Einlassung von NATO-Militäranalysten in einer blitzkriegartigen Operation die baltischen Staaten innerhalb von maximal drei Tagen einnehmen. Laut General Hodges nicht genug Zeit für die Eingreiftruppen des transatlantischen Bündnisses, um rechtzeitig vor Ort zu sein. In den Manövern im Rahmen der Großübung Anaconda 16 habe sich zudem gezeigt, dass insbesondere „schweres Gerät“ nicht schnell genug von West- nach Osteuropa verlegt werden könne.
General Ben Hodges spricht von der unmittelbar drohenden Gefahr eines russischen Einmarsches im Baltikum. Die NATO sei dafüt nicht gerüstet.
Ben Hodges kritisierte aber nicht nur die logistische Organisation der NATO, sondern bemerkte auch, er glaube ausspioniert zu werden. Das gesamte Kommunikationsnetz der NATO mache ihm „große Sorgen“, so der General. „Weder Funk noch E-Mail sind sicher. Ich gehe davon aus, dass alles, was ich von meinem Blackberry aus schreibe, mitgelesen wird.“
Fahnenappell im Rahmen der Großübung Anaconda 16: Mehr NATO-Präsenz im Ostblock und eine schnellere militärische Logistik fordert nun US-General Ben Hodges.
Nicht nur zufällig weckt die Äußerung des Generals, die nur die jüngste in einer ganzen Reihe von aufrüstungsfreundlichen Einlassungen durch NATO-Vertreter und EU-Politiker ist, erneut alte Ängste aus den Tagen des kalten Krieges.
Wer sich nämlich mit den großen Kriegen des vergangenen Jahrhunderts beschäftigt hat, wird schnell ein bestimmtest Muster feststellen, dass diesen Kriegen voran ging. Unmittelbar vor den beiden Weltkriegen wurde von Regierenden einerseits immer wieder vor einer drohenden Gefahr von außerhalb gewarnt und andererseits regelmäßig die eigene Friedfertigkeit betont. Insbesondere war dieses Muster im deutschen Kaiserreich vor dem ersten Weltkrieg sowie bei den Achsenmächten vor dem zweiten Weltkrieg zu beobachten.
Im anhaltenden Konflikt zwischen Russland und dem westlichen Militärbündnis NATO lassen sich nun ähnliche rhetorische Strategien entdecken. Zwar wird durch führende, insbesondere deutsche Regierungspolitiker regelmäßig betont, wie wichtig eine gute Beziehung zu Russland gerade wirtschaftlich für die europäische Staatengemeinschaft ist, allerdings werden diese Bekenntnisse zur Friedfertigkeit und gegenseitigen Achtung häufig noch am selben Tag unterhöhlt durch Aussagen von NATO-Offiziellen, hochrangigen Offizieren oder sogar anderen Regierungsmitgliedern.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach sich, kurz nachdem ihr Außenminister, Frank-Walter Steinmeier, die NATO vorsichtig gerügt hatte, für höhere Militärausgaben aus.
Betrachtet man die Berichte der vergangenen Wochen, so bietet sich ein erschreckendes Bild: Nicht nur befinden sich NATO und Russland rhetorisch und wirtschaftlich längst im Krieg, die zunehmend ambivalenten Einlassungen beider Seiten ähneln auch in gewisser Weise an die strategische Öffentlichkeitsarbeit der europäischen Faschisten in Vorbereitung auf den zweiten Weltkrieg. Gerade in Deutschland lässt sich eine zunächst vorsichtig aufrüstungsfreundliche Öffentlichkeitsarbeit spätestens seit der Übernahme des Verteidigungsministeriums durch Ursula von der Leyen wieder erkennen. Ein Beweis dafür, dass es nicht unbedingt feministisch ist, eine Frau als Ministerin zu haben!
Verstreute Äußerungen Joachim Gaucks, Angela Merkels oder Sigmar Gabriels, Deutschland müsse auch militärisch wieder „mehr Verantwortung in der Welt“ übernehmen, sind keine Zufälle. Es scheint eine strategische Kampagne zu geben, Deutsche stärker an die Möglichkeit von Außeneinsätzen der Bundeswehr zu gewöhnen. Tatsächlich wird diese Beobachtung auch von Regierungsseite nicht geleugnet.
In den vergangenen Wochen wurde nun der Takt derartiger Äußerungen deutlich schneller, während sich gleichzeitig im Vorfeld des NATO Gipfels im Juli auch die Beteuerungen zum Frieden mehren. Zufall? Sicher nicht! Viel mehr ist davon auszugehen, dass bereits in groben Zügen gewisse Beschlüsse des NATO-Gipfels in Warschau bekannt sind, welche eine weitere Aufrüstung seiner Mitgliedsstaaten und eine Vergrößerung der Eingreifkontingente fordern werden. Kriegsvorbereitungen? Eher nicht.
NATO-Hauptquartier in Brüssel: Ein offener Konflikt erscheint anhand der wirtschaftlichen Interessen unwahrscheinlich, jedoch profitieren Konzerne von der Kriegsangst.
Zu einem offenen Krieg soll es wohl nicht kommen, Fakt ist allerdings, dass der von Franklin D. Roosevelt beschriebene militärisch-industrielle Komplex gerade in den USA von der Angst vor einem Krieg und der damit einhergehenden Rüstungsproduktion selbstverständlich enorm profitiert. Gleichzeitig versucht man wohl durch die massiven Abschreckungskampagnen, Russland zur Kapitulation zu zwingen, noch bevor es zu Kampfhandlungen kommen kann. Schließlich sagte schon der chinesische Gelehrte Sun Tsu, die höchste Kriegskunst sei es, den Widerstand des Feindes zu brechen, ohne überhaupt in die Schlacht zu ziehen. Das versuchen die westlichen Mächte nun gegenüber Russland schon seit der Annexion der Krim durch das russische Militär insbesondere durch die umstrittenen Wirtschaftssanktionen, die offenkundig fehlgeschlagen sind. Allein das russische Volk leidet unter diesen Sanktionen, trotz aller Lippenbekenntnisse scheint jedoch eine Lockerung nicht in Sicht. Kürzlich gab nun eine Quelle aus dem Außenministerium an, insbesondere Washington dränge auf ein Beibehalten der Sanktionen.
Eine wichtige Rolle in diesem Konflikt wird mittelfristig auch jene Weltmacht spielen, von der bisher nur selten in diesem Nexus die Rede ist: China. Geht man davon aus, dass der ganze Konflikt in erster Linie auf eine Festigung und Ausweitung des wirtschaftlichen Einflusses der beteiligten Mächte zielt, so wird auch die hyperkapitalistische Volksrepublik Thema werden. Russische, europäische und amerikanische Wirtschaftsinteressen stehen in zunehmendem Kontrast mit der neo-imperialistischen Wirtschaftspolitik der Volksrepublik. Russland in die Knie zu zwingen könnte auch zum Ziel haben, einen größeren Hebel bei Verhandlungen mit China nutzen zu können.
In den vergangenen Wochen wurde auch der Konflikt zwischen den USA und ihrem NATO-Verbündeten Japan und der Volksrepublik China zunehmend durch militärische Provokationen ausgefochten. Streitpunkt ist insbesondere der Versuch Chinas seine Einflusssphäre im südchinesischen Meer durch die Aufschüttung und militärische Nutzung von künstlichen Inseln zu erweitern. Die chinesische Regierung will sich dadurch die alleinige Kontrolle über die wichtigen Handelsrouten im südchinesischen Meer sichern.
In der südchinesischen See lässt die chinesische Regierung künstliche Inseln aufschütten, um die Handelsrouten zu kontrollieren. Diese werden auch militärisch genutzt und können als Flugplätze dienen.
Derweil ist der Widerstand gegen die Abschreckungs- und Provokationspolitik der NATO sowie gegen die EU-Sanktionen zuungunsten der russischen Bevölkerung insbesondere bei Linken in Deutschland weiterhin ungebrochen. So sagte der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Bundestag, Dr. Gregor Gysi am Mittwoch: „Wir haben in Europa nur eine sichere Zukunft mit, nicht ohne und schon gar nicht gegen Russland.“ Zustimmung erhält er unter anderem von seinem Amtsnachfolger Dietmar Bartsch, der sogar das konservative Idol schlechthin, den Reichskanzler Otto von Bismarck bemühte, um seinen Argumenten gegen die weiter verlängerten Sanktionen Gewicht zu verleihen: Schon dieser habe schließlich gesagt, dass gute Beziehungen zwischen Deutschland und Russland eine gute Voraussetzung für eine gedeihliche Entwicklung seien, so Bartsch.
Kurzzusammenfassung des Redakteurs:
Der Befehlshaber der in Europa stationierten US-Truppen, General Ben Hodges, geht davon aus, dass die NATO nicht auf einen russischen Angriff vorbereitet ist.
Die Rhetorik von Politikern und NATO-Offiziellen ähnelt erschreckend der kriegsvorbereitenden Propaganda im Vorfeld der Weltkriege.
Von einem offenen Konflikt ist trotzdem nicht auszugehen, da dies für alle Beteiligten wirtschaftlich schädlich wäre.
Der militärisch-industrielle Komplex verdient insbesondere in den USA, aber auch in Europa an Kriegsangst und Aufrüstung.
Es ist nicht undenkbar, dass Russland gebrochen werden soll, um eine stärkere Position gegenüber der chinesischen Turbo-Wirtschaft zu haben.
Der Widerstand gegen die Kriegsrhetorik der NATO und die antirussischen Sanktionen ist ungebrochen, insbesondere im politisch linken Lager.
Das Internet ist Heim der fantastischsten Verschwörungstheorien, immer wieder heißt es da zum Beispiel, Deutschland sei kein souveräner Staat sondern entweder ein von den USA besetztes Land oder nur eine US-amerikanische Außenstelle. Unfug? Nicht unbedingt, denn tatsächlich scheinen zumindest einige Unternehmen der Auffassung zu sein, in Deutschland herrsche amerikanisches Recht. Insbesondere der Finanzdienstleister PayPal zeigt sich in seinen Bemühungen in Europa amerikanische Gesetze durchzusetzen sehr eifrig.
Zuletzt forderte nun das ehemals zum Ebay-Konzern gehörende Unternehmen den fränkischen Cloud-Anbieter „Seafile GmbH“ auf, keine Finanztransaktionen mehr über PayPal durchzuführen, was einer außerordentlichen Vertragskündigung gleichkommt. Im Vorfeld der Kündigung hatte PayPal das Unternehmen am 02. Juni gerügt, weil eine der Transaktionen, an denen der Cloud-Anbieter beteiligt war, gegen die „PayPal Nutzungsbedingungen verstoßen“ habe. Das Unternehmen habe gleichzeitig einen Fragenkatalog zugesandt bekommen, der auch suggerierte, es handele sich bei Seafile um einen Filesharing- oder Torrent-Dienst. Das Unternehmen sei außerdem aufgefordert worden, „die Daten unserer Kunden auf illegale Inhalte zu überwachen und zu überprüfen“ und an PayPal weiterzuleiten, so eine Erklärung der fränkischen Firma.
Hauptquartier von PayPal in San José (Kalifornien, USA): US-Behörden setzen über den Finanzdienstleister mittelbar US-Gesetze in anderen Staaten durch.
Man habe sämtliche Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, auch klargestellt, dass man kein Filesharing, sondern einen Cloud-Dienst anbiete, aber betont, dass die Weitergabe von Kundendaten europäischem und deutschen Datenschutzrecht widerspräche. PayPal habe sich dann nach zwei Wochen wieder gemeldet und Seafile als „Lösung des Konflikts“ aufgefordert, ab dem 19. Juni sämtliche Transaktionen über PayPal einzustellen und alle Hinweise auf den Finanzdienstleister von der Unternehmenswebsite zu entfernen. In der Hoffnung, es handele sich um ein Missverständnis, versuchte man bei Seafile mit dem Kundendienst des Finanzkonzerns zu verhandeln, wies darauf hin, dass es zahlreiche Cloud-Anbieter gebe, die ihre Dienste über PayPal bezahlen ließen und teilweise sogar Software der Muttergesellschaft Seafile Inc. verwendeten. Die Entscheidung blieb jedoch bestehen: Die Zusammenarbeit von Seafile und PayPal wurde außerordentlich beendet. Was für das deutsche Unternehmen zu essentiellen Schwierigkeiten führt, da bisher sämtliche Zahlungen an Seafile über PayPal liefen.
Derzeit evaluiere man Möglichkeiten, wie der Dienst auch in Zukunft ohne PayPal weiter bestehen könnte, heißt es von Seafile. Solange keine Lösung gefunden ist wurden alle bestehenden Kundenkonten in kostenlose Konten umgewandelt.
Tatsächlich scheint es hier erneut, als fühle sich die europäische PayPal Niederlassung mit Sitz in Luxemburg, stärker dem amerikanischen als dem europäischen Recht verpflichtet. Schließlich sind in den USA agierende Unternehmen, also auch PayPal, unter den Vorgaben des 2001 verabschiedeten und danach immer mehr erweiterten „PATRIOT Act“ auch zur Herausgabe reliabler Kundendaten an die US-Behörden verpflichtet. In gewisser Weise versucht also PayPal in Europa US-Recht zu etablieren. Der Grund dafür ist bisher völlig unklar, PayPal war zu einer Stellungnahme bisher nicht bereit.
Die europäische Niederlassung des Clouddienst-Anbieters Seafile, die Seafile GmbH sitzt in der Marktgemeinde und Barockstadt Wiesentheid in Franken.
In der Vergangenheit war PayPal schon mehrfach negativ mit dem Versuch aufgefallen US-Recht in Europa durchzusetzen, so sperrte der Finanzdienstleister beispielsweise in unbekanntem Ausmaß Konten von Unternehmen, die mit Produkten oder Dienstleistungen aus dem sozialistischen Inselstaat Kuba handelten. Die Begründung war, dass man als amerikanisches Unternehmen amerikanisches Recht zu achten habe. In den USA gilt seit 1960 trotz schrittweiser Wiederannäherung an den sozialistischen Karibikstaat noch immer ein striktes, von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiertes Handelsembargo gegen Kuba. Demnach dürfen amerikanische Unternehmen und seit einer Änderung durch den „demokratischen“ Präsidenten Bill Clinton im Jahr 1999 auch deren ausländische Tochterfirmen keinen Handel „zum Vorteil Kubas“ betreiben oder daran beteiligt sein. Konkret heißt das, dass amerikanische Unternehmen und deren Tochtergesellschaften insbesondere am Export kubanischer Produkte und Dienstleistungen nicht beteiligt sein können.
Zahlen und Daten zum US-Finanzdienstleister PayPal: Der Umsatz des Finanzriesen im 1. Quartal 2016 betrug weltweit 2.544 Millionen US-Dollar, damit generierte der Konzern einen ausgeschriebenen Gewinn von 365 Millionen Dollar. In Deutschland ist PayPal bei Online-Shoppern nach dem Kauf auf Rechnung die zweitbeliebteste Zahlungsmethode: 19,2% der Zahlungen im Online-Geschäft werden via PayPal getätigt. Die ehemalige Ebay-Tochter (2002-2015) ist mit über 230 Millionen Konten der größte Online-Finanzdienstleister der Welt und agiert in 193 Ländern.
Als direkte Reaktion auf Verschärfungen der Handelsblockade verbot die EU 1996 europäischen Unternehmen in einer „EU Blocking Regulation“ explizit das Befolgen der US-Blockade. Trotzdem wurde die Bundesregierung bisher in Bezug auf die Versuche PayPals, in Deutschland US-Gesetze durchzusetzen nicht aktiv. Insbesondere versucht man in Berlin wohl keine „unnötigen Wellen“ in Anbetracht des geplanten transatlantischen Handels- und Investionsabkommens (TTIP) zu schlagen. Würde öffentlich, dass ein amerikanisches Unternehmen offenbar in großem Stil ohne Rücksicht auf europäische Gesetze und die deutsche Souveränität den Willen der US-Regierung durchsetzt, könnte das die Zustimmung zu TTIP insbesondere in Deutschland noch weiter senken, weshalb man versucht diesen anhaltenden Skandal unter dem Medienradar zu halten.
Zuletzt hatte PayPal gegenüber dem Dortmunder Ticketanbieter Proticket, der auch in Kuba aktiv ist und Tickets für Auftritte kubanischer Künstler in Deutschland vertreibt, versucht seine „Kuba-Doktrin“ durchzusetzen. Auch der Anwalt des Dortmunder Unternehmens, Andreas Eberl, fordert ein Eingreifen der Bundesregierung: „Ein Vorgehen gegen Paypal wäre auf jeden Fall geboten, denn das, was Paypal hier macht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt und geahndet gehört“ Zwar habe Proticket vor dem Landgericht Dortmund in erster Instanz gewonnen, allerdings gäbe es in seiner Kanzlei immer wieder Fälle, in denen PayPal Kundenkonten scheinbar willkürlich, mit Hinweis auf das US-Embargo gegen Kuba, sperrte. In den meisten Fällen hätten die Betroffenen allerdings nicht die Möglichkeiten sich juristisch mit einem Großkonzern wie PayPal zu messen. Große Konzerne wie Banken dagegen knickten meist sofort ein, wenn sie sich mit der „Kuba-Doktrin“ konfrontiert sähen, um das US Geschäft nicht zu gefährden, so Eberl.
Proticket ist insofern ein Sonderfall, als dass das Unternehmen groß genug gewesen sei, um einen Prozess führen zu können, aber nicht groß genug, um Interessen in den USA zu haben. Das Landgericht entschied schließlich zugunsten von Proticket. Unter Strafandrohung von 250.000€ wurde PayPal auferlegt, die Kontensperrung rückgängig zu machen. „Auf den vorliegenden Fall kommt zunächst deutsches Recht zur Anwendung“, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Am Landgericht in Dortmund wurde erstmals einem Kläger Recht gegeben, der von PayPal aufgrund des amerikanischen Kuba-Embargos gesperrt wurde. „Es gilt deutsches Recht!“
Die Einlassung des Anwalts Andreas Eberl decken sich mit Berichten des Onlinemagazins Amerika21, nach denen in den vergangenen Jahren immer wieder Vergleiche zwischen PayPal und Kunden über die „Kuba-Doktrin“ geschlossen wurden, über deren Inhalte die Betroffenen sich zu Stillschweigen verpflichten mussten. Ein weiterer bekannter Fall, in dem PayPal versuchte einem deutschen Unternehmen das Handelsembargo aufzuzwingen stammt aus dem Jahr 2011: Die Drogeriemarktkette Rossmann weigerte sich damals auf den Verkauf von kubanischen Zigarren in ihrem Onlineshop zu verzichten und entschied, sich vom Finanzdienstleister PayPal zu trennen. Mittlerweile bietet der Onlineshop der Drogeriemarktkette wieder Zahlungen per PayPal an, ob auch hier ein geheimer Vergleich geschlossen wurde ist naturgemäß nicht bekannt.
Die Drogeriemarktkette Rossmann weigerte sich 2011, kubanische Zigarren aus ihrem Onlineshop zu entfernen. Durch die „Kuba-Doktrin“ wurde Rossmann gezwungen, die Geschäftsbeziehung mit PayPal zunächst zu lösen.
Die Art und Weise, wie hier US-Behörden mittelbar versuchen über einen Finanzmonopolisten deutsche Wirtschaftssanktionen gegen einen Drittstaat durchzusetzen ist eine Ungeheuerlichkeit! Ebenso ist das Schweigen der Bundesregierung zu deuten, die zugunsten von TTIP, also zugunsten deutscher Konzerninteressen, die Rechte von Kleinunternehmern, deutsche Souveränitätsrechte und das Völkerrecht opfert.
„Ich persönlich befürchte, dass die Zurückhaltung der Bundesregierung bei der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ein Vorgeschmack darauf ist, was uns mit dem derzeit sehr umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP erwarten wird – nur dann mit gesetzlicher Grundlage.,“ Erklärte Eberl zur Sache. Diese Fälle zeigten auch, so Eberl außerdem, die Gefahr, dass große Konzerne im Internethandel ihre Monopolstellung nutzen, um eigene oder nationale Interessen durchzusetzen.
Ähnlich sieht das die stellvertretende Bundesfraktionsvorsitzende der Linkspartei Heike Hänsel. In der „jungen Welt“ schrieb sie im April: Die Passivität der Bundesregierung ist besonders schockierend, weil sie so offensichtlich Unrecht akzeptiert. Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen! Die Rechtslage könnte in diesem Fall klarer nicht sein, die Entscheidung des Landgerichts Dortmund hat dem Rechnung getragen. Einmal mehr zeigt die deutsche Justiz, dass sie offensichtlich fortschrittlicher ist als die Regierung. Bei einem derartigen Angriff auf die Souveränität dieses Landes sind jedoch Einzelfallurteile ungenügend, es bedarf einer klaren Richtlinie der Bundesregierung, deren Aufgabe es schließlich ist die Bürger vor dem Unrecht zu bewahren, nicht die Konzerne vor dem Recht! Sie darf nicht schweigen, wenn ausländische Mächte, seien es Geheimdienste oder Konzerne, sich über deutsche Gesetze nach Belieben hinwegsetzen!
Das Landgerichtsurteil in der Causa Proticket dürfte für den Fall Seafile eine juristische Chance bedeuten. Sollte Seafile prozessieren, besteht durchaus die Chance auf ein ähnliches Urteil. Schließlich kann ein Konzern unmöglich von seinen Geschäftspartnern illegale Handlungen verlangen.
Anmerkungen des Redakteurs:
Im Falle der Seafile GmbH sollte man zusätzlich zwei Überlegungen anstellen.
Erstens: Hat eventuell PayPal schon von anderen Unternehmen verlangt, Kundendaten weiter zu leiten und haben eventuell sogar einige Cloud-Dienstleister dem zugestimmt? Geht man davon aus, dass PayPal nicht völlig willkürlich handelt (und davon ist wohl auszugehen) erscheint in Verbindung mit den vom US-Konzern so geliebten Verschwiegenheitsklauseln beides wahrscheinlich.
Zweitens: Werden die Daten, die hier von europäischen Firmen gewonnen werden unter Umständen auch anderen amerikanische Unternehmen zur Verfügung gestellt, handelt es sich vielleicht sogar um mittelbare Industriespionage? Im Rahmen der Regelungen des Patriot Act müssen US-Unternehmen gewonnene Daten auf Anfrage an die Behörden weiterleiten, in der Vergangenheit gab es hier bereits Vorwürfe, diese Daten würden auch zur Industriespionage genutzt, immerhin hatte Präsident Bill Clinton bereits 1993 die Order gegeben, die US-Geheimdienste mögen die amerikanische Industrie nach Kräften unterstützen.
Im Falle des Kuba-Embargos ist auch zu bedenken, dass die Annäherung der USA an den Karibikstaat von Experten auch als weiterer Versuch das traditionell eng mit Kuba verbundene Russland weiter in der Völkergemeinschaft zu isolieren. Der neoliberalen wirtschaftshörigen US-Regierung ist tatsächlich der „letzte sozialistische Staat“ ein Dorn im Auge.
Es handelt sich hier um den ersten Teil einer fünfteiligen Reihe mit dem Titel „zwielichtige Machenschaften amerikanischer Großkonzerne in Europa“.
Die Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Simone Peter, sagte in einem Interview gegenüber dem Chefredakteur der progressiven Wochenzeitung „der Freitag“, es gebe in Deutschland „keine linkere Partei“ als die Grünen. Auf den Parteiflügel der Saarländerin mag das zutreffen, aber auch auf die Gesamtpartei? Wir haben da unsere Zweifel…
Simone Peter aus dem Saarland, Bundesvorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen, gilt bei den Grünen als Parteilinke.
Verehrte Frau Simone Peter,
Heuchelei ist das Thema, welches sich wie ein Geschwür durch dieser Tage Politik und dieser Woche Spartacus Artikel zieht, auch die Heuchelei von PolitikerInnen wie Ihnen. In einem Interview mit „der Freitag“ Redakteur Jakob Augstein behaupten Sie nun unter anderem, die Grünen seien die „linkeste Partei“ in Deutschland. Wir maßen uns an, diese Einlassung in Frage zu stellen.
Nun mögen ja Ihre persönlichen Positionen progressiv sein, wir erkennen das auch durchaus an, und rechnen sie dem linken Flügel Ihrer Partei zu, für den wir durchaus einen gewissen Respekt und eine traditionelle Verbundenheit empfinden. Jedoch zu behaupten, die Grünen seien die fortschrittlichste Partei in Deutschland ist im besten Falle geschichtsvergessen, im schlimmsten Falle heuchlerisch.
Haben Sie etwa vergessen, dass es die unselige Koalition von SPD und Grünen war, welche deutsche Soldaten in einen grundgesetzwidrigen Angriffskrieg nach Afghanistan geschickt hat, der bis heute nicht als solcher bezeichnet werden darf? Noch immer ist nur von „Aufbauhilfe“ und „Polizeiaktionen“ die Rede, obwohl mittlerweile auch der Bundeswehr mindestens das erste Kriegsverbrechen nachgewiesen ist. Ihre Partei hatte zu Beginn dieses Jahrhunderts nicht einmal genug Respekt vor dem deutschen Volke und seinen Soldaten, diesen Angriff auf die afghanische Souveränität beim Namen zu nennen, geschweige denn vor der afghanischen Zivilbevölkerung, die durch die Beihilfe der Schröder-Fischer-Regierung unter einem weiteren schrecklichen Krieg zu leiden hatte. Wie können Sie die schändliche Bundestagsentscheidung vergessen haben, die zur deutschen Beteiligung an einem der schrecklichsten Kriegsverbrechen des frühen 21sten Jahrhunderts führte? Mit überwältigender Mehrheit stimmten damals SPD, Grüne, FDP und Union eiligst noch vor der Weihnachtspause des Bundestages für den Einmarsch in Afghanistan. Übrigens war es auch die Schröder-Fischer-Regierung, die Deutschland in den umstrittenen Kosovo-Einsatz führte. Nur eine Partei im deutschen Bundestag stimmte gegen beide Einsätze: Die damalige PDS, Mutterpartei der heutigen Linkspartei. Nun lässt sich über den Kosovo-Einsatz durchaus diskutieren, spätestens aber mit der Beteiligung am Angriff auf Afghanistan hat Ihre Partei das Recht verloren, sich als wahrhaft progressive Kraft zu bezeichnen, spätestens mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Afghanistan haben die Grünen Schuld auf sich geladen. Eine linke Partei muss immer auch eine Partei des Friedens sein! Wer sich aber mit Kriegsverbrechern wie George Bush und Dick Cheney verbündet, der ist kein Linker, der ist ein Kriegsverbrecher!
Unser Grundgesetz wurde im Gedenken an die schrecklichen Gräuel der NS-Diktatur und zweier Weltkriege geschaffen. Nie wieder sollten deutsche Soldaten Krieg in die Welt tragen! Es war auch Ihre Partei, die mit ihrem Handeln auf die Basis unserer Verfassung spuckte! Bis heute gab es dafür keine offizielle Entschuldigung aus den Reihen der Grünen, weder beim afghanischen, noch beim deutschen Volke, schon gar nicht bei den Angehörigen der vielen zivilen Opfer. Selbst als in der deutschen Bevölkerung die Zustimmung zum Krieg in Afghanistan gegen null strebte, stimmten Abgeordnete Ihrer Partei noch mehrheitlich für den Einsatz. Im nahen Osten bewies Ihre Partei immer wieder, dass sie nicht progressiv, sondern reaktionär und militaristisch ist. Das können sie nicht bestreiten, andernfalls begeben Sie sich auf eine Stufe mit den Holocaustleugnern der NPD. Es wird Zeit für eine Entschuldigung und ein Schuldeingeständnis, wenn Ihre Partei als linke Kraft ernst genommen werden will. Sie können nicht gleichzeitig vergangene Genozide anprangern und die Kriegsverbrechen, die Sie selbst mit verantwortet haben totschweigen! Knapp 70.000 Menschen, darunter afghanische Zivilisten sowie westliche Journalisten und Entwicklungshelfer, starben im Krieg in Afghanistan. Für viele davon ist auch Ihre Partei verantwortlich!
Im Krieg in Afghanistan sind seit 2001 knapp 70.000 Kriegstote zu verzeichnen, darunter auch zahlreiche Zivilisten. Die Grünen sind dafür mitverantwortlich.
Nun möchten wir durchaus anerkennen, dass der Kurs der Grünen sich in militärischer Sicht seither wieder in eine eher kriegskritische Richtung verändert hat, zumindest solange sie Oppositionspartei sind. Was aber, wenn es 2017 zu einer schwarz-grünen oder schwarz-grün-gelben Regierung kommt, können Sie dann garantieren, dass Ihre Partei sich gegen weitere Auslandseinsätze der Bundeswehr ausspricht? Die ideologische Annäherung Ihrer Parteikollegen rund um Ihren Vorstandkollegen Cem Özdemir an die CDU spricht da leider eine andere Sprache.
Der vom Bundeswehroberst Klein befohlene Luftangriff auf zwei Tanklastzüge bei Kundus gilt unter Forschern heute als erstes Kriegsverbrechen unter Beteiligung der Bundeswehr.
Nicht nur auf militärischer Ebene, auch auf Sozial- und wirtschaftspolitischer Ebene hat Ihre Partei bewiesen, dass sie linke Ideale leicht über Bord werfen kann, wenn es um die Erhaltung des eigenen Einflusses geht. Haben Sie vergessen, dass es Ihre Partei war, die mitverantwortlich war für die Einführung der inhumanen jedoch wirtschaftsfreundlichen Agenda 2010? Es ist auch Ihr Verdienst, dass in Deutschland einer der „modernsten Niedriglohnsektoren der Welt“ (lt. Exkanzler Schröder) entstand. Ihre Partei hat Hartz IV und die darauf aufbauende schwarz-gelbe Wirtschaftspolitik mitverantwortet.
Auch hier erkennen wir an, dass insbesondere der linke Flügel Ihrer Partei diese Gesetze bedauert und es in der Gesamtpartei ein deutliches Zurückrudern von dieser neoliberalen Politik gegeben hat, eine offizielle Entschuldigung bei den Niedriglöhnern, Teilzeitarbeitenden und Alleinerziehenden gab es dennoch nie. Warum eigentlich nicht?
Dem Vizekanzler und SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel werfen sie richtigerweise vor, politisch abhängig von Lobbyverbänden zu sein, verschweigen dabei aber, dass auch Ihre Partei Großspenden von Lobbyverbänden erhält. Wissen Sie davon nichts, oder wollen Sie es nicht wissen? Ihre Partei dient dem Großkapital ebenso als treuer Erfüllungsgehilfe wie SPD und Union. Den Konzernen ist das bewusst, weshalb die Grünen, insbesondere aus Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung, regelmäßig mit großzügigen Spenden bedacht werden. Ein Unternehmer spendet nicht aus reiner Herzensgüte an eine Partei, er erhofft sich einen Gewinn davon. Dass die Grünen auch unter Beteiligung an der Bundesregierung kein gesteigertes Interesse an der Wiedererhebung der Vermögenssteuer gezeigt haben, zeigt, warum er jeden Grund dazu hat.
Ein weiterer Faktor, der Ihre Partei in unseren Augen disqualifiziert, sich als „linkeste Partei Deutschlands“ zu bezeichnen, ist die Ambivalenz in ihrer Position zur Flüchtlingskrise: Einerseits gibt es Parteilinke, die sich für eine progressive, humanistische Lösung des Problems einsetzen, aber andererseits spricht der CDU nahe Ministerpräsident in Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann regelmäßig von „humanem Pragmatismus“, wenn er meint, die Maghreb-Staaten, in denen noch immer Homosexuelle verfolgt werden und ein großer Teil der Bevölkerung hungert, seien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Wo ist das eine linke Haltung? Verdrängen Sie solche Aussagen einfach, oder hoffen Sie, wir überhörten sie? Ihre Partei ist in großen Teilen längst keine linke mehr, insbesondere in Baden-Württemberg steht sie der Union längst näher als dem linken Lager. Wie können sie das leugnen?
Trotz Hungers und Menschenrechtsbrüchen wollen Grüne die Maghreb -Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklären. Für Flüchtlinge z.B. aus Marokko würde es dann deutlich schwerer in Deutschland Asyl zu erhalten.
Ein großer Teil des demokratischen linken Lagers wünscht sich zur Bundestagswahl 2017 die Möglichkeit einer rot-rot-grünen Regierung, doch dazu muss das linke Lager der Grünen und der SPD deutlich stärker das Ruder übernehmen. Sie müssen lauter werden und Ihren Einfluss in der Partei ausweiten, statt mit hohlen Phrasen von der Progressivität derselben zu schwärmen! Der Chance auf ein links-moderates Bündnis im kommenden Jahr ist es auch nicht zuträglich, die Linkspartei in Hinblick auf deren (durchaus stattfindenden) Flügelkämpfe anzugreifen, wenn Ihre eigene Partei nicht minder zerrissen ist. Ihr Bundesfraktionsvorsitzender, Anton Hofreiter, sagte vor einigen Tagen, er wünsche sich, dass rot-rot-grün am Wahltag im kommenden Herbst eine realistische Möglichkeit darstellt, Demokratie lebe von Alternativen. Einlassungen wie die Ihre zeigen leider, dass es letztendlich auch die elitaristische Arroganz der Grünen sein könnte, die eine progressive Alternative gefährdet.
Wenn Sie aber wirklich der Meinung sind, Ihre Partei sei die mit Abstand progressivste, dann lassen Sie nun Ihren Worten auch Taten folgen, beweisen Sie uns, dass die Grünen sich entwickelt haben. Sorgen Sie dafür, dass Parteivorstand und Bundestag endlich Stellung zu seiner Schuld am Krieg in Afghanistan bezieht, erteilen Sie großkapitalistischen Spendern klare Absagen, sorgen Sie für eine engere Zusammenarbeit auch auf Bundesebene mit der Linkspartei und entschuldigen Sie sich bei den zigtausend Arbeitnehmern, die auch durch grüne Politik in den Niedriglohn gezwungen wurden! Wir wissen, dass Sie eine Progressive sind, Ihre Partei muss sich in diesem Nexus aber erst wieder beweisen
Gerne geben wir Ihnen die Möglichkeit sich zu unserer Einlassung zu äußern, wenn Sie das wünschen.