Wie der Netzmonopolist PayPal die Souveränität europäischer Staaten umgeht.

Das Internet ist Heim der fantastischsten Verschwörungstheorien, immer wieder heißt es da zum Beispiel, Deutschland sei kein souveräner Staat sondern entweder ein von den USA besetztes Land oder nur eine US-amerikanische Außenstelle. Unfug? Nicht unbedingt, denn tatsächlich scheinen zumindest einige Unternehmen der Auffassung zu sein, in Deutschland herrsche amerikanisches Recht. Insbesondere der Finanzdienstleister PayPal zeigt sich in seinen Bemühungen in Europa amerikanische Gesetze durchzusetzen sehr eifrig.

Zuletzt forderte nun das ehemals zum Ebay-Konzern gehörende Unternehmen den fränkischen Cloud-Anbieter „Seafile GmbH“ auf, keine Finanztransaktionen mehr über PayPal durchzuführen, was einer außerordentlichen Vertragskündigung gleichkommt. Im Vorfeld der Kündigung hatte PayPal das Unternehmen am 02. Juni gerügt, weil eine der Transaktionen, an denen der Cloud-Anbieter beteiligt war, gegen die „PayPal Nutzungsbedingungen verstoßen“ habe. Das Unternehmen habe gleichzeitig einen Fragenkatalog zugesandt bekommen, der auch suggerierte, es handele sich bei Seafile um einen Filesharing- oder Torrent-Dienst. Das Unternehmen sei außerdem aufgefordert worden, „die Daten unserer Kunden auf illegale Inhalte zu überwachen und zu überprüfen“ und an PayPal weiterzuleiten, so eine Erklärung der fränkischen Firma.

Hauptquartier von PayPal in San José (Kalifornien, USA): US-Behörden setzen über den Finanzdienstleister mittelbar US-Gesetze in anderen Staaten durch.
Hauptquartier von PayPal in San José (Kalifornien, USA): US-Behörden setzen über den Finanzdienstleister mittelbar US-Gesetze in anderen Staaten durch.

Man habe sämtliche Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, auch klargestellt, dass man kein Filesharing, sondern einen Cloud-Dienst anbiete, aber betont, dass die Weitergabe von Kundendaten europäischem und deutschen Datenschutzrecht widerspräche. PayPal habe sich dann nach zwei Wochen wieder gemeldet und Seafile als „Lösung des Konflikts“ aufgefordert, ab dem 19. Juni sämtliche Transaktionen über PayPal einzustellen und alle Hinweise auf den Finanzdienstleister von der Unternehmenswebsite zu entfernen. In der Hoffnung, es handele sich um ein Missverständnis, versuchte man bei Seafile mit dem Kundendienst des Finanzkonzerns zu verhandeln, wies darauf hin, dass es zahlreiche Cloud-Anbieter gebe, die ihre Dienste über PayPal bezahlen ließen und teilweise sogar Software der Muttergesellschaft Seafile Inc. verwendeten. Die Entscheidung blieb jedoch bestehen: Die Zusammenarbeit von Seafile und PayPal wurde außerordentlich beendet. Was für das deutsche Unternehmen zu essentiellen Schwierigkeiten führt, da bisher sämtliche Zahlungen an Seafile über PayPal liefen.

Derzeit evaluiere man Möglichkeiten, wie der Dienst auch in Zukunft ohne PayPal weiter bestehen könnte, heißt es von Seafile. Solange keine Lösung gefunden ist wurden alle bestehenden Kundenkonten in kostenlose Konten umgewandelt.

Tatsächlich scheint es hier erneut, als fühle sich die europäische PayPal Niederlassung mit Sitz in Luxemburg, stärker dem amerikanischen als dem europäischen Recht verpflichtet. Schließlich sind in den USA agierende Unternehmen, also auch PayPal, unter den Vorgaben des 2001 verabschiedeten und danach immer mehr erweiterten „PATRIOT Act“ auch zur Herausgabe reliabler Kundendaten an die US-Behörden verpflichtet. In gewisser Weise versucht also PayPal in Europa US-Recht zu etablieren. Der Grund dafür ist bisher völlig unklar, PayPal war zu einer Stellungnahme bisher nicht bereit.

Die europäische Niederlassung des Clouddienst-Anbieters Seafile sitzt in der Marktgemeinde und Barockstadt Wiesentheid in Franken.
Die europäische Niederlassung des Clouddienst-Anbieters Seafile, die Seafile GmbH sitzt in der Marktgemeinde und Barockstadt Wiesentheid in Franken.

In der Vergangenheit war PayPal schon mehrfach negativ mit dem Versuch aufgefallen US-Recht in Europa durchzusetzen, so sperrte der Finanzdienstleister beispielsweise in unbekanntem Ausmaß Konten von Unternehmen, die mit Produkten oder Dienstleistungen aus dem sozialistischen Inselstaat Kuba handelten. Die Begründung war, dass man als amerikanisches Unternehmen amerikanisches Recht zu achten habe. In den USA gilt seit 1960 trotz schrittweiser Wiederannäherung an den sozialistischen Karibikstaat noch immer ein striktes, von Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiertes Handelsembargo gegen Kuba. Demnach dürfen amerikanische Unternehmen und seit einer Änderung durch den „demokratischen“ Präsidenten Bill Clinton im Jahr 1999 auch deren ausländische Tochterfirmen keinen Handel „zum Vorteil Kubas“ betreiben oder daran beteiligt sein. Konkret heißt das, dass amerikanische Unternehmen und deren Tochtergesellschaften insbesondere am Export kubanischer Produkte und Dienstleistungen nicht beteiligt sein können.

Zahlen und Daten zum US-Finanzdienstleister PayPal:
Der Umsatz des Finanzriesen im 1. Quartal 2016 betrug weltweit 2.544 Millionen US-Dollar, damit generierte der Konzern einen ausgeschriebenen Gewinn von 365 Millionen Dollar. In Deutschland ist PayPal bei Online-Shoppern nach dem Kauf auf Rechnung die zweitbeliebteste Zahlungsmethode: 19,2% der Zahlungen im Online-Geschäft werden via PayPal getätigt. Die ehemalige Ebay-Tochter (2002-2015) ist mit über 230 Millionen Konten der größte Online-Finanzdienstleister der Welt und agiert in 193 Ländern.

Als direkte Reaktion auf Verschärfungen der Handelsblockade verbot die EU 1996 europäischen Unternehmen in einer „EU Blocking Regulation“ explizit das Befolgen der US-Blockade. Trotzdem wurde die Bundesregierung bisher in Bezug auf die Versuche PayPals, in Deutschland US-Gesetze durchzusetzen nicht aktiv. Insbesondere versucht man in Berlin wohl keine „unnötigen Wellen“ in Anbetracht des geplanten transatlantischen Handels- und Investionsabkommens (TTIP) zu schlagen. Würde öffentlich, dass ein amerikanisches Unternehmen offenbar in großem Stil ohne Rücksicht auf europäische Gesetze und die deutsche Souveränität den Willen der US-Regierung durchsetzt, könnte das die Zustimmung zu TTIP insbesondere in Deutschland noch weiter senken, weshalb man versucht diesen anhaltenden Skandal unter dem Medienradar zu halten.

Zuletzt hatte PayPal gegenüber dem Dortmunder Ticketanbieter Proticket, der auch in Kuba aktiv ist und Tickets für Auftritte kubanischer Künstler in Deutschland vertreibt, versucht seine „Kuba-Doktrin“ durchzusetzen. Auch der Anwalt des Dortmunder Unternehmens, Andreas Eberl, fordert ein Eingreifen der Bundesregierung: „Ein Vorgehen gegen Paypal wäre auf jeden Fall geboten, denn das, was Paypal hier macht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die verfolgt und geahndet gehört“ Zwar habe Proticket vor dem Landgericht Dortmund in erster Instanz gewonnen, allerdings gäbe es in seiner Kanzlei immer wieder Fälle, in denen PayPal Kundenkonten scheinbar willkürlich, mit Hinweis auf das US-Embargo gegen Kuba, sperrte. In den meisten Fällen hätten die Betroffenen allerdings nicht die Möglichkeiten sich juristisch mit einem Großkonzern wie PayPal zu messen. Große Konzerne wie Banken dagegen knickten meist sofort ein, wenn sie sich mit der „Kuba-Doktrin“ konfrontiert sähen, um das US Geschäft nicht zu gefährden, so Eberl.

Proticket ist insofern ein Sonderfall, als dass das Unternehmen groß genug gewesen sei, um einen Prozess führen zu können, aber nicht groß genug, um Interessen in den USA zu haben. Das Landgericht entschied schließlich zugunsten von Proticket. Unter Strafandrohung von 250.000€ wurde PayPal auferlegt, die Kontensperrung rückgängig zu machen. „Auf den vorliegenden Fall kommt zunächst deutsches Recht zur Anwendung“, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Am Landgericht in Dortmund wurde erstmals einem Kläger Recht gegeben, der von PayPal aufgrund des amerikanischen Kuba-Embargos gesperrt wurde. "Es gilt deutsches Recht!"
Am Landgericht in Dortmund wurde erstmals einem Kläger Recht gegeben, der von PayPal aufgrund des amerikanischen Kuba-Embargos gesperrt wurde. „Es gilt deutsches Recht!“

Die Einlassung des Anwalts Andreas Eberl decken sich mit Berichten des Onlinemagazins Amerika21, nach denen in den vergangenen Jahren immer wieder Vergleiche zwischen PayPal und Kunden über die „Kuba-Doktrin“ geschlossen wurden, über deren Inhalte die Betroffenen sich zu Stillschweigen verpflichten mussten. Ein weiterer bekannter Fall, in dem PayPal versuchte einem deutschen Unternehmen das Handelsembargo aufzuzwingen stammt aus dem Jahr 2011: Die Drogeriemarktkette Rossmann weigerte sich damals auf den Verkauf von kubanischen Zigarren in ihrem Onlineshop zu verzichten und entschied, sich vom Finanzdienstleister PayPal zu trennen. Mittlerweile bietet der Onlineshop der Drogeriemarktkette wieder Zahlungen per PayPal an, ob auch hier ein geheimer Vergleich geschlossen wurde ist naturgemäß nicht bekannt.

Die Drogeriemarktkette Rossmann weigerte sich 2011, kubanische Zigarren aus ihrem Onlineshop zu entfernen. Durch die "Kuba-Doktrin" wurde Rossmann gezwungen, die Geschäftsbeziehung mit PayPal zunächst zu lösen.
Die Drogeriemarktkette Rossmann weigerte sich 2011, kubanische Zigarren aus ihrem Onlineshop zu entfernen. Durch die „Kuba-Doktrin“ wurde Rossmann gezwungen, die Geschäftsbeziehung mit PayPal zunächst zu lösen.

Die Art und Weise, wie hier US-Behörden mittelbar versuchen über einen Finanzmonopolisten deutsche Wirtschaftssanktionen gegen einen Drittstaat durchzusetzen ist eine Ungeheuerlichkeit! Ebenso ist das Schweigen der Bundesregierung zu deuten, die zugunsten von TTIP, also zugunsten deutscher Konzerninteressen, die Rechte von Kleinunternehmern, deutsche Souveränitätsrechte und das Völkerrecht opfert.

„Ich persönlich befürchte, dass die Zurückhaltung der Bundesregierung bei der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit ein Vorgeschmack darauf ist, was uns mit dem derzeit sehr umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP erwarten wird – nur dann mit gesetzlicher Grundlage.,“ Erklärte Eberl zur Sache. Diese Fälle zeigten auch, so Eberl außerdem, die Gefahr, dass große Konzerne im Internethandel ihre Monopolstellung nutzen, um eigene oder nationale Interessen durchzusetzen.

Ähnlich sieht das die stellvertretende Bundesfraktionsvorsitzende der Linkspartei Heike Hänsel. In der „jungen Welt“ schrieb sie im April: Die Passivität der Bundesregierung ist besonders schockierend, weil sie so offensichtlich Unrecht akzeptiert. Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen! Die Rechtslage könnte in diesem Fall klarer nicht sein, die Entscheidung des Landgerichts Dortmund hat dem Rechnung getragen. Einmal mehr zeigt die deutsche Justiz, dass sie offensichtlich fortschrittlicher ist als die Regierung. Bei einem derartigen Angriff auf die Souveränität dieses Landes sind jedoch Einzelfallurteile ungenügend, es bedarf einer klaren Richtlinie der Bundesregierung, deren Aufgabe es schließlich ist die Bürger vor dem Unrecht zu bewahren, nicht die Konzerne vor dem Recht! Sie darf nicht schweigen, wenn ausländische Mächte, seien es Geheimdienste oder Konzerne, sich über deutsche Gesetze nach Belieben hinwegsetzen!

Das Landgerichtsurteil in der Causa Proticket dürfte für den Fall Seafile eine juristische Chance bedeuten. Sollte Seafile prozessieren, besteht durchaus die Chance auf ein ähnliches Urteil. Schließlich kann ein Konzern unmöglich von seinen Geschäftspartnern illegale Handlungen verlangen.


Anmerkungen des Redakteurs:
Im Falle der Seafile GmbH sollte man zusätzlich zwei Überlegungen anstellen.

Erstens: Hat eventuell PayPal schon von anderen Unternehmen verlangt, Kundendaten weiter zu leiten und haben eventuell sogar einige Cloud-Dienstleister dem zugestimmt? Geht man davon aus, dass PayPal nicht völlig willkürlich handelt (und davon ist wohl auszugehen) erscheint in Verbindung mit den vom US-Konzern so geliebten Verschwiegenheitsklauseln beides wahrscheinlich.

Zweitens: Werden die Daten, die hier von europäischen Firmen gewonnen werden unter Umständen auch anderen amerikanische Unternehmen zur Verfügung gestellt, handelt es sich vielleicht sogar um mittelbare Industriespionage? Im Rahmen der Regelungen des Patriot Act müssen US-Unternehmen gewonnene Daten auf Anfrage an die Behörden weiterleiten, in der Vergangenheit gab es hier bereits Vorwürfe, diese Daten würden auch zur Industriespionage genutzt, immerhin hatte Präsident Bill Clinton bereits 1993 die Order gegeben, die US-Geheimdienste mögen die amerikanische Industrie nach Kräften unterstützen.

Im Falle des Kuba-Embargos ist auch zu bedenken, dass die Annäherung der USA an den Karibikstaat von Experten auch als weiterer Versuch das traditionell eng mit Kuba verbundene Russland weiter in der Völkergemeinschaft zu isolieren. Der neoliberalen wirtschaftshörigen US-Regierung ist tatsächlich der „letzte sozialistische Staat“ ein Dorn im Auge.

Es handelt sich hier um den ersten Teil einer fünfteiligen Reihe mit dem Titel „zwielichtige Machenschaften amerikanischer Großkonzerne in Europa“.

4 Gedanken zu „Wie der Netzmonopolist PayPal die Souveränität europäischer Staaten umgeht.

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