Linke kategorisch gegen Steuererhöhung: Aufklärung statt Strafsteuer auf Eier, Käse und Wurst.

Nach dem Willen des Umweltbundesamtes (UBA) soll es künftig zum Schutz von Klima und Umwelt eine „Klima-Steuer“ – in Form einer erhöhten Umsatzsteuer – auf tierische Lebensmittel wie Eier, Milch und Fleisch geben.

Bisher gilt in Deutschland: Grundnahrungsmittel (auch tierische) werden mit einem verringerten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent belastet. Dies soll sich laut UBA jedoch ändern. „Tierische Nahrungsmittel sollten künftig mit den regulären 19 Prozent besteuert werden“, erklärte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger in den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Kritik für diesen Vorschlag kommt aus allen politischen Richtungen, so auch von der Linkspartei.

In einer Pressemitteilung erklärte die ernährungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Karin Binder, die auch Mitglied im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist, zu den Vorschlägen des Umweltbundesamtes: „Eine Steuererhöhung würde vor allem die Lage ärmerer Menschen weiter verschlechtern.“

„Mit einer Klimasteuer auf Milch und Fleisch werden die Verbraucher zu Unrecht bestraft. Verursacher der miesen Klimabilanz im Agrarbereich sind die marktmächtigen Supermärkte und die Fleischindustrie. Ihr Billigfleisch erzeugt erhebliche Umweltschäden. Der hohe Einsatz von Antibiotika und die zunehmende Nitratbelastung vergiften das Trinkwasser. Es muss mit hohem Kostenaufwand gereinigt werden. Zudem steigen durch Umweltbelastungen die Gesundheitskosten und der Aufwand für die amtliche Lebensmittelaufsicht. All das müssen die Verbraucher schon jetzt zahlen,“ so Binder weiter.

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13 Prozent der Klimagasemissionen in Deutschland werden von der Landwirtschaft produziert, der größte Teil davon in der intensiven Tierhaltung – inwieweit die ökologische Tierhaltung weniger umweltschädlich ist, ist umstritten. Foto: Wartenburg.net

Statt einer solchen Strafsteuer für Verbraucher bräuchte es deshalb, so Binder, eine andere Ernährungspolitik. Sie fordert deshalb im Namen ihrer Partei von Agrarminister Christian Schmidt (CSU), die „absurde Exportpolitik für Fleisch und Milch zu stoppen“, und stattdessen die regionale Erzeugung und Vermarktung von Lebensmitteln erheblich zu stärken. Dazu gehöre notwendigerweise, so Binder, auch ein staatlich geschützter Regionalbegriff, sowie die Beteiligung großer Lebensmittelunternehmen an der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Werner Eckert, Umweltredakteur des öffentlich-rechtlichen Südwestrundfunks (SWR) gibt derweil zu bedenken, dass hinter der Umsatzsteuerangleichung in erster Linie ein Schritt zur Abschaffung jeglicher „umweltschädlicher Subventionen“ stecke. Hierzu habe sich die Bundesrepublik, so Eckert, laut Kyoto-Protokoll verpflichtet – insgesamt, so schätzt der Journalist, gehe es um über 50 Milliarden Euro, die laut Kyoto-Protokoll umverteilt werden müssten.

Der Umweltjournalist hält im Übrigen die Lenkungswirkung einer Konsumsteuererhöhung bei tierischen Produkten für gering, schon weil die Lebensmittel- und Agrarpreise in Deutschland eher gering seien. Nur aufgrund einer solchen Steuerangleichung würde demnach niemand auf Fleisch und andere tierische Produkte verzichten.

UBA-Chefin Krautzberger rechtfertigt ihre Forderung mit einem aktuellen UBA-Bericht zu umweltschädlichen Subventionen in Deutschland: Für das Jahr 2012 beliefen sich diese demnach auf mindestens 57 Milliarden Euro, wobei rund die Hälfte auf den Verkehrssektor und nur etwa 5,8 Milliarden Euro auf Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei entfielen. Das Gros davon jedoch, mindestens 5,2 Milliarden Euro, machten „umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigungen“, etwa für Fleisch- und Milchprodukte, aus.

Als Ausgleich zur Mehrbelastung der Verbraucher schlug Krautzberger vor, zugleich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent weiter zu senken: „So könnte man zum Beispiel Obst und Gemüse oder öffentliche Verkehrsmittel billiger machen.“

Kritik erntet das UBA derweil nicht nur von der Linken, sondern auch von Ernährungsminister Schmidt (CSU), der „den Bürgern nicht mit Strafsteuern vorschreiben“ will, „was auf den Tisch kommt“, sowie von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, deren Ressort das UBA nachgeordnet ist. Es käme demnach, so Hendricks in Subventionsfragen neben der Beseitigung „ökologischer Fehlsteuerungen“ auch darauf an, Menschen mit kleinen Einkommen zu entlasten.

Anton Hofreiter, Fraktionschef der Grünen im Bundestag erklärte im Berliner „Tagesspiegel“, wichtiger sei eine Änderung der Produktionsverhältnisse, statt der wichtigen Debatte mit dem Drehen an der Steuerschraube eine „soziale Schieflage“ zu verpassen.

Dass der Konsum tierischer Produkte in der Gesellschaft deutlich gesenkt werden muss, darüber sind sich im Großen und Ganzen jedoch alle Parteien einig, schließlich werden zwischen drei und zehn pflanzliche Kalorien benötigt, um eine einzige „Fleischkalorie“ zu erzeugen. Zudem sind gerade Milchprodukte und Rindfleisch besonders klimaschädlich, weil die Verdauung von Kühen den Kohlenwasserstoff Methan, ein besonders potentes Klimagas, erzeugt.

Insgesamt hat die Landwirtschaft an der Produktion von Klimagasen in Deutschland einen Anteil von rund 13 Prozent, der mit Abstand größte Teil davon geht auf die industrielle Rinderhaltung zurück. Wobei umstritten ist, inwieweit zum Beispiel Biofleisch oder regionale Produktionen sich dabei positiv absetzen. Zwar werden bei regionalen Produkten Transportwege eingespart, und bei der ökologischen Tierhaltung können Kühe – oder auch Schafe – Ressourcen nutzen, die ansonsten landwirtschaftlich nicht nutzbar wären (z.B. Gras auf Hangwiesen), Rinder bleiben aber – auch in der ökologischen Landwirtschaft – Methanproduzenten allerhöchster Güte.

Staatlich kann wohl aber die Reduktion des Fleischkonsums, und somit auch der langfristige Abbau der Intensivtierhaltung in Deutschland, besser mit umfassenden Aufklärungskampagnen sowie mit dem Verbot des massenhaften Exportes hoch subventionierter Tierprodukte nach Afrika unterstützt werden als mit einer Strafsteuer, die insbesondere Haushalte im unteren Einkommensbereich träfe und dabei kaum eine Lenkungswirkung entfalten würde. Letzteres lässt sich übrigens im Besonderen am Beispiel der Tabaksteuer belegen: Diese sollte – laut erklärtem Ziel – auch Menschen vom Rauchen abschrecken, langfristig waren jedoch die gesellschaftliche Ächtung des Rauchens, Aufklärungskampagnen und Werbeverbote bekanntlich effektiver als jede Erhöhung der Tabaksteuer.

Erfüllungsgehilfen der Zensur – Apple China wirft populäre Nachrichten-App raus.

Beijing (Volksrepublik China). Der Technik-Konzern Apple hat die Nachrichten-App der großen amerikanischen Zeitung „New York Times“ in der Volksrepublik China aus dem „App Store“ entfernt. Der Konzern kommt damit einer Anfrage chinesischer Behörden nach.

Schon ab dem 23. Dezember entfernte Apple sowohl die englische als auch die chinesische Version der App aus dem ITunes Store in der Volksrepublik, so berichtet die „New York Times“. „Die Forderung der chinesischen Behörden, unsere Apps zu entfernen ist Teil eines breiteren Vorgehens, das Leser in China davon Abbringen soll, auf die (vom Staat) unabhängige Berichterstattung der ‚New York Times‘ in ihrem Land zuzugreifen,“ meint die Sprecherin der Zeitung, Eileen Murphy.

„Wir haben Apple gebeten, die Entscheidung zu überdenken,“ so Murpy weiter.

Der Feldzug des staatskapitalistischen Regimes in der sogenannten Volksrepublik gegen das amerikanische Blatt begann bereits mit der Blockierung ihrer Internetpräsenzen im Jahr 2012, nachdem die Zeitung eine Artikelserie über den angehäuften Reichtum der Familie des damaligen Premierministers Wen Jiabo veröffentlicht hatte. Die Volksrepublik China definiert sich selbst als sozialistisch, weshalb die Berichte über einen unverschämt reichen Premierminister entsprechend brisant waren.

„Seit einiger Zeit war es der ‚New York Times‘-App schon verboten, den meisten Benutzern in China ihre Inhalte zu zeigen und wir wurden nun informiert, dass die App einen Verstoß gegen örtliche Regulationen darstellt,“ erklärte Apple-Sprecher Fred Sainz zu dem Fall. „Dadurch muss die App aus dem chinesischen App Store genommen werden. Wenn die Situation sich ändert, wird der App-Store die ‚New York Times‘-App wieder in China zum Download anbieten.“

Der Konzernsprecher weigerte sich allerdings gegenüber der Zeitung anzugeben, gegen welche Regularien die App verstoßen haben soll, welche Behörde Apple kontaktierte, oder ob ein Gerichtsbeschluss oder andere rechtlich bindende Dokumente vorgelegt worden waren. Bei der wichtigsten Behörde für die Regulierung – und Zensur – des Internets im Lande, der „Cyberspace-Administration Chinas“, wurde auf Anfragen der „New York Times“ nicht reagiert. Die Niederlassung des Medienhauses in Beijing gibt derweil an, nicht von den chinesischen Behörden kontaktiert worden zu sein.

Laut Angaben des Medienunternehmens scheint die Forderung der Zensoren sich auf neue Regelungen zur „Administration mobiler Internet-Applikation Informationsservices“ zu berufen, die erst im Juni 2016 in Kraft traten. Laut dieser Regelungen dürfen Nachrichten-Apps  sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die „die nationale Sicherheit gefährden, die soziale Ordnung stören oder die legitimen Rechte und Interessen anderer verletzen.“ Die Cyberspace-Administration gibt außerdem auf ihrer Website an, dass Apps keine „verbotenen“ Informationen – was auch immer das heißen mag – publizieren dürfen.

Das staatskapitalistische System unter der sogenannten Kommunistischen Partei Chinas kontrolliert die Medien in China mit einem der ausgefeiltesten Zensur-Apparate der Welt, die „Great Firewall of China“. Die Zensur des Internets wird durch die Blockade bestimmter IP-Adressen, durch das Filtern bestimmter Schlüsselwörter, durch eine „Legion“ von Hackern und regimetreuen „Netzaktivisten“, sowie durch die Mithilfe von Konzernen wie Apple sichergestellt. Des Weiteren stellen Gesetze in der sogenannten Volksrepublik die Publikation von „gefährlichen Informationen“ unter Strafe, wobei die Zensurbehörden nicht selten ohne richterliche Anordnung – nach Gutdünken – gegen Material vorgehen, das sie für unangemessen befinden. Von Rechtsstaatlichkeit keine Spur.

Apple macht sich dabei nicht zum ersten Mal zum Erfüllungsgehilfen der Zensoren, in der Vergangenheit hatte der Konzern auf Anfrage chinesischer Behörden bereits weniger populäre Medien-Apps aus dem Verkauf genommen. Apple-Cef Tim Cook rechtfertigt dies, indem er behauptet, Apple halte sich einfach grundsätzlich an alle lokalen Gesetze und Regulierungen. Anfang 2016 machte das Unternehmen dagegen Schlagzeilen, als es sich gegen eine gerichtliche Anordnung zur Wehr setzte, die den Computer-Entwickler dazu aufforderte, dem FBI bei der Entsperrung eines IPhones für einen Kriminalfall zur Hand zu gehen. Apple kam dieser Anfrage nie nach – letztendlich gelang es dem FBI auch ohne Hilfe aus dem Unternehmen, das Gerät zu entsperren. Der Fall wurde geschlossen. Machte Apple hier eine Ausnahme von der Regel, war das ganze ein gut inszenierter Marketing-Stunt, oder hält sich der Konzern vielleicht genau dann an Gesetze und Regulierungen, wenn er scharfe Sanktionen bei Nichteinhaltung zu befürchten hat?

Weniger Verkehrstote nach Cannabis-Legalisierung in US-Bundesstaaten.

Die Legalisierung von medizinischem Cannabis korreliert nicht mit der Anzahl der Verkehrstoten, so zeigt eine neue Studie der Columbia University in New York. In einigen US-Bundestaaten, seien der Studie zufolge sogar deutlich weniger tödliche Verkehrsunfälle geschehen, nachdem medizinisches Marihuana legalisiert worden war.

„Statt eines Anstieges bei der Zahl der Verkehrstoten, sahen wir eine Reduktion, was total unerwartet war,“ so Studienleiter Julian Santaella-Tenoriok.

Seit 1996 haben bereits 28 US-Bundesstaaten Cannabis für medizinische Zwecke legalisiert. Den amerikanischen Forschern zufolge, die für ihre Untersuchung 1,2 Millionen tödliche Unfallausgänge im Zeitraum zwischen 1985 und 2014 untersuchten, habe es seit den Legalisierungen durchschnittlich rund 11 Prozent weniger Unfalltote im Straßenverkehr gegeben. Besonders signifikant sei die Entwicklung in der Altersgruppe der 25- 44-Jährigen, der Altersgruppe also, in der die Quote registrierter Konsumenten von medizinischem Cannabis besonders hoch ist. Um 12 Prozent sank die Verkehrstotenzahl in dieser Gruppe, so schrieben die Autoren im „American Journal of Public Health“.

Obgleich Santaella-Tenorio überrascht von der Verringerung der Verkehrstoten war, spiegeln sich seine Ergebnisse auch in einer anderen Studie, welche Verkehrsdaten aus 19 Bundesstatten auswertete und 2013 im „Journal of Law and Economics“ publiziert wurde. Diese ältere Studie zeigte eine Abnahme von Todesfällen im Straßenverkehr von 8 bis 11 Prozent, während des ersten (ganzen) Jahres nachdem medizinisches Cannabis erlaubt wurde.

„Die öffentliche Sicherheit sinkt nicht mit besserem Zugriff auf Marihuana, sie steigt eher,“ so Prof. Benjamin Hansen von der University of Oregon, einer der Autoren der Untersuchung von 2013. Er betonte dennoch, dass sowohl Marihuana als auch Alkohol Drogen seien, welche das Fahrverhalten beeinträchtigen können.

Obwohl beide Studien eine Korrelation feststellen, belegen sie jedoch nicht, dass explizit die Legalisierung von Marihuana zur Reduktion der Verkehrstoten geführt hat. Denn beide Studien untersuchten keine Kausalität.

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28 US-Bundesstaaten haben mittlerweile medizinisches Cannabis legalisiert. Die Überraschung: Seitdem gibt es durchgehend weniger Verkehrstote.

Die Autoren beider Studien mutmaßen, dass Cannabis-Benutzer gegenüber Alkohol-Konsumenten ihre Beeinträchtigungen aufgrund des Drogenkonsums in der Regel eher bewusst sind. Es sei außerdem denkbar, meinen die Forscher, dass Patienten mit Zugang zu medizinischem Marihuana den abendlichen Rausch in der Bar mit Cannabis zu hause ersetzten und so gar nicht erst auf der Straße waren, um Unfälle zu verursachen.

Bei der jüngeren Studie ist weiterhin der lange Zeitraum relativierend zu äußern, welcher Zeitraum betrachtet wurde: Seit 1985 sind Kraftfahrzeuge sehr viel sicherer geworden dank stabilerer Karosserien, mehr Airbags, ABS, und anderen technischen Innovationen.

Welche Gefahr geht von der AfD wirklich aus?

Gerade Linke beschwören in Bezug auf die rechtspopulistische AfD gerne den Untergang der aufgeklärten Gesellschaft hervor, aber ist diese Panik angebracht? Im Folgenden setzt sich unser Autor mit der Entstehung und Entwicklung der Partei auseinander und beurteilt, welche reale Gefährdung von ihr ausgeht.

2013 wurde die rechtskonservative „Alternative für Deutschland“ (AfD) von ehemaligen CDU- und FDP-Anhängern um den Ökonomen Bernd Lucke als konservative und wirtschaftsliberale Partei gegründet. Zentrale Themen waren, im Zusammenhang mit der globalen Finanzkrise, die Eurokritik sowie ein protektionistisches Außenhandelsmodell. Mit der Zeit kam es allerdings zu einem starken Zufluss extrem Rechter in die Kreise der AfD.

Ein Flügelkampf brach aus, den die nationalkonservative Seite unter der Führung von Populisten wie Alexander Gauland, Frauke Petrys und Björn Höcke für sich entscheiden konnte. Unter dem Namen „Weckruf 2015“ standen schließlich der Austritt von Parteigründer Bernd Lucke und einiger Anhänger aus der AfD sowie die Gründung der neoliberalen Kleinstpartei ALFA (heute Liberal-Konservative Reformer, Namensänderung aufgrund eines Rechtsstreits), welche auch das Gros der EU-Parlamentssitze von der Mutterpartei übernahm. In der derzeitigen AfD kämpfen noch immer erzkonservative, wirtschaftsliberale und nationalistische Flügel um die Oberhand. Rechtspopulistisch ist die Gesamtpartei allemal, aber welche konkrete Gefahr geht von ihr aus?

Als einzige Partei des rechtsextremen Spektrums, die bundesweit über die Fünfprozenthürde kommt, hat die Partei vor allem ein Problem: Sie ist kaum kompromissfähig. Ihre stark populistischen Tendenzen sowie die Tendenz einiger Parteiströmungen zu etlichen Verschwörungsideologien, werden politische Verhandlungen deutlich erschweren. Alles in allem ist die Partei nicht regierungsfähig, aber muss sie das aus der Sicht ihrer Wähler überhaupt sein?

Die meisten AfD-Wähler wählen ihre Partei schließlich nicht wegen des Programms, sondern um „die Regierenden“ in Bedrängnis zu bringen. Die AfD soll demnach provozieren und auf die Ängste ihrer Wähler aufmerksam machen. Anstatt darauf entsprechend zu reagieren, haben jedoch Medien und etablierte Politik die AfD zunächst kleinzureden versucht, sie dann verspottet und schließlich deren Wähler als dumm oder geisteskrank verunglimpft. Solche Reaktionen aus dem Establishment stärken jedoch Populisten nur weiter: Betroffene fühlen sich nicht ernst genommen und populistische Kräfte erfahren Scheinbestätigung durch die Angriffe der etablierten Politik. Dieses Phänomen führte nicht nur in Deutschland zum Aufstieg der AfD, sondern fast zeitgleich in Großbritannien zum BREXIT oder in den USA zum Sieg des republikanischen Präsidentschaftskandidaten Donald Trump.

Das Establishment ebnet somit den Weg der Populisten. Homophobie, Islamophobie, offener Sexismus und Rassismus wurden so auch in Deutschland wieder komplett salonfähig, nachdem CSU und CDU sie zumindest „warm gehalten“ haben.

Ein weiterer Faktor, der modernen Populisten – so auch der AfD – zugute kommt, sind die sozialen Medien. Zwar stehen im Internet immer mehr Informationen zur Verfügung, aufgrund der sogenannten Filterblase im Netz bewegen sich Netizens jedoch – verstärkt durch die Algorithmen von Google, Facebook und Konsorten – meist nur in Netzumgebungen, in denen eine bestimmte Position vorherrscht. Und weil der Mensch naturgemäß nach Bestätigung sucht, bewegt er sich gern in diesen Umgebungen. Eine Spaltung der Bevölkerung ist die Folge: Man ist Gutmensch oder Nazi! Dazwischen scheint es in der Welt der Populisten nichts zu geben! Diese Aufspaltung könnte sich noch zuspitzen, da das Vertrauen in die „etablierten“ Medien schon seit Jahren – teilweise berechtigterweise – ins Bodenlose stürzt, weshalb sich immer mehr Menschen nach – teilweise sehr unseriösen – Informationsquellen im Netz umsehen. Aus eben diesen Kreisen rekrutiert die rechtspopulistische Partei, deren Wahlkämpfe auf Verschwörungsideologien und einem unklaren Anti-Establishment-Gedanken aufbauen, den Großteil ihrer Anhängerschaft.

Bedeutet dies aber das Ende unserer modernen Gesellschaft?
Mitnichten! Schließlich scheint eine Regierungsbeteiligung der AfD zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich. Zwar ist die Möglichkeit, dass die Unionsparteien einen neuen Rechtsruck vollführen und früher oder später eine Koalition mit der AfD eingehen, nicht auszuschließen, aber da die Union dann wahrscheinlich ihre moderate Wählerschaft verlieren würde, kann es aus Unionssicht kaum als sinnvoll erachtet werden, dieses politische Risiko in der näheren Zukunft einzugehen.

Letzten Endes wird – im Guten und im Schlechten – außer bloßem Getöse im parlamentarischen Betrieb nicht viel von der streitlustigen AfD zu erwarten sein. Eine zentrale Gefahr bleibt allerdings: Da Rot-Rot-Grün zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich scheint, droht der Opposition im deutschen Bundestag eine ungesunde Spaltung. Wähler der AfD werden daher enttäuscht sein, wenn sie feststellen, dass „ihre“ Partei das „Durchregieren“ der kommenden Bundesregierung noch weiter vereinfacht.


Anmerkung der Redaktion: Es handelt sich hier um den ersten Bericht unseres neuen Jugendkorrespondenten, der in unregelmäßigen Abständen hier politische Überlegungen anstellen wird.

Das Beitragsbild stammt von der AfD in Baden-Württemberg und zeigt die Zusammenarbeit der rechtspopulistischen AfD und der rechtsradikalen NPD im Landtagswahlkampf 2016.

Studie attestiert: Haushalte mit niedrigen Einkommen tragen ähnliche Steuerlast wie Großverdiener.

„Starke Schultern sollen mehr tragen“, nach diesem solidarischen Grundsatz ist unser Steuersystem aufgebaut, zumindest theoretisch, denn eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und der Freien Universität Berlin, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beauftragt wurde, kam nun zu einem – für linke Ökonomen wenig überraschenden – Ergebnis: Demnach tragen in Deutschland Personen mit sehr hohen Einkommen eine kaum höhere Steuerlast als die Mittelschicht, während einkommensschwache Personen kaum entlastet werden.

Stefan Bach, Martin Beznoska und Viktor Steiner vom D haben die Belastung mit direkten und indirekten Steuern sowie Sozialabgaben untersucht.

Die Besteuerung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen sei zwar stark progressiv, was Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen kaum belaste, während dadurch die Durchschnittsbelastung bei höheren Einkommen klar steige, heißt es in der Studie. Indirekte Steuern, die fast die Hälfte des Steueraufkommens ausmachen, treffe aber Haushalte mit niedrigen Einkommen erheblich stärker als Haushalte mit hohen Einkommen. Werden zudem die Sozialabgaben berücksichtigt, ist laut der Untersuchung die Gesamtbelastung mittlerer Einkommen nicht bedeutend niedriger als bei sehr hohen Einkommen.

Hauptursächlich dafür ist, neben der verhältnismäßig hohen Belastung von Geringverdienern durch (indirekte) Konsumsteuern, auch dass Körperschafts- und Kapitaleinkommen nicht mit der progressiven Einkommensteuer belastet werden, sondern mit einem festen Steuersatz. 

Insgesamt, so Studienleiter Stefan Bach, sei die Steuerlastverteilung „doch erstaunlich gleichmäßig, denn auch die ganz einkommensschwachen Personen, die in der Grundsicherung sind und mit niedrigen Einkommen auskommen müssen, zahlen zwar keine Einkommensteuer, aber sie zahlen die hohen Verbrauchsteuern.“ So ergeben sich für die niedrigste Einkommensgruppe Steuerbelastungen von 20 Prozent, im unteren Bereich der Verteilung sogar deutlich mehr, und auch die Steuerlast der Mittelschicht liegt bei etwa bei 20 bis 25 Prozent. Bezieher ganz hoher Einkommen, bei denen dann die progressive Einkommensteuer zum Tragen kommt, haben zwar prinzipiell höhere Steuerbelastungen. „Wenn man dabei aber berücksichtigt, dass diese Personen größere Gestaltungsmöglichkeiten bei den Einkommen haben, ist dort die tatsächliche Steuerbelastung nicht unbedingt viel höher als bei der Mittelschicht“, betonte Bach.

Insgesamt sei damit die Steuerbelastung nur wenig progressiv.

Für die Studie, die schon Mitte Dezember veröffentlicht wurde, wurde die Bevölkerung in drei Gruppen eingeteilt: Zum ersten Drittel gehören die 10 Prozent mit den niedrigsten Einkommen, also alle, denen 2015 maximal 970 Euro pro Monat zur Verfügung standen. Die zweite Gruppe bildeten die 80 Prozent der Einkommen, die rund um das Medianeinkommen von 2.400 Euro monatlich verteilt liegen. Wer 2015 mindestens 5.300 Euro monatlich verdiente, wurde von den Forschern dem letzten Drittel zugeordnet.

Den Ergebnissen der Studie folgend wäre es dringend notwendig, für die steuerliche Gleichbehandlung von Kapital- und Körperschaftserträgen zu sorgen. Dass Arbeitseinkommen stärker besteuert werden als hohe Kapitaleinkommen, ist schließlich universell als ungerecht anzusehen.

Sind Angriffskriegsvorbereitungen in Deutschland jetzt legal? – Oder warum „Half News“ gefährlicher sind als „Fake News“.

Im Netz spukt derzeit eine Meldung umher, die besagt, der Paragraph 80 StGB (Vorbereitung eines Angriffskrieges) sei aus dem deutschen Strafrecht gestrichen worden. Ihren Ursprung hat diese Nachricht offenbar bei der Internet-Zeitung „Epochtimes“, die sich – insbesondere in Deutschland – regelmäßig hervortut durch rechtsesoterische und verschwörungstheoretische Artikel. Übernommen wurde die Meldung dann von mehreren „Frieden mit Russland“-Seiten, die in rechts- und linksextremen Foren sogleich kräftig geteilt wurden.

Aber was ist dran an der Meldung? Ist Angriffskriegsvorbereitung jetzt nach deutschem Recht legal?

„Vorbereitung eines Angriffskriegs aus Strafgesetzbuch gestrichen: §80 StGB geändert ab 01.01.2017“ – so titelte die „Epochtimes“. Und tatsächlich: In der genannten Bundestagssitzung wurde der Angriffskriegsparagraph bei Enthaltung der Grünen und Gegenstimmen der Linksfraktion aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Was die „Epochtimes“ allerdings zunächst verschweigt (mittlerweile wurde es wegen „Missverständnissen“ halbherzig korrigiert), und was die verschiedenen Verschwörungstheoretikerseiten weiterhin verschweigen ist, dass mit dem selben Antrag ein neuer Abschnitt 3, §13 (Verbrechen der Aggression) ins deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) übernommen wurde, der den entfallenen §80 StGB an die internationalen Regelungen des Völkerstrafrechts anpasst. Gleichzeitig wurde der Folgeparagraph, §80a StGB (Aufstacheln zum Angriffskrieg), entsprechend geändert. Dort heißt es ab 01. Januar „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“ mit Verweis auf das Völkerstrafgesetzbuch. Der Deutsche Bundestag folgte mit diesen Änderungen einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Zudem bleibt jegliche Vorbereitung eines Angriffskrieges ein klarer Verfassungsbruch laut Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Mit dem anfänglichen Verschweigen dieser notwendigen Information, schafft die „Epochtimes“ jedoch eine Nachricht, welche die Interpretation der Verschwörungstheoretiker „Angriffskriege sind nicht mehr illegal“ explizit zulässt. Dies ist journalistisch unverantwortlich! So ergibt sich dann auch konsequenterweise auf mehreren „Frieden mit Russland“-Seiten das Narrativ, es werde von deutscher Seite ein Angriffskrieg gegen Russland vorbereitet.

Es kann sogar soweit gegangen werden, zu behaupten, solche „Half News“ seien gefährlicher als die – dieser Tage so oft beschworenen – „Fake News“, denn frei erfundene Nachrichten lassen sich in der Regel verhältnismäßig einfach widerlegen. Tendenziöse Berichterstattung oder das bewusste Weglassen von Informationen in einer Nachricht, verschaffen dagegen der falschen Botschaft, die hinter der Nachricht steckt, eine gewisse Realitätsbasis, die insbesondere im verschwörungstheoretischen Umfeld genutzt wird, um dann – mittels mehr oder weniger kunstvoller Fehlschlüsse – zu der Erkenntnis zu gelangen „wenn die Nachricht nicht unwahr ist, dann ist sie im Umkehrschluss uneingeschränkt wahr“.


Anmerkung der Redaktion: Im Folgenden finden Sie den Wortlaut des bisherigen Paragraphen 80 StGB, sowie des neuen Abschnitt 3, Paragraph 13 VStGB.

§80 StGB (Vorbereitung eines Angriffskrieges):
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Abschnitt 3 Verbrechen der Aggression – §13 (Verbrechen der Aggression):
„(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.“

Weitere Anmerkung: Wir halten die Einsätze der Bundeswehr im Kosovo, sowie in Afghanistan für klassische Verstöße gegen die Charta der Vereinten Nationen, beide Einsätze, weil sie niemals als Kriegseinsätze kategorisiert wurden, waren im §80 StGB nicht erfasst. Durch die Ergänzung „sonstige Angriffshandlung“ in der neuen Rechtsnorm könnte sich die Strafrechtslage für künftige völkerrechtswidrige Einsätze dieser Art formal jedoch ändern.

Der lange Weg in die Diktatur, Verhaftung von Oppositionspolitikern in der Türkei sorgt für Empörung.

Seit dem Putschversuch von Teilen des Militärs Mitte Juli herrscht in der Türkei der Ausnahmezustand, der von der Erdogan-Regierung, so kristallisiert sich nun heraus, auch genutzt wird, um oppositionelle Medien und Zeitungen zum Schweigen zu bringen. Aber die politische „Säuberung“ der Türkei, für die der Putsch längst nicht mehr als Vorwand genutzt wird, traf auch Verwaltungsbeamte, Richter, Anwälte, Lehrer und jüngst auch vermehrt Politiker. Am Donnerstagabend wurden nun 13  Abgeordnete der linkskurdischen Oppositionspartei „Halkların Demokratik Partisi“ (HDP) verhaftet, unter ihnen auch die Vorsitzenden der Partei Selahattin Demirtas und Figen Yüksekda.

Der HDP, die sich für einen Dialog zwischen Kurden und Türken einsetzt, wird vorgeworfen am Terror der militanten kurdischen Arbeiterpartei PKK beteiligt zu sein. Nicht nur linke Organisationen sehen allerdings in den Verhaftung von Selahattin Demirtas und Figen Yüksekda nicht eine antiterorristische Maßnahme, sondern einen autoritären Akt gegen eine friedliche Oppositionspartei. Damit rutsche die Türkei immer weiter in die Diktatur ab, heißt es.

Von der jüngsten Verhaftungswelle sind, neben den beiden Vorsitzenden, bisher auch folgende Parlamentarier betroffen: Sirri Sureyya Onder, Mehmet Ali Aslan, Ziya Pir, Ferhat Encü, Leyla Birlik, Selma Irmak, Nursel Aydoğan, Gulser Yildirim, Idris Baluken, Abdullah Zeydan, Mithat Sancar.

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Selahattin Demirtas, Vorsitzender der Oppositionspartei HDP, wurde am Donnerstagabend mit 12 Parteigenossen verhaftet.

 

Deutschlandweit fanden im Laufe des Freitags zahlreiche Solidaritätskundgebungen statt. Die Demonstrationen richteten sich dabei nicht allein gegen die Verhaftung der Politiker, sondern auch gegen den Ausnahmezustand und die damit einhergehende Autokratisierung der Türkei. Organisiert werden die Kundgebungen von kurdischen und türkischen Vereinen, sowie linken Organisationen.

Auch Politiker solidarisierten sich mit den Verhafteten, so erklärte die Vorsitzende der Linken NRW, Özlem Demirel: „Nach wie vor schweigt die Bundesregierung zu Menschenrechtsverletzungen der AKP Administration. Solidarität mit der Demokratie und Friedensbewegung in der Türkei wird immer wichtiger!“ Und der stellvertretende Parteivorsitzende Tobias Pflüger meinte: „Das ist wie eine Organisierung eines Bürgerkrieges von „oben“. An Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier: Jetzt ist der letzte Zeitpunkt, Erdogan klar in die Schranken zu weisen, ansonsten machen Sie sich mitschuldig an der Einführung der Diktatur und der Todesstrafe in der Türkei und dem Beginn eines Bürgerkriegs. Wir als Linke sind solidarisch mit den festgenommenen HDP-Abgeordneten.“

Auf ihrer Website ruft die Linkspartei ihre Mitglieder und Anhänger zur Solidarisierung auf und erklärt: „Die massiven Zwangsmaßnahmen gegen die demokratisch legitimierte Opposition und die Pressefreiheit sowie die massenhaften Säuberungsmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen dürfen nicht weiter hingenommen werden.“

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier reagierte auf die neuesten antidemokratischen Maßnahmen des Erdogan-Regimes mit der Einbestellung des türkischen Gesandten ins Auswärtige Amt. Noch am Freitag sollte das Gespräch stattfinden, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Zur Begründung der Einbestellung heißt es: „Die nächtlichen Festnahmen von Politikern und Abgeordneten der kurdischen Partei HDP sind aus Sicht des Außenministers eine weitere drastische Verschärfung der Lage.“ Zwar bestreite demnach niemand das Recht der Türkei, der terroristischen Bedrohungen entgegenzutreten. Das dürfe allerdings nicht als Rechtfertigung dafür dienen, die politische Opposition „mundtot zu machen“ oder gar hinter Gitter zu bringen.

Wegen der „historisch tiefen und freundschaftlichen Beziehungen“ zwischen den Menschen der beiden Länder, dürfe man jetzt nicht schweigen. Es sei darum notwendig, der türkischen Regierung unverzüglich förmlich die Haltung der Bundesregierung mitzuteilen, so die Erklärung aus dem Auswärtigen Amt weiter. In einer persönlichen Erklärung wurde Steinmeier dann noch deutlicher: „Es ist jetzt an den Verantwortlichen in der Türkei, sich darüber klar zu werden, welchen Weg ihr Land gehen will und was das bedeutet für die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union!“

Schon früher hatte sich Steinmeier kritisch gegenüber den Maßnahmen in der Türkei geäußert, die jüngsten Erklärungen jedoch das bisher deutlichste Statement aus den Reihen der Bundesregierung dar. Insbesondere Bundeskanzlerin Angela Merkel wird vorgeworfen, gegenüber dem türkischen Regime zu schwach zu agieren. So geriet die CDU-Politikerin in die Kritik als sie sich zunächst nicht – und später nicht eindeutig – zur Verhaftung  des „Cumhuriyet“ Chefredakteurs und weiterer Mitarbeiter des Oppositionsblattes am Montag äußerte.

In einem Interview forderte der türkisch-stämmige Bundestagsabgeordnete und Grünen-Parteivorsitzende Cem Özdemir ein gemeinsames Auftreten deutscher Regierungs- und Oppositionsparteien gegen die Entdemokratisierung. Dies sei ein stärkeres Symbol, als wenn nur jede Partei ihr eigenes Statement abgibt, so Özdemir. Abgeordnete hofft außerdem auf eine klare gemeinsame Linie der Europäischen Union in der Sache.

Gesetzliche Rente ist weiterhin das effektivste System zur allgemeinen Altersvorsorge.

Nach Ansicht des Würzburger Volkswirtschaftsprofessors und „Wirschaftweisen“ Peter Bofinger ist das sogenannte Dreisäulen-Modell der Altersversorgung gescheitert. Die Sparquote von Haushalten mit niedrigem Einkommen ist gesunken und im Niedrigzins-Umfeld bringt die gesetzliche Rente eine höhere Rendite als die private Altersvorsorge.

“Eine Ausweitung der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) scheint völlig kontraproduktiv”, schreibt das Mitglied des Sachverständigenrates. Die vier anderen Sachverständigen könnten ihre Position zur bAV nicht mit verlässlichen Daten unterfüttern. Bofinger dagegen kann Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) anführen, nach welchen die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) Männern eine Rendite von drei bis 3,5 Prozent ermöglicht, Frauen sogar 3,5 bis vier Prozent. „In einem globalen Niedrigzins-Umfeld erscheint die Förderung der bAV durch eine Befreiung von Sozialabgaben besonders fragwürdig“, schließt Bofinger. „Bei der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht stellt sich zunächst das Problem, dass dadurch die Gesetzliche Rentenversicherung nicht stabilisiert, sondern destabilisiert wird.“

In diesem Zusammenhang verweist der Professor auch auf ein älteres Gutachten des Sachverständigenrates von 2006/2007 in dem diesem Zusammenhang noch Rechnung getragen wurde: „Festzuhalten bleibt somit, dass die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung die Rendite der Gesetzlichen Rentenversicherung für einen sehr langen Übergangszeitraum senkt. Im Ergebnis bewirkt die Sozialabgabenfreiheit eine Umverteilung von den Älteren zu den Jüngeren. Dauerhaft benachteiligt werden diejenigen, die das Angebot der sozialabgabenfreien Entgeltumwandlung nicht annehmen wollen oder können.“

Letzteres, also die Unfähigkeit, die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung, wird jedoch immer häufiger, das Ziel der sogenannten Riester-Reform, Bezieher von Niedrigeinkommen zum Sparen zu bringen, sei nicht erreicht worden. “Die Sparquote ist vielmehr vor allem bei niedrigen Einkommen deutlich zurückgegangen”, erläutert der Wirtschaftsexperte. „Sie war zuletzt, das heißt im Jahr 2013, bis zu einem Haushaltsnettoeinkommen von 2.000 Euro sogar negativ. Im Jahr 1999, also vor Beginn der Sparförderung, lag die Grenze für die negative Sparquote noch bei 1.300 Euro.“

Zudem haben laut Gutachten nur fünf Prozent der Haushalte im untersten Einkommensviertel einen Riester- oder Rürup-Vertrag abgeschlossen. Das Dreisäulen-Modell trage also, entgegen der Meinung der anderen Ratsmitglieder, nicht dazu bei, die gesetzliche Rente finanziell abzusichern, verdeutlicht der Ökonom seine Meinung.

Einen direkten Zusammenhang erkennt der Wirtschaftswissenschaftler zwischen den gefallenen Sparquoten und dem Fallen der mittleren Haushaltseinkommen zwischen 2000 und 2013 um über 10 Prozent. „Der Befund einer negativen oder kaum positiven Sparneigung der Bezieher niedriger Einkommen deckt sich zudem mit der Statistik zur Vermögensverteilung, wonach die untere Hälfte der privaten Haushalte nur über 3 % des gesamten Vermögens verfügt.“

Potentiale zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erkennt Bofinger dagegen in der gleichgestellten Einbeziehung Selbstständiger in das System. Zwar spricht sich auch das Mehrheitsgutachten für eine Versicherungspflicht nicht obligatorisch abgesicherter Selbstständiger aus, es lehnt jedoch eine verpflichtende
Vorsorge m Rahmen der GRV ab. Mit einer solchen Maßnahme, ließe sich jedoch über Jahrzehnte hinweg das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt erhöhen und der Beitragssatz um rund einen halben Prozentpunkt reduzieren, erklärt der Professor. „Erst ‚in der langen Frist‘, das heißt konkret ab dem Jahr 2070, lässt sich dann kaum noch ein Unterschied zum Basisszenario feststellen.“


Peter Bofinger wurde im März 2004 in den Sachverständigenrat berufen. Der Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Würzburg ist somit das dienstälteste Mitglied des Gremiums. Er vertritt eine nachfrageorientierte Markttheorie und befasst sich im Rat schwerpunktmäßig mit Europäischer Integration, Geld- und Währungspolitik sowie Energiepolitik.

Bofinger ist zudem Autor der populärwissenschaftlichen Bücher „Wir sind besser, als wir glauben – Wohlstand für alle“ und „Zurück zur D-Mark? Deutschland braucht den Euro“ sowie des Standardlehrbuchs „Grundzüge der Volkswirtschaftslehre“ für Wirtschaftsstudiengänge.

Der Ökonom ist der Ansicht, ein Wissenschaftler solle  – auch in beratender Funktion – klare Positionen bekennen statt Kompromisse einzugehen, denn „die Kompromisse macht die Politik schon selber.“

Rente mit 71? Wirtschaftsweise propagieren weiteren Sozialabbau – Peter Bofinger leistet Widerstand!

Am Mittwoch legten die sogenannten Wirtschaftsweisen des „Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ in Berlin ihr Jahresgutachten  vor. Einmal mehr erweist sich das Gutachten, das unter dem Titel „Zeit für Reformen“ steht, auch als Plädoyer für mehr Sozialabbau und eine Stärkung der Konzernmacht. So soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden und die private Altersvorsorge gestärkt werden. Einzig das dienstälteste Mitglied des Rates, der Volkswirt Peter Bofinger, leistet dagegen Widerstand: Sozial schwächer gestellte hätten demnach gar keine Chance vom sogenannten „Drei Säulen Modell“ der Altersvorsorge zu profitieren, im Gegenteil weist der Professor von der Universität Würzburg daraufhin, dass die Sparquoten seit der Einführung dieses Modells (unter der rot-grünen Schröder-Regierung) bei niedrigen Gehältern sogar gesunken sind. 

Besonders bedenklich sei dies, wenn berücksichtigt wird, dass die Absenkung des Rentenniveaus es immer weiter erschwert, einen Rentenanspruch zu erwerben, der über der Grundsicherung liegt. Nur fünf Prozent des einkommensschwächsten Fünftels könnten so überhaupt zusätzlich mittels einer Riester- oder Rürup-Rente fürs Alter vorsorgen. Insgesamt geht der Professor davon aus, dass das Problem der Altersarmut zunehmend an Bedeutung gewinnen wird.

Auch die Arbeitsmarktpolitischen Forderungen des Gremiums lehnt Bofinger ab: So fordert der Rat neben einer Rentenreform auch die weitere Flexibilisierung des Dienstleistungssektors und bezeichnet den Mindestlohn als „Hürde für die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors“. Der Kynsianer Bofinger sieht das anders, so kommentierte er in einem Spiegel-Interview schon im Februar: „Es ist nun offensichtlich, dass zahlreiche Wirtschaftsinstitute und Politiker seine Wirkung fundamental falsch eingeschätzt haben. So ging zum Beispiel das Ifo-Institut davon aus, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde bis zu eine Million Arbeitsplätze gefährdet. Und? Gibt es nun eine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt? Ich sehe nichts.“

Und tatsächlich mussten auch die fünf Weisen ihre Prognose für die Deutsche Wirtschaft schon nach oben korrigieren: Statt dem im Vorjahr prognostizierten Wachstum von 1,6 Prozent wird das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr inflationsbereinigt voraussichtlich um 1,9 Prozent anwachsen. Und doch ist auffällig, wie festgefahren das Gros der Wirtschaftswissenschaftler – beziehungsweise der politischen Ökonomen – in seinem neoliberalen Denken ist: Der Markt soll es richten, so denkt der Liberale, dass aber der Markt im Neoliberalismus im Ungleichgewicht zu Gunsten des Kapitals steht, übersehen sie – oder sie ignorieren es. Einzig Bofinger, der auch Autor volkswirtschaftlicher Lehrbücher ist, stellt fest, dass „eine Agenda, die allein auf mehr Marktkräfte setzt“, „nicht zielführend“ sei.

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Professor Peter Bofinger, lehrt Volkswirtschaft in Würzburg, schreibt populärwissenschaftliche Bücher zur Geldpolitik und liefert im Sachverständigenrat einsichtige Analysen aus der Sicht eines Keynesianers.

Mit Blick auf die Arbeitsmarktforderungen gibt der Ökonom weiterhin zu bedenken, dass es „trotz der seither eingetretenen deutlichen Verbesserung der Beschäftigungslage bis zuletzt nicht mehr zu einer günstigeren Einkommensentwicklung für die Personen im unteren Fünftel der Verteilung gekommen“ sei. Und ergänzt in Bezug auf die zunehmende Kritik am marktliberalen Wirtschaftsmodell in Deutschland, es sei nicht überraschend, dass politische Initiativen für eine weitere Marktöffnung auf wachsenden politischen Widerstand stoßen, wenn ein Vierteljahrhundert, das für Deutschland in besonderer Weise durch die Globalisierung geprägt gewesen sei, keine Verbesserung der materiellen Situation vieler Menschen mit sich bringe. Bofinger erklärt so teilweise auch die wachsende Skepsis gegenüber der EU oder neoliberalen Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP.

Die Reaktionen auf das Gutachten fielen derweil sehr gemischt aus, während die wirtschaftsnahe Presse zumeist nur das Mehrheitsgutachten zitierte und den Minderheitskommentar Bofingers höchstens beiläufig erwähnte, wies Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den Bericht größtenteils zurück. Die Bundesregierung habe demnach mit ihrer Investitions- und Nachhaltigkeitsstrategie die Wirtschaftspolitik auf zentrale Zukunftsthemen ausgerichtet und wichtige Reformen umgesetzt, so der Vizekanzler. Ähnlich reagierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf die Aussagen der Wirtschaftsweisen: „Für uns ist immer Zeit für Reformen“, sagte sie am Mittwoch in Berlin bei der Entgegennahme Gutachtens.

Der wirtschaftspolitischen Sprecher der Linksfraktion im Bundestag stimmt dem Gutachten dagegen insofern zu, als dass die Bundesregierung tatsächlich wichtige Reformen versäumt hätte. Allerdings bestehe laut Schlecht das Versäumnis nicht darin, die Agenda 2010 zurückzudrehen, im Gegenteil kritisiert der Wirtschaftspolitiker – ähnlich wie zuvor schon Peter Bofinger – den „löchrigen Mindestlohn und die bestenfalls halbherzige Einschränkung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen“. Nötig sei demnach eine massive Stärkung der Binnennachfrage durch die Ausweitung öffentlicher Investitionen und vor allem durch höhere Löhne.

Noch vernichtender fiel das Urteil über das Jahresgutachten bei den Gewerkschaften aus. So bezeichnete Ver.di-Chef Frank Bsirske den Bericht schlicht als „Dokument reinster Ideologieproduktion“ und sprach von „kruden Politikempfehlungen“. „Sachverstand zeigt wieder einmal nur der Kommentar von Peter Bofinger. Es ist höchste Zeit, dieses Gremium aufzuräumen“, ergänzte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. Die Mehrheit der Wirtschaftsweisen beweise dagegen wieder einmal, wie „rückwärtsgewandt und marktgläubig“ sie seien. „Würden die Empfehlungen des Sachverständigenrates umgesetzt, würde dies den Investitionsstau in Deutschland festigen, die Stabilisierung Europas gefährden und die soziale Ungleichheit verschärfen“, so Körzell.

Welchen Wert aber hat ein ökonomisches Gutachten eines Beratergremiums, das so unausgeglichen ist, in dem vier von fünf Ökonomen die neoliberale Position vertreten und nur einer die keynesianische – „sachverständige“ – Ansicht?

Warum die „Zweifel“ der Bundesregierung an der türkischen Pressefreiheit völlig daneben sind.

Istanbul. Die antidemokratischen Vorgänge in der Türkei nehmen mittlerweile schier abstruse Dimensionen an: Während zunächst der gescheiterte Putschversuch im Juli als Vorwand herangezogen wurde tausende Lehrer, Richter, Verwaltungsbeamte und Soldaten zu entlassen, Privatschulen zu schließen und Journalisten zu drangsalieren, trifft es in jüngster Zeit vor allem linke und pro-kurdische Medien – eine Verbindung zur Gülen-Bewegung, die öffentlich für den sommerlichen Putschversuch verantwortlich gemacht wird, ist als Vorwand längst nicht mehr notwendig. Nachdem am Montag auch noch der Chefredakteur der wichtigsten verbliebenen Oppositionszeitung „Cumhuriyet“,  Murat Sabuncu, zusammen mit vier weiteren Journalisten verhaftet worden war – insgesamt gibt es Haftbefehle gegen 14 Mitarbeiter des Blattes, meldet sich nun auch die Bundesregierung zu Wort: Zwei Tage nach dem absehbaren Schlag des türkischen Regimes gegen „Cumhuriyet“ äußert Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch im Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel „große Zweifel“ an der Rechtsstaatlichkeit des Vorgehens.

Zuletzt war das Regime zunehmend nicht mehr nur gegen Oppositionsmedien vorgegangen, die dem konservativen Prediger und ehemaligen Weggefährten Erdogans, Fethullah Gülen, nahe stehen, sondern vermehrt auch gegen sozialistische und pro-kurdische Medien. So meldete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu am vergangenen Samstagabend, dass zehn Tage nach der Verlängerung des Ausnahmezustands 15 weitere Oppositionsmedien verboten worden seien. Neben der kurdischen Nachrichtenagentur DIHA seien demnach auch mehrere Regionalzeitungen in der Südosttürkei geschlossen worden, so die Meldung. Ihnen wird – auch wenn es oft keine offiziellen Begründungen gibt – implizit vorgeworfen, mit der militanten kurdischen Arbeiterpartei PKK zu kooperieren.

Am Montag traf es nun die „Cumhuriyet“: Den verhafteten und zur Fahndung ausgeschriebenen Journalisten wird die Unterstützung sowohl der Gülen-Bewegung als auch der als Terrororganisation eingestuften PKK vorgeworfen. Die „Cumhuriyet“, welche erst im Dezember von der Right Livelihood Award Stiftung als „Stimme der Demokratie“ mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet worden war, schrieb dazu: „Der Putsch gegen die Demokratie hat die Zeitung „Cumhuriyet“ erreicht.“

„Zu einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit in der Türkei zunehmend bedroht ist, beweist die „Cumhuriyet“, dass die Stimme der Demokratie nicht zum Schweigen gebracht werden kann.“ – Begründung der Right Livelihood Award Stiftung zur Preisverleihung an die „Cumhuriyet“

Das harsche Vorgehen der türkischen Regierung gegen diese journalistische Institution sorgte weltweit für Empörung, auch in Deutschland wurde das Regime schon am Montag scharf kritisiert. So meinte der Vorsitzende der Linkspartei, Bernd Riexinger, Erdogan trete die Pressefreiheit nicht nur mit Füßen, sondern „er führt auch sie in Handschellen ab“. Die Bundesregierung dagegen blieb auffallend zurückhaltend in der Sache. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch warf ihr gar „Entschlossenes Schweigen“ vor und Katja Kipping bezeichnete die Türkeipolitik der Bundesregierung als „beschämendes Fiasko für die unveräußerlichen Werte der Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit“.

Zwei Tage später, sieht sich nun allerdings auch die Bundesregierung zu einer Aussage verpflichtet – übermittelt nicht durch die Bundeskanzlerin selbst, was tatsächlich ein starkes Signal gesendet hätte sondern durch den aalglatten Ex-Nachrichtensprecher Steffen Seibert. Dennoch: Die jüngsten Ereignisse seien für Kanzlerin Angela Merkel und die gesamte Regierung „in höchstem Maße alarmierend“, so Seibert. Die Bundesregierung werde den Fall weiter sehr aufmerksam beobachten, man habe allerdings „großen Zweifel daran, ob das Vorgehen gegen den Chefredakteur Murat Sabuncu und seine Kollegen rechtsstaatlichen Prinzipien entspricht“.

Seibert betonte allerdings auch, wie wichtig es sei, „dass dann weiter gesprochen wird“. Als Zeichen der Solidarität, so heißt es zudem aus dem Außenministerium habe der deutsche Botschafter in Ankara nach den Verhaftungen die Redaktion der Oppositionszeitung besucht. Aber ist das genug Solidarität? Reicht es, den Regierungssprecher eine Erklärung verlesen zu lassen und den Botschafter in die Redaktionsräume einer drangsalierten Zeitung zu schicken? Müssten nicht Bundeskanzlerin und Bundespräsident längst in einem gemeinsamen Auftritt die Entdemokratisierung der Türkei auf schärfste kritisiert haben, schon um zu signalisieren, dass eine freiheitliche Ordnung nicht zu Disposition stehen kann?

Die Bundesregierung ist da anderer Ansicht: Ihr geht es um Realpolitik, um Abkommen mit der Türkei, die gefährdet werden könnten und nicht zuletzt um den Flüchtlingsvertrag. Erst die öffentlichen Auftritte des ehemaligen „Cumhuriyet“-Chefredakteurs Can Dündar, der sich in Deutschland und ebenfalls auf der Fahndungsliste des Erdogan-Regimes befindet, sowie die öffentliche Empörung, die auf die Verhaftungen am Montag folgte, brachten die Regierung dazu, überhaupt zu reagieren. Dündar, hatte zuvor im Gespräch mit der „Welt“ unter anderem gesagt: „Die Reaktion der deutschen Regierung war wirklich schwach“, auch verglichen mit anderen westlichen Staaten.

Und selbst jetzt, in Anbetracht anhaltender Massenverhaftungen und -suspendierungen, in Anbetracht massiver Drangsalierung und Erpressung der Oppositionspresse, in Anbetracht von Repressionen gegen Linke und Kurden, in Kenntnis der wahrscheinlichen Wiedereinführung der Todesstrafe, meldet die Bundeskanzlerin nur „großen Zweifel“ an der Rechtsstaatlichkeit einer einzigen Handlung ein? Was gibt es da noch zu zweifeln? In der Türkei entsteht eine neue Diktatur, während die mächtigste Frau Europas untätig zweifelnd zusieht. Dabei war die zunehmende der Autokratisierung der Türkei schon am 15. Juli, am Tag des gescheiterten Putsches absehbar.

Übrigens sei noch einmal daran erinnert, dass Präsident Erdogan mit der Demontage der türkischen Demokratie nur ein Versprechen einlöst, für das er 1998 zu einer Haftstrafe und zunächst auch zu einem lebenslangen Politikverbot verurteilt worden war. Auf einer politischen Konferenz trug er damals folgendes Gedicht vor: „Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.“ Nun macht er dieses Versprechen wahr und baut die Türkei schrittweise in eine islamisch-präsidiale Diktatur um, wenigstens hält er sein Wort.