Richtiger Schritt: Abgeordnete drohen mit Abzug der Luftwaffe aus der Türkei.

Berlin. Zweifelsohne wäre es ein harter diplomatischer Schritt, aber zweifelsohne wäre es auch der richtige diplomatische Schritt, sämtliche Bundeswehrsoldaten unverzüglich aus der Türkei abzuziehen, sollte das türkische Regime nicht innerhalb einer gesetzten Frist weniger Tage die Besuchs-Sanktionen gegen deutsche Politiker zurückziehen. Diese Position vertreten nun offenbar – mehr oder weniger radikal – auch immer mehr Bundestagsabgeordnete.

Zum Streit mit der Türkei über Abgeordneten-Besuche auf der Luftwaffenbasis Incirlik sagte der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, im ARD-Fernsehen, Mitte September wollten Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen erneut versuchen, den Stützpunkt zu besuchen. Sofern dies weiterhin von der türkischen Regierung verhindert würde, müssten die deutschen Soldaten nach Deutschland zurückgeholt werden. Auch CSU-Generalsekretär Scheuer sowie der SPD-Außenpolitiker Annen warnten zuvor im „Tagesspiegel“, der türkische Präsident Erdogan riskiere mit seiner Weigerung einen Abzug der Bundeswehr.

Der Konflikt war entstanden, weil das türkische Regime deutschen Abgeordneten Besuche bei den Bundeswehrsoldaten, die in Incirlik mit Tank- und Erkundungsflugzeugen den Krieg der NATO gegen die Terrormiliz Islamischer Staat unterstützen, verweigert hatte. Als Grund dafür wird die drastische Verschlechterung der deutsch-türkischen Beziehungen infolge des Falls Böhmermann und der Bundestagsresolution zum Genozid an den Armeniern angenommen. Weder ein Besuch der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in der Türkei, noch ein Gespräch von Bundeskanzlerin Merkel mit Erdogan am Rande des NATO-Gipfels hatten die Streitpunkte ausräumen können.

Deutsch-türkische Beziehungen: Merkel trifft Erdogan am Rande des NATO-Gipfels

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Rande des Nato-Gipfels in Warschau offenbar mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan getroffen.

Details zur Zusammenkunft wurden am Samstag zunächst nicht bekannt. Thema dürfte jedoch unter anderem das von der türkischen Regierung ausgestellte Truppenbesuchsverbot gegen deutsche Abgeordnete gewesen sein.

Die türkische Regierung verweigert derzeit deutschen Bundestagsabgeordneten Besuche bei den etwa 240 Bundeswehr-Soldaten, die im Einsatz gegen die Extremistenmiliz IS auf dem Luftwaffenstützpunkt Incirlik stationiert sind, seit sich die deutsch-türkischen Beziehungen als Folge der vom Bundestag beschlossenen Armenien-Resolution drastisch verschlechtert hatten. Besuche von Abgeordneten bei im Ausland stationieren Bundeswehrsoldaten werden auch deshalb als essentiell angesehen, weil die Bundeswehr als „parlamentarische Armee“ gilt, in kaum einem anderen Land hat das Parlament so viel Einfluss auf das Militär wie in Deutschland. So muss jeder Bundeswehreinsatz zunächst durch den deutschen Bundestag ratifiziert werden.

Vergangene Woche war bereits Verteidigungsministerin von der Leyen nach Incirlik gereist, nachdem die Türkei ihr schließlich doch einen Besuch dort gestattete. Ihre anschließenden Gespräche in Ankara konnten jedoch keinen Erfolg erzielen, weshalb viele Beobachter von einer rein innenpolitisch motivierten Maßnahme ausgingen, die das Image der CDU-Politikerin aufbessern sollte.

Deutsche Politiker hinterfragten zuletzt den Bundeswehr-Einsatz in Incirlik, falls das Besuchsverbot in Kraft bliebe. Auch für den geplanten Einsatz von Awacs-Aufklärungsflugzeugen der NATO in der Türkei könnte die Haltung des Erdogan-Regimes das vorzeitige aus bedeuten: Rund ein Drittel der Soldaten an Bord der Aufklärungsmaschinen sind Bundeswehrsoldaten, weshalb der Bundestag voraussichtlich auch für diesen Einsatz ein Mandat erteilen muss.

Weitere Themen in dem Gespräch zwischen Merkel und Erdogan könnten die europäische Flüchtlingspolitik, in der Bundesinnenminister Thomas de Maizière zuletzt die Rolle der Türkei hervorgehoben hatte, sowie die akute Terrorgefahr in der Türkei, gewesen sein.

Spartacus am Sonntagmorgen vom 10.07.2016 – Die Frühstückszeitung.

Zitat der Woche: Mohammed

„Wissen erwerben in der Kindheit ist wie eine Inschrift, gemeißelt in Stein, aber Wissen, das man im Alter erwirbt, ist wie auf Wasser geschrieben.“
– Abul Kasim Muhammad Ibn Abdallah, Begründer des Islam über die Wichtigkeit, im Kindesalter Bildung zu erfahren.

Leitartikel: Al-Andalus

Zum Anlass der ersten Episode der Reihe „Milites Templi“ sei diese Sonntagsausgabe von Spartacus unter das Thema „Naher Osten und interkultureller Dialog“ gestellt. Dem Historiker Manfred Barthel zufolge gab es in der Geschichte der großen monotheistischen Religionen nie eine Zeit, in der es ein so befruchtendes Miteinander beider Glaubens- und Kulturkreise gegeben hat, wie in der Zeit der arabischen Besatzung der Iberischen Halbinsel, des „Al-Andalus“. Christen Juden und Muslime nutzten gemeinsame Gebetsstätten, lebten zusammen und lernten voneinander. Insbesondere in Sachen Hygiene, Medizin und Wissenschaft waren die maurischen Besatzer den iberischen Christen weit überlegen. So übernahmen diese zahlreiche Gebräuche von ihren neuen Herren. So begannen Christen, sich die Zähne zu  putzen, Tischtücher zu verwenden, saisonale Kleidung zu tragen und ihre Söhne zu beschneiden, wodurch Geschlechtsinfektionen zurückgingen. Auch auf Wein und Schweinefleisch verzichteten viele Christen während der Maurenherrschaft (711-1492), obgleich die Araber enorm tolerant waren, und jede Religion nicht nur akzeptierten, sondern frei ausleben ließen.

Mozaraber wurden solche arabisierten Christen genannt, die in besonderem Maße die maurischen Sitten annahmen, sogar deren Sprache. So wurden über die Jahrhunderte auch in die romanische Umgangssprache zahlreiche arabische Begriffe übernommen. Viele werden bis heute verwendet, nicht nur in Spanien und Portugal.

Vielleicht sollte sich Deutschland, Wenn Politiker heute eine bessere Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft fordern, stärker ein Beispiel an „Al-Andalus“ nehmen, wo jeder Gläubige die Möglichkeit hatte, seine Religion in einem Höchstmaß an Freiheit auszuleben, während gleichzeitig beide Kulturkreise so eng verwebt zusammen lebten, dass sie sich in der Weise befruchteten, dass die iberische Halbinsel im Mittelalter die fortschrittlichste Region Europas war.

Hierzu bedarf es jedoch nicht nur des Angebots von sogenannten Integrationskursen, sondern auch Bestrebungen, Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe in die Gesellschaft einzugliedern. Ein beispielhaftes Vorgehen zeigt hier die Stadt Monheim am Rhein, die nun plant den beiden ansässigen muslimischen Gemeinden Land zum Bau neuer Gemeindezentren zur Verfügung zu stellen. Die Stadt will damit die Moscheen „aus ihrer Hinterhofexistenz“ befreien. Ein Schritt, der in vielen Städten empfehlenswert scheint, schon um die Angst vor dem Islam, die zumindest latent in vielen Deutschen brodelt, zu lindern. Eine wirkliche Integration, ein wirklicher Dialog kann nur stattfinden, wenn sich die Religionen auf Augenhöhe begegnen.


Wahlumfrage der Woche: CDU/CSU im Aufwind.

Wenn diesen Sonntag Bundestagswahl wäre, käme die Union auf 35 Prozent, gewinnt also zwei Prozentpunkte, die sie von AfD (10 Prozent) und FDP abgreift. Für die Liberalen wäre damit erstmals seit März der Wiedereinzug in den Bundestag nicht gesichert. SPD und Linke bleiben auf dem gleichen Stand, sie erreichen Umfrageergebnisse von 23 Prozent und 9 Prozent, während die Grünen ihren Wert auf 13 Prozent verbessern können. Unter der Annahme, dass die FDP an der Fünfprozenthürde scheitert, wäre damit eine Rot-Rot-Grüne Koalition möglich, auch Schwarz-Grün könnte dann eine ausreichende Mehrheit erringen. Unter der Prämisse, die FDP schaffte den Wiedereinzug ins Parlament, wäre weiterhin nur eine große Koalition, oder ein Dreierbündnis von Union, Grünen und Liberalen denkbar.


Meldungen.

Der Iran hat seine Tests ballistischer Raketen gegen internationale Kritik verteidigt, sie stünden nicht in Einklang mit dem Atomabkommen mit dem Westen. Ein entsprechender Bericht der Vereinten Nationen (UN) sei unrealistisch, zitierte die halbamtliche Nachrichtenagentur Tasmin am Freitag einen namentlich nicht genannten Vertreter des Außenministeriums. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon dürfe nicht dem politischen Druck der UN-Veto-Staaten nachgeben. In Bans Bericht hieß es, die Tests Anfang März seien mit Blick auf das Atomabkommen nicht konstruktiv. Sie wurden allerdings nicht als Verstoß bewertet. Die iranischen Revolutionsgarden hatten erklärt, mit den Tests das konventionelle Abschreckungspotenzial ihres Landes demonstrieren zu wollen. Der Iran hat wiederholt Vorwürfe zurückgewiesen, die Raketen seien gebaut, um Atomsprengköpfe zu transportieren. Westliche Staaten, drunter Deutschland, haben die jüngsten Tests aber zuletzt scharf kritisiert. Zudem gibt es Sorgen wegen innenpolitischer Spannungen im Iran. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte am Freitag, in der Islamischen Republik gebe es „erhebliche Kräfte“, die die das im vergangenen Jahr abgeschlossene Atomabkommen und die Normalisierung der Beziehung zum Westen torpedieren könnten. Man habe großes Vertrauen in diejenigen, mit denen man das Abkommen verhandelt habe und halte sich an die Regierung von Präsident Hassan Ruhani und dessen Außenminister Mohammed Dschawad Sarif. „Aber wir sehen gleichzeitig auch, dass es durchaus ein innenpolitisches Gerangel im Iran gibt über den Kurs, den das Land in der Zukunft nehmen soll“, sagte der Außenamtssprecher.

Nach dem Selbstmordattentat auf eine Einkaufsstraße in Bagdad ist die Zahl der Todesopfer nach amtlichen Angaben auf 281 gestiegen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag in der irakischen Hauptstadt mit. Am Dienstag war die Zahl noch mit 250 angegeben worden. Zu der Tat hat sich die sunnitische Extremistenmiliz Islamischer Staat bekannt, die im Norden und Westen des Landes gegen Regierungstruppen kämpft. Ziel des Anschlages war der überwiegend von Schiiten bewohnte Stadtteil Karrada. Dort explodierte am Wochenende ein Sprengsatz, der in einem Lastwagen versteckt war. Es war der folgenschwerste Anschlag in Bagdad, seit eine von den USA geführten Koalition im Jahr 2003 Machthaber Saddam Hussein stürzte.

Unmittelbar vor dem Nato-Gipfel hat US-Präsident Barack Obama am Mittwoch angekündigt, nun doch 8400 Soldaten in Afghanistan zu belassen. Bislang hatte die US-Regierung vor, die Stärke der in Afghanistan verbleibenden amerikanischen Streitkräfte bis Jahresende auf 5500 Mann zu reduzieren. Als Begründung nannte Obama am Mittwoch in Washington die schwierige Sicherheitslage in dem Land. Die Rolle der US-Soldaten sei weiterhin, afghanische Truppen und Polizisten auszubilden sowie Antiterroreinsätze gegen die Taliban und andere Gruppen zu unterstützen. Die Anwesenheit von US-Truppen ist seit Jahren ein Diskussionsthema mit Nato-Alliierten wie Deutschland. Obama hatte seine ursprünglichen Abzugsankündigungen bereits mehrfach geändert. Die Westeuropäer hatten klar gemacht, dass sie die Präsenz ihrer Truppen an den Verbleib der US-Armee knüpfen. Das US-Militär ist das Rückgrat des Nato-Einsatzes in Afghanistan. Derzeit sind rund 950 deutsche Soldaten vor allem im Norden Afghanistans im Einsatz. Ihr Hauptauftrag ist die Beratung und Ausbildung der einheimischen Sicherheitskräfte. Die Sicherheitslage in dem Land hat sich seit dem Abzug der Nato-Kampftruppen Ende 2014 drastisch verschlechtert. Auch auf dem Nato-Gipfel in Warschau wird die Lage in Afghanistan Thema werden.


Spartacus Five: Der Islam in Zahlen (Fokus Deutschland)

Schaut man sich einige Zahlen zum Islam an, stellt man fest, dass die Gesellschaft, gerade in Deutschland sich dringend mit dieser Weltreligion befassen muss. Auch zeigen einige Zahlen, dass Deutschland noch weit davon entfernt ist, ein mitteleuropäisches „Al Andalus“ zu werden.

I. Etwa 1,3 Milliarden Menschen sind weltweit Muslime, bei leicht steigender Tendenz ergibt sich daraus ein Bevölkerungsanteil von zirka 20,1 Prozent.

II. Rund 4,5 Millionen Menschen aller islamischen Glaubensrichtungen leben in Deutschland, davon sind die meisten Anhänger der sunnitischen Richtung (rund 2,6 Millionen), in großem Abstand gefolgt von der alevitischen Auslegung (rund 500 Tausend). Rund 7.300 Personen gehörten 2016 in der Bundesrepublik der als besonders fanatisch geltenden salafistischen Auslegungsrichtung an.

III. 72 Prozent aller Deutschen inklusive 18 Prozent der Deutsch-Türken assoziieren die islamische Religion mit Fanatismus. Wobei mit 45,1 Prozent der Befragten, inklusive 61,9 Prozent der befragten Muslime in einer Umfrage angaben, der Islam würde in den Medien meist zu stereotyp dargestellt, was in Teilen die negativen Assoziationen erklärt.

IV. Rund 52 Prozent der Deutschen waren bei einer Befragung im April 2016 der Ansicht, dass die meisten Muslime in Deutschland die Werte des Grundgesetzes akzeptieren. Dies korreliert mit dem Anteil der türkisch-stämmigen Muslime, die glauben, die Grundsätze des Islam stünden über dem Grundgesetz (47 Prozent). Wobei hier eine deutliche Entwicklung dahingehend zu erkennen ist, dass diejenigen türkisch-stämmigen Deutschen, die bereits seit mehreren Generationen in der Bundesrepublik leben, das Grundgesetz stärker annehmen, hier lag der Wert nur bei 36 Prozent.

V. 67 Prozent der deutschen Muslime in Deutschland befürworten laut Religionsmonitor 2015 die Homo-Ehe, damit sind sie gesellschaftlich progressiver als die Unionsparteien. Mit 40 Prozent Zustimmung, erreichten selbst jene Muslime, die sich selbst als „stark religiös“ einordneten einen überraschend hohen Wert.

Weitere Zahlen zum Islam in Deutschland finden Sie hier: Religionsmonitor 2015


Artikel der Woche: Milites Templi – Teil I.

Die Templer, ursprünglich gegründet, um nach der Eroberung des heiligen Landes durch westliche Feldherrn, Pilger auf dem Weg zu den heiligen Stätten zu schützen, entwickelten sich im Laufe der Zeit zu einer der mächtigsten Organisationen des Hochmittelalters. Wir gehen ihrer Geschichte auf die Spur.

Milites Templi – Gott will es! – Der erste Kreuzzug und die Anfänge der christlichen Ritterschaft.

Templer-Teil1


Fernsehtipp der Woche: „Türkei – Drehkreuz des Terrors?“

Die Türkei ist ein Land zwischen Mittelmeer und Schwarzem Meer, zwischen Asien und Europa. Der westliche Lebensstil und die Erbschaft des Osmanischen Reiches gingen hier stets Hand in Hand. Unter der Führung von Recep Erdogan hat sich das verändert. Die Türkei ist inzwischen zu einem Land geworden, in dem die Meinungs- und Pressefreiheit radikal eingeschränkt wird, oppositionelle Politiker, Geschäftsleute und Wissenschaftler inhaftiert werden und der sunnitische Islam alle anderen Glaubensrichtungen dominiert, obwohl die Türkei in Wirklichkeit ein Mosaik verschiedener Völker und Kulturen ist.

Von dieser Politik profitieren auch die radikalislamischen Terrororganisationen wie der sogenannte Islamische Staat. Die Türkei scheint für die Dschihadisten in Syrien und im Irak ein Dreh- und Angelpunkt zu sein. Sie versorgen sich hier mit Menschen- und Kriegsmaterial, oft mit Wissen und Tolerierung der türkischen Behörden und sogar – wie manche Experten behaupten – mit deren Unterstützung.

Das alte Bild der Türkei als Brücke zwischen Asien und Europa hat sich seit dem Beginn der Bürgerkriege im Irak und in Syrien in ein gänzlich anderes verwandelt: Die Türkei ist zur Transitstrecke in den „Heiligen Krieg“, zum Drehkreuz für die Dschihadisten geworden.

Doch der Islamische Staat hat der Türkei inzwischen den Krieg erklärt und verübt immer mehr Selbstmordanschläge, besonders in touristischen Zentren. Ein hochrangiger türkischer Sicherheitsbeamte gab zu, dass der IS in mehr als 70 türkischen Städten über geheime Zellen verfügt. Hinzu kommt, dass die Terrororganisation – laut einer Umfrage – von bis zu acht Prozent der türkischen Bevölkerung Sympathien genießt.

Türkei – Drehkreuz des Terrors?“ kann bis zum 25. September in der

Ein Fordern erfordert auch ein Fördern. Bundeskanzlerin will bessere Integration.

Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert von in Deutschland lebenden Flüchtlingen Anpassungsbereitschaft.

Einerseits müsse die deutsche Gesellschaft offen für Flüchtlinge sein, sagte die CDU-Chefin in ihrem am Samstag veröffentlichten wöchentlichen Videobotschaft. Deswegen gebe es Integrations- und Sprachkurse erklärte sie mit Blick auf das kürzlich verabschiedete Integrationsgesetz. „Auf der anderen Seite müssen aber auch die, die zu uns kommen, respektieren, dass wir ein Grundgesetz haben, dass wir Gesetze haben, dass man Gewalt nicht ausüben kann, dass wir Religionsfreiheit haben, dass wir Meinungsfreiheit haben.“

Die Kanzlerin übersieht dabei jedoch, dass Integration nicht nur bedeutet, die Sprache des neuen Heimatlandes zu lernen, eine gelungene Anpassung kann nur funktionieren, wenn die mehr oder minder Anpassungswilligen von der Gesellschaft auch integriert werden können. Dafür ist es jedoch notwendig zum Beispiel durch vorausschauende Bau- und Wohnplanung eine Ghettobildung zu verhindern. Integrativer Sozialer Wohnbau muss dringend staatlich vorangetrieben werden, zeigt sich doch, dass Migranten sich dort besser anpassen, wo sie regelmäßig mit Einheimischen zusammenkommen.

Insbesondere für Frauen solle es Angebote für Integrationskurse geben, „dass sie lernen, deutsch sich auszudrücken, öffentlich auftreten zu können“. Frauen könnten ein Integrationsmotor sein, sagte die Kanzlerin. „Auch hier gilt natürlich wieder, dass die Toleranz da sein muss. Jeder kann seine Religion leben, aber jeder muss sich auch an unsere Gesetze halten.“

Richtiger Ansatz, aber vielleicht sogar noch nicht weit genug gedacht: Wie wäre es mit kulturell vermischten Kinderspielgruppen? Damit könnten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Einerseits würden Kinder schon früh den Umgang mit anderen Kulturen lernen und andererseits hätten gerade Mütter, die aus konservativen Haushalten kommen über ihre Kinder die Möglichkeit mit anderen Frauen in Kontakt zu kommen und so ihren Horizont zu erweitern. Unabhängig von ihren Ehemännern.

David gegen Goliath – Uruguay besiegt die Tabaklobby.

Montevideo (Uruguay). Der internationale Tabak-Konzern Philip Morris (u.a. Marlboro) scheiterte in einem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Anti-Raucher Gesetze in Uruguay.

Der Staatschef des südamerikanischen Landes Uruguay, Tabara Vázquez, ist Onkologe, da macht es nur Sinn, dass die Regierung des Landes besorgt ist um das Wohl seiner Einwohner und dementsprechend eine strenge Gesetzgebung gegen das Rauchen durchsetzen will. Wegen eben dieser Anti-Raucher Gesetze hatte der amerikanisch-schweizerische Tabakkonzern Philip Morris, der unter anderem die Zigarettenmarke „Marlboro“international vertreibt, das 3,3-Millionen-Einwohner-Land im Jahr 2010 auf 25 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt.

Nach einem fünfjährigen Rechtsstreit ist der Tabakkonzern mit seiner Klage nun jedoch gescheitert. Das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, eine Schiedsstelle der Weltbank gab, was viele Medien überraschte, da Schiedsgerichte bisher häufig dazu neigten, eher wirtschaftsfreundlich zu entscheiden, dem kleinen Land Recht. „Der uruguayische Staat ist siegreich hervorgegangen und die Forderungen des Tabakunternehmens wurden rundweg zurückgewiesen“, sagte Präsident Tabara Vázquez am Freitag in einer Fernsehansprache.

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Präsident, Sozialist und Krebsspezialist Tabaré Vázquez kämpft für das Grundrecht auf Gesundheit.

Philip Morris erklärte, das Unternehmen werde die Entscheidung des Schiedsgerichts respektieren, wobei diese Aussage obsolet ist, da der Schiedsspruch ohnehin nicht anfechtbar ist. Vize-Konzernchef Marc Firestone betonte, Uruguays Vorgaben seien in den vergangenen sieben Jahren schon eingehalten worden. Mit seiner Beschwerde sei es Philip Morris vielmehr um eine „Klarstellung“ nach internationalem Recht gegangen. Das klingt spätestens dann nicht mehr plausibel, wenn man weiß, dass der Tabak-Konzern auch bereits gegen Australien und die Europäische Union wegen ihrer Rauchergesetze klagte.

Ähnlich wie in Deutschland ist in Uruguay das Rauchen in Restaurants verboten, allerdings geht die dortige Regierung noch weiter und verbietet den Tabakgenuss an allen öffentlichen Plätzen, zudem gibt es ein generelles Werbeverbot, die Packungen sind mit großen, drastischen Warnhinweisen versehen, und Zigaretten dürfen nicht mehr als „Lights“ vertrieben werden. Zudem wurden immer wieder die Tabaksteuern erhöht. Uruguay gehört damit zu den fortschrittlichsten Staaten der Welt, bezogen auf die Gesetze gegen die Tabaklobby, weshalb Philip Morris auf entgangene Gewinne klagte.

Präsident Vázquez rief in seiner Fernsehansprache die internationale Gemeinschaft auf, dem Beispiel zu folgen und sich im Kampf gegen die Schäden durch das Rauchen nicht von Konzernen einschüchtern zu lassen. In seiner ersten Amtszeit 2005 bis 2010 hatte der studierte Krebswissenschaftler die Rauchergesetze mit auf den Weg gebracht. „Wir bekräftigen unser Recht auf den Kampf gegen den Konsum von Tabak“, betonte Vázquez. Es sei nicht zulässig, „kommerzielle Aspekte über die Verteidigung der Grundrechte auf Leben und Gesundheit zu stellen“. Recht hat er!

Nach Berichten der uruguayischen Tageszeitung „El Pais“, muss das Unternehmen der Regierung des Landes nun rund sieben Millionen US-Dollar für die Anwaltskosten in dem Prozess erstatten.

Weißweinkolumne: Bundeszynismusminister De Maizière und die Grünen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht eine „Entwarnung“ in der Flüchtlingskrise nicht gegeben, zwar sei die Zahl der in den Erstaufnahmezentren registrierten Flüchtlinge im Juni signifikant auf auf 16.000 Personen gefallen, während es im Januar noch 92.000 Personen gewesen seien, was zeige, dass „die deutschen und europäischen Maßnahmen wirken“.

Die Lage sei jedoch weiterhin labil, weshalb sich der Innenminister nicht auf eine Prognose für die Gesamtzahl der ankommenden Flüchtlinge für 2016 festlegen wollte.

Auch habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im ersten Halbjahr über die Asylanträge von 283.000 Personen entschieden, was einem Anstieg um fast 150 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gleichkomme. In den ersten sechs Monaten wurden rund 222.000 Migranten in Deutschland registriert. Knapp 397.000 Asylanträge wurden eingereicht, rund 122 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2015. Die hohe Zahl hängt damit zusammen, dass ein großer Teil der rund eine Million Flüchtlinge aus dem vergangenen Jahr erst jetzt ihren Antrag bei der Asylbehörde einreichen können.

De Maiziere sagte, die Ankunftszahlen zeigten, „dass wir insgesamt in diesem Halbjahr von einer deutlichen Entspannung bei der Flüchtlingskrise ausgehen können“. Womit er meint, man könne von einer Entspannung der Flüchtlingsankunftszahlen in Deutschland ausgehen. Was einmal mehr den Zynismus der deutschen Politik belegt: Von einer „Entspannung“ der größten humanitären Katastrophe seit dem zweiten Weltkrieg wird gesprochen, wenn sie beginnt, Deutschland nicht mehr zu betreffen. Ein Problem ist schließlich kein deutsches Problem, wenn man es für ein paar läppische Milliarden Euros an die Türkei outsourcen kann. Wobei bisher unklar ist, was der wahre Preis für dieses Geschäft sein wird. Das Erdogan-Regime jedenfalls wird es sich nicht nehmen lassen, das EU-Türkei-Abkommen auch als Druckmittel gegen Europa zu verwenden.

Neben dem „Funktionieren“ des Türkei-EU-Abkommens, zeigte sich der Innenminister besonders erfreut über die erfolgreiche Schließung der Balkanroute. Auch würden die über die Mittelmeerroute meist aus Libyen in Italien ankommenden Flüchtlinge nun dort registriert statt wie früher einfach weitergeleitet zu werden. Es sei jedoch unklar, ob dies so bleibe. Und auch für die Türkei meldete De Maizière vorsichtshalber Zweifel an: „ich würde nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass das auch in den nächsten Monaten so bleibt.“ Auch die Lage entlang der Balkanroute könne sich verschlechtern. Diese sei vor allem für große Gruppen dicht. Schleuser brächten aber vermehrt kleine Gruppen über die grünen Grenzen nach Deutschland. Es gebe schließlich auch Bewegungen über Italien und die Schweiz nach Deutschland.

File photo of a mounted policeman leading a group of migrants near Dobova
Flüchtlinge auf der Balkanroute Anfang 2015: Die Schließung der Balkanroute wird von De Maizière als großer Erfolg gefeiert.

Laut De Maizière will das Innenministerium auch daran arbeiten, die Zahl der „freiwilligen Ausreisen“ und Abschiebungen zu erhöhen. Sofern sich die bisherige Entwicklung fortsetze, sei eine Zahl von 100.000 erreichbar. Aber diese sei noch nicht gut genug. Zudem mahnte der Minister die Grünen, die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer nicht mehr abzulehnen. Hier hofft die Regierung auf eine Einigung im Bundesrat im September. Ansonsten werde die Zahl der Einreisen von dort stark steigen, sagte de Maizière. Was eine Aussage ist, die an Zynismus kaum mehr zu übertreffen ist. Man stelle sich nur einmal vor jemand schlüge vor, Nordkorea für sicher zu erklären, weil von dort zu viele Flüchtlinge in die Bundesrepublik einreisten. Der Bundesinnenminister, der erst vor Kurzem die Unverschämtheit besaß Flüchtlingsärzten  – anhand von erfundenen Zahlen –  zu unterstellen, sie würden den deutschen Staat in seiner Abschiebepraxis behindern, argumentiert nun also ernsthaft, die Grünen müssten die große Koalition im Bundesrat darin unterstützen, die Maghreb-Staaten für sicher zu erklären, um marokkanische, algerische und tunesische Asylbewerber aus Deutschland fernhalten zu können?

Aber selbstverständlich ist er nicht der erste Konservative, der von den Grünen Unterstützung im Bundesrat fordert, tatsächlich gibt es kaum einen Innenpolitiker der Unionsparteien, der sich noch nicht dahingehend geäußert hat.

Die Bundestagsentscheidung vom 13. Mai, die drei nordwestafrikanischen Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, sowie der daraus folgende Druck auf die Grünen, sind dabei in erster Linie Ausdruck einer inhumanen Abschreckungs- und Abschottungspolitik der großen Koalition, die auch als Reaktion auf das Erstarken der rechtspopulistischen AfD verstanden werden muss. Deren Klientel soll mit derartiger Politik den etablierten Parteien wieder zugeführt werden. Letzteres ist allerdings zweifelsohne zum Scheitern verurteilt.

„Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Trittin sagte im Vorfeld der Entscheidung im Mai wörtlich: „Das sind keine sicheren Herkunftsländer. Punkt.“ Sollten die Grünen im Bundesrat nun tatsächlich gegenüber dem Drängen der Konservativen einknicken, was in Anbetracht der zunehmenden innerparteilichen Macht konservatistischer Strömungen nicht auszuschließen ist, hätte damit wohl die Partei, deren Vorsitzende behauptete, es gäbe keine Partei links der Grünen, ihre Glaubwürdigkeit als progressive Partei endgültig verloren. Jedoch ist fast davon auszugehen, dass sich die Partei, die einst ihre Mitglieder aus der Friedensbewegung rekrutierte, mit dem Blick auf die „AfD-Bedrohung“ erneut von den Konservativen zur Verschärfung des Asylrechts instrumentalisieren lässt.

Dabei ist die Forderung der Koalition, die Innenminister De Maizière gerne in jedem Interview herunter betet, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Drittstaaten zu erklären, durchaus als abstrus einzustufen. Dort herrscht eine desolate Menschenrechtslage und die systematische Verfolgungen von Oppositionspolitikern, Journalisten und Menschen mit abweichender sexueller Orientierung steht an der Tagesordnung, wie die Menschenrechtsorganisationen Amnesty und Pro Asyl in einem offenen Brief an alle MinisterpräsidentInnen eindringlich schilderten.

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Im Mittelmeer ertrinken täglich Flüchtlinge, dennoch ist Thomas De Maizières größtes Problem, wie man die Überlebenden davon abhält nach Deutschland zu kommen. Zynismus pur.

Wir haben übrigens keinen Zweifel daran, dass Bundesinnenminister De Maizière in die Geschichte eingehen wird, als der schlimmste Innenminister, den die Bundesrepublik je hatte. Nachdem er sein fehlendes politisches Feingefühl zuletzt mit dem Vorschlag zeigte, eine nationale Wachmiliz – mit schlecht ausgebildeten Waffenträgern – gründen zu wollen, um der Gründung rechtsextremer Bürgerwehren vorweg zu greifen, belegt er in diesem Fall einmal mehr, dass er eben nur ein konservativer Zyniker ist. Und dennoch gehört er zu den beliebtesten Politikern dieses Landes. Unfassbar!

In diesem Sinne: Prost!

Wer hat uns verraten? Wenn ein Konservativer ausgerechnet einen Sozialdemokraten unterstützt.

Wer hat uns verraten? EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker setzt sich offenbar derzeit für eine Verlängerung der Amtszeit ausgerechnet des Sozialdemokraten Martin Schulz als EU-Parlamentspräsident ein. Gleichzeitig will er den polnischen Konservativen Donald Tusk weiter an der Spitze des Europäischen Rates sehen.

Juncker, dessen Amtszeit bis Oktober 2019 dauert, plädierte in einem Interview mit dem „Spiegel“ dafür, „dass die europäischen Institutionen in den nächsten zweieinhalb Jahren so weitergeführt werden wie bisher. Wir brauchen Stabilität.“ Damit stellt Juncker, selbst Mitglied der konservativen „Europäischen Volkspartei“ (EVP) einmal mehr Vereinbarungen zwischen den beiden großen Parteien im Europaparlament in Frage, diese hatten sich ursprünglich darauf geeinigt, dass der SPD-Politiker Schulz im kommenden Januar seinen Posten zugunsten eines konservativen Kandidaten räumen sollte. Auch die Parteispitze der CDU, die wie ihre bayrische Schwesterpartei CSU Mitglied der EVP ist, sprach sich gegen eine Verlängerung der Amtszeit von Schulz aus. Anders als Juncker, werden die Europaabgeordneten von CDU und CSU jedoch konkret abstimmen dürfen für einen neuen Parlamentspräsidenten. Dass jedoch der „mächtigste Mann“ Europas, der bei den Lobbyisten der europäischen und internationalen Konzerne ein besonders beliebter Mann ist, nicht zuletzt weil er als luxemburgischer Premierminister einen beachtlichen Teil zum Ausbau des Kleinstaates zur Steueroase geleistet hat, soll wohl den Konservativen mitteilen: Ein besserer Kandidat findet sich nicht für euer (unser) Klientel.

Auch eine Verlängerung der Amtszeit des EU-Ratspräsidenten Donald Tusk, dessen erste Amtszeit bis Mai kommenden Jahres dauert, sähe Juncker laut Interview gern. Der liberal-konservative Pole ist zwar EVP-Mitglied, hat aber ein gespanntes Verhältnis zur grenzfaschistischen Regierung in seinem Heimatland. Die Staats- und Regierungschefs der EU wählen den Ratspräsidenten, der einmal mit qualifizierter Mehrheit für zweieinhalb Jahre wiedergewählt werden kann.

Von Schulz und Juncker ist bekannt, dass  sich beide seit den Europawahlen 2014 eng zusammenarbeiten in der Bestrebung, die Macht von EU-Kommission und EU-Parlament gegenüber den EU-Staaten zu stärken. Schulz wird in der SPD auch für eine herausgehobene Rolle in der deutschen Innenpolitik bis hin zum Kanzlerkandidaten gehandelt, lehnte dies jedoch bereits ab.

Juncker hatte zuletzt von sich Reden gemacht, indem er vorschlug, dass umfassende kanadisch-europäische Handels und Investitionsabkommen CETA an den nationalen Parlamenten vorbei zu bewilligen, indem die EU-Kommission das konzernfreundliche „Freihandelsabkommen“ als reines EU-Abkommen, statt als „gemischtes Abkommen“ einstuft. Erneut hatte er mit diesem Vorschlag gezeigt, wer sein Klientel ist: Die europäischen und internationalen Wirtschaftskonzerne.

Die Diplomatie der Furcht – Merkels ambivalente Russlandpolitik.

Es klang schon fast wieder nach Gerhard Schröders „uneingeschränkter Solidarität“, als Bundeskanzlerin Angela Merkel den osteuropäischen Nato-Mitgliedern Unterstützung gegen Angriffe „jedweder Art“ aus Russland zusagte. Die Formulierung „jedweder Art“ ist dabei kaum versehentlich gewählt worden, lässt sie doch maximalen Spielraum dahingehend, was als Angriff gewertet werden könnte. Bedrohlich soll die Geste wirken, Russland soll mit Angst wieder „auf Linie“ gebracht werden, denn einen tatsächlichen Krieg mit Russland kann die Bundeskanzlerin nicht wollen.

Russland habe mit seinem Vorgehen in der Ukraine das Vertrauen zerstört, sagte Merkel am Donnerstag in einer Regierungserklärung in Berlin zum bevorstehenden Nato-Gipfel. Die „ausgestreckte Hand zum Dialog“ mit der Führung in Moskau wolle man dennoch halten. Am Freitag beginnt in Warschau der Nato-Gipfel, an dem Merkel, Steinmeier und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen teilnehmen werden. Zuletzt hatte es in der Union Verstimmung wegen Äußerungen Steinmeiers über „Säbelrasseln und Kriegsgeheul“ der Nato in Osteuropa gegeben.

Den doppelte Ansatz aus Solidarität und Dialog verteidigten sowohl Merkel als auch Bundesaußenminister Frank-Walter-Steinmeier, der in den vergangenen Wochen davor gewarnt hatte, sich allein auf eine Strategie der Abschreckung zu verlassen.

Dieser doppelte Ansatz sei auch der Grund für Stationierung rotierender Einheiten von je 1000 Soldaten in den baltischen Staaten, sagte die Bundeskanzlerin. Deutschland übernehme dabei die Führung der multilateralen Truppen in Litauen. Die osteuropäischen Nato-Partner „bedürfen daher der eindeutigen Rückversicherung durch die Allianz“, sagte Merkel. Man werde aber die Russland-Nato-Grundakte weiter achten, nicht dauerhaft Nato-Truppen in Osteuropa zu stationieren. „Das heißt also: Abschreckung und Dialog, das klare Bekenntnis zur Solidarität unter Bündnispartnern gemäß Artikel fünf des Bündnisvertrages und die ausgestreckte Hand zum Dialog – das sind keine Gegensätze, nein, das gehört untrennbar zusammen“, sagte Merkel. „Wir sollten aufpassen, diese Botschaft nicht durch unnötige Anspitzungen und Verschärfungen verzerrt und zu Fehlwahrnehmungen führt“, sagte Steinmeier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe allerdings und bekräftigte damit seine vormalige Warnung vor einem „Rückfall in eine neue, alte Konfrontation“.

Kritisch aufgefasst wurde insbesondere Merkels Bekenntnis zur anhaltenden Osterweiterung der NATO: „Wir schlagen die Tür nicht zu.“ Ein Beitritt der Ukraine und Georgiens stehe jedoch „auf absehbare Zeit“ nicht zur Debatte, heißt es aus Regierungskreisen. Dennoch dürfte der Punkt in Russland angekommen sein.

Merkel lobte des Weiteren die Zusage des US-Präsidenten Barack Obama, die amerikanischen Soldaten nicht so schnell aus Afghanistan abzuziehen wie ursprünglich vorgesehen. Der Ausbau der westlichen Raketenabwehr in Südosteuropa sei übrigens keine Maßnahme gegen Russland, sondern solle Schutz gegen das iranische Raketenprogramm bieten. Zugleich bekannte sich Merkel zu einer schrittweisen Erhöhung des Bundeswehretats. Kürzlich hatte Merkel bereits unter Berufung auf die Verpflichtungen Deutschlands in der NATO eine Verdopplung des Militärhaushalts ins Spiel gebracht und auch Verteidigungsministerin von der Leyen (CDU) machte sich stark für einen „qualitativen“ Ausbau der Bundeswehr, nachdem diese erst fünf Jahre zuvor unter Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) völlig unvorbereitet, unter anderem durch das Aussetzen der Wehrpflicht, drastisch geschrumpft worden war.

Sahra Wagenknecht, Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, warf der Nato Kriegstreiberei vor: Die Militärausgaben der westlichen Allianz lägen demnach 13-mal so hoch wie die russischen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter fügte hinzu, man könne nicht jedes russische Manöver mit einem Nato-Manöver beantworten. Zudem schüre die Nato die Spannungen mit dem beschlossenen Raketenabwehrsystem. „Das Verhältnis zu Russland ist so schlecht wie seit dem Kalten Krieg nicht mehr.“

Putin-Steinmeier
Außenminister Steinmeier (rechts hier mit dem russischen Präsidenten Putin) warnte wiederholt vor einem „Rückfall in eine neue, alte Konfrontation“.

Die Fraktionschefs von SPD und Union, Thomas Oppermann und Volker Kauder, wiesen die Kritik an der Nato zurück und betonten den rein defensiven Charakter des Bündnisses. Was eine politische Lüge aller erster Güte ist, wenn man die völkerrechtlich höchst fragwürdigen Militärinterventionen (oder Attacken) der NATO auf Staaten im Nahen Osten oder zuvor in Jugoslavien bedenkt. Hier gib es nicht um die Friedenserhaltung, sondern wenn überhaupt um Friedensschaffung, welche in ihrer Natur immer offensiv ist. Jedoch plädierte auch Oppermann dafür, nicht mit immer neuen Manövern die Stimmung anzuheizen. Er setzte sich zudem für einen schrittweisen Abbau der EU-Sanktionen gegen Russland ein, wenn es „substanzielle Fortschritte“ bei der Umsetzung des Minsker-Abkommens für die Ostukraine gebe.

Wie ist nun diese jüngste Entwicklung zu beurteilen? Letztlich hat sich durch die Pressekonferenz der Kanzlerin doch nichts geändert, abgesehen von ihrem Ton, der unmittelbar vor dem NATO-Gipfel in Warschau, härter wirkt als sonst. Es besteht kein Zweifel: Die russische Regierung soll unter Druck gesetzt werden, auch von der deutschen Politik, um schließlich erschöpft wieder in die Arme des Westens zu sinken.
Denn dem Westen kann wirtschaftlich nichts an einer engeren Verknüpfung von China und Russland liegen. Die Chancen stehen dabei gut, denn auch das Putin-Regime wird nicht eine absolute Abhängigkeit von der Volksrepublik riskieren, was jedoch in Anbetracht der maßlosen Wirtschaftsschrumpfung in der russischen Föderation die einzige Alternative zur Annäherung an die Westmächte wäre. Russland hat diesen zweiten kalten Krieg bereits verloren, das Regime weigert sich nur bisher, das einzugestehen.

Studie: Langeweile verstärkt Extremismus.

Gelangweilte Menschen neigen im Bestreben, einen Lebenssinn zu wiederzufinden, offenbar stärker zu extremistischen Ansichten. Zu diesem Schluss kommt die irische Publikation Going to political extremes in response to boredom“, welche im „European Journal of Social Psychology“ erschienen ist.

Langeweile veranlasst demnach Menschen zum Versuch, ihrem Leben die Bedeutsamkeit zurückzugeben. Politische Ideologien und im Besonderen das Festhalten an linken oder rechten Werten, kann diesen Personen als Quelle der Bedeutsamkeit dienen. Dementsprechend testeten die Wissenschaftler in drei Studien die Hypothese, ob Langeweile mit einer Verstärkung dieser linken oder rechten Werte einher geht und demnach in einer Extremisierung politischer Orientierungen mündet.

Die erste Studie habe demnach gezeigt, dass experimentell induzierte Langeweile zu stärker extremistischen Sichtweisen führte. In dieser Studie hatten die Forscher knapp 100 Probanden ins Labor in Irland gebeten, wo sie angeben sollten, ob sie eher linksliberal oder eher konservativ eingestellt waren. Dann wurde einer Hälfte der Probanden eine langweilige Fleißarbeit zugeschrieben, während der anderen eine interessantere Tätigkeit zugeteilt wurde. Das Ergebnis dieser Stichprobenstudie: Jene, die sich gelangweilt hatten, gaben am Ende des Experiments tendenziell extremere Einstellungen an.

Die zweite Studie wies laut der Publikation darauf hin, dass Menschen, die schnell gelangweilt würden, stärker zu extremen Orientierungen neigen. Für diese Studie wurden rund 860 Iren befragt. Die dritte Studie habe schließlich offenbart, dass die relativ extremen politischen Einstellungen einer Suche nach Bedeutung zugeschrieben werden können. „Langeweile motiviert dazu, etwas an seiner Situation zu ändern“, erklären Van Tilburg und Igou den Befund. Und ein möglicher Weg sei, durch extremere Gedanken seinem Leben mehr Sinn einzuhauchen. „Man sucht sich etwas, das einem das Gefühl von Sinnhaftigkeit verschafft“, so die Forscher.

Langeweile sei jedoch, so betonen die Wissenschaftler nur einer von vielen Faktoren, um Extremismus zu erklären, wie gewichtig er ist, müsse erst noch erforscht werden, heißt es.

Hysterie und Eigenlob um #NeinheisstNein – Oder warum dies kein gutes Gesetz ist.

Politiker feiern sich naturgemäß gern selbst, eine gewisse Neigung zum Egozentrismus ist schließlich Voraussetzung für einen Job in der Öffentlichkeit. Selten aber hatten PolitikerInnen so wenig Grund zur Selbsthuldigung wie bei der einstimmigen Verabschiedung der am Donnerstag im Bundestag abgestimmten Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nicht nur, weil Teile dieser Gesetzesverschärfung höchst bedenklich sind, sondern auch weil die Teile, die dringend notwendig sind, viel zu spät kommen.

Die wichtigsten Punkte des neuen Sexualstrafrechts in Kürze.

Grundsatz „Nein heißt Nein!“ wird ins Gesetz aufgenommen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, droht Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, die sich über den „erkennbaren Willen einer anderen Person“ hinwegsetzen.

Der „Grapschparagraph“ wird eingeführt. Das unerwünschte sexuelle Berühren soll künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können. Dafür wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt.

Neue Regelung zu „Straftaten aus Gruppen“. Künftig sollen alle Mitglieder einer Gruppe bestraft werden können, wenn von einzelnen Gruppenmitgliedern sexuelle Übergriffe ausgegangen sind.

Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Künftig gehören Verurteilungen nach dem neuen Sexualstrafrecht zu den möglichen Ausweisungsgründen.

Kein Grund zu feiern!

Warum die so viele Bundestagsabgeordnete wie die Grünenpolitikerin Katrin Göring-Eckardt das Gesetz derartig feiern, ist unbegreiflich, sollte ihnen doch bewusst sein, dass der wichtigste Teil des Gesetzes, der unter dem klangvollen Motto „Nein heißt Nein!“ steht, letztlich nur die längst überfällige Ratifizierung der schon 2011 vom Europarat beschlossenen Istanbul-Konvention, in der auch der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ bereits enthalten war, die aber durch deutschen Konservatismus und wohl auch durch einen gewissen systemischen Sexismus in der Politik bisher in der Bundesrepublik nicht umgesetzt wurde, ist. Hier wird dementsprechend etwas gefeiert, das prinzipiell schon vor fünf Jahren beschlossen wurde und hätte umgesetzt werden müssen! Bisher sah man dazu jedoch im Justizministerium keinen Bedarf.

Erst im vergangenen Jahr beschloss Justizminister Heiko Maas, man müsse die Gesetzgebung zum Vergewaltigungstatbestand verschärfen. In der daraus entstandene Gesetzesänderung sah jedoch den Grundsatz der Istanbul-Konvention zunächst nicht vor. Das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz dagegen enthält diese wichtige Regelung zwar, entstand jedoch aus einem blinden, der Kölner Silvesternacht folgenden Aktionismus. Der an dieser Stelle deshalb entschuldbar ist, weil er zum richtigen Ergebnis führte.

Nein heißt Nein!

Was bedeutet nun eigentlich der Grundsatz „Nein heißt Nein!“? Wenn jemand in irgendeiner Weise äußert, dass Geschlechtsverkehr nicht gewünscht ist, eine andere Person aber diesen jemand dennoch zum Sex zwingt, so ist dies eine Vergewaltigung. So viel ist jedem Menschen mit gesundem Verstand klar, dem deutschen Strafrecht jedoch bisher nicht. Damit eine Tat nach derzeitigem Recht als Vergewaltigung gewertet wird, muss entweder der Täter deutlich Gewalt angewendet haben, um sein Opfer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, oder das Opfer muss sich erkennbar körperlich gewehrt haben. Wer ein bisschen etwas von den psychologischen Wirkmechanismen bei sexuellem Zwang versteht, wird feststellen, dass diese Auffassung völlig daneben liegt. Oft genug kommt es zu erzwungenem Sex, bei dem das Opfer sich aufgrund körperlicher Unterlegenheit, psychischem Zwang, Abhängigkeit vom Täter, oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sieht, körperlichen Widerstand zu leisten.

Diese Verschärfung der Gesetzeslage kann also als sinnvoll betrachtet werden, fragt man sich doch als gesunder Mensch eher, warum die Rechtslage nicht längst schon genau so lautet. Bisher haben übrigens 21 Staaten die sogenannte Istanbul-Konvention ratifiziert.

Der Grapschparagraph.

Ähnliches ist zur Einführung des Straftatbestandes der „sexuellen Belästigung“ zu sagen. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht fragten sich viele, wie es denn sein könne, dass es nicht strafbar sei, Frauen ungefragt an die Oberweite zu grapschen. Eine durchaus berechtigte Frage, die ihre Antwort im oben erwähnten systemischen Sexismus der Politik findet: Eine von konservativen Männern dominierte Politik hatte einfach bisher kein Problem darin gesehen, der Sekretärin hin und wieder mal auf den Hintern zu klatschen. In der Welt der Männer gilt dies schließlich als Kompliment. Wenn derlei Handlungen bisher angezeigt wurden, sind sie in der Regel juristisch als „Beleidigung“ behandelt worden, während für den Tatbestand der „sexuellen Nötigung“ mindestens der erklärte Unwillen des Opfers notwendig ist. Auch diese Änderung kann dementsprechend als sinnvoll erachtet werden.

Männer müssen aufgrund dieses Gesetzes nun jedoch auch nicht in Panik ausbrechen, sie könnten massenweise angezeigt werden, sobald sie, zum Beispiel auf einer Tanzveranstaltung, mit Frauen in Berührung kommen. Einzig Handlungen, die zur Belästigung geeignet sind, nicht aber solche Berührungen sein, die „nur Interesse, Verwunderung oder Vergnügen auslöst“, sollen dadurch strafbar werden.

Verfassungsrechtlich höchst bedenklich: „Sexuelle Straftaten aus Gruppen“.

Viel bedenklicher dagegen ist der dritte Part der Gesetzesänderung, die von sexuellen Straftaten aus der Gruppe heraus handelt und eine direkte Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht 2016 ist. Künftig sollen demnach alle Mitglieder einer Gruppe bestraft werden können, wenn von einzelnen Gruppenmitgliedern sexuelle Übergriffe ausgegangen sind. Gesetzesänderungen dieser Art sind es, die am besten zeigen, dass blinder Aktionismus in der Politik nichts zu suchen hat! Das deutsche Strafrecht arbeitet nach einer Art Individualprinzip: Bei Gruppenstraftaten muss vor Gericht grundsätzlich die Schuld jedes einzelnen abgewogen werden. Dem widerspricht diese Gesetzesänderung fundamental. Einige Politiker haben zu diesem Teil der neuen Sexualstrafgesetzgebung deshalb richtigerweise schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. So meinte die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast: „Wer selber keine Sexualstraftat begeht, kann und darf nicht wegen einer Sexualstraftat verurteilt werden. Das widerspricht dem Schuldprinzip, auf dem unser gesamtes Strafrecht aufbaut.“ Recht hat sie, und stimmte doch für das Änderungspaket.

Bedenkt man die Implikation des Gesetzes, dass nun jemand für eine Straftat belangt werden kann, die er gar nicht begangen hat, sieht plötzlich die einstimmige Bundestagsentscheidung, die Frau Göhring-Eckardt trotz der Bedenken, die aus ihrer eigenen Fraktion kamen, so feiert, gar nicht mehr so huldigungswürdig aus. Vor allem von der Linkspartei wäre ein Widerstand gegen diese Änderung Pflicht gewesen. Auch warum die Grünen, die öffentlich die schärfsten Bedenken äußerten, dieses Gesetz mit tragen, ist völlig unverständlich. Ein Gesetz, dass es ermöglicht Unschuldige für die Taten anderer zu bestrafen, ist niemals ein gutes Gesetz, wobei es hier letztlich auf die Auslegungen der Gerichte ankommen wird. Letzten Endes kann es hier zur Umkehr der Unschuldsvermutung kommen, dem zentralen Prinzip eines fortschrittlichen Strafrechts.

Wir haben bei den Bundestagsfraktionen nachgefragt, wie es trotz aller Bedenken aus den Fraktionen und aus dem Justizministerium dazu kommen konnte, dass dieser Änderung einstimmig zugestimmt wurde. Bisher erhielten wir keine Antwort, wir werden berichten, sobald dem so ist.

Verschärfung des Aufenthaltsrechts.

Auch dieser Teil des Gesetzespakets ist umstritten, erlaubt es doch prinzipiell die Ausweisung eines Ausländers aus Deutschland für eine Handlung, die bisher nicht strafbar war. Schon im Frühjahr hatte die Große Koalition beschlossen, dass künftig ausgewiesen werden kann, wer wegen Körperverletzung, Sexualdelikten, Eigentumsdelikten und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, sofern diese Taten mit Gewalt und schweren Drohungen verbunden waren. Die Frage, inwieweit eine derartige Gesetzgebung insbesondere auf nach dem Asylrecht Bleibeberechtigte anzuwenden ist, wird dabei scharf diskutiert. Öffentlich bedauerte dementsprechend die Parteichefin der Linken, Katja Kipping, dass es die Sexualstrafrechtsverschärfung „leider nur im Paket“ mit der Verschärfung des Aufenthaltsrechts gegeben habe. Ein Gesetz zu kritisieren, für dessen Einführung man am selben Tag noch selbst votiert hat, ist mindestens mutig, der Glaubwürdigkeit Kippings dürfte ein solches Verhalten jedenfalls nicht zuträglich sein.

Die Hysterie der Antifeministen.

Unter #neinheisstnein twittert Deutschland heute über die Erweiterung des Sexualstrafrechts. Was die einen, inklusive des attestierten Sexisten Volker Kauder, etwas zu überschwänglich als „grandiosen Erfolg“ feiern, verurteilen die allgegenwärtigen Antifeministen selbstverständlich als das unselige „Werk der Feminazis!“. Und natürlich kritisieren sie dabei die falschen Punkte. An dieser Stelle sei ein kleiner Tipp geäußert, wie man einen Sexisten sehr einfach erkennt: Sollte jemand unter #neinheisstnein irgendwelche Sprüche publiziert haben, die implizieren, er halte gar nichts von dieser Regelung, so ist er ein Sexist. So einfach kann es sein. Lassen Sie sich hier auch nicht von irgendwelchen komplizierten Fallkoinstrukten täuschen, die diese Leute gerne verwenden, um alle anderen Lügen zu strafen.

Aber tatsächlich finden sich im Netz offenbar abertausende, denen das Konzept Sex nur mit solchen Personen zu haben, die dem auch zustimmen (können), fremd ist. Im Deutschen gibt es dafür den Rechtsbegriff der Einvernehmlichkeit, im Englischen das viel schönere (und kürzere) Wort Consent. Dies sollte doch im 21ten Jahrhundert ein etabliertes und akzeptierbares Konzept sein, oder nicht?

Obgleich die Mehrzahl der widerwärtigsten Antifeministen-Tweeds am Donnerstag von männlichen Hysterikern stammten, zeigten es übrigens auch genug Frauen, die mit dem Konzept so gar nichts anfangen können, was einmal mehr zeigt, dass Sexismus kein männliches Problem ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass diesen Frauen von Kindesbeinen auf die Auffassung der Männer, die Frau habe die Pflicht, ihren Mann zu befriedigen, eingedroschen wurde?

Besser so als gar nicht?

Das juristische Problem der Kollektivschuld wird in den Massenmedien kaum behandelt, vielleicht weil es zu komplex, zu abstrakt wirkt, um es ausreichend zu beleuchten. Stattdessen wird immer wieder so getan, als sei das Prinzip der Einvernehmlichkeit ein völlig revolutionäres Konzept. Auch das ist ein Beispiel von systemischem Sexismus!

Wie ist nun dieses Gesetzespaket aber insgesamt objektiv zu beurteilen?

Obgleich es aus einem politischen Aktionismus heraus entstanden ist, der zu gefährlichen Fehlentscheidungen führen kann, sind die Änderungen weitgehend notwendig und wichtig, aber auch völlig verspätet! Die Einführung der Kollektivschuld bei Sexualstraftaten dagegen kann ohne weiteres als eine der angesprochenen Fehlentscheidungen gewertet werden. Ein „besser so als gar nicht“, wie es offenbar von den parlamentarischen Kritikern dieses Gesetzesfragments vertreten wird, kann es hier also nicht geben: Die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung dürfen nicht unterhöhlt werden, auch nicht um Sexualstraftaten ahnden zu können! Man stelle sich einmal vor, aus einer Gruppe von fünf Menschen würde einer einen Diebstahl begehen, da käme ja auch niemand auf die absurde Idee, alle fünf für die Tat des einen zu bestrafen.

Demnach ist dies trotz aller positiven Implikationen kein gutes Gesetz!