Politische Krisen in der Türkei: Anzahl türkischer Asylsuchender steigt rasant.

Berlin. Angesichts der wachsenden Terrorgefahr und politischen Unsicherheit in der Türkei beantragen offenbar immer mehr Türken Asyl in Deutschland.

Im ersten Halbjahr 2016 sei demnach die Zahl fast schon so hoch wie im gesamten Jahr 2015, berichtete der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Behörde habe von Januar bis Juni 1719 Anträge von Türken registriert, während es im kompletten Vorjahr 1767 waren. Informationen über die Entwicklung seit dem Putschversuch Mitte Juli, der in einer weiteren Einschränkung der Freiheitsrechte sowie in einer Welle politisch motivierter Entlassungen und Verhaftungen durch das autokratische Erdogan-Regime, mündete, liegen bisher nicht vor. Es darf aber wohl getrost darüber spekuliert werden, dass die jüngsten Ereignisse zu einem weiteren anschwellen der Fluchtbewegung aus der Türkei führen wird, wobei unter insgesamt 396.947 gestellten Asylanträgen im ersten Halbjahr, der Anteil der Türken trotz des rasanten Anstiegs kaum ins Gewicht fällt.

Dem Bericht zufolge kämen die meisten türkischen Asylbewerber kommen aus den Kurdengebieten im Südosten der Türkei. Dort gibt es regelmäßig Gefechte zwischen der Armee und Rebellen der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Ihre Chancen auf Asyl in Deutschland seien jedoch gering, die Anerkennungsquote sei gesunken, hieß es weiter.

Für viele Flüchtlinge aus den umliegenden islamistischen Diktaturen gilt die Türkei als verhältnismäßig sicher. Zuletzt wurde allerdings auch eine Zunahme der Gewalt auf LGBT-Personen bekannt, die mit einer zunehmenden Re-Islamisierung des Landes einhergeht. So wurde Ende Juli offenbar ein schwuler syrischer Flüchtling von Unbekannten enthauptet. Unklar ist derzeit, ob queersexuelle Personen aus der Türkei Anrecht auf Asyl in europäischen Ländern hätten, allerdings wiesen griechische Behörden bereits im Juni einen schwulen Asylbewerber in die Türkei aus.


Anmerkung der Redaktion: Wir werden letzteres bei den zuständigen Stellen anfragen und die Antworten nachreichen, sobald sie uns erreichen.

Vom Ende der Hoffnung: Die Türkei ist für die LGBT-Community kein sicheres Land.

Istanbul (Türkei) Zwischen den Meldungen aus der Türkei, die sich mit dem gescheiterten Putschversuch von Mitte Juli befassen, ging de Meldung über eine Tragödie, die emblematisch zeigt, wie viel weniger sicher das Land mittlerweile ist völlig unter: Offenbar wurde in Istanbul eine schwuler syrischer Flüchtling enthauptet.

Dies geht aus türkischen Medienberichten hervor. Die verstümmelte Leiche des homosexuellen Syrers soll demnach am 25. Juli im Bezirk Yenikapi entdeckt worden sein. Zwei Tage zuvor habe das Opfer, Muhammed Wisam S., seine Wohnung in einem muslimisch geprägten Stadtteil verlassen. Festnahmen oder behördliche Erklärungen zum Ermittlungsstand hätte es noch keine gegeben, berichten Bekannte des Getöteten, der sich offenbar sei rund einem Jahr in der Türkei aufhielt.

 Ein Mitbewohner des Syrers sagte dem türkischen LGBT-Magazin »KaosGL«, Wisam sei schon früher Opfer von  homophoben Übergriffen geworden. Eine Gruppe von Männern hätte ihn außerdem vor Monaten entführt und in einem Wald sexuell misshandelt. „Wir beschwerten uns bei der Polizei, doch nichts passierte“, erklärte der Mitbewohner. Queere Freunde von Wisam beklagten gegenüber dem Magazin weiterhin, mittlerweile sei selbst die bisher relativ progressive – und weltoffene – Metropolregion Istanbul für LGBT-Personen nicht mehr sicher: „Es ist egal, ob du Syrer oder Türke bist, wenn du hier schwul bist, wirst du angegriffen“, so eine Bekannte. „Sie wollen Sex und wenn du nicht mitmachst, wird es gefährlich.“
Zur letzten Aussage sei – für LeserInnen, denen hier ein berechtigtes Stirnrunzeln nicht ausbleibt – erklärt, dass homophobe Anschläge nicht selten sexuelle Demütigungen und Übergriffe auf das Opfers einschließen, was weniger mit der sexuellen Neigung des Täters, als mit dem Versuch das Opfer zu beschämen einhergeht. Besonders bei Gruppenvergehen kommt dieses Verhalten häufig vor.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) bevorzugt zwar nach eigenen Angaben LGBT-Flüchtlinge bei der Ausreise in Drittstaaten, der Bearbeitungsprozess würde aber dennoch im Durchschnitt bis zu zwei Jahre dauern. Auch die türkische „Vereinigung zur Solidarität mit Asylsuchenden und Migranten“ (ASAM) hat sich offiziell dem Schutz von sexuellen Minderheiten verschrieben, kann jedoch laut Betroffenen kaum etwas ausrichten. „ASAM und die UN machen nichts für uns“, sagte der Mitbewohner von Wisam. „Wir können uns nur selber verteidigen.“ Diese Auffassung wiederum, die bei LGBT-Menschen in der Türkei zunehmend verbreitet ist, öffnet der Selbstjustiz wiederum Tür und Tor, was die Lage nur weiter destabilisiert.

Auch sprechen Fakten gegen die Einlassung der ASAM, so wurde erst im Juni aus Griechenland ein schwuler syrischer Flüchtling in de Türkei abgeschoben. Seine Erklärung, er würde von Anhängern des Islamischen Staates bedroht, wäre nicht glaubwürdig, sagten die Richter. In Istanbul hätte er darüber hinaus für zwei Jahre ohne Probleme gelebt – eine Aussage, die an Zynismus kaum zu überbieten ist, betrachtet man die sich stetig verschlechternde Sicherheitslage in dem muslimisch geprägten Land.

Nach Auffassung der griechischen Gerichte handelt es sich bei der Türkei trotzdem um ein „sicheres Herkunftsland“ – auch für sexuelle Minderheiten. „KaosGL“ registrierte jedoch allein im vergangenen Jahr fünf Morde und 32 Anschläge, die als „Hassverbrechen“ gegen Angehörige sexueller Minderheiten gerichtet waren.

Nun steht die zunehmend schwierige Sicherheitslage zwar nicht im direkten Zusammenhang mit der vom Erdogan-Regime vorangetriebenen Autokratisierung der Türkei nach dem Putschversuch im vergangenen Monat, betrachtet man jedoch ein größeres Bild, nämlich die Islamisierung des einst säkularen Mittelmeerstaates, so ist durchaus ein Zusammenhang zwischen beidem zu erkennen. Besonders tragisch ist dabei, dass für viele LGBT-Personen die Türkei bislang als „Sprungbrett“ in de Westen fungierte, wenn sie aus islamistischen Regimen wie Saudi-Arabien, den Bereinigten Arabischen Emiraten, Qatar oder dem Iran flohen, wo Homosexualität – unter Umständen unter Androhung der Todesstrafe – verboten ist, während die türkische Gesetzgebung zwar konservativ ist, homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen aber nicht unter Strafe stellt.

Wenn sich nun die Sicherheitslage für die LGBT-Community in der Türkei derart drastisch verschlechtert, bedeutet dies für viele Trans- und Homosexuelle in den umliegenden Diktaturen daher ein Ende der Hoffnung auf ein freies Leben.

Wir Deutschen zahlen für ganze türkische Dörfer die Krankenversicherung mit! Oder?

Rund 500.000 türkische Arbeitnehmer in Deutschland können derzeit ihre nächsten in der Türkei lebenden Angehörigen über die Deutschen Krankenversicherungen kostenfrei mitversichern. Rechte halten das für ungeheuerlich. Trotz leerer Kassen, würden „ganze Dörfer“ mitversichert, heißt es da beispielsweise. Ist das wirklich so?

Unter dem Titel „Deutsche Krankenkassen zahlen für türkische Angehörige in der Türkei mit“ veröffentlichte die „Epoch Times“, ein boulevardeskes Online-Medium, dass bei der „neuen Rechten“ – warum auch immer – zur Standardlektüre zu gehören scheint, schon im November vergangenen Jahres einen provokativen – und beschämend schlecht recherchierten – Artikel zum „Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen“. Im Zuge der derzeitigen politischen Situation in der Türkei und der bilateralen Spannungen zwischen der deutschen und der türkischen Regierung, wurde der Artikel nun aktualisiert und – von Rechtsextremen – wieder aus dem Sumpf der verdienten Vergessenheit hervor gezogen.

Der Artikel, der vor allem aus Zitaten der rechtsextremen Seite „Journalistenwatch“ sowie aus Gesetzesauszügen besteht, suggeriert, wobei dies infamerweise in einem (unkommentierten) Zitat von „Journalistenwatch“ behauptet wird: „Die Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen widerspricht dem Gleichstellungsgrundsatz und stellt uns Deutsche erheblich schlechter als in Deutschland lebende Türken.“ Dieser Vorwurf gegen das Abkommen wurde schon in einer – erfolglosen – Petition 2011 vorgebracht. Die Petition, die von einem gewissen A. Weber kurz vor einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge vorgebracht wurde, fand 2011 rund 11.000 Unterstützer. Der Bundestag befasste sich mit dem Thema, eine Änderung des Abkommens wurde jedoch nicht für nötig erachtet und zunächst wurde es wieder still um das Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen.

Nun jedoch, da Rechte wie Linke ein gewisses Türken-Bashing, aufgrund der Unterstützung des Erdogan-Regimes durch einen großen Teil der in Deutschland lebenden Türken, für gerechtfertigt halten, scheint die Debatte wieder aufzuflammen, ob dieses Abkommen Deutsche und Türken ungleich behandelt – und wenn ja, ob es dennoch gerechtfertigt ist.

Die enorme Empörung der Rechten – sowie der „Epoch Times“ – jedenfalls ist völlig ungerechtfertigt, handelt es sich bei dem Abkommen doch in erster Linie um eine Familienversicherung, wie sie in Deutschland durchaus üblich ist. So können auch Deutsche über gesetzliche wie private Krankenversicherungen ihre Ehepartner sowie ihre Kinder mitversichern, sofern diese nicht berufstätig sind. Das Abkommen sieht dementsprechend vor, dass in der Türkei lebende nahe Familienangehörige eines in Deutschland krankenversicherten Arbeitnehmers mitversichert sind. Zwar sind damit insbesondere Ehepartner und Kinder gemeint, aber – und das ist der Unterschied zur „normalen“ Familienversicherung – auch Eltern dürften mitversichert werden, sofern diese nicht berufstätig sind. Der zweite Unterschied besteht darin, dass sich die Angehörigen türkischer Versicherter im Ausland befinden.

Eine Ungleichbehandlung liegt also tatsächlich vor! Um nun diese scheinbare Ungerechtigkeit verstehen zu können, muss man sich in die Zeit zurückversetzen, aus der die Regelung stammt: Die Regelung ist 1964 in einer Zeit entstanden, als die Bundesrepublik aufgrund des Arbeitskräftemangels im Zuge des „Wirtschaftswunders“ – nach dem Bau der Mauer und der Schließung der deutsch-deutschen Grenze – massiv um türkische Gastarbeiter warb und als Lockmittel gute soziale Standards auch für die in der Heimat verbleibenden Angehörigen versprach.

Aber auch heute sei die Regelung laut Arbeitsministerium schon deshalb noch immer zeitgemäß, weil sie verhältnismäßig kostengünstig sei. In einem Informationsblatt heißt es: „Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht nach Deutschland nachzuziehen bzw. hier zu wohnen, Gebrauch machen.“ Was daran liegt, dass Behandlungskosten in deutschen Kliniken um ein Vielfaches höher als in der Türkei sind, weshalb es für die deutschen Krankenversicherungen sogar ein finanzieller Vorteil ist, wenn möglichst viele mitversicherte Angehörige in der Türkei – oder anderen Staaten, mit denen es ähnliche Abkommen gibt – leben. Auf diesen Faktor weist auch die „Epoch Times“ kurz hin, gegen Ende des ansonsten reißerischen Beitrags – und wiederum nur in Form eines Zitates vom Spiegel unter der Zwischenüberschrift „2011 greift der Spiegel das Thema auf“.

Warum in dem Artikel der „Epoch Times“ so massiv mit Zitaten gearbeitet wird, dürfte klar sein: Im einen Fall will man nicht als Medium gelten, dass rechtsextreme Propaganda verbreitet, durch den Kniff, ein Zitat von „Journalistenwatch“ zu verwenden, will der Autor des Textes – der den Artikel nicht unter seinem Namen veröffentlichte – eine gewisse Unverbindlichkeit herstellen. Im anderen Falle (das Spiegel-Zitat) soll durch den kurzen Auszug aus einem anderen Medium, namentlich dem Spiegel, Ausgewogenheit suggeriert werden. Mediale Propaganda für Anfänger.

Über die Anzahl der auf diese Weise mitversicherten Türken weiß übrigens die zuständige „Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland“ nichts zu berichten. Was daran liegt, dass die deutschen Sozialversicherer einen monatlichen Pauschalbetrag mit der türkischen Krankenversicherung aushandeln, um nicht jeden einzelnen Behandlungsfall aufwendig abzurechnen. Diese Pauschale wird – abhängig von den durchschnittlichen Behandlungskosten in der Türkei pro versichertem Arbeitnehmer in Deutschland (derzeit rund 500.000) und unabhängig von der Zahl der anspruchsberechtigten Familienangehörigen bezahlt. Es spielt dementsprechend finanziell kaum eine Rolle, ob nur Ehepartner und Kinder, oder auch Eltern mitversichert werden.

Vagen Schätzungen zufolge nahmen zuletzt etwa 35.000 in der Türkei lebende Angehörige von Türken in Deutschland die Privilegien aus dem Abkommen in Anspruch. Der Kostenanteil liegt – gemessen am gesamten deutschen Gesundheitssystem – bei jährlich rund 0,01 Prozent.

Übrigens betont das Arbeitsministerium, dass es sich bei dem deutsch-türkischen Abkommen nicht um eine Besonderheit handelt, vielmehr seien solche Verträge internationaler Standard. Teil des Abkommens sei demnach auch der Versicherungsschutz deutscher Touristen oder der von Auslandsrentnern in der Türkei, wie er in solchen Vereinbarungen üblich sei.

Schon 2003 – auch das weiß die „Epoch Times“ zu berichten- wurde das „Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen“ hinterfragt: Der damalige Rechtsaußen-Abgeordnete der CDU Martin Hohmann befragte damals die Bundesregierung diesbezüglich. Unter anderem wollte der Parlamentarier, der später wegen einer antisemitischen Rede aus der Partei ausgeschlossen wurde, wissen, wie viele Familienangehörige von dem Abkommen Gebrauch machten und wie viel das gekostet habe. Die Antwort hat sich seither kaum verändert: Wie viele Personen die Privilegien in Anspruch nehmen, sei nur schwer schätzbar, finanziell aber lohne sich das Abkommen, weshalb man keinen Handlungsbedarf sehe.

Netzwerk von Juristen und Journalisten ruft zu Kundgebung gegen das türkische Regime auf.

Berlin. Durch die „Säuberungen“ im Nachgang des gescheiterten Putschversuchs in der Türkei Mitte Juli sehen sich immer mehr Berufsgruppen in der Türkei bedroht – wurden doch bislang mehr als 60.000 Personen aus dem Bildungssystem, der Verwaltung, der Judikative und den Medien entlassen sowie mehr als 18.000 Menschen verhaftet. Das „Grundrechtekomitee“, eine Vereinigung kritischer JuristInnen ruft deshalb für den 3. August ab 14 Uhr zu einer Demonstration gegen das türkische Regime vor dem Bundeskanzleramt in Berlin auf.

„In der Türkei wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten,“ heißt es im Aufruf zu der „Gemeinsamen Kundgebung von Richtern, Anwälten, Staatsanwälten und Bürgerrechtlern vor dem Bundeskanzleramt“.

Durch die Verhaftung und Entlassung von tausenden ihrer Kollegen, litten demnach nicht nur die direkt Betroffenen stattdessen treffe die fehlende Unabhängigkeit der Justiz jeden, Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen.

Hinter der Kundgebung in Anbetracht des Vorgehens der türkischen Staatsführung nach dem versuchten Militärputsch, stehen laut den Veranstaltern zehn Organisationen von Anwälten, Staatsanwälten, Richtern und Bürgerrechtlern.

Anlässlich der Kundgebung sollen Erklärungen verlesen werden, welche die aktuelle Situation der verschiedenen verfolgten, suspendierten und verhafteten Berufsgruppen wie verdeutlichen. Auch sollen den Anwesenden Interviewpartner aus den jeweiligen Berufsgruppen zum Gespräch zur Verfügung stehen.

Zu den Zielen der Kundgebung zählt unter anderem eine Verhinderung beziehungsweise eine Rückabwicklung des „Flüchtlingsdeals“ mit der Türkei: „Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in der Türkei darf es keinen Deal mit der türkischen Regierung über Menschenrechte – auch nicht mit den Menschenrechten von Flüchtlingen – geben.“

Die zehn Organisationen wollen weiterhin die Bundesregierung in einer gemeinsamen
Erklärung dazu auffordern, einen „sofortigen Abschiebestopp für die Türkei zu erlassen“, sich für ein Ende der Willkür und der „politisch motivierten Verhaftungen, Entlassungen oder Suspendierungen in der Türkei einzusetzen, und die Wiederherstellung der richterlichen Unabhängigkeit und der freien Berufsausübung von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen und die Freiheit der Medien in der Türkei einzufordern.

Zentralisierung der Türkei: Edogan will Kurdenprovinzen „unter Kontrolle“ bringen.

Außerordentlicher Zentralismus ist ein Merkmal der meisten Diktaturen, dementsprechend versucht das türkische Regime die Autonomie der Kurdenprovinzen im äußersten Südosten des Landes zu beschränken, indem es zwei Kurdenprovinzen neue, „militärisch leichter zu verteidigende“ Hauptstädte gibt.

Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am Dienstag vorgelegt wurde. Ein Sprecher der islamistischen Regierungspartei AKP bestätigte auch, dass damit die abgelegenen Kurdenprovinzen stärker unter die Kontrolle der Zentralregierung gebracht werden.

Geplant ist, den Regierungssitz der Provinz Hakkari von der im Gebirge an der Grenze zum Iran und Irak gelegenen gleichnamigen Stadt nach Yuksekova im Flachland zu verlegen. In der weiter westlich gelegenen Provinz Sirnak soll die gleichnamige Hauptstadt durch Cizre an der syrischen Grenze ersetzt werden. Auch hier liegt die neue Hauptstadt im Flachland und nicht mehr im Gebirge. Auch die Namen der Provinzen und der bisherigen Hauptstädte sollen geändert werden.

Die pro-kurdische Oppositionspartei HDP, die bei der Wahl im November alle sieben Parlamentssitze in der Region gewann, kritisierte das Vorhaben als Racheakt. Seit dem Zusammenbruch eines Waffenstillstands zwischen der Zentralregierung und kurdischen Extremisten vor einem Jahr sind bei Kämpfen Tausende Menschen getötet worden.

Das Vorhaben kann aber nicht nur als blanker Racheakt, sondern eben auch als weiterer Schritt im Bestreben der AKP, die Türkei in eine zentralistisch-islamistische Präsidialdiktatur umzubauen, verstanden werden. Zuletzt hat das Regime den gescheiterten Militärputsch genutzt, um politische Gegner der staatlichen Verwaltung, in der Armee sowie im Justizsystem zu beseitigen. Den Säuberungen waren insgesamt zehntausende Personen zum Opfer gefallen, die aus dem Dienst entlassen, verhaftet und nach einigen Berichten teilweise gefoltert wurden. Auch die Wiedereinführung (und nachträgliche Anwendung!) der Todesstrafe für die Putschisten brachte das Regime bereits ins Spiel.

Schon zu Beginn seiner politischen Karriere hatte der heutige Präsident der Türkei, Recep Tayyip Erdoğan, angekündigt, die Demokratie zugunsten eines islamischen Staatssystems überwinden zu wollen, wofür er zu zehn Monaten Haft und lebenslangem Politikverbot verurteilt wurde.

Des einen Terror ist es andern Glück – der spanische Tourismusboom.

Madrid (Spanien). Während der Juli für die türkische Tourismusbranche einen weiteren Abschwung bedeutete, der einher ging mit Terroranschlägen, einem Putschversuch und der Entdemokratisierung des Mittelmeer Landes, profitierte die spanische Wirtschaft von einem Boom des Tourismusgewerbes, der auch zur Erholung der Arbeitslosenzahlen beiträgt.

Die Zahl der Erwerbslosen fiel daher im seit jeher stark vom Tourismusgeschäft geprägten Juli um 2,23 Prozent auf 3,86 Millionen, wie das Arbeitsministeriums des krisengeschüttelten Landes am Dienstag bekannt gab. Das ist der stärkste Rückgang in einem Juli seit 1997. Wobei es auf der iberischen Halbinsel regelmäßig in den Sommermonaten tourismusbedingt zum Sinken der Arbeitslosigkeit kommt. Die Reisebranche macht in Spanien rund 16 Prozent der Wirtschaftsleistung aus.

Auch die Lage der Bauwirtschaft und in der Industrie hellte sich im Vormonat auf und die  Wirtschaft wächst nach einer tiefen Rezession mittlerweile wieder kräftig. Ergänzt wird der Aufschwung zusätzlich durch eine Zunahme des Binnenkonsums der Spanier.

Der unerwartete Boom der Tourismusbranche ist vor allem das Geschäft mit den Urlaubern, die aus Furcht vor Anschlägen Reiseziele wie die Türkei, Ägypten und Tunesien meiden. Stattdessen wählten in diesem Jahr zahlreiche Sonnenbader das ebenso warme, aber dem IS fernere Spanien als Reiseziel – auch traditionelle Türkeiurlauber konnte die iberische Tourismusbranche in diesem Jahr gewinnen.

Schon im Frühjahr sank die Arbeitslosigkeit in Spanien auf den niedrigsten Stand seit fast sechs Jahren. Mit 20 Prozent weist das Land allerdings nach Griechenland jedoch immer noch die zweithöchste Arbeitslosenquote aller 28 EU-Länder auf. Außerdem fehlt dem Land derzeit die politische Stabilität: Seit mehr als sieben Monaten hängt die Regierungsbildung in der Luft, ohne dass sich eine tragfähige Mehrheit abzeichnet.

Zwei rechte Demonstrationen in Köln – Eine Pro-Erdogan, eine Contra-Erdogan.

Köln. Im Eilverfahren entschied das Bundesverfassungsgericht am Samstagabend, dass bei der Demonstration von Anhängern des türkischen Präsidenten Erdogan am Sonntag keine Politiker aus der Türkei per Livesteam zugeschaltet werden dürfen. Parallel entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster, dass eine rechtsextreme Gegendemonstration, gegen die es eine Beschwerde der Kölner Polizei gegeben hatte, endgültig ebenfalls stattfinden darf.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Samstagabend einen Antrag der Veranstalter einer Pro-Erdogan-Demonstration auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erlaubnis, Politiker aus der Türkei – wie beispielsweise den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan – live auf einer Großleinwand zuzuschalten, aus formalen Gründen ab. Denn die Vollmacht der Rechtsvertreter der Veranstalter entspreche nicht den gesetzlichen Erfordernissen, wie es hieß. Im Übrigen hätte eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Es sei demnach nicht erkennbar, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen Grundrechte der Demo-Veranstalter verletzt hätten.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen eine Live-Schaltung türkischer Politiker entschieden hatte, hatte der Anmelder der Pro-Erdogan-Demonstration in Köln das Bundesverfassungsgericht angerufen, um diese Entscheidung zu überwerfen. Auf diese Weise hätten doch noch Politiker aus der Türkei per Video zugeschaltet werden können.

Trotz des Live-Schalte-Verbots wird allerdings ein Mitglied der türkischen Regierung bei der Demonstration zugunsten des türkischen Despoten auftreten. Der türkische Sportminister werde sprechen, so Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies am Samstagabend. Einen Auftritt des türkischen Außenministers habe er allerdings verhindern können. Zugleich wies der Polizeipräsident Erdogans Kritik zurück, türkischstämmige Bürger würden in Deutschland in ihrem Demonstrationsrecht eingeschränkt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Erdogan hier auch nur ansatzweise Recht hat.“ Erdogan hatte am Freitagabend in Ankara kritisiert, den Türken in Deutschland und Österreich werde das Recht zu Protesten verwehrt. Bei der Pro-Erdogan-Demo in Köln erwartet die Polizei bis zu 30.000 regimetreue Teilnehmer, des Weiteren wurden vier Gegendemonstrationen angemeldet.

Eine dieser Gegendemonstrationen, ein Demonstrationszug von Rechten gegen die geplante Pro-Erdogan-Kundgebung, wurde nun „in letzter Minute“ vom Oberverwaltungsgericht in Münster endgültig erlaubt. Es wies damit eine Beschwerde der Kölner Polizei zurück, wie ein Sprecher des Gerichts am Samstag bestätigte. Hinter dem ebenfalls für Sonntag geplanten Demonstrationszug steht unter anderem die rechtsextremistische Partei Pro NRW.

Die Polizei befürchtete Ausschreitungen, doch das Verwaltungsgericht Köln sah dafür keine ausreichenden Anhaltspunkte – Die Entscheidung der Kölner Richter wurde nun in zweiter Instanz bestätigt. Dennoch wurden die Polizeikräfte noch einmal aufgestockt: von 2300 auf nunmehr 2700. Er sei „zuversichtlich, dass Köln morgen einen friedlichen Tag erlebt“, sagte Polizeipräsident Mathies mit Blick auf diese massive Präsenz am Samstag.

Im Netz dagegen machten sich am Samstag bereits Spekulationen über etwaige Gewalteskalationen breit: Gerade die Gegeneinander-Demonstrationen zweier rechtsextremer Gruppen sei demnach geeignet, eine explosive Situation herbeizuführen.


Dieser Beitrag ist Teil unserer Sonntagsausgabe „Spartacus am Sonntagmorgen – die Frühstückszeitung“. Lesen Sie hier die komplette Ausgabe.

Ein weiterer Schritt zur islamistischen Präsidialdiktatur: Erdogan übernimmt Kontrolle über Geheimdienst.

Ankara (Türkei). Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan schreitet weiter auf seinem Weg, die einst säkulare und demokratische Türkei in eine islamistische Präsidialdiktatur umzugestalten:  Als nächsten Schritt plant der Despot, den Geheimdienst und alle militärischen Stabschefs unter seine direkte Kontrolle stellen. Im Fernsehsender Al-Haber kündigte er an, dem Parlament ein „kleines Paket“ mit entsprechenden Verfassungsänderungen vorzuschlagen. Gleichzeitig setzte das Regime ihre Verhaftungswelle im Justizapparat fort. 

64 Angestellte des Verfassungsgerichts seien demnach jüngst suspendiert worden, teilte das Verfassungsgericht mit. Sie sollen ihre Arbeit erst wieder aufnehmen können, wenn mögliche Verbindungen zu den Putschisten vom 15. Juli ausgeschlossen seien. Acht weitere Angestellte seien entlassen und bereits am 18. Juli verhaftet worden. Unschuldsvermutung – Fehlanzeige!

Rund 70.000 Menschen in der Türkei haben mittlerweile nach dem gescheiterten Putschversuch des Militärs laut neuesten Zahlen der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu wegen ähnlicher Ermittlungen ihren Job ganz oder vorübergehend verloren. Viele  arbeiteten im türkischen Justizwesen sowie im Gesundheits- und Bildungssektor, wo das Netzwerk des Predigers Fetullah Gülen sehr aktiv sei. Ihm wirft Erdoğan vor, hinter dem Putschversuch zu stecken, wobei er zuletzt seine Anschuldigungen dahingehend änderte, dass auch Gülen nur die Marionette eines „Puppenspielers im Hintergrund“ sei. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass Behauptungen, es gäbe eine große Verschwörung gegen den eigenen Staat durchaus typisch für faschistische Gründungsmythen sind.

Zwar wurden mittlerweile rund 800 Militärkadetten freigelassen, die wegen mutmaßlicher Verbindungen zu den Putschisten in Gewahrsam genommen worden waren, von einer Entspannung der Situation kann jedoch nicht die Rede sein. Die freigelassenen Kadetten, die teilweise minderjährig waren, seien verhört worden, und freigelassen worden, weil keine Fluchtgefahr bestünde, teilte die Staatsanwaltschaft in Istanbul mit.

Derweil treibt Erdoğan auch den Umbau – die Säuberung – der Streitkräfte weiter voran. So erklärte er gegenüber dem Fernsehsender Al-Haber, sämtliche Militär-Akademien des Landes würden geschlossen, stattdessen werde aber eine „Universität für Nationale Verteidigung“ errichtet. Zudem müssten alle Kommandeure des Militärs künftig an den Verteidigungsminister berichten. Ziel des Umbaus sei, die Armee vollständig unter zivile Kontrolle zu bringen – wobei derzeit vieles dafür spricht, dass der Despot die Streitkräfte unter seinen persönlichen Befehl zwingen will.
Den grundlegenden Umbau der Streitkräfte hatte der türkische Präsident schon vor rund einer Woche angekündigt. Die türkische Armee hat seit den Zeiten von Staatsgründer Kemal Atatürk eine herausragende Rolle, gegen deren Willen sich kaum eine Zivilregierung längerfristig halten konnte. Zudem verstand sie sich als Garant für die Trennung von Staat und Religion und geriet damit bereits früher in Konflikt mit dem konservativ-islamisch geprägten Erdoğan, der schon vor 18 Jahren ankündigte, die Türkei zu einem islamischen Staat umbauen zu wollen. Damals war er wegen verfassungsfeindlicher Umtriebe inhaftiert worden, gleichzeitig war dem Konservativen ursprünglich lebenslanges Politikverbot erteilt worden.

Die zügige Reaktion des Regimes auf den gescheiterten Putschversuch von Teilen des Militärs am 15. und 16. Juli, erklären einige Beobachter damit, dass die Regierung von den Putschplänen erfahren und die Aufrührer zum Handeln gezwungen habe. Auch müsste es „schwarze Listen“ mit potentiellen Dissidenten gegeben haben, weshalb derart gezielte Massenverhaftungen möglich gewesen seien.


Dieser Beitrag ist Teil unserer Sonntagsausgabe „Spartacus am Sonntagmorgen – die Frühstückszeitung“. Lesen Sie hier die komplette Ausgabe.

Türkei setzt Menschenrechtskonvention aus – nach französischem Vorbild.

Istanbul (Türkei). Das türkische Erdogan-Regime will nach der Verhängung des Ausnahmezustands die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise aussetzen. Das bestätigte ein Sprecher des Europarats am Donnerstag in Straßburg. Ankara habe den Generalsekretär des Europarats über die Aussetzung nach Artikel 15 der Konvention informiert. Ein solcher Schritt ist in Kriegs- oder Notstandszeiten mit Einschränkungen erlaubt.

Fälle, in denen die Türkei von der Konvention abweiche, werde der Europäische Gerichtshof allerdings in Bezug auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen. Die Türkei gehört dem Europarat mit heute 47 Mitgliedsstaaten als Gründungsmitglied seit 1949 an. Mit dem teilweisen Aussetzen der Menschenrechtskonvention folgt die türkische Regierung de französischen Beispiel: Auch die französische Regierung hatte den Ausnahmezustand mit der Aufweichung der Menschenrechtskonvention verbunden.

Über die Situation in der Türkei sagte Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus: „Das ist kein Ausnahmezustand für das Volk, sondern ein Ausnahmezustand für den Staat.“ Der Staat solle demnach befähigt werden, effektiver gegen etwaige innere Bedrohungen vorzugehen. „Dass Versammlungen und Demonstrationen verboten werden und Menschen nachts nicht auf die Straße gehen dürfen oder dergleichen, wird es niemals geben. […] Von persönlichen Rechten, von Grundrechten wird kein Schritt abgewichen.“ Kurtulmus wiederholt damit das Versprechen Erdogans, „von der Demokratie keinen Schritt“ abweichen zu wollen. Eine Aussage des Demagogen, die skeptisch betrachtet werden darf, sind doch binnen einer Woche seit dem gescheiterten Putsch mehr als 8500 Menschen festgenommen worden.

Am Dienstag hatte die Regierung unter Staatschef Recep Tayyip Erdogan zudem mehr als 15.000 Beamte im Bildungsministerium suspendiert. Des Weiteren forderte sie knapp 1600 Dekane privater und staatlicher Universitäten zum Rücktritt auf. Universitätslehrkräften und Wissenschaftlern wurden zudem Dienstreisen ins Ausland verboten. Insgesamt wurden an die 30.000 Staatsbedienstete suspendiert, darunter auch fast 3.000 Richter. Unter dem Vorwand gegen mögliche Mitverschwörer vorzugehen „säubert“ das Regime auf diese Weise den Staatsapparat von mutmaßlichen Anhängern des umstrittenen Predigers und ehemaligen Weggefährten Erdogans Fethullah Gülen vor, den sie öffentlich – jedoch ohne Belege – für die Verschwörung verantwortlich macht.

Experten gehen derweil davon aus, dass ein derart effektives Vorgehen nur möglich gewesen sei, weil bereits im Vorfeld Listen mit oppositionellen Staatsbediensteten erarbeitet wurden. Der Putschversuch, den mittlerweile einige zumindest in Teilen für inszeniert halten, hätte dem Regime dann die optimale Möglichkeit geliefert, sich dieser Staatsbeamten zu entledigen.

Die Aussetzung bestimmter Grundrechte, wie etwa das Recht auf Leben, ist nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht möglich, Das Recht auf Leben ist auch nach der türkischen Verfassung nicht vom Ausnahmezustand berührt, dennoch spekulierten in den vergangenen Tagen verschiedene Vertreter des Regimes – inklusive des Präsidenten und des Ministerpräsidenten – über eine Wiedereinführung der Todesstrafe, und deren rückwirkender Anwendung auf die Putschisten.

Unterdessen ermahnte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International das Regime, einen Rückschlag für die türkischen Menschenrechte nicht zuzulassen. Der Ausnahmezustand dürfe nicht Vorwand, für ein weiteres Vorgehen gegen die Meinungsfreiheit oder den Schutz gegen willkürliche Festnahmen und Folter, sein. Internationales Recht sei dementsprechend zu respektieren, hart gewonnene Freiheiten und Menschenrechte dürften nicht ausgeschaltet werden.

Asyl für türkische Soldaten, denen die Todesstrafe droht?

Die acht infolge des Putschversuchs in der Türkei nach Griechenland geflohenen türkischen Soldaten wurden am Donnerstag wegen illegalen Grenzübertritts zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Ihr Asylantrag soll dennoch überprüft werden. Am vergangenen Samstag waren die Soldaten mit einem Helikopter in Alexandroupolis im Norden Griechenlands gelandet, nachdem sie ein Notsignal abgesetzt hatten. Sie wurden verhaftet und beantragten politisches Asyl, da sie im Falle einer Auslieferung an die Türkei ihrer Anwältin zufolge um ihr Leben fürchteten. „Sie sind überzeugt, dass sie auf die eine oder andere Weise in der Türkei ihr Leben verlieren“, so Rechtsanwältin Vasiliki Ilia Marinaki, die vier der acht Soldaten vertritt. „Egal ob die Todesstrafe verhängt wird oder nicht – sie sind überzeugt, dass sie am Ende getötet werden.“ Die türkische Führung hatte zuletzt für die Putschisten auch die Wiedereinführung der Todesstrafe „nach dem Willen des Volkes“ ins Spiel gebracht. Die Ängste beteiligter Soldaten vor der Rache des türkischen Staates, beziehungsweise des rechtspopulistischen Erdogan-Regimes ist demgemäß nicht unbegründet. Solange den acht Soldaten die Todesstrafe droht, kann die griechische Regierung nicht einmal daran denken, diese auszuliefern!

Turkish soldiers search for missing military personnel suspected of being involved in the coup attempt in Marmaris
Türkische Soldaten suchen nach flüchtigen Dissidenten am 20. Juli 2016 (Foto: Reuters)

Die türkische Führung bezeichnete die acht Männer als Verräter und terroristische Elemente und forderte entsprechend von Griechenland ihre unverzügliche Auslieferung. Die Soldaten erklärten hingegen, sie hätten nicht gewusst, dass ein Putsch im Gange gewesen sei. Sie hätten den aber Befehl erhalten, Verletzte von den Straßen in Krankenhäuser zu bringen. Zur Flucht hätten sie sich dann entschlossen, als die Polizei ihren Hubschrauber beschossen habe. „Sie waren in einer Notlage und sind deshalb in Griechenland gelandet“, sagte Marinaki vor der Urteilsverkündung. „In jedem Fall sind sie offiziell nach Griechenland eingereist, das heißt, sie sind offiziell auf dem Flughafen gelandet, sie gingen von Bord und baten sofort um politisches Asyl.“

Seit dem Scheitern des Putsches am Wochenende geht die türkische Führung massiv gegen mutmaßliche Gegner in Militär, Verwaltung und Justiz vor. Bislang wurden im Rahmen der politischen Säuberungen rund 60.000 Soldaten, Polizisten, Beamte und Lehrer suspendiert oder festgenommen. Kritiker werfen Erdogan vor, eine derartige Vorgehensweise sei nur so effektiv möglich gewesen, weil es schon im Vorfeld „schwarze Listen“ gegeben habe, nach denen politische Gegner des Regimes ausgesiebt werden konnten.