Warum der „letzte NAZI-Prozess“ so wichtig war.

Detmold. Das Urteil, das die vorsitzende Richterin Anke Grudda am Freitag fällte, ist nicht nur ein Urteil über den angeklagten ehemaligen SS-Oberscharführer, den 94-jährigen Reinhold Hanning, es ist auch eine schallende Ohrfeige für die deutschen Ermittlungsbehörden und die deutsche Justiz in der Nachkriegszeit. Hanning sei damals davon gekommen, weil sich „Polizei, Justiz und Gesellschaft“ nicht mit dem Holocaust hätten beschäftigen wollen. Sämtlichen Institutionen attestierte sie ein generelles Versagen. Ein großer Teil der NAZI-Verbrecher ist ungeschoren davongekommen, weil es in den Staatsanwaltschaften keinen Ehrgeiz gab diese anzuklagen, in anderen Fällen gab es nicht zu rechtfertigende Freisprüche.

Germany Auschwitz Trial
Ehemaliger SS-Wachmann Hanning: Jeder SS-Mann in Auschwitz ist durch Mitwisserschaft verantwortlich für sämtliche Morde.

Reinhold Hartmann, der 70 Jahre lang offenbar ein weiter unbescholtenes Leben führte, bekam ein ordentliches, wenn auch spätes Gerichtsverfahren, und wurde verurteilt, zu 5 Jahren, die der 94-jährige wohl nicht absitzen wird. Sie kommen einer lebenslangen Haftstrafe wohl gleich. Wenngleich die Staatsanwaltschaft sechs forderte. Der Prozess, dessen Beweislage von Anfang an als klar betrachtet wurde, sollte die Frage klären, ob der ehemalige Auschwitz-Wachmann vom Massenmord an Juden und politischen Gefangenen in Auschwitz gewusst hatte, oder nicht.

Am Ende des Prozesses stand die Antwort der Schuldfrage für die Strafkammer fest: Der ehemalige SS-Mann habe sich ebenso schuldig gemacht, wie jeder andere SS-Mann in Auschwitz. Pauschal urteilte das Gericht, jeder dort Eingesetzte SS-Soldat habe gewusst was dort vor sich ging und dementsprechend der Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen begangen. So viele Menschen wurden in Auschwitz umgebracht, während der heute 94-jährige Hanning von Januar 1943 bis Juni 1944 dort Dienst tat. Die Kammer habe keinerlei Zweifel, dass Hanning als Gruppenführer in der Wachmannschaft auch an der Rampe Dienst versah, an der die Deportationszüge eintrafen. Die vorsitzende Richterin betonte, der Angeklagte habe stets eine Wahl gehabt, auch im dritten Reich habe man rechtmäßig handeln können.

Torhaus des früheren Vernichtungslagers "Auschwitz-Birkenau" - Zigtausende Nazi-Verbrecher kamen ungeschoren davon.
Torhaus des früheren Vernichtungslagers „Auschwitz-Birkenau“ – Zigtausende Nazi-Verbrecher kamen ungeschoren davon.

Den Vorwurf, er müsse mit eigenen Augen gesehen haben, wie abgemagerte, misshandelte und teilweise bereits sterbenskranke Menschen massenweise mit Deportationszügen ins Vernichtungslager und teilweise direkt in die Gaskammern gebracht wurden, bestritt der Angeklagte. Er habe niemals Dienst an der Rampe getan. Selbst wenn das stimme, er habe als Unteroffizier auch mit seinen Kameraden gesprochen, so Richterin Grudda, es sei nicht glaubwürdig zu behaupten, er habe davon nichts gewusst.

Erstmals urteilte nun ein deutsches Gericht, dass jeder SS-Mann in Auschwitz mitverantwortlich war für sämtliche dort verübten Morde, auch dann, wenn er nicht direkt daran beteiligt war. Die Richter trauten sich in ihrer Urteilsbegründung schließlich auch einer Frage nachzugehen, die viele immer dann beschäftigt, wenn es um späte Gerichtsprozesse zu NS-Verbrechen geht: „Warum hat es mehr als 70 Jahre gedauert, bis dem Angeklagten der Prozess gemacht wird?“, fragte Richterin Grudda rhetorisch. Nach dem Krieg, so die Vorsitzende, habe niemand von den Verbrechen wissen, geschweige denn mitgemacht haben wollen. Die Institutionen hätten systematisch versagt, weil sie sich nicht mit den NS-Verbrechen, insbesondere nicht mit dem Holocaust auseinander setzen wollten. Das Urteil sei auch eine Warnung an die heutige Generation vor den Versäumnissen der Justiz, sagte Richterin Grudda schließlich.

In seiner Einlassung hatte Hanning zwar Reue bekundet: „Ich schäme mich dafür, dass ich das Unrecht sehend geschehen lassen und dem nichts entgegengesetzt habe.“ Sowohl die Richter, als auch anwesende Auschwitz Überlebende, die im Prozess ausgesagt hatten, bezweifelten dies jedoch. Der Angeklagte habe nie einen Antrag auf Versetzung gestellt und in den vergangenen 70 Jahren habe er sich mit seiner Schuld arrangiert, zur historischen Wahrheit geschwiegen, so die Urteilsbegründung. Leon Schwarzbaum, einer der Überlebenden aus Auschwitz und Nebenkläger im Prozess ließ dem Angeklagten über dessen Anwalt einen Brief zukommen, in dem er dessen Reue für unglaubwürdig befindet, dieser habe sich hinter „Ausreden, Schweigen und Paragrafen“ versteckt, statt die historische Wahrheit aufzuklären. Schwarzbaum hatte schon zum Prozessauftakt den Angeklagten mit einem emotionsgeladenen Appell bedacht: „Herr Hanning, wir sind fast gleich alt und wir stehen bald beide vor dem höchsten Richter. Ich möchte Sie auffordern, uns die historische Wahrheit zu sagen, sprechen Sie an diesem Ort darüber, was Sie und ihre Kameraden getan oder erlebt haben!“ Insgesamt hatten als Nebenkläger 40 Überlebende und Angehörige von Auschwitz Opfern teilgenommen.

Reglos wurde Reinhold Hanning nach dem Schuldspruch in seinem Rollstuhl aus dem Gerichtssaal geschoben. Er ist gebrochen, spätestens durch den öffentlichen Prozess.

Landgerichtsgebäude in Detmold: Richter attestieren der Nachkriegs-Justiz ein systematisches Versagen, man habe sich nicht mit dem Holocaust auseinander setzen wollen.
Landgerichtsgebäude in Detmold: Richter attestieren der Nachkriegs-Justiz ein systematisches Versagen, man habe sich nicht mit dem Holocaust auseinander setzen wollen.

Was bleibt nun aber vom wohl letzten NS-Prozess überhaupt? Der Angeklagte wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er wohl nie antreten wird, weil er gesundheitlich zu angeschlagen ist. So sieht Gerechtigkeit nach 70 Jahren aus. Das eigentlich Wichtige am Hanning-Prozess ist jedoch der Urteilsbegründung zu entnehmen, die einer der Anwälte als das „Ende des dritten Reichs“ bezeichnete. Einerseits gesteht hier die deutsche Justiz im Form der Vorsitzenden Richterin Anke Grudda das eigene Missverhalten ein und andererseits klärt sie endgültig, dass keiner der an den Schrecken von Auschwitz beteiligten unschuldig sein kann, auch wenn abertausende von Mördern und NS-Fanatikern ihr Leben lang der Justiz entkamen. Die Beteiligung an den schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte dürfen nicht ungesühnt bleiben, hätten nicht ungesühnt bleiben dürfen, dafür, dass sie es doch oft blieb trägt auch die deutsche Justiz eine Verantwortung.

Der Schuldspruch gegen Hanning ist also auch einer gegen die Strafverfolgungsbehörden selbst, und dieser ist vielleicht der Wichtigere. Es ist dieser Schuldspruch, der die Verbrechen des NS-Regimes endgültig in die Vergangenheit verweist.

Die „Time“ Journalistin Eliza Gray dagegen formuliert den Wert des Prozesses folgendermaßen: „Vielleicht liegt der wahre Wert des Verfahrens in der Art, wie es zeigt, dass der Holocaust nicht das Produkt einer Verschwörung von besonders grausamen Individuen, sondern eher der normalen Handlungen normaler Leute, war.“ Ein deutlich bedrückenderes Fazit, denn wenn Gray recht hat könnte ähnliches immer wieder geschehen, wenn wir nicht alle wachsam bleiben.

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