Gericht verhindert Kontakt zwischen jüdisch-orthodoxen Kindern und Transgender-Elternteil – aus religiösen Gründen.

Manchester (Großbritannien). Ein Gericht im englischen Manchester hat beschlossen, einer Transgender-Frau den direkten Umgang mit ihren fünf Kindern zu verbieten, weil dies unvereinbar mit dem ultra-orthodox jüdischen Hintergrund ihrer Exfrau sei.

Das von Richter Peter Jackson gesprochene Urteil folgte einem zwölfmonatigen Rechtsstreit der Eltern um das Umgangsrecht mit den Kindern. Im Kern ging es darum, dass dem Transgender-Elternteil, der nun als Frau lebt und zuvor die orthodox-jüdische Gemeinschaft verlassen hatte, durch die Mutter der gemeinsamen Kinder der direkten Umgang diesen verwehrt wurde.

Die Anwälte der Mutter hatten argumentiert, dass die Kinder von der charedischen Gemeinschaft geächtet würden und damit kein normales Leben aufgrund ihres Kontakts mit einem Transgender-Elternteil leben könnten – inwieweit allerdings ein Leben in einer regressiv-religiösen Gemeinschaft, die nach Regeln aus dem 19ten Jahrhundert lebt, im 21ten Jahrhundert „normal“ ist, hinterfragten sie nicht. Obgleich orthodoxe Rabbis, die im Namen der Transgender-Frau handelten, vor Gericht erklärten, dass im Judentum Transgender-Personen nicht in dieser Weise bestraft werden dürften, beschloss Richter Jackson, das „Risiko“, dass „diese Kinder und ihre Mutter von ihrer Gemeinschaft ausgestoßen würden, wenn die Kinder persönlichen Kontakt mit ihrem Vater hätten“ sei zu groß, um persönlichen Umgang zu erlauben.

„Die profunden Konsequenzen einer möglichen Kontaktanordnung für das Kindeswohl abwägend habe ich die unliebsame Entscheidung getroffen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder oder die Mutter durch die ulta-orthodoxe Gemeinde marginalisiert oder ausgeschlossen werden, so real ist – und die Konsequenzen so bedeutend, dass dieser eine Faktor – trotz der vielen Nachteile – die vielen Vorteile des Kontakts überwiegt,“ so Richter Jackson weiter. „Deshalb beschließe ich mit echtem Bedauern, wissend, wie viel Schmerz es bereiten muss, dass der Antrag des Vaters auf direkten Umgang abgelehnt werden muss.“ Die Worte gingen dem Richter, so berichten Beobachter, sichtlich schwer über die Lippen – zu Recht, musste er doch, zum Wohl der Kinder, beschließen, dass sie ihren Vater, der sich ihnen gegenüber nie etwas zu Schulden kommen ließ, nicht mehr sehen dürfen, weil ihre Religion es verbietet.

Der Transgender-Frau wurde stattdessen erlaubt, ihre Kinder vier mal im Jahr per Brief zu kontaktieren – ein sehr schwacher Trost, wie man annehmen darf.

Richy Thompson, Kampagnenmanager der „British Humanist Association“ sagte der britischen Zeitung „The Independent“, die Entscheidung sei „extrem traurig“ vor dem Hintergrund des Fortschritts, der bei den Rechten von Transgender-Personen gemacht wurde. „In einer Zeit, in der sich die Gesellschaft in Richtung viel inklusiverer Ansichten gegenüber Trans-Personen und deren grundlegender Rechte bewegt, ist es sehr bedauerlich, dass eine religiöse Gemeinschaft solch diskriminierende Ansichten beibehalten kann, und damit droht, Kinder aufgrund der Gender-Identität eines Elternteils zu ächten, und dass wir sogar mit Familienrichtern konfrontiert werden, die solche Urteile sprechen wie dieses,“ erklärte er.

Der Fall zeigt eindrücklich, in welch fundamentalem Widerspruch zur modernen Realität sich regressive religiöse Gruppen wie das charedische Judentum befinden. Werden sie mit äußeren Einflüssen konfrontiert, die nicht in ihr Weltbild passen, ergeben sich für die Anhänger solcher Gruppen schwerwiegende Folgen. So ist kaum nachvollziehbar, wie die betroffene Trans-Frau mit sich gekämpft haben muss, ehe sie ihre ultra-orthodoxe Gemeinschaft verließ, um als Frau leben zu können.

Am Ende steht ein Gerichtsurteil, dass ambivalent zu betrachten ist: Einerseits hätte die Ächtung der Kinder durch die regressive Gemeinschaft – die von einigen Menschenrechtlern als Sekte bezeichnet wird -, in der sie sich bewegen, schwere psychologische Folgen, andererseits haben die Kinder – solange sich nicht auch die Mutter von der charedischen Gemeinschaft löst, kaum eine Chance auf ein modernes Leben, auf eine weltoffene Erziehung und wissenschaftlich-säkulare Bildung. Außerdem bleibt der fade Beigeschmack, dass hier einem Elternteil aus religiösen Gründen der Umgang mit den leiblichen Kindern untersagt wird.

Charedische Gemeinschaften entstanden im 19. Jahrhundert als Reaktion auf die Säkularisierung des Judentum und die Emanzipationsbestrebungen der Juden in Mittel- und Osteuropa. Insgesamt gibt es weltweit etwa 1,3 bis 1,5 Millionen charedische Juden, die sich an die ultra-orthodoxe Auslegung ihrer Religion halten und den Kontakt mit der säkularen Welt stark beschränken. Die meisten von ihnen – 700.000 – leben in Israel, die meisten charedischen Juden in Europa – etwa 47.000 – leben in England.


Weiterführende Quelle:
British and Irish Legal Information Institute – Urteil und Prozessprotokoll.

2 Gedanken zu „Gericht verhindert Kontakt zwischen jüdisch-orthodoxen Kindern und Transgender-Elternteil – aus religiösen Gründen.

  1. Ist religiöse Spinnerei zum Wohle der Kinder? Aber ich bin bei solchen Dingen raus, soll jeder Glauben was er will, meine Meinung gibt es dazu nicht, würde nur zu Streit führen.

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    1. Das ist ja die Frage, die ich mir am Ende auch gestellt habe… Kurzfristig mag es richtig sein, dass man nicht will, dass die Kinder völlig aus ihrem Umfeld gerissen werden, aber langfristig muss man sich doch Gedanken darüber machen, solchem Fundamentalismus auch etwas entgegen zu setzen…

      Ich jedenfalls würde nicht in der Haut des Richters stecken wollen bei diesem Fall…

      Herzliche Grüße,
      Florian.

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