Extremistenmiliz IS bekennt sich zum Anschlag in Nizza – Wahrheitsgehalt unsicher.

Die Extremisten-Miliz Islamischer Staat (IS) hat sich zum Anschlag in Nizza mit mindestens 84 Toten bekannt.

Der Täter sei „einer unserer Soldaten“ gewesen, meldete die IS-Nachrichtenagentur Amak am Samstag. „Er hat die Operation ausgeführt als Antwort auf die Rufe, Nationen anzugreifen, die Teil der Koalition sind, die gegen den Islamischen Staat kämpfen.“

Zuvor waren nach Polizeiangaben am Samstagmorgen drei drei Personen festgenommen worden, die im Verdacht stehen, mit dem Attentäter zusammen gearbeitet zu haben. Sie gehörten zum engen Umfeld des getöteten Terroristen. Ein Reuters-Reporter beobachtete, wie eine Spezialeinheit aus etwa 40 Polizisten ein Appartement in der Nähe des Bahnhofs stürmte. Dort wurde eine Person verhaftet. Schon am Freitag waren die Frau des Attentäters sowie eine weitere Person aus seinem engsten Umfeld unter Arrest gesetzt worden.

Ein 31-jährige Franzose tunesischer Herkunft hatte in der französischen Mittelmeerstadt Nizza am Donnerstagabend einen Laster in eine Menschenmenge gelenkt. Wegen des Feuerwerks und Konzerten am Nationalfeiertag war die berühmte Strandpromenade eigentlich für den Autoverkehr gesperrt und voller Menschen. Der Attentäter konnte erst nach zwei Kilometern gestoppt werden und wurde von Polizisten mit etlichen Kugeln erschossen, zuvor hatte der Täter mit einer Pistole in die Menge geschossen. Unter den Opfern sind auch zwei Berliner Teilnehmer einer Abi-Reise, sowie deren Lehrerin.

Die Behörden ermitteln nun, ob er tatsächlich Beziehungen zu radikalen Islamistengruppen hatte oder allein handelte. Der Täter war bislang als Kleinkrimineller, aber nicht als radikaler Muslim aufgefallen. „Es scheint, dass er sich sehr schnell radikalisiert hat“, sagte der französische Innenminister Bernard Cazeneuve am Samstag.

Die Schwester des Attentäters sagte Reuters: „Mein Bruder hat psychische Probleme gehabt, und wir haben der Polizei Dokumente übergeben, die zeigen, dass er für mehrere Jahre bei Psychologen in Behandlung war.“ Dies sei in der Zeit vor 2005 gewesen, als er Tunesien verließ und nach Frankreich zog. Tatsächlich ist bisher nicht einmal klar, ob es sich tatsächlich um einen islamistisch motivierten Anschlag handelte! Es wäre nicht das erste Mal, dass der IS ein Attentat für sich beansprucht, von dem später bekannt wird, dass es durch einen Einzeltäter geplant und ausgeführt wurde. Zuletzt war dies bei dem Attentat auf den Nachtclub „Pulse“ in Orlando der Fall.

Sollte sich bewahrheiten, dass der IS hinter dem Anschlag steckt, lässt sich dies auch dadurch erklären, dass Frankreich neben den USA und Großbritannien besonders militärisch aktiv gegen die IS-Miliz ist. Frankreich gehörte zu den ersten Staaten, die dem Ruf des US-Präsidenten folgten, und völkerrechtlich fragwürdige Luftangriffe in Syrien flogen. Auch deshalb steht das Land immer wieder im Fadenkreuz des islamistischen Terrors, während seine Nachbarländer bisher verhältnismäßig glimpflich davon kamen. Allein seit Anfang 2015 gab es drei große Anschläge, im November kamen in Paris bei fast zeitgleichen Angriffen von Bewaffneten 130 Menschen ums Leben. Die Regierung rief in Folge dieser Anschläge den Ausnahmezustand aus und verlängerte diesen nun wegen der Ereignisse in Nizza gerade um drei Monate.

Grund für die höhere Schlagzahl der Terrorangriffe des IS, der sich zuletzt auch zu dem verheerenden  Selbstmordanschlag auf den Atatürk-Flughafen bekannt hatte, dürfte auch sein, dass die Islamistenmiliz im nahen und mittleren Osten zunehmend unter Druck steht: Wurden zeitweise im Irak bis zu einem Drittel des Staatsgebietes vom IS kontrolliert, wird er gerade dort massiv zurück gedrängt. Auch in Syrien zeigen die stetigen Angriffe der westlichen Allianz gegen den Terrorstaat mittlerweile Wirkung, und auch eine mögliche Einigung zwischen Russland und den USA dürfte die Führung der Gruppe beunruhigen, weshalb sie sich zunehmend wieder auf die nonlineare Kriegsführung fokussiert, die insbesondere Anschläge in Europa vorsieht.

Bundesjustizminister Heiko Maas forderte nach dem Anschlag in Nizza ein hartes rechtsstaatliches Vorgehen im Kampf gegen den Terrorismus. Für Terroristen und Kriminelle dürfe es keine Toleranz geben, sagte der Sozialdemokrat der „Saarbrücker Zeitung“. Es sei demnach wichtig, „Gesetze konsequent anzuwenden, die wir ja zur Bekämpfung von terroristischen Anschlägen gerade auch noch einmal verschärft haben“. Die Gefährdungslage sei nach Angaben des Ministers unverändert hoch und auch Deutschland bleibe ein mögliches Anschlagsziel. „Wir sollten uns nicht darauf verlassen, dass der Terror eine Dauerschleife um Deutschland herum zieht.“ Bisherige größere Anschläge in Deutschland durch den IS konnten bisher stets rechtzeitig verhindert werden.

Jörg Kachelmann erwirkt 513.000 Euro Schadenersatz gegen den Springer-Verlag.

Köln. Der Springer Verlag muss dem ehemaligen Wetter-Moderator Jörg Kachelmann offenbar 395.000 Euro Schadenersatz zahlen. Inklusive Zinsen beläuft sich der zu zahlende Betrag insgesamt auf knapp 513.000 Euro.

Der Wetterexperte Jörg Kachelmann gehörte einst zu den bekanntesten Gesichtern im deutschen Fernsehen. Bis heute ist er der wohl prominenteste Meteorologe im deutschsprachigen Raum, seine Karriere aber musste einen tiefen Einschnitt erfahren, als er 2010 von einer Ex-Geliebten wegen Vergewaltigung fälschlich beschuldigt und vor Gericht gebracht wurde.

Der Prozess vor dem Mannheimer Landgericht war von den Medien, insbesondere von den privaten Televisionsanstalten, aber eben auch von der Boulervard-Presse, zur Zirkusarena verwandelt, die entsprechenden Blätter quollen über von Berichten über den Moderator und sein (offenbar) recht ausuferndes Sexleben. Dabei sei zunächst dahingestellt, inwieweit Kachelmann moralisch richtig handelte. Das Gericht jedenfalls sprach ihn schlussendlich wegen berechtigter Zweifel an seiner Schuld frei. Die Boulevardpresse, insbesondere die Bild-„Zeitung“, jedoch hinderte das nicht daran, den Meteorologen auch weiterhin implizit als Sexualstraftäter darzustellen. Als ARD-Wettermann würde er auch aufgrund dieser Medien-Kampagne nie wieder arbeiten dürfen.

Die Schadenersatzforderung Kachelmanns, die ursprünglich bei über zwei Millionen Euro lag, gründet auf der Einlassung des Wetter-Moderators, die Springerpresse habe vor, während und nach dem Prozess eine Hetzkampagne gegen ihn gefahren, wobei er sich der Schmähkritik ausgesetzt sah und Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit getragen wurden. Das Landesgericht Köln hatte Kachelmann daraufhin im September 2015 eine Entschädigung in Höhe von 635.000 Euro zugesprochen, die höchste Summe, die bislang in einem derartigen Prozess einem Kläger zugesprochen wurde.

Das Landgericht urteilte damals, Jörg Kachelmann sei „durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden“.

Der Axel-Springer-Konzern kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen, mit dem Ziel, die Höhe der Schadensersatzzahlung zu senken. Was schließlich gelang. Der Springer-Verlag war jedoch nicht das einzige Haus, von dem sich Kachelmann nach dem Vergewaltigungsprozess verleumdet sah: Auch von anderen Verlagen forderte er Entschädigung. Mit Burda einigte er sich 2015 außergerichtlich, wobei über die Konditionen wurde Stillschweigen vereinbart wurde.

Unabhängig von der Schuldfrage, denn nach deutschem Recht gilt Kachelmann als unbescholtener Bürger, mag sich dem einen oder anderen die Frage stellen, ob dem Moderator eine derartige Summe an Schadenersatz tatsächlich zusteht. Dies ist uneingeschränkt zu bejahen: Jörg Kachelmann, einst populärer Journalist und Wetterexperte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, wird wohl in der ARD nie wieder stattfinden. Der Prozess und die ihn umgebende Hetzkampagne zerstörten die Karriere des Fernsehmoderators vollständig.

Deutschland, Land der Dichter, Denker und Feiglinge? Ängste der Deutschen steigen rasant.

Berlin. Die Deutschen sind gemäß der 25. jährlichen „Angst-Studie“ der „R+V Versicherungen“ so ängstlich wie seit fast sieben Jahren nicht mehr. Für Versicherungskaufleute mag das sogar eine gute Nachricht sei, schließlich ist eine gesunde Angst das beste Verkaufsargument der Versicherungsbranche. Gesamtgesellschaftlich ist die Entwicklung allerdings beunruhigend, wenngleich nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Gesamtangst steigt dramatisch an.

Aktuelle politische Entwicklungen treiben offenbar die Sorgen der Deutschen auf  Spitzenwerte – so das Ergebnis der repräsentativen R+V-Studie „Die Ängste der Deutschen 2016“, die seit 25 Jahren statt findet. Seit dem Höhepunkt der Finanzkrise seien demnach die Angstwerte in Deutschland nicht derartig hoch gewesen. Im Gegensatz zum Vorjahr stieg der R+V Angstindex von um zehn Punkte auf 49 an. Der Angstindex wird hierbei als Gesamtdurchschnitt der Prozentwerte aller unterschiedlichen Ängste errechnet.ruv-aengste-2016-grafiken-bundesweit_Seite_10„Nie zuvor im Laufe unserer Umfragen sind die Ängste innerhalb eines Jahres so drastisch in die Höhe geschnellt wie 2016“, so Brigitte Römstedt, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung, bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin. „Die Attentate der Terror-Miliz IS in Europa schüren die Angst vor terroristischen Anschlägen massiv. Sie steigt um 21 Prozentpunkte und erreicht damit ihren bisherigen Höchstwert – und erstmals Platz 1 unseres Ängste-Rankings.“

Auch die Furcht vor politischem Extremismus und vor Spannungen durch weitere Zuwanderung seien gemäß der Studie enorm angestiegen. Beide Themen beunruhigen 2016 mehr als zwei Drittel aller Bundesbürger und klettern auf die Plätze 2 und 3. Auffällig sei außerdem, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen befürchte, Politiker und Behörden seien von ihren Aufgaben überfordert und insbesondere mit der Flüchtlingskrise überlastet.

Spitzenreiter: Die Angst vor dem Terror.

73 Prozent der Befragten gaben an, sich vor dem Terrorismus zu fürchten. Dieser Wert ist sogar noch höher als in den Jahren unmittelbar nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York 2001. Damals hatte sich die Furcht vor terroristischen Attentaten im Durchschnitt nahezu verdoppelt. Nun erreichte die Furcht vor dem Terror erstmals die Spitzenmarke. Grund dafür sind die ständigen Attentate der Terrormiliz in Europa und anderswo, welche die Terrorgefahr emotional deutlich näher an Deutschland heranrücken ließen. Hauptursache für den Anstieg des Angstindexes ist jedoch nicht allein die dramatische Zunahme der Terrorfurcht.ruv-aengste-2016-grafik-terrorVielmehr überspringen gleich 12 von 20 abgefragten Sorgen deutlich die 50-Prozent-Marke. Vom politischen Extremismus über Spannungen durch Zuwanderer bis zur Sorge vor einem Krieg mit deutscher Beteiligung sind diese Ängste damit intensiver als früher.

Verschiebung der Sorgen.

Professor Dr. Manfred G. Schmidt, Politologe an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und Berater des R+V-Infocenters registriert „erdrutschartige Verschiebungen“ in der diesjährigen Studie: „Die Sorgen um Geld, Gesundheit und Umwelt – in früheren Jahren noch Top-Themen – sind nicht verschwunden. Aber jetzt werden sie von schwerwiegenden Gefährdungen wie Terror, Extremismus oder EU-Schuldenkrise überlagert.“ruv-aengste-2016-grafiken-bundesweit_Seite_05.png2016 käme ein weiterer Faktor hinzu, so Professor Schmidt: „Die große Mehrheit der Deutschen ängstigt der Kontrollverlust des Staates in der Flüchtlingskrise und die Überforderung der Politiker – ein katastrophales Urteil für die politische Klasse.“ Zwei Drittel der Bundesbürger befürchten demnach, dass die große Zahl der Flüchtlinge die Deutschen und ihre Behörden überfordert (66 Prozent) und dass Politiker ihren Aufgaben nicht gerecht werden (65 Prozent).

Unter dem Eindruck der Attentate der IS-Terrormiliz und der Flüchtlingswelle in Europa hat sich das Bedrohungsgefühl der Bundesbürger gravierend erhöht, so Schmidt.

Finanzielle Sorgen sind weiterhin unter den Spitzenängsten.

Erneut zeigten die  Deutschen 2016 erhebliche Geldsorgen. Die Ursachen haben sich in Laufe der Jahre allerdings verschoben. Waren nach der Euro-Einführung jahrelang die Sorgen vor steigenden Lebensmittelpreisen Spitzenreiter unter den Ängsten, so rücken seit sechs Jahren die Kosten der Euro-Schuldenkrise in den Vordergrund. 65 Prozent (2015: 64 Prozent) der Befragten befürchten demnach 2016, dass die Euro-Schuldenkrise teuer für den Deutschen Steuerzahler wird.ruv-aengste-2016-grafiken-bundesweit_Seite_07.pngWährend Terrorangst und politische Sorgen in diesem Jahr das Angstprofil dominieren, bleiben auch andere traditionelle Ängste stabil: 57 Prozent der Befragten fürchten im Alter pflegebedürftig zu werden oder schwer zu erkranken (55 Prozent) und 52 Prozent gaben an, sich vor schwerwiegenden Naturkatastrophen zu fürchten, wobei diese Furcht die einzige unter den Top20 war, die 2016 um einen Prozentpunkt abnahm, alle anderen nahmen zu.

Frauen sorgen sich stärker.

Traditionell sind Sorgen bei Frauen insgesamt etwas größer als bei Männern – auch 2016. So lösen zum Beispiel Bedrohungen durch Terroristen oder Extremisten bei Frauen signifikant mehr Furcht aus. Zudem ist die Vorstellung, im Alter als Pflegefall anderen zur Last zu fallen, für sie viel beängstigender, was auch daran liegt, dass Frauen meist die Hauptlast in der familiären Altenpflege tragen.grafik-maenner-frauen

Unterschiede zwischen Ost und West sind geringer geworden.

2016 sind Rangfolge und Intensität der sieben größten Ängste in West- und Ostdeutschland nahezu gleich. Einziger Unterschied: Die Angst, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein, gehört im Westen mit 58 Prozent noch zu den Top-Sorgen, während sie im Osten mit 57 Prozent auf Platz 8 liegt und von der Sorge vor steigenden Lebenshaltungskosten übertrumpft wird. Insgesamt lag der Angstindex bisher im Ost stets etwas höher, 2016 liegt erstmals der Wert im Westen minimal höher.grafik-ost-westBei den „Lower 10“ Ängsten besteht zudem ein signifikanter Unterschied in der Angst vor Naturkatastrophen: Im Westen fürchten sich davor 54 Prozent, während diese Sorge im Osten nur 41 Prozent der Befragten angaben. Schon in den Vorjahren hatte die Studie ergeben, dass „grüne Ängste“ im Westen tiefer verwurzelt sind als im Osten.

Am entspanntesten sind übrigens die Bürger in Berlin, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig Holstein und Hamburg.

Gesamtgesellschaftliche Folgen – Kommentar.

Während sich Versicherungsvertreter anhand dieser Zahlen ihrer Existenzgrundlage sicher sein können, werfen sie gesamtgesellschaftlich nicht unerhebliche Fragen auf. Probleme ergeben sich politisch vor allem dadurch, dass starke Ängste traditionell Populisten an den äußeren Rändern des politischen Spektrums Zulauf verschaffen. So erklärt die Studie auch die guten Umfragewerte der AfD, das wachsende sogenannte „Reichsbürgertum“ sowie den anhaltenden Trend Bürgerwehren zu gründen. Zustimmung erfahren zunehmend politische und religiöse Kräfte, die das Sicherheitsbedürfnis der Bürger ansprechen, eine emotionale Ansprache wirkt dabei allerdings effektiver als eine rationale, weshalb diese Kräfte den „Vorteil“ genießen, keine validen Lösungsmodelle anbieten zu müssen. Nicht unironisch ist dabei, dass auf diese Weise die wachsende Angst vor politischem Extremismus zu einer explosiven Zunahme des politischen Extremismus in Deutschland führen kann, was eine gefährliche soziopolitische Gesamtsituation zur Folge hätte.


Der Artikel basiert auf der R+V Studie „Die Ängste der Deutschen 2016“. Abbildungen: R+V Versicherungen.

Rechtsexpertin Halina Wawzyniak zum Silvesterparagraphen im Sexualstrafrecht: „Populistischer und handwerklicher Unsinn“

Berlin. Kürzlich beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Während der Teil der Gesetzgebung, der die Implementierung des Grundsatzes „Nein heißt Nein!“ aus der Istanbul-Konvention der EU in Deutschland durchsetzen soll, mit 601 abgegebenen Ja-Stimmen einstimmig beschlossen wurde, gab es insbesondere um den neuen Paragraphen 184j eine politische Kontroverse: Das Addendum zum Gesetzentwurf der Koalition mit dem Titel „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“, das von einigen „Silvesterparagraph“ genannt wird, weil er eine konkrete Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht 2015/16 ist, betrifft Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden.

Rechtsexperten von SPD, Grünen und der Linken sehen in dem Paragraphen eine nicht verfassungsmäßige Einführung eines Kollektivschuld-Prinzips, weshalb Grüne und Linke in einer separaten Abstimmung gegen den Paragraphen stimmten. Angenommen wurde er dennoch, obgleich die Möglichkeit bestanden hätte, ihn mit den Stimmen der SPD zu verhindern.

Wir fragten deshalb Vertreter der links-moderaten Fraktionen des Bundestages nach ihrer Ansicht zur Sache. Unter anderem fragten wir, warum es nicht zu einer interfraktionellen Einigung über die Ablehnung des umstrittenen Paragraphen kam. Im Folgenden seien die Antworten von Halina Wawzyniak, netz- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, veröffentlicht:

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Die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak ist rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Uns hat sie beantwortet, warum die neue Sexualstrafgesetzgebung nicht nur Grund zum Jubeln ist.

Spartacus: Wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich gemeinschaftlich verhindern können.
Halina Wawzyniak: Die SPD ist in einer Koalition mit CDU/CSU, nicht mit LINKEN und Grünen. Insofern müsste die SPD diese Frage beantworten.
[Selbstverständlich fragten wir auch bei Grünen und SPD an, von den Grünen bekamen wir bisher nur die Rückmeldung, man werde uns baldmöglichst eine Antwort zukommen lassen, die SPD nahm sich unserer Anfrage bisher gar nicht an. Sobald uns Antworten vorliegen werden wir diese hier veröffentlichen.]
DIE LINKE  hat sich wegen der Bedenken zum Gesetzentwurf enthalten. Die Implementierung des Nein-heißt-Nein-Grundsatzes im Sexualstrafrecht finden wir richtig. Den Gruppenparagrafen und die Verschärfung des Aufenthaltsrechts finden wir falsch. Diese Passagen des Gesetzes haben wir daher in gesonderten Abstimmungen abgelehnt.

Spartacus: Impliziert diese Gesetzesänderung nicht, dass Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen nicht beteiligt waren?
Halina Wawzyniak: Genau das ist die große Gefahr dieser Gesetzesänderung. Wir halten dieses daher für verfassungsrechtlich sehr bedenklich.

Spartacus: Widerspricht der Paragraph 184j nicht dem juristischen Prinzip der Individualschuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuldprinzip?
Halina Wawzyniak: Ja, so kann man es ausdrücken. Der Gruppenparagraf ist populistischer und handwerklicher Unsinn. Wenn sich Menschen an einer Gruppen beteiligen, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, dann verlangt das eine bewusste Entscheidung. Dann ist es aber eine gemeinschaftliche Handlung. Eine solche bewusste Handlung wäre aber auch vorher schon vom Strafrecht erfasst gewesen. Wenn einer der Beteiligten dann noch eine Straftat nach dem Sexualstrafrecht begeht, dies aber allen Beteiligten zugerechnet wird, dann wird der Boden seriösen Strafrechts verlassen.

Spartacus: Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert?
Halina Wawzyniak: Gerichte haben immer Spielräume zur Auslegung von Gesetzestexten. Auch in diesem Fall. Im besten Fall legen die Gerichte, die Neuregelung so aus, dass sich nichts ändert. Im schlimmsten Fall legen die Gerichte die Regelung so aus, dass – im Beispielfall Köln – alle Menschen strafbar sind, die sich auf der Domplatte befunden haben. Dazwischen befindet sich eine riesige Grauzone, sodass es natürlich passieren kann, dass Gerichte auf Basis des neuen Gruppenparagrafen fragwürdige Entscheidungen fällen.

Spartacus: Vielen Dank für Ihre Zeit Frau Wawzyniak.

Im Wortlaut liest sich der von Rechtexperting Wawzyniak so scharf kritisierte Paragraph folgendermaßen: „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184 i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ Eine konkrete Anstiftung zu einer sexuellen Straftat wäre jedoch auch vom bisherigen Strafrecht gedeckt. Das Problem an diesem Addendum jedoch ist seine unkonkrete Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“. Zu klären wäre hier insbesondere, was „Beteiligung“ im juristischen Sinne ist.

Beispiel: Fünf junge Männer gehen gemeinsam auf eine abendliche Tanzveranstaltung, sie bilden zu jeder Zeit des Abends eine Gruppe. Zwei der jungen Männer überreden im Laufe des Abends ein anderes Mitglied der Gruppe dazu, eine junge Frau sexuell zu nötigen. Die beiden Übrigen sind an der Tat nicht beteiligt, einer der beiden hat von ihr nach eigener Aussage gar nichts mitbekommen, der andere versuchte gar, den Haupttäter von seinem Plan abzubringen.
Nach bisherigem Strafrecht gebe es in diesem Fall drei Personen, die strafrechtlich verfolgbar wären. Je nach Auslegung des Silvesterparagraphen könnten künftig alle fünf Mitglieder der Gruppe zur Verantwortung gezogen werden.

Staatsanwaltschaft will weitere Erkenntnisse im Fall des Viernheimer Geiselnehmers veröffentlichen.

Viernheim. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt gab am Donnerstag im Falle der Geiselnahme im Kinopolis-Kinokomplex am Viernheimer Rhein-Neckar-Zentrum bekannt, demnächst weitere Details veröffentlichen zu wollen.

Auf eine Anfrage des „Rhein-Neckar-Blogs“, mit wie vielen Schüssen der 19-Jährige Mannheimer, der am Nachmittag des 23. Juni maskiert und bewaffnet vier Angestellte des Kinocenters  und 14 Besucher als Geiseln genommen hatte, von der Sondereinheit der Polizei getötet wurde, gab die Staatsanwaltschaft an, weitere Details zu dem Fall in etwa drei Wochen veröffentlichen zu wollen.

Bisher wurde weder eine exakte Rekonstruktion des Tatablaufs, noch der folgenden Schießerei bekannt gemacht. Kritische Stimmen hatte es gegeben, nachdem üffentlich wurde, dass der 19-Jährige offenbar geistig verwirrt und nur mit Schreckschusswaffen bewaffnet war. Unter Umständen könnten die Überwachungsaufnahmen des Kinocenters Aufschluss über weitere Hintergründe, die zur Tötung des Geiselnehmers führten, geben.

Zuletzt hatte es auch Kritik an den Mannheimer Behörden gegeben, weil diese offenbar Warnzeichen ignoriert hatten: Der Getötete war schon vorher der Mannheimer Polizei bekannt gewesen, stand unter städtischer Vormundschaft, galt als psychisch labil und besaß dennoch einen kleinen Waffenschein, durfte dementsprechend seine Schreckschusswaffen offen tragen. Ein Mannheimer Polizeisprecher gab an, schon im April eine Meldung an die entsprechende städtische Stelle gemacht zu haben, dennoch sei die Stadt untätig geblieben. Auch inwieweit hier ein Versagen des Systems vorliegt wird durch die weiteren Ermittlungen zu klären sein.

Aufgrund der labilen Lage, in der sich der Täter befand, gehen Kriminalpsychologen bisher von einem „Polizei-Assistierten-Suizid“ aus. Dafür spricht, dass der Geiselnehmer niemanden verletzte und keine Forderungen stellte. Das schwierige Verhältnis zu seinem Vater, sowie die insgesamt prekäre Lebenssituation des jungen Mannes unterstützen diese Annahme weiter.

Spartacus am Sonntagmorgen vom 10.07.2016 – Die Frühstückszeitung.

Zitat der Woche: Mohammed

„Wissen erwerben in der Kindheit ist wie eine Inschrift, gemeißelt in Stein, aber Wissen, das man im Alter erwirbt, ist wie auf Wasser geschrieben.“
– Abul Kasim Muhammad Ibn Abdallah, Begründer des Islam über die Wichtigkeit, im Kindesalter Bildung zu erfahren.

Leitartikel: Al-Andalus

Zum Anlass der ersten Episode der Reihe „Milites Templi“ sei diese Sonntagsausgabe von Spartacus unter das Thema „Naher Osten und interkultureller Dialog“ gestellt. Dem Historiker Manfred Barthel zufolge gab es in der Geschichte der großen monotheistischen Religionen nie eine Zeit, in der es ein so befruchtendes Miteinander beider Glaubens- und Kulturkreise gegeben hat, wie in der Zeit der arabischen Besatzung der Iberischen Halbinsel, des „Al-Andalus“. Christen Juden und Muslime nutzten gemeinsame Gebetsstätten, lebten zusammen und lernten voneinander. Insbesondere in Sachen Hygiene, Medizin und Wissenschaft waren die maurischen Besatzer den iberischen Christen weit überlegen. So übernahmen diese zahlreiche Gebräuche von ihren neuen Herren. So begannen Christen, sich die Zähne zu  putzen, Tischtücher zu verwenden, saisonale Kleidung zu tragen und ihre Söhne zu beschneiden, wodurch Geschlechtsinfektionen zurückgingen. Auch auf Wein und Schweinefleisch verzichteten viele Christen während der Maurenherrschaft (711-1492), obgleich die Araber enorm tolerant waren, und jede Religion nicht nur akzeptierten, sondern frei ausleben ließen.

Mozaraber wurden solche arabisierten Christen genannt, die in besonderem Maße die maurischen Sitten annahmen, sogar deren Sprache. So wurden über die Jahrhunderte auch in die romanische Umgangssprache zahlreiche arabische Begriffe übernommen. Viele werden bis heute verwendet, nicht nur in Spanien und Portugal.

Vielleicht sollte sich Deutschland, Wenn Politiker heute eine bessere Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaft fordern, stärker ein Beispiel an „Al-Andalus“ nehmen, wo jeder Gläubige die Möglichkeit hatte, seine Religion in einem Höchstmaß an Freiheit auszuleben, während gleichzeitig beide Kulturkreise so eng verwebt zusammen lebten, dass sie sich in der Weise befruchteten, dass die iberische Halbinsel im Mittelalter die fortschrittlichste Region Europas war.

Hierzu bedarf es jedoch nicht nur des Angebots von sogenannten Integrationskursen, sondern auch Bestrebungen, Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe in die Gesellschaft einzugliedern. Ein beispielhaftes Vorgehen zeigt hier die Stadt Monheim am Rhein, die nun plant den beiden ansässigen muslimischen Gemeinden Land zum Bau neuer Gemeindezentren zur Verfügung zu stellen. Die Stadt will damit die Moscheen „aus ihrer Hinterhofexistenz“ befreien. Ein Schritt, der in vielen Städten empfehlenswert scheint, schon um die Angst vor dem Islam, die zumindest latent in vielen Deutschen brodelt, zu lindern. Eine wirkliche Integration, ein wirklicher Dialog kann nur stattfinden, wenn sich die Religionen auf Augenhöhe begegnen.


Wahlumfrage der Woche: CDU/CSU im Aufwind.

Wenn diesen Sonntag Bundestagswahl wäre, käme die Union auf 35 Prozent, gewinnt also zwei Prozentpunkte, die sie von AfD (10 Prozent) und FDP abgreift. Für die Liberalen wäre damit erstmals seit März der Wiedereinzug in den Bundestag nicht gesichert. SPD und Linke bleiben auf dem gleichen Stand, sie erreichen Umfrageergebnisse von 23 Prozent und 9 Prozent, während die Grünen ihren Wert auf 13 Prozent verbessern können. Unter der Annahme, dass die FDP an der Fünfprozenthürde scheitert, wäre damit eine Rot-Rot-Grüne Koalition möglich, auch Schwarz-Grün könnte dann eine ausreichende Mehrheit erringen. Unter der Prämisse, die FDP schaffte den Wiedereinzug ins Parlament, wäre weiterhin nur eine große Koalition, oder ein Dreierbündnis von Union, Grünen und Liberalen denkbar.


Meldungen.

Der Iran hat seine Tests ballistischer Raketen gegen internationale Kritik verteidigt, sie stünden nicht in Einklang mit dem Atomabkommen mit dem Westen. Ein entsprechender Bericht der Vereinten Nationen (UN) sei unrealistisch, zitierte die halbamtliche Nachrichtenagentur Tasmin am Freitag einen namentlich nicht genannten Vertreter des Außenministeriums. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon dürfe nicht dem politischen Druck der UN-Veto-Staaten nachgeben. In Bans Bericht hieß es, die Tests Anfang März seien mit Blick auf das Atomabkommen nicht konstruktiv. Sie wurden allerdings nicht als Verstoß bewertet. Die iranischen Revolutionsgarden hatten erklärt, mit den Tests das konventionelle Abschreckungspotenzial ihres Landes demonstrieren zu wollen. Der Iran hat wiederholt Vorwürfe zurückgewiesen, die Raketen seien gebaut, um Atomsprengköpfe zu transportieren. Westliche Staaten, drunter Deutschland, haben die jüngsten Tests aber zuletzt scharf kritisiert. Zudem gibt es Sorgen wegen innenpolitischer Spannungen im Iran. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte am Freitag, in der Islamischen Republik gebe es „erhebliche Kräfte“, die die das im vergangenen Jahr abgeschlossene Atomabkommen und die Normalisierung der Beziehung zum Westen torpedieren könnten. Man habe großes Vertrauen in diejenigen, mit denen man das Abkommen verhandelt habe und halte sich an die Regierung von Präsident Hassan Ruhani und dessen Außenminister Mohammed Dschawad Sarif. „Aber wir sehen gleichzeitig auch, dass es durchaus ein innenpolitisches Gerangel im Iran gibt über den Kurs, den das Land in der Zukunft nehmen soll“, sagte der Außenamtssprecher.

Nach dem Selbstmordattentat auf eine Einkaufsstraße in Bagdad ist die Zahl der Todesopfer nach amtlichen Angaben auf 281 gestiegen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag in der irakischen Hauptstadt mit. Am Dienstag war die Zahl noch mit 250 angegeben worden. Zu der Tat hat sich die sunnitische Extremistenmiliz Islamischer Staat bekannt, die im Norden und Westen des Landes gegen Regierungstruppen kämpft. Ziel des Anschlages war der überwiegend von Schiiten bewohnte Stadtteil Karrada. Dort explodierte am Wochenende ein Sprengsatz, der in einem Lastwagen versteckt war. Es war der folgenschwerste Anschlag in Bagdad, seit eine von den USA geführten Koalition im Jahr 2003 Machthaber Saddam Hussein stürzte.

Unmittelbar vor dem Nato-Gipfel hat US-Präsident Barack Obama am Mittwoch angekündigt, nun doch 8400 Soldaten in Afghanistan zu belassen. Bislang hatte die US-Regierung vor, die Stärke der in Afghanistan verbleibenden amerikanischen Streitkräfte bis Jahresende auf 5500 Mann zu reduzieren. Als Begründung nannte Obama am Mittwoch in Washington die schwierige Sicherheitslage in dem Land. Die Rolle der US-Soldaten sei weiterhin, afghanische Truppen und Polizisten auszubilden sowie Antiterroreinsätze gegen die Taliban und andere Gruppen zu unterstützen. Die Anwesenheit von US-Truppen ist seit Jahren ein Diskussionsthema mit Nato-Alliierten wie Deutschland. Obama hatte seine ursprünglichen Abzugsankündigungen bereits mehrfach geändert. Die Westeuropäer hatten klar gemacht, dass sie die Präsenz ihrer Truppen an den Verbleib der US-Armee knüpfen. Das US-Militär ist das Rückgrat des Nato-Einsatzes in Afghanistan. Derzeit sind rund 950 deutsche Soldaten vor allem im Norden Afghanistans im Einsatz. Ihr Hauptauftrag ist die Beratung und Ausbildung der einheimischen Sicherheitskräfte. Die Sicherheitslage in dem Land hat sich seit dem Abzug der Nato-Kampftruppen Ende 2014 drastisch verschlechtert. Auch auf dem Nato-Gipfel in Warschau wird die Lage in Afghanistan Thema werden.


Spartacus Five: Der Islam in Zahlen (Fokus Deutschland)

Schaut man sich einige Zahlen zum Islam an, stellt man fest, dass die Gesellschaft, gerade in Deutschland sich dringend mit dieser Weltreligion befassen muss. Auch zeigen einige Zahlen, dass Deutschland noch weit davon entfernt ist, ein mitteleuropäisches „Al Andalus“ zu werden.

I. Etwa 1,3 Milliarden Menschen sind weltweit Muslime, bei leicht steigender Tendenz ergibt sich daraus ein Bevölkerungsanteil von zirka 20,1 Prozent.

II. Rund 4,5 Millionen Menschen aller islamischen Glaubensrichtungen leben in Deutschland, davon sind die meisten Anhänger der sunnitischen Richtung (rund 2,6 Millionen), in großem Abstand gefolgt von der alevitischen Auslegung (rund 500 Tausend). Rund 7.300 Personen gehörten 2016 in der Bundesrepublik der als besonders fanatisch geltenden salafistischen Auslegungsrichtung an.

III. 72 Prozent aller Deutschen inklusive 18 Prozent der Deutsch-Türken assoziieren die islamische Religion mit Fanatismus. Wobei mit 45,1 Prozent der Befragten, inklusive 61,9 Prozent der befragten Muslime in einer Umfrage angaben, der Islam würde in den Medien meist zu stereotyp dargestellt, was in Teilen die negativen Assoziationen erklärt.

IV. Rund 52 Prozent der Deutschen waren bei einer Befragung im April 2016 der Ansicht, dass die meisten Muslime in Deutschland die Werte des Grundgesetzes akzeptieren. Dies korreliert mit dem Anteil der türkisch-stämmigen Muslime, die glauben, die Grundsätze des Islam stünden über dem Grundgesetz (47 Prozent). Wobei hier eine deutliche Entwicklung dahingehend zu erkennen ist, dass diejenigen türkisch-stämmigen Deutschen, die bereits seit mehreren Generationen in der Bundesrepublik leben, das Grundgesetz stärker annehmen, hier lag der Wert nur bei 36 Prozent.

V. 67 Prozent der deutschen Muslime in Deutschland befürworten laut Religionsmonitor 2015 die Homo-Ehe, damit sind sie gesellschaftlich progressiver als die Unionsparteien. Mit 40 Prozent Zustimmung, erreichten selbst jene Muslime, die sich selbst als „stark religiös“ einordneten einen überraschend hohen Wert.

Weitere Zahlen zum Islam in Deutschland finden Sie hier: Religionsmonitor 2015


Artikel der Woche: Milites Templi – Teil I.

Die Templer, ursprünglich gegründet, um nach der Eroberung des heiligen Landes durch westliche Feldherrn, Pilger auf dem Weg zu den heiligen Stätten zu schützen, entwickelten sich im Laufe der Zeit zu einer der mächtigsten Organisationen des Hochmittelalters. Wir gehen ihrer Geschichte auf die Spur.

Milites Templi – Gott will es! – Der erste Kreuzzug und die Anfänge der christlichen Ritterschaft.

Templer-Teil1


Fernsehtipp der Woche: „Türkei – Drehkreuz des Terrors?“

Die Türkei ist ein Land zwischen Mittelmeer und Schwarzem Meer, zwischen Asien und Europa. Der westliche Lebensstil und die Erbschaft des Osmanischen Reiches gingen hier stets Hand in Hand. Unter der Führung von Recep Erdogan hat sich das verändert. Die Türkei ist inzwischen zu einem Land geworden, in dem die Meinungs- und Pressefreiheit radikal eingeschränkt wird, oppositionelle Politiker, Geschäftsleute und Wissenschaftler inhaftiert werden und der sunnitische Islam alle anderen Glaubensrichtungen dominiert, obwohl die Türkei in Wirklichkeit ein Mosaik verschiedener Völker und Kulturen ist.

Von dieser Politik profitieren auch die radikalislamischen Terrororganisationen wie der sogenannte Islamische Staat. Die Türkei scheint für die Dschihadisten in Syrien und im Irak ein Dreh- und Angelpunkt zu sein. Sie versorgen sich hier mit Menschen- und Kriegsmaterial, oft mit Wissen und Tolerierung der türkischen Behörden und sogar – wie manche Experten behaupten – mit deren Unterstützung.

Das alte Bild der Türkei als Brücke zwischen Asien und Europa hat sich seit dem Beginn der Bürgerkriege im Irak und in Syrien in ein gänzlich anderes verwandelt: Die Türkei ist zur Transitstrecke in den „Heiligen Krieg“, zum Drehkreuz für die Dschihadisten geworden.

Doch der Islamische Staat hat der Türkei inzwischen den Krieg erklärt und verübt immer mehr Selbstmordanschläge, besonders in touristischen Zentren. Ein hochrangiger türkischer Sicherheitsbeamte gab zu, dass der IS in mehr als 70 türkischen Städten über geheime Zellen verfügt. Hinzu kommt, dass die Terrororganisation – laut einer Umfrage – von bis zu acht Prozent der türkischen Bevölkerung Sympathien genießt.

Türkei – Drehkreuz des Terrors?“ kann bis zum 25. September in der

Report Rassismus: Der Ball ist rund, das Spiel hat 90 Minuten und die AfD bleibt rassistisch.

Woher kommt es eigentlich, dass erstens beim Fußball immer jeder glaubt, es besser zu können, zweitens bei einer Niederlage der deutschen Nationalmannschaft immer drollige Entschuldigungen gefunden werden und drittens die AfD einfach nicht aufhören kann, Fußballspieler ob ihres Migrationshintergrundes anzugreifen?

Der deutschen Fußballnationalmannschaft ist es nach dem Ergattern der Weltmeisterschaft 2014 bei der Europameisterschaft vor der 2:0 Niederlage im Halbfinale gegen die französische Gastgebermannschaft immerhin gelungen, 20 andere europäische Mannschaften hinter sich zu lassen, darunter die englische, die einst behauptete, England sei die Heimat des Fußballs und die italienische, die zuvor noch nie von einer deutschen Mannschaft in einer K.O.-Runde geschlagen worden war. Damit könnte man doch zufrieden sein als Fußball-Fan, oder nicht?

Die rechtsextreme Europa-Abgeordnete der sogenannten Alternative für Deutschland (AfD) sieht das offenbar anders. In einem (mittlerweile gelöschten) Tweet vom 07. Juli suggeriert sie wenig subtil, die deutsche Mannschaft hätte nur aufgrund des hohen Migrantenanteils verloren: „Vielleicht sollte nächstes mal dann wieder die deutsche NATIONALMANNSCHAFT spielen?“

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Der unselige Tweet ist mittlerweile gelöscht.

Man halte sich an dieser Stelle auch vor Augen, dass Frau von Storch nicht nur einen Posten im Europaparlament hat, den sie schon deshalb hassen muss, weil sie dort mit lauter Ausländern zusammen sitzen und über ein Europa verhandeln muss, welches die Rechtsextreme verabscheut, sondern auch stellvertretende Vorsitzende einer Partei ist, die erst vor wenigen Tagen einmal mehr die Öffentlichkeit davon überzeugen wollte, dass Antisemitismus nicht in ihre Mitte passe. Plumpe Xenophobie dagegen scheint weiterhin Voraussetzung dafür zu sein, einen Posten in der AfD zu bekommen. Und plumper als Frau von Storch kann man wohl kaum sein – völkische Stupidität selbstverständlich inklusive.

Sehr schnell bemerkte allerdings die Politikerin, dass ihre Einlassung nicht wirklich gut ankam, löschte den Tweet und publizierte auf ihrer Facebook-Seite eine Einlassung, die an Heuchelei kaum zu übertreffen ist:

„Was für ein Spiel. Was für ein Pech. Unsere Nationalmannschaft hätte das Weiterkommen verdient gehabt- nach ihrem besten Spiel der ganzen EM. Und: ich nenne sie weiter Nationalmannschaft. Denn das ist sie, mit allen ihren Spielern. Unsere Nationalmannschaft. Und wenn Bild & Co das Bedauern über den politisch korrekten, weil entnationalisierten Namen als rassistische Hetze abtut, dann ist denen nicht mehr zu helfen. Aber der Auflagenschwund bei solchen Blättern hat eben auch Gründe.“ – Beatrix von Storch als Reaktion auf die öffentliche Empörung, die ihrem nationalistischen Tweet folgte. Typisches AfD-Zurückrudern.

Dabei ist die geborene Herzogin von Oldenburg allerdings nicht die erste Funktionärin der Rechtspopulisten, die glaubt, es sei angebracht, die Mannschaft für ihren Multikulturalismus zu attackieren. Im Vorfeld der Europameisterschaft hatten auch Vize-Parteichef Alexander Gauland und Bundessprecherin Frauke Petry einzelne Spieler und die Mannschaft als Ganzes zu diskreditieren versucht. Während sich Gauland den  Innenverteidiger Jérôme Boateng aufgrund seiner Hautfarbe zum Opfer auserkor, bevorzugte Petry es, den Mittelfeldspieler Mesut Özil für das verfassungsmäßig freie Ausleben seines (muslimischen) Glaubens zu kritisieren, indem sie in eine Pilgerfahrt nach Mekka – die jeder Muslim einmal gemacht haben sollte – ein politisches Statement hinein interpretierte. Beide Politiker warfen der Mannschaft zudem vor „keine deutsche Mannschaft im eigentlichen Sinne“ mehr zu sein.

Zur Erinnerung noch einmal: Die AfD-Fraktion in Baden-Württemberg spaltete sich (offiziell) aufgrund der pseudo-intellektuell antisemitischen Schriften des Abgeordneten Dr. Gedeon, stumpfer Antiislamismus, der sozialwissenschaftlich nur als Subform des Antisemitismus begriffen werden kann ist dagegen bis in die Führungsspitze verbreitet und erlaubt. Die AfD lebt eben als Partei von der rechtspopulistischen Provokation und der Aktivierung einer latenten „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“-Mentalität. Die Fußball-EM schien da genau die richtige Gelegenheit zu sein, ein wenig zusätzliche Publicity zu generieren, was glücklicherweise nach hinten los ging, denn so latent rassistisch der Durchschnittsdeutsche auch sein mag: Die Multi-Kulti-Mannschaft von Bundestrainer Jogi Löw ist Weltmeister, und mit Weltmeistern legt man sich nicht an!

Nationalspieler Mesut Özil in traditioneller Pilgerkleidung vor der Kaaba, dem Allerheiligsten im Islam.
Nationalspieler Mesut Özil in traditioneller Pilgerkleidung vor der Kaaba, dem Allerheiligsten im Islam. Frauke Petry kritisierte ihn für dieses Foto scharf.

Von Storch wird daher nicht die letzte AfD-Politikerin sein, die einen deutschen Fußballer mit Migrationshintergrund für unwürdig befindet für den deutschen Volksstaat zu spielen, Petry wird nicht die letzte Funktionärin sein, die eine Person des öffentlichen Lebens aufgrund ihrer Religion angreift und ganz sicher wird auch Dr. Gedeon nicht der letzte AfD-Abgeordnete sein, der den Holocaust verharmlost, schließlich muss man das rassistische, antisemitische und xenophobe Wahlklientel weiterhin unterhalten.

„Ich habe in meinem Leben mehr Zeit in Spanien als in der Türkei verbracht – bin ich dann ein deutsch-türkischer Spanier oder ein spanischer Deutsch-Türke? Warum denken wir immer so in Grenzen? Ich will als Fußballer gemessen werden – und Fußball ist international, das hat nichts mit den Wurzeln der Familie zu tun.“ – Mesut Özil

Fast genauso schlimm wie der rechtspopulistische Politisierungsversuch des Fußballtreibens war, das muss der Vollständigkeit halber gesagt werden, der Versuch der Grünen Jugend, all jenen ein schlechtes Gewissen einzureden, welche die schwarz-rot-goldene Bundesflagge zur WM flattern ließen. Ging übrigens auch nach hinten los.

Weißweinkolumne: Bundeszynismusminister De Maizière und die Grünen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht eine „Entwarnung“ in der Flüchtlingskrise nicht gegeben, zwar sei die Zahl der in den Erstaufnahmezentren registrierten Flüchtlinge im Juni signifikant auf auf 16.000 Personen gefallen, während es im Januar noch 92.000 Personen gewesen seien, was zeige, dass „die deutschen und europäischen Maßnahmen wirken“.

Die Lage sei jedoch weiterhin labil, weshalb sich der Innenminister nicht auf eine Prognose für die Gesamtzahl der ankommenden Flüchtlinge für 2016 festlegen wollte.

Auch habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im ersten Halbjahr über die Asylanträge von 283.000 Personen entschieden, was einem Anstieg um fast 150 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gleichkomme. In den ersten sechs Monaten wurden rund 222.000 Migranten in Deutschland registriert. Knapp 397.000 Asylanträge wurden eingereicht, rund 122 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2015. Die hohe Zahl hängt damit zusammen, dass ein großer Teil der rund eine Million Flüchtlinge aus dem vergangenen Jahr erst jetzt ihren Antrag bei der Asylbehörde einreichen können.

De Maiziere sagte, die Ankunftszahlen zeigten, „dass wir insgesamt in diesem Halbjahr von einer deutlichen Entspannung bei der Flüchtlingskrise ausgehen können“. Womit er meint, man könne von einer Entspannung der Flüchtlingsankunftszahlen in Deutschland ausgehen. Was einmal mehr den Zynismus der deutschen Politik belegt: Von einer „Entspannung“ der größten humanitären Katastrophe seit dem zweiten Weltkrieg wird gesprochen, wenn sie beginnt, Deutschland nicht mehr zu betreffen. Ein Problem ist schließlich kein deutsches Problem, wenn man es für ein paar läppische Milliarden Euros an die Türkei outsourcen kann. Wobei bisher unklar ist, was der wahre Preis für dieses Geschäft sein wird. Das Erdogan-Regime jedenfalls wird es sich nicht nehmen lassen, das EU-Türkei-Abkommen auch als Druckmittel gegen Europa zu verwenden.

Neben dem „Funktionieren“ des Türkei-EU-Abkommens, zeigte sich der Innenminister besonders erfreut über die erfolgreiche Schließung der Balkanroute. Auch würden die über die Mittelmeerroute meist aus Libyen in Italien ankommenden Flüchtlinge nun dort registriert statt wie früher einfach weitergeleitet zu werden. Es sei jedoch unklar, ob dies so bleibe. Und auch für die Türkei meldete De Maizière vorsichtshalber Zweifel an: „ich würde nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass das auch in den nächsten Monaten so bleibt.“ Auch die Lage entlang der Balkanroute könne sich verschlechtern. Diese sei vor allem für große Gruppen dicht. Schleuser brächten aber vermehrt kleine Gruppen über die grünen Grenzen nach Deutschland. Es gebe schließlich auch Bewegungen über Italien und die Schweiz nach Deutschland.

File photo of a mounted policeman leading a group of migrants near Dobova
Flüchtlinge auf der Balkanroute Anfang 2015: Die Schließung der Balkanroute wird von De Maizière als großer Erfolg gefeiert.

Laut De Maizière will das Innenministerium auch daran arbeiten, die Zahl der „freiwilligen Ausreisen“ und Abschiebungen zu erhöhen. Sofern sich die bisherige Entwicklung fortsetze, sei eine Zahl von 100.000 erreichbar. Aber diese sei noch nicht gut genug. Zudem mahnte der Minister die Grünen, die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsländer nicht mehr abzulehnen. Hier hofft die Regierung auf eine Einigung im Bundesrat im September. Ansonsten werde die Zahl der Einreisen von dort stark steigen, sagte de Maizière. Was eine Aussage ist, die an Zynismus kaum mehr zu übertreffen ist. Man stelle sich nur einmal vor jemand schlüge vor, Nordkorea für sicher zu erklären, weil von dort zu viele Flüchtlinge in die Bundesrepublik einreisten. Der Bundesinnenminister, der erst vor Kurzem die Unverschämtheit besaß Flüchtlingsärzten  – anhand von erfundenen Zahlen –  zu unterstellen, sie würden den deutschen Staat in seiner Abschiebepraxis behindern, argumentiert nun also ernsthaft, die Grünen müssten die große Koalition im Bundesrat darin unterstützen, die Maghreb-Staaten für sicher zu erklären, um marokkanische, algerische und tunesische Asylbewerber aus Deutschland fernhalten zu können?

Aber selbstverständlich ist er nicht der erste Konservative, der von den Grünen Unterstützung im Bundesrat fordert, tatsächlich gibt es kaum einen Innenpolitiker der Unionsparteien, der sich noch nicht dahingehend geäußert hat.

Die Bundestagsentscheidung vom 13. Mai, die drei nordwestafrikanischen Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, sowie der daraus folgende Druck auf die Grünen, sind dabei in erster Linie Ausdruck einer inhumanen Abschreckungs- und Abschottungspolitik der großen Koalition, die auch als Reaktion auf das Erstarken der rechtspopulistischen AfD verstanden werden muss. Deren Klientel soll mit derartiger Politik den etablierten Parteien wieder zugeführt werden. Letzteres ist allerdings zweifelsohne zum Scheitern verurteilt.

„Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Trittin sagte im Vorfeld der Entscheidung im Mai wörtlich: „Das sind keine sicheren Herkunftsländer. Punkt.“ Sollten die Grünen im Bundesrat nun tatsächlich gegenüber dem Drängen der Konservativen einknicken, was in Anbetracht der zunehmenden innerparteilichen Macht konservatistischer Strömungen nicht auszuschließen ist, hätte damit wohl die Partei, deren Vorsitzende behauptete, es gäbe keine Partei links der Grünen, ihre Glaubwürdigkeit als progressive Partei endgültig verloren. Jedoch ist fast davon auszugehen, dass sich die Partei, die einst ihre Mitglieder aus der Friedensbewegung rekrutierte, mit dem Blick auf die „AfD-Bedrohung“ erneut von den Konservativen zur Verschärfung des Asylrechts instrumentalisieren lässt.

Dabei ist die Forderung der Koalition, die Innenminister De Maizière gerne in jedem Interview herunter betet, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Drittstaaten zu erklären, durchaus als abstrus einzustufen. Dort herrscht eine desolate Menschenrechtslage und die systematische Verfolgungen von Oppositionspolitikern, Journalisten und Menschen mit abweichender sexueller Orientierung steht an der Tagesordnung, wie die Menschenrechtsorganisationen Amnesty und Pro Asyl in einem offenen Brief an alle MinisterpräsidentInnen eindringlich schilderten.

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Im Mittelmeer ertrinken täglich Flüchtlinge, dennoch ist Thomas De Maizières größtes Problem, wie man die Überlebenden davon abhält nach Deutschland zu kommen. Zynismus pur.

Wir haben übrigens keinen Zweifel daran, dass Bundesinnenminister De Maizière in die Geschichte eingehen wird, als der schlimmste Innenminister, den die Bundesrepublik je hatte. Nachdem er sein fehlendes politisches Feingefühl zuletzt mit dem Vorschlag zeigte, eine nationale Wachmiliz – mit schlecht ausgebildeten Waffenträgern – gründen zu wollen, um der Gründung rechtsextremer Bürgerwehren vorweg zu greifen, belegt er in diesem Fall einmal mehr, dass er eben nur ein konservativer Zyniker ist. Und dennoch gehört er zu den beliebtesten Politikern dieses Landes. Unfassbar!

In diesem Sinne: Prost!

Hysterie und Eigenlob um #NeinheisstNein – Oder warum dies kein gutes Gesetz ist.

Politiker feiern sich naturgemäß gern selbst, eine gewisse Neigung zum Egozentrismus ist schließlich Voraussetzung für einen Job in der Öffentlichkeit. Selten aber hatten PolitikerInnen so wenig Grund zur Selbsthuldigung wie bei der einstimmigen Verabschiedung der am Donnerstag im Bundestag abgestimmten Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nicht nur, weil Teile dieser Gesetzesverschärfung höchst bedenklich sind, sondern auch weil die Teile, die dringend notwendig sind, viel zu spät kommen.

Die wichtigsten Punkte des neuen Sexualstrafrechts in Kürze.

Grundsatz „Nein heißt Nein!“ wird ins Gesetz aufgenommen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, droht Tätern bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, die sich über den „erkennbaren Willen einer anderen Person“ hinwegsetzen.

Der „Grapschparagraph“ wird eingeführt. Das unerwünschte sexuelle Berühren soll künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können. Dafür wird der Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt.

Neue Regelung zu „Straftaten aus Gruppen“. Künftig sollen alle Mitglieder einer Gruppe bestraft werden können, wenn von einzelnen Gruppenmitgliedern sexuelle Übergriffe ausgegangen sind.

Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Künftig gehören Verurteilungen nach dem neuen Sexualstrafrecht zu den möglichen Ausweisungsgründen.

Kein Grund zu feiern!

Warum die so viele Bundestagsabgeordnete wie die Grünenpolitikerin Katrin Göring-Eckardt das Gesetz derartig feiern, ist unbegreiflich, sollte ihnen doch bewusst sein, dass der wichtigste Teil des Gesetzes, der unter dem klangvollen Motto „Nein heißt Nein!“ steht, letztlich nur die längst überfällige Ratifizierung der schon 2011 vom Europarat beschlossenen Istanbul-Konvention, in der auch der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ bereits enthalten war, die aber durch deutschen Konservatismus und wohl auch durch einen gewissen systemischen Sexismus in der Politik bisher in der Bundesrepublik nicht umgesetzt wurde, ist. Hier wird dementsprechend etwas gefeiert, das prinzipiell schon vor fünf Jahren beschlossen wurde und hätte umgesetzt werden müssen! Bisher sah man dazu jedoch im Justizministerium keinen Bedarf.

Erst im vergangenen Jahr beschloss Justizminister Heiko Maas, man müsse die Gesetzgebung zum Vergewaltigungstatbestand verschärfen. In der daraus entstandene Gesetzesänderung sah jedoch den Grundsatz der Istanbul-Konvention zunächst nicht vor. Das jetzt vom Bundestag beschlossene Gesetz dagegen enthält diese wichtige Regelung zwar, entstand jedoch aus einem blinden, der Kölner Silvesternacht folgenden Aktionismus. Der an dieser Stelle deshalb entschuldbar ist, weil er zum richtigen Ergebnis führte.

Nein heißt Nein!

Was bedeutet nun eigentlich der Grundsatz „Nein heißt Nein!“? Wenn jemand in irgendeiner Weise äußert, dass Geschlechtsverkehr nicht gewünscht ist, eine andere Person aber diesen jemand dennoch zum Sex zwingt, so ist dies eine Vergewaltigung. So viel ist jedem Menschen mit gesundem Verstand klar, dem deutschen Strafrecht jedoch bisher nicht. Damit eine Tat nach derzeitigem Recht als Vergewaltigung gewertet wird, muss entweder der Täter deutlich Gewalt angewendet haben, um sein Opfer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, oder das Opfer muss sich erkennbar körperlich gewehrt haben. Wer ein bisschen etwas von den psychologischen Wirkmechanismen bei sexuellem Zwang versteht, wird feststellen, dass diese Auffassung völlig daneben liegt. Oft genug kommt es zu erzwungenem Sex, bei dem das Opfer sich aufgrund körperlicher Unterlegenheit, psychischem Zwang, Abhängigkeit vom Täter, oder sonstigen Gründen nicht in der Lage sieht, körperlichen Widerstand zu leisten.

Diese Verschärfung der Gesetzeslage kann also als sinnvoll betrachtet werden, fragt man sich doch als gesunder Mensch eher, warum die Rechtslage nicht längst schon genau so lautet. Bisher haben übrigens 21 Staaten die sogenannte Istanbul-Konvention ratifiziert.

Der Grapschparagraph.

Ähnliches ist zur Einführung des Straftatbestandes der „sexuellen Belästigung“ zu sagen. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht fragten sich viele, wie es denn sein könne, dass es nicht strafbar sei, Frauen ungefragt an die Oberweite zu grapschen. Eine durchaus berechtigte Frage, die ihre Antwort im oben erwähnten systemischen Sexismus der Politik findet: Eine von konservativen Männern dominierte Politik hatte einfach bisher kein Problem darin gesehen, der Sekretärin hin und wieder mal auf den Hintern zu klatschen. In der Welt der Männer gilt dies schließlich als Kompliment. Wenn derlei Handlungen bisher angezeigt wurden, sind sie in der Regel juristisch als „Beleidigung“ behandelt worden, während für den Tatbestand der „sexuellen Nötigung“ mindestens der erklärte Unwillen des Opfers notwendig ist. Auch diese Änderung kann dementsprechend als sinnvoll erachtet werden.

Männer müssen aufgrund dieses Gesetzes nun jedoch auch nicht in Panik ausbrechen, sie könnten massenweise angezeigt werden, sobald sie, zum Beispiel auf einer Tanzveranstaltung, mit Frauen in Berührung kommen. Einzig Handlungen, die zur Belästigung geeignet sind, nicht aber solche Berührungen sein, die „nur Interesse, Verwunderung oder Vergnügen auslöst“, sollen dadurch strafbar werden.

Verfassungsrechtlich höchst bedenklich: „Sexuelle Straftaten aus Gruppen“.

Viel bedenklicher dagegen ist der dritte Part der Gesetzesänderung, die von sexuellen Straftaten aus der Gruppe heraus handelt und eine direkte Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht 2016 ist. Künftig sollen demnach alle Mitglieder einer Gruppe bestraft werden können, wenn von einzelnen Gruppenmitgliedern sexuelle Übergriffe ausgegangen sind. Gesetzesänderungen dieser Art sind es, die am besten zeigen, dass blinder Aktionismus in der Politik nichts zu suchen hat! Das deutsche Strafrecht arbeitet nach einer Art Individualprinzip: Bei Gruppenstraftaten muss vor Gericht grundsätzlich die Schuld jedes einzelnen abgewogen werden. Dem widerspricht diese Gesetzesänderung fundamental. Einige Politiker haben zu diesem Teil der neuen Sexualstrafgesetzgebung deshalb richtigerweise schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. So meinte die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast: „Wer selber keine Sexualstraftat begeht, kann und darf nicht wegen einer Sexualstraftat verurteilt werden. Das widerspricht dem Schuldprinzip, auf dem unser gesamtes Strafrecht aufbaut.“ Recht hat sie, und stimmte doch für das Änderungspaket.

Bedenkt man die Implikation des Gesetzes, dass nun jemand für eine Straftat belangt werden kann, die er gar nicht begangen hat, sieht plötzlich die einstimmige Bundestagsentscheidung, die Frau Göhring-Eckardt trotz der Bedenken, die aus ihrer eigenen Fraktion kamen, so feiert, gar nicht mehr so huldigungswürdig aus. Vor allem von der Linkspartei wäre ein Widerstand gegen diese Änderung Pflicht gewesen. Auch warum die Grünen, die öffentlich die schärfsten Bedenken äußerten, dieses Gesetz mit tragen, ist völlig unverständlich. Ein Gesetz, dass es ermöglicht Unschuldige für die Taten anderer zu bestrafen, ist niemals ein gutes Gesetz, wobei es hier letztlich auf die Auslegungen der Gerichte ankommen wird. Letzten Endes kann es hier zur Umkehr der Unschuldsvermutung kommen, dem zentralen Prinzip eines fortschrittlichen Strafrechts.

Wir haben bei den Bundestagsfraktionen nachgefragt, wie es trotz aller Bedenken aus den Fraktionen und aus dem Justizministerium dazu kommen konnte, dass dieser Änderung einstimmig zugestimmt wurde. Bisher erhielten wir keine Antwort, wir werden berichten, sobald dem so ist.

Verschärfung des Aufenthaltsrechts.

Auch dieser Teil des Gesetzespakets ist umstritten, erlaubt es doch prinzipiell die Ausweisung eines Ausländers aus Deutschland für eine Handlung, die bisher nicht strafbar war. Schon im Frühjahr hatte die Große Koalition beschlossen, dass künftig ausgewiesen werden kann, wer wegen Körperverletzung, Sexualdelikten, Eigentumsdelikten und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu einer Freiheitsstrafe oder einer Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, sofern diese Taten mit Gewalt und schweren Drohungen verbunden waren. Die Frage, inwieweit eine derartige Gesetzgebung insbesondere auf nach dem Asylrecht Bleibeberechtigte anzuwenden ist, wird dabei scharf diskutiert. Öffentlich bedauerte dementsprechend die Parteichefin der Linken, Katja Kipping, dass es die Sexualstrafrechtsverschärfung „leider nur im Paket“ mit der Verschärfung des Aufenthaltsrechts gegeben habe. Ein Gesetz zu kritisieren, für dessen Einführung man am selben Tag noch selbst votiert hat, ist mindestens mutig, der Glaubwürdigkeit Kippings dürfte ein solches Verhalten jedenfalls nicht zuträglich sein.

Die Hysterie der Antifeministen.

Unter #neinheisstnein twittert Deutschland heute über die Erweiterung des Sexualstrafrechts. Was die einen, inklusive des attestierten Sexisten Volker Kauder, etwas zu überschwänglich als „grandiosen Erfolg“ feiern, verurteilen die allgegenwärtigen Antifeministen selbstverständlich als das unselige „Werk der Feminazis!“. Und natürlich kritisieren sie dabei die falschen Punkte. An dieser Stelle sei ein kleiner Tipp geäußert, wie man einen Sexisten sehr einfach erkennt: Sollte jemand unter #neinheisstnein irgendwelche Sprüche publiziert haben, die implizieren, er halte gar nichts von dieser Regelung, so ist er ein Sexist. So einfach kann es sein. Lassen Sie sich hier auch nicht von irgendwelchen komplizierten Fallkoinstrukten täuschen, die diese Leute gerne verwenden, um alle anderen Lügen zu strafen.

Aber tatsächlich finden sich im Netz offenbar abertausende, denen das Konzept Sex nur mit solchen Personen zu haben, die dem auch zustimmen (können), fremd ist. Im Deutschen gibt es dafür den Rechtsbegriff der Einvernehmlichkeit, im Englischen das viel schönere (und kürzere) Wort Consent. Dies sollte doch im 21ten Jahrhundert ein etabliertes und akzeptierbares Konzept sein, oder nicht?

Obgleich die Mehrzahl der widerwärtigsten Antifeministen-Tweeds am Donnerstag von männlichen Hysterikern stammten, zeigten es übrigens auch genug Frauen, die mit dem Konzept so gar nichts anfangen können, was einmal mehr zeigt, dass Sexismus kein männliches Problem ist. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass diesen Frauen von Kindesbeinen auf die Auffassung der Männer, die Frau habe die Pflicht, ihren Mann zu befriedigen, eingedroschen wurde?

Besser so als gar nicht?

Das juristische Problem der Kollektivschuld wird in den Massenmedien kaum behandelt, vielleicht weil es zu komplex, zu abstrakt wirkt, um es ausreichend zu beleuchten. Stattdessen wird immer wieder so getan, als sei das Prinzip der Einvernehmlichkeit ein völlig revolutionäres Konzept. Auch das ist ein Beispiel von systemischem Sexismus!

Wie ist nun dieses Gesetzespaket aber insgesamt objektiv zu beurteilen?

Obgleich es aus einem politischen Aktionismus heraus entstanden ist, der zu gefährlichen Fehlentscheidungen führen kann, sind die Änderungen weitgehend notwendig und wichtig, aber auch völlig verspätet! Die Einführung der Kollektivschuld bei Sexualstraftaten dagegen kann ohne weiteres als eine der angesprochenen Fehlentscheidungen gewertet werden. Ein „besser so als gar nicht“, wie es offenbar von den parlamentarischen Kritikern dieses Gesetzesfragments vertreten wird, kann es hier also nicht geben: Die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung dürfen nicht unterhöhlt werden, auch nicht um Sexualstraftaten ahnden zu können! Man stelle sich einmal vor, aus einer Gruppe von fünf Menschen würde einer einen Diebstahl begehen, da käme ja auch niemand auf die absurde Idee, alle fünf für die Tat des einen zu bestrafen.

Demnach ist dies trotz aller positiven Implikationen kein gutes Gesetz!

Über 100 Tote bei Bombenanschlägen in Bagdad. – Warum solche Anschläge häufiger werden.

Bagdad (Irak). Mehr als 100 Menschen, nach manchen Angaben über 120 Menschen, wurden bei zwei Bombenanschlägen in Bagdad in der Nacht zum Sonntag nach Angaben aus Polizei und Krankenhäusern getötet. Mindestens 200 Personen wurden außerdem teilweise schwer verletzt, so die irakischen Behörden.

In einer belebten Einkaufsgegend im Stadtteil Karrada sei ein mit Sprengstoff beladener Kühltransporter explodiert. Wegen der Ramadan-Feierlichkeiten seien in der Nacht viele Menschen auf den Straßen unterwegs gewesen. Dieser Anschlag hatte nach Angaben der Behörden die meisten Opfer.

Ein weiterer Sprengsatz detonierte auf einem ebenfalls gut besuchten Markt im Schiiten-Viertel Al-Shaab im Norden der irakischen Hauptstadt. Dort wurden nach Angaben aus Polizeikreisen mindestens zwei Menschen getötet. Zu den Anschlägen bekannte sich die Extremistenorganisation Islamischer Staat (IS). Ungewöhnlich ist, dass offenbar gezielt Muslime getötet wurden, indem die Bomben in der Nähe von Ramadan-Festivitäten platziert wurden.

Vor allem im Irak, aber auch im benachbarten Syrien gerät der IS derzeit zunehmend unter Druck, auch weil lokale Kämpfer mittlerweile Luftunterstützung von Russland und verschiedenen NATO-Mächten erhalten. Im Irak war zuletzt die IS-Bastion Falludscha von Regierungstruppen zurück erobert worden. Zwar kontrolliert die Extremistenmiliz noch immer große Teile des Landes, allerdings wird sich die Terrororganisation um den selbsternannten Kalifen Abu Bakr al-Baghdadi aufgrund der erlittenen Rückschläge gezwungen sehen, mehr Anschläge dieser Art zu verüben, insbesondere im nahen und mittleren Osten. Es ist dies die Art, wie der IS, der teilweise aus der Terrororganisation Al-Qaida entstand, Krieg führt, einen Krieg, dem sich der Westen weitestgehend nicht gewachsen sieht.

Allein in dieser Woche ist der Anschlag in Bagdad, nach dem Selbstmordattentat am Atatürk-Flughafen in Istanbul und der Geiselnahme in einem Restaurant in Dhaka, die dritte Tat, zu der sich der IS oder eine Splittergruppe des IS bekannte. Anzunehmen, dass sich der Takt des Terrors beschleunigt, ist also nicht weit hergeholt. Während der IS 2014 zeitweise bis zu ein Drittel des Iraks kontrollierte, gibt die Regierung nun an, die Miliz kontrollierte nur noch 14 Prozent des Landes.