Düsseldorf. Am Abend vor der umstrittenen Entscheidung der Bundesregierung, sogenannten Gefährdern künftig auch ohne Gerichtsbeschluss Fußfesseln aufzuerlegen, zeigt die Polizei in Ratingen bei Düsseldorf, dass zu diesen Gefährdern nicht nur Islamisten gehören – ein Faktor, der in der öffentlichen Debatte gern vergessen wird -, als sie einen in die Jahre gekommenen Neonazi festnimmt. Der Mann soll für einen Rohrbombenanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vor fast 17 Jahren verantwortlich sein.
Der Sprengstoff-Anschlag, den der Beschuldigte Ralf S. begangen haben soll, traf am 27. Juli 2000 um 15.04 Uhr zehn Wartende, sieben Frauen und drei Männer, die als „Kontingentflüchtlinge“ in die Bundesrepublik gekommen waren und regelmäßig an einem Deutschkurs nahe des Bahnhofs teilgenommen hatten. Am schwersten traf es eine Frau: Sie erlitt durch den Anschlag eine Fehlgeburt und verlor ein Bein, dass jedoch wieder angenäht werden konnte. Insgesamt sechs der zehn Opfer waren Mitglieder lokaler jüdischer Gemeinden.
Schon unmittelbar nach dem Bombenattentat, das damals bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, verwiesen antifaschistische Gruppen in Düsseldorf auf den vorbestraften Neonazi Ralf S., der zu der Zeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts ein „Survival Security & Outdoor“-Geschäft betrieb, welches den Hinweisgebern zufolge der Neonazi-Szene auch als Beschaffungsquelle für Waffen und Sprengstoff diente. Dem Hinweis aus dem antifaschistischen Milieu ging jedoch die Polizei nicht direkt nach. „Erst fünf Tage nach dieser Veröffentlichung reagierte die Polizei mit einer Hausdurchsuchung,“ so der Düsseldorfer Ratsherr Frank Laubenburg (Die Linke) am Mittwoch nach der Verhaftung des mutmaßlichen Bombenlegers.

Besonders brisant ist dabei, dass die Ermittlungsbehörden bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Beschuldigten am 2. August 2000 kein belastendes Material gefunden haben wollen, während fünf Monate später die Mitarbeiter eines Umzugsunternehmens im Keller des Angeklagten unter anderem eine militärische Übungshandgranate sowie allerlei neofaschistisches Propagandamaterial der „Deutschen Volksunion“ (DVU) entdeckten. So behauptete die Staatsanwaltschaft im Sommer 2000 noch, Ralf S. sei „nicht der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen“ – obwohl er bereits einschlägig vorbestraft gewesen war.
Auch wegen dieser anfänglichen Fehleinschätzung tappten die Ermittlungsbehörden lange im Dunklen, befragten insgesamt 1.400 Zeugen, gingen mehr als 300 Spuren nach und legten 69.000 Aktenseiten an, ohne dass sich ein dringender Tatverdacht ergab. Vieles deutet demnach daraufhin, dass auch die Blindheit der Behörden „auf dem rechten Auge“ – ähnlich wie bei den NSU-Morden – dazu führte, dass Ralf S. lange unbehelligt blieb und erst jetzt, mehr als 16 Jahre später, festgenommen wurde.
Erst im Juli 2014 kam wieder etwas Licht in die Sache: Laut dem zuständigen Ermittler Udo Moll meldete sich ein Mann aus der JVA Castrop-Rauxel, demgegenüber Ralf S. die Tat nicht nur gestanden, sondern sogar mit ihr geprahlt haben soll. S. saß damals in Haft, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. „Jede Akte, jede Spur wurde darauf neu durchleuchtet“, so Kriminaldirektor Röhrl.
Nun tauchten auch Zeugen auf, die aussagten, S. hätte bereits im Vorfeld den Anschlag angekündigt. Zudem zog eine Zeugin, die S. 2000 ein Alibi verschafft hatte, ihre Aussage zurück und es wurde bekannt, dass vor der tat zwei Neonazis die Sprachschüler beschimpft hatten. Diese seien dann in das Geschäft von Ralf S. geflohen. Dieser Vorfall, so Moll, steht aller Wahrscheinlichkeit nach in Verbindung mit dem Attentat. Mittlerweile sitzt Ralf S. in Untersuchungshaft, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. „Das Gesamtbild belastet den Verdächtigen schwer“, so der Düsseldorfer Kriminaldirektor Markus Röhrl am Mittwochnachmittag.

Auch eine Sprengmittelausbildung, die S. als Zeitsoldat bei der Bundeswehr erhalten haben soll, stellt ein belastendes Indiz gegen den mittlerweile 50-Jährigen dar. zudem gebe es Hinweise darauf, dass der mutmaßliche Bombenleger bei Spaziergängen mit seinen Hunden die „Routineabläufe“ der auserkorenen Opfer auskundschaftete. Fast alle seiner damaligen Probleme habe Moll Ausländern zugeschrieben, ergänzt Moll.
Mittlerweile ist daher für den zuständigen Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück klar: „Der Tat lag eine fremdenfeindliche Absicht zugrunde.“ Die Anklage lautet auf versuchten Mord in zwölf Fällen. Zu Todesopfern sei es nur durch Glück nicht gekommen, betont Herrenbrück. Der Beschuldigte, der bis zuletzt – offenbar erfolglos – seine Dienste als „Sicherheitsberater“ anbot, schweigt zu den Vorwürfen.
Indes wird am kommenden Dienstag auch der NSU-Untersuchungsausschuss in NRW in einer Sondersitzung über S. und den Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn beraten.