Russland beschließt Gesetz zur Dekriminalisierung häuslicher Gewalt – warum das immer noch Thema sein muss.

Moskau (Russische Föderation). Für viele – insbesondere Männer – im konservativen Spektrum ist es bis heute nichts ungewöhnliches, Ehefrau und Kinder zu schlagen. In Russland könnte dies künftig wieder erlaubt werden: Ein Gesetzentwurf, der vergangene Woche in der russischen Duma (dem Unterhaus des russischen Parlaments) beschlossen wurde, kann als erster Schritt in Richtung Re-Legalisierung von häuslicher Gewalt gewertet werden.

Zunächst soll das Gesetz, bei dem davon ausgegangen wird, dass es auch vom Oberhaus und vom russischen Präsidenten Wladimir Putin ratifiziert werden wird, den Strafrahmen für häusliche Gewalt deutlich absenken. Der Entwurf, der auch als „Ohrfeigen-Gesetz“ bezeichnet wird, regelt, dass Personen, die zum ersten Mal wegen häuslicher Gewalt verurteilt werden, nur noch zu höchstens 15 Tagen in Polizeigewahrsam und einer Geldstrafe verurteilt werden können, sofern ihre Tat nicht in „ernsthaften. Bisher liegt der Strafrahmen bei bis zu zwei Jahren.

Wenn in Russland künftig also jemand zum ersten mal angezeigt wird, weil er seine Kinder schlägt, wird nicht – wie hierzulande – einem regulären Prozess wegen Körperverletzung unterzogen werden, sofern keine „ernsten Verletzungen“ nachgewiesen werden können. Wobei der Wortlaut durchaus offen für Interpretationen ist: So wird das Gesetz aktuell so verstanden, dass Staatsanwälte keine Verfahren wegen häuslicher Gewalt mehr eröffnen werden können, sofern die Opfer der Tat nicht Brüche oder schwere körperliche Traumata durch die Tat erleiden. 

Im ersten Schritt wurde das „Ohrfeigen-Gesetz“ am vergangenen Donnerstag in der Duma mit 380 zu 3 Stimmen beschlossen. Befürworter des Gesetzentwurfs verweisen in ihrer Begründung auf eine Änderung des Strafgesetzes im vergangenen Juli, die einfache Tätlichkeiten gegenüber Fremden bereits dekriminalisierte, Tätlichkeiten innerhalb der Familie jedoch nicht. Zunächst galt der Entwurf der erzkonservativen Abgeordneten Yelena Mizulina, die auch federführend an Russlands berüchtigtem Gesetz gegen „Homosexuelle Propaganda“ beteiligt war, noch als chancenlos. Dies änderte sich jedoch, als ein konservativer Journalist den russischen Präsidenten in dessen jährlicher Medienkonferenz auf die rechtlichen Folgen von Tätlichkeiten ansprach.

„Wenn ein Vater seinem Sohn aus gutem Grund den Hintern versohlt, um ihm eine Lektion zu erteilen, eine traditionelle russische Lektion, wird er zu zwei Jahren Haft verurteilt – und wenn ein Nachbar das selbe tut, wird er mit einer Geldstrafe davon kommen,“ so der Journalist. Dieser Satz, der die ganze Abscheulichkeit der regressiven Ideologie recht bildlich darstellt, glauben doch Rechte ernsthaft, ein Kind – oder eine Frau – lerne durch Schläge, könne Schläge gar „verdient haben“, beförderte Mizulinas Entwurf in den Aufwind. Mizulina geht in ihrer Begründung noch weiter und meint: „In der traditionellen russischen Familienkultur, sind Beziehungen zwischen ‚Vätern und Söhnen‘ auf der Autorität der Kraft der Eltern aufgebaut.“ Mit anderen Worten: Es muss erlaubt bleiben, Kinder und Frauen zu schlagen, weil es der russischen Tradition entspricht. Wenn je ein Beispiel gebraucht wird, wie gefährlich Traditionalismus sein kann, ist es in diesem Satz einer Politikerin zu finden, die sich offensichtlich niemals mit der Psychologie von Kindern – oder Gewaltopfern – befasst hat.

Dementsprechend nannten Gegner des „Ohrfeigen-Gesetzes“ dieses auch eine „Lizenz zur Gewaltanwendung durch Autoritätspersonen“. Die Russische Gender-Forscherin Svetlana Aivazova erklärt dazu in der „New York Times“: „Es wird deutlich, dass die Abgeordneten Gewalt als Normalität im Familienleben akzeptieren. Das zeigt, dass die Duma-Abgeordneten nicht nur konservativ oder traditionell denken, sondern archaisch!“

Die Aktivistin fügt hinzu, dass laut Statistiken des russischen Innenministeriums im Jahr 2013 mehr als 9.000 Frauen bei kriminellen Übergriffen starben und dass „mehr als ein Viertel aller Morde in der Familie begangen werden.“ In den USA – wo die Mordrate verglichen mit Deutschland noch immer exorbitant hoch ist – zeigen Statistiken, dass jährlich rund 1.000 Frauen durch Ehemänner und Lebensgefährten getötet werden. Weniger als halb so viele wie in Russland also, obwohl die Vereinigten Staaten etwa doppelt so viele Einwohner haben wie Russland. Die von Aivazova zitierte Statistik zeigt weiterhin, dass 40 Prozent der angezeigten Gewaltdelikte in Russland in der Familie stattfinden – in Deutschland sind es etwa 20 Prozent. Wobei von Polizei und Frauenverbänden aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen in der Familie hohe Dunkelziffern angenommen werden – die umso höher sind, je weniger häusliche Gewalt in der Gesellschaft geächtet wird.

Die Legislatur zur Dekriminalisierung von Tätlichkeiten in der Familie erfährt in Russland erschreckend viel Zustimmung, so glauben mindestens 20 Prozent der Russen, es sei in Ordnung, Kinder oder Ehefrauen zu schlagen. Der Gesetzentwurf hat außerdem die aktive Unterstützung der Russisch-Orthodoxen Kirche, die im vergangenen Jahr körperliche Bestrafungen als russische Tradition verteidigte, das Recht, sein eigenes Kind zu schlagen sei demnach „ein essentielles Recht, das den Eltern von Gott selbst gegeben“ sei. Die russischen Konservativen erinnern damit einmal mehr daran, dass nicht nur Saudi-Arabien oder Qatar immer noch patriarchalisch organisiert sind.

Gewalt in der Beziehung oder in der Familie ist jedoch auch in Deutschland noch immer ein Problem, so wurden 2015 insgesamt 127.457 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon knapp 82 Prozent Frauen. Bei sexueller Gewalt in der Partnerschaft waren dabei die Opfer fast ausschließlich weiblich. Bei vorsätzlicher Körperverletzung sowie bei Tötungsdelikten waren die Opfer zu 80 Prozent Frauen. Wobei die Anzahl der angezeigten Fälle von häuslicher Gewalt zugenommen hat – ob dies mit einer tatsächlichen Zunahme der Delikte, oder vielmehr mit einer größeren Bereitschaft, häusliche Gewalt anzuzeigen, zusammenhängt ist allerdings unklar.

Belastbare Zahlen zur familiären Gewalt gegen Kinder sind allerdings kaum zu finden, denn auch in Deutschland werden Gewaltdelikte gegen die eigenen Kinder nur in den seltensten Fällen überhaupt angezeigt. Schließlich schlagen Eltern und Großeltern hinter verschlossenen Türen zu und weder sie noch die Betroffenen wollen darüber sprechen – aus Scham, falsch verstandener Loyalität, einem Gefühl der Mitschuld oder weil sie unter Druck gesetzt werden. Außerdem können sich Kinder an Schläge vor ihrem dritten Lebensjahr später kaum noch erinnern, gerade in diesem Alter seien Kinder jedoch häufig Opfer von Gewalt, so Cordula Lasner-Tietze vom Deutschen Kinderschutzbund.

Gerade das Erleben von Gewalt in der frühen Kindheit und häufige Übergriffe im Laufe des Lebens können allerdings den psychischen und physischen Gesundheitszustand stark beeinträchtigen. So leiden frühere Gewaltopfer, signifikant häufiger unter körperlichen und psychosomatischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Magen-Darm-Problemen, Schwindel, Blutdruckschwankungen sowie gynäkologischen Beschwerden. Zu den psychischen Folgen von Gewalt gehören außerdem Depressionen, Stresssymptome, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Essstörungen und Suizidalität.

Bei Kindern mit Gewalterfahrungen wurden außerdem Beeinträchtigungen in der geistigen und emotionalen Entwicklung festgestellt. Auch Lernschwächen können demnach Folgen frühkindlicher Gewalt sein.

Gerade die überproportionale Schädlichkeit frühkindlicher Gewalterlebnisse und die psychologischen Folgen des Vertrauensverlusts gegenüber den Eltern, den ein familiäres Gewalterlebnis für ein Kind bedeutet, macht also jede Lockerung der Gesetze gegen häusliche Gewalt besonders gefährlich.

Untersuchungen haben dabei ergeben, dass zum einen Mütter beinahe so oft zuschlagen wie Väter und dass sich häusliche Gewalt nicht auf sozial schwache Familien beschränkt: So ergab die Bielefelder Gewaltstudie von 2013, dass fast jedes dritte Kind im prekären Milieu schon einmal geschlagen wurde. Bei den Kindern aus vermögenderen Elternhäusern waren es jedoch immer noch 22,7 Prozent.


Weiterführende Quellen:
Bundesfamilienministerium – Häusliche Gewalt.
Psychologie Heute – Die Folgen von Gewalt.
Welt.de – „Oft erinnern sie sich nicht an die Schläge“.
Polizeiberatung – Häusliche Gewalt.
Polizeiberatung – Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt.

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