Attentat in Würzburg – Gedanken über Rechtsstaat und Staatsgewalt.

Die Folgen des Attentats in Würzburg sind bisher nicht absehbar, jedenfalls hat der Angriff einmal m

In Würzburg attackierte am Montag ein 17-Jähriger mit einer Axt und einem Messer zahlreiche Passagiere in einem Regionalzug mit einer Axt und einem Messer, wobei vier Mitglieder einer chinesischen Familie (aus Hongkong) sowie nach dem Nothalt des Zuges eine Spaziergängerin schwer verletzt wurden. Nach Angaben der Würzburger Uniklinik schweben zwei der chinesischen Opfer weiter in Lebensgefahr. Der Täter wurde von Polizisten getötet.

Im Netz wird derzeit kontrovers debattiert, ob einerseits der Angriff als Terroranschlag gewertet werden soll, oder ob andererseits die Polizeibeamten, die den Attentäter durch dessen Tötung stoppten, überzogen gehandelt haben. Auch diesen Fragen soll hier nachgegangen werden:

Handelte es sich um einen Terrorangriff? Davon ist auszugehen! Laut Innenminister Thomas de Maiziere deuten die bisherigen Ermittlungsergebnisse darauf hin, dass sich der Jugendliche durch die Propaganda der Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) radikalisiert hat. Dagegen gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass der Anschlag durch den IS organisiert oder angeordnet wurde, eine direkte Verbindung scheint es nicht gegeben zu haben. Das Attentat ist dementsprechend als Einzeltat zu werten. Während die pauschale Assoziation von Flüchtlingen und Terrorismus, die gerade von rechten Medien nach solchen Taten gerne betrieben wäre, wäre es jedoch genauso falsch zu behaupten, die Gefahr sei nicht real: Ja, unter fast 1,5 Millionen Flüchtlingen befinden sich einige beeinflussbare, leicht zu radikalisierende Personen, vielleicht sogar einige Schläfer des IS! Wer sich dieser Wahrheit verweigert, setzt das Leben von Deutschen und Flüchtlingen gleichermaßen aufs Spiel.

War die Erschießung des Täters eine überzogene Handlung? Dies darf kontrovers diskutiert werden. Rechtskonstrukte, in denen Personen durch die Staatsgewalt ohne jeden Prozess getötet werden, halten in der Regel keiner rechtsphilosophischen Überlegung stand. Handelte jedoch der Schütze in der Überzeugung nur durch die Tötung des Attentäters konkreten Schaden auf  Leib und Leben von weiterer Personen verhindern zu können, so ist ihm gegenüber Milde zu zeigen. Des Weiteren hat auch für Polizisten die Unschuldsvermutung zu gelten!

Der Gedanke jedoch, ob der Täter nicht auch anderweitig hätte gestoppt werden können (Bein-, Schulterschuss) darf ebenso geäußert werden, tatsächlich muss er sogar öffentlich geäußert werden, andererseits läuft die Gesellschaft Gefahr, das rechtsstaatliche System einer „Jack Bauer“-Staatsgewalt nach amerikanischem Vorbild zu opfern. Dennoch fing sich gerade die Grünen-Abgeordnete Renate Künast heftige Kritik für die legitime Frage ein, warum der Täter nicht anderweitig zu stoppen gewesen sei.

Beide Positionen sind in diesem Falle haltbar. Letztlich wird eine unabhängige Ermittlung zeigen, inwieweit die Handlung der Polizeipolizeibeamten gerechtfertigt, oder übertrieben war. Wahrscheinlich ist jedenfalls, dass durch das Vorgehen der Beamten weiterer Schaden von Unbeteiligten abgewendet werden konnte.

Gesamtgesellschaftlich viel bedenklicher, als die konkrete Reaktion der Behörden auf den Fall, ist eine politische Überlegung, die der Tat folgte: Unionspolitiker sprachen sich demnach dafür aus, Sympathiebekundungen für terroristische Organisationen unter Strafe zu stellen. Solche Sympathiewerbungen seien der „geistige Nährboden“ für terroristische Gewalt, sagte Fraktionsvizechef Stephan Harbarth.

Jeder aufrichtige Demokrat, der hinter einer freiheitlichen Grundordnung steht, muss diese Überlegung aufs Schärfste verurteilen! Die Redefreiheit als eines der höchsten Güter einer freien Gesellschaft darf nicht einem falsch verstandenen staatlichen Schutzauftrag zum Opfer fallen! Zumal bei einer solchen Regelung zwei zentrale Fragen aufgeworfen werden müssen. Erstens: Was ist eine terroristische Organisation, beziehungsweise wer bestimmt, welche Organisationen terroristischer Natur sind. Und zweitens: Was ist eine Sympathiebekundung? Wenn ich sage, dass die RAF in ihren Anfangstagen recht hatte mit ihrer Kritik am Springer-Journalismus, sympathisiere ich dann mit einer Terrorgruppe in einem Maße, dass es strafrechtlich relevant sein sollte? Solche Regelungen eignen sich zu einer gefährlichen Politisierung des Strafrechts.

Auch bei weiteren Präventionsmaßnahmen, die nach jedem Terroranschlag gefordert werden, darf gefragt werden, inwieweit diese nicht überproportional zu ihrem postulierten Nutzen zur weiteren Einschränkung der gesellschaftlichen Freiheit beitragen. So forderte de Maiziere, der zuletzt durch den Vorschlag, die Polizeikräfte durch ungelernte Hilfskräfte zu erweitern, Empörung ausgelöst hatte, unter anderem mehr öffentliche Videoüberwachung sowie eine „effektivere Zusammenarbeit mit Internet-Providern, um die Verbreitung von Propaganda im Netz zu erschweren“. Letzteres ist Politjargon für eine Forderung der Konservativen, die fast so alt ist wie das Internet selbst: Die Möglichkeit zur politischen Zensur von Inhalten im Netz, unter dem Vorwand der Kriminalitätsbekämpfung.

Seltsamerweise wird von konservativen Politikern vier Herrn de Maiziere selten von richtiger Prävention gesprochen: Statt bessere Aufklärung über Extremismus an Schulen anzubieten, wird Videoüberwachung gefordert, deren Wirkung angezweifelt werden darf. Statt einer engeren Zusammenarbeit von Sozial- und Polizeibehörden mit muslimischen Gemeindezentren, werden Instrumente zur digitalen Zensur gefordert, die sich leicht für politische Zwecke missbrauchen ließen.

Derweil bestätigte der Innenminister auch die Authentizität eines Videos, das der IS ins Netz stellte und dass den 17-jährigen Täter zeigte. Unklar sei allerdings, ob der Film vor oder nach dem Attentat von Nizza in der vergangenen Woche aufgenommen worden sei. Es handele sich um „ein klassisches Abschiedsvideo eines Selbstmordattentäters“. Der Fall liege möglicherweise „im Grenzgebiet zwischen Amoklauf und Terror“. Einmal mehr liegt der Innenminister dabei in seiner Situationsanalyse falsch: Für einen Amoklauf war die Tat zu akribisch geplant, schon das Abschiedsvideo, sowie ein gefundener Abschiedsbrief an den Vater des jugendlichen Täters zeigen schließlich eine gewisse Vorbereitung der Tat. De Maiziere erliegt hier einem häufigen Fehler, bei dem das Wort Amoklauf für Angriffe auf Menschenmassen durch radikalisierte Einzeltäter verwendet wird. So werden im umgangssprachlichen Gebrauch auch sogenannte „School Shootings“ fälschlicherweise häufig als Amokläufe bezeichnet.

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