Katja Keul, Rechtspolitische Sprecherin der Grünen hält „Silvesterparagraphen“ für verfassungswidrig.

Vergangene Woche wurde im Bundestag das neue Sexualstrafrecht beschlossen. Während es zum Gesamtpaket die Sorge gibt, eigentlich würde es nichts ändern, der Bundesrichter Thomas Fischer sogar behauptet, bestimmte Vergehen seien dadurch schwerer zu ahnden, gibt es zum sogenannten „Silvesterparagraphen“, der sexuelle Straftaten aus Gruppen betrifft, schwere Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit.

Nachdem am Dienstag bereits die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im deutschen Bundestag, Halina Wawzyniak, bei Spartacus scharfe Worte für dieses Addendum fand, beantwortete am Mittwoch auch Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen, unsere Fragen zum umstrittenen Paragraphen 184j, „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“.

Spartacus: Hallo Frau Keul, wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich verhindern können.
Katja Keul: Wir Grüne haben den Paragraph 184j StGB abgelehnt. Da jedoch die SPD als Regierungskoalition dem Gesamtpaket zugestimmt hat, war die Regelung nicht zu verhindern. [An dieser Stelle sei einmal mehr erwähnt, dass die SPD, obwohl Bedenken auch aus er SPD-Fraktion und dem Ministerium des Justizministers Heiko Maaß kamen, bisher nicht bereit war, Stellung zu beziehen!]

Spartacus: Inwiefern impliziert diese Gesetzesänderung, dass dadurch Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen gar nicht beteiligt waren?
Katja Keul: Genau das impliziert diese Regelung. Die „Beteiligung“ ist laut Gesetzesbegründung nicht juristisch, sondern „umgangssprachlich“ zu verstehen.

Spartacus: Widerspricht dies nicht dem juristischen Prinzip der individuellen Schuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuld-Prinzip?
Katja Keul: Nach unserer Verfassung kann jede und jeder nur für seine eigene individuelle Schuld bestraft werden, sei es, weil er selbst Mittäter ist, sei es, weil er Beihilfe geleistet hat, sei es, weil er zu einer Tat angestiftet hat. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können wir nicht zum Zwecke einer erleichterten Beweisführung einen Tatbestand einführen, der die Zugehörigkeit zu einer Gruppe unter Strafe stellt. Der Paragraph 184j StGB ist daher eindeutig ein Verstoß gegen das Schuldprinzip.

Spartacus: Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert?
Katja Keul: Die Gerichte haben die Möglichkeit, die Norm ggf. dem Verfassungsgericht zur Überprüfung vorzulegen und es bleibt zu hoffen, dass der Paragraph 184j StGB auf diesem Wege eines Tages wieder beseitigt wird.

Spartacus: Vielen Dank für Ihre Zeit!

Ähnlich wie Halina Wawzyniak sieht also Frau Keul das Problem darin, dass Personen, die sich an einer Gruppe „beteiligen“, aus der heraus eine sexuell motivierte Straftat begangen wird, pauschal für schuldig erklärt werden könnten. Sie spricht dabei ein wichtiges Detail aus den Verhandlungen um die Norm an: „Die „Beteiligung“ ist laut Gesetzesbegründung nicht juristisch, sondern „umgangssprachlich“ zu verstehen.“ Was hier relativ harmlos klingt, ist eigentlich unerhört: Hier wird bewusst ein Begriff seiner juristischen Definition beraubt, was die Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“, die das Addendum einleitet, enorm unkonkret werden lässt.

„Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ – Paragraph 184j StGB

Neben dieser umstrittenen Norm führt die geplante Gesetzgebung den Grundsatz „Nein heißt Nein!“ ein, nach dem ein Sexualvergehen auch ohne aktive Gegenwehr des Opfers als Vergewaltigung gewertet werden kann, sofern das Opfer sich „erkennbar“ gegen den Vollzug des Aktes äußert. Außerdem implementiert sie den Straftatbestand der sexuellen Belästigung, wodurch künftig unerwünschte sexuelle Berührungen künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden können.

Jörg Kachelmann erwirkt 513.000 Euro Schadenersatz gegen den Springer-Verlag.

Köln. Der Springer Verlag muss dem ehemaligen Wetter-Moderator Jörg Kachelmann offenbar 395.000 Euro Schadenersatz zahlen. Inklusive Zinsen beläuft sich der zu zahlende Betrag insgesamt auf knapp 513.000 Euro.

Der Wetterexperte Jörg Kachelmann gehörte einst zu den bekanntesten Gesichtern im deutschen Fernsehen. Bis heute ist er der wohl prominenteste Meteorologe im deutschsprachigen Raum, seine Karriere aber musste einen tiefen Einschnitt erfahren, als er 2010 von einer Ex-Geliebten wegen Vergewaltigung fälschlich beschuldigt und vor Gericht gebracht wurde.

Der Prozess vor dem Mannheimer Landgericht war von den Medien, insbesondere von den privaten Televisionsanstalten, aber eben auch von der Boulervard-Presse, zur Zirkusarena verwandelt, die entsprechenden Blätter quollen über von Berichten über den Moderator und sein (offenbar) recht ausuferndes Sexleben. Dabei sei zunächst dahingestellt, inwieweit Kachelmann moralisch richtig handelte. Das Gericht jedenfalls sprach ihn schlussendlich wegen berechtigter Zweifel an seiner Schuld frei. Die Boulevardpresse, insbesondere die Bild-„Zeitung“, jedoch hinderte das nicht daran, den Meteorologen auch weiterhin implizit als Sexualstraftäter darzustellen. Als ARD-Wettermann würde er auch aufgrund dieser Medien-Kampagne nie wieder arbeiten dürfen.

Die Schadenersatzforderung Kachelmanns, die ursprünglich bei über zwei Millionen Euro lag, gründet auf der Einlassung des Wetter-Moderators, die Springerpresse habe vor, während und nach dem Prozess eine Hetzkampagne gegen ihn gefahren, wobei er sich der Schmähkritik ausgesetzt sah und Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit getragen wurden. Das Landesgericht Köln hatte Kachelmann daraufhin im September 2015 eine Entschädigung in Höhe von 635.000 Euro zugesprochen, die höchste Summe, die bislang in einem derartigen Prozess einem Kläger zugesprochen wurde.

Das Landgericht urteilte damals, Jörg Kachelmann sei „durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden“.

Der Axel-Springer-Konzern kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen, mit dem Ziel, die Höhe der Schadensersatzzahlung zu senken. Was schließlich gelang. Der Springer-Verlag war jedoch nicht das einzige Haus, von dem sich Kachelmann nach dem Vergewaltigungsprozess verleumdet sah: Auch von anderen Verlagen forderte er Entschädigung. Mit Burda einigte er sich 2015 außergerichtlich, wobei über die Konditionen wurde Stillschweigen vereinbart wurde.

Unabhängig von der Schuldfrage, denn nach deutschem Recht gilt Kachelmann als unbescholtener Bürger, mag sich dem einen oder anderen die Frage stellen, ob dem Moderator eine derartige Summe an Schadenersatz tatsächlich zusteht. Dies ist uneingeschränkt zu bejahen: Jörg Kachelmann, einst populärer Journalist und Wetterexperte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, wird wohl in der ARD nie wieder stattfinden. Der Prozess und die ihn umgebende Hetzkampagne zerstörten die Karriere des Fernsehmoderators vollständig.

Deutschland, Land der Dichter, Denker und Feiglinge? Ängste der Deutschen steigen rasant.

Berlin. Die Deutschen sind gemäß der 25. jährlichen „Angst-Studie“ der „R+V Versicherungen“ so ängstlich wie seit fast sieben Jahren nicht mehr. Für Versicherungskaufleute mag das sogar eine gute Nachricht sei, schließlich ist eine gesunde Angst das beste Verkaufsargument der Versicherungsbranche. Gesamtgesellschaftlich ist die Entwicklung allerdings beunruhigend, wenngleich nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Gesamtangst steigt dramatisch an.

Aktuelle politische Entwicklungen treiben offenbar die Sorgen der Deutschen auf  Spitzenwerte – so das Ergebnis der repräsentativen R+V-Studie „Die Ängste der Deutschen 2016“, die seit 25 Jahren statt findet. Seit dem Höhepunkt der Finanzkrise seien demnach die Angstwerte in Deutschland nicht derartig hoch gewesen. Im Gegensatz zum Vorjahr stieg der R+V Angstindex von um zehn Punkte auf 49 an. Der Angstindex wird hierbei als Gesamtdurchschnitt der Prozentwerte aller unterschiedlichen Ängste errechnet.ruv-aengste-2016-grafiken-bundesweit_Seite_10„Nie zuvor im Laufe unserer Umfragen sind die Ängste innerhalb eines Jahres so drastisch in die Höhe geschnellt wie 2016“, so Brigitte Römstedt, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung, bei einer Pressekonferenz am Dienstag in Berlin. „Die Attentate der Terror-Miliz IS in Europa schüren die Angst vor terroristischen Anschlägen massiv. Sie steigt um 21 Prozentpunkte und erreicht damit ihren bisherigen Höchstwert – und erstmals Platz 1 unseres Ängste-Rankings.“

Auch die Furcht vor politischem Extremismus und vor Spannungen durch weitere Zuwanderung seien gemäß der Studie enorm angestiegen. Beide Themen beunruhigen 2016 mehr als zwei Drittel aller Bundesbürger und klettern auf die Plätze 2 und 3. Auffällig sei außerdem, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen befürchte, Politiker und Behörden seien von ihren Aufgaben überfordert und insbesondere mit der Flüchtlingskrise überlastet.

Spitzenreiter: Die Angst vor dem Terror.

73 Prozent der Befragten gaben an, sich vor dem Terrorismus zu fürchten. Dieser Wert ist sogar noch höher als in den Jahren unmittelbar nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York 2001. Damals hatte sich die Furcht vor terroristischen Attentaten im Durchschnitt nahezu verdoppelt. Nun erreichte die Furcht vor dem Terror erstmals die Spitzenmarke. Grund dafür sind die ständigen Attentate der Terrormiliz in Europa und anderswo, welche die Terrorgefahr emotional deutlich näher an Deutschland heranrücken ließen. Hauptursache für den Anstieg des Angstindexes ist jedoch nicht allein die dramatische Zunahme der Terrorfurcht.ruv-aengste-2016-grafik-terrorVielmehr überspringen gleich 12 von 20 abgefragten Sorgen deutlich die 50-Prozent-Marke. Vom politischen Extremismus über Spannungen durch Zuwanderer bis zur Sorge vor einem Krieg mit deutscher Beteiligung sind diese Ängste damit intensiver als früher.

Verschiebung der Sorgen.

Professor Dr. Manfred G. Schmidt, Politologe an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und Berater des R+V-Infocenters registriert „erdrutschartige Verschiebungen“ in der diesjährigen Studie: „Die Sorgen um Geld, Gesundheit und Umwelt – in früheren Jahren noch Top-Themen – sind nicht verschwunden. Aber jetzt werden sie von schwerwiegenden Gefährdungen wie Terror, Extremismus oder EU-Schuldenkrise überlagert.“ruv-aengste-2016-grafiken-bundesweit_Seite_05.png2016 käme ein weiterer Faktor hinzu, so Professor Schmidt: „Die große Mehrheit der Deutschen ängstigt der Kontrollverlust des Staates in der Flüchtlingskrise und die Überforderung der Politiker – ein katastrophales Urteil für die politische Klasse.“ Zwei Drittel der Bundesbürger befürchten demnach, dass die große Zahl der Flüchtlinge die Deutschen und ihre Behörden überfordert (66 Prozent) und dass Politiker ihren Aufgaben nicht gerecht werden (65 Prozent).

Unter dem Eindruck der Attentate der IS-Terrormiliz und der Flüchtlingswelle in Europa hat sich das Bedrohungsgefühl der Bundesbürger gravierend erhöht, so Schmidt.

Finanzielle Sorgen sind weiterhin unter den Spitzenängsten.

Erneut zeigten die  Deutschen 2016 erhebliche Geldsorgen. Die Ursachen haben sich in Laufe der Jahre allerdings verschoben. Waren nach der Euro-Einführung jahrelang die Sorgen vor steigenden Lebensmittelpreisen Spitzenreiter unter den Ängsten, so rücken seit sechs Jahren die Kosten der Euro-Schuldenkrise in den Vordergrund. 65 Prozent (2015: 64 Prozent) der Befragten befürchten demnach 2016, dass die Euro-Schuldenkrise teuer für den Deutschen Steuerzahler wird.ruv-aengste-2016-grafiken-bundesweit_Seite_07.pngWährend Terrorangst und politische Sorgen in diesem Jahr das Angstprofil dominieren, bleiben auch andere traditionelle Ängste stabil: 57 Prozent der Befragten fürchten im Alter pflegebedürftig zu werden oder schwer zu erkranken (55 Prozent) und 52 Prozent gaben an, sich vor schwerwiegenden Naturkatastrophen zu fürchten, wobei diese Furcht die einzige unter den Top20 war, die 2016 um einen Prozentpunkt abnahm, alle anderen nahmen zu.

Frauen sorgen sich stärker.

Traditionell sind Sorgen bei Frauen insgesamt etwas größer als bei Männern – auch 2016. So lösen zum Beispiel Bedrohungen durch Terroristen oder Extremisten bei Frauen signifikant mehr Furcht aus. Zudem ist die Vorstellung, im Alter als Pflegefall anderen zur Last zu fallen, für sie viel beängstigender, was auch daran liegt, dass Frauen meist die Hauptlast in der familiären Altenpflege tragen.grafik-maenner-frauen

Unterschiede zwischen Ost und West sind geringer geworden.

2016 sind Rangfolge und Intensität der sieben größten Ängste in West- und Ostdeutschland nahezu gleich. Einziger Unterschied: Die Angst, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein, gehört im Westen mit 58 Prozent noch zu den Top-Sorgen, während sie im Osten mit 57 Prozent auf Platz 8 liegt und von der Sorge vor steigenden Lebenshaltungskosten übertrumpft wird. Insgesamt lag der Angstindex bisher im Ost stets etwas höher, 2016 liegt erstmals der Wert im Westen minimal höher.grafik-ost-westBei den „Lower 10“ Ängsten besteht zudem ein signifikanter Unterschied in der Angst vor Naturkatastrophen: Im Westen fürchten sich davor 54 Prozent, während diese Sorge im Osten nur 41 Prozent der Befragten angaben. Schon in den Vorjahren hatte die Studie ergeben, dass „grüne Ängste“ im Westen tiefer verwurzelt sind als im Osten.

Am entspanntesten sind übrigens die Bürger in Berlin, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig Holstein und Hamburg.

Gesamtgesellschaftliche Folgen – Kommentar.

Während sich Versicherungsvertreter anhand dieser Zahlen ihrer Existenzgrundlage sicher sein können, werfen sie gesamtgesellschaftlich nicht unerhebliche Fragen auf. Probleme ergeben sich politisch vor allem dadurch, dass starke Ängste traditionell Populisten an den äußeren Rändern des politischen Spektrums Zulauf verschaffen. So erklärt die Studie auch die guten Umfragewerte der AfD, das wachsende sogenannte „Reichsbürgertum“ sowie den anhaltenden Trend Bürgerwehren zu gründen. Zustimmung erfahren zunehmend politische und religiöse Kräfte, die das Sicherheitsbedürfnis der Bürger ansprechen, eine emotionale Ansprache wirkt dabei allerdings effektiver als eine rationale, weshalb diese Kräfte den „Vorteil“ genießen, keine validen Lösungsmodelle anbieten zu müssen. Nicht unironisch ist dabei, dass auf diese Weise die wachsende Angst vor politischem Extremismus zu einer explosiven Zunahme des politischen Extremismus in Deutschland führen kann, was eine gefährliche soziopolitische Gesamtsituation zur Folge hätte.


Der Artikel basiert auf der R+V Studie „Die Ängste der Deutschen 2016“. Abbildungen: R+V Versicherungen.

Oberlandesgericht lehnt Ministererlaubnis zur weiteren Wettbewerbskonzentration ab.

Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis für die Übernahme der Supermarktkette Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt und erklärt Bundeswirtschaftsminister Gabriel für befangen.

In einer vorläufigen Prüfung erklärte der Erste Kartellsenat die vom Wirtschaftsminister ausgestellte Ausnahmegenehmigung für rechtswidrig. Hierdurch dürfte sich die geplante Fusion über Jahre hinauszögern, womit sie faktisch verhindert werden könnte.

Nach der Ansicht des Gerichts hatte sich der Minister im Verfahren nicht neutral verhalten, weshalb er nicht über die Erteilung der Sondererlaubnis hätte befinden dürfen. Gabriel habe in der entscheidenden Phase des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser’s Tengelmann vertrauliche Gespräche geführt, so die Richter. Im Dezember 2015 hätten demnach zwei geheime „Treffen zwischen Gabriel, dem Edeka-Chef Markus Mosa und dem Eigentümer von Kaiser’s-Tengelmann, Karl-Erivan Haub, stattgefunden, damit sei er nach Auffassung des Kartellsenats befangen.

Auch an der grundsätzlichen Rechtfertigung Gabriels, die Ministererlaubnis ausstellen zu dürfen, zweifelten die Richter: Der Erhalt der Arbeitnehmerrechte bei Kaiser’s Tengelmann stelle demnach keinen „Gemeinwohlbelang“ dar, der diese Sondergenehmigung rechtfertigen könne. Ebenso stieß Gabriels Argumentation, dass durch seine Vorgaben die Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen gewährleistet werde, bei den Richtern auf Zweifel. Dem Wortlaut der Ministererlaubnis sei nämlich nicht zu entnehmen, ob die Möglichkeit eines etwaigen Stellenabbaus bei Edeka in die Entscheidung eingeflossen sei.

Bisher ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts allerdings nicht rechtskräftig: Zwar wurde keine Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen, hiergegen könnte jedoch Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

Der Hauptmitbewerber Rewe begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Bei dem Fusionsvorhaben hätten demnach Edeka und Tengelmann von Beginn an auf die Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und gar eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. „Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge dieser Brachialstrategie“, sagte ein Rewe-Sprecher.

Gabriel hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler im März unter massiven Auflagen, unter anderem einer Garantie zur Sicherung von rund 16.000 Arbeitsplätzen bei Tengelmann für sieben Jahre, den umstrittenen Zusammenschluss genehmigt. Der Wirtschaftsminister umging damit ein vorher erteiltes Verbot des Bundeskartellamts, welches argumentierte, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb im ohnehin stark konzentrierten deutschen Lebensmitteleinzelhandel weiter beschränken würde.

Der Entscheidung zugrunde liegt die Erkenntnis, dass Verbraucher im Konsumgütermarkt von starkem Wettbewerb in der Regel profitieren. In einigen Gegenden, vor allem in Bayern, wo Edeka ohnehin besonders stark vertreten ist, hätte jedoch die Fusion der beiden Konzerne zu einem Wettbewerbsvorsprung geführt, der nicht mehr einzuholen gewesen wäre. Dementsprechend ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts ausdrücklich zu begrüßen.

Auch ist fraglich, ob Edeka nicht die Abmachung durch Entlassung von eigenem statt von Tengelmann-Personal umgangen hätte.

Die Wettbewerbskonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel ist enorm, so kontrollieren die vier größten Player (Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe und Aldi) insgesamt 85 Prozent des Markts, bei deutlicher Tendenz zur weiteren Konzentration.

Twitter your #neinheisstnein: Sieben widerwärtige Tweets zum neuen Sexualstrafrecht.

Die Novellierung des Sexualstrafrechts, welche den Grundsatz „Nein heißt Nein!“ und damit auch die Ratifikation der Istanbul-Konvention mit sich bringt, wurde im Netz heiß diskutiert. Tatsächlich fanden sich vor allem auf Twitter Stimmen, die offenbar das Konzept der sexuellen Einvernehmlichkeit (engl.: Consent) nicht ganz verstanden hatten.

Kaum überraschend, dass sich darunter besonders viele AfD-Politiker und -Wähler befanden. Eine (unvollständige) Liste der widerwärtigsten Tweets unter dem Hashtag #neinheisstnein haben wir hier zusammen gefasst, auf das jedem bewusst werde, dass Sexismus in Deutschland eben doch ein Problem ist.

Den Award für die widerwärtigste Politiker-Aussage dürfte die Europa-Abgeordnete Beatrix von Storch mit dem folgenden Tweet gewonnen haben. Sie scheint dabei auch vergessen zu haben, dass Vergewaltigung in der Ehe schon seit 1997 strafrechtlich relevant ist. Gleichzeitig beweist sie, dass auch Frauen SexistInnen sein können:

Auch Autoren der FAZ, dieses redaktionellen Schlachtschiffs der Hochkultur geben sich scheinbar hin und wieder gerne rechtspopulistischen Formulierungen hin:

Da versucht doch glatt jemand den Grundsatz der Einvernehmlichkeit als Entmündigung der Frau darzustellen. Wer soll hier für blöd verkauft werden?

Auf der Widerwärtigkeits-Skala steht dieser Tweet eher weit unten, allerdings ist er emblematisch für all jene Twitterer, die das Konzept der Einvernehmlichkeit nicht nachvollziehen können. Es muss nicht explizit Ja gesagt werden, nonverbales Einverständnis genügt weiterhin!

Hier ein besonders schöner Fall der „Nein kann auch Ja heißen!“ Argumentation:

Auch für Islamophobie kann natürlich der Hashtag missbraucht werden: Selbstverständlich ist auch nach der aktuellen Gesetzgebung die hier angeprangerte Handlung bereits strafbar!

Und zum Schluss werfen wir noch schnell das Integrationsgesetz mit in den großen Rechtspopulismus-Mixer und erhalten eine schöne politische Lüge:

Rechtsexpertin Halina Wawzyniak zum Silvesterparagraphen im Sexualstrafrecht: „Populistischer und handwerklicher Unsinn“

Berlin. Kürzlich beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Während der Teil der Gesetzgebung, der die Implementierung des Grundsatzes „Nein heißt Nein!“ aus der Istanbul-Konvention der EU in Deutschland durchsetzen soll, mit 601 abgegebenen Ja-Stimmen einstimmig beschlossen wurde, gab es insbesondere um den neuen Paragraphen 184j eine politische Kontroverse: Das Addendum zum Gesetzentwurf der Koalition mit dem Titel „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“, das von einigen „Silvesterparagraph“ genannt wird, weil er eine konkrete Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht 2015/16 ist, betrifft Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden.

Rechtsexperten von SPD, Grünen und der Linken sehen in dem Paragraphen eine nicht verfassungsmäßige Einführung eines Kollektivschuld-Prinzips, weshalb Grüne und Linke in einer separaten Abstimmung gegen den Paragraphen stimmten. Angenommen wurde er dennoch, obgleich die Möglichkeit bestanden hätte, ihn mit den Stimmen der SPD zu verhindern.

Wir fragten deshalb Vertreter der links-moderaten Fraktionen des Bundestages nach ihrer Ansicht zur Sache. Unter anderem fragten wir, warum es nicht zu einer interfraktionellen Einigung über die Ablehnung des umstrittenen Paragraphen kam. Im Folgenden seien die Antworten von Halina Wawzyniak, netz- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, veröffentlicht:

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Die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak ist rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Uns hat sie beantwortet, warum die neue Sexualstrafgesetzgebung nicht nur Grund zum Jubeln ist.

Spartacus: Wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich gemeinschaftlich verhindern können.
Halina Wawzyniak: Die SPD ist in einer Koalition mit CDU/CSU, nicht mit LINKEN und Grünen. Insofern müsste die SPD diese Frage beantworten.
[Selbstverständlich fragten wir auch bei Grünen und SPD an, von den Grünen bekamen wir bisher nur die Rückmeldung, man werde uns baldmöglichst eine Antwort zukommen lassen, die SPD nahm sich unserer Anfrage bisher gar nicht an. Sobald uns Antworten vorliegen werden wir diese hier veröffentlichen.]
DIE LINKE  hat sich wegen der Bedenken zum Gesetzentwurf enthalten. Die Implementierung des Nein-heißt-Nein-Grundsatzes im Sexualstrafrecht finden wir richtig. Den Gruppenparagrafen und die Verschärfung des Aufenthaltsrechts finden wir falsch. Diese Passagen des Gesetzes haben wir daher in gesonderten Abstimmungen abgelehnt.

Spartacus: Impliziert diese Gesetzesänderung nicht, dass Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen nicht beteiligt waren?
Halina Wawzyniak: Genau das ist die große Gefahr dieser Gesetzesänderung. Wir halten dieses daher für verfassungsrechtlich sehr bedenklich.

Spartacus: Widerspricht der Paragraph 184j nicht dem juristischen Prinzip der Individualschuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuldprinzip?
Halina Wawzyniak: Ja, so kann man es ausdrücken. Der Gruppenparagraf ist populistischer und handwerklicher Unsinn. Wenn sich Menschen an einer Gruppen beteiligen, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, dann verlangt das eine bewusste Entscheidung. Dann ist es aber eine gemeinschaftliche Handlung. Eine solche bewusste Handlung wäre aber auch vorher schon vom Strafrecht erfasst gewesen. Wenn einer der Beteiligten dann noch eine Straftat nach dem Sexualstrafrecht begeht, dies aber allen Beteiligten zugerechnet wird, dann wird der Boden seriösen Strafrechts verlassen.

Spartacus: Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert?
Halina Wawzyniak: Gerichte haben immer Spielräume zur Auslegung von Gesetzestexten. Auch in diesem Fall. Im besten Fall legen die Gerichte, die Neuregelung so aus, dass sich nichts ändert. Im schlimmsten Fall legen die Gerichte die Regelung so aus, dass – im Beispielfall Köln – alle Menschen strafbar sind, die sich auf der Domplatte befunden haben. Dazwischen befindet sich eine riesige Grauzone, sodass es natürlich passieren kann, dass Gerichte auf Basis des neuen Gruppenparagrafen fragwürdige Entscheidungen fällen.

Spartacus: Vielen Dank für Ihre Zeit Frau Wawzyniak.

Im Wortlaut liest sich der von Rechtexperting Wawzyniak so scharf kritisierte Paragraph folgendermaßen: „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184 i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ Eine konkrete Anstiftung zu einer sexuellen Straftat wäre jedoch auch vom bisherigen Strafrecht gedeckt. Das Problem an diesem Addendum jedoch ist seine unkonkrete Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“. Zu klären wäre hier insbesondere, was „Beteiligung“ im juristischen Sinne ist.

Beispiel: Fünf junge Männer gehen gemeinsam auf eine abendliche Tanzveranstaltung, sie bilden zu jeder Zeit des Abends eine Gruppe. Zwei der jungen Männer überreden im Laufe des Abends ein anderes Mitglied der Gruppe dazu, eine junge Frau sexuell zu nötigen. Die beiden Übrigen sind an der Tat nicht beteiligt, einer der beiden hat von ihr nach eigener Aussage gar nichts mitbekommen, der andere versuchte gar, den Haupttäter von seinem Plan abzubringen.
Nach bisherigem Strafrecht gebe es in diesem Fall drei Personen, die strafrechtlich verfolgbar wären. Je nach Auslegung des Silvesterparagraphen könnten künftig alle fünf Mitglieder der Gruppe zur Verantwortung gezogen werden.

Yoda gegen Rechts: Worte des Imperators.

Coruscant (Galaktische Republik). Als die Königin von Naboo, Padme Amidala, in der Hauptstadt der Republik eintrifft, wird sie dort vom Senator ihres Planeten, Sheev Palpatine freundlich empfangen. Aus Angst um die Bewohner von Naboo unterstützt sie den ehrgeizigen Senator darin, den Kanzler der Republik, der von Lobbyisten und Bürokraten korrumpiert wurde, zu stürzen.

„Wenn ich gewählt werde, verspreche ich die Korruption zu beenden!“

Verspricht er der jungen Königin dafür. Diese lässt sich von Palpatine täuschen, nicht ahnend, dass es der Senator ist, der schon lange im Hintergrund die Fäden zieht, um die Republik zu Fall zu bringen. Später würde er als Sithlord Darth Sidious zum Imperator der Galaxie aufsteigen und diese in Finsternis und Krieg hüllen…

Bedenkt also, wessen Versprechungen Ihr glaubt!

#YodagegenRechts

Richtiger Schritt: Abgeordnete drohen mit Abzug der Luftwaffe aus der Türkei.

Berlin. Zweifelsohne wäre es ein harter diplomatischer Schritt, aber zweifelsohne wäre es auch der richtige diplomatische Schritt, sämtliche Bundeswehrsoldaten unverzüglich aus der Türkei abzuziehen, sollte das türkische Regime nicht innerhalb einer gesetzten Frist weniger Tage die Besuchs-Sanktionen gegen deutsche Politiker zurückziehen. Diese Position vertreten nun offenbar – mehr oder weniger radikal – auch immer mehr Bundestagsabgeordnete.

Zum Streit mit der Türkei über Abgeordneten-Besuche auf der Luftwaffenbasis Incirlik sagte der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, im ARD-Fernsehen, Mitte September wollten Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen erneut versuchen, den Stützpunkt zu besuchen. Sofern dies weiterhin von der türkischen Regierung verhindert würde, müssten die deutschen Soldaten nach Deutschland zurückgeholt werden. Auch CSU-Generalsekretär Scheuer sowie der SPD-Außenpolitiker Annen warnten zuvor im „Tagesspiegel“, der türkische Präsident Erdogan riskiere mit seiner Weigerung einen Abzug der Bundeswehr.

Der Konflikt war entstanden, weil das türkische Regime deutschen Abgeordneten Besuche bei den Bundeswehrsoldaten, die in Incirlik mit Tank- und Erkundungsflugzeugen den Krieg der NATO gegen die Terrormiliz Islamischer Staat unterstützen, verweigert hatte. Als Grund dafür wird die drastische Verschlechterung der deutsch-türkischen Beziehungen infolge des Falls Böhmermann und der Bundestagsresolution zum Genozid an den Armeniern angenommen. Weder ein Besuch der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in der Türkei, noch ein Gespräch von Bundeskanzlerin Merkel mit Erdogan am Rande des NATO-Gipfels hatten die Streitpunkte ausräumen können.

Staatsanwaltschaft will weitere Erkenntnisse im Fall des Viernheimer Geiselnehmers veröffentlichen.

Viernheim. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt gab am Donnerstag im Falle der Geiselnahme im Kinopolis-Kinokomplex am Viernheimer Rhein-Neckar-Zentrum bekannt, demnächst weitere Details veröffentlichen zu wollen.

Auf eine Anfrage des „Rhein-Neckar-Blogs“, mit wie vielen Schüssen der 19-Jährige Mannheimer, der am Nachmittag des 23. Juni maskiert und bewaffnet vier Angestellte des Kinocenters  und 14 Besucher als Geiseln genommen hatte, von der Sondereinheit der Polizei getötet wurde, gab die Staatsanwaltschaft an, weitere Details zu dem Fall in etwa drei Wochen veröffentlichen zu wollen.

Bisher wurde weder eine exakte Rekonstruktion des Tatablaufs, noch der folgenden Schießerei bekannt gemacht. Kritische Stimmen hatte es gegeben, nachdem üffentlich wurde, dass der 19-Jährige offenbar geistig verwirrt und nur mit Schreckschusswaffen bewaffnet war. Unter Umständen könnten die Überwachungsaufnahmen des Kinocenters Aufschluss über weitere Hintergründe, die zur Tötung des Geiselnehmers führten, geben.

Zuletzt hatte es auch Kritik an den Mannheimer Behörden gegeben, weil diese offenbar Warnzeichen ignoriert hatten: Der Getötete war schon vorher der Mannheimer Polizei bekannt gewesen, stand unter städtischer Vormundschaft, galt als psychisch labil und besaß dennoch einen kleinen Waffenschein, durfte dementsprechend seine Schreckschusswaffen offen tragen. Ein Mannheimer Polizeisprecher gab an, schon im April eine Meldung an die entsprechende städtische Stelle gemacht zu haben, dennoch sei die Stadt untätig geblieben. Auch inwieweit hier ein Versagen des Systems vorliegt wird durch die weiteren Ermittlungen zu klären sein.

Aufgrund der labilen Lage, in der sich der Täter befand, gehen Kriminalpsychologen bisher von einem „Polizei-Assistierten-Suizid“ aus. Dafür spricht, dass der Geiselnehmer niemanden verletzte und keine Forderungen stellte. Das schwierige Verhältnis zu seinem Vater, sowie die insgesamt prekäre Lebenssituation des jungen Mannes unterstützen diese Annahme weiter.

Deutsch-türkische Beziehungen: Merkel trifft Erdogan am Rande des NATO-Gipfels

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich am Rande des Nato-Gipfels in Warschau offenbar mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan getroffen.

Details zur Zusammenkunft wurden am Samstag zunächst nicht bekannt. Thema dürfte jedoch unter anderem das von der türkischen Regierung ausgestellte Truppenbesuchsverbot gegen deutsche Abgeordnete gewesen sein.

Die türkische Regierung verweigert derzeit deutschen Bundestagsabgeordneten Besuche bei den etwa 240 Bundeswehr-Soldaten, die im Einsatz gegen die Extremistenmiliz IS auf dem Luftwaffenstützpunkt Incirlik stationiert sind, seit sich die deutsch-türkischen Beziehungen als Folge der vom Bundestag beschlossenen Armenien-Resolution drastisch verschlechtert hatten. Besuche von Abgeordneten bei im Ausland stationieren Bundeswehrsoldaten werden auch deshalb als essentiell angesehen, weil die Bundeswehr als „parlamentarische Armee“ gilt, in kaum einem anderen Land hat das Parlament so viel Einfluss auf das Militär wie in Deutschland. So muss jeder Bundeswehreinsatz zunächst durch den deutschen Bundestag ratifiziert werden.

Vergangene Woche war bereits Verteidigungsministerin von der Leyen nach Incirlik gereist, nachdem die Türkei ihr schließlich doch einen Besuch dort gestattete. Ihre anschließenden Gespräche in Ankara konnten jedoch keinen Erfolg erzielen, weshalb viele Beobachter von einer rein innenpolitisch motivierten Maßnahme ausgingen, die das Image der CDU-Politikerin aufbessern sollte.

Deutsche Politiker hinterfragten zuletzt den Bundeswehr-Einsatz in Incirlik, falls das Besuchsverbot in Kraft bliebe. Auch für den geplanten Einsatz von Awacs-Aufklärungsflugzeugen der NATO in der Türkei könnte die Haltung des Erdogan-Regimes das vorzeitige aus bedeuten: Rund ein Drittel der Soldaten an Bord der Aufklärungsmaschinen sind Bundeswehrsoldaten, weshalb der Bundestag voraussichtlich auch für diesen Einsatz ein Mandat erteilen muss.

Weitere Themen in dem Gespräch zwischen Merkel und Erdogan könnten die europäische Flüchtlingspolitik, in der Bundesinnenminister Thomas de Maizière zuletzt die Rolle der Türkei hervorgehoben hatte, sowie die akute Terrorgefahr in der Türkei, gewesen sein.