Tod auf Knopfdruck: Bis zu 116 zivile Opfer außerhalb von Kriegsgebieten durch US-Drohnen

Washington D.C. (USA). Die Regierung des demokratischen US-Präsidenten Barack Obama eröffnete am Freitag, dass durch das US-Militär bis zu 116 Zivilisten außerhalb von Gebieten getötet wurden, in denen die USA offiziell militärisch tätig ist, die meisten davon durch Drohnenschläge. 

Die offiziellen Zahlen der Regierung bleiben damit deutlich hinter den Schätzungen verschiedener Nichtregierungsorganisationen zurück, welche für Anzahl ziviler Opfer des US-Militärs außerhalb von Kriegsgebieten Schätzungen zwischen 200 und 900 Menschen angeben. Insbesondere in Pakistan, Jemen und Somalia sei es bei Versuchen, Terroristen oder Kombattanten auszuschalten, zur Tötung von Zivilisten gekommen, so die Erklärung der US-Regierung. Der Bericht behandelt den Zeitraum von Ende 2009 bis Ende 2015.

Das Ziel der Veröffentlichungen sei es, größere Transparenz über die Tätigkeiten der CIA und des US-Militärs im Kampf gegen „Feinde der USA“ zu generieren. Die eröffneten Zahlen sind zwar deutlich niedriger als die Schätzungen der meisten Nichtregierungsorganisationen, aber höher als jede bisher veröffentlichte Angabe der Regierung. Drohnenschläge, sind als sogenannte „Tötung auf Knopfdruck“ bei Kritikern auch deshalb verrufen, weil die durch sie getöteten Zivilisten Terrororganisationen häufig als Rekrutierungsmittel dienen. Umstritten ist deshalb nicht nur, inwieweit die Anzahl getöteter Kombattanten die zivilen Opfer rechtfertigt, sondern auch, ob durch die Schläge nicht mehr Terroristen geschaffen als ausgeschaltet werden.

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Barack Obama, 44. US Präsident: Ziel der Veröffentlichungen ist mehr Transparenz.

In Bezug auf die höheren Schätzungen privater Gruppen heißt es in der Erklärung, diese könnten verfälscht sein durch „die beabsichtigte Verbreitung von Falschinformationen durch bestimmte Kräfte, inklusive einiger Terrororganisationen, in lokalen Medien, auf die sich einige Nichtregierungsschätzungen stützen.“ Die Logik dieses Arguments lässt sich nicht bestreiten: Wenn eine Jihadistengruppe die Drohnenschläge der USA als Mittel zur Gewinnung neuer Kämpfer nutzen wollte, wäre sie gut beraten, den „Kollateralschaden“ möglichst hoch wirken zu lassen. Missinformation über bestechliche Lokaljournalisten zu verbreiten scheint dazu ein geeignetes Mittel zu sein.

Überhaupt nicht gerecht wird jedoch der Bericht den menschen- und völkerrechtlichen Implikationen der Tötung von Drohnen außerhalb von Kriegsgebieten. Es ist unbestrittener Fakt, dass die US-Regierung mit ihrem Drohnenkrieg das Völkerrecht nicht nur beugt, sondern schlichtweg bricht. Eine Rechtfertigung dessen wäre mehr als angebracht gewesen. Rechtsphilosophisch ist auch die Tötung mutmaßlicher Terroristen ohne konkrete Bedrohungslage zumindest höchst fragwürdig.

Das juristische Problem bei der Tötung durch Drohnen sei aber, so Dr. Robert Frau von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), dass Staaten nur auf eigenem Boden dazu verpflichtet seien, sich an Menschenrechte zu halten. Für das Ausland gelte die Verpflichtung nur dann, wenn der Staat eine effektive Kontrolle ausübe. Dies sei bei einem Überflug jedoch nicht der Fall, weshalb aus juristischer Warte keine Menschenrechtsverletzung vorliege.

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Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen will das deutsche Drohnenprojekt „Euro Hawk“ wieder aufleben lassen.

„Wir stehen noch immer vor einer fundamentalen Frage: Ist die Zahl der „Bösen“, die durch Drohnenschläge ausgeschaltet werden größer oder kleiner als die Zahl der Leute, die dadurch zu Gewaltakten inspiriert werden,“ meint Paul Pillar, Professor für Sicherheitsstudien an der Georgetown University und ehemaliger CIA Experte für den Nahen Osten. Eine Frage, welche die Experten wohl noch einige Zeit beschäftigen wird, denn ein Ende des Drohnenkrieges ist nicht in Sicht.

Im Gegenteil wollen immer mehr Staaten in die „knopfdruckbasierte Kriegsführung“ einsteigen, so äußerte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bereits Pläne für die Weiterführung des als weitgehend gescheitert geltenden deutschen Drohnenprojekts „Euro Hawk“. Schon jetzt ist die Bundesrepublik über die US-Militärbasis Ramstein in den Drohnenkrieg der USA verwickelt. Vom Stützpunkt in der Pfalz aus werden laut „SPIEGEL“ Informationen unter Mitwisserschaft der Bundesregierung praktisch alle tödlichen Drohnenangriffe in Afrika und Vorderasien abgewickelt.

Familiendrama in Ravensburg: Familienvater tötet Frau und Stieftöchter.

Ravensburg. Ein 53-Jähriger hat in der Nacht zum Freitag offenbar seine Frau und die beiden 14- und 18-jährigen Stieftöchter mit einem Beil getötet. Polizeibeamte aus der süd-württembergischen Stadt sprechen von einem Blutbad. Der Verdächtige hat die Tat gestanden und wurde noch in der Nacht festgenommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der 53-Jährige seine aus Thailand stammende Frau sowie deren Töchter infolge eines über Jahre hin schwelenden Beziehungsstreits umgebracht haben, das konkrete Motiv sei jedoch noch zu ermitteln.

Entdeckt worden war die Tat von zwei Streifenpolizisten, die sich infolge eines Notrufes, welchen eine der Stieftöchter zeitgleich mit einem Notruf aus der Nachbarschaft gegen 1:30 noch absetzen konnte, Zutritt zum Haus verschafft hatten. Eines der Opfer hatte noch kurz vor 01.30 Uhr einen Notruf an die Polizei absetzen können und auch aus der Nachbarschaft wurde nahezu gleichzeitig die Polizei verständigt. Als die Beamten ins Haus kamen, bot sich ihnen ein grausames Bild: Über die drei Geschosse verteilt, fanden die Polizisten die drei getöteten Personen. Teilweise hatten diese offenbar zu fliehen versucht.

Der derzeitige Ermittlungsstand deute jedenfalls auf ein geplantes Verbrechen hin, so fand die Polizei am Freitag mehrere Briefe im Haus des Verdächtigen, die auf die Vorbereitung der Tat hindeuteten, sagte der Vizepräsident des zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz, Uwe Stürmer. Es habe sich nicht um eine Tat im Affekt gehandelt. Offenbar habe es Spannungen in der Familie geben, die Frau habe wohl einen neuen Freund gehabt, sagte Stürmer. Hervorzuheben sei die besondere Brutalität der Tat, heißt es aus Konstanz.

Überlebt habe die Tat des Familienvaters einzig die fünfjährige gemeinsame Tochter des mutmaßlichen Täters und seiner getöteten Frau. Sie soll geschlafen und die Bluttat während der Nacht nicht mitbekommen haben.

Nach einem Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ war die Polizei bereits drei Tage vor der Tat nachts mit drei Einsatzfahrzeugen wegen eines eskalierten häuslichen Streits bei der Familie.

Lage in Osteuropa verschärft sich: Russland reagiert auf NATO-Manöver mit Aufrüstung der Westgrenze

Moskau (Russland). Das russische Militär plant offenbar eine Massive Aufstockung seiner Präsenz an der russischen Westgrenze. Auch eine Verlegung von nuklear aufrüstbaren Iskander-Kurzstreckenraketen in die westliche Exklave Kaliningrad sei denkbar, heißt es aus dem russischen Verteidigungsministerium.

Die Aufrüstung der Westgrenze sei eine „notwendige Reaktion“ auf „anti-russische Aktivitäten“ der NATO in Osteuropa, so Kremlchef Wladimir Putin am Donnerstag in Moskau. „Die Allianz unternimmt konfrontative Schritte gegen uns!“, fuhr er fort und versicherte gleichzeitig: „Wir werden aber nicht in einen militaristischen Rausch verfallen.“ In ein aufwändiges Wettrüsten wolle man sich nicht drängen lassen, so der russische Präsident. Das stimmt wahrscheinlich sogar, denn bei einer derartig schnell schrumpfenden Wirtschaft wie der russischen (das russische Bruttoinlandsprodukt hat sich seit 2013 halbiert), dürfte der Staatspräsident innenpolitisch mit ganz anderen Problemen zu kämpfen haben. Eine zu grobe Reaktion auf die militärischen Aktivitäten der NATO wird sich Putin daher wohl nicht erlauben, auch er weiß, dass Russland mittelfristig wieder engere Wirtschaftsbeziehungen insbesondere zu Europa braucht, wenn es nicht vollständig von der chinesischen Volksrepublik abhängig sein will.

Der russische Militäretat lag 2015 mit 66.4 Mrd. US-Dollar zwar nur etwa bei 11% des US-amerikanischen Verteidigungshaushalt (596 Mrd. US-Dollar), dennoch machten die Verteidigungsausgaben in Russland anteilig zur Wirtschaftsleistung mit 5,4 Prozent deutlich mehr aus (USA: 3,2 Prozent).

Außerdem sollen rund 10.000 Soldaten und 2000 Militärfahrzeuge an die russische Westgrenze verlegt werden, so Verteidigungsminister Sergej Schoigu. „Die Handlungen der westlichen Kollegen zwingen uns zu einer strategischen Antwort“ Die Lage in Osteuropa bliebe aufgrund der NATO-Provokationen instabil, so der Minister. Jüngste Provokationen des russischen Militärs, wie das illegale Eindringen von Kampfflugzeugen in fremden Luftraum, vergisst er dabei wohl bewusst zu erwähnen.

US-Militärkonvoi in Polen:
US-Militärkonvoi in Polen: Der NATO-Gipfel im Juli soll auch die Stationierung von je 1000 zusätzlichen NATO-Soldaten in Estland, Lettland, Litauen und Polen beschließen.

Mit den „Provokationen der NATO“ meint der russische Verteidigungsminister wohl die jüngsten Großmanöver der NATO und ihrer osteuropäischen Partner in Polen und im Baltikum, welche international in die Kritik geraten waren. So warnte der deutsche Außenminister Frank-Walter-Steinmeier, „Kriegsgeheul und Säbelrasseln“ gefährdeten den Frieden. Abgesehen von einer „Prüfung der Einsatzbereitschaft“ hatte es von russischer Seite bisher keine Reaktionen auf die Manöver im Juni gegeben. Als weitere Beispiele für die Bedrohung durch den Westen nannte Schoigu das Heranrücken der sogenannten NATO-„Speerspitze“ (offizielle Bezeichnung!) an die russische Grenze, sowie den im Mai eröffneten Teil des US-Raketenabwehrschirms in Rumänien, welcher nach Angaben der US-Regierung und der NATO jedoch auf Bedrohungssituationen aus dem nahen Osten abzielt.

Die geplante Stationierung der mobilen Iskander-Kurzstreckenraketen in der Enklave Kaliningrad könnte jedoch ebenso als „Säbelrasseln“ gedeutet werden. Seit Jahren droht die russische Regierung immer wieder mit der Stationierung von nuklear bestückbaren Raketen in der Ostseeregion rund um das ehemalige Königsberg. Die Enklave grenzt im Süden an Polen und im Osten an Litauen, beides NATO Staaten. Eine in Kaliningrad stationierte Boden-Boden-Rakete mit Tarnkappentechnologie und einer Reichweite von 400 Kilometern könnte problemlos die Hauptstädte beider Nachbarstaaten treffen, ohne rechtzeitig durch etwaige Abwehrmaßnahmen erfasst zu werden. Eine durchaus reale Bedrohung, sollte es soweit kommen, zumal diese Raketen problemlos mit Atomsprengköpfen ausgestattet werden können.

Ob Präsident Putin es nun wahrhaben will oder nicht, die Kaltkriegslogik der Aufrüstungsspirale hat längst wieder begonnen! Und aller Wahrscheinlichkeit nach wird der Westen auch einen neuen kalten Krieg letztlich gewinnen, schon weil er mehr Mittel zur Verfügung hat. 

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Staatspräsident Putin und der deutsche Außenminister Steinmeier. Russland braucht gute Wirtschaftsbeziehungen zum Westen, wenn es sich nicht völlig abhängig von der Volksrepublik China machen will.

Auch die NATO plant eine weitere Aufrüstung in Osteuropa, so findet seit Montag in der Ukraine unter Beteiligung von US-Truppen das zweiwöchige Manöver „Rapid Trident“ (Schneller Dreizack) nahe der polnischen Grenze statt, an dem insgesamt 1800 Soldaten aus 14 Staaten teilnehmen. Auf dem NATO-Gipfel in Warschau am 8./9. Juli soll des Weiteren die Entsendung von je einem Bataillon (Mannstärke: ca. 1000) zusätzlicher Soldaten in vier Nachbarländer Russlands beschlossen werden: Polen, Litauen, Estland und Lettland. Insbesondere Estland und Lettland hatten die gefordert. Von einer deutschen Beteiligung kann ausgegangen werden. Im scharfen Kontrast zur vorsichtigen NATO-Kritik des sozialdemokratischen Außenministers, forderten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zuletzt eine gravierende Aufstockung des Verteidigungshaushalts. Merkel sprach mit Bezug auf die Pflichten gegenüber der NATO gar von einer Verdopplung des Militäretats.

Österreichs Verfassungsrichter kippen Präsidentschaftswahl.

Wien (Österreich). Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitag einer Klage der rechtspopulistischen FPÖ Recht gegeben und die Bundespräsidentenwahl für ungültig erklärt. Das Urteil diene dazu, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken, hieß es in der durch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger, verkündeten Urteilsbegründung.

Die Stichwahl am 22. Mai hatte der unabhängige Kandidat und frühere Grünen-Chef Alexander Van der Bellen für sich entscheiden können. Von seinem Kontrahenten, dem Kandidaten der rechten FPÖ, Norbert Hofer, trennten ihn jedoch nur knapp 31.000 Stimmen.

Für das Urteil des Verfassungsgerichts waren die rund 740.000 gültigen Briefwahlstimmen ausschlaggebend. Hier habe es grobe Unregelmäßigkeiten gegeben, klagte die FPÖ und focht die Wahl an. In 117 Wahlbezirken soll es demnach zu Verstößen gekommen sein. Unter anderem sollen Briefwahlstimmen sortiert worden sein, bevor der zuständige Vertreter der Wahlkommission anwesend war. Eine Neuwahl war schon vor der Urteilsverkündung wahrscheinlich, da Zeugen im Verfahren formelle Fehler bestätigt hatten.

Bis zur Neuwahl, die erst im Herbst zu erwarten ist, muss nun das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats, dem auch Hofer angehört, die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. Womit sich die FPÖ trotz der Einlassung Holzingers, das Urteil würde niemanden zu Gewinnern oder Verlierern erklären, durchaus als Sieger sehen dürfte.

Keinesfalls darf irgendjemand dem Trugschluss erliegen, die FPÖ habe Klage eingereicht, um die österreichische Demokratie zu verteidigen. Im Gegenteil ist davon auszugehen, wäre das Ergebnis knapp für Hofer ausgegangen, unter den selben Vorzeichen, so hätte die rechtspopulistische Partei jegliche Vorwürfe, es hätte formelle Fehler gegeben, vehement bestritten. Das ist Politik. Der einzige Grund für die Klage ist, dass sich die FPÖ bei einer Wahlwiederholung deutlich bessere Chancen ausrechnet, etwa aufgrund niedrigerer Wahlbeiteilung oder weil man darauf hofft, Alexander Van der Bellen habe durch das Urteil den Rückhalt der Bevölkerung verloren.

Transgender in Uniform und die jüngste Geschichte der homosexuellen Inklusion im Militär.

Kennen Sie das? Sie lesen eine Nachricht, aber so genau wissen Sie nicht, was Sie davon halten sollen. So ging es mir, als ich las, dass nun Transgender-Personen offen in die US-Streitkräfte eintreten dürfen. Zunächst dachte ich mir: Toll, ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung! Aber dann kamen mir ein paar sehr komische Gedanken: Darf man sich darüber freuen, dass jetzt zusätzliche Menschen in die Kriege der USA geschickt werden können? Will man wirklich, dass noch mehr Menschen ihr Leben und ihre Gesundheit für sinnlose Kriege aufs Spiel setzen? Und kommt diese Gleichberechtigung nicht unglaublich spät?

Als nächstes fragte ich mich, wie eigentlich die Rechtslage in Deutschland dazu aussieht. Als schwuler Mann oder lesbische Frau ist eine Mitgliedschaft in den Streitkräften schon länger kein großes Problem, während der Ausbildungszeit an der Offiziersschule der Luftwaffe hatte ich zeitweise gar die Theorie, fast alle männlichen Luftwaffensoldaten seien schwul. Ein Problem jedenfalls hatte ich deshalb nie. Weder gab es mir gegenüber offene systemische, noch versteckte individuelle Diskriminierung. „Wir tragen alle die selbe Uniform, wir lassen keinen zurück!“, Sagte unser Hauptmann immer, wenn es bei einem Leistungsmarsch darum ging, einen körperlich schwachen die letzten paar Kilometer zu tragen, oder jemandes Gepäck zu übernehmen. Ich schätze so war es auch in Sachen Homosexualität: Wir trugen alle die selbe Uniform, hatten den selben Dienstgrad, waren Gleiche unter Gleichen.

Das Problem der indirekten Diskriminierung dürfte allerdings in stark männlich dominierten Truppengattungen deutlich stärker hervortreten. Insbesondere, wenn es nicht „nur“ um einen Schwulen, sondern beispielsweise um einen Transmann geht.

Bis vor nur 16 Jahren sah die Sache jedoch noch ganz anders aus: Zwar war seit 1984 Homosexualität an sich kein Ausmusterungsgrund mehr, allerdings konnten Offiziere bis ins Jahr 2000 noch von jeglichen Ausbildungs- und Führungsaufgaben entbunden werden, nur weil sie offen homosexuell waren. Im Jahr 2000 kommt klagt dann Oberleutnant Winfried Stecher vor dem Bundesverfassungsgericht, weil er wegen seiner offen gelebten Homosexualität von seinem Dienstposten als Ausbilder entfernt worden war. Zu einem Urteil kommt es nie, stattdessen einigt man sich in einem außergerichtlichen Vergleich: Der Offizier wird mit sofortiger Wirkung auf seinen ursprünglichen Dienstposten als Ausbilder und Zugführer einer Luftwaffeneinheit zurückversetzt. Kurz darauf folgt eine beinahe revolutionäre Order aus der zentralen personalbearbeitenden Stelle im Verteidigungsministerium: „Homosexualität stellt keinen Grund für Einschränkungen hinsichtlich Verwendung oder Status und somit auch kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium dar.“ Der Institution Bundeswehr ist es von da an offiziell egal, welche sexuelle Orientierung ein Soldat hat. Von sexueller Identität ist allerdings noch keine Rede.

Einen weiteren Durchbruch für Homosexuelle in der Bundeswehr gab es 2003. Der Wehrbeauftragte des deutschen Bundestages, Dr. Willfried Penner, vermerkte damals in seinem Bericht, dass es im Truppenalltag zu Berührungsängsten, Intoleranz und Unsicherheiten im Umgang mit homo- und bisexuellen Soldaten kam und appelliert: Jeder Bundeswehrangehörige ist verpflichtet, Diskriminierungen auch im sexuellen Bereich zu unterlassen und ihnen entgegenzutreten.“ Für mich ist es dieser Satz, der die systemische Diskriminierung von Homosexuellen und Frauen in der Bundeswehr endgültig in die Vergangenheit rückte. Diskriminierung soll nicht nur unterlassen werden, sondern der Soldat hat ihr gezielt entgegen zu treten. Manchmal hat die Logik von Befehl und Gehorsam eben auch ihre Vorteile.

Lesbische Offiziere
Zwei lesbische Offiziere mit ihrem Kind: „Jeder Bundeswehrangehörige ist verpflichtet, Diskriminierungen auch im sexuellen Bereich zu unterlassen und ihnen entgegenzutreten.“ (Foto: Bundeswehr)

Seit 2006 steht rechtlich auch der Aufnahme von Transgender-Personen nichts mehr im Wege. In diesem Jahr wurde nämlich dem Allgemeinen Geleichbehandlungsgesetz (AGG) das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz (SoldGG) hinzugefügt, dort wird endlich auch ganzheitlich von der sexuellen Identität gesprochen. „Benachteiligungen aus Gründen der sexuellen Identität“ sind demnach verboten.

Blickt man in die jüngste Geschichte zurück, so erkennt man, wie liberal die Gesellschaft eigentlich in den vergangenen zwei Jahrzehnten geworden ist. Noch bis 1994 gab es den unsäglichen Paragraphen 175 im Strafgesetzbuch, der bis zuletzt speziell Schwule diskriminierte, indem er (in seiner letzten, liberalisierten Fassung) schwulen Geschlechtsverkehr mit unter 18-Jährigen verbot. Die DDR hatte die Strafverfolgung von Schwulen übrigens schon sechs Jahre früher restlos aufgegeben.

Letztlich ist die Zulassung von Transgender-Personen im amerikanischen Militär wohl zumindest für die Gleichstellung der LGBT-Community in Amerika ein gutes Zeichen.

Allerdings haben dort Transgender-Personen in der Zivilgesellschaft noch ganz andere Probleme, so erhielt zuletzt das Thema der Nutzung öffentlicher Toiletten die Aufmerksamkeit internationaler Medien. Elf Bundesstaaten hatten Ende Mai die Bundesregierung in Washington verklagt, weil sie Schulen per Exekutivorder angewiesen hatte, Transgender-Menschen ihre WCs frei auswählen zu lassen. Die Anweisung aus Washington war wiederum vor dem dem Hintergrund eines Gesetzes im Bundesstaat North Carolina ergangen, welches Transgender-Personen die freie Toilettenwahl in staatlichen Einrichtungen explizit verbietet. Erreicht ist die Gleichstellung der LGBT-Community also noch lange nicht, weder in den USA noch in Deutschland, geschweige denn global.