Gesetzesentwurf zur Subventionierung von Wohnbauten abgeschmettert. Wie ist die Wohnungsnot zu lösen?

Der Wohnungsmarkt boomt wie seit wie seit fast einem Jahrzehnt nicht mehr: 2015 wurden knapp 248.000 Wohnungen fertiggestellt. Die Immobilienwirtschaft geht jedoch davon aus, dass bis 2020 jedes Jahr 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen erforderlich sind, um den auch durch den Flüchtlingszuzug erhöhten Bedarf zu decken. Eine neue neue Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die den Mietwohnungsbau durch Steueranreize in Milliardenhöhe fördern sollte, scheiterte nun jedoch am Widerstand der SPD.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte am Dienstag, die geplante Sonderabschreibung hätte den Bau von Wohnungen gefördert, für die Mieter am Ende 15 Euro pro Quadratmeter hätten zahlen müssen. „Deshalb musste der Gesetzentwurf gestoppt werden.“ Die Union machte die SPD für das Scheitern des Vorhabens verantwortlich, für das sich auch Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) eingesetzt hatte. Unions-Finanzexperte Ralph Brinkhaus sagte, im Herbst käme das Thema erneut auf den Tisch. Die Grünen forderten nun Investitionszulagen für den Wohnungsbau.

Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums sollte den Bau von Mietwohnungen in Ballungszentren mit einer Sonderabschreibung von insgesamt 29 Prozent der Baukosten über drei Jahre fördern. Dafür waren waren bis 2020 Steuerausfälle von gut zwei Milliarden Euro veranschlagt. Die SPD-Fraktion wollte eine Mietpreisgrenze für die geförderten Neubauten einziehen und nur Wohnungen subventionieren, die pro Quadratmeter auf höchstens 2600 Euro Baukosten kommen. Erst nach einer Expertenanhörung kam dieser Vorschlag auf den Tisch. Zuvor war der Gesetzentwurf bereits mit den Ländern abgestimmt worden.

„Öffentlich geförderte Luxusbauten passen nicht in die Zeit“, erklärte SPD-Vizefraktionschefin Eva Högl. „Steuererleichterungen für hochpreisige Wohnungen können deshalb nicht unser Ziel sein.“ SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider sagte: „Der Gesetzentwurf wird deshalb nicht weiter verfolgt.“ Womit die Sozialdemokraten zwar im Grunde recht haben, eine Lösung für das real existierende Problem der Wohnungsnot in den deutschen Metropolen können sie jedoch nicht liefern.

Tatsächlich betrifft diese Wohnungsnot allerdings insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen. Vielverdiener sind quasi nicht davon betroffen. Weshalb etwaige steuerliche Anreize stärker darauf Abzielen sollten, wie von der SPD gefordert, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Implementierung einer statischen Mietpreisbremse kann hierfür jedoch kein akzeptables Mittel sein, stattdessen sollte eine relative Mietpreisbremse in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden. Das würde bedeuten, Bauträger könnten die versprochenen Sonderabschreibungen nur dann nachträglich in Anspruch nehmen, wenn der fertige Wohnraum zu einem Mietpreis angeboten wird, der deutlich unter dem durchschnittlichen Mietspiegel der jeweiligen Stadt liegt. Auf diese Weise wären auch Abstufungen in der Gewährung der Subventionen möglich.

Der Gesetzentwurf lag seit Februar im Bundestag auf Eis. Zwar war das Finanzministerium federführend, angestoßen worden war das Vorhaben aber von Bauministerin Hendricks. Die Wohnungswirtschaft hatte am Montag zuletzt eine rasche Entscheidung gefordert und darauf verwiesen, dass in Deutschland zu wenig Mietwohnungen gebaut würden. Nur selten spricht es für einen Gesetzesentwurf, wenn das Großkapital diesen lauthals unterstützt. Verständlich allerdings, dass die Immobilienwirtschaft den Gesetzesentwurf, der ihnen Subventionen ohne großartige Bedingungen verspricht, gerne durchgedrückt hätte. Jeder ist sich schließlich selbst der nächste. Die Wohnungsnot jedoch, soviel ist klar, hätte der Entwurf, trotz aller Beteuerungen der Unionsfraktion, nicht gelöst.

Von der Leyen besucht die Bundeswehr in der Türkei und kann keine Ergebnisse vorweisen.

Incirlik (Türkei). Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen ist wie angekündigt am Freitag zu den Bundeswehrsoldaten auf den türkischen Luftwaffenstützpunkt Incirlik gereist. Die türkische Regierung hatte zuvor dem zuständigen Staatssekretär Brauksiepe einen Besuch der Soldaten mit deutschen Bundestagsabgeordneten verboten. Eine Aufhebung des Besuchsverbots konnte die Ministerin bei den folgenden Gesprächen jedoch nicht erwirken.

Dabei gehörte dies zu den erklärten Zielen des Besuchs. Ministeriumssprecher Jens Flosdorff sagte: „Wir hoffen sehr, dass wir mit der Türkei auch in dieser Frage so bald wie möglich wieder auf einen gemeinsamen Nenner kommen.“ Besuche von Abgeordneten bei im Ausland stationieren Bundeswehrsoldaten werden auch deshalb als essentiell angesehen, weil die Bundeswehr als „parlamentarische Armee“ gilt, in kaum einem anderen Land hat das Parlament so viel Einfluss auf das Militär wie in Deutschland. So muss jeder Bundeswehreinsatz zunächst durch den deutschen Bundestag ratifiziert werden.

 „Ich habe auch dargelegt, dass es ein starkes Signal des Deutschen Bundestages war, deutsche Soldaten nach Incirlik zu senden, zuvor schon nach Karamanmaras, um gemeinsam gegen die Terrormiliz ‚Islamischer Staat‘ vorzugehen und um die Türkei zu schützen“, sagte von der Leyen nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums. Eine Zusage, dass Abgeordnete nun wieder nach Incirlik reisen könnten, blieb dennoch aus. „Mein Gesprächspartner hat sich zu unser militärischen Zusammenarbeit gegen den Terror sowie in der NATO bekannt. Wir haben vereinbart, sowohl über die vielen gemeinsamen Interessen, als auch über schwierige Themen im Gespräch zu bleiben“, berichtete von der Leyen ihrem Ministerium zufolge. Eine Aussage, die im politischen Jargon soviel heißt wie: „Es ist ja schön und gut, dass ihr hier Soldaten stationiert habt, aber wenn ihr mitspielen wollt, dann müsst ihr nach unseren Regeln spielen!“ Die nächste Gelegenheit zur Verhandlung sei am Rande des NATO-Gipfels kommende Woche in Warschau, heißt es aus dem Ministerium.
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Mit Tankern und Aufklärungsflugzeugen unterstützt die deutsche Luftwaffe den umstrittenen Kampf der NATO gegen den IS von der Basis Incirlik aus.
Schon im Vorfeld der Reise hatte der linke Bundestagsabgeordnete Alexander Neu prognostiziert, der Verteidigungsministerin werde es nicht gelingen, die türkische Regierung umzustimmen. “ Für das türkische Regime ist von der Leyen keine Herausforderung“, sagte er. Tobias Lindner von den Grünen meinte sogar, die Bundeswehr müsse aus der Türkei abgezogen werden, wenn die parlamentarische Kontrolle verweigert bliebe. Über alle Fraktionen hinweg herrscht im deutschen Bundestag Einigkeit, dass die Haltung der türkischen Regierung unangemessen sei.
Ursula von der Leyen sprach in Incirlik auch mit einigen der 240 dort stationierten Bundeswehrsoldaten, die sich mit Tornado-Aufklärungsflugzeugen und Tankflugzeugen an den Luftangriffen gegen die Terrorormiliz „Islamischer Staat“ (IS) beteiligen. Anschließend sagte die Ministerin: „Die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern im Kampf gegen die Terrormiliz ‚Islamischer Staat‘, aber auch den türkischen Gastgebern ist sehr eng und vertrauensvoll.“ Wer sich schon einmal mit deutschen Soldaten unterhalten hat, die in der Türkei stationiert waren, wird das zumindest für unwahrscheinlich halten. Schon vor der gravierenden Verschlechterung der deutsch-türkischen Beziehungen durch den Fall Böhmermann und die Armenien-Resolution des deutschen Bundestages gab es immer wieder Konflikte zwischen deutschen und türkischen Soldaten, in die Türkei entsandten Soldaten wird mittlerweile im Vorfeld bereits eingebläut, keine Kameradschaftlichkeit von der türkischen Armee zu erwarten.

Insgesamt hat also der Besuch der Verteidigungsministerin wie erwartet diplomatisch nichts bewirkt, es handelte sich wieder einmal um einen hohlen politischen Symbolakt.

Der Büroklammer-Monopolist von der AfD

Berlin. Derzeit sitzen 630 Abgeordnete im Berliner Bundestag, jeder hat Assistenten, Büromitarbeiter und ein entsprechendes Büro, jeder kauft Büromaterial beim Selben Unternehmen, der BüroFa Bürofachhandel GmbH von AfD-Kommunalpolitiker Andrea Grigor Siewert. Seit 16 Jahren beliefert diese nun schon die Abgeordneten, welche für die Ausstattung ihrer Büro-Räume jährlich 12.000 Euro zur Verfügung haben, die Berliner Firma kann also aus einem Umsatzpotential von 7,56 Millionen Euro schöpfen, dazu kommen direkte Aufträge der Bundestagsverwaltung.

Auch bei der aktuellsten Ausschreibung erhielt wieder Andrea Grigor Siewert den Zuschlag auf den Großauftrag „Büro- und Geschäftsbedarf sowie EDV-Verbrauchsmaterial für die Mitglieder des Deutschen Bundestages“, er wird wohl weitere vier Jahre die Parlamentarier beliefern dürfen. Begründung der Bundestagsverwaltung: Sein Angebot sei das wirtschaftlichste. Das Problem ist dass das nur bedingt wahr zu sein scheint.

So gibt die BüroFa trotz anders lautender Vertragsbedingungen, nach denen Werbung nicht erlaubt ist, zwei unterschiedliche Kataloge an die Abgeordneten heraus. Einen dünnen, der die offiziellen Angebote enthält, mit denen die Ausschreibung gewonnen wurde und der sämtlichen Vertragsauflagen entspricht, und einen dickeren, der bunte Werbung enthält, ein deutlich breiteres Sortiment, aber auch die selben Produkte wie der dünnere Katalog, allerdings zu teilweise deutlich höheren Preisen. Nun wäre das zunächst nicht weiter schlimm, wenn Abgeordnete das Grundsortiment aus dem offiziellen Angebotsheft und nur Spezialbedarf aus dem dickeren Katalog bestellen würden. Nach „stern“ Informationen ist das aber offenbar nicht der Fall, demnach wüssten viele Abgeordnete und deren Mitarbeiter gar nicht, dass sich die Preise unterscheiden.

Geschäftspraktiken, wie sie in der Privatwirtschaft nicht möglich wären. Nach bestem Gewissen können derlei Geschäftspraktiken nur als schmierig bezeichnet werden, ein Unternehmen nutzt hier aus, dass die Abgeordneten keine Kosten-Nutzen-Rechnungen vorlegen müssen, sondern motiviert sind ihr Budget voll auszuschöpfen, so achtet man nicht allzu sehr auf Preisunterschiede und bestellt sich vielleicht doch mal zum Jahresende ein neues IPad oder einen teuren Moderationskoffer, wenn noch Geld übrig ist. In jedem Unternehmen, das auf Kosten-Leistungsoptimierung ausgelegt ist, würde die BüroFa mit dieser Strategie wohl scheitern.

Die Verantwortung liegt an dieser Stelle jedoch bei der Bundestagsverwaltung, der diese Geschäftsstrategie bekannt gewesen sein muss. Warum sie dennoch erneut den Zuschlag der BüroFa erteilte ist unbegreiflich und lädt zu verschwörungstheoretischen Spekulationen ein. Weiß eventuell AfD-Mann Siewert Dinge, die der Deutsche Bundestag lieber geheim halten würde?

Herero-Stammesvertretung: Deutschland ist ein Vergewaltiger, der sein eigener Richter ist.

Windhoek (Namibia). Der türkische Präsident Erdogan bekommt Unterstützung in seiner Kritik an der Armenien-Resolution des Deutschen Bundestages, von Stammesvertretern der Herero, eines Stammes, der selbst in großem Stil Opfer eines Völkermordes war, ausgehend vom kaiserlich deutschen Militär.

Generalleutnant von Trotha
Generalleutnant Lothar von Trotha.

Bis 1908 wurden in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, auf Befehl des deutschen Generalleutnants Lothar von Trotha etwa 65.000 bis 80.000 Herero ermordet, zudem mindestens 10.000 bis 20.000 Nama. Ziel des deutschen Generals war laut historischen Dokumenten die völlige Auslöschung des Herero-Stammes.

Die Vorsitzende des Ovaherero Genocide Committee (OGC), Esther Muinjangue, sagte nun der „Welt“, die Stammesvertreter fänden es „interessant“, dass sich die Deutschen so aktiv für die Sache der Armenier einsetzten, während sie ihre eigenen Angelegenheiten „unter den Tisch kehren“ würden. Das Ovaherero Genocide Committee ist eine Art Lobbygruppe der Herero-Stammesführung. Sie untersteht direkt dem obersten Führer der Herero, Paramount Chief Vekuii Rukoro, einem streitbaren Charakter, der sowohl die deutsche als auch die namibische Regierung in der Genozid-Angelegenheit kritisiert und dabei scheinbar gerne den diplomatischen Prozess aufhält. Mit einigen seiner Einlassungen könnte er jedoch durchaus recht haben, so behauptet er beispielsweise immer wieder, insbesondere die Herero hätten Anspruch auf Reparationszahlungen, da speziell sie Ziel des Genozid-Befehls gewesen seien, während sich derzeitige Verhandlungen, bei denen der Anwalt und Geschäftsmann Rukoro nicht mit am Tisch sitzt, immer nur auf allgemeine Kriegswiedergutmachung gegenüber dem Staat Namibia beziehen. „Diese Entscheidung des Bundestags ist unter den Herero Gesprächsthema Nummer eins“, sagt Muinjangue und wirft auch vor dem Bundestag vor, die Belange von Schwarzen weniger ernst zu nehmen als die von weißen Europäern. Deutschland verhalte sich wie ein Vergewaltiger, der sein eigener Richter ist, so Muinjangue weiter.

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Herero Stammesführer Rukoro.

Tatsächlich bezeichnete als bisher erster offizieller Vertreter der Bundesrepublik einzig Bundestagspräsident Norbert Lammert die massenhafte Tötung der Herero und Nama als Völkermord, der Bundestag schweigt bisher dazu. Die Armenien-Resolution könnte aber für Namibia auch ein gutes Zeichen sein, denn der Bundestag erkennt damit zweierlei zentrale Punkte an, die auch zu einer „Herero-Resolution“ oder einer „Namibia-Resolution“ führen könnten. Einerseits übernimmt die Bundesrepublik in der Form des deutschen Bundestages damit die Verantwortung für das Tun des kaiserlich deutschen Militärs und andererseits scheint er sich endgültig von der Auffassung zu lösen, einen Völkermord nicht als solchen bezeichnen zu müssen, wenn er vor der Einführung der 1948 verabschiedeten UN-Völkermordkonvention stattgefunden hat. Die Resolution sollte also den diplomatischen Prozess in Bezug auf Reparationen und eine offizielle Entschuldigung des deutschen Staates eher vereinfachen als erschweren.

Obwohl es natürlich zur Anerkennung des Völkermordes viel weniger bräuchte. Letztendlich müsste zunächst nur eine der Bundestagsfraktionen den Antrag einbringen, den Sprachgebrauch des deutschen Bundestages dahingehend zu ändern, dass künftig von einem systematischen Völkermord gesprochen wird. Aus dieser Geste des „guten Willens“ könnten dann weitere außenpolitische Maßnahmen folgen, die diplomatischen Verhandlungen jedenfalls stünden durch die vorweggenommene Anerkennung des Genozids stärker auf einer Basis der Gegenseitigkeit, Namibia würde weniger als Bittsteller wahrgenommen und könnte selbstbewusster auftreten. Selbstverständlich haben wir bei allen Bundestagsfraktionen nachgefragt, ob ein solcher Antrag geplant ist. Wir werden über die Antworten zu gegebener Zeit berichten.

Hereo-Schädel werden für Transport nach Berlin verladen
Zu Forschungszwecken wurden die Knochen tausender ermordeter Herero an deutsche Universitäten geschafft, wo sie teilweise immer noch lagern.

Im diplomatischen Prozess werden bis Ende des Jahres Ergebnisse in Hinblick auf eine offizielle Entschuldigung und Reparationszahlungen gegenüber Namibia erwartet. Die Stammesführung der Herero unter Vekuii Rukoro hat jedoch bereits angekündigt sich damit nicht zufrieden zu geben, sofern es nicht auch zu direkten Zahlungen an den Stamm kommt.

Die Armenien-Resolution im Wortlaut finden Sie hier.

Erdogan: Deutschland ist das letzte Land, dass über Völkermord urteilen darf.

Ankara (Türkei). Infolge der Armenien-Resolution des deutschen Bundestages, verschärft sich die Rhetorik des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan deutlich. Deutschland sei aufgrund seiner Geschichte „das letzte Land“, das über einen „sogenannten Völkermord“ der Türkei urteilen dürfe. Vorher solle die Bundesrepublik Rechenschaft ablegen über die Massaker an den Herero in Südwestafrika Anfang des 20. Jahrhunderts ablegen und den Holocaust im dritten Reich.

Einmal mehr zeigen die Einlassungen des türkischen Präsidenten, wie wenig er (oder seine Berater) über Deutschland wissen: Zwar standen, das ist richtig, nicht alle Holocaust-Verantwortlichen vor Gericht, dennoch hat Deutschland für die menschenverachtende Vernichtungsmaschinerie des dritten Reiches gebüßt. Deutschland ist bereits zur Rechenschaft gezogen worden und unser Grundgesetz baut auf dem Gedanken auf, nie wieder der Weltbevölkerung Schaden zuzufügen. Jedes Jahr gibt es in Deutschland außerdem mehrere Gedenktage für die Opfer der deutschen Unrechtsregime, am bekanntesten ist wohl der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, der als nationaler Trauertag am 27. Januar, dem Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die rote Armee begangen wird. Jedes Jahr legt Deutschland Rechenschaft ab für den Holocaust und seine Folgen.

Schon am Samstag hatte Erdogan insbesondere die türkisch-stämmigen Bundestagsabgeordneten, die an der Resolution beteiligt waren, scharf angegriffen. Diese seien der verlängerte Arm der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK in Deutschland: „Von der separatistischen Terrororganisation in diesem Land sind sie die Verlängerung in Deutschland.“ Außerdem hatte es in Bezug auf die Armenien-Resolution auch scharfe Kritik, Anfeindungen und Gewaltdrohungen aus der türkischen Szene in Deutschland gegeben, insbesondere Cem Özdemir, Parteichef der Grünen, erhielt zahlreiche Morddrohungen, sodass ihm erhöhter Polizeischutz zugeteilt werden musste.

Im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses gab es heftige Kritik von Deutsch-Türkischen Verbänden aber auch von der türkischen Regierung.
Schon im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses gab es heftige Kritik von deutsch-türkischen Verbänden, aber auch von der türkischen Regierung.

Die Armenien-Resolution des Bundestages im Wortlaut finden Sie hier.

Bundestagsresolution: Armenier-Massaker war Völkermord

Berlin. Beinahe einstimmig beschließt der Deutsche Bundestag am Donnerstag eine von SPD, Union und Grünen eingebrachte Resolution, welche die Verbrechen an den Armeniern und anderen Minderheiten durch die Regierung des osmanischen Reiches 1914-1916 als Völkermord bezeichnet. Obwohl die Resolution auch durch die Union getragen wurde, blieb Bundeskanzlerin Angela Merkel sowohl der Debatte als auch der Abstimmung fern und setzte auch damit ein Zeichen: Der Beschluss sollte nicht wichtig genug anmuten, um das ohnehin angespannte Verhältnis zur Türkei weiter zu belasten.

Der Völkermord an den Armeniern, von diesen als Aghet  (Katastrophe) bezeichnet, zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts gilt als einer der ersten systematischen Genozide in der modernen Geschichte. Insbesondere in den Jahren 1915 und 1916 wurden im osmanischen unter dem Vorwand, dass einige Armenier und Minderheitenführer die russische Armee in der Hoffnung auf mehr Unabhängigkeit unterstützten, zwischen 300.000 und 1,5 Millionen Menschen deportiert und systematisch umgebracht. Konsens unter Historikern ist, dass die Armenier als Ganzes vernichtet werden sollten.

„Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reichs, die vor über hundert Jahren ihren Anfang nahmen. Er beklagt die Taten der damaligen jungtürkischen Regierung, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insbesondere aramäisch/assyrische und chaldäische Christen von Deportationen und Massakern betroffen.“ – Eingangsabsatz der Resolution

Die nun nach hundert Jahren vom Deutschen Bundestag beschlossene Resolution wird von Menschenrechtsverbänden und armenischen Gruppierungen in erster Linie positiv aufgenommen, weil sie sich um „Ausgleich und Verständigung zwischen den Völkern“ bemühe und die Verantwortung Deutschlands hervorhebe. Die Türkische Regierung dagegen reagiert indem sie aus Protest gegen die Armenien-Resolution ihren Botschafter aus Berlin zurückruft. Der türkische Präsident Erdogan äußerte sich am Donnerstag noch nicht. Schon in den Tagen vor der Verabschiedung hatten zahlreiche Deutschtürken gegen die Resolution demonstriert, viele gehen von einer weiteren Verschlechterung des Verhältnisses mit dem NATO-Partner aus. Vermutlich ist das auch der Grund, weshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel sowohl der Debatte als auch der Abstimmung über die Armenien-Resolution fernblieb: Sie selbst will zumindest nicht direkt mit einem außenpolitisch so heiklen Beschluss in Verbindung gebracht werden, auch weil die Türkei eine so essentielle Rolle in Merkels Flüchtlingspolitik spielt.

„Selbst viele Menschen, die den Völkermord nicht leugnen, wissen nicht, dass davon nicht nur Armenier, sondern auch Aramäer und Pontusgriechen betroffen waren. Wenn die Resolution des deutschen Parlaments dazu beiträgt, dass sich dieses Bewusstsein sich verbreitet, dann ist sie hilfreich.“ – Erol Dora, HDP-Abgeordneter

Die Resolution sei jedoch in erster Linie als Verneigung vor den Opfern gedacht, keine Verurteilung oder Kritik an der türkischen Regierung, die den Völkermord zumindest in Teilen immer noch leugnet, betonten mehrere Redner in der Debatte um die Resolution. Umso wichtiger wäre daher eine Beteiligung der Bundesregierung gewesen. Die Kanzlerin selbst hätte Stellung beziehen sollen zu diesem Beschluss, auf den Menschenrechtsverbände seit Jahrzehnten warten. Wie Angela Merkel zu dem Papier steht ist jedoch unklar, zumindest das Timing dürfte sie unerfreulich finden, sind doch die Fronten nach dem Böhmermann-Skandal noch immer verhärtet. Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der sich derzeit in Lateinamerika aufhält, gilt allerdings als vehementer Gegner des Dokuments.

Die Linksfraktion begrüßte im Großen und Ganzen die Resolution, beklagte sich jedoch, aufgrund von Widerständen aus den Unionsparteien, selbst nicht daran mitgearbeitet zu haben. Die Oppositionsfraktionen hatten schon seit Jahren darauf gedrängt, die Verbrechen an den Armeniern als Genozid anzuerkennen. Die LINKE entschied bei ihrer Fraktionssitzung am Dienstag, dem Papier ihre Zustimmung zu geben. Im Neuen Deutschland kam jedoch Kritik ob der Vollständigkeit der Resolution auf, so suggeriere das Papier nur eine passive Mitschuld des deutschen Reiches, während historische Dokumente belegen, dass Teile des deutschen Militärs direkt am Genozid beteiligt waren.

Die Mehrheit der Deutschen (74%) befand in einer Umfrage der ARD die Einstufung als Völkermord für richtig, gleichzeitig befürchteten 57% der Befragten eine Verschlechterung der diplomatischen Beziehungen zur Türkei. 91% der befragten sagten außerdem aus, der Türkei sei nicht zu vertrauen. Tatsächlich ist in Anbetracht der wachsenden Radikalisierung und Autokratisierung türkischer Politik von einer weiteren Verhärtung der Fronten auszugehen, wobei die Armenien-Resolution nur einen kleinen Anteil dazu abliefern wird. Wenn sie ein kritisch denkender Mensch oder gar Journalist sind, rate ich jedenfalls in nächster Zeit von Reisen in die Türkei ab.

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Hier finden Sie die Armenien-Resolution im Wortlaut.

 

Die Armenien-Resolution im Wortlaut

Berlin. Der Deutsche Bundestag beschloss am Donnerstag mit gewaltiger Mehrheit eine Resolution, welche nicht nur die Verbrechen an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten im osmanischen Reich als Genozid bezeichnet, sondern auch eine deutsche Mitschuld an diesem Völkermord anerkennt. Hier finden Sie die Resolution im Wortlaut.

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reichs, die vor über hundert Jahren ihren Anfang nahmen. Er beklagt die Taten der damaligen jungtürkischen Regierung, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insbesondere aramäisch/assyrische und chaldäische Christen von Deportationen und Massakern betroffen.

Im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes begann am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.

Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen auch von Seiten deutscher Diplomaten und Missionare über die organisierte Vertreibung und Vernichtung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. Das Gedenken des Deutschen Bundestages ist auch Ausdruck besonderen Respektes vor der wohl ältesten christlichen Nation der Erde.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt seinen Beschluss aus dem Jahr 2005 (Drs. 15/5689), der dem Gedenken der Opfer wie auch der historischen Aufarbeitung der Geschehnisse gewidmet war und das Ziel verfolgte, zur Versöhnung zwischen Türken und Armeniern beizutragen. Rednerinnen und Redner aller Fraktionen haben am einhundertsten Gedenktag, dem 24. April 2015, bei der Debatte im Deutschen Bundestag und insbesondere der Bundespräsident am Vorabend der Debatte den Völkermord an den Armeniern verurteilt, der Opfer gedacht sowie zur Versöhnung aufgerufen. Das Deutsche Reich trägt eine Mitschuld an den Ereignissen.

Der Bundestag bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.

Dazu gehört, Türken und Armenier dabei zu unterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen. Dieser Versöhnungsprozess ist in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten und bedarf dringend neuer Impulse.

Der Deutsche Bundestag ehrt mit seinem Gedenken an die unvorstellbar grausamen Verbrechen nicht nur deren Opfer, sondern auch all diejenigen im Osmanischen Reich und im Deutschen Reich, die sich vor über hundert Jahren unter schwierigen Umständen und gegen den Widerstand ihrer jeweiligen Regierung in vielfältiger Weise für die Rettung von armenischen Frauen, Kindern und Männern eingesetzt haben.

Heute kommt schulischer, universitärer und politischer Bildung in Deutschland die Aufgabe zu, die Aufarbeitung der Vertreibung und Vernichtung der Armenier als Teil der Aufarbeitung der Geschichte ethnischer Konflikte im 20. Jahrhundert in den Lehrplänen und -materialien aufzugreifen und nachfolgenden Generationen zu vermitteln. Dabei kommt insbesondere den Bundesländern eine wichtige Rolle zu.

Der Deutsche Bundestag ist der Ansicht, dass das Gedenken an die Opfer der Massaker und Vertreibungen der Armenier unter Berücksichtigung der deutschen Rolle einschließlich seiner Vermittlung an Mitbürgerinnen und Mitbürger türkischer und armenischer Herkunft auch einen Beitrag zur Integration und zum friedlichen Miteinander darstellt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Zunahme von Initiativen und Beiträgen in den Bereichen von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, welche die Aufarbeitung der Verbrechen an den Armeniern und die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben.

Der Deutsche Bundestag ermutigt die Bundesregierung weiterhin, dem Gedenken und der Aufarbeitung der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern von 1915 Aufmerksamkeit zu widmen. Auch begrüßt der Deutsche Bundestag jede Initiative, die diesem Anliegen Anschub und Unterstützung zu verleihen.

Die eigene historische Erfahrung Deutschlands zeigt, wie schwierig es für eine Gesellschaft ist, die dunklen Kapitel der eigenen Vergangenheit aufzuarbeiten.

Dennoch ist eine ehrliche Aufarbeitung der Geschichte die wohl wichtigste Grundlage für Versöhnung sowohl innerhalb der Gesellschaft als auch mit anderen.

Es ist dabei zu unterscheiden zwischen der Schuld der Täter und der Verantwortung der heute Lebenden. Das Gedenken an die Vergangenheit mahnt uns außerdem, wachsam zu bleiben und zu verhindern, dass Hass und Vernichtung immer wieder Menschen und Völker bedrohen.

 

Der Deutsche Bundestag nimmt die seit 2005 unternommenen Versuche von Vertretern Armeniens und der Türkei wahr, in Fragen des Erinnerns und der Normalisierung der zwischenstaatlichen Beziehungen aufeinander zuzugehen. Das Verhältnis beider Staaten ist jedoch weiterhin spannungsreich und von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Deutschland sollte Türken und Armenier dabei unterstützen, sich anzunähern. Eine konstruktive Aufarbeitung der Geschichte ist dabei als Basis für eine Verständigung in Gegenwart und Zukunft unerlässlich.

Eine Entspannung und Normalisierung der Beziehungen zwischen der Republik Türkei und der Republik Armenien ist auch für die Stabilisierung der Region des Kaukasus wichtig. Deutschland sieht sich dabei im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik aufgrund seiner geschichtlichen Rolle in den deutsch-armenisch-türkischen Beziehungen in einer besonderen Verantwortung.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:

  • im Geiste der Debatte des Deutschen Bundestags vom 24. April 2015 zum 100. Jahrestag weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen,
  • die türkische Seite zu ermutigen, sich mit den damaligen Vertreibungen und Massakern offen auseinanderzusetzen, um damit den notwendigen Grundstein zu einer Versöhnung mit dem armenischen Volk zu legen,
  • sich weiterhin dafür einzusetzen, dass zwischen Türken und Armeniern durch die Aufarbeitung von Vergangenheit Annäherung, Versöhnung und Verzeihen historischer Schuld erreicht wird,
  • weiterhin wissenschaftliche, zivilgesellschaftliche und kulturelle Aktivitäten in der Türkei und in Armenien zu unterstützen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel zu fördern, die dem Austausch und der Annäherung sowie der Aufarbeitung der Geschichte zwischen Türken und Armeniern dienen,
  • eine Aufarbeitung der historischen Ereignisse durch die Türkei und Armenien als ersten Schritt zur Versöhnung und zur längst überfälligen Verbesserung der türkisch-armenischen Beziehungen aktiv zu unterstützen, z.B. durch Stipendien für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Unterstützung zivilgesellschaftlicher Kräfte aus beiden Ländern, die sich für Aufarbeitung und Versöhnung engagieren,
  • türkische und armenische Regierungsvertreter zu ermutigen, den derzeit stagnierenden Normalisierungsprozess der zwischenstaatlichen Beziehungen beider Länder fortzuführen,
  • sich gegenüber der türkischen und der armenischen Regierung für die Ratifizierung der 2009 unterzeichneten Zürcher Protokolle einzusetzen, die eine Kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung der Geschichte, die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und die Öffnung der gemeinsamen Grenze vorsehen,
  • dafür einzutreten, dass die in jüngster Zeit begonnene Pflege des armenischen Kulturerbes in der Republik Türkei fortgesetzt und intensiviert wird,
  • im Rahmen finanzieller Möglichkeiten auch weiterhin innerhalb Deutschlands Initiativen und Projekte in Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Kultur zu fördern, die eine Auseinandersetzung mit den Geschehnissen von 1915/1916 zum Thema haben.