Der Wohnungsmarkt boomt wie seit wie seit fast einem Jahrzehnt nicht mehr: 2015 wurden knapp 248.000 Wohnungen fertiggestellt. Die Immobilienwirtschaft geht jedoch davon aus, dass bis 2020 jedes Jahr 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen erforderlich sind, um den auch durch den Flüchtlingszuzug erhöhten Bedarf zu decken. Eine neue neue Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die den Mietwohnungsbau durch Steueranreize in Milliardenhöhe fördern sollte, scheiterte nun jedoch am Widerstand der SPD.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte am Dienstag, die geplante Sonderabschreibung hätte den Bau von Wohnungen gefördert, für die Mieter am Ende 15 Euro pro Quadratmeter hätten zahlen müssen. „Deshalb musste der Gesetzentwurf gestoppt werden.“ Die Union machte die SPD für das Scheitern des Vorhabens verantwortlich, für das sich auch Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) eingesetzt hatte. Unions-Finanzexperte Ralph Brinkhaus sagte, im Herbst käme das Thema erneut auf den Tisch. Die Grünen forderten nun Investitionszulagen für den Wohnungsbau.
Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums sollte den Bau von Mietwohnungen in Ballungszentren mit einer Sonderabschreibung von insgesamt 29 Prozent der Baukosten über drei Jahre fördern. Dafür waren waren bis 2020 Steuerausfälle von gut zwei Milliarden Euro veranschlagt. Die SPD-Fraktion wollte eine Mietpreisgrenze für die geförderten Neubauten einziehen und nur Wohnungen subventionieren, die pro Quadratmeter auf höchstens 2600 Euro Baukosten kommen. Erst nach einer Expertenanhörung kam dieser Vorschlag auf den Tisch. Zuvor war der Gesetzentwurf bereits mit den Ländern abgestimmt worden.
„Öffentlich geförderte Luxusbauten passen nicht in die Zeit“, erklärte SPD-Vizefraktionschefin Eva Högl. „Steuererleichterungen für hochpreisige Wohnungen können deshalb nicht unser Ziel sein.“ SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider sagte: „Der Gesetzentwurf wird deshalb nicht weiter verfolgt.“ Womit die Sozialdemokraten zwar im Grunde recht haben, eine Lösung für das real existierende Problem der Wohnungsnot in den deutschen Metropolen können sie jedoch nicht liefern.
Tatsächlich betrifft diese Wohnungsnot allerdings insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen. Vielverdiener sind quasi nicht davon betroffen. Weshalb etwaige steuerliche Anreize stärker darauf Abzielen sollten, wie von der SPD gefordert, günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Implementierung einer statischen Mietpreisbremse kann hierfür jedoch kein akzeptables Mittel sein, stattdessen sollte eine relative Mietpreisbremse in den Gesetzesentwurf aufgenommen werden. Das würde bedeuten, Bauträger könnten die versprochenen Sonderabschreibungen nur dann nachträglich in Anspruch nehmen, wenn der fertige Wohnraum zu einem Mietpreis angeboten wird, der deutlich unter dem durchschnittlichen Mietspiegel der jeweiligen Stadt liegt. Auf diese Weise wären auch Abstufungen in der Gewährung der Subventionen möglich.
Der Gesetzentwurf lag seit Februar im Bundestag auf Eis. Zwar war das Finanzministerium federführend, angestoßen worden war das Vorhaben aber von Bauministerin Hendricks. Die Wohnungswirtschaft hatte am Montag zuletzt eine rasche Entscheidung gefordert und darauf verwiesen, dass in Deutschland zu wenig Mietwohnungen gebaut würden. Nur selten spricht es für einen Gesetzesentwurf, wenn das Großkapital diesen lauthals unterstützt. Verständlich allerdings, dass die Immobilienwirtschaft den Gesetzesentwurf, der ihnen Subventionen ohne großartige Bedingungen verspricht, gerne durchgedrückt hätte. Jeder ist sich schließlich selbst der nächste. Die Wohnungsnot jedoch, soviel ist klar, hätte der Entwurf, trotz aller Beteuerungen der Unionsfraktion, nicht gelöst.