Berlin. Die Kanzlerin schätzte kürzlich die Gesamtkosten der Flüchtlingskrise auf bis zu 10 Milliarden Euro, durch Abschaffung der Kirchensteuer könnte der Staat Mehreinnahmen von über 20 Milliarden Euro jährlich generieren, die unter anderem zur Lösung der Flüchtlingskrise verwendet werden könnten. Die Einnahmen der Amtskirchen durch die Kirchensteuer beliefen sich im Jahr 2014 auf 10,76 Milliarden Euro. Die Kirchensteuer wird zwar von den Finanzämtern eingezogen, jedoch zum größten Teil an die beiden Amtskirchen weitergeleitet, unklar ist, welche Kosten die Kirchensteuer in den Finanzämtern verursacht. Lediglich 3% der Einnahmen durch die Kirchensteuer fließen in den Staatshaushalt. Je nach Bundesland beträgt die Kirchensteuer 8-9% der Einkommenssteuer. Sämtliche Angehörigen der beiden Amtskirchen, sowie einiger kleinerer christlicher Religionsgemeinschaften sind dabei zunächst kirchensteuerpflichtig.
Übrigens entgehen dem Staat im Jahr zusätzlich mehrere Milliarden Euro Steuereinnahmen, weil die Kirchensteuer in der Einkommenssteuererklärung als „Sonderausgabe“ abgesetzt werden kann. Die dadurch verursachte Minderung der Staatseinnahmen lag im Jahr 2014 bei etwa 3,38 Milliarden Euro (etwa soviel, wie im Jahr 2015 für die Flüchtlingshilfe aufgebracht werden musste).
Aufgrund einer schwindenden Bedeutung der Amtskirchen im Alltagsleben der meisten BürgerInnen, gibt es prinzipiell keinen Grund, weiterhin eine staatliche Kirchensteuer abzuführen, zumal Denkmalschutz und soziale Projekte der Kirchen grundsätzlich ohnehin zumindest staatlich unterstützt werden. Der hier entworfene Vorschlag sieht daher die Umwandlung der Kirchensteuer in eine verbindliche Sozialsteuer vor.
Höhe und Allgemeinverbindlichkeit der Sozialsteuer
Etwa 60% der Steuerpflichtigen sind Kirchensteuerzahler, was bei einem Kirchensteuersatz von etwa 8-9% der Einkommenssteuer zu einem jährlichen Steueraufkommen von 10,76 Milliarden Euro führt (2014). Durch eine Allgemeinverbindlichkeit der neuen Sozialsteuer müssten diese auch Nicht-Kirchensteuerzahler entrichten, wodurch das Steueraufkommen sich auf etwa 17,9 Milliarden Euro erhöhen würde. Addiert man die erwähnten 3,38 Milliarden Euro, die dem Staat bisher entgehen, weil die Kirchensteuer abgesetzt werden kann, so ergeben sich Mehreinnahmen vom etwa 21,28 Milliarden Euro, sofern der bisherige Steuersatz beibehalten wird.
Verwendung der Einnahmen aus der verbindlichen Sozialsteuer
Die Steuer soll von den Kommunen oder von den Bundesländern erhoben werden. Die Einnahmen sollen dann zur Hälfte an die Kommunen und zur Hälfte an die Bundesländer gehen, wo sie ausschließlich für sozial- und bildungspolitische Projekte genutzt werden dürfen. Auf diese Weise sollen einerseits den Kommunen Gelder zur Verfügung haben, um lokal angepasste Sozialpolitik effektiv betreiben zu können. Über das Bundesland soll andererseits eine solidarische Verteilung an überregionale Projekte und einkommensschwache Kommunen stattfinden.
Ein Gedanke zu „Wir lösen die Flüchtlingskrise – durch Abschaffung der Kirchensteuer“