Rechtsexpertin Halina Wawzyniak zum Silvesterparagraphen im Sexualstrafrecht: „Populistischer und handwerklicher Unsinn“

Berlin. Kürzlich beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit die Verschärfung des Sexualstrafrechts. Während der Teil der Gesetzgebung, der die Implementierung des Grundsatzes „Nein heißt Nein!“ aus der Istanbul-Konvention der EU in Deutschland durchsetzen soll, mit 601 abgegebenen Ja-Stimmen einstimmig beschlossen wurde, gab es insbesondere um den neuen Paragraphen 184j eine politische Kontroverse: Das Addendum zum Gesetzentwurf der Koalition mit dem Titel „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die aus einer Gruppe heraus begangen werden“, das von einigen „Silvesterparagraph“ genannt wird, weil er eine konkrete Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht 2015/16 ist, betrifft Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden.

Rechtsexperten von SPD, Grünen und der Linken sehen in dem Paragraphen eine nicht verfassungsmäßige Einführung eines Kollektivschuld-Prinzips, weshalb Grüne und Linke in einer separaten Abstimmung gegen den Paragraphen stimmten. Angenommen wurde er dennoch, obgleich die Möglichkeit bestanden hätte, ihn mit den Stimmen der SPD zu verhindern.

Wir fragten deshalb Vertreter der links-moderaten Fraktionen des Bundestages nach ihrer Ansicht zur Sache. Unter anderem fragten wir, warum es nicht zu einer interfraktionellen Einigung über die Ablehnung des umstrittenen Paragraphen kam. Im Folgenden seien die Antworten von Halina Wawzyniak, netz- und rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, veröffentlicht:

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Die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak ist rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Uns hat sie beantwortet, warum die neue Sexualstrafgesetzgebung nicht nur Grund zum Jubeln ist.

Spartacus: Wenn doch in Ihren Fraktionen Bedenken bestanden, warum wurde dann dem Entwurf zugestimmt? Linke, Grüne und SPD hätten ihn schließlich gemeinschaftlich verhindern können.
Halina Wawzyniak: Die SPD ist in einer Koalition mit CDU/CSU, nicht mit LINKEN und Grünen. Insofern müsste die SPD diese Frage beantworten.
[Selbstverständlich fragten wir auch bei Grünen und SPD an, von den Grünen bekamen wir bisher nur die Rückmeldung, man werde uns baldmöglichst eine Antwort zukommen lassen, die SPD nahm sich unserer Anfrage bisher gar nicht an. Sobald uns Antworten vorliegen werden wir diese hier veröffentlichen.]
DIE LINKE  hat sich wegen der Bedenken zum Gesetzentwurf enthalten. Die Implementierung des Nein-heißt-Nein-Grundsatzes im Sexualstrafrecht finden wir richtig. Den Gruppenparagrafen und die Verschärfung des Aufenthaltsrechts finden wir falsch. Diese Passagen des Gesetzes haben wir daher in gesonderten Abstimmungen abgelehnt.

Spartacus: Impliziert diese Gesetzesänderung nicht, dass Personen für Taten verurteilt werden können, an denen sie unter Umständen nicht beteiligt waren?
Halina Wawzyniak: Genau das ist die große Gefahr dieser Gesetzesänderung. Wir halten dieses daher für verfassungsrechtlich sehr bedenklich.

Spartacus: Widerspricht der Paragraph 184j nicht dem juristischen Prinzip der Individualschuld und implementiert stattdessen ein Kollektivschuldprinzip?
Halina Wawzyniak: Ja, so kann man es ausdrücken. Der Gruppenparagraf ist populistischer und handwerklicher Unsinn. Wenn sich Menschen an einer Gruppen beteiligen, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, dann verlangt das eine bewusste Entscheidung. Dann ist es aber eine gemeinschaftliche Handlung. Eine solche bewusste Handlung wäre aber auch vorher schon vom Strafrecht erfasst gewesen. Wenn einer der Beteiligten dann noch eine Straftat nach dem Sexualstrafrecht begeht, dies aber allen Beteiligten zugerechnet wird, dann wird der Boden seriösen Strafrechts verlassen.

Spartacus: Inwieweit lässt die Gesetzesänderung den Gerichten unter Umständen zu großen Spielraum und sind nicht durch dieses Gesetz juristische Fehlentscheidungen prädestiniert?
Halina Wawzyniak: Gerichte haben immer Spielräume zur Auslegung von Gesetzestexten. Auch in diesem Fall. Im besten Fall legen die Gerichte, die Neuregelung so aus, dass sich nichts ändert. Im schlimmsten Fall legen die Gerichte die Regelung so aus, dass – im Beispielfall Köln – alle Menschen strafbar sind, die sich auf der Domplatte befunden haben. Dazwischen befindet sich eine riesige Grauzone, sodass es natürlich passieren kann, dass Gerichte auf Basis des neuen Gruppenparagrafen fragwürdige Entscheidungen fällen.

Spartacus: Vielen Dank für Ihre Zeit Frau Wawzyniak.

Im Wortlaut liest sich der von Rechtexperting Wawzyniak so scharf kritisierte Paragraph folgendermaßen: „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat umdrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn durch einen Beteiligten dieser Gruppe eine Straftat nach den Paragrafen 177, 184 i StGB begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht wird.“ Eine konkrete Anstiftung zu einer sexuellen Straftat wäre jedoch auch vom bisherigen Strafrecht gedeckt. Das Problem an diesem Addendum jedoch ist seine unkonkrete Formulierung „Wer sich an einer Personengruppe beteiligt“. Zu klären wäre hier insbesondere, was „Beteiligung“ im juristischen Sinne ist.

Beispiel: Fünf junge Männer gehen gemeinsam auf eine abendliche Tanzveranstaltung, sie bilden zu jeder Zeit des Abends eine Gruppe. Zwei der jungen Männer überreden im Laufe des Abends ein anderes Mitglied der Gruppe dazu, eine junge Frau sexuell zu nötigen. Die beiden Übrigen sind an der Tat nicht beteiligt, einer der beiden hat von ihr nach eigener Aussage gar nichts mitbekommen, der andere versuchte gar, den Haupttäter von seinem Plan abzubringen.
Nach bisherigem Strafrecht gebe es in diesem Fall drei Personen, die strafrechtlich verfolgbar wären. Je nach Auslegung des Silvesterparagraphen könnten künftig alle fünf Mitglieder der Gruppe zur Verantwortung gezogen werden.

Fünf Fragen an Gregor Gysi: Ein guter Bundespräsident muss unabhängig von der Bundesregierung sein.

Berlin. Gregor Gysi gehört zu den populärsten und unterhaltsamsten Geistern im Deutschen Bundestag, zu seinen großen Stärken zählt es komplexe politische Vorgänge einfach darzulegen. Er selbst sagt von sich, sein größter Vorteil sei es, dass er mit „jedem“ reden könne, von links bis rechts, vom Großunternehmer bis zur Alleinerziehenden. Es ist also wenig überraschend, dass einige Wähler gerne einen Bundespräsidenten Gysi sehen würden. In einem Kurzinterview haben wir den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der Linksfraktion deshalb gefragt, was er von der derzeitigen Debatte um die Gauck-Nachfolge hält, und ob er dahingehende Ambitionen hegt.

Spartacus: Guten Tag Herr Gysi, in den letzten Tagen wurden immer wieder Gerüchte laut, Bundespräsident Gauck strebe keine zweite Amtszeit an. Verschiedenen Quellen zufolge werde er dies am Dienstag bekannt geben. Was macht nach Ihrer Auffassung einen guten Bundespräsidenten in der heutigen Zeit aus?
Gregor Gysi:
Eine gute Bundespräsidentin oder ein guter Bundespräsident müsste sozialliberal eingestellt sein, zu Gunsten der Schwachen in der Gesellschaft sprechen, sehr unabhängig wirken, auch von der Bundesregierung.

Spartacus: Inwieweit unterstützen Sie Vorstöße für einen rot-rot-grünen Präsidentschaftskandidaten?
Gregor Gysi: Ich glaube, dass eine gemeinsame Kandidatin bzw. ein gemeinsamer Kandidat der SPD, der Grünen und von uns ein wichtiges Zeichen auch für einen Politikwechsel setzte.

Spartacus: Wie ist Ihre Haltung zur Bundesversammlung? In der Vergangenheit gab es immer wieder radikal demokratische Vorstöße, welche diese als „undemokratisch“ bezeichneten und forderten, den Bundespräsidenten ähnlich wie in Frankreich oder Österreich direkt zu wählen.
Gregor Gysi: Die Bundesversammlung ist für mich nicht undemokratisch, aber ich meine generell, dass wir die repräsentative Demokratie durch Volksentscheide ergänzen müssen. Allerdings ist die Wahl des Bundespräsidenten deshalb schwer, weil er kaum Entscheidungsmöglichkeiten hat. Dann würde es sich eher lohnen, die Kanzlerin bzw. den Kanzler direkt zu wählen.

Spartacus: Braucht Deutschland in der heutigen Zeit überhaupt einen Bundespräsidenten?
Gregor Gysi: Jeder Staat muss über ein Staatsoberhaupt verfügen, das verlangt auch das Völkerrecht. Staatsoberhaupte sind für die Ernennung  und Abberufung vieler Persönlichkeiten zuständig. Botschafter vertreten im Ausland immer das Staatsoberhaupt. Also denke ich schon, dass wir eine gute Bundespräsidentin bzw. einen guten Bundespräsidenten benötigen.

Spartacus: Wenn man Sie bitten würde zu kandidieren, würden Sie es machen?
Gregor Gysi: Nein, das würde ich nicht machen, weil ich kein präsidialer Typ bin. Ich bin eher für die Auseinandersetzungen, für den Streit, für die Exekutive geeignet.

Spartacus: Vielen Dank Herr Gysi!

Einen Präsidenten Gysi wird es also nicht geben, aber mit Gysi spricht sich hier ein weiterer linker Spitzenpolitiker für die Aufstellung eines rot-rot-grünen Kandidaten aus. SPD und Grüne wären nun am Zug darauf zu antworten, wenn Gabriel es ernst meint mit dem politischen Aufbruch, dann sollte er jedenfalls darauf eingehen.


Anmerkung des Redakteurs: Ich habe früher schon gesagt, man mag von Gysi halten, was man will, aber er ist einer der ganz wenigen Spitzenpolitiker, die sich auch für ein so kleines Politmagazin wie SpartacusTV.org ein paar Minuten Zeit nehmen.