Hamburg. „Jene, die mich seit Jahren jagen, sollten akzeptieren, dass sie am Rechtsstaat scheitern.“ So äußerte sich der ehemalige Bundesfraktionsvorsitzende der Linkspartei, Gregor Gysi, am Montag in den sozialen Medien in Anbetracht der (offenbar endgültigen) Einstellung des Strafverfahrens gegen ihn wegen Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung. Der linke Abgeordnete hatte im Jahr 2011 vor einer Zivilkammer des Landgerichts eidesstattlich versichert niemals in seiner Tätigkeit als Anwalt in der DDR Kontakt zum Ministerium für Staatssicherheit gehabt zu haben. In der Vergangenheit hatte es aufgrund mehrerer Stasi-Akten und Aussagen von Ex-Mandanten Vorwürfe gegeben, Gysi habe die Stasi als inoffizieller Mitarbeiter (IM) über seine Mandanten informiert. Gysi vertrat unter anderem Fälle verschiedener Dissidenten.
Das Verfahren wurde nun auf Grund von Beweismangel eingestellt. Es gebe keine Hinweise, dass Gysi eine Falschaussage gemacht habe. Der Politiker hatte sich schon früher dahingehend geäußert, dass er von einer Verfahrensniederlegung ausgehe. „Ich gebe keine falschen Eidesstattlichen Versicherungen ab,“ so Gysi. Politische Gegner des populären Linken sprechen nun bereits von einem „Freispruch zweiter Klasse“ und beweisen damit, dass die das deutsche Strafrecht nicht im geringsten verstehen. Einen Freispruch zweiter Klasse gibt es nicht, vor Gericht wird ein Angeklagter verurteilt oder freigesprochen, in Gysis Fall kam es gar nicht erst zum Verfahren, weil dafür die Beweise nicht ausgereicht hätten. Der Abgeordnete gilt damit weiterhin als unbescholten, ein jeder, der anders argumentiert ist kein Demokrat!
Zahlreiche Hinweise seien bei den Ermittlungen ausgewertet worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Einige Dokumente der Stasi-Unterlagenbehörde hätten Gysi zwar belastet und zudem auf eine mögliche Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit unter dem Decknamen „Gregor“ oder „Notar“ hingewiesen. „Bei kritischer Betrachtung taten sich jedoch zahlreiche Widersprüche auf, die den Beweiswert der Stasi-Unterlagen schmälern“, erklärte Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Die vernommenen Zeugen hätten ebenfalls keine eindeutig belastenden Angaben machen können. Auch anhand von Aufzeichnungen, die der Generalbundesanwalt im Juli 2015 übersandt hatte, habe sich keine Tat nachweisen lassen.
Offenbar sollte das Verfahren ursprünglich bereits vor einem Jahr eingestellt werden, da der damals zuständige Staatsanwalt die Beweislast für ungenügend gehalten hatte. Die Ermittlungen wurden jedoch, scheinbar auf Wunsch von politischer Seite, weitergeführt.