Düsseldorf. Frank S., der am 17. Oktober vergangenen Jahres, unmittelbar vor der Kölner Oberbürgermeisterwahl die damalige OB-Kandidatin und Sozialdezernentin Henriette Reker mit einem Jagdmesser angegriffen hatte, wurde am Freitag zu 14 Jahren Haft verurteilt. Keinen Zweifel ließ die Vorsitzende Richterin des Staatsschutzsenats am Düsseldorfer Oberlandesgericht, Barbara Havliza, am Freitag daran, dass das Gericht von einer Tötungsabsicht ausging. Es wertete deshalb den Angriff auf die CDU-Politikerin als Mordversuch. Des Weiteren habe sich der Angeklagte durch den Angriff weiterer Personen der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, befanden die Richter.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Tat als „heimtückischen versuchten Mord“ bezeichnet und eine lebenslange Haftstrafe für Frank S. gefordert. Dieser hatte im Prozess bis zum Schluss die Mordabsicht bestritten. Jedoch laut Ausführungen ermittelnder Polizeibeamten im ersten Verhör zugegeben, die Politikerin aufgrund ihrer liberalen Ansicht zur Flüchtlingskrise töten gewollt zu haben. Zunächst habe der demgemäß Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Ziel gehabt, diese sei jedoch unerreichbar gewesen, weshalb S. sich für die Kölner OB-Kandidatin der selben Partei entschieden habe.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte zwar eine paranoide Persönlichkeitsstörung bei Frank S. diagnostiziert, ihm aber die volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Auch aufgrund dieses Gutachtens blieb das Urteil verhältnismäßig milde. Ein weiterer Grund für eine Abmilderung des Strafmaßes sei das Teilgeständnis des Angeklagten, so Richterin Havliza.
Die Verteidigung kündigte an, dem Wunsch des Angeklagten zu folgen und das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten. Zuvor war bereits einer der beiden Pflichtverteidiger von seinen Aufgaben entbunden worden, da Frank S. ihm eine Zusammenarbeit unmöglich gemacht habe. Dieser hatte während des Prozesses mehrfach gegen seine Anwälte gepöbelt und diesen Verschwörung vorgeworfen. Für das Revisionsverfahren warb der Verurteilte um einen Strafverteidiger aus „dem rechten Spektrum“.
Das Verbrechen des Frank S. reiht sich ein in mehr als 13 800 rechtsextreme Straftaten im Jahr 2015.