Jörg Kachelmann erwirkt 513.000 Euro Schadenersatz gegen den Springer-Verlag.

Köln. Der Springer Verlag muss dem ehemaligen Wetter-Moderator Jörg Kachelmann offenbar 395.000 Euro Schadenersatz zahlen. Inklusive Zinsen beläuft sich der zu zahlende Betrag insgesamt auf knapp 513.000 Euro.

Der Wetterexperte Jörg Kachelmann gehörte einst zu den bekanntesten Gesichtern im deutschen Fernsehen. Bis heute ist er der wohl prominenteste Meteorologe im deutschsprachigen Raum, seine Karriere aber musste einen tiefen Einschnitt erfahren, als er 2010 von einer Ex-Geliebten wegen Vergewaltigung fälschlich beschuldigt und vor Gericht gebracht wurde.

Der Prozess vor dem Mannheimer Landgericht war von den Medien, insbesondere von den privaten Televisionsanstalten, aber eben auch von der Boulervard-Presse, zur Zirkusarena verwandelt, die entsprechenden Blätter quollen über von Berichten über den Moderator und sein (offenbar) recht ausuferndes Sexleben. Dabei sei zunächst dahingestellt, inwieweit Kachelmann moralisch richtig handelte. Das Gericht jedenfalls sprach ihn schlussendlich wegen berechtigter Zweifel an seiner Schuld frei. Die Boulevardpresse, insbesondere die Bild-„Zeitung“, jedoch hinderte das nicht daran, den Meteorologen auch weiterhin implizit als Sexualstraftäter darzustellen. Als ARD-Wettermann würde er auch aufgrund dieser Medien-Kampagne nie wieder arbeiten dürfen.

Die Schadenersatzforderung Kachelmanns, die ursprünglich bei über zwei Millionen Euro lag, gründet auf der Einlassung des Wetter-Moderators, die Springerpresse habe vor, während und nach dem Prozess eine Hetzkampagne gegen ihn gefahren, wobei er sich der Schmähkritik ausgesetzt sah und Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit getragen wurden. Das Landesgericht Köln hatte Kachelmann daraufhin im September 2015 eine Entschädigung in Höhe von 635.000 Euro zugesprochen, die höchste Summe, die bislang in einem derartigen Prozess einem Kläger zugesprochen wurde.

Das Landgericht urteilte damals, Jörg Kachelmann sei „durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden“.

Der Axel-Springer-Konzern kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen, mit dem Ziel, die Höhe der Schadensersatzzahlung zu senken. Was schließlich gelang. Der Springer-Verlag war jedoch nicht das einzige Haus, von dem sich Kachelmann nach dem Vergewaltigungsprozess verleumdet sah: Auch von anderen Verlagen forderte er Entschädigung. Mit Burda einigte er sich 2015 außergerichtlich, wobei über die Konditionen wurde Stillschweigen vereinbart wurde.

Unabhängig von der Schuldfrage, denn nach deutschem Recht gilt Kachelmann als unbescholtener Bürger, mag sich dem einen oder anderen die Frage stellen, ob dem Moderator eine derartige Summe an Schadenersatz tatsächlich zusteht. Dies ist uneingeschränkt zu bejahen: Jörg Kachelmann, einst populärer Journalist und Wetterexperte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, wird wohl in der ARD nie wieder stattfinden. Der Prozess und die ihn umgebende Hetzkampagne zerstörten die Karriere des Fernsehmoderators vollständig.

Schadenersatzklage der Atomindustrie in dreistelliger Millionenhöhe abgewiesen.

Das Landgericht Hannover wies am Montag eine Schadenersatzklage ab, mit welcher der Energiekonzern E.ON auf das Atommoratorium von 2011 reagiert hatte. Das Unternehmen forderte rund 382 Millionen Euro Entschädigung dafür, dass es nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima mehrere Meiler für drei Monate abschalten musste. Die Klage war Teil der Bemühungen der Energiewirtschaft, Ausgleich für Einbußen rund um den von der Politik beschlossenen Atomausstieg zu erstreiten, man könnte ohne weiteres behaupten, die großen Atomkonzerne wollten sich vor ihrer Verantwortung im Rahmen des Ausstiegs zumindest finanziell drücken.

Seine Ablehnung begründete das Gericht unter anderem damit, dass der Versorger den Stopp mit einer Anfechtungsklage hätte verhindern können, sich aber für Unterlassung entschieden hatte. E.ON kann binnen eines Monats Rechtsmittel einlegen.

Eine Anfechtungsklage gegen das Moratorium hätte aufschiebende Wirkung gehabt, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Schulz. E.ON hätte damit die Meiler entweder gar nicht abschalten müssen oder zumindest sofort wieder starten dürfen. Zumutbar sei der Schritt ebenfalls gewesen und hätte den nun beklagten Schaden verhindern können. „Das wäre ohne großen Aufwand möglich gewesen, weil zunächst auch keine Begründung notwendig gewesen wäre.“

Bei der Verhandlung im April hatte E.ON argumentiert, eine Anfechtungsklage hätte länger gedauert als das Moratorium selbst und wäre wegen der Haltung der Bundesregierung unangemessen gewesen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auf eine Anfechtung deshalb verzichtet wurde, weil sie vor dem Hintergrund der Fukushima-Katastrophe zu einem enormen öffentlichen Druck geführt hätte, welcher dem – zu der Zeit ohnehin schlechten – Image der Energiewirtschaft zusätzlich geschadet hätte. Weshalb der Energieriese nun versucht, gewissermaßen durch die juristische Hintertür, ohne große öffentliche Aufmerksamkeit, den Zwangsstopp zumindest finanziell rückgängig zu machen.

Bei der Urteilsverkündung am Montag waren keine E.ON-Vertreter anwesend. Konkret hatte der Atomkonzern Entschädigung für die Anordnungen Niedersachsens und Bayerns verlangt, seine Kernkraftwerke Unterweser (Niedersachsen) und Isar 1 (Bayern) nach der Fukushima-Katastrophe vorübergehend abzuschalten. Der Konzern klagte außerdem gegen den Bund, der das Moratorium angekündigt hatte. Über die gesetzliche Grundlage des Moratoriums hatte es 2011 intensive Diskussionen gegeben, ebenso über den plötzlichen Politikwechsel der Bundeskanzlerin, die bis dahin satirisch auch als Atomkanzlerin bezeichnet worden war. Sicher ist bis heute nicht, ob der Zwangsstopp der veralteten Atommeiler aus einem wirklichen Umdenken der schwarz-gelben Regierungskoalition, oder aus politischen Opportunismus hervorging.

In der aufgeheizten Debatte nach Fukushima hatte E.ON-Chef Johannes Teyssen zunächst einen Ausgleich mit der Politik gesucht und auf eine Klage gegen das Atommoratorium verzichtet. Der ehemalige Chef von RWE dagegen war in der Frage bald auf Konfrontationskurs gegangen und hatte geklagt. E.ON und EnBW zogen nach, als RWE den Prozess gewann. Das Landgericht Bonn hatte im April jedoch die EnBW-Schadenersatzklage ebenfalls mit der Begründung abgewiesen, der Versorger habe nicht sofort gegen die vorübergehende Abschaltung geklagt.

Das Moratorium mündete in den Beschluss zum endgültigen Atomausstieg, für den E.ON, RWE und Vattenfall Schadenersatz in Milliardenhöhe fordern. Hier steht ein Urteil des Bundesverfassungsgericht noch aus. Es bleibt zu hoffen, dass auch die Verfassungsrichter gegen die Energiewirtschaft entscheiden, damit diese sich ihrer Verantwortung nicht weiter entziehen kann.