Glyphosat und das Vorsorgeprinzip

Roundup (Glyphosat) von Monsanto, potentiell krebserregend laut WHO.

Eine Eigenheit des europäischen Verbraucher- und Umweltschutzes ist das Vorsorgeprinzip, ein Produkt kann daher erst dann auf den Markt gebracht werden, wenn „zweifelsfrei erwiesen“ ist, dass es für Mensch und Umwelt bei sachgemäßer Handhabung unschädlich ist, beziehungsweise der Nutzen etwaige Schadwirkungen deutlich überschreitet. Dieses Prinzip gilt für Lebensmittel, Medikamente, Spielzeug, aber offenbar nicht für Pflanzenschutzmittel! So bleibt das umstrittene Breitbandherbizid Glyphosat in der Europäischen Union wohl für mindestens ein weiteres Jahr ohne weitere Auflagen auf dem Markt, obwohl Einschätzungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) anhand mehrerer unabhängiger Studien Glyphosat mit erhöhtem Krebsrisiko und tiefgreifenden Umweltschäden in Verbindung bringen.

Dennoch soll das Pflanzenschutzmittel, welches in Europa hauptsächlich unter dem Markennamen „Roundup“ von Monsanto vertrieben wird, vorläufig für 12-18 Monate weiterhin zugelassen werden. Bis dahin soll eine Studie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Aufschluss über die tatsächlichen Gefahren von Glyphosat bringen. Natürlich ist es richtig, diese Studie anfertigen zu lassen, nur die Wissenschaft ist in der Lage, die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit einer Substanz zweifelsfrei festzustellen. Diese Erkenntnis sollte aber statt zu einer vorläufigen Freigabe der Substanz eher zur provisorischen Sperrung führen, zumindest solange bis die Ergebnisse der beauftragten Studie vorliegen.

Glyphosat jedoch scheint sich als Präzedenzfall für die Aufweichung des Vorsorgeprinzips gut zu eignen, ist es doch bei konventionellen Landwirten und Hobby-Gärtnern ein gleichermaßen beliebtes „Allheilmittel“. Auch in Hinblick auf die transatlantischen „Freihandelsabkommen“ mit Kanada und den USA, könnte dieser Fall dann schwerwiegende Folgen haben: Es ist leichter ein Rechtsprinzip zu umgehen, dass schon einmal gebeugt wurde, als eines, das stets konsequent angewendet wurde. Ein amerikanischer Chemie-Konzern hat es also aufgrund der Zulassung von Glyphosat in der Zukunft unter Umständen leichter, sein Produkt auf den europäischen Markt zu bringen, oder aber die EU auf entgangene Gewinne zu verklagen, wenn sein Produkt aufgrund des Vorsorgeprinzips nicht zugelassen würde.

Mit der weiteren Zulassung des Breitbandherbizids, ohne die Ergebnisse der ECHA-Studie abzuwarten, öffnen wir die Büchse der Pandora und wissen nicht, welches Unheil darin auf uns wartet, ökologisch und juristisch.

Letztendlich entbehrt auch wirtschaftlich die massenhafte Nutzung von Breitband-Herbiziden jedem gesunden Menschenverstand: Wer mit einem Schnupfen zum Arzt geht bekommt auch nicht gleich das stärkste Antibiotikum verschrieben, im Gegenteil sind sich Ärzte einig, dass dieses Verhalten zu mehr multiresistenten Keimen führen würde. Ähnlich verhält es sich auch im Pflanzenschutz. Pilze, Schädlinge und „Unkräuter“ können Resistenzen entwickeln, die zur Notwendigkeit noch stärkerer Pflanzenschutzmittel führen. Ein Teufelskreis.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s