672.561 Ermittlungsverfahren zeigen die Unsinnigkeit unseres Einwanderungsgesetzes.

Die deutschen Staatsanwaltschaften sind völlig überlastet. Grund dafür ist die zunehmende Zahl an Straftaten, die durch Einwanderer begangen werden. So wurden im vergangenen Jahr und im ersten Quartal diesen Jahres bereits mindestens 672.561 Ermittlungsverfahren gegen Migranten eingeleitet – vornehmlich wegen illegalen Grenzübertritts, also wegen der Einreise selbst, denn das Aufenthaltsgesetz verlangt von den Mühlen der Justiz zunächst jeden strafrechtlich zu verfolgen, der deutschen Boden ohne gültiges Visum betritt. Das bedeutet auch, dass es einem Flüchtling fast unmöglich ist legal einzuwandern. Die Staatsanwaltschaften scheinen das größtenteils begriffen zu haben, weshalb sich der Ehrgeiz in der Strafverfolgung von Grenzdelikten „in Grenzen“ hält, 1,2 Millionen Flüchtlingen stehen nur etwa halb so viele eingeleitete Verfahren entgegen, von denen allein im ersten Quartal des vergangenen Jahres die Hälfte wieder eingestellt wurde – wegen Geringfügigkeit.

Die meisten dieser Grenzdelikte können eingestellt werden, weil Asylsuchende unter die Genfer Konvention fallen. Dennoch müssen die Verfahren nach derzeitiger Lage zunächst aufgenommen werden, weshalb es bei Polizei und Justiz zu enormem Arbeitsrückstau kommt. Insbesondere die Polizeigewerkschaft kritisierte die Praxis, da teilweise Streifenpolizisten nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen könnten, weil sie zu sehr damit beschäftigt seien Anzeigen wegen illegaler Einreise zu verfassen. Ein Argument, das mit Recht vorgebracht wird, es darf nicht sein, dass Beamte, die für Sicherheit sorgen sollen, dadurch von ihrem Job aufgehalten werden, dass sie in großem Stil Ermittlungsverfahren in Gang setzen, von denen sie wissen, dass sie ohnehin eingestellt werden.

Aus den Justizministerien Niedersachsens und des Saarlands kommt nun deshalb ein begrüßenswerter Vorstoß: „Um den hiermit verbundenen hohen Arbeitsaufwand, dem wegen der regelmäßig erfolgenden Einstellungen der Verfahren wenig praktischer Nutzen gegenübersteht, zu vermeiden“, schlugen die beiden Bundesländer vor, geringfügige Einwanderungsdelikte wie die unerlaubte Ersteinreise und den „einfachen“ unerlaubten Aufenthalt, in Anbetracht der Situation zunächst gar nicht mehr zu verfolgen. Ein pragmatischer Vorschlag, der Polizei und Justiz deutlich entlasten würde, weshalb es kaum verwundert, dass ausgerechnet aus dem konservativen Bayern dagegen gewettert wird. Ein Staat müsse seine Grenzen schützen, heißt es von dort, dies gehöre zu den „Kernbereichen staatlicher Aufgaben.“

A mounted policeman leads a group of migrants near Dobova, Slovenia, October 20, 2015.  REUTERS/Srdjan Zivulovic
Wenn die Einwanderungszahlen wieder zunehmen, kommen auf die deutsche Justiz auch wieder mehr „Papierkorbfälle“ zu (Foto: REUTERS/Srdjan Zivulovic)

In diesem Zusammenhang sollte man sich jedoch die Frage erlauben, zu welchem Preis wir an unseren konservativen Souveränitätsprinzipien festhalten und wer überhaupt noch davon profitiert. Die Justiz jedenfalls könnte mittelfristig durch die bayrische Sturheit lahm gelegt werden, denn zur Zeit sind die Einreisezahlen zwar niedrig, aber im vergangenen Monat nahmen die Zahlen derer, die übers Mittelmeer flohen wieder deutlich zu. Nach derzeitiger Lage kommen also tausende weiterer Papierkorbfälle auf die deutschen Staatsanwälte zu. Auch dank des bayrischen Justizministers Winfried Bausback.

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