Jörg Kachelmann erwirkt 513.000 Euro Schadenersatz gegen den Springer-Verlag.

Köln. Der Springer Verlag muss dem ehemaligen Wetter-Moderator Jörg Kachelmann offenbar 395.000 Euro Schadenersatz zahlen. Inklusive Zinsen beläuft sich der zu zahlende Betrag insgesamt auf knapp 513.000 Euro.

Der Wetterexperte Jörg Kachelmann gehörte einst zu den bekanntesten Gesichtern im deutschen Fernsehen. Bis heute ist er der wohl prominenteste Meteorologe im deutschsprachigen Raum, seine Karriere aber musste einen tiefen Einschnitt erfahren, als er 2010 von einer Ex-Geliebten wegen Vergewaltigung fälschlich beschuldigt und vor Gericht gebracht wurde.

Der Prozess vor dem Mannheimer Landgericht war von den Medien, insbesondere von den privaten Televisionsanstalten, aber eben auch von der Boulervard-Presse, zur Zirkusarena verwandelt, die entsprechenden Blätter quollen über von Berichten über den Moderator und sein (offenbar) recht ausuferndes Sexleben. Dabei sei zunächst dahingestellt, inwieweit Kachelmann moralisch richtig handelte. Das Gericht jedenfalls sprach ihn schlussendlich wegen berechtigter Zweifel an seiner Schuld frei. Die Boulevardpresse, insbesondere die Bild-„Zeitung“, jedoch hinderte das nicht daran, den Meteorologen auch weiterhin implizit als Sexualstraftäter darzustellen. Als ARD-Wettermann würde er auch aufgrund dieser Medien-Kampagne nie wieder arbeiten dürfen.

Die Schadenersatzforderung Kachelmanns, die ursprünglich bei über zwei Millionen Euro lag, gründet auf der Einlassung des Wetter-Moderators, die Springerpresse habe vor, während und nach dem Prozess eine Hetzkampagne gegen ihn gefahren, wobei er sich der Schmähkritik ausgesetzt sah und Details aus seinem Intimleben an die Öffentlichkeit getragen wurden. Das Landesgericht Köln hatte Kachelmann daraufhin im September 2015 eine Entschädigung in Höhe von 635.000 Euro zugesprochen, die höchste Summe, die bislang in einem derartigen Prozess einem Kläger zugesprochen wurde.

Das Landgericht urteilte damals, Jörg Kachelmann sei „durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden“.

Der Axel-Springer-Konzern kündigte daraufhin an, in Berufung zu gehen, mit dem Ziel, die Höhe der Schadensersatzzahlung zu senken. Was schließlich gelang. Der Springer-Verlag war jedoch nicht das einzige Haus, von dem sich Kachelmann nach dem Vergewaltigungsprozess verleumdet sah: Auch von anderen Verlagen forderte er Entschädigung. Mit Burda einigte er sich 2015 außergerichtlich, wobei über die Konditionen wurde Stillschweigen vereinbart wurde.

Unabhängig von der Schuldfrage, denn nach deutschem Recht gilt Kachelmann als unbescholtener Bürger, mag sich dem einen oder anderen die Frage stellen, ob dem Moderator eine derartige Summe an Schadenersatz tatsächlich zusteht. Dies ist uneingeschränkt zu bejahen: Jörg Kachelmann, einst populärer Journalist und Wetterexperte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, wird wohl in der ARD nie wieder stattfinden. Der Prozess und die ihn umgebende Hetzkampagne zerstörten die Karriere des Fernsehmoderators vollständig.

„Hochwatergate“ – Jörg Kachelmann gibt ARD und ZDF Mitschuld an Hochwassertoten

Hamburg. In der populären Internetsendung des „Fernsehkritikers“ Holger Kreymeier, begründete der bekannte Meteorologe und ehemalige Wettermoderator Jörg Kachelmann seine schwere Anschuldigungen gegen ARD und ZDF, diese seien mitverantwortlich für einige der Todesfälle durch Überschwemmungen in den vergangenen Tagen. Konkret hätten sich die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten schuldig gemacht, indem sie nicht rechtzeitig über die Hochwasserlage in Süddeutschland am vergangenen Wochenende berichteten. So sei in den Nachrichten auch mehrere Stunden nach den ersten großen Hochwasserwellen noch keine Rede von der bedrohlichen Situation gewesen, stattdessen sei nur im Wetterbericht von „schweren Regenfällen“ gesprochen worden, während im Internet bereits Berichte und Videomaterial die Runde machten.

Ehemaliger ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann.
Wetterexperte Jörg Kachelmann: „Es geht darum, dass wenn Menschen in Not sind, ein Programm auch umgestellt wird.“

Bereits am frühen Abend des vergangenen Sonntags hatte dagegen Wetterexperte Jörg Kachelmann vor der gefährlichen Lage gewarnt. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte er auch Todesfälle vorhergesehen und die mangelnde Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen dafür mitverantwortlich gemacht. Es reiche in einer solchen Situation nicht aus alle Viertelstunde auf örtliche Unwetter hinzuweisen, man müsse stattdessen Maßnahmen ergreifen um erhöhte Aufmerksamkeit generieren, erklärte Kachelmann in FernsehkritikTV. Laut Kreymeier sei es insbesondere die Aufgabe der Regionalsendeanstalten SWR und BR gewesen, rechtzeitig die Bevölkerung zu warnen.

„Wenn man weiß, dass Menschen in einem Überschwemmungsgebiet um ihr Leben kämpfen, und man tut so, als ob es diese Gefahr nicht gäbe, dann ist das sicherlich im Streubereich dessen, wo persönliche Verantwortung dann langsam aber sicher involviert wird.“ – Wetterexperte Jörg Kachelmann über die Verantwortung der Medien im Katasrophenfall.

Hochwaser in Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg) am 29.05.2016
Hochwaser in Schwäbisch Gmünd (Baden-Württemberg) am 29.05.2016.

Obgleich Wetterexperten die Gefährlichkeit der Lage bereits Nachmittags ab etwa 15 Uhr bekannt gewesen sei, hätte es laut Kachelmann ausgereicht am frühen abend mit einer ausführlichen Berichterstattung zu beginnen, um jene Menschen zu retten, die am späten Abend und in der Nacht aufgrund der Überschwemmungen tödlich verunglückten. Optimalerweise hätten die öffentlich-rechtlichen Sondersendungen starten sollen, in denen detailliert auf lokale Gegebenheiten in den betroffenen Landkreisen hätte eingegangen werden können. „Man hätte einen Brennpunkt machen müssen!“, so Kachelmann, dann hätte man vielleicht nicht jeden, aber fast jeden retten können. Die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten seien schlicht ihren journalistischen Aufgaben nicht nachgekommen.

„Es geht um das Verfolgen eines Ist-Zustandes, es geht um das Verfolgen eines Pegels oder mehrerer Pegel von wichtigen Bächen und Flüssen in seinem Einzugsgebiet im Südwesten, dass man sieht: Ohha, das steigt mit einem Meter pro Stunde. Sollte uns das zu Denken geben? […] Es geht darum, dass wenn Menschen in Not sind, ein Programm auch umgestellt wird.“ – Jörg Kachelmann über die Notwendigkeit von Sondersendungen bei Hochwasserkatastrophen.

Laut ARD, könnten die tatsächlichen Ausmaße von Hochwasserereignissen erst wenige Minuten vor dem Eintreten derselben abgeschätzt werden, man habe seine Pflichten erfüllt, unter Umständen sei es jedoch sinnvoll gemeinsam mit Behörden und Katastrophenschutz Werkzeuge zu entwickeln, um betroffene Gebiete besser über die Entwicklung von Überschwemmungen zu informieren.

Holger Kreymeier, der "Fernsehkritiker":
„Fernsehkritiker“ Holger Kreymeier: Regionalsender wären in der Pflicht gewesen.

Tatsächlich klang die Berichterstattung oft zurückhaltend, von starken Regenschauern war die Rede, nie jedoch von konkreten lokalen Unwetterwarnungen oder Hochwasserpegeln. Rechtlich lassen sich ARD und ZDF wohl nicht in die Verantwortung nehmen, allerdings sollte man meinen, dass es eine zumindest gewisse ethische Verpflichtung der Öffentlich-Rechtlichen gibt, im Katastrophenfall detailliert und aktuell zu berichten. Gerade in einer Zeit, in der immer häufiger auch in Mitteleuropa extreme Wetterereignisse zu beobachten sind, sollten doch die öffentlich finanzierten Medien sich verpflichtet fühlen, zur Folgenabschwächung beizutragen.

Übrigens wird Kindern bei Katastrophenschutzübungen stets beigebracht, Radio oder Fernsehen anzuschalten, sofern möglich, da die Öffentlich-Rechtlichen stets aktuell über Gefahrenlagen aufklären sollen. Vielleicht sollte der Katastrophenschutz seiner Schulungen anpassen?